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34. Sitzung (WP20)

14.07.2023 · 93 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: FDP (13)CDU (11)SPD (9)GRÜNE (8)SSW (8)

Beate Raudies

Meine Damen und Herren! Ich wünsche allen einen wunderschönen guten Morgen, eröffne die heutige Sitzung und begrüße Sie alle ganz herzlich an diesem wunderbaren Sommermorgen. Alle Kolleginnen und Kollegen sind gesund und damit grundsätzlich im Saal anwesend. Nach § 47 Absatz 2 der Geschäftsordnung haben aber folgende Abgeordnete mitgeteilt, dass sie an der Teilnahme an der heutigen Sitzung verhindert sind: die Abgeordnete Marion Schiefer, die Abgeordnete Wiebke Zweig, der Abgeordnete Malte Krüger und heute Vormittag die Abgeordnete Silke Backsen. Heute Nachmittag wird wegen auswärtiger Verpflichtungen Ministerin Prien abwesend sein. Begrüßen Sie bitte mit mir gemeinsam auf der Tribüne die letzte Besuchergruppe dieser Saison. (Heiterkeit) Am Morgen des letzten Schultags sind Gäste aus dem BBZ Plön bei uns im Schleswig-Holsteinischen Landtag zu Gast. Das nenne ich Einsatz! – Herzlich willkommen! (Beifall) Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich von Ihren Plätzen zu erheben. (Die Abgeordneten erheben sich) Den Schleswig-Holsteinischen Landtag erreichte heute die Nachricht vom Tod des ehemaligen Abgeordneten Albert Jochen Roggenbock. Herr Roggenbock gehörte diesem Haus zehn Jahre lang, von 1977 bis 1987, als Mitglied der SPD-Fraktion an. Während seiner Zeit als Abgeordneter war er im Petitions- sowie im Innen- und Rechtsausschuss tätig. Albert Jochen Roggenbock begann seine politische Arbeit 1968 in seiner Heimat im Kreis Steinburg, wo er Ämter in der Kommunalpolitik im Kreis und in der Stadt Itzehoe übernahm. Er war zudem ehrenamtlich als Vorsitzender von Amnesty International Itzehoe aktiv. Albert Jochen Roggenbock verstarb bereits am 2. Juli 2023. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie und seinen Angehörigen. Wir haben einen Kollegen verloren, der sich über viele Jahre hinweg aktiv für die Menschen in unse- (Vizepräsidentin Beate Raudies) rem Land eingesetzt und Schleswig-Holstein mit geprägt hat. Ich bitte Sie nun, einen Moment im Gedenken an Albert Jochen Roggenbock innezuhalten. – Sie haben sich zu Ehren des Verstorbenen von Ihren Plätzen erhoben. Ich danke Ihnen. Wir beginnen mit der Abarbeitung der Tagesordnung. Ich rufe Tagesordnungspunkt 37 auf: Wettbewerbsfähigkeit der Industrie stärken Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 20/1192 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Für die CDUFraktion hat der Abgeordnete Andreas Hein das Wort.

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Andreas Hein CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Jahr SchwarzGrün – das ist ein bisschen wie Industrie und erneuerbarer Energien: Es passt in diesem Zusammenhang mehr denn je zusammen! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gerade im vergangenen Jahr haben wir uns intensiv damit auseinandergesetzt, wie unsere Industrie an erneuerbare Energien zu marktwirtschaftlichen Preisen kommt. Das muss man auch, wenn man erstes klimaneutrales Industrieland werden will. Und das wollen wir! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was braucht es dafür? Es braucht den Zugang zu erneuerbarer Energie. Diesen haben wir in Schleswig-Holstein; denn wir erzeugen mehr erneuerbaren Strom, als wir verbrauchen. Das führt zu ersten großen Erfolgen; ich nenne beispielhaft die bevorstehende Ansiedlung von Northvolt und die großen Wasserstoffprojekte. Wo sich die neuen Industriezweige ansiedeln, entscheidet sich vermutlich in den nächsten fünf Jahren. Und wir wollen einen Teil dieser Ansiedlungen haben. Meine Damen und Herren, Wirtschaftswunder sind keine Wunder, sondern das Ergebnis entsprechender Rahmenbedingungen und harter Arbeit. Diese leisten wir, und das fordern wir auch von der Bundesregierung. (Beifall CDU) Die richtigen Rahmenbedingungen, meine Damen und Herren, sind für den Umbau unserer Wirtschaft und unserer Gesellschaft von grundlegender Bedeutung. Sie sind elementar für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Laut Institut der deutschen Wirtschaft flossen im vergangenen Jahr 125 Milliarden Euro Direktinvestitionen aus Deutschland ab. Daher geht unser dringender Appell an den Bund: Schaltet bitte endlich um – von Dauerstreit auf Liefern und Handeln! (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Was braucht es denn nun? Es braucht neben verfügbarer Fläche und entsprechenden Rahmenbedingungen eben auch erneuerbaren Strom, der verfügbar, sicher und bezahlbar ist. (Lukas Kilian [CDU]: So ist das!) Durchgängig marktgängig, meine Damen und Herren, ist er im Moment nicht. Genau deshalb braucht es jetzt eine Überprüfung der staatlich induzierten Strompreisbestandteile, eine Überprüfung und Reduzierung der Steuern, Umlagen, Netzentgelte und Abgaben auf unseren Strompreis. Strom muss in Regionen mit hohem Anteil von erneuerbarer Energieerzeugung günstiger sein als in anderen, damit unsere Industrie, unsere Unternehmen und unsere privaten Haushalte davon profitieren. Wer die Last hat, muss auch den Nutzen haben – so einfach ist das. (Beifall Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) – Bitte, Herr Petersdotter. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich finde voll gut, was Sie sagen! – Heiterkeit) Wer flexibel und systemdienlich agiert, wer die Transformation unserer Industrie und unserer gesamten Wirtschaft angeht, wer mit uns den Weg in die Zukunft geht, wer den Wirtschaftsstandort Deutschland stärkt, der muss davon profitieren. Und genau das wollen wir! (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wir haben in unserem Antrag die wesentlichen Elemente zusammengefasst. Auf die zu reduzierenden 2524 Schleswig-Holsteinischer (Andreas Hein) Strompreisbestandteile und darauf, dass Unternehmen auch davon profitieren müssen, bin ich eingegangen. Die Regionen mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien sollen auch wirtschaftlich davon profitieren, zumal dann, wenn diese Regionen netzdienlich und systemdienlich agieren. Was aber braucht es zusätzlich? Es braucht einen Rahmen für die Nutzung sonst abzuregelnder Energiemengen. Es braucht große Kraftwerkskapazitäten, die mit großen Schwungmassen unser Energiesystem stabilisieren. Es braucht eine faire Lastenverteilung der Netzentgelte auf ganz Deutschland. Es braucht eine Absicherung von Direktstromverträgen – ich meine die sogenannten PPA-Verträge –, denn diese können und werden ein wirksames Mittel der Energiebelieferung unserer Industrie und unserer gesamten Wirtschaft sein. Es braucht gezielte Förderinstrumente auf EU‑, Bundes- und Landesebene, um die Transformation unserer Wirtschaft hin zur Klimaneutralität anzureizen. Genau das braucht es. Meine Damen und Herren, wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Wir arbeiten weiter hart für das nächste Wirtschaftswunder Made in SchleswigHolstein. Wir fordern vom Bund vehement die Rahmensetzung für den Umbau und die Neuansiedlung von Wirtschaft und Industrie. Wir wollen und wir werden in Schleswig-Holstein beispielgebend sein, kurz: erstes klimaneutrales Industrieland. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich bitte um Zustimmung. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Raudies

Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Ulrike Täck das Wort.

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Dr. Ulrike Täck GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen! Sehr geehrte Kollegen! Ein kurzer Rückblick: Vor einem Jahr kam noch die Hälfte der fossilen Energieträger aus Russland. Sie waren integraler Bestandteil unserer industriellen Wertschöpfung und unseres Wohlstands. Das russische Gas konnten wir inzwischen ersetzen. Aber nun, mit den immer noch hohen Energiepreisen, stehen wir in einem wirtschaftlichen Umfeld, in einer globalen Konkurrenzsituation, wie wir sie vorher nicht kannten. Während die USA und China ihre Industrien sponsern, bis der Arzt kommt, überlegen bei uns Firmen, abzuwandern oder sich gar nicht erst anzusiedeln. Währenddessen sinkt unsere industrielle Wertschöpfung. Noch hat Deutschland Industrien, die bedeutende Grundstoffe wie zum Beispiel Stahl, Papier, Baustoffe, chemische und pharmazeutische Stoffe herstellen. Dies ist die Industrie, die unter Nutzung von Wasserstoff und erneuerbaren Energien unser klimaneutrales Land ausmachen soll. Die Voraussetzung für die Ermäßigung durch den zeitlich begrenzten Industriestrompreis ist die Umstellung auf erneuerbare Energien und dass die Systemdienlichkeit und die Flexibilität in der Stromabnahme möglich sind. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Aber manche Ökonomen sprechen sich gegen den Industriestrompreis aus. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Allerdings!) Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich den Präsidenten des Kieler Instituts für Weltwirtschaft. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Schlechtes Beispiel!) – Sie können gleich mit einem besseren Beispiel kommen. – Ich zitiere: „Wir sollten das Geld nicht in die energieintensive Industrie stecken, sie wird auf Dauer ohnehin verschwinden. … Ich empfehle der Wirtschaft mehr Risikofreude.“ Da kann sich jeder seinen Teil denken. Das ist der rein ökonomische Blickwinkel. Unter diesem allein betrachtet, mag das richtig erscheinen; aber politisch ist das nicht richtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der ökonomische Blickwinkel allein reicht nicht. Neben den Arbeitsplätzen und der Wertschöpfung geht es auch um Versorgungssicherheit bei den Produkten, die zwar mit viel Energie hergestellt werden müssen, die wir aber dringend brauchen. Professor Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft, befürwortet den Industriestrompreis und hat auch gute Argumente. Fahren wir hier fort. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, es geht uns nicht nur um die große Industrie. Wir wollen auch – und das ist der große Unterschied –, dass die klein- und mittelständischen Unternehmen davon (Ulrike Täck) profitieren; denn sie sind häufig und nicht zuletzt die Zulieferer der großen Industrie und das Rückgrat unserer Wertschöpfungskette. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist es uns wichtig, dass wir neben dem zeitlich befristeten Industriestrompreis auch einen nachhaltig günstigen und marktgetriebenen Strompreis bekommen, indem wir uns mit diesem Antrag für regionale Direktstromverträge einsetzen, bei denen Umlagen und Netzentgelte entfallen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Man kann natürlich Gegenargumente finden. Die gibt es. Ein Gegenargument, das häufig vorgetragen wird, ist, dass der Industriestrompreis verteilungspolitisch ungerecht, ökonomisch ineffizient und schwer umsetzbar ist. Sehr geehrte Damen und Herren, wenn man „verteilungspolitisch ungerecht“ sagt, dann heißt das im Grunde: Wir wollen lieber eine Verteilung mit der Gießkanne haben. – Es kann nicht die Lösung sein, mit der Gießkanne überall homöopathische Dosen zu verteilen. Hier müssen wir zielgerichtet vorgehen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) „Ökonomisch ineffizient“ ist ein Argument – das habe ich eben schon erklärt –, über das sich die Ökonomen streiten. Da gibt es zwei Positionen. Ineffizient ist das nicht. Wie ich schon sagte: Die Ökonomie allein ist es nicht. Und „schwer umsetzbar“, sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, ist das Dauerargument der Leute, die selber nichts umsetzen können und selber keinen Vorschlag bringen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns doch fragen: Passiert das klimaneutrale Industrieland in Deutschland und Schleswig-Holstein, oder passiert das anderswo? Wir können uns jetzt entscheiden, ob wir uns in das Risiko begeben wollen, dass China uns irgendwann den Hahn abdreht, oder ob wir Versorgungssicherheit und Wertschöpfung bei uns haben. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen. – Danke. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Beate Raudies

Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist sehr unruhig im Saal. Und ich glaube, das spiegelt auch eine gewisse Unaufmerksamkeit gegenüber den Rednern wider. Also, wer seine Gespräche noch vor den Sommerferien führen möchte, möge das bitte draußen tun. Ich bitte alle, ein bisschen aufmerksamer zu sein. – Jetzt hat das Wort für die SPD-Fraktion der Abgeordnete Marc Timmer.

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Marc Timmer SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich kann ich meine Position zu diesem Antrag mit dem Zitat des letzten Satzes Ihres Antrags begründen. Da steht: „Der Landtag bittet die Landesregierung, sich auf Bundesebene weiterhin für eine Umsetzung der genannten Punkte einzusetzen.“ Dieses „weiterhin“ finden wir immer wieder, wenn wir den Antrag durchgehen. Sie meinen also selbst, dass es auf Bundesebene läuft. So sehe ich es auch. Dennoch suggerieren Sie, es bedürfe des Antrags, um energiepolitische Impulse zu setzen. Meinen Sie ernsthaft, dass dieser Antrag der Landesregierung oder der Bundesregierung irgendetwas bringt? (Beifall SPD und vereinzelt FDP – Werner

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Werner Kalinka CDU

Natürlich!) Das ist Symbolpolitik, meine Damen und Herren. Über das Thema Strommarktdesign haben wir schon bei Ihrem Dringlichkeitsantrag Ende März diskutiert. Da haben wir festgestellt, dass das teilweise Gegenstand der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes, aber auch längst Bestandteil der Plattform Klimaneutrales Stromsystem ist. Zur Erinnerung: Die Plattform ist von der Bundesregierung angelegt. Sie besteht aus verschiedenen Interessensverbänden aus den Bereichen Energiewirtschaft, Industrie und Zivilgesellschaft. Zudem sind Politik und relevante Ressorts der Bundesregierung sowie die Bundesbehörden vertreten. Ergänzt wird die Plattform durch die Wissenschaft. Und jetzt kommen Sie mit ihrem Antrag daher; das nenne ich mal selbstbewusst. Ja, Anreize für Flexibilität und Systemdienlichkeit sind unerlässlich für einen effizienten Strommarkt angesichts der Schwankungen bei Stromangebot und Strombedarf. Das ist selbstredend. Wie diese Anreize ausgestaltet sein sollen, ist Gegenstand in-2526 Schleswig-Holsteinischer (Marc Timmer) tensiver Diskussion auf der Plattform Klimaneutrales Stromsystem. Dazu gehören auch die Diskussionen über den Industriestrompreis. Ich wundere mich, dass insbesondere Ihnen, Frau Täck, das nicht bekannt ist. Sie scheinen ernsthaft zu glauben, dass Herr Habeck diesen Antrag braucht. Sehr geehrte Damen und Herren, einer Ihrer Punkte betrifft Stromlieferverträge zwischen Erzeugern erneuerbarer Energien und Abnehmern sogenannter PPAs. PPAs sind bereits heute Teil der Praxis, insbesondere, wenn Anlagen aus der EEG-Förderung fallen. Auch innerhalb der EEG-Förderung wird Windstrom direkt vermarktet. Die Ausschreibungspreise sind hierbei die untere Grenze. Was meinen Sie also mit Ihrem Vorschlag? Sollen PPAs die EEG-Förderung ersetzen? Eine schlechte Idee angesichts der enormen Ausbauziele. (Beifall SPD) Erneut geht es auch um das Thema bundesweite Unterschiede bei den Netzentgelten. Die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein sind hier schlechtergestellt als beispielsweise die im Süden der Republik. Das ist ungerecht. Für uns ist klar: Es muss belohnt und darf nicht durch teure Netzentgelte bestraft werden, wo Netze ausgebaut werden. Die derzeitige Systematik ist ein Relikt aus der Zeit vor den erneuerbaren Energien. Eine bundesweite gerechte Verteilung der Verteilnetzkosten findet derzeit leider nicht statt. In meiner Rede im März habe ich bereits deutlich gemacht, dass Sie die Zeit als regierungstragende Fraktionen lieber damit verbringen sollten, Söder, Kretschmann und Co von einer fairen Regelung zu überzeugen. Hieran hapert es doch. (Beifall SPD) An der SPD wird eine gerechte Lösung nicht scheitern. Letztlich gilt aber auch: Seit der EuGH-Entscheidung aus 2021 liegt die Bestimmung der Netzentgelte nicht mehr in gesetzlicher Hand, sondern bei der Bundesnetzagentur. Leider finden sich auch bei den letzten Punkten keine Neuheiten. Selbstverständlich muss die Produktion von grünem Wasserstoff und anderen stromintensiven Industrieprodukten bei der Netzplanung und der neuen Kraftwerkstrategie berücksichtigt werden. Das ist auch der Fall. In der Novelle zum EnWG wird die erstmalige Genehmigung eines Wasserstoffkernnetzes durch die Bundesnetzagentur geregelt. Und ja, Standorte vor dem Netzengpass sollen genutzt werden können. Auch dies ist Gegenstand der Plattformberatungen. Liebe Regierungsfraktionen, hier einige Alternativvorschläge. Hören Sie bitte auf, Nebelkerzen zu werfen. Konzentrieren Sie sich auf das, was Sie im Land tatsächlich beeinflussen können. Sorgen Sie für einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien. (Beifall SPD und Sybilla Nitsch [SSW]) Die Regionalplanung Wind fliegt Ihnen um die Ohren, die Flächen reichen hinten und vorne nicht. Organisieren Sie dabei den Netzausbau auf den unteren Netzebenen mit. Setzen Sie sich meinetwegen auf Bundesebene dafür ein, dass auch der Ausbau dieser Netze im überragenden öffentlichen Interesse liegt. (Beifall SPD und Christian Dirschauer [SSW]) Sehen Sie endlich zu, dass eine kohärente und flächendeckende Wärmeplanung in Gang kommt. Koordinieren Sie das landesseitig, sonst wird es ein großes Durcheinander geben. Und vor allem: Binden Sie endlich kleinere Kommunen in die Wärmeplanung ein. Lassen Sie diese nicht im Stich. Sehen Sie zu, dass Sie die Voraussetzungen für die Umsetzung einer sozial gerechten Wärmeversorgung klarkriegen, dass Investitionen für Gemeinden bereitstehen. Wir wissen doch, dass es kommen wird. Das treibt die Leute im Land um. Kurz: Folgen Sie gerne unserem Trafo-Konzept und dem einer landeseigenen Infrastrukturgesellschaft. (Beifall SPD) Bei einem Antrag, der sachlich nicht falsch ist, aber keinen Mehrwert hat, bleibt uns leider nur die Enthaltung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Beate Raudies

Für die FDP-Fraktion erteile ich das Wort dem Abgeordneten Dr. Bernd Buchholz.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Gegensatz zum Kollegen Timmer finde ich an dem Antrag vieles richtig. Ich habe das mal für Sie markiert, Herr Kollege Hein: Das Grüne ist richtig, die zwei roten Punkte sind die falschen. (Heiterkeit – Andreas Hein [CDU]: Na, na, na!) Aber kommen wir doch erst mal zu den richtigen. Ja, es ist richtig, dass wir endlich konsequenter an die staatlich induzierten Preisbestandteile rangehen. Das wollen wir in diesem Land seit sechs Jahren. (Dr. Bernd Buchholz) Dass man die Steuern im Energiebereich senken kann, um den Wettbewerbsnachteil der deutschen Wirtschaft aufzuheben, ist nicht neu. Deshalb wäre es gut, wenn Sie erwähnt hätten, dass das Paket von Christian Lindner aus der letzten Woche ein wirklich richtig gutes Paket ist, weil es das Thema Steuersenkungsanreize mal richtig nach vorne bringt. (Beifall FDP) Die Superabschreibung ist eines der Instrumente, das neu ist, mit dem man nach vorne kommt. Die Power Purchase Agreements, lieber Kollege Timmer, werden viel zu wenig genutzt. Wir brauchen mehr davon; denn die Direktbelieferung ist richtig. Die Nutzung von abgeregelten Strommengen für flexible Verbraucher fordern wir seit 2017. Die zuschaltbaren Lasten kommen einfach nicht in dem Maße. Hier kann Berlin in der Tat mehr tun. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Die Ausgestaltung der Netzentgelte haben Robert Habeck und ich gemeinsam 2017 im Bundesrat beantragt. Sie ist aber ehrlicherweise auch an allen von den Grünen mitgeführten Bundesländern südlich der Elbe komplett gescheitert. Auch das gehört zur Wahrheit, dass an der Stelle keine Einigkeit ist. (Beifall FDP und Marc Timmer [SPD]) Dass die Netzplanung vorangetrieben werden muss, stimmt übrigens auch im Land, Herr Kollege Goldschmidt, weil eine Netzplanung auch für das, was ich hier an Fotovoltaikanlagen irgendwo aufgestellt bekomme, ohne Netzplanung zum Chaos führt. Also kann man auch im Land was machen. Was in Ihrem Antrag nicht passt, ist, auf der einen Seite die Carbon Contracts for Difference zu schaffen, während Sie auf der anderen Seite die Direktstrombelieferung einführen wollen. Warum soll ich auf eigene Kosten investieren, um mich direkt mit Strom beliefern zu lassen, wenn der Staat mir eine Risikoabnahme gibt, falls die Energie viel zu teuer wird? Diese Carbon Contracts for Difference sind Markteingriffe, die falsch sind. (Beifall FDP) Der zweite richtig große falsche Punkt, Kollege, auch wenn Sie es immer nicht hören wollen – die Kollegin Täck hat es gerade so richtig breit ausgeführt –, sind Stromermäßigungen für die Industrie; so steht es in Ihrem Antrag. Stromermäßigungen für die Industrie sind immer eine Diskriminierung der anderen Marktteilnehmer. (Tobias Koch [CDU]: Strompreis!) – Bitte? (Tobias Koch [CDU]: Strompreis!) – Strompreisermäßigungen. Was habe ich gesagt? (Tobias Koch [CDU]: Stromermäßigungen!) – Strompreisermäßigungen. Strompreisermäßigungen bedeuten immer eine Diskriminierung all derjenigen, die nicht zur Industrie gehören, und damit Wettbewerbsverzerrung an dieser Stelle. (Beifall FDP) Damit wir an der Stelle jetzt einmal deutlich machen, worüber wir hier in Schleswig-Holstein eigentlich reden, und vielleicht auch ein bisschen mit Ihrer Vision vom emissionsfreien Industrieland aufräumen, sagen wir doch als Erstes mal: In Schleswig-Holsteins Wirtschaft spielt die Industrie eine Rolle von genau zwei Prozent vom Bruttoinlandsprodukt – zwei Prozent vom Bruttoinlandsprodukt! Lieber Herr Ministerpräsident, da wir es drei Tage lang hier auch wieder erlebt haben: Ich finde es gut, wenn man Ziele hat. Mehr Industriearbeitsplätze nach Schleswig-Holstein zu bringen, ist richtig und wichtig. (Beifall FDP, Christian Dirschauer [SSW] und Sybilla Nitsch [SSW]) Dass man eine Vision hat, ganz fern am Horizont, Industrieland werden zu wollen, ist auch gut. Aber bevor Sie sich alle über die Sommerpause besoffen reden davon, dass Sie denken, wir seien dem Industrieland in irgendeiner Form nahe: Der Anteil der Industriewertschöpfung am Bruttoinlandsprodukt Schleswig-Holsteins beträgt genau 14 Milliarden Euro. Der Anteil der Industrieproduktion Baden-Württembergs am Bruttoinlandsprodukt beträgt 190 Milliarden Euro. Der Anteil Bayerns Industrie am Bruttoinlandsprodukt beträgt 170 Milliarden Euro. Nun können Sie sagen, die haben ja auch ein viel höheres Bruttoinlandsprodukt. Stimmt. Aber selbst wenn Sie prozentual auf das Bruttoinlandsprodukt gucken, macht der Industrieanteil in Schleswig-Holstein 14 Prozent vom Bruttoinlandsprodukt aus. In Baden-Württemberg sind es 33 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Um ein wirkliches Industrieland zu werden, müssten Sie den Anteil der Industrie in diesem Land versechsfachen. Dann hätten Sie ungefähr den Bundesdurchschnitt erreicht. Versechsfachen! Jetzt sage ich Ihnen mal: Wenn Sie ihn versechsfachen wollen, 2528 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Bernd Buchholz) dann brauchen Sie dafür Flächen in einem Maße, die ungefähr 20-mal Northvolt ausmachen würden. Schaue ich mir die Regionalpläne der Frau Innenministerin an, stelle ich fest, wir sind in diesem Land nicht einmal in der Lage, ein einziges weiteres Northvolt anzusiedeln, weil dafür keine Flächen vorgehalten worden sind. (Beifall FDP, SSW und vereinzelt SPD) Sie sind meilenweit entfernt davon, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass dieses Land wirklich ein Industrieland werden könnte.

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter, und Sie sind meilenweit über Ihre Redezeit. (Heiterkeit)

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Oh, das ist mir jetzt aber peinlich. – Liebe Frau Präsidentin, insoweit wünsche ich Ihnen allen eine schöne Sommerpause. Seien Sie vorsichtig mit dem Wort vom emissionsfreien Industrieland. Der Weg dahin wäre sehr weit. Bleiben wir realistisch. Schaffen wir mehr Industriearbeitsplätze. Einige Dinge sind richtig. Aber Strompreisreduzierungen nur für die Industrie lehnen wir ab. – Herzlichen Dank. (Lebhafter Beifall FDP und Beifall SSW)

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Beate Raudies

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle fest, wir sind alle schon in einer fröhlichen, guten Laune. Trotzdem bitte ich noch einmal herzlich darum, den Rednerinnen und Rednern etwas mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Es ist nach wie vor sehr unruhig. Es erinnert mich ein bisschen auch bei uns an den letzten Schultag. Für die SSW-Fraktion hat jetzt die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Kære kollegaer! Der SSW hat diese Argumentation bereits mehrfach zu diesem Thema ausgeführt: Ja, wir wollen ein möglichst klimaneutraler Wirtschaftsstandort werden, aber eben mit Augenmaß, mit einem ehrlichen Blick dafür, was unsere Natur, die Landwirtschaft, der Tourismus und die Menschen als Privatpersonen vertragen – und mit der Anerkennung dafür, wie unser Wirtschaftsstandort gestrickt ist. Denn ja, natürlich ist die Chemiewirtschaft in Brunsbüttel ein bedeutender Arbeitgeber und auch ein Wertschöpfungsfaktor. Möchte man aber richtig grün sein, dann passt das nicht so richtig zusammen, Düngemittelindustrie oder Plastikindustrie anzusiedeln; aber das sei einmal dahingestellt. Ja, auch wir wollen selbstverständlich die Ansiedlung von Northvolt, aber in der großen Breite, zu mehr als 98 Prozent, ist Schleswig-Holstein nun einmal mittelständisch geprägt. Diese kleinen und mittleren Unternehmen wollen wir auch weiterhin hier im Land halten, weil sie unsere Wirtschaftskraft ausmachen. Für diese KMU müssen wir die besten Rahmenbedingungen zum Ansiedeln und zum nachhaltigen Wirtschaften schaffen, und auf diese müssen wir schauen, wenn es um konkurrenzfähige Energiepreise geht. Wir müssen und wir wollen die erneuerbaren Energien und die Industrie zum Vorteil aller zusammenbringen. Dann ist nämlich nachhaltiges Wirtschaften möglich. Dazu gehört aber auch, dass wir die Realität unserer Wirtschaftsstruktur im Land berücksichtigen. Wir müssen dafür sorgen, dass vor allem die kleinen und mittelständischen Betriebe und die Mittelschicht unterstützt werden und sich die Energiewende am Ende auch leisten können. In dem vorliegenden Antrag geht es im Grunde um die Instrumente zur Strompreisgestaltung für wirklich große Ansiedlungs- und Industrieprojekte. Da gebe ich dem Kollegen Bernd Buchholz recht: Es fehlt mir die Fantasie dafür, wo diese großen Projekte noch angesiedelt werden sollen. Dazu finden wir viele Detailüberlegungen, die sind ganz beachtlich. Bei einigen Schlagworten sind wir ganz bei Ihnen. Bürokratiearme Lösungen fänden auch wir immer gut. Aber einmal konkret: Was wir brauchen und endlich nachdrücklich einfordern müssen, sind Reformen, die die Produktion und den Verbrauch von erneuerbaren Energien vor Ort würdigen und nicht bestrafen. Die Schlagworte lauten: einheitliche Netzentgelte, Strompreiszonen sowie ein konkurrenzfähiger Industriestrompreis. Gerade letzteren müssen wir endlich einmal anpacken, sonst wandert die Industrie aus Deutschland ab und ist dann wirklich weg. Wenn wir uns international umsehen, stellen wir fest, fast alle anderen Staaten arbeiten bereits mit sehr hohen Subventionen – gerade die USA, aber beispielsweise in Europa auch Frankreich. Europa, Deutschland und in letzter Konsequenz dann ja auch unser schönes Bundesland drohen, hier den Anschluss langfristig zu verpassen. Hier müssen wir also zusehen, dass wir ein geeignetes Industrie- (Sybilla Nitsch) strommodell erarbeiten und zügig umsetzen. Dabei wäre es natürlich klug, ein Anreizmodell zu schaffen, bei dem der überwiegende Verbrauch von günstigem Grünstrom vor Ort honoriert wird, denn da wollen wir doch hin. Vieles in dem vorliegenden Antrag beschreibt die aktuelle Sachlage zum Thema Strom. Vielen Dank dafür. Aber die Industrie arbeitet ja nicht nur mit Strom. Zur erweiterten Diskussion dieser Thematik, also zu den Kosten für die Unternehmen beziehungsweise zu einem Ausblick auf konkrete Förderinstrumente, zur konkreten Teilhabe, den Ausbau der Infrastruktur oder beispielsweise auch den parallel notwendigen Umgang mit CO und die 2 weiteren Entwicklungen der CO -Bepreisung in der 2 Industrie gibt es hier kein Wort zu lesen. Dabei müssen wir doch gerade, wenn wir uns den Themenkomplex Industrie vornehmen, stets alle wirtschafts‑, klima- und sozialpolitischen Facetten berücksichtigen, durchspielen und entsprechende Forderungen und Handlungsempfehlungen ableiten. Zusammenfassend kann ich also festhalten: In Hinblick auf unsere Industriepolitik dürfen wir natürlich sehr gern, aber nicht nur auf Großprojekte setzen, sondern wir müssen vor allem dafür sorgen, dass unsere kleinen und mittleren Unternehmen, die unsere Wirtschaftskraft ausmachen, bestmöglich unterstützt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz und Grün, insofern greift der vorliegende Antrag für uns zu kurz, auch wenn er sich durchaus richtigen Fragestellungen zuwendet. Diese könnten wir sehr gern noch einmal näher im Ausschuss beraten, denn: Ja, auch der SSW will eine klimaneutrale Wirtschaft, bezahlbare erneuerbare Energien, faire Netzentgelte und ein Bekenntnis zu den Unternehmen in unserem Land. Das heißt also, es ist nicht nur ein Bekenntnis zur Industrie, sondern ein Bekenntnis zu unserer regionalen Wirtschaft. – Vielen Dank. (Beifall SSW)

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Beate Raudies

Zu einem Kurzbeitrag erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Lasse Petersdotter, das Wort.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich muss sagen, die Debatte hat sich ein bisschen anders entwickelt, als ich das vorher gedacht habe. Ich nehme sehr wohlwollend zur Kenntnis, dass der FDP und dem SSW die Fantasie fehlen, aus Schleswig-Holstein ein klimaneutrales Industrieland zu machen. Der Koalition aus Schwarz-Grün fehlt diese Fantasie nicht. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Uns fehlt auch nicht die Entschlossenheit, das umzusetzen, denn wir brauchen genau das. Wir brauchen genau das auch für unsere Ansiedlungen. Zu den Ansiedlungen: Nehmen wir Northvolt. Das ist immer ein bisschen so wie in einem Shopping-Center. Northvolt ist das Ankergeschäft wie Saturn, Mediamarkt oder andere. Andere siedeln sich dann drum herum an. Frau Kollegin Nitsch, genau da liegt der Punkt, warum diese Strategie auch für den Mittelstand in Schleswig-Holstein wichtig ist, denn diese Betriebe sind die Zulieferbetriebe. Es sind diese Betriebe, die von der Industrie und der Folgeindustrie, den Folgeverwertungen ganz massiv profitieren. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Für so eine Ansiedelung guckt man sich den Standort an. Da spielt die Tatsache, dass wir eine stabile Demokratie sind, eine große Rolle. Dass wir ein schönes Bundesland sind, spielt eine große Rolle, aber auch der Strompreis spielt schlicht eine sehr große Rolle. Genau deswegen ist es richtig, dass wir hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag über die Ungerechtigkeiten des Strompreises sprechen. Es ist doch nur folgerichtig, das hier mit einer schleswig-holsteinischen Perspektive zu tun. Ich höre immer wieder die Zwischenrufe: Ja, aber Grüne in Baden-Württemberg sehen das ganz anders. – Ja, weil die ein eigenes regionales Interesse haben, das anders zu sehen. Genau so ist unser Föderalismus doch aufgebaut, sodass wir die regionalen Interessen von Schleswig-Holstein vertreten und nicht nur die Interessen der einzelnen Parteien. Genau das tun wir mit diesen Maßnahmen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Jetzt ist ein großes Problem, dass die Energiepreise Ansiedelungen in Schleswig-Holstein unattraktiv machen. Das führe ich gleich sehr gern aus.

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter, gestatten Sie der Kollegin Nitsch eine Zwischenfrage? 2530 Schleswig-Holsteinischer

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Sybilla Nitsch SSW

Vielen Dank. – Vielen Dank auch noch einmal für den Hinweis, dass uns die Fantasie fehlt. Ich muss vielleicht noch einmal ausführen, dass die Koalition ein bisschen zu viel Fantasie hat, weil man nicht alle Regionen in Schleswig-Holstein ganzheitlich betrachtet. Meine Frage ist: Was machen Sie ganz konkret, um zum Beispiel Gewerbetreibende, die auf einer kleinen gewöhnlichen Gewerbefläche sitzen und ganz tolle innovative und nachhaltige Ideen haben, zu unterstützen, damit die genauso eine Sicherheit bekommen, um ihre Energie sozusagen klimaneutral zu beziehen? Das ist die erste Frage. Die zweite Frage ist – das interessiert mich tatsächlich immer sehr brennend –: Wie stellen Sie sich das eigentlich vor, klimaneutrales Industrieland zu werden, was ja bedeutet, dass man von fossilen Energieträgern abkehrt, wenn Sie bis 2037 mindestens die LNG-Infrastruktur befürworten? Wie soll das aufgehen? Wie wollen Sie in drei Jahren auf Wasserstoff oder andere Energiequellen umstellen, die dann entsprechend klimaneutral und nicht fossil sind? Das interessiert mich. – Zunächst einmal zu dem Punkt der Gewerbetreibenden: Wenn wir uns den Einzelplan 06 des Wirtschaftsministeriums angucken, dann hat der ein relativ großes Volumen, aber ganz wenig Personal. Das ist etwas, was man gerade in der allgemeinen Haushaltslage sehr oft sieht. Dann stellen wir fest, dass der Einzelplan des Wirtschaftsministeriums zu großen Teilen aus diversen Förderprogrammen besteht, von denen auch Gewerbetreibende profitieren. Wir haben über den Notkredit auf die Möglichkeit zur Dekarbonisierung der Wirtschaft fokussiert, beispielsweise und insbesondere in der Wasserstoffwirtschaft, weil wir gesagt haben: Wir möchten die Möglichkeiten schaffen, dass Menschen auch an dieser Stelle von fossilen Energien wegkommen. Insofern: Wie profitieren Gewerbetreibende in Schleswig-Holstein von der Landespolitik? Sie profitieren im Wesentlichen durch die Fördermittel, durch Planungsrecht und schnelle Planungsumsetzung. Durch die Möglichkeiten der Windenergie haben wir genau das geschafft, was wir immer wollten. Die Wirtschaft folgt immer der Energie. Insofern glaube ich, dass das Portfolio hier sehr groß ist und länger, als die Möglichkeit zur Antwort, die ich hier in einer Minute habe. Aber da spielen auch die Kommunen eine ganz wichtige Rolle. Gerade wenn es um die Umsetzung von Bebauungsplänen und Ähnlichem geht, spielen die Kommunen in den Gewerbegebieten eine entscheidende Rolle. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Zweitens zu LNG: Sie wissen sehr wohl, dass es eine schwierige Entscheidung ist, LNG-Terminals einzurichten. Wir hatten lange die Diskussion, dass LNG-Terminals als Brückentechnologie notwendig sind, weil wir immer schon wussten, dass der Ausstieg aus dem Gas eine immense Herausforderung ist – schon vor dem Krieg. Wie riesig und wie unmittelbar diese Herausforderung ist, haben wir durch den Krieg in der Ukraine sehr schnell erleben müssen. Um die Energiesicherheit zu festigen und die Energiesicherheit zu gewährleisten, war es richtig, dass man sich insbesondere für die schwimmenden LNG-Terminals entschieden hat. Ebenso richtig und notwendig war es aber auch, dass jede Infrastruktur, die dort gebaut wird, wasserstoffready ist, also dass man die Möglichkeit zur Transformation hat. Das beantwortet Ihre Frage sehr deutlich: Ja, wir müssen aussteigen, auch aus LNG, und dann zu Wassersoff wechseln. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Tobias Koch [CDU] und Martin Balasus [CDU])

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Beate Raudies

Gestatten Sie eine Nachfrage der Abgeordneten Nitsch?

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Sybilla Nitsch SSW

Vielen Dank. – Wasserstoffready ist natürlich auch ein gutes Schlagwort; darauf zielt noch einmal meine Frage ab. Wenn die Kapazitäten mit den Verträgen gezeichnet sind – da liegen ja genug Dokumente vor, die auch öffentlich einsehbar sind –, dass definitiv bis 2037 LNG durch die Pipelines fließt, ist meine Frage noch einmal: Wie ist das in drei Jahren zu schaffen, wenn Sie das Ziel haben, 2040 klimaneutrales Industrieland zu werden? Wie ist das in den drei Jahren zu schaffen, und welche Investi- (Lasse Petersdotter) tionssummen sind gegebenenfalls nötig, um umzurüsten? – Bei der Frage finde ich es wichtig zu betonen, dass die Infrastruktur geschaffen wird, die Umsetzung geschieht und die Verträge geschlossen werden: von der Bundesregierung. Ich will jetzt nicht so tun, als könnten wir das von heute auf morgen einfach mal ändern. Ja, wir haben gute Kontakte zur Bundesregierung. Genau darüber sprechen wir: Wie schaffen wir auf der einen Seite ein Phase-out aus den Fossilen – auch im LNG-Bereich –, auf der anderen Seite aber auch einen Aufbau der Wasserstoffwirtschaft? Was ich dabei sinnvoll fände, wäre, bei der Wasserstoffwirtschaft darauf zu gucken: Wie sind unsere Akteure vor Ort? Also, wie machen wir nicht nur eine Import- und Exportinfrastruktur, sondern eine Versorgung, die regional wird, mit Elektrolyseuren in Nordfriesland und an anderen Standorten – weil sie auch die regionalen Fragen noch einmal angesprochen haben –, um dann wirklich hier vor Ort die Industrie, die wir hier ansiedeln möchten, versorgen zu können? (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Peer Knöfler [CDU] – Zuruf SPD: Keine Antwort auf die Frage!) In Summe will ich eigentlich nur betonen und ansprechen, dass es notwendig und richtig ist, dass wir diese Debatten hier führen, dass wir mit unseren unterschiedlichen Möglichkeiten auch darüber sprechen, wie schwierig es für Schleswig-Holstein ist, ein Land, das wirtschaftlich immer wieder herausgefordert war und weiterhin herausgefordert sein wird. Wenn wir diese Entwicklungsmöglichkeiten, die wir durch die erneuerbaren Energien haben, nutzen wollen, müssen wir die Möglichkeiten temporärer Strompreise, anderer Netzentgelte und ähnlicher Systeme haben, damit wir selber selbstwirksame Wirtschaftspolitik machen können, die unser Land insgesamt weit voranbringen und vor allen Dingen den Beschäftigten helfen wird, weil oft in der Industrie besser bezahlt wird als woanders. (Zuruf CDU: So ist das!) Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Beate Raudies

Zu einem weiteren Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Andreas Hein das Wort.

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Andreas Hein CDU

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte das mit dem PPA-Vertrag noch kurz klarstellen. Wir halten es nach wie vor für ein wirksames Mittel, dass man die PPA-Verträge schließt. Wenn sie in größeren Dimensionen und langfristig abgeschlossen werden, ist es in der Tat manchmal nötig, dass man sie mit sogenannten Risikoprämien absichert. Deshalb haben wir das mit aufgenommen. Das sage ich für den Fall, dass das nicht richtig verstanden worden ist. Aber sei es drum; der Kollege Buchholz schüttelt ja schon wieder den Kopf und wehrt sich mit Händen und Füßen. Lassen Sie mich auf etwas anderes eingehen. Wenn wir auf unseren Antrag gucken, stellen wir fest: Er ist zugegebenermaßen kein FDP-Antrag – die haben in der Vergangenheit ja oftmals aus der Überschrift und einem weiteren Satz bestanden –, sondern er ist drei Seiten lang. Wenn wir so einen Antrag stellen und am Ende des Tages eine Schulnote 2 von unserem ehemaligen Wirtschaftsminister und der FDP ausgestellt bekommen, ist in diesem Moment, muss ich sagen, nach einem Jahr Schwarz-Grün alles richtiggemacht. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Heiterkeit)

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Beate Raudies

Der Abgeordnete Buchholz hat jetzt auch noch einmal das Wort zu einem Kurzbeitrag.

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich nicht erinnern, dass ich die Schulnote 2 vergeben hätte. (Vereinzelte Heiterkeit) Im Übrigen: Dass Sie angesichts der Vision, die Sie in den Raum stellen, zufrieden wären – also, ich wollte immer „sehr gut“ sein. Aber gut. (Werner Kalinka [CDU]: Nun mal nicht zu hoch springen! – Weitere Zurufe) Was mich herausgefordert hat, noch einmal nach vorn zu gehen, Kollege Hein, ist dieser Zwiespalt zwischen den PPA-Verträgen und den Absicherungen. Das ist einfach keine Lösung. Deshalb: Wenn wir zu einer Gemeinsamkeit kommen wollen, lassen Sie uns das in den Ausschuss packen, lassen Sie 2532 Schleswig-Holsteinischer (Dr. Bernd Buchholz) uns darüber beraten! Ich bin gern dafür, dass wir so etwas machen. Was mich aber besonders herausgefordert hat, ist der Beitrag des Kollegen Petersdotter, weil ich weiß: Der ist dem einen oder anderen Argument gegenüber ja immer aufgeschlossen, und der hört zu. (Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Doch, doch, der hört hin. (Unruhe – Zuruf Andreas Hein [CDU]) Ich habe überhaupt nichts dagegen, dass man Visionen hat, (Werner Kalinka [CDU]: Was tut sich da?) aber es ging mir schon darum, einmal einzusortieren, wo wir stehen und welches die Herausforderung ist. Mir geht es auch darum festzustellen, dass in einem solchen Antrag, der nur Dinge adressiert, die woanders stattfinden müssen, die Dinge, die hier stattfinden können, nicht adressiert sind. (Beifall FDP, SPD und SSW) Die Dinge, die hier stattfinden müssen, Herr Kollege Petersdotter, um sich dem Thema Industrieland überhaupt auch nur zu nähern, sind, dass die Flächen dafür irgendwo bereitgestellt werden. Und da stehen Sie auf der Bremse. Das standen Sie auch schon in den letzten fünf Jahren. Sie stehen auf der Bremse, wenn es darum geht, irgendetwas auszuweisen, was in die Nähe eines mehr als 30 Hektar großen Gebiets geht, auf dem man tatsächlich einen Industriebetrieb ansiedeln kann. Die Frau Innenministerin ist gerade mit ihrem Staatssekretär auf der Tournee, die Regionalpläne auszuweisen. Ich kann sagen: Nehmt doch einmal die Flächen zusammen, die da drinstehen! Zeigt mir mal irgendeine, die ich irgendeinem Menschen anbieten sollte, für ein Industriegebiet südlich der Elbe! (Annabell Krämer [FDP]: Genau! – Beifall FDP und SSW) Die gibt es nicht. Deshalb sage ich: Machen Sie an der Stelle Ihre Hausaufgaben, indem Sie das unterlegen! Das Zweite ist: Herr Kollege Petersdotter, Sie haben gesagt, wir müssten doch auch immer, zum Beispiel bei den Netzentgelten, daran denken, was für uns richtig ist. – Nehmen Sie einmal das Thema Industriepreis und Subventionierung eines Strompreises nur für die Industrie! Dann muss Ihnen bei dem Industrieanteil von Baden-Württemberg, Bayern, dem Saarland und Rheinland-Pfalz auffallen, dass dies ein gigantisches Subventionsprogramm für den deutschen Süden ist. Das ist ein gigantisches Subventionsprogramm, das 98 Prozent der Unternehmen in Schleswig-Holstein nichts bringt (Anhaltender Beifall FDP und SSW) und parallel dazu auch noch eine Diskriminierung schafft, weil Sie nur das verarbeitende Gewerbe im Blick haben. (Beifall FDP, SSW und Birgit Herdejürgen [SPD]) Aber zum Beispiel ein groß angelegtes Rechenzentrum, ein Dienstleistungsbetrieb, der wahnsinnig viel Energie verbraucht, kriegt diesen Strompreis nicht, denn es ist ja keine Industrie. Das ist eine interne Wettbewerbsverzerrung, die man nicht schaffen darf. (Annabell Krämer [FDP]: Richtig!) Denn so wird Marktwirtschaft ausgehebelt, und all diejenigen, die in diesem Land etwas werden wollen, werden an der Stelle diskriminiert. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist beim Steuerrecht genau das gleiche!)

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Dr. Bernd Buchholz FDP

Der Strompreis nur für Industrie ist ein Irrweg. Gehen Sie den nicht, meine Damen und Herren! – Herzlichen Dank. (Beifall FDP)

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Beate Raudies

Und noch ein Kurzbeitrag – diesmal vom Abgeordneten Lars Harms. (Lukas Kilian [CDU]: Ganz kurz vermeiden!)

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Da kann ich wunderbar nahtlos anschließen. Der Kollege Petersdotter hatte gesagt, wir hätten keine Fantasie für ein klimaneutrales Industrieland. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hast du selber gesagt! – (Lars Harms)

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Lukas Kilian CDU

Das habt ihr selber gesagt!) Doch, wir haben schon Fantasie dafür. Das Problem ist allerdings, dass wir nicht sehen, dass wir uns tatsächlich auf diesen Weg begeben. Der Kollege Buchholz hat das ja schon einmal gesagt. Wir haben da Zielkonflikte. Dann müssen wir diese Flächen auch ausweisen, so ehrlich muss man dann sein. (Beifall SSW, FDP und vereinzelt SPD) Dann muss man als Grüner auch sagen: Ja, da ist eine Fläche, da soll ein großes Unternehmen hin, das soll versiegelt werden, das ist okay so. – Ich bin dabei. Sobald Sie dabei sind, sind wir auch dabei. Das ist überhaupt nicht das Problem. Das Problem, das wir aber haben – da hat der Kollege Buchholz recht –, ist: Wenn wir nur einem Marktteilnehmer über den Strompreis eine Subvention geben, dann haben natürlich alle anderen ein Problem. (Annabell Krämer [FDP]: Genau!) Noch schlimmer ist es: Dieser Marktteilnehmer oder diese Marktteilnehmerin bekommt Zulieferungen aus dem Gewerbe, das aber weiterhin viel für seinen Strom bezahlen muss. (Beifall SSW und FDP) Das kann es doch nicht sein. Wenn wir tatsächlich mit dem Ausland konkurrieren können wollen, müssen wir das System doch als Ganzes betrachten. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: So ist es!) Dann müssen wir uns doch darüber Gedanken machen: Was bedeutet es eigentlich, dass wir hohe Strompreise im Gewerbe bezahlen müssen, aber in der Industrie eben nicht? Es ist noch schlimmer: Die Menschen, die dort beschäftigt sind, werden weiterhin, auch in Zukunft, starke Preiserhöhungen bezahlen müssen. Was passiert dann? – Dann werden Sie Tarifverhandlungen machen und natürlich sagen: Wir müssen mehr Lohn dafür haben! – Das führt zu Inflation. Das führt auch dazu, dass wir auf dem internationalen Markt nicht wettbewerbsfähig sein werden – auch nicht diese Industrieunternehmen, die wir in dem Bereich dann subventioniert haben. Wenn wir ganz ehrlich sein wollen, müssten wir uns jetzt tatsächlich überlegen: Welche politisch induzierten Preiserhöhungen gibt es eigentlich in der Bundesrepublik Deutschland, und welche werden wir in der Zukunft haben? (Lukas Kilian [CDU]: Das steht ja im Antrag!) Mal ganz ehrlich: Dann sind wir ganz schnell beim CO -Preis. Denn das ist derzeit der Preis, der alles 2 durch die Decke schießen lässt. So ehrlich muss man diskutieren. Wenn man hier Industrie haben will, wenn man hier wirtschaftliche Entwicklung haben will, wenn man will, dass sich hier Facharbeiter ansiedeln und mit vernünftigen Löhnen beziehungsweise unter vernünftigen Lebensbedingungen arbeiten können, dann müssen wir ehrlich darüber diskutieren, dass wir als Staat nicht weiter den Unternehmen, aber auch den Bürgerinnen und Bürgern, noch mehr Preiserhöhungen auflasten dürfen. Dann müssten wir die Lenkung hin zu einem klimaneutralen Land in anderer Art und Weise gestalten als über den Preis. Denn wenn wir das machen, haben wir riesige Probleme mit unserer Industrie, aber auch mit unseren Gewerbetreibenden, und dann sind wir auf internationaler Ebene im Hintertreffen. Deswegen können wir uns derzeit so, wie Sie Politik machen, nicht vorstellen, dass Sie das hinkriegen. Aber wir sind gern an Ihrer Seite, wenn wir ehrlich darüber nachdenken, wie wir es hinkriegen, Flächen auszuweiten, wie wir die Preise für alle Unternehmen, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger senken. Dann sind wir gern dabei und haben auch entsprechende Visionen. – Vielen Dank. (Beifall SSW und FDP)

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Beate Raudies

Für einen weiteren Kurzbeitrag erteile ich dem Vorsitzenden der SPD-Fraktion, Thomas Losse-Müller, das Wort.

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Thomas Losse-Müller SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jetzt sortiert sich mittlerweile ganz schön, wer wofür sein könnte; deswegen will ich noch einmal deutlich machen, wofür die SPD steht: Wir wollen, dass Schleswig-Holstein ein Industrieland wird. Denn wir sind es noch nicht. Wir wollen die Chance nutzen, die wir haben, weil wir ein Gunststandort für erneuerbare Energien sind. Wir glauben daran, dass wir mit Wind und irgendwann auch mit grünem Wasserstoff tatsächlich Industrieland sein können. So weit sind wir uns einig, und wir lehnen diese Vision nicht ab. (Beifall SPD, CDU, FDP und SSW) Wenn wir das erreichen wollen, müssen wir Geld dafür in die Hand nehmen. Da haben wir einen 2534 Schleswig-Holsteinischer (Thomas Losse-Müller) Unterschied zur FDP und auch zu Schwarz-Grün. Mich ärgert das ständige Aufrufen möglicher Initiativen zur fairen Gestaltung der Strompreise, weil sie davon ablenken, dass Sie das eigentliche Problem nicht lösen wollen. Zu den Netzentgelten! Der baden-württembergische Ministerpräsident sagt relativ klar: Wenn ihr andere Netzentgelte wollt, dann will ich einen anderen Länderfinanzausgleich. – Das ist schon ein bisschen mehr als nur ein bisschen regionale Verteilung, das ist eine klare Rote Karte aus Schwarz-Grün. Ich will gern, dass Sie das auch sagen. (Lasse Petersdotter [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe das eben gesagt!) – Nein, Sie haben gesagt: Kommen Sie nicht damit! Es ist immer das Zeigen auf den Bund. Jetzt kommt mir nicht mit Baden-Württemberg! – Doch, Baden-Württemberg ist das Problem, NRW ist das Problem. Die anderen Länder werden da nicht mitgehen, weil sie nicht wollen, dass wir im Norden Industrie ansiedeln, weil wir die günstigste Industrie haben. Lassen Sie uns das einmal klar sagen. (Beifall SPD und SSW – Unruhe) Die Bundesregierung wird gegen diese Länder keine Regelung durchsetzen können, und wir müssen mit diesen Ländern eine Regelung treffen, genauso wie beim Länderfinanzausgleich. Also nicht immer die Nebelkerze dahin werfen. Ja, wir wollen, dass Northvolt angesiedelt wird. (Zuruf: Sehr gut!) Und wir wissen, dass das Landesgeld kosten wird, und zwar wahrscheinlich eine ganze Menge mehr als das, worüber wir immer geredet haben. Wenn wir Industrieland werden wollen, dann werden wir mehr Industrie ansiedeln müssen, und dann werden wir jedes Mal mindestens den gleichen Betrag selbst investieren müssen, weil weder die EU noch der Bund das Geld zu 100 Prozent geben werden. Die werden immer eine Kofinanzierung fordern. Sie müssen einmal sagen, woher das Geld kommen soll, und zwar nicht nur einmal für Northvolt, sondern fünf- oder zehnmal, damit das Ziel Industrieland umgesetzt werden kann. Der Kollege Buchholz hat recht: Wir sind noch kein Industrieland. Wir wollen, dass Industrie hierhin kommt. Ja, wir müssen den Industriestrompreis reduzieren. Da hat Kollege Lasse Petersdotter total recht. Im Moment stehen wir in einer globalen Konkurrenz.

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Beate Raudies

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Thomas Losse-Müller SPD

– Ich komme sofort zum Schluss. – Wenn wir diese Unternehmen haben wollen, brauchen wir für einige Industrieansiedlungen einen günstigeren Strom. Das muss steuerfinanziert sein, weil ich präzise auf ein Unternehmen zielen will.

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Thomas Losse-Müller SPD

Wenn wir es anders machen würden, beispielsweise dadurch, dass der Strompreis auf alle umgelegt wird, wäre das sozial ungerecht. Da sind wir nicht dabei. – Danke schön. (Beifall SPD)

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Beate Raudies

Für die Landesregierung erteile ich jetzt dem Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt, das Wort. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anders, als das in der Debatte heute zeitweise anklang, hat sich Schleswig-Holstein längst auf den Weg gemacht, klimaneutrales Industrieland zu werden. Auch unter der Jamaikakoalition ist im industriellen Bereich schon viel passiert, Herr Buchholz. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ja!) Wir haben inzwischen den Rucksack gepackt, die Schuhe zugebunden und sind unterwegs auf der Wanderung zum klimaneutralen Industrieland. Im Rucksack haben wir die Tatsache, dass SchleswigHolstein 25 Prozent des bundesweiten Windkraftausbaus stemmt, dass wir beim Netzausbau so gut sind, dass sich die abgeregelten Strommengen in den letzten Jahren halbiert haben, dass wir seit dieser Woche wissen, dass Schleswig-Holstein Teil des ersten Wasserstoff-Kernnetzes, des Startnetzes der Wasserstoffübertragung wird, dass wir auch wissen, wie viel Verteilnetzausbau auf uns zukommt, ungefähr 20 neue Umspannwerke, viele neue Leitungen im Verteilnetzbereich zur Integration der Freiflächen-Fotovoltaik und des Fotovoltaikzubaus. Die (Minister Tobias Goldschmidt) Voraussetzungen dafür, dass wir klimaneutrales Industrieland werden, sind exzellent, und das sollte man tatsächlich nicht wegreden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das verbindet sich mit vielen unternehmerischen Aktivitäten; dafür stehen Ortsnamen wie Brunsbüttel, Lägerdorf, Heide, Reußenköge, Ellhöft oder Kremsdorf. Überall dort findet der Weg zur Klimaneutralität statt, in Unternehmen, von Unternehmerinnen und Unternehmern in diesem Land gestaltet. Wenn man klimaneutrales Industrieland werden will, muss man auch Industrie haben, Industrie halten und Industrie fortentwickeln. (Christopher Vogt [FDP]: Genau!) Auch ich habe mich mit dem Instrument eines Transformations- oder Industriestrompreises schwergetan. Auch ich sehe ordnungsrechtliche Schwierigkeiten und wünschte mir, dass dieses Instrument nicht erforderlich wäre. Das ist ein schlimmer Markteingriff, eine Verzerrung, und es ist nicht gut, einen Industriestrompreis einzuführen. Wir leben aber gerade nicht in normalen Zeiten. Wir leben in einer Zeit, in der Krieg herrscht in Europa, in der wieder mit Subventionen in großem Maßstab gearbeitet wird. Deswegen ist als Übergangsinstrument, als Brücke in die Zukunft zur Rettung unserer industriellen Strukturen auch in Schleswig-Holstein ein solcher Transformationsoder Industriestrompreis – wie auch immer man ihn nennt – richtig und wichtig. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt SPD) Im Sinne der industriellen Arbeitsplätze und der industriellen Strukturen in diesem Land wünsche ich mir, dass sich der kleine Koalitionspartner in Berlin da einen Ruck gibt. Das Gleiche gilt für die Reform der staatlich induzierten Preisbestandteile, für die wir auch in Schleswig-Holstein gemeinsam in der Vorgängerkoalition Konzepte entwickelt haben. Wenn die in der Berliner Koalition umgesetzt werden könnten, wäre viel erreicht, dann würden wir viel Power, viel Kraft auf dem Weg zum klimaneutralen Industrieland bekommen. Ich kann einmal sagen, wo wir bei den einzelnen Punkten stehen. Zu den zuschaltbaren Lasten gibt es gerade ein Schreiben des Bundeswirtschaftsministers, der sagt, in der nächsten Plattformsitzung Klimaneutrales Stromsystem werde ein Vorschlag für zuschaltbare Lasten im Bereich der Wärme auf dem Tisch liegen – das gab es da auch schon in der Vergangenheit –, aber auch für den Bereich der Erzeugung von grünem Wasserstoff. Das soll so gemacht werden, dass es netzdienliche Standortanreize gibt. Das bedeutet, dass der Norden, wo die erneuerbaren Energien sind, bedacht wird und dass es so ausgestaltet wird, dass wir hier gut davon haben. Auch das ist eine Antwort auf die Frage, was wir für die mittelständische Wirtschaft tun. Bei den Netzentgelten ist es anders, als es hier dargestellt worden ist. Es ist nicht mehr so, dass die Nordländer im Bundesrat allein dastehen. Es gab in der letzten Bundesratssitzung ein ganz klares Bekenntnis dazu, dass faire Netzentgelte eingeführt werden müssen, dass die Reform kommen muss und – sogar – dass die Reform im Jahr 2024, also nächstes Jahr, greifen muss. Wir sind inzwischen so weit, dass wir die Mehrheit der Bundesländer auf unserer Seite haben. Das ist anders als 2017, als wir uns auf den Weg gemacht haben, das Thema aufs Tapet zu heben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Man muss sich fragen, was eigentlich ordnungspolitisch die richtige Alternative wäre oder eine Alternative sein könnte. Klar ist, dass Subventionsinstrumente immer nur das zweitbeste Mittel sind und dass die eigentliche Antwort die Teilung der deutschen Preiszone wäre. Die würde nämlich die Marktsignale direkt an die Unternehmerinnen und Unternehmer weitergeben. Dann wären auch so Themen wie zum Beispiel CCfDs nicht mehr so prioritär zu sehen, aber da sind wir noch nicht. Da machen wir uns auf den Weg, da haben wir die Physik auf unserer Seite, da haben wir die EU-Kommission auf unserer Seite. Wir haben große Teile der Fachwelt auf unserer Seite. Das sind ganz gute Voraussetzungen dafür, dass sich auch in dem Bereich etwas tun wird – zum Wohle unseres Landes. Zum Wohle unseres Landes wünsche ich mir sehr, dass wir das Thema klimaneutrales Industrieland wirklich als Chancenprojekt begreifen, als Schicksalsprojekt für unser Land, und es nicht bei jeder Gelegenheit zu zerreden versuchen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Beate Raudies

Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um 23 Sekunden erweitert. Diese Redezeit stünde auch allen Fraktionen zur Verfügung. – Ich sehe aber nicht, dass davon Gebrach gemacht wird. 2536 Schleswig-Holsteinischer (Vizepräsidentin Beate Raudies) Dann schließe ich die Beratung. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Es ist beantragt worden, den Antrag, Drucksache 20/1192, dem Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen möchte, bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und SSW. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Es ist beantragt worden, über den Antrag der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 20/1192, in der Sache abzustimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Das ist die FDP-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Fraktionen von SPD und SSW. Damit ist der Antrag mehrheitlich angenommen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes und anderer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 20/1153 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Grundsatzberatung und erteile dem Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz, Werner Schwarz, das Wort. Werner Schwarz, Minister für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Koalitionsvertrag hat uns aufgegeben, den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagdrecht aufzunehmen. Nach intensiver Befassung, unter anderem im Rahmen der Verbändeanhörung sowie mehrerer interner Abstimmungsrunden, liegt Ihnen nunmehr der vom Kabinett verabschiedete Entwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes vor. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Dieser enthält nicht nur Sonderregelungen zum Wolf, sondern gleichzeitig weitere Anpassungen, die die Jagd in Schleswig-Holstein zukunftsfähig aufstellen. Die wesentlichen Regelungen zum Umgang mit dem Wolf, die der Gesetzentwurf enthält, möchte ich Ihnen an dieser Stelle erläutern. Formal wird der Wolf über die Landesjagdzeitenverordnung dem Jagdrecht unterworfen sein. Einzelheiten regelt der neue § 24 a des Landesjagdgesetzes. Am Schutzstatus des Wolfes ändert sich damit nichts. Die Aufnahme des Wolfes ins Landesjagdrecht erfolgt mit einer ganzjährigen Schonzeit, der Wolf bleibt weiterhin eine nach Anhang IV der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und des Bundesnaturschutzgesetzes streng geschützte Art. Die Voraussetzung für eine Ausnahme zur Entnahme eines Wolfes nach Maßgabe des Bundesnaturschutzgesetzes sind für jeden Einzelfall zu prüfen. Die Prüfung und Genehmigung obliegt weiterhin der oberen Naturschutzbehörde. Durch die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ändert sich vor allem, dass künftig bei der Umsetzung der Entnahmegenehmigung auch die Jagdbehörden stärker eingebunden werden. Kernaspekt des Gesetzentwurfs ist es, dass zukünftig die Jägerinnen und Jäger in den Revieren vor Ort im Falle einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung für die Erlegung eines Wolfes zuständig sein werden. Dies ist mir besonders wichtig, da nur sie über die notwendigen Ortskenntnisse verfügen und aufgrund ihrer Ausbildung in der Lage sind, einen Wolf zu erlegen. (Beifall CDU, Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Oliver Kumbartzky [FDP]) Weiterhin sollen im Falle von schwerverletzten Wölfen die Jägerinnen und Jäger ohne Hinzuziehen einer Veterinärin oder eines Veterinärs entscheiden dürfen, ob ein Wolf von seinem Leid erlöst werden muss. Hier soll aus Tierschutzgründen den Jägerinnen und Jägern ein schnelles Handeln ermöglicht werden. Der schwerverletzte Wolf wird im Gesetzentwurf definiert und ist dadurch gekennzeichnet, dass er sein natürliches Fluchtverhalten infolge von physischen Schädigungen nicht mehr ausüben kann. Für Wölfe besteht kein Recht auf Aneignung durch den Jagdausübungsberechtigten. Ein tot aufgefundener oder erlegter Wolf muss der Jagdbehörde unverzüglich angezeigt und der Naturschutzbehörde übergeben werden. Grundsätzlich wird die geplante Änderung im Landesjagdgesetz Halterinnen und Halter von Nutztie- (Minister Werner Schwarz) ren aber nicht davon entlasten, für einen aktiven Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Ungeachtet dessen, dass der große Zielkonflikt „Nutztierhaltung und Wolf“ dadurch nicht gelöst werden kann, schaffen wir mit der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht endlich Rechtssicherheit für unsere Jägerinnen und Jäger im Lande. (Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Damit stimme ich dem Zuruf der Abgeordneten Schmachtenberg von Mittwochmorgen ausdrücklich zu: Wer diese Regelung verwirrend findet, der sollte sich mit dem Gesetzestext bitte noch einmal auseinandersetzen. (Beifall Andreas Hein [CDU] und Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Des Weiteren wird in Schleswig-Holstein mit der Gesetzesänderung zukünftig für die Teilnahme an Gesellschaftsjagden auf Schalenwild von allen teilnehmenden Jägerinnen und Jägern ein Schießübungsnachweis vorzulegen sein. Das ist ein Ergebnis der Verbändeanhörung. Diese Regelung dient dem Tierschutz und der Sicherheit bei Gesellschaftsjagden. Nur wer regelmäßig übt, kann Wildtiere tierschutzgerecht erlegen. Gerade bei Gesellschaftsjagden sind die Anforderungen in Bezug auf die Schussfertigkeit und Sicherheit sehr hoch. Fragen bezüglich der Form und der Anerkennung von Schießübungsnachweisen anderer Bundesländer wird mein Ministerium im Rahmen einer Verordnung regeln. Gestrichen wird hingegen die Begrenzung der maximal möglichen Anzahl entgeltlicher Jagderlaubnisscheine je Revier. Diese Regelung ist meiner Ansicht nach überholt und wird in der Praxis häufig durch sogenannte Hegebeiträge oder andere Modelle umgangen. Beschränkungen können ebenso auf privatrechtlicher Ebene im Pachtvertrag zwischen den Jagdrechtsinhabern und den Pächtern geschlossen werden. Die Anzahl der Jagdausübungsberechtigten als Revierverantwortliche bleibt hingegen begrenzt, um es an dieser Stelle klarzustellen. Abschließend möchte ich noch auf eine weitere Anpassung eingehen. Zukünftig soll es möglich sein, Haarraubwild sowie die invasive Art Nutria mithilfe von Nachtsichtvorsätzen und Nachtaufsichtsgeräten bejagen zu dürfen. (Beifall CDU, SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Beifall Oliver Kumbartzky [FDP]) Bislang ist dies nur auf Schwarzwild zulässig. Wir versprechen uns davon, dass die Effizienz in der Bejagung invasiver Arten wie Waschbär, Marderhund oder Nutria weiter gesteigert werden kann. Darüber hinaus wird die Nutria wie die anderen, dem Jagdrecht unterliegenden invasiven Arten mit einer ganzjährigen Jagdzeit belegt. Die Vorgaben aus dem Elterntierschutz gemäß Bundesjagdgesetz bleiben natürlich bestehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Oliver Kumbartzky [FDP])

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Beate Raudies

Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um eine Minute und 30 Sekunden erweitert. Diese Zeit steht jetzt auch allen anderen zur Verfügung. Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Hauke Göttsch das Wort.

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Hauke Göttsch CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Vorlage des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landesjagdgesetzes durch die Landesregierung und den zuständigen Landwirtschaftsminister gehen wir die konsequente Umsetzung eines weiteren Punktes aus dem Koalitionsvertrag an. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kernpunkt des Gesetzentwurfes ist die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht des Landes SchleswigHolstein mit ganzjähriger Schonzeit. Warum ist uns das so wichtig? (Sandra Redmann [SPD]: Genau!) Nachdem Wölfe vor 200 Jahren in Schleswig-Holstein ausgerottet wurden, tauchten vor 15 Jahren erste Wölfe wieder auf. Generell herrscht Einigkeit über das Ziel einer Koexistenz zwischen Wolf und Mensch im 21. Jahrhundert. Der Wolf ist eine streng geschützte Art nach der FFH-Richtlinie der EU, die ihn in Anhang IV listet. Am Schutzstatus des Wolfes ändert sich auch durch den Gesetzentwurf nichts. Der ist so, und der bleibt so. Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen jedoch, dass es Fälle gibt, für die man gewappnet sein sollte. Das sind einmal sogenannte Problemwölfe, die Herdenschutzzäune mehrfach überwunden und große Schäden angerichtet haben. Hier muss es möglich sein, zeitnah einen Abschuss tätigen zu können. 2538 Schleswig-Holsteinischer (Hauke Göttsch) (Beifall CDU, Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Oliver Kumbartzky [FDP] – Sandra Redmann [SPD]: Das ist jetzt schon möglich!) Dafür muss man keine professionellen Wolfsjäger aus Schweden engagieren, das können auch wir heimischen Jäger. (Beifall CDU, Oliver Kumbartzky [FDP] und Lars Harms [SSW] – Zuruf Sandra Redmann [SPD]) Mit Erstaunen habe ich das letzte Bauernblatt gelesen. Die Bundesumweltministerin wirbt darin für verstärkte Abschüsse von Problemwölfen. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Ist doch gut!) Nur durch die notwendigen Abschüsse sei die Akzeptanz zum Schutz des Wolfes aufrechtzuerhalten, so die Ministerin. (Beifall CDU, Oliver Kumbartzky [FDP] und Lars Harms [SSW]) Es muss möglich sein, einen schwer verletzten, angefahrenen Wolf von seinen Qualen zu erlösen. Hier ist tierschutzgerechtes Handeln erforderlich. Damit auch hier keine Missverständnisse aufkommen: Für die Tötung ist in allen Fällen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, um rechtssicher agieren zu können. Der Gesetzentwurf trifft aber auch noch andere Regelungen: Die Nutria ist eine südamerikanische, also invasive Art, die sich explosionsartig vermehren kann. Sie richtet bei uns durch ihre Wühlarbeit große Schäden an Ufer- und Deichbefestigungen an. Die Nutria soll zukünftig ganzjährig auch mit Nachtsichtzielgeräten auf Jagdwaffen bejagt werden dürfen. (Sandra Redmann [SPD]: Jagdwaffen? – Ach so!) – Jagdwaffen, ja. – Ebenfalls mit diesen Geräten sollen Haarraubwild und die invasiven Arten Marderhund und Waschbär bejagt werden dürfen. Festzuhalten bleibt, dass Nachtsichtzielgeräte eine tierschutzgerechte Erlegung fördern. (Beifall CDU) – Danke. – Aus Zeitgründen will ich nur noch die Forderung nach einem regelmäßigen Übungsschießen, dem sogenannten Schießnachweis, für Jäger, die an einer Gesellschaftsjagd auf Schalenwild teilnehmen wollen, erwähnen. Die allgemein anerkannten Regeln der Waidgerechtigkeit und der Sicherheit erfordern dies. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die anstehende Ausschussberatung und wünsche allen eine angenehme und erholsame Sommerpause. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Beate Raudies

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich dem Abgeordneten Dirk Kock-Rohwer das Wort.

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Dirk Kock-Rohwer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es schon gehört und ich möchte es noch mal betonen: Im schwarzgrünen Koalitionsvertrag ist dokumentiert, dass wir beabsichtigen, den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagdrecht aufzunehmen. (Anhaltende Unruhe CDU – Glocke Präsidentin) Am 30. September letzten Jahres hat der Landtag von dieser Stelle aus auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Landesregierung gebeten, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten. Der Beschluss wurde mehrheitlich mit den Stimmen der Koalition und der FDP getroffen. Dagegen gestimmt hat die SPD. Der SSW hat sich enthalten. Das ist passiert. Das zuständige Landwirtschaftsministerium hat einen entsprechenden Gesetzentwurf verfasst und diesen, wie es bei Gesetzentwürfen der Regierung üblich ist, einer Verbändeanhörung zugeführt. Was uns jetzt vorliegt, ist ein im Lichte der Stellungnahmen von der Regierung bereits angepasster Gesetzentwurf. Damit stehen wir jetzt am Beginn des parlamentarischen Verfahrens. Wir werden selbstverständlich im Fachausschuss eine Anhörung durchführen und anschließend erforderlichenfalls Anpassungen vornehmen. Allerdings sollten wir diesbezüglich keine unrealistischen Erwartungen wecken. Durch eine Übernahme des Wolfes in das Jagdrecht ist der Schutz des Wolfes nicht aufgehoben. Es bedeutet also nicht, dass Wölfe bejagt werden dürfen. Der Abschuss eines Wolfes wird weiter nur im Einzelfall nach den dafür im Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Kriterien möglich sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Nebeneinander von Jagd- und Naturschutzrecht führt nicht zu einer einfacheren, sondern zu einer (Dirk Kock-Rohwer) komplizierteren Rechtslage. Darauf hat die Kollegin Redmann oftmals hingewiesen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, es hilft nicht, sich der Realität zu verweigern, dass wir in unserem Land Wölfe haben und haben werden. Die Lösung dafür heißt nicht Jagd, sondern Koexistenz: von Nutztieren und Wildtieren, von Weidehaltung und Wölfen. Ich habe es an dieser Stelle schon mehrfach betont: Weidehaltung hat eine herausragende Bedeutung für den Naturschutz. Damit wir das hinkriegen und die von uns allen gewünschte Weidehaltung weiter möglich ist, braucht es drei Dinge. Erstens, einen finanziellen Ausgleich im Falle von Wolfsschäden. Den muss die Allgemeinheit tragen, und das ist ja auch bei uns der Fall. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Zweitens, Prävention durch effektiven Herdenschutz. Auch dafür brauchen die Tierhalterinnen und Tierhalter in unserem Land unsere Unterstützung. In den letzten Monaten war die Zahl der Rissvorfälle erfreulich gering. Es scheint also, dass die Präventionsmaßnahmen greifen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Oliver Kumbartzky [FDP]) Die momentan heranwachsenden Jungwölfe erlernen die Beutejagd von den Alttieren. Da diese bisher nicht auf Nutztiere gegangen sind, ist zu hoffen, dass ihr Nachwuchs dies ebenfalls nicht tun wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich behaupte allerdings nicht, dass dies auszuschließen ist. Ein zuverlässiger Herdenschutz ist gerade in den Wolfpräventionsgebieten äußerst wichtig. Deshalb komme ich zum dritten Punkt: Wenn es geschieht, dass ein Wolf auf Nutztiere geht und erlernt hat, den wolfsabweisenden Zaun zu überwinden, muss schnell gehandelt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Oliver Kumbartzky [FDP]) So ein Tier muss entnommen werden. Dafür gibt es ja auch die Ausnahmeregelung im Naturschutzrecht. Ich zitiere aus der Pressemitteilung der Bundesumweltministerin – Herr Göttsch hat dies eben auch schon erwähnt –: „Wenn ein Wolf trotz Schutzmaßnahmen Tiere reißt, kann er jetzt schon nach geltender Rechtslage abgeschossen werden. … Dazu werde ich gemeinsam mit den Bundesländern und den Praktikern den sogenannten Leitfaden für Wolfsabschüsse praxistauglicher und unbürokratischer ausgestalten. Auch die Behörden brauchen Rechtssicherheit bei den Genehmigungen von Abschüssen. Nur, wenn wir den Weidetierhaltern diese Sicherheit geben, wird auch der Wolf akzeptiert werden. Ich werde mich auch zukünftig für an der Praxis orientierte Lösungen und für die Balance zwischen Naturschutz und Weidetierhaltung einsetzen.“ Hier gehen wir einmal genau einen anderen Weg und fordern nicht etwas von der Bundesregierung, sondern zitieren, was die Bundesregierung tatsächlich tut. Ein Ziel dieses Gesetzentwurfes bei uns im Land ist es, die Jägerschaft dafür mit ins Boot zu holen. Aus der Jägerschaft selbst kam dieser Wunsch und dieses Angebot. Dem wird hiermit entsprochen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Beate Raudies

Für die SPD-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Sandra Redmann das Wort. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Dann zieht euch mal warm an!)

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Sandra Redmann SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Monat hatte ich auf meiner FacebookSeite eine recht schwungvolle Diskussion zum Thema Wolf. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Echt? – Weitere Zurufe) – Das müsst ihr mal nachlesen! Über 300 Kommentare, teils sachlich, überwiegend aber ausgesprochen polemisch. Auslöser war meine Presse mit der Überschrift: Wir gratulieren den frisch gebackenen Wolfseltern in Schleswig-Holstein und fordern einen Ausbau des Wolfsmanagements. – Im Laufe der Diskussion ging es auch um die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht. Da wurde deutlich – wie übrigens hier auch bei vielen Gesprächen und Veranstaltungen festzustellen –, dass zum großen Teil gar nicht verstanden wird, was das eigentlich heißt. Für ganz viele ist das nämlich mit der zweifelhaften Hoffnung verbunden, endlich einfach auf Wölfe 2540 Schleswig-Holsteinischer (Sandra Redmann) schießen zu dürfen. – Nicht wahr, Herr Kumbartzky? (Oliver Kumbartzky [FDP]: Ich habe bei Facebook nichts kommentiert! – Heiterkeit) – Ja, das ist mir aufgefallen. – Natürlich ist dem nicht so. Meine Vorredner haben dazu auch schon etwas gesagt. Als ich dies in der Diskussion zu erklären versuchte, wollte man das gar nicht glauben. Und es kam die Frage auf: Was soll er denn dann im Jagdrecht? – Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das ist der Punkt: Was soll der Wolf eigentlich im Jagdrecht? (Beifall SPD) Bevor ich mich dazu konkret äußere, möchte ich ganz deutlich sagen, dass der SPD-Landtagsfraktion sehr wohl bewusst ist, dass die Anpassung der Tierhalterinnen und ‑halter an Wolfsvorkommen eine große Aufgabe ist, auch in Schleswig-Holstein. Aber es gibt weitaus sinnvollere Maßnahmen als das Jagdrecht. Greifen wir einmal ein paar raus: Wir finden im Gesetzentwurf den Hinweis, dass eine Entnahme – wie eben schon betont – auffälliger, sich gefährlich verhaltender Wölfe mit der Aufnahme in das Jagdrecht erleichtert werde. – So? Wie denn? Was genau wird denn erleichtert, außer dass der Personenkreis verändert wird (Tobias Koch [CDU]: Das ist doch das Entscheidende! – Weitere Zurufe CDU) und dass zukünftig zwei Ministerien – viel Spaß wünsche ich Ihnen – zu beteiligen sind, die Naturschutzbehörde und die Jagdbehörde? Eine tierschutzgerechte Tötung wird erleichtert, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall oder weil der Wolf aus anderen Gründen verletzt oder schwer krank ist und deshalb sein natürliches Fluchtverhalten – Sie haben darauf hingewiesen – nicht mehr ausüben kann. Für eine tierschutzgerechte Tötung haben wir seit 2016 – ich bitte, das einmal nachzulesen – ein bewährtes Verfahren. Herr Minister – vielleicht können Sie das einmal erzählen –: Wie oft kommt dieser Fall eigentlich vor, dass es jetzt einer Änderung bedarf? Wie oft? Sagen Sie das doch bitte einmal! Wo gab es denn überhaupt Probleme? Darauf hätten wir gern eine Antwort. (Beifall SPD und SSW) Jeder getötete Wolf muss an die zuständige Naturschutzbehörde übergeben werden – das haben Sie auch erwähnt – und wird eingehend untersucht. Die Tötung eines überlebensfähigen Wolfes kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung gegen die Jägerinnen und Jäger führen. In dem Zusammenhang wäre es übrigens wichtig, dass das Tier nicht vom Tötungsort entfernt werden darf, um die Todesursache besser klären zu können. Ist es nicht sinnvoller, bei einer tatsächlich notwendigen Entnahme, also bei einem auffälligen und sich gefährlich verhaltenden Wolf, geschulte Expertinnen und Experten damit zu beauftragen? (Vereinzelter Beifall SPD – Cornelia

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Cornelia Schmachtenberg CDU

Das sind die Jäger!) Geschulte Expertinnen und Experten! Liebe Frau Schmachtenberg, beim letzten Fall, als wir einen Wolf schießen mussten, hat sich in Schleswig-Holstein kein Jäger gefunden, der das machen wollte. Es reicht mit diesen Behauptungen! (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Das ist doch das Problem! – Tobias Koch [CDU]: Deshalb das Jagdrecht! – Weitere Zurufe CDU) – Nein. Natürlich musste man das da machen. Quatsch, Unsinn! Zudem ist bei Ihrem neuen Verfahren auch nicht mehr die Anonymität des Jägers gewahrt, ein Punkt, der übrigens noch vor einiger Zeit sehr kritisch diskutiert wurde. Welche Gründe kann es also dafür geben, dass Sie ein geregeltes Verfahren jetzt unbedingt durcheinanderbringen wollen? – Erstens. Sie wollen es einfach unbedingt. Als Sie das im Koalitionsvertrag vereinbart haben, gab es gerade eine heftige Diskussion über den Wolf im Land. Sie haben überall versprochen, den Wolf ins Jagdrecht zu bringen, und so getan, als sei das die Lösung aller Probleme. Was für ein Quatsch! (Vereinzelter Beifall SPD – Tobias Koch [CDU]: Genau das ist die Lösung für das Problem! – Weitere Zurufe CDU) Zweitens. Sie haben jetzt ein CDU-geführtes Jagdministerium und müssen zeigen, wer da die Hosen anhat. Da darf es doch nicht nur ein Wolfsmanagement geben! (Beifall SPD – Widerspruch CDU) – Natürlich ist es so. – Dritter Punkt: keine Ahnung. Vielleicht wollen Sie nur überall sagen können, dass der Wolf jetzt endlich im Jagdrecht steht; ich weiß es nicht. (Rasmus Vöge [CDU]: Das ist ja echt billige Polemik!) (Sandra Redmann) Liebe Kolleginnen und Kollegen, sie komplizieren, Sie erleichtern nicht. Warum fördern Sie die Weidetierhaltung nicht noch weiter? Warum schaffen Sie keine neuen Präventionsgebiete? Warum diskutieren Sie nicht, was man im Wolfsmanagement noch verbessern kann? Warum klären Sie nicht intensiver auf? Ich hoffe inständig, dass wir diese Fragen im Ausschuss klären können. Vielleicht helfen ja die Wolfswelpen, um das Bild des bösen Wolfes etwas aufzubrechen und die Debatte zu verändern. (Zuruf Cornelia Schmachtenberg [CDU]) Mit diesem Gesetzentwurf helfen Sie jedenfalls keinem einzigen Weidetierhalter in Schleswig-Holstein und auch keiner Jägerschaft. – Vielen Dank. (Beifall SPD und SSW – Zurufe CDU)

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Beate Raudies

Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Oliver Kumbartzky das Wort. (Christopher Vogt [FDP]: Jetzt wird es wieder sachlich! – Serpil Midyatli [SPD]: Jagd oder nicht Jagd, das ist die Frage! – Weitere Zurufe SPD)

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Oliver Kumbartzky FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Schwarz, ich will es gleich ganz zu Beginn sagen, auch ganz offen, ehrlich und direkt –: Dieser Gesetzentwurf ist wirklich gut gelungen. (Beifall FDP, CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Liebe Frau Redmann, die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht ist längst überfällig. Deshalb ist der Gesetzentwurf richtig. Wir begrüßen ihn und stehen einer zügigen Beratung im Ausschuss und einer zügigen Beschlussfassung sehr wohlwollend gegenüber. (Beifall FDP und CDU) Dann fragt Frau Redmann hier allen Ernstes, was denn dieses Gesetz soll. Ich kann Ihnen das beantworten: Dieses Gesetz soll Rechtssicherheit schaffen. Das ist der Punkt. (Cornelia Schmachtenberg [CDU]: Genau! – Beifall FDP und vereinzelt CDU) Es schafft Rechtssicherheit bei der Erlegung von schwerkranken Wölfen, und es soll die Entnahme sich auffälliger und gefährlich verhaltender Wölfe erleichtern. Das steht so auch im Gesetz, das haben Sie zitiert. (Sandra Redmann [SPD]: Ach komm, das gibt es doch schon im Tierschutz!) Dann sagen Sie hier, damals hätte sich kein Jäger gemeldet, als das anstand. Ja, warum denn nicht? – Weil es nicht im Gesetz stand und es keine Rechtssicherheit gab. (Beifall FDP, CDU und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Mit diesen Vorschlägen und dieser Änderung des Landesjagdgesetzes ist ein erster Schritt hin zu einem Bestandsmanagement getan, was meiner Meinung nach der nächste Schritt sein muss. Dafür muss der sogenannte günstige Haltungszustand des Wolfs auf Bundes- und EU-Ebene endlich festgestellt werden. Die Bundesministerin ist zitiert worden. Herr Kock-Rohwer, es gibt einen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP im Bund, (Serpil Midyatli [SPD]: Was steht denn da drin?) daraus möchte ich zitieren. Ich zitiere: „Wir … wollen den Ländern europarechtskonform ein regional differenziertes Bestandsmanagement ermöglichen.“ Dafür muss jetzt der nächste Schritt getan werden. Schleswig-Holstein geht hier schon einen Schritt voraus. Das ist gut. Genauso hat es Niedersachsen gemacht. Ich hoffe, dass andere Bundesländer das auch noch tun werden. (Beifall FDP, CDU und Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Frau Redmann, liebe SPD, zwischen uns passt ja eigentlich kein Blatt Papier. (Heiterkeit – Zuruf Christopher Vogt [FDP]) – Jetzt klau mir nicht den Gag. – Beim Thema Wolf passt zwischen uns sogar eine ganze Papierfabrik. Ich möchte Ihnen eins sagen: Wir brauchen endlich eine Abkehr von Ihrer romantisierenden Wolfsschutzpolitik hin zu einem echten Weidetierschutz. Damit verbunden ist auch ein klares Bekenntnis für Artenvielfalt, für die Pflege unserer Kulturlandschaft und für den Küstenschutz – gerade in Schleswig-Holstein. (Beifall FDP und CDU) Zurück zum vorliegenden Gesetzentwurf. Es ist schon bemerkenswert – ich musste ja ein Haar in 2542 Schleswig-Holsteinischer (Oliver Kumbartzky) der Suppe finden; ich habe eins gefunden –, dass es ein bisschen lange gedauert hat, bis der Gesetzentwurf vorliegt. Man hat ein Jahr gebraucht, um aus Niedersachsen abzuschreiben. – Okay. Das sagt auch viel aus über das Innenleben von SchwarzGrün. Ich kann mir richtig vorstellen, wie in Ihrem Arbeitskreis um jedes Wort gerungen worden ist. (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aber das Ergebnis zählt, und das erkenne ich an. Ich freue mich darüber, dass die Grünen offenbar ihre Meinung um 180 Grad geändert haben. (Beifall Annabell Krämer [FDP] und Christopher Vogt [FDP]) Wir hatten hier im Plenum im Mai 2015 eine sehr große Wolfsdiskussion. Da habe ich bereits die Aufnahme des Wolfs in das Jagdrecht gefordert. Da hieß es damals – noch von Marlies Fritzen, die mir fast den Kopf abreißen wollte –, das sei nicht nur ein Verstoß gegen das EU-Artenschutzrecht, sondern auch verfassungswidrig. Ich freue mich, dass die CDU es geschafft hat, diese Bedenken bei den Grünen auszuräumen. Sehr gut. (Beifall FDP, CDU und SSW) In besagter Debatte vom Mai 2015 war auch Hauke Göttsch noch nicht so ganz überzeugt von der Aufnahme in das Jagdrecht. Aber er sagte folgenden legendären Satz zum damaligen Landwirtschaftsminister Robert Habeck – die Älteren werden sich erinnern –: „Herr Habeck, Sie haben den Wolf verpennt.“ Das führt mich zur Landesregierung. – Ich finde die Überleitung wirklich sehr gut. (Heiterkeit und Beifall FDP) Ich hoffe sehr, dass hier in Zukunft nichts mehr verpennt und nichts mehr zwischen bürokratischen Mühlen zweier Ministerien zerrieben wird. Entscheidend wird sein, wie das Gesetz angewendet wird, (Zuruf SPD: Genau!) wenn ein Problemwolf da ist. Für das Jagdrecht ist das MLLEV zuständig, für das Wolfsmanagement aber das grün geführte MEKUN. Wir werden die Entwicklung bei diesem Thema natürlich sehr genau im Auge behalten. Meine Damen und Herren, die weiteren Punkte aus dem Gesetzentwurf – wie die Regelungen zu Wolfshybriden, Nutrias, Haarraubwild und den Gruppenabschussplänen – werden von der FDPFraktion ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Ich komme zum Abschluss; meine Zeit ist auch fast um. – Ich stelle zusammenfassend fest, dass wir für eine zügige Ausschussberatung und Beschlussfassung sind. Ich finde, es ist keine Zeit zu verlieren. Die Wolfswelpen sind schon angesprochen worden: Die werden irgendwann groß und das Rudel verlassen. (Zurufe SPD: Oh!) Sie sagen: Die werden schon nichts machen. – Ich weiß nicht, ob die Jungwölfe die Debatte hier verfolgen und sich an das halten werden, was Sie hier gesagt haben. Wir müssen jedenfalls für alles gewappnet sein. (Zuruf Sandra Redmann [SPD]) Ich sage aber auch ganz klar: Es geht uns nicht darum – weder der CDU, noch der FDP, noch den Grünen –, den Wolf auszurotten, sondern es geht uns um eine ausgewogene Politik, die eben auch die Weidetierhaltung und den Küstenschutz nicht außer Acht lässt. Dafür ist dieses Gesetz genau richtig. Herzlichen Glückwunsch! – Vielen Dank. (Beifall FDP und CDU)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesjagdgesetzes beinhaltet verschiedene Aspekte. Gleichwohl liegt der politische Fokus – das nehmen wir auch in der Debatte hier wahr – auf der Aufnahme des Wolfs in die Landesverordnung über jagdbare Arten und insbesondere in das Landesjagdgesetz. Und ja – das merken wir –: Mit der Rückkehr des Wolfs nach Schleswig-Holstein ist die Frage entbrannt, wie der Wolf in unsere Kulturlandschaft passt und wie wir mit dem Wolf umgehen. Ich will eingangs deutlich sagen: Es ist doch grundsätzlich positiv, dass wir seit 2007 wieder dieses große Tier bei uns haben. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Ich finde es auch zunächst einmal grundsätzlich positiv, dass wir nach 200 Jahren wieder Wolfswelpen in Schleswig-Holstein haben. Das wollte ich voranstellen. (Christian Dirschauer) Aber – das merken wir auch heute – die Diskussionen werden häufig sehr emotional geführt; sie sind emotional geprägt. Der Wolf polarisiert wie kein anderes Tier. Und ja, er ist auf der einen Seite ein nicht ungefährliches Landraubtier, das sich bei uns in einer Umgebung bewegt, die kaum großflächige und naturbelassene Rückzuggebiete aufweist; solche haben wir in viel zu geringer Zahl. Auf der anderen Seite ist der Wolf ein national und international streng geschütztes Tier. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und mit entsprechenden Genehmigungen darf ein Wolf entnommen beziehungsweise erlöst werden. Daran wird sich durch die Aufnahme des Wolfs in das Landesjagdgesetz nichts ändern; das ist, glaube ich, auch ganz klar. Wir bewegen uns hier in einem Spannungsfeld zwischen Artenschutz, dem Schutz von Weidetieren sowie der berechtigten Interessen ihrer Halterinnen und Halter und dem Jagdrecht. Bisher haben wir in Schleswig-Holstein einen durchaus gangbaren Weg gefunden, mit dem Wolf unter den gegebenen Umständen umzugehen. In der sh:z war eingangs der Woche ein ganz guter Kommentar zu lesen, der unter der Überschrift stand: „Wir müssen lernen, mit dem Wolf zu leben“. Und ja, ganz genauso ist es, auch wenn es immer wieder einmal Vorfälle mit sogenannten Problemwölfen gab oder wenn es darum ging, verletzte Wölfe zu erlösen. Wir haben ein funktionierendes Wolfsmanagement mit Beratern und entsprechender wissenschaftlicher Begleitung sowie einem Monitoring. Damit haben wir auch klare Regeln und Grundlagen in Bezug auf Wolfsschutzmaßnahmen oder auf Entschädigungszahlungen. Vielleicht gibt es insoweit Weiterentwicklungsbedarf, wenn mehr Wölfe da sind; aber vom Grundsatz her ist es doch so alles richtig. Hier dürfen wir also auf keinen Fall hinter das Bestehende zurückfallen. Das muss klar sein und auch so weiterlaufen. Die Landesregierung verspricht sich nun eine Vereinfachung im Umgang mit sogenannten Problemwölfen und mit verletzten Wölfen. Soll heißen, den Jägerinnen und Jägern soll dadurch Rechtssicherheit in Bezug auf Entnahme und Erlösung von Wölfen gegeben werden. Angesichts der neuen Vorgehensweise in Schleswig-Holstein möchte ich deutlich sagen: Wir erwarten, dass dies dann auch wirklich gewährleistet ist. Für mich ist das tatsächlich noch nicht klar. Sandra Redmann hat schon auf die strafrechtliche Komponente hingewiesen. Dass es Rechtssicherheit gibt, ist für mich noch nicht erwiesen. Sie brauchen die Rechtssicherheit – ja, dann geht das auch. Sie brauchen die Rechtssicherheit und den damit verbundenen Haftungsausschluss bei einer Entnahme oder Erlösung. Diese Fragen müssen ganz klar geregelt sein; es darf den Jägerinnen und Jägern nicht auf die Füße fallen. Darauf weise ich explizit hin, weil es eben auch andere Auslegungen gibt. Nach Einschätzung des SSW ändern sich die Grundlagen für Ausnahmegenehmigungen nicht. Es dürfen auch künftig nicht automatisch mehr Wölfe zum Abschuss freigegeben werden. Ausnahmegenehmigungen werden nur nach dem Bundesnaturschutzgesetz erteilt. Das heißt, die Kriterien für sogenannte Problemwölfe gelten weiterhin und sind einzelfallabhängig. Wie gesagt, der politische Fokus des vorliegenden Entwurfs liegt auf dem Wolf. Die anderen Stichworte sind hier schon benannt worden; es wird spannend sein, darüber noch einmal im Ausschuss zu diskutieren. Aber für mich ist auch die Frage der möglichen Verfassungswidrigkeit nicht uninteressant; denn es sind nicht die Grünen, die sie ins Spiel gebracht haben, sondern es war der Wissenschaftliche Dienst des Niedersächsischen Landtags. Auch damit sollten wir uns im Ausschuss noch einmal intensiv auseinandersetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

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Claus Ruhe Madsen

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir brauchen Fachkräfte. Der Fachkräftemangel nimmt Fahrt auf, und wir müssen mit allen Mitteln gegensteuern. Die Tatsache, dass EU-weit das Europäische Jahr der Kompetenzen ausgerufen wurde, zeigt, dass das kein rein deutsches Problem ist; es ist vielmehr ein Problem, mit dem alle Industriestaaten zu kämpfen haben. Spanien sucht heute schon 120.000 Fachkräfte. In Schweden fehlen 70.000 IT-Fachleute. Frankreich braucht 50.000 Lkw-Fahrer. In Italien sind sogar 400.000 Stellen unbesetzt, vor allem im Maschinenbau, aber auch im Tourismus. Diesen Ländern geht es also so ähnlich wie uns. Deswegen ist es sinnvoll, sich auf europäischer Ebene damit zu befassen. Aber wir warten hier natürlich nicht auf Initiativen der EU, sondern wir haben das Thema schon lange auf dem Radar. Um den Fachkräftebedarf zu decken, brauchen wir Zuwanderung. Deswegen eröffnen wir noch in diesem Jahr unser Welcome-Center. Aber wir müssen auch nach innen schauen und, wie es so schön heißt, die vorhandenen Potenziale heben. Im Juni dieses Jahres hatten wir in Schleswig-Holstein rund 85.000 Arbeitslose; rein rechnerisch deckt das den Bedarf an Fachkräften. In der Praxis funktioniert das natürlich nicht so einfach. Wir können dem gelernten Friseur schließlich keinen Job als Anlagenmechaniker aufzwingen. Aber wir können mit Fort- und Weiterbildung schon einen Unterschied machen und die eine oder andere Lücke füllen. Wir schauen auf Weiterbildung, aber nicht nur aus Unternehmerperspektive. Es geht in erster Linie darum, den Menschen lebenslanges Lernen zu ermöglichen und ihnen die Chance zu geben, sich in den Bereichen weiterzuentwickeln, die sie interessieren oder die ihnen etwas bringen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Digitalisierung ist dafür das beste Beispiel. Wenn ich kein Smartphone habe, bin ich mittlerweile von vielen Dingen ausgeschlossen oder habe es erheblich schwerer. Konzertkarten kaufen, Busverbindungen nachschauen, einen Tisch im Restaurant reservieren – gesellschaftliche Teilhabe ist oft digital. Gleiches gilt für den Beruf. Auf Schreibmaschinen schreibt heute niemand mehr, und immer mehr Produktionsprozesse laufen digital und automatisiert ab. Deshalb müssen wir dafür sorgen, dass alle so gut es geht daran teilhaben können, und das gelingt nur mit entsprechenden Weiterbildungsangeboten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Darum geht es beim Europäischen Jahr der Kompetenzen, und darum wird es auch in unserer Weiterbildungsstrategie gehen. Bei der Erarbeitung werden wir die im SPD-Antrag genannten Punkte prüfen. Wir wollen mit der Weiterbildungsstrategie alle Bereiche abdecken: die berufliche, die abschlussorientierte sowie die allgemeinpolitische und die kulturelle Weiterbildung. Die EU will bis 2030 dafür sorgen, dass sich jedes Jahr mindestens 60 Prozent aller Erwachsenen weiterbilden. Deutschland setzt sich mit 65 Prozent noch höhere Ziele, und dazu wollen wir beitragen. Ich finde es gut und wichtig, dass die EU das Europäische Jahr der Kompetenzen ins Leben gerufen hat; denn wir müssen uns mit dem Thema auseinandersetzen. Vor allem müssen auch Unternehmen verstehen, wie wichtig Investitionen in die Weiterbildung der Beschäftigten sind. Das ist keine verlorene Arbeitszeit, kein verlorenes Geld, es ist gewonnene Kompetenz und eine Investition in eine bessere Zukunft. Wir müssen uns auch mal fragen, was es kostet, etwas nicht zu tun, statt uns immer zu fragen, was es kostet, wenn wir etwas tun. Klar ist: Bildung kostet, keine Bildung noch viel mehr. Weil das so wichtig ist, gibt es zahlreiche Unterstützungsprogramme, vor allem im Rahmen des Landesprogramms Arbeit. Der Weiterbildungsbonus Pro war ein Riesenerfolg. Deswegen führen wir die Förderung als Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein weiter. Dabei übernehmen wir bis zu 40 Prozent der Seminarkosten der beruflichen Fort- und Weiterbildung. Auch das Beratungsnetzwerk Weiterbildung und das Kursportal Schleswig-Holstein unterstützen wir weiterhin. Im Bildungsministerium werden die Gelder der EU unter anderem in die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung investiert. Das Europaministerium hat mehrere Veranstaltungen zum Thema Europäisches Jahr der Kompetenzen durchgeführt. (Minister Claus Ruhe Madsen) Sie sehen also: Hier passiert schon sehr viel, und dank der EU-Förderung können wir zahlreiche Projekte im Bereich der Fort- und Weiterbildung durchführen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Ich eröffne die Aussprache. Für die SSW-Fraktion hat die Abgeordnete Sybilla Nitsch das Wort.

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Sybilla Nitsch SSW

Geehrte Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Kære kollegaer! Weiterbildung ist ein Thema, das immer mehr an Bedeutung gewinnt. Das ist kein Wunder in Zeiten des Fachkräftemangels, der sich auch in den nächsten Jahren noch verschärfen wird. Also, es besteht Handlungsbedarf. Auch deshalb hat die EU-Kommission beschlossen, 2023 zum Jahr der Kompetenzen zu machen; denn Demografie, Digitalisierung, die klimapolitische Transformation, Ausbildungslücken und die Dynamik des heutigen Arbeitsmarktes sind eine Herausforderung für viele Länder in Europa. Ein Lösungsansatz kann die Weiterbildung sein. Es gibt Perspektiven und verschiedene Ansätze, zum einen die konkrete Weiterbildung, die bereits erwerbstätige Menschen im Blick hat. Lebenslanges Lernen bedeutet, sich der Dynamik des Arbeitsmarktes anzupassen, um neue Aufgaben meistern zu können. Fachkräfte können ihr Wissen erweitern und in unserer Region und bei den Unternehmen bleiben. Es geht aber auch darum, die Menschen zu erreichen, die eben nicht erwerbstätig sind, und das noch nicht genutzte Potenzial zu erkennen, nicht nur, um unseren Wohlstand zu sichern, sondern auch, um den Menschen Perspektiven aufzuzeigen. Denn auch wenn das Wirtschaftsministerium federführend für die Weiterbildungsstrategie zuständig ist, sehe ich die Menschen, um die es hier geht, nicht als Ressource oder Größe. Das muss man an der Stelle tatsächlich mal festhalten. Aussagen wie, man fördere die „stille Reserve“ oder man möchte sich um das „graue Gold“ kümmern, sind für mich nicht Ausdruck eines guten Menschenbildes; das sind keine Bezeichnungen, die wir als SSW wünschen. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es ist wichtig, die Weiterbildung wirtschaftlich zu betrachten, gar keine Frage, aber sie ist auch sozial zu denken. Der vorliegende Antrag zeigt, dass wir es hier mit einem übergreifenden Thema zu tun haben, bei dem die reine Wirtschaftlichkeit eben nicht allein im Vordergrund stehen kann. Genau das zeigen die Schwerpunkte der EU in Bezug auf das Jahr der Kompetenzen. Das muss berücksichtigt werden, sodass die Bedürfnisse der Zielgruppen ermittelt werden und Strategien der Weiterbildung an diese angepasst werden. Eine alleinerziehende Mutter hat natürlich andere Bedürfnisse als ein Rentner oder ein Mann, der aus seinem Heimatland geflüchtet ist. Das Ziel ist jedoch das Gleiche: Wir müssen dafür sorgen, dass mehr Menschen in Ausbildungsberufe kommen und Weiterbildungsangebote annehmen. Da spielen Jugendberufsagenturen eine relevante Rolle, weshalb ich den Fach- und Vernetzungstag der Jugendberufsagenturen im September sehr gut und richtig finde. Genauso muss die duale Ausbildung weiter ausgebaut werden. Nach wie vor gibt es zu wenige Möglichkeiten für Schüler und Schülerinnen, in die Praxis reinzuschnuppern. Der Vorschlag vom SSW, eine landesweite Online-Praktikumsbörse zu schaffen, setzt genau hier an. So können Menschen Praxiserfahrung in Ausbildungsberufen sammeln und einen Einblick in den Beruf bekommen. Wenn wir heute über Weiterbildung sprechen, dann müssen wir auch über Menschen sprechen, die zu uns geflohen sind. Auch sie sind Teil der Debatte. Ich habe nie ganz verstanden, warum Deutschland in Südamerika und Asien Fachkräfte anwerben möchte, wenn wir es noch nicht einmal schaffen, den Menschen hier vor Ort eine berufliche Perspektive zu bieten und sie in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wenn Menschen zu uns kommen, dann müssen sie ihre Qualifikationen und Fähigkeiten kundgeben, und sie müssen registriert werden, und wir müssen Angebote schaffen, um ihnen den Übergang in einen fremden Arbeitsmarkt so gut wie möglich zu erleichtern. Dazu gehören natürlich Sprachkurse und Möglichkeiten der Weiterbildung. Wir hindern heute Menschen, die schon hier sind, daran, zu arbeiten, aber werben im Ausland um Fachkräfte. Wir müssen doch erst einmal das Potenzial der Menschen hier vor Ort nutzen. (Beifall SSW und Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Aber wenn Menschen aus dem Ausland kommen, um hier zu arbeiten – die brauchen wir sicherlich auch –, dann müssen wir eine ganzheitliche Betreuung schaffen. 2546 Schleswig-Holsteinischer (Sybilla Nitsch) Damit komme ich wieder darauf zurück, dass Menschen eben nicht nur Arbeitskraft und Ressource sind. Wir müssen ihnen zum Beispiel auch kulturelle Exkursionen anbieten, eine Demokratiebildung anbieten und auch dafür sorgen, dass sie Teil der Lokalgesellschaft werden. In Dänemark wird das schon so gemacht mit dem Ziel der vollumfänglichen Integration in den Arbeitsmarkt, aber genauso auch in die Gesellschaft. Dass die Koalition in diesem Bereich viel in Richtung „eventuell“, „mal schauen“ und „wir prüfen“ geht, ist schade. Wir müssen Schleswig-Holstein, seinen derzeitigen Bürgerinnen und Bürgern und den Menschen, die neu zu uns kommen, die Möglichkeiten der Ausund Weiterbildung geben, und zwar in dem Bewusstsein, dass Menschen keine Ressource sind, sondern auch soziale Bedürfnisse haben, die genauso erfüllt werden müssen. (Beifall SSW)

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Martin Habersaat das Wort.

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Martin Habersaat SPD

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren! Die EU-Kommission hat im Oktober 2022 den Vorschlag von Präsidentin von der Leyen angenommen, das Jahr 2023 als ein auf die Ausund Weiterbildung konzentriertes Europäisches Jahr der Kompetenzen auszurufen. Das passt strategisch eigentlich zur Landesregierung. Die ruft ja auch gelegentlich mal ein Jahr von irgendwas aus und feiert das dann. Insofern wäre das die Möglichkeit gewesen, ein Feuerwerk der Weiterbildung abzubrennen. Das wäre zum Beispiel der perfekte Zeitpunkt gewesen, um die im Koalitionsvertrag angekündigte „umfassende Weiterbildungsstrategie für Schleswig-Holstein“ vorzustellen. Leider passiert beides nicht, und das ist dann auch der rote Faden, der die beiden Tagesordnungspunkte heute hier verbindet. Die Frage für den schriftlichen Bericht – vielen Dank dafür, Herr Minister – war, welche konkreten Maßnahmen die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr der Kompetenzen umsetzen wird. Die ehrliche Antwort hätte lauten müssen: keine besonderen. Zwei Beispiele: Im Zuständigkeitsbereich des SHIBB benennen Sie Dinge wie die folgenden: Thema Europa in Lehrpläne integriert, Europaklassen, Europaschulen, Europatag, Internationalisierung der berufsbildenden Schulen als Aufgabe der Schulentwicklung, Unterstützung der Schulen bei Austauschen ins Ausland, Unterstützung des berufsbildenden Personals bei Mobilitäten – Kurse, Job-Shadowing, Teaching, Projekte im Ausland –, Erasmus+‑Konsortium zur finanziellen und beratenden Unterstützung der beruflichen Schulen in Schleswig-Holstein, freiwillige Fremdsprachenprüfungen mit Berufsbezug im Rahmen des KMKFremdsprachenzertifikats und DELF Scolaire. Hand aufs Herz: Was davon hätte nicht oder auch nur anders stattgefunden, wenn es das Europäische Jahr der Weiterbildung nicht gäbe? An anderer Stelle wird es noch deutlicher, wie weit es mit dem Jahr der Kompetenzen 2023 her ist. Ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin: „Mit der Aktion ‚E 2 Weiterbildungsbonus Pro‘ wurden 90 Prozent der Kosten von Seminaren für berufliche Fort- und Weiterbildungen bis maximal 1.500 Euro pro Seminar und Erwerbstätigem gefördert. Mit mehr als 5.000 geförderten Weiterbildungen in eineinhalb Jahren musste die Förderung aufgrund des ausgeschöpften Budgets in Höhe von 6,2 Millionen Euro bereits im November 2022, sieben Monate vor dem geplanten Auslaufen, beendet werden.“ Ein 2022 erschöpftes und beendetes Programm als Beitrag der Landesregierung zum Europäischen Jahr der Kompetenzen 2023 – Sie stehen ziemlich blank da, liebe Landesregierung. Aber – gute Nachricht – das Europäische Jahr der Kompetenzen geht von Mai 2023 bis Mai 2024. Sie haben also noch Zeit, Zeit auch, sich zu überlegen, ob und wie denn eine umfassende Weiterbildungsstrategie in Ihre Planungen passt. Was Sie bisher vorgelegt haben, auch im Rahmen der Antwort auf meine Kleine Anfrage, war weder eine Strategie noch war es umfassend. In der Antwort auf die Kleine Anfrage befasst sich das Wirtschaftsministerium ausschließlich mit beruflich verwertbarer Weiterbildung. Die ist sicherlich wichtig, trotzdem ist dieser Blick zu eng. Bildung ist wichtig für die Persönlichkeitsentwicklung. Weiterbildung ist eine Möglichkeit, im Alter vernetzt und aktiv zu bleiben. Die Gesellschaft wird immer digitaler, und wir müssen alle Menschen auf diesem Weg mitnehmen, wenn die Menschen das wollen. Um auf einen faktenbasierten Diskurs hinzuwirken, ist politische Bildung unerlässlich. Der Klimawandel ist in aller Munde. Wo kann man sich informieren, wenn man sich beteiligen möchte, wenn man daran interessiert ist, persönlich im Kampf gegen den Klimawandel mitzuwirken? Und (Martin Habersaat) wie schaffen wir es, dass alle Menschen, die einwandern, nachhaltig und gut die deutsche Sprache erlernen? Das sind nur sechs der Aspekte, die bisher zumindest unberücksichtigt geblieben sind. Herr Minister Madsen, ich habe mich gefreut, dass Sie gesagt haben, Sie bringen jetzt Ihre Stärken zum Einsatz und prüfen, was wir an Impulsen vorgelegt haben. Vielen Dank dafür. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Strategie entsprechend umfassend auflegen. Ich freue mich auch, dass dann vermutlich die Koalition gleich unserem Antrag zustimmen wird. – Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat die Abgeordnete Annette Röttger das Wort.

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Anette Röttger CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein herzlicher Dank, Herr Minister, für Ihren ausführlichen Bericht. Heute gibt es Ferien. Heute gibt es Zeugnisse. Da wäre doch nichts passender, als genau heute über das Thema Weiterbildung zu sprechen. Deswegen freue ich mich sehr, dass wir das an dieser Stelle tun. Ich möchte Ihnen, Herr Habersaat, ganz deutlich sagen: Es erfordert immer auch die Bereitschaft zu einem lebenslangen Lernen. Ich möchte drei wesentliche Aspekte zu dem Thema hervorheben. Der Fachkräftemangel ist uns allen gegenwärtig. Daraus leitet sich eine wichtige Botschaft ab: Jeder und jede hier in diesem Land wird gebraucht. Das ist eine Botschaft, die nicht immer gegolten hat. Es gab Jahre, da hatte man nicht das Gefühl, Arbeit zu finden und gebraucht zu werden. Heute brauchen wir jeden und jede. (Beifall CDU) Die Vielfalt der beruflichen Angebote ist aber unübersichtlicher geworden, und es braucht umso mehr Dialog und Hinführung, um den richtigen Platz im Leben zu finden, damit sich die Talente, die jeder individuell von uns mitgebracht hat, auch entfalten können. Weiterbildung ist also ein zentrales Thema in dieser Zeit. Jeder und jede hier in unserem Land soll die Chance erhalten, die ganz persönlichen Neigungen und Talente in einen Beruf zu verwandeln, der dann auch zu einer Art Berufung wird. Denn es passt dann am besten, wenn aus Beruf Berufung wird. Nutzen wir die nächsten Wochen, in denen es nicht nach einem strammen Stundenplan zugeht, vielleicht für die Entdeckung mancher neuen Talente, mancher neuen Überraschung. Sich selbst kennenlernen, das kann diese Zeit bringen. Der zweite Aspekt: Die Veränderungen und Transformationsprozesse in der Arbeitswelt sind uns allen allgegenwärtig. Eine Zeit, die immer digitaler wird, verändert Arbeitsprozesse, verändert Arbeitszeiten, kollegiales Miteinander, aber auch Behördengänge und Antragstellungen. Vieles von dem lässt sich nur gemeinsam auch unter den unterschiedlichen Altersgruppen und in Generationen erlernen und bewältigen. Die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen ist und bleibt auch für diesen Aspekt unverzichtbar. Der einmal erlernte Beruf muss nicht im ganzen Leben ausgeübt werden oder kann manchmal auch nicht ausgeübt werden, weil die Berufe gar nicht mehr erforderlich sind und neue Dinge anstehen. Das erfordert eine lebenslange Bereitschaft, sich auf Umschulung überhaupt einzulassen. Der dritte Aspekt: Wir wollen Schleswig-Holstein mit Innovationen in die Zukunft führen. Das ist ein zentrales Anliegen in dieser Legislaturperiode. Lassen Sie mich dazu das Beispiel von gestern Abend aufgreifen. Gestern Abend trafen sich die IHK und die HanseBelt-Region zu einem Parlamentarischen Abend und richteten den Blick auf die Chancen und Herausforderungen im HanseBelt. Unter der Überschrift „HanseBelt – Wir haben alles zum Glück“ beschreibt man diese neue Zukunftsregion. Eine Zukunftsregion mit dieser Überschrift, in der die glücklichen Menschen leben und in der eine Region zwischen der Metropole Hamburg bis nach Kopenhagen – hier in Schleswig-Holstein könnte man sagen: zwischen Hamburg und Fehmarn – zusammenwachsen soll und sich den neuen Veränderungsprozessen durch Fehmarnbelt stellen soll, erfordert kluge und kompetente Köpfe. Auch hier wieder der Aspekt: Weiterbildung ist gefragt. Ich war begeistert, dass sich auch Vertreter der Universität in diesen Prozess einbinden. Das zeigt deutlich – Herr Minister, Sie haben darauf hingewiesen –, dass die Weiterbildungsstrategie, die durch den Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht worden ist, alle Ministerien einbindet, vom Wirtschaftsministerium über das Bildungs- und Wissenschaftsministerium bis hin zum Energieministerium. In dieser Plenarwoche haben wir von den basalen Kompetenzen bis hin zur Wettbewerbsfähigkeit in der Industrie vieles besprochen. Der Sprachenerwerb, Lesen, Schreiben, Rechnen sind Grundkom-2548 Schleswig-Holsteinischer (Anette Röttger) petenzen, die immer hilfreich sind. Sie müssen eingeübt werden. Persönliche Begabungen und Talente sind individuell ganz unterschiedlich ausgeprägt. Diese gilt es zu entdecken. Nutzen wir das und seien wir bereit; denn auch Anstrengung und Leistungsbereitschaft sind die Voraussetzungen dafür. Das sollten wir nicht vergessen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nutzen wir diesen Sommer für eine feste persönliche Verankerung von Weiterbildung in diesem Land; denn es ist sehr schön hier. Wir leben in einer guten Region, und es ist bekannt, dass hier die glücklichsten Menschen leben. Gehen wir gut miteinander um. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen einen schönen Sommer. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Uta Röpcke das Wort.

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Uta Röpcke GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lesen, Schreiben, Rechnen, ESA, MSA, interkulturelle Kompetenz im Kita-Alltag, Stressbewältigung in pädagogischen Berufen, Baby-Yoga, bürgerschaftliches Engagement, kreatives Schreiben, Malen, Deutsch als Fremdsprache, Spanisch, Italienisch: Das sind alles Angebote der Erwachsenenbildung, die man beispielsweise aktuell auf der Homepage der VHS Geesthacht finden kann und die zeigen, wie viele Facetten unsere Weiterbildungslandschaft schon jetzt hat. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Was wäre Schleswig-Holstein ohne seine Grundbildungszentren und ohne seine Volkshochschulen? Das Erlernen einer Fremdsprache öffnet neue Horizonte, baut Barrieren ab und hilft bei der Verständigung. Ein sicherer Umgang mit dem Smartphone oder Tablet hilft besonders älteren Menschen, mit Familie und Freunden in Kontakt zu bleiben. Unsere Arbeitswelt ändert sich in rasendem Tempo. Das, was ich vor 30 Jahren in Schule und Ausbildung gelernt habe, reicht heute oft nicht mehr, um mir die Möglichkeiten zu eröffnen, die ich mir wünsche, oder für die Berufsfelder, in denen so dringend Menschen gebraucht werden. Erwachsenenbildung kann aber auch Impuls für persönliche Weiterentwicklung sein und dem Leben eine ganz andere Richtung geben. Ein Kurs in kreativem Schreiben, ein Literaturkreis, eine Bildungsfahrt – der Funke kann auf verschiedenste Art und Weise überspringen. Menschen, die unsere Gesellschaft und Kultur durch Romane, Bilder, Podcasts, Theater und Musik bereichern, haben damit oft nicht direkt in oder nach der Schule angefangen, sondern ihre Leidenschaft und Talente später entdeckt und genutzt. Das alles bedeutet auch Lebensqualität und Teilhabe. Die Kollegin Nitsch hat das ausgeführt. Das alles bietet unser Weiterbildungssystem schon jetzt. Aber warum lernen wir wann und was? Welche Angebote soll es oder muss es geben? Welche Bedarfe gibt es konkret? Um diese Fragen zu beantworten, müssen wir über eine Strategie für die Zukunft sprechen und damit auch den Startpunkt für einen Prozess setzen, der uns sicher noch eine Weile begleiten wird. Lieber Kollege Habersaat, es freut mich, dass Sie unseren Koalitionsvertrag so genau gelesen haben. Ich bin Ihnen dankbar für Ihren Antrag, der sehr gut die Ziele und Kriterien umreißt, die eine Weiterbildungsstrategie für Schleswig-Holstein auch aus meiner Sicht haben sollte: Wir brauchen eine flächendeckende Grundversorgung. Auch in ländlichen Regionen muss ich die Möglichkeit haben, mich neu zu orientieren und persönlich weiterzuentwickeln. Es geht um Beschäftigtenqualifizierung – darüber hat der Minister gesprochen –, es geht um Fachkräftequalifizierung, aber es darf nicht gleichzeitig und nicht ausschließlich um berufliche Weiterbildung gehen. Zugewanderten müssen Brücken in die Qualifizierung und damit in die Gesellschaft und den Arbeitsmarkt gebaut werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, Martin Balasus [CDU] und Martin Habersaat [SPD]) – Danke. – Individuelle Persönlichkeitsentwicklung und gesellschaftliche Herausforderungen wie die sozial-ökologische Transformation, Nachhaltigkeit, Digitalität und Digitalisierung müssen adressiert werden. Nicht zuletzt muss es gelingen, ein Weiterbildungsangebot für Alt und Jung gleichermaßen zu leisten. Das Wichtigste in unserem Land sind die Menschen mit ihrem Können, ihrem Engagement und ihrer Kreativität. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und vereinzelt CDU) (Uta Röpcke) Daher ist für mich der Prozess mit der Entwicklung einer Weiterbildungsstrategie noch nicht zu Ende, sondern wir wollen auf der Grundlage einer solchen Strategie perspektivisch auch gemeinsam ein Weiterbildungsförderungsgesetz in Schleswig-Holstein auf den Weg bringen. Neben dem Antrag der SPD-Fraktion liegt uns auch der Bericht zum Europäischen Jahr der Kompetenzen vor, zu dem der Minister ausgeführt hat. Auch hier finden wir viele Ansätze, die in einer umfassenden Weiterbildungsstrategie mitgedacht werden sollten: Fachkräftezuwanderung und ‑sicherung, Change-Maker-Technologien wie die Plattform „Future Skills“ und der EFRE-finanzierte „Digital Learning Campus“ als Beispiele. Im Bereich des MEKUN gibt es das Projekt „Akademie für Artenkenntnis“ und die Qualifizierung zum zertifizierten Natur- und Landschaftsführer beziehungsweise ‑führerin mit bundesweiter Anerkennung. In Anbetracht all dieser Aspekte und deren Bedeutung für Schleswig-Holstein würde ich es begrüßen, wenn wir diesen Antrag und den Bericht in die Fachausschüsse überweisen, federführend an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Bildungs- und den Europaausschuss. Hier können wir dann gemeinsam weiter darüber beraten. Gemeinsam können wir eine Weiterbildungsstrategie für Schleswig-Holstein gestalten, die allen Menschen faire Chancen und Teilhabe in unserem Land eröffnet. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Ausschuss. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU)

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Dirk Schrödter

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Der Energiegipfel am 6. September vergangenen Jahres hatte vor allem ein Ziel: Zu klären, wie wir es schaffen, gut durch den Winter zu kommen. Zentrale Aufgabe des Energiegipfels der Landesregierung war es deshalb, zu beraten, wie es gelingen kann, 20 Prozent weniger Energie zu verbrauchen. Mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, der Wirtschaft, der Sozialverbände und sehr vielen anderen Akteuren der Zivilgesellschaft und auch der Hochschulen haben wir erörtert, wie genau wir dieses Ziel erreichen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, wir sind gut durch den Winter gekommen. Eine Energiemangellage konnte glücklicherweise vermieden werden. Das lag aber vor allem daran, dass wir als Gesellschaft sehr viel Energie gespart haben – die Bürgerinnen und Bürger, die Unternehmen, Vereine, Verbände, Theater, Schwimmbäder, Verwaltungen, alle haben ihren wichtigen Beitrag dazu geleistet. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Rund 18 Prozent Gas wurden im vergangenen Jahr weniger verbraucht und konnten eingespart werden, so die Bundesnetzagentur. Schleswig-Holstein hat in dieser Krise wieder einmal echten gesellschaftlichen Zusammenhalt gezeigt. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Meine Damen und Herren, darauf können wir stolz sein, und ich bedanke mich ausdrücklich bei den 2550 Schleswig-Holsteinischer (Minister Dirk Schrödter) Bürgerinnen und Bürgern, bei den Unternehmen und bei allen Beteiligten in diesem Land dafür. (Beifall CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und vereinzelt SPD) Zugleich haben wir ein Unterstützungspaket beraten und miteinander sehr intensiv erörtert. Mit dem 8‑Punkte-Entlastungspaket der Landesregierung haben wir in Schleswig-Holstein dort konkret nachgebessert, wo das Paket der Bundesregierung, jedenfalls das sich damals am Horizont abzeichnende Paket, lückenhaft war. Als erstes Land haben wir überhaupt ein eigenes Programm und eigene Ideen entwickelt, und wir haben ein eigenes Programm auf den Weg gebracht. Dazu gebe ich Ihnen jetzt gern den Umsetzungsstandüberblick. Ein Anliegen war die Entlastung von Familien, die aufgrund der gestiegenen Energiepreise besonders belastet waren. Das haben wir erreicht, indem wir unter anderem die Kitabeiträge für Menschen mit geringeren und mittleren Einkommen abgesenkt haben – bereits zum 1. Januar. Weitere 5 Millionen Euro haben wir für besondere Notlagen vorgehalten. Dieses Geld ist inzwischen zu fast 98 Prozent fast vollständig abgerufen. Für Energie- und Schuldnerberatungsprogramme haben wir 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, zum Beispiel für Energieberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen, unseren KMU in Schleswig-Holstein. Die Handwerkskammer Lübeck ist beauftragt, weitere Beratungs- und Unterstützungsprogramme sind auf den Weg gebracht worden. Ich will nicht verhehlen, dass ich mir mehr Schnelligkeit an der einen oder anderen Stelle bei dem Beratungsprogramm gewünscht hätte. Manchmal müssen wir – (Zuruf Beate Raudies [SPD]) – Ja, das haben wir Ihnen alles in der Drucksache 20/1077 dargelegt. Deshalb will ich nicht im Einzelnen wiederholen, was wir schon im Rahmen von acht Kleinen Anfragen dazu aufgeschrieben haben. Es ist aber natürlich so, dass wir an der einen oder anderen Stelle an unserer eigenen Bürokratie arbeiten müssen, wenn es um die Umsetzung von Programmen in der Krise geht. Nicht immer passt das, was wir uns an Verwaltungsregelungen vornehmen, zu dem, was wir in der Krise erreichen wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für Kitas, Schulen und Hochschulen im Land haben wir jeweils 5 Millionen Euro bereitgestellt, um gestiegene Energiekosten auszugleichen. Die Mittel sind zum Teil bereits ausgezahlt. Zum Teil steht die Auszahlung kurz bevor. Wir haben auch da den Akteuren Sicherheit gegeben. Mit 20 Millionen Euro unterstützen wir Vereine, Verbände und Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Kultur, Minderheiten und Soziales. Die Förderrichtlinie zum Sport ist im letzten Dezember mit 9 Millionen Euro auf den Weg gebracht worden. Sie ist auch in Kraft getreten. Für den Bereich Kultur und Minderheiten gilt dies ebenfalls seit einiger Zeit. Im Bereich des Sozialen haben wir zwei Richtlinien mit 6 Millionen Euro. Auch da sind die Dinge auf der Finalisierungsgerade beziehungsweise schon fertig. Hier darf man nicht verkennen, dass die Dinge auf der Grundlage von Förderprogrammen des Bundes kompatibel gestaltet werden mussten. Insofern haben wir auch da konkret die Umsetzung begonnen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein wesentliches Ziel unseres Entlastungspakets war natürlich die Frage, wie wir es schaffen, uns auch perspektivisch vor hohen Energiekosten zu schützen. Mit 75 Millionen Euro haben wir deshalb die kommunale Wärmewende mit initiiert und unterstützen die kommunale Wärmewende. In der zweiten Jahreshälfte werden die entsprechenden Richtlinien veröffentlicht werden. Eine Richtlinie zur Förderung von Wärmenetzen ist bereits an den Start gegangen. Auch dort haben wir also Wesentliches von dem erreicht, was wir uns im 8‑Punkte-Entlastungspaket vorgenommen haben. Weiterhin haben wir zusätzlich 25 Millionen Euro für das Programm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ vorgesehen. Auch das Programm ist erfolgreich angelaufen. Der Bericht im Wirtschaftsund Digitalisierungsausschuss dazu ist ja auch abgegeben worden. Für innovative Klimaprojekte in der Wirtschaft haben wir ein Entlastungspaket von 15 Millionen Euro vorgesehen, das wir im späteren Verlauf noch einmal um weitere 30 Millionen Euro aufgestockt haben. Hier ist ein konkretes Wasserstoffprojekt mit entsprechenden Kofinanzierungen unterlegt. Also, wir dekarbonisieren unsere Wirtschaft in schnellen Schritten. Der achte Punkt unseres Pakets bezieht sich auf die Darlehensprogramme. Die Schutzschirme mussten – das sage ich ausdrücklich – glücklicherweise nur selten greifen. Sechs Stadtwerke haben Anträge auf Bürgschaften im Wert von rund 46 Millionen Euro gestellt, und drei Darlehen in Höhe von knapp über 27.000 Euro sind zur Mittelstandssicherung verausgabt und bewilligt worden. Auch das ist, glaube ich, (Minister Dirk Schrödter) wenn man dort hinguckt, eine richtig gute Leistung, die von der IB auf den Weg gebracht wurde. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind als Land mit diesem Paket unserer Verantwortung in der Krise nachgekommen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Sicherheitsnetz, das wir gemeinsam gespannt haben, war weniger erforderlich, als wir es zunächst annehmen mussten. Ganz ehrlich, das ist auch gar keine ganz schlechte Nachricht. (Zuruf Beate Raudies [SPD]) Wir haben gemeinsam in der Krise gezeigt: Unsere Landesregierung gibt den Menschen, den Unternehmen in diesem Land Sicherheit. – Vielen Dank dafür. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Der Minister hat die vereinbarte Redezeit um zwei Minuten zwölf Sekunden überzogen. Die steht dann jetzt auch jedem anderen zur Verfügung. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die SPDFraktion hat die Abgeordnete Beate Raudies.

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Beate Raudies SPD

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch viele schöne Worte und herrliche Formulierungen täuschen nicht darüber hinweg, Herr Minister: Ihr Entlastungspaket ist ein Rohrkrepierer. (Lebhafter Beifall SPD, FDP und SSW) Ich freue mich immerhin über die Selbsterkenntnis – nicht nur über die zusätzliche Redezeit, auch über die Selbsterkenntnis –, dass es Umsetzungsdefizite gibt. Das ist harmlos untertrieben, glaube ich. Wenn man meine Kleinen Anfragen einmal genau nachliest, sieht man: Die legen klar offen, was es mit der Umsetzung auf sich hat. Aber es ist eben wieder einmal ein Paradebeispiel dafür, wie in diesem Land schwarz-grüne Politiksimulation funktioniert. Ich erkläre Ihnen auch gern noch einmal, warum. Der Ministerpräsident hat sich vorgestern in seinem Bericht noch einmal ganz stolz hier hingestellt und gesagt, was für eine tolle Landesregierung das war, als erstes ein eigenes Programm zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger auf den Weg gebracht zu haben. Acht Punkte, 180 Millionen Euro – das hörte sich wahnsinnig toll an. Es gab ein Spitzengespräch; es gab eine Pressekonferenz; es gab einen Jubelantrag im Landtag; an Geld hat es nicht gefehlt, wir haben den Notkredit aufgestockt; wie immer gab es Mecker Richtung Berlin, weil von da nichts kommt – also große Show, große Show! Jetzt ist fast ein Jahr ins Land gegangen, und, wie gesagt, es ging um ein Sofortprogramm. Der Minister hat selbst eingestanden: Es gibt Umsetzungsdefizite. Dagegen der Bund: Die Entlastungsmaßnahmen des Bundes sind finanziert, umgesetzt, wirksam. Das ist leider so, meine Damen und Herren. – Jetzt dürfte auch gern einmal jemand klatschen. (Beifall SPD und SSW – Tobias Koch [CDU]: Ha! – Heiterkeit CDU) – Na ja, es ist jetzt kurz nach zwölf, und nach dem Wolf und dem Strompreis fehlt vielleicht die nötige Aufmerksamkeit; aber ich sorge gern dafür. (Peter Lehnert [CDU]: Klatschförderprogramm!) In Schleswig-Holstein – ich habe es schon gesagt – ist hingegen fast nichts – viel zu wenig – passiert. Darüber kann auch dieser Bericht nicht hinwegtäuschen. Ich hatte so etwas schon fast befürchtet, deswegen habe ich mir die Mühe mit den Kleinen Anfragen gemacht, aber es hat mich dann doch etwas erschüttert. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage sollen Sie ja wahrheitsgemäß aufschreiben, wie es um die Sache steht; das haben Sie dann auch getan. Noch mal: 180 Millionen Euro hatten Sie versprochen, und davon waren, Stand Kleine Anfrage, nur 7,5 Millionen Euro tatsächlich bei den Menschen angekommen – kein Cent von den 15 Millionen Euro für die Dekarbonisierung der Wirtschaft. Klammer auf: Wie Sie mit 15 Millionen Euro die Wirtschaft dekarbonisieren wollen, bleibt Ihr Geheimnis. Nur 45.000 Euro aus den 20 Millionen Euro Härtefallfonds für Vereine und Verbände! Angeblich arbeiten Sie immer noch an der Programmierung der Mittel. Da, wo die Richtlinien vorliegen, sind sie viel zu kompliziert, zum Beispiel bei den Sportvereinen, die eigene Sportanlagen unterhalten, die von den steigenden Energiepreisen richtig was merken, die auch richtig Not haben. Der Härtefallfonds umfasst 9 Millionen Euro, und – immer Stand meiner Anfrage – 45.000 Euro wurden ausgeschüttet. Laut Richtlinie müssen die Vereine eine drohende Überschuldung nachweisen. Wenn sie das können, sind sie aber insolvent und brauchen keinen Antrag 2552 Schleswig-Holsteinischer (Beate Raudies) mehr zu stellen. Die, die aus den letzten Jahren etwas zurückgelegt haben, die eine kleine Rücklage haben, haben auch in die Röhre geguckt. Wir haben mehrfach über dieses Programm gesprochen, mehrfach darüber geredet, dass wir da vielleicht einmal nachjustieren müssen. Frau Ministerin, nicht nur ich, auch die Kollegen aus der Koalition haben den Punkt gesetzt. Passiert ist nichts, und die Sportvereine gucken in die Röhre, (Beifall SPD und SSW) genauso die Schuldnerberatungsstellen, die Frauenhäuser und viele andere soziale Vereine und Verbände. Denen steht das Wasser nämlich teilweise bis zum Hals. Aber, na ja, die Richtlinien sind ja in der Erarbeitung; also, wir warten dann mal. – Kein Wunder, dass diese Wohlfahrtsverbände in Gesprächen schon sehr laut und deutlich äußern, dass sie Sorge haben, dass sie das Geld überhaupt nicht mehr kriegen sollen, weil die Haushaltslage ja so schlecht ist. Über die Entlastung der Kitaeltern haben wir in diesem Haus auch schon mehrfach geredet. Die Entlastung muss man landesweit tatsächlich mit der Lupe suchen. Nicht nur ich stelle mir, sondern meine Fraktion stellt sich die Frage: Haben Sie das Netz vielleicht an der falschen Stelle aufgespannt, Herr Minister – um in Ihrem Bild zu bleiben? (Beifall SPD, FDP und SSW) Denn wenn keiner reinfällt, könnte es auch sein, dass die Menschen danebengefallen sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, besondere Freude machte mir die Antwort zum Darlehensprogramm für Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen, soziale Unternehmen sowie Stadtwerke. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Allerdings! – Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Mit großer Freude zitiere ich aus der Antwort der Drucksache 20/1076: „Insgesamt war die Nachfrage nach den Programmen verhalten, am ehesten hat noch der Stadtwerke-Schutzschirm Anklang gefunden. Das hat sich deckungsgleich auch in den Beratungseinheiten der IB.SH gezeigt. Die Hintergründe sind im Detail nicht bekannt.“ Nun könnte man ja denken, es sei Aufgabe des Wirtschaftsministers, diese Gründe herauszufinden (Beifall FDP, SSW und Thomas Losse-Müller [SPD]) – könnte man denken! –, und das Programm dann vielleicht nachzujustieren, wie wir es in der Coronapandemie durchaus gemacht haben. Da haben wir die Programme manchmal im Monatstakt nachjustiert. (Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Allerdings, Frau Kollegin!) Aber – das ist jetzt der Unterschied –: Da ging es uns um die Menschen, da ging es uns um die Sache, und da ging es uns nicht um die Show. – Das meinen wir mit Simulation von Politik, meine Damen und Herren. (Beifall SPD, FDP und SSW) Seit der Verkündung des Landesentlastungspakets haben die Ampelkoalition und Bundeskanzler Scholz LNG-Terminals gebaut, eine Preisbremse für Strom und Wärme in Höhe von 200 Milliarden Euro aufgelegt und die Gaskrise gelöst. Das nennt man dann anpacken und nicht rumschnacken. Deswegen sind wir gut durch den Winter gekommen, und weil die Menschen das alles mitgemacht haben. (Beifall SPD, FDP und SSW) Bei diesem Programm ist die Landesregierung jedenfalls nicht an echten Lösungen für die Menschen interessiert gewesen, sondern vor allen Dingen am Auftritt. (Annabell Krämer [FDP]: Haushaltspuffer schaffen!) Ihnen waren die Schlagzeile mit den 180 Millionen Euro und der große Auftritt wichtiger, als das Geld wirklich zu den Menschen zu bringen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, FDP und SSW)

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Kristina Herbst

Für die CDU-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Tobias Koch das Wort.

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Tobias Koch CDU

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Fast zeitgleich mit dem Energiespitzengespräch der Landesregierung vom 6. September 2022 schalteten die Bäcker in ganz Norddeutschland das Licht in ihren Ladengeschäften aus, um mit dieser Protestaktion auf ihre Existenzängste aufmerksam zu machen. Eine Woche zuvor waren Tankrabatt und 9‑Euro-Ticket ausgelaufen. Von weiteren Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung war zum damaligen Zeitpunkt nichts, aber auch rein (Tobias Koch) gar nichts in Sicht. Im Gegenteil: Die Bundesregierung plante ernsthaft, die explodierenden Gaspreise durch die Einführung einer Gasumlage noch weiter zu verteuern, keine Spur hingegen von der später beschlossenen Strompreisbremse. Meine Damen und Herren, das war die Lage, in der die Landesregierung die Vertreter von Wirtschaft, Kommunen und Verbänden am 6. September 2022 zu einem Spitzengespräch eingeladen hat. Als eines der ersten Bundesländer überhaupt hat unsere Landesregierung damit das ganz klare Signal ausgesandt: Das Land wird dort helfen, wo der Bund nicht hilft, wo Lücken bestehen, wo besondere Härtefälle eintreten. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Allein dieses Signal war mitten in der Krise von unschätzbarem Wert. Das Schlimmste in einer Krisensituation sind nämlich Unsicherheit und Panik, weil sie zu vollkommenen Fehleinschätzungen führen können. Deshalb war es genau richtig, mit dem 8‑Punkte-Entlastungspaket für Sicherheit und Zuversicht zu sorgen. Frau Kollegin Raudies, deshalb bemisst sich der Erfolg des Entlastungspakets auch nicht in erster Linie daran, ob das bereitgestellte Geld abgeflossen ist, sondern daran, ob die gewünschte Wirkung des Entlastungspakets eingetreten ist. Das lässt sich eindeutig bejahen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen SPD) Es ging ja nicht darum, nur Geld im Land zu verteilen, sondern darum, gut über den Winter zu kommen. Schleswig-Holstein hat es vergleichsweise gut geschafft, die Energiekrise zu meistern, genauso wie die Coronapandemie. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Lassen Sie mich einige Beispiele nennen, die zeigen, wie erfolgreich das Entlastungspaket in einzelnen Bereichen gewesen ist. Der aufgelegte Fonds zur Abdeckung sozialer Härten für einkommensschwache Familien umfasste 5 Millionen Euro. Davon wurden bis Ende Juni dieses Jahres 4,3 Millionen Euro von den Kreisen und kreisfreien Städten abgerufen. Der Minister sprach gerade von knapp 98 Prozent. Jeder Einzelfall, in dem mit diesem Geld geholfen werden konnte, hat die Not ein wenig kleiner gemacht, und das war gut so. Das gilt genauso für die Ausweitung der Sozialstaffel. Die Opposition mag die Bedeutung dieser Maßnahme herunterspielen, wie sie will. Ich dagegen sage Ihnen: Wenn wir den Menschen geholfen haben, die aus welchen Gründen auch immer von der Wohngeldreform nicht profitiert haben, dann haben wir damit genau den Richtigen geholfen. Es sind Menschen, die hart arbeiten, die Steuern zahlen und bei staatlichen Hilfen dennoch oftmals leer ausgehen. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Auch wenn es am Ende nur einige Tausend Haushalte im Land sein mögen, sie haben diese Hilfe wirklich verdient, und deshalb setzen wir diese Hilfe auch im nächsten Kitajahr fort. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Oder nehmen Sie die Studentinnen und Studenten, die in Schleswig-Holstein wohnen und in Dänemark studieren. Von der Bundesregierung vergessen, zahlt ihnen stattdessen das Land die 200 Euro Energiepauschale. Auch das eine Lücke, die wir geschlossen haben. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Sybilla Nitsch [SSW]: Das war der beste Antrag! – Beate Raudies [SPD]: Aber das war nicht Gegenstand des 8‑Punkte-Pakets!) Ein weiterer Punkt des Entlastungsprogramms war der Schutzschirm für die Stadtwerke mit einem Bürgschaftsvolumen von 250 Millionen Euro. Sechs Stadtwerke haben davon Gebrauch gemacht. Stellen Sie sich einmal vor, nur ein einziges davon hätte ohne diese Hilfe des Landes Insolvenz anmelden müssen! Was hätte das für eine Kettenreaktion bei den finanzierenden Banken nach sich ziehen können! Wenn die Stadtwerke mitten in der Energiekrise ins Schlingern geraten wären, hätte das fatale Folgen für die Energieversorgung insbesondere der Privathaushalte gehabt. Allein dieser eine Punkt macht das Entlastungspaket des Landes damit zu einem Erfolg. Das hat der Kollege Vogt gestern hier auch eingeräumt. Diesem Erfolg tut auch die Tatsache keinen Abbruch, dass zum Beispiel beim Härtefallfonds für Vereine und Verbände bislang so gut wie kein Geld abgeflossen ist. Die Sportverbände können Anträge noch nachträglich einreichen; sie hatten aber die ganze Zeit über die Sicherheit, dass sie die ge-2554 Schleswig-Holsteinischer (Tobias Koch) stiegenen Energiekosten abrechnen können. Wenn es ihnen gelungen ist, die gestiegenen Energiekosten anderweitig zu decken, ist das ja auch nicht verkehrt. Jedenfalls kenne ich keinen Verein, der aufgrund der gestiegenen Energiepreise Insolvenz anmelden musste. Diese Gefahr ist durch die Sicherheit des Entlastungspakets abgewendet worden. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter Koch, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Frau Abgeordneten Raudies?

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Beate Raudies SPD

Danke, Herr Kollege Koch. – Ich möchte Sie erstens fragen: Ist Ihnen bekannt, dass Anträge von Vereinen abgelehnt worden sind? Zweitens: Können Sie sich vorstellen, dass Vereine aufgrund der Richtlinie gar keinen Antrag gestellt haben? – Beides ist durchaus denkbar und Ersteres sicherlich auch eingetreten. Denn es war das Ziel, die Existenz von Vereinen bei gestiegenen Energiepreisen zu sichern. Deswegen war das entscheidende Förderkriterium Insolvenzgefahr, drohende Überschuldung der Vereine. Es war nicht das Ziel, Geld flächendeckend mit der Gießkanne im Land zu verteilen, sondern Ziel war, dort zu helfen, wo wirklich Not besteht. Wenn keine Not bestand, wird ein Antrag abgelehnt. Wenn jemand keinen Antrag stellt, weil er merkt, er schafft es mit Eigenmitteln selbst, ist das genauso ein guter Weg. Dort, wo Not bestand, haben wir geholfen und werden auch zukünftig helfen, wenn entsprechende Anträge gestellt werden. Einziger Wermutstropfen ist aus meiner Sicht – auch der Minister hat es angesprochen –, dass für die Ausweitung der Angebote zur Energie‑, Schulden- und Wohnungsberatung die Abstimmung mit den Vereinen und Verbänden und die Vorlage der Förderrichtlinie zu lange gedauert haben. Aus damaliger Sicht hätte ich mir eine Umsetzung innerhalb deutlich kürzerer Zeit gewünscht; das will ich gern einräumen. Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zur Aufstockung des Klimaschutzprogramms für Bürgerinnen und Bürger und zur Förderung der Energiewende sagen, die beide Teil des 8‑Punkte-Entlastungspakets sind und aus dem Ukraine-Notkredit bezahlt werden. Beide Maßnahmen dienen dazu, die Energiesouveränität unseres Bundeslandes zu erhöhen, um die früheren Abhängigkeiten von russischen Erdgaslieferungen schnellstmöglich hinter uns zu lassen. Den Einsatz von Notkrediten für diesen Zweck halte ich für absolut verfassungskonform. Anders als beim Heizungsgesetz auf Bundesebene ist auch die Reihenfolge der Schritte in SchleswigHolstein genau richtig: Wer seine Heizungsanlage zum jetzigen Zeitpunkt erneuern muss, der kann vom Land eine finanzielle Förderung für den Umstieg auf eine Wärmepumpe oder ein Solarbalkonkraftwerk bekommen. Für alle anderen haben wir die kommunale Wärmeplanung bereits 2021 gesetzlich verankert, greifen den Kommunen bei der Umsetzung mit 75 Millionen Euro unter die Arme und werden außerdem 2 Milliarden Euro an Landesbürgschaften zur Verfügung stellen, um Investitionen in Wärmenetze abzusichern. So geht Wärmewende à la Schleswig-Holstein. Daran kann sich der Bund gern ein Beispiel nehmen, und das hat er zum Teil ja auch getan. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, das 8‑Punkte-Entlastungspaket der Landesregierung ist ein Erfolg. Mein Dank gilt deshalb der Opposition für diesen Berichtsantrag. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Fraktionsvorsitzende, Lasse Petersdotter, das Wort.

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Eine der ersten Aufgaben dieser Koalition nach der Landtagswahl im letzten Jahr war, auf die Energiekrise und die darauf folgende Inflation zu reagieren. Zügig und schneller als alle Bundesländer haben wir deswegen ein eigenes Entlastungspaket entwickelt. In einer Zeit, in der andere Bundesländer eigene Programme noch nicht einmal angekündigt haben, haben wir gehandelt. Eine wichtige Grundlage für diese Handlung war das Spitzengespräch der Regierung mit Gewerkschaften, mit der Wohnungswirtschaft, Kommunen und vielen anderen wichtigen Akteurinnen und Ak- (Lasse Petersdotter) teuren. Das war im September 2022, also vor der Entscheidung, dass es einen Gas- und Strompreisdeckel geben wird; diese Entscheidung ist im Dezember 2022 erfolgt. Die Ausgangslage war also komplett anders, auch die Verunsicherung, insbesondere bei Unternehmen, was die Strompreise angeht. Für diese Schritte gab es zu dem Zeitpunkt keine Blaupause; das war in jeder Hinsicht neu. Klar ist deswegen auch, dass wir aus dem Prozess lernen müssen. Ist beispielsweise der Staat in einer Krisenlage ausreichend schnell handlungsfähig? Müssen gegebenenfalls Abstimmungen mit Kommunen, den kommunalen Landesverbänden und dem Landesrechnungshof in solchen Lagen anders organisiert werden? Wie ist es gelaufen? Wir kennen alle die Kleinen Anfragen, die die Kollegin Raudies in aller Ausführlichkeit gestellt hat. Ich habe die Antworten mit sehr viel Interesse gelesen. Wir sehen, dass beispielsweise die Hilfen im Sport sehr zügig auf den Weg gebracht wurden, ebenso das Klimaschutzprogramm für Bürgerinnen und Bürger. Auch Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Wirtschaft wurden schnell mobilisiert, wo es gelungen ist, mit einer Kofinanzierung von 6 Millionen Euro am Ende 16 Millionen Euro zu bewegen. Die Dekarbonisierung der Wirtschaft muss eine der essenziellen Lehren aus der Krise sein, auch wenn sie vorher schon richtig war. (Zuruf Annabell Krämer [FDP]) Auch in der Schule und den Hochschulen sind die Projekte auf den Weg gebracht und die Mittel teilweise bereits verausgabt worden, beispielsweise 3,8 Millionen Euro für das UKSH. Dazu kommt der große Block der Kita, wo wir mit enormem Tempo eine Ausweitung der sozialen Ermäßigung vorgenommen haben. Das unterstützt junge Familien unmittelbar. Deswegen ist es richtig, dass wir das unverzüglich gemacht haben. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Es lässt sich also sagen: Das 8‑Punkte-Entlastungspaket war und ist ein Erfolg. (Tobias Koch [CDU]: Das habe ich auch gesagt!) Aber, gern betonen wir in Schleswig-Holstein die gute politische Kultur. Zu dieser guten politischen Kultur gehört auch der Anflug von Selbstkritik. Es gibt Maßnahmen, die in der Umsetzung noch nicht so weit sind, wie ich dachte, dass sie es wären, und wie ich es auch erwartet habe. Dafür kann es Gründe geben, gute Gründe – und damit müssen wir uns befassen –, zum Beispiel, dass es angesichts des Fachkräftemangels gar nicht so einfach ist, für ein Jahr neue Strukturen aufzusetzen, damit man krisenfähig reagieren kann, weil die Menschen diesen Einjahresvertrag gar nicht mitmachen, weil sie andere Jobs finden. Wenn wir sagen: „Wir brauchen für ein Jahr hier eine Maßnahme“, finden wir gegebenenfalls diese Menschen gar nicht. Damit müssen wir uns auseinandersetzen. Gründe dafür können auch sein, dass Bundesprogramme abgewartet werden müssen. Wir haben immer gesagt, wir wollen Bundesprogramme ergänzen, was ja auch sinnvoll ist. So haben wir auch in der Coronapandemie immer wieder gesagt, dass Maßnahmen des Bundes vorrangig zu nutzen sind. Ein Grund für die verlängerte Umsetzungsdauer kann auch sein, dass wir gesagt haben, dass Programme bedarfsorientiert sein müssen. Es ist vollkommen logisch, dass sich bei einer Bedarfsorientierung die Umsetzung des Programms verzögert, weil wir erst einmal den Bedarf feststellen müssen, für den es ja keine lange Vorlaufzeit gab. (Wortmeldung Annabell Krämer [FDP]) – Ich nähme sehr gern eine Frage von der Kollegin an. (Heiterkeit)

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Kristina Herbst

Verzeihung, ich habe mich einmal mit einem Gast auf der Tribüne beschäftigt.

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage oder Anmerkung der Abgeordneten Krämer?

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Annabell Krämer FDP

Geben Sie mir recht, Herr Kollege, dass der Bund mehr übernommen hat, als das Land ursprünglich kalkuliert hat, und dass aus diesem Grund 2556 Schleswig-Holsteinischer (Lasse Petersdotter) des Öfteren auch die Auslastung der Notkredite nach unten korrigiert werden konnte? – Ich stimme Ihnen zu, dass der Bund deutlich mehr gemacht hat, als wir im September erwartet haben und dementsprechend auch als wir vermutet haben, wie sich die Programme womöglich entwickeln. Das zeigt sich insbesondere bei der Tatsache, dass eine Gas- und Strompreisbremse eingerichtet wurde, die natürlich sehr weitreichende Auswirkungen hat. Ich würde einfach einmal vermuten, wie Ihre Folgefrage lautet, und versuchen, das in der einen Minute zu beantworten: „Warum haben Sie dann den Notkredit in den jeweiligen Bereichen nicht abgesenkt?“ – Ist das Ihre Folgefrage? – Ich weiß, so funktioniert das System hier nicht, Entschuldigung. (Heiterkeit) Ich nehme einfach die Frage an, welche auch immer das sein mag.

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Kristina Herbst

Das ist schön. Der Abgeordnete hat schon zugestimmt. Dann erteile ich Ihnen das Wort, Frau Krämer.

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Annabell Krämer FDP

Herr Kollege, ich hätte zwei Fragen. Warum haben Sie den Notkredit dann nicht abgesenkt? Die zweite Frage wäre dann: Ist es nicht auch ganz angenehm, dass man jetzt viel mehr Spielraum hat, dass Sie das vielleicht auch deshalb nicht gemacht haben, weil Sie jetzt viel mehr Möglichkeiten für andere nette Wunschprojekte haben?

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Lasse Petersdotter GRÜNE

Wir haben den Notkredit deswegen nicht abgesenkt, weil wir zum einen in einem sich schnell entwickelnden Bereich waren. Es ist ein Jahr her. Ich glaube, es wäre nicht sinnvoll, alle zwei oder drei Monate an der Höhe des Notkredites zu doktern. Das haben wir übrigens in der Coronapandemie meiner Erinnerung nach auch nicht getan. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Annabell Krämer FDP

War das alles? – Nein, nein, ich nehme nur den Applaus mit. (Heiterkeit) Das Zweite ist, dass es uns nicht darum ging, dass es angenehmer wäre, dass Mittel nicht abgerufen werden oder Ähnliches. Insofern: Nein, diese Motivation bestand bei uns bei der Erstellung dieses Programmes nicht. (Beifall Jasper Balke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Kristina Herbst

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage der Abgeordneten Krämer? (Annabell Krämer [FDP]: Es ist auch die letzte!)

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Annabell Krämer FDP

Kann ich denn davon ausgehen, dass die Restmasse, die noch verfügbar ist, weil es ja auch sein kann, dass das etwas länger dauert, bis es abfließt – – Können Sie heute gewährleisten, dass die Mittel, die für bestimmte Zwecke gewidmet wurden, nicht mehr für andere Zwecke umgewidmet werden? – Sie können davon ausgehen, dass ich keine Vorfestlegungen in solchen Zeiten machen würde. Das hätte ich auch vor einem Jahr nicht gemacht, das hätte ich auch vor zwei Jahren nicht gemacht. Ich habe keine Glaskugel und würde deswegen auch keine solchen Entscheidungen treffen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Aus all diesen Fragen, warum sich Dinge verzögert haben, werden wir lernen müssen. Wir müssen überlegen, wie ein Staat auch in der Krisenlage agiler werden kann. Ich möchte als ehemaliges Mitglied des Finanzausschusses auch in Richtung Regierung sagen: Mit Blick auf die Verfahrensdauer einiger Maßnahmen ist nicht jede Eile bei der Befassung und Entschließung des Finanzausschusses nachvollziehbar. Ich glaube, man hätte an der einen oder anderen Stelle nicht immer als Regierung der Auffassung sein müssen: „Das muss jetzt unbedingt sein“, wenn ich mir anschaue, wie lange dann die tatsächliche Umsetzung gebraucht hat. Auch daraus bitte ich die Regierung zu lernen. Also ja, wir können und sollten aus diesen Erfahrungen alle gemeinsam viel lernen, aber die wichtigste Erfahrung und die wichtigste Lehre bleibt: (Lasse Petersdotter) Es lohnt sich zu handeln. Jedes Ministerium hat sich in dieser neuen Aufgabe mit neuen Herausforderungen befasst, sich dieser Aufgabe gestellt und einfach mal gemacht. Es ist richtig, dass SchleswigHolstein hier einen eigenen Weg gegangen ist, dem andere Bundesländer nach uns gefolgt sind. Nur so lässt sich eine Krise bewältigen, indem man selber einfach mal macht. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Oliver Kumbartzky das Wort. (Beifall Dr. Bernd Buchholz [FDP] – Zuruf: Erste Rede? – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Erste Rede nach 11:15 Uhr!)

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Oliver Kumbartzky FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Kieler Sommertheater läuft gerade ein Musical, das auf einer Komödie von William Shakespeare basiert. Die Komödie trägt den Titel „Viel Lärm um nichts“. (Beifall FDP, SPD und SSW) Herr Schrödter, so könnte man natürlich auch Ihr 8‑Punkte-Entlastungspaket nennen. Oder, um es in Anlehnung an die Worte des Kollegen Koch aus der 7. Tagung zu sagen: Das Entlastungspaket der schwarz-grünen Landesregierung bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Das Land hat nicht geliefert. (Tobias Koch [CDU]: Was?) – In Anlehnung! Sie haben es auf den Bund bezogen. Ich habe es mit dem Land zurückgespielt. – Da hätte ich jetzt donnernden Applaus erwartet. (Beifall FDP, vereinzelt SPD und SSW) Bevor wir diese Komödie, die eigentlich ein Drama ist, aufarbeiten, gehört der Dank erst einmal der Kollegin Raudies, die ja mit ihren zahlreichen Kleinen Anfragen die Landesregierung dazu gebracht hat, den eigenen PR-Gag verschriftlichen zu müssen. Das war eine gute Sache. (Beifall SSW, vereinzelt SPD und Beifall Annabell Krämer [FDP]) Es ist nicht nur ein PR-Gag gewesen, sondern eben auch die Schaffung eines Haushaltspuffers, wie jetzt auch noch einmal deutlich wurde. Man muss schon sehr genau und aufmerksam lesen, um umgesetzte Maßnahmen zu finden. Fangen wir einmal mit den so wichtigen Beratungsprogrammen an. Von den fünf Maßnahmen in diesem Punkt ist bisher eine umgesetzt. Die anderen werden finalisiert, befinden sich in der Erarbeitung oder werden noch überarbeitet. Von 10 Millionen Euro sind also erst 800.000 Euro verausgabt worden. Gleiches gilt für den Härtefallfonds für Vereine und Verbände. Die Richtlinie zur Unterstützung sozialer Vereine und Verbände ist noch in Bearbeitung. Die Richtlinie für Frauenfacheinrichtungen ist auch noch in Bearbeitung. Immerhin: Die Richtlinie für den EnergiekostenHärtefall-Fonds Kultur ist vor Kurzem veröffentlicht worden. Es droht aber hier genau der gleiche Fehler zu passieren wie beim Härtefallfonds Energie Sport. Dort ist sogar schon Geld geflossen – sage und schreibe 45.000 Euro von 9 Millionen Euro. (Beifall FDP – Dr. Bernd Buchholz [FDP]: Ui!) Das ist nun einmal die Folge, wenn man die Kriterien so festlegt, dass es keiner abruft. In den Förderungsbedingungen war festgelegt, dass die Vereine quasi kurz vor der Bankrotterklärung stehen. Auch Ihr groß angekündigtes Darlehensprogramm ging in großen Teilen an den Bedürfnissen der Unternehmen vorbei. Der Schutzschirm für Vermieterinnen und Vermieter wurde überhaupt nicht in Anspruch genommen. Von den 200 Millionen Euro für den Mittelstandssicherungsfonds Energie sind 720.000 Euro abgerufen worden. Das sind immerhin 0,36 Prozent. (Beifall FDP und SSW) Ich war übrigens ein bisschen überrascht, dass Sie sprechen, Herr Minister Schrödter. Ich hätte gedacht, dass der Ministerpräsident über diese Erfolgsbilanz redet oder der Verbraucherschutzminister oder der Energieminister. Offenbar mussten Streichhölzer gezogen werden, und Sie haben das kürzeste gezogen. (Heiterkeit und Beifall FDP, SPD und SSW) Wenn jetzt von den Rednern der Koalition und vom Minister so getan und gesagt wird: „Na gut, war ja alles nicht so schlimm, wir sind ja doch gut durch die Krise gekommen“: Ja, es liegt an den Programmen, die der Bund da aufgelegt hat. Das hat tatsächlich etwas gebracht. 2558 Schleswig-Holsteinischer (Oliver Kumbartzky) (Beifall FDP, SPD und Lars Harms [SSW] – Zuruf) Herr Schrödter, eine Komödie endet meistens glücklich für den Helden. Deswegen von mir vielleicht ein Tipp: Wenn Sie die Heldenrolle übernehmen wollen, sollten Sie konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Situation zu verbessern. Förderrichtlinien anpassen, könnte man ja zum Beispiel machen, damit das Geld bei den Menschen ankommt. (Annabell Krämer [FDP]: Oder Kredite zurückführen!) – Oder halt den Kredit zurückführen! (Beifall Annabell Krämer [FDP]) Das würde den Menschen insgesamt auch helfen. Wenn Sie das nicht tun, wird aus dieser Komödie schnell eine Tragödie, und das wäre schade. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall FDP, SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Fraktionsvorsitzende Lars Harms das Wort.

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Lars Harms SSW

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im vergangenen September war uns allen klar, dass die Kosten in vielen Lebensbereichen gestiegen waren und dass es die Aufgabe von Politik sein muss, die Menschen im Land zu entlasten. Hierfür hat die Landesregierung das 8‑Punkte-Entlastungspaket aufgelegt. Das Paket verfährt in weiten Teilen nach dem Gießkannenprinzip: hier ein bisschen, da ein bisschen. Aber gut, wenn es an den Stellen helfen würde, wo die Not am größten ist, könnte man darüber großzügig hinwegsehen. Tut es aber nicht. An den meisten Stellen hilft es eigentlich gar nicht, weil das Geld noch nicht angekommen ist. Nehmen wir die Beratungsoffensive aus Punkt 1 des Entlastungspaketes. Landauf, landab ächzen die Verbraucherzentralen und Schuldnerberatungen unter der steigenden Aufgabenlast bei stetig steigenden Kosten. Gut, dass es hier endlich Entlastung gibt, mag man meinen. Aber wie viel von den 10 Millionen Euro ist bei den Akteuren vor Ort angekommen? – Kaum ein Euro, weil wir diese und jene Anhörung noch durchführen müssen und die Förderrichtlinie noch geschrieben werden muss und weil der Amtsschimmel noch nicht genug gewiehert hat. So sieht keine zielgerichtete Entlastung in einer Krisensituation aus. Ich gebe Ihnen gern ein Beispiel für eine zielgerichtete Entlastungsmaßnahme: die Energiepreispauschale für die Studierenden, die wir hier in Schleswig-Holstein unbürokratisch auf den Weg gebracht haben für diejenigen, die im Ausland studieren. So haben wir tatsächlich gezielt denjenigen eine Entlastung zukommen lassen, die andernfalls leer ausgegangen wären. (Tobias Koch [CDU]: Genau! Sehr gut!) Wir als SSW haben im vergangenen Jahr vorgeschlagen, eine vorübergehende Ermäßigung der Kitagebühren vorzunehmen. Auf diese Art hätte man kurzfristig und unbürokratisch alle Familien entlasten können. (Beate Raudies [SPD]: So ist es!) Dass Familien unter den Kostensteigerungen des letzten Jahres besonders gelitten haben, ist mittlerweile hoffentlich allgemein anerkannt. Hier wäre eine Entlastung gut eingesetzt gewesen. Aber schauen wir nochmal auf das Entlastungspaket: Unter Punkt 5 sollten Vereine und Verbände entlastet werden, um auch künftig ihr Angebot aufrechterhalten zu können. Hierfür waren 20 Millionen Euro vorgesehen. Bisher konnten nur die Mittel für die Sportvereine abgerufen werden, für den Rest fehlt noch die Fördergrundlage. Bisher sind hier 45.000 Euro abgerufen worden. Meine Damen und Herren, da wittern wir doch was! Das ist doch wieder so eine Sparkasse, die dann am Ende des Jahres wieder fröhlich verkündet wird. (Jette Waldinger-Thiering [SSW]: Ja, genau!) Dafür war das Geld aber eigentlich nicht da. Ich frage mich dann schon: Kann es sein, dass ein Härtefallfonds so komplex angelegt ist, dass man nach fast einem Jahr die Auszahlung der Mittel immer noch nicht hinkriegt? Da hat sich das Problem für die meisten Einrichtungen dann auch von alleine erledigt. Entweder sind die dann pleite und gar nicht mehr da, oder sie brauchten diese Mittel eben nicht. Wer ein Jahr auf das Geld warten konnte, ist dann kein Härtefall. Da frage ich mich bei einer abgerufenen Summe von 45.000 Euro: Haben wir eigentlich das Richtige gefördert? Haben wir es eigentlich geschafft, in diesem Bereich den Sport flächendeckend zu unterstützen? – Die Antwort ist ganz klar: Nein, das hat nicht geklappt, meine Damen und Herren. (Lars Harms) Das wiederum sehen wir aber auch bei der Aufstockung des Programms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“. Da fördern wir an einer Stelle, wo die Menschen einen Bedarf haben. Allerdings ist auch hier die Antragstellung, etwa für Balkonkraftwerke, zu kompliziert. Dass dann noch bei jeder Antragsrunde der Server zusammenbricht, ist schlicht peinlich. Vielleicht hätten wir an dieser Stelle doch ein bisschen mehr Geld in die Digitalisierung stecken sollen. Das muss die Lehre aus diesem Entlastungspaket sein: Wenn wir Menschen entlasten wollen, müssen wir einfache Förderstrukturen schaffen und dürfen das Ganze nicht hinter einer so aufwendigen Bürokratie verstecken. (Beifall SSW und SPD – Beate Raudies [SPD]: Zum Beispiel Kitaessen!) Es darf nicht sein, dass das Geld am Ende nicht ankommt. Es ist jetzt ein Jahr her, und die Knete ist immer noch nicht bei den Leuten. So darf es nicht sein. Wir müssen ehrlicher und vielleicht auch ein bisschen mutiger sein: Vollständige Gerechtigkeit kann und wird es nie geben. Entlaste ich die Kitaeltern, wird es immer welche geben, die eigentlich keinen Bedarf gehabt hätten. Fördere ich Balkonkraftwerke, wird es auch da Antragsteller geben, die es sich ohne Förderung hätten leisten können. Vor diesem Hintergrund aber Antragsverfahren so kompliziert zu gestalten, dass die wirklich Bedürftigen dann auch nicht entlastet werden, ist großer Mist. Das Entlastungspaket war sicherlich gut gemeint – gar keine Frage –, nur so richtig entlastet hat es eben keinen. Damit ist die Note ganz klar vorgegeben: Das ist die Note sechs. (Vereinzelter Beifall SPD und Beifall Sybilla Nitsch [SSW]) Wenn Geld nicht ankommt, das wir eigentlich für die Menschen gedacht haben, dann kann es eben nur die schlechteste Schulnote geben. In der Tat, meine Damen und Herren: Olafs ruhige Hand ist sicherlich die bessere Hand gewesen als die starke Hand des Ministerpräsidenten, die hier überhaupt nicht gehandelt hat. – Vielen Dank. (Beifall SSW und SPD)

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Manfred Uekermann CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist noch nicht allzu lange her, da haben wir hier im Plenum schon einmal über dieses Thema diskutiert. (Zuruf: Das stimmt!) „Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes, kurz GAK genannt, ist eine Aufgabe von Bund und Ländern und im Grundgesetz verankert.“ Das war der Anfang meines Redebeitrags zum Förderprogramm hier im Landtag am 10. Mai 2023. Ich habe die Bedeutung gerade für den ländlichen Raum hervorgehoben. Gleichwertige Lebensverhältnisse in Deutschland werden maßgeblich durch diese Gemeinschaftsaufgabe gesichert. Auch die Kollegen anderer Fraktionen waren sich in der Bedeutung dieser Gemeinschaftsaufgabe einig. Wir waren uns auch einig darin, dass Mittelkürzungen an dieser Stelle nicht gutzuheißen sind. Trotzdem sind wir heute hier und müssen erneut über die GAK sprechen. Das Bundeskabinett hat den Haushaltsentwurf für 2024 beschlossen. Bedauerlicherweise sieht er eine Kürzung der BundLänder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ von insgesamt 293 Millionen Euro vor. Das sind nicht mehr die Kürzungen, über die wir noch im Mai debattiert haben. In der Presse wurde mittlerweile das Wort „Kahlschlag“ verwendet. 2560 Schleswig-Holsteinischer (Manfred Uekermann) Sollte dieses Vorhaben von der Koalition im Bund so umgesetzt werden, würde dies rein rechnerisch eine Kürzung für Schleswig-Holstein in Höhe von knapp 18 Millionen Euro bedeuten. Nach aktuellen Meldungen soll es angeblich jedoch positiver aussehen. Darüber hinaus würde diese Kürzung der GAK-Mittel die zwingend vorgesehene Kofinanzierung von EU-Mitteln schmälern, sodass insgesamt deutlich weniger Projekte gefördert werden könnten. Die Kürzungen treffen insbesondere die Entwicklung der ländlichen Räume mit voller Wucht und hierbei zum Beispiel Projekte zum Regionalmanagement, der Dorfentwicklung, der ländlichen Infrastruktur, der Flurbereinigung, der Breitbandversorgung und der kleinen Unternehmen der Grundversorgung. Schließlich wurde der Sonderrahmenplan „Förderung der ländlichen Entwicklung“ komplett zusammengestrichen, von 160 Millionen Euro auf null Euro – völlig konträr zu dem, was die Bundesregierung eigentlich in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatte, nämlich die Aufstockung der Mittel. Immerhin ist der Bund auf einen Kritikpunkt der Länder eingegangen und hat die Mittelverwendung innerhalb der Förderkulisse flexibler gestaltet. Das ist meines Erachtens ein guter Ansatz. Doch die vermeintlich hinzugewonnene Flexibilität kommt durch die gleichzeitigen massiven Budgetkürzungen nicht wirklich zum Tragen. Denn auch wenn der zweckbindungsfreie reguläre Rahmenplan um 64 Millionen Euro aufgestockt wird, muss das Land damit aber bereits im Jahr 2023 veranschlagte und nun gestrichene Sonderrahmenpläne und Zweckbindungen mitfinanzieren. So gibt es zwar nach wie vor Mittel im regulären Rahmenplan für den ländlichen Raum. Für alles, was darüber hinausgeht, müsste Schleswig-Holstein aber nun einen eigenen deutlichen Fokus auf den ländlichen Raum setzen. Immerhin erhalten der Küsten- sowie Hochwasserschutz erfreulicherweise zusätzliche Mittel. Unklar ist hier allerdings die Verteilung, ob diese allen Bundesländern zur Verfügung stehen und in welcher Höhe. Es muss jetzt ein Ende haben, dass Kürzungen vorwiegend und im besonderen Maße immer den ländlichen Raum treffen. Ohne gezielte Fördermaßnahmen werden die ländlichen Räume in unserem Land, insbesondere auch in strukturschwachen Gebieten, gegenüber den Städten weiter in Rückstand geraten. (Beifall Werner Kalinka [CDU]) Einsparungen zulasten der ländlichen Räume würden dazu führen, dass das Vertrauen der Menschen vor Ort in die Politik deutlich schwände. (Beifall CDU und Bettina Braun [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]) Das müssen wir verhindern und dürfen deshalb keine Fördermittel kürzen. Deshalb bitte ich Sie, gegen die Kürzung der GAK-Bundesmittel zu stimmen und sich unserem Antrag anzuschließen, ausschließlich um unsere Regionen positiv und wettbewerbsfähig und lebenswert zu gestalten. Die damit verbundenen Herausforderungen benötigen das Zutun von uns allen. – Vielen Dank. (Beifall CDU, vereinzelt SSW und Beifall Uta Röpcke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

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Kristina Herbst

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Abgeordnete Bina Braun das Wort.

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Bettina Braun GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse ist in Deutschland im Grundgesetz verankert. Das ist großartig, denn sowohl das Leben in der Stadt als auch das Leben auf dem Land oder in den ländlichen Räumen hat Vor-, aber manchmal auch Nachteile. Wir alle nutzen vielleicht in verschiedenen Lebenssituationen unterschiedliche Lebensräume und wollen dabei nicht abgeschnitten oder benachteiligt werden. Wir haben den Haushaltsentwurf des Bundes zur Kenntnis genommen, der bei den Mitteln für die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz deutliche Kürzungen ausweist. (Zuruf FDP: Wie heißt der Bundesminister eigentlich, der dafür zuständig ist?) Die GAK-Mittel sind im Verbund mit EU-Mitteln ein zentrales Finanzinstrument für den Erhalt lebenswerter ländlicher Räume, aber auch bei der Unterstützung einer nachhaltigen Land- und Forstwirtschaft, bei der Naturschutzförderung in der Agrarlandschaft und nicht zuletzt als wichtiges Instrument zur Finanzierung eines wirksamen Küsten- und Hochwasserschutzes. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt CDU) Als stark ländlich geprägtes Land zwischen den Meeren ist die Kofinanzierung durch den Bund für uns in Schleswig-Holstein besonders wichtig. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden wir in Schleswig-Holstein von den Kürzungen unter dem Strich zwar nicht so stark betroffen sein wie zunächst befürchtet, weil die Mittel für den Küstenschutz (Bettina Braun) und den vorsorgenden Hochwasserschutz angehoben wurden – das ist wichtig; und das ist mehr als erfreulich –, aber dennoch birgt der gerade vorgelegte Bundeshaushalt einige Unsicherheiten, auch weil die Struktur der Gemeinschaftsaufgabe verändert werden soll. Deshalb wollen wir die Landesregierung mit unserem Antrag bitten, sich im Bund für eine Verstetigung und somit gegen eine Kürzung der GAK-Bundesmittel einzusetzen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt SSW) Welche Förderungen im Detail wo und wie verändert werden sollen, das können wir noch nicht genau absehen. Denn es gibt noch Unklarheit bezüglich der Verteilungsschlüssel bei einigen Maßnahmen. Wir müssen auch zugeben, dass der Wunsch, weniger Mittel zweckgebunden zu vergeben, von den Bundesländern kam, ebenso wie die Forderung nach einer Modernisierung der GAK-Mittel. Es gehört zur Ehrlichkeit an dieser Stelle allerdings auch dazu, dass es Bundesförderungen gibt, die neu sind, und die zum Teil in die Themenfelder der GAK hineinreichen. (Sandra Redmann [SPD]: Das stimmt!) Dazu gehört zum Beispiel die Förderung für Stallumbau, die Förderung für klimaangepasstes Waldmanagement und das Programm natürlicher Klimaschutz. Damit lassen sich aber die Kürzungen bei den Kernaufgaben der GAK nicht rechtfertigen. Denn entscheidend ist, dass es unter dem Strich weniger finanzielle Mittel geben wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach dem Entwurf des Bundeshaushalts zur GAK sollen vor allem auch Sonderrahmenpläne und zweckgebundene Mittel gestrichen werden. Solche Streichungen ohne einen alternativen finanziellen Ausgleich sind nicht zu verantworten. Mir als kommunalpolitischer Sprecherin unserer Fraktion ist es besonders wichtig, darauf hinzuweisen, wie außerordentlich wichtig die Mittel für große und kleine Projekte vor Ort, wie zum Beispiel die Ortskernentwicklung sind. Solche Projekte sind bedeutend für den Zusammenhalt auf dem Land. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und vereinzelt SSW) Wenn wir zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass wir in Schleswig-Holstein weniger von den Kürzungen betroffen sein werden, so gilt das für manche anderen Bundesländer nicht. Das betrifft gerade Regionen, wo sich viele Menschen ohnehin bereits abgehängt fühlen. Das darf nicht sein, denn das gefährdet unsere Demokratie. Der Bund darf sich aus seiner Verantwortung für gleichwertige Lebensverhältnisse nicht davonstehlen. Ich hoffe, dass wir mit diesem Antrag ein klares Zeichen nach Berlin senden können, denn es geht ja gerade um zusätzliche beziehungsweise wachsende Herausforderungen durch den Klimawandel. (Dr. Kai Dolgner [SPD]: Redet der zuständige Minister nicht mehr mit euch?) Wir spüren und sehen es doch jeden Tag mittlerweile überall: der heißeste Juli seit Beginn der Wetteraufzeichnung und der Meeresspiegelanstieg. Und es geht gerade um diese Herausforderungen, denen wir uns in Schleswig-Holstein an den Küsten, aber gerade auch im Bereich der Landwirtschaft und im ländlichen Raum, stellen müssen. Wir brauchen vitale ländliche Räume in Schleswig-Holstein und auch überall sonst in Deutschland. Deshalb bitte ich an dieser Stelle um Unterstützung. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und Beifall Christian Dirschauer [SSW])

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Kristina Herbst

Für die SPD-Fraktion hat nun die Abgeordnete Sandra Redmann das Wort.

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Sandra Redmann SPD

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ausnahmsweise möchte ich mit dem Fazit meiner Rede beginnen und dieses dann erläutern. Die SPD-Landtagsfraktion beantragt eine Sondersitzung des Umwelt- und Agrarausschusses mit Überweisung des vorliegenden Antrags und eines detaillierten Berichts der Landesregierung zu den konkreten Zahlen des Bundes- und Landeshaushalts sowie der daraus folgenden Schwerpunktsetzung der beteiligten Landesministerien. (Beifall SPD, Oliver Kumbartzky [FDP] und Lars Harms [SSW]) Der Ausschuss soll vor den Mitte August stattfindenden Bund-Länder-Gremien tagen, wo die Sonderrahmenpläne mit den Ländern ausgehandelt werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, schon wieder haben wir einen Bitte-Bitte-Antrag von Schwarz-Grün vorliegen. Dieses Mal haben Sie sich allerdings selbst übertroffen, weil Sie gar keine eigenen Gedanken entwickelt haben. Sie haben einfach Text-2562 Schleswig-Holsteinischer (Sandra Redmann) bausteine aus dem Positionspapier der Akademie der ländlichen Räume – deren Arbeit wir sehr wertschätzen, möchte ich betonen – und dem Brief der Gemeinden der Flusslandschaft Eider-TreeneSorge kopiert und diese zu Ihrem eigenen Antrag gemacht. Hinzu kommt, dass Sie bereits einen Bitte-Antrag – das ist erwähnt worden – zur Stärkung des ländlichen Raums gestellt haben, den wir erst Mitte Mai 2023 hier diskutiert haben. Leider wissen wir bis heute gar nicht so genau, was das Ergebnis des Antrags war, außer dass die Landesregierung mit dem grünen Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir ein nettes Gespräch geführt hat. Verstehen Sie mich nicht falsch: Der SPD-Landtagsfraktion ist sehr an einer Stärkung des ländlichen Raums gelegen. (Beifall SPD) Wir sind allerdings der festen Überzeugung, dass uns Ihre Anträge keinesfalls weiterhelfen. Und dass Sie Ihrer Regierung jede Sitzung mit solchen Anträgen kommen, ist eigentlich eher peinlich – daher auch der Sonderausschuss, um das alles einmal mit konkreten Zahlen zu hinterlegen. (Beifall SPD und FDP) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Landesregierung soll sich im Bund nun für eine Verstetigung und gegen eine Kürzung der GAK-Mittel einsetzen und auf EU-Ebene ebenso. Die Frau Finanzministerin hat in dem Zusammenhang bereits den Bundesfinanzminister kritisiert – ein echter Witz, wenn man bedenkt, dass sie von einem Tag auf den anderen eine Haushaltssperre verhängt und damit mächtig Verunsicherung schafft. Wer soll da noch wissen, was bei Ihnen wie lange Bestand hat? Zudem hat Ihr grüner Kollege Özdemir für sein Ressort die Einsparvorschläge vorgelegt und nicht der Finanzminister. Wir wollen bei der Wahrheit bleiben. (Beifall SPD und FDP – Zuruf FDP) Im Rahmen der allgemeinen GAK-Mittel hat Schleswig-Holstein von den 902.250 Euro für Tierwohl keinen einzigen Cent abgerufen, und bei den Sonderrahmenplänen der GAK hat Schleswig-Holstein für die ländliche Entwicklung von den 11,429 Millionen Euro lediglich 8,572 Millionen Euro abgerufen. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Aha!) Dafür mag es plausible Gründe geben, das möchte ich ausdrücklich sagen, die Sie uns sicher im Sonderausschuss darstellen können. Das will ich gar nicht bestreiten. Für den präventiven Hochwasserschutz wurden ebenso keine Mittel abgerufen. (Serpil Midyatli [SPD]: Was?) Das müssen wir uns genauer anschauen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, beim Haushaltsentwurf gab es auf Bundesebene zudem strukturelle Veränderungen zugunsten des neustrukturierten Titels „Bundesanteil zur Finanzierung des allgemeinen Rahmenplans der ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität“. Diese Mittel können weiterhin abgerufen werden, aber nun nicht mehr über einzelne Sonderrahmenpläne, sondern über den neuen allgemeinen Rahmenplan. Daher sind wir sehr gespannt – das ist doch der eigentliche Punkt –, welche Schwerpunkte Sie als Landesregierung setzen wollen und wie Sie sich da einigen. Denn das ist doch die eigentliche Frage: Welcher Minister kann sich in seinen Bereichen da eher durchsetzen? Mit Ihrer vorgestrigen Aussage allerdings, dass der Landeshaushalt erst im Dezember vorliegt und im März 2024 beschlossen werden soll, haben Sie der Diskussion um die GAK-Mittel einen echten Bärendienst erwiesen. (Beifall SPD und FDP) Dann stellt sich nämlich die Frage, wie Sie die Mittel überhaupt ausgeben wollen. All diese offenen Punkte müssen dringend geklärt werden; insoweit geben wir den Antragstellern recht. Sonst haben Sie doch keine gute Verhandlungsposition im Bund. (Beifall SPD und Oliver Kumbartzky [FDP]) Wir können – und müssen – erwarten, dass Sie Anträge nicht nur des Antragstellens wegen stellen, sondern auch deshalb, damit Sie etwas erreichen. Davon sind Sie leider meilenweit entfernt. Wir helfen Ihnen aber gern. Wenn Ihnen wirklich an einer ernsthaften Diskussion, an der Klärung offener Haushaltsfragen und am ländlichen Raum etwas liegt, dann stimmen Sie unserem Antrag zu! Dann können wir die Landesregierung mit einem klaren Auftrag in die Verhandlungen schicken. Und das wollen wir doch sicherlich alle. – Danke. (Beifall SPD und FDP)

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Kristina Herbst

Für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Oliver Kumbartzky das Wort.

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Oliver Kumbartzky FDP

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte mir jetzt einen ganz schlanken Fuß machen und einfach sagen: Na gut, der Antrag von CDU und Grünen richtet sich ja an die Bundestagsfraktionen. Dem kann man zustimmen und gute Reise wünschen. Oder ich hätte sagen können: Statt diesen Antrag zu stellen, hätten Sie einfach ein Telefon in die Hand nehmen und folgende Nummer wählen sollen: 030 22 77 50 70. Das ist die Nummer von Cem Özdemir. (Heiterkeit und Beifall FDP – Christopher

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Christopher Vogt FDP

Was ist mit dem Datenschutz?) – Die Nummer steht im Internet; das ist auch nur sein Büro, nicht die Durchwahl. Aber ganz so einfach will ich es mir und vor allem der schwarz-grünen Koalition nicht machen; denn der Antrag an sich und die Hintergründe sind schon sehr bemerkenswert. Es fängt schon mit dem Datum der Einreichung an; das war der 28. Juni 2023 – also bevor das Bundeskabinett einen Haushaltsentwurf beschlossen und veröffentlicht hatte. (Zuruf CDU) – Der Haushaltsbeschluss des Kabinetts erfolgte am 5. Juli 2023, Frau Kollegin. Vor diesem Beschluss war nur klar, dass Bundesfinanzminister Christian Lindner darauf drängt, endlich wieder die Schuldenbremse einzuhalten. Das ist übrigens der große Unterschied zwischen Christian Lindner und Monika Heinold: Christian Lindner steht für solide Haushaltspolitik, Monika Heinold für Chaos. (Beifall FDP und Sandra Redmann [SPD]) Christian Lindner hat nämlich keine Lust, schon kurz nach Haushaltsbeschluss wieder eine Haushaltssperre zu verhängen. Aber zurück zu dem vorliegenden Antrag: Vor dem 5. Juli 2023 lag der Haushaltsentwurf ausschließlich regierungsintern vor. Und es ist keineswegs so, dass der Bundesfinanzminister jeden Haushaltstitel einzeln verantwortet, sondern das obliegt den jeweiligen Fachministern. Dann ist es schon ein ziemlich starkes Stück, dass diese Interna – gemeint sind die Zahlen zur GAK – aus dem Hause Özdemir an die Presse gelangen (Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Oh!) und dass ausgerechnet Monika Heinold hier Lunte riecht und Alarm schlägt. Aber eines kann ich Ihnen sagen, Frau Heinold: Diese Lunte führt am Ende unter Ihren eigenen Tisch; denn schon bald wird die GAK Thema in Ihrem GAK sein. (Heiterkeit und Beifall FDP, SPD und SSW) Fußnote für das Protokoll: Mit Letzterem ist der Gemeinsame Arbeitskreis der Koalition gemeint. (Heiterkeit FDP) Damit komme ich zu den aktuellen Zahlen im Haushaltsentwurf der Bundesregierung: Allen Unkenrufen zum Trotz steigen nämlich die Mittel ohne Zweckbindung. Genau darüber wird dann in dieser Koalition – und unbedingt auch im Umwelt- und Agrarausschuss, Frau Redmann – zu sprechen sein: Wie werden diese Mittel verteilt? Wie wird kofinanziert? Es ist schon heute klar, dass es Verteilungskämpfe zwischen Tobias Goldschmidt und Werner Schwarz geben wird; aber ich sage Ihnen zu: Die FDP vermittelt gerne. (Beifall Annabell Krämer [FDP] und Christopher Vogt [FDP]) Liebe CDU, Sie sollten nicht so tun, als ob der Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung einfach so verschwunden sei und sich in Luft aufgelöst habe. Wer genau in den Haushaltsentwurf schaut, wird feststellen, dass der Titel „Bundesanteil zur Finanzierung des Sonderrahmenplans Förderung der ländlichen Entwicklung“ mit dem Titel „Bundesanteil zur Finanzierung des allgemeinen Rahmenplans der ländlichen Entwicklung, des Ökolandbaus und der Biodiversität“ zusammengeführt worden ist; dieser Titel steigt von 119,923 Millionen Euro auf – man höre! – 237,303 Millionen Euro. Auch der Sonderrahmenplan Küstenschutz wird erhöht, von 48 Millionen Euro auf 120 Millionen Euro. Das ist eine sehr gute Nachricht für das Land zwischen den Meeren. Ich beantrage – wie Sandra Redmann – die Überweisung dieses Antrags an den zuständigen Ausschuss, damit die Landesregierung darstellen kann, welche Programme überhaupt wie abgerufen worden sind, und um die anderen erwähnten Fragen zu klären. Ich will gar nicht verschweigen, dass es insgesamt zu einer Kürzung bei der GAK kommt, aber es ist bei Weitem nicht so, wie CDU und Grüne es suggerieren. Kollege Martin Balasus hat gestern eine bemerkenswerte Rede zum Thema Haushalt gehalten – 2564 Schleswig-Holsteinischer (Oliver Kumbartzky) konkret ging es um den Sport – und Wolfgang Kubicki zitiert. Es ist richtig: Haushaltskonsolidierung muss gelingen; sonst ist „jede politische Gestaltungsmöglichkeit futsch“. Insofern ist es gut, dass auf der Bundesebene wieder auf dem Konsolidierungsweg gegangen wird. Wenn Sie jetzt die GAK-Mittel erhöhen wollen – das kann ja auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion beantragen –, dann müssen Sie natürlich die Frage beantworten, an welchen anderen Stellen im jeweiligen Ministerium gekürzt werden soll. Auf Ihre diesbezüglichen Vorschläge bin ich sehr gespannt. Jetzt, da die Sommerferien beginnen, noch ein kurzer Rat von mir an die Koalition: Mit Kritik an der Finanzpolitik der Ampel sollte man sparsam umgehen. – Das war ein Wortspiel. (Lachen CDU) – Ich sehe, Sie finden es großartig. Liebe Kollegen, wenn Sie schon keine eigenen Ideen – – (Werner Kalinka [CDU]: Haben wir denn schon Aschermittwoch?) – Herr Kalinka, Aschermittwoch? Ich sage jetzt nichts. Jeder sollte einmal bei sich schauen. – Auch wenn Sie keine eigenen Ideen für Anträge haben und einfach Positionspapiere von Verbänden übernehmen, sollten Sie sich vorher genau informieren, bevor Sie solche Anträge einreichen. – Vielen Dank und einen schönen Sommer! (Beifall FDP, SPD und SSW)

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Kristina Herbst

Für die SSW-Fraktion hat der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort.

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Christian Dirschauer SSW

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Mai-Tagung des Landtags haben wir ausführlich über das Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘“, aber auch über den Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung als Teil der GAK debattiert. Es herrschte fraktionsübergreifend Einigkeit, dass das Instrument der GAK für uns als Land von immenser Bedeutung ist. Das nationale Förderprogramm spielt für uns als Land Schleswig-Holstein sowohl hinsichtlich der Agrarstruktur als auch in Bezug auf den Küstenschutz eine ganz wichtige Rolle. Letzteres kann nicht jedes Bundesland für sich in Anspruch nehmen. Der Bund als Hauptgeber und die Länder als Kofinanzierer nutzen dieses Förderinstrument zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen, um sie als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Weiter dient es dazu, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft zu stärken und sie für die künftigen Herausforderungen fit zu machen – und zu guter Letzt, um den Küstenschutz zu verbessern. Gerade in Bezug auf den Klimawandel und dessen Folgekosten wissen wir um die enormen Herausforderungen, vor denen unsere Land- und Forstwirtschaft sowie der Küstenschutz stehen. Das sind Mammutaufgaben, die bei uns anstehen und die wir ohne Unterstützung des Bundes nicht wuppen können. Aber auch wenn es um die gesellschaftlichen Anforderungen an unsere Landwirtschaft geht, benötigen wir Mittel aus Berlin. Wir wollen mehr Tierwohl, auch durch den Umbau der Stallungen, mehr Biodiversität, Agrarumweltmaßnahmen und Gewässerschutz. All das ist aber nicht zum Nulltarif zu bekommen, wenn wir gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft erhalten wollen. Das eine wollen, ohne das andere zu leisten – das funktioniert eben nicht. Damit steht Schleswig-Holstein übrigens nicht alleine da. Genau wie wir sind auch alle anderen Bundesländer mehr denn je auf dieses Programm angewiesen. Bereits in der Debatte zum Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung wurde deutlich, dass es Probleme bezüglich der Kofinanzierung vonseiten des Landes gibt. Soll heißen, das Verfahren zum Abrufen der Mittel wurde vonseiten des Bundes erschwert. Die zunehmenden Vorgaben des Bundes, etwa durch Sonderrahmenpläne und Haushaltvermerke, erschweren das Abrufen der Mittel. Zudem finden die Umschichtungen am Ende des Jahres statt, sodass die Zeit knapp wird oder nicht mehr ausreicht, Mittel aus dem Sonderrahmenplan abzurufen. Unter diesen Vorzeichen – Sandra Redmann hat es in einem Nebensatz erwähnt – war es dem Land nicht möglich, alle Mittel des Sonderrahmenplans abzuschöpfen. Für das Land ist das mehr als bedauerlich. Ich sage ganz klar und deutlich – auch als Mitantragsteller heute –: Das darf so nicht mehr passieren. Da müssen wir besser vorbereitet sein, denn wir haben nichts zu verschenken. Wir müssen uns auf die neuen Gegebenheiten einstellen. (Christian Dirschauer) Gleichwohl richtet sich unsere Kritik hauptsächlich an den Bund; denn ein Hilfsprogramm ist nur so gut, wie es auch zugänglich ist. Soll heißen, wenn der Bund den Ländern den Zugang erschwert, dann hat der Bund grundsätzlich etwas falsch verstanden. So darf mit den Ländern nicht umgegangen werden. Das war schon im Mai die Kritik des SSW. (Beifall SSW und vereinzelt CDU) Die Ankündigung der Kürzungspläne bei der GAK sorgen für heftige Unruhe in den zuständigen Bundesministerien und ganz besonders in den Ländern. 300 Millionen Euro sollen der GAK entzogen werden. Angesichts der genannten Herausforderungen ist das schon schlimm genug. Aber es kommt noch dicker; denn die Mittelkürzungen wirken sich entsprechend auf die Kofinanzierung der Länder aus. Im letzten Jahr standen uns aus dem regulären Rahmenplan der GAK 44,9 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Die Kofinanzierung des Landes betrug rund 25 Millionen Euro. Insgesamt belief sich das Programm für 2022 damit auf rund 70 Millionen Euro und stellt damit das größte Förderinstrument für den ländlichen Raum, die Landund Forstwirtschaft sowie den Küstenschutz dar. Eine Kürzung der Bundesmittel, egal in welche Höhe, ist ein Schlag ins Kontor, und das dürfen wir nicht hinnehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9) Was immer die Bundesminister da geritten hat, sie dürfen mit diesen Kürzungsplänen schlichtweg nicht durchkommen. Um die Herausforderungen in allen Bereichen der GAK bewältigen zu können, brauchen wir eher mehr Mittel, auf keinen Fall weniger. Daher erwarte ich, dass der Bundeskanzler seine Minister wieder einfängt. (Beifall SSW und vereinzelt CDU) Frau Redmann hat tatsächlich ein paar Punkte gebracht; das will ich an der Stelle eingestehen. Ein bisschen Verwunderung muss ich aber gleichzeitig äußern; denn Till Backhaus, der SPD-Landwirtschaftsminister, hat gerade erst Ende letzter Woche deutlich Kritik an genau diesen Kürzungsplänen angebracht. (Zuruf Sandra Redmann [SPD]) Insofern stehe ich hier ein bisschen verwirrt da. Schlussendlich: Wir brauchen die Kohle, die muss her. Das ist der Kern, der Tenor dieses Antrags. – Vielen Dank. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Für die Landesregierung hat das Wort der Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur, Tobias Goldschmidt. Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch die Bundesregierung steht vor großen Herausforderungen. Infolge bestimmter steuerrechtlicher Veränderungen und Ausgabenprioritäten passen Ausgaben und Einnahmen nicht mehr zusammen. Deswegen wird auch im Bund gespart werden müssen. Sparen tut weh, und mir als Fachminister tut natürlich ein Kürzungsprogramm bei der GAK besonders weh. Die GAK finanziert Klimadeiche, notwendige Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, Blühstreifen, Agrarumweltmaßnahmen, eine zukunftsfähige Landbewirtschaftung, bürgerschaftlich entwickelte Konzepte für den ländlichen Raum. Ungefähr 300 Ortskernentwicklungskonzepte liegen auf dem Tisch und warten auf die Umsetzung in den Kommunen vor Ort. Die GAK steht für die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums. Seit 1969 gibt es sie. Sie war und ist eine Konstante unserer Demokratie, auch gerade im Zusammenspiel von Bund und Ländern. Sie ist eine Gemeinschaftsaufgabe für unser ganzes Land. Deswegen tun knapp 300 Millionen Euro Einsparungen bei der GAK ganz konkret vor Ort weh. Das ist ein Problem. Das ist eine Herausforderung, mit der wir umgehen müssen und mit der wir umgehen werden. Für Schleswig-Holstein selbst kann ich sagen, dass wir gerade davon ausgehen, dass aufgrund der Kürzungen in bestimmten Bereichen, zum Beispiel im Forst, und aufgrund der Aufstockung in anderen Bereichen, zum Beispiel des Küstenschutzes, möglicherweise sogar mehr Mittel zur Verfügung stehen als in den letzten Jahren. Trotzdem sind die Einschnitte bei der GAK für unser ganzes Land – und das ist eine Gemeinschaftsaufgabe – eine Herausforderung. Die Einschnitte könnten viele Projekte gerade im Bereich der Biodiversität und im Bereich des ländlichen Raums und Aktivitäten vor Ort in Gefahr bringen. Darüber ist in der Tat zu reden. Richtig ist, dass wir uns lange dafür eingesetzt haben – Werner Schwarz und ich zusammen –, dass der flexible Anteil der GAK größer wird und die 2566 Schleswig-Holsteinischer (Minister Tobias Goldschmidt) durch inhaltliche Festlegungen sehr stark gebundenen Mittel in den Sonderrahmenprogrammen reduziert werden. Das findet jetzt statt. Deswegen werden mehr Mittel in dem flexiblen Teil der GAK zur Verfügung stehen. (Serpil Midyatli [SPD]: Was? Doch mehr Geld? Nicht weniger?) – Im flexiblen Teil der GAK werden mehr Mittel zur Verfügung stehen, etwa 64 Millionen Euro nach dem jetzigen Haushaltsentwurf. – Unsere beiden Häuser werden darüber in Austausch gehen, wie wir diese mehr zur Verfügung stehenden Mittel für die vielen guten Projekte nutzen, die sich in unserem Land in der Warteschleife befinden, die darauf warten, in den Orten, in den Kommunen, auf den Feldern und auf den Biodiversitätsflächen umgesetzt zu werden. Ich will sagen, dass man gerade in Zeiten großer Veränderungen – in denen befinden wir uns zweifelsohne – sehr vorsichtig damit sein sollte, Hand an die GAK zu legen. Ich weiß aber, dass das auf Bundesebene intensiv diskutiert worden ist und verantwortungsvoll gemacht wird und dass daran gearbeitet wird, dass das in den Folgejahren wieder eine andere Richtung nimmt. Die GAK und unsere ländlichen Räume haben es verdient und brauchen das. Wir brauchen eine Weiterentwicklung, eine Modernisierung der GAK, keine Frage. Wir brauchen Spielräume auch auf der Landesebene. Aber die Zukunftsfähigkeit des ländlichen Raums, unserer Küsten und unserer Biodiversität wird auch in Zukunft eine Gemeinschaftsaufgabe bleiben. Deswegen freue ich mich sehr über den Antrag der Koalitionsfraktionen. – Vielen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Kristina Herbst

Zu einem Kurzbeitrag hat der Abgeordnete Rickers das Wort.

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Heiner Rickers CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kollegen! Es gibt den mündlichen Antrag der Kollegin Sandra Redmann aus der SPD-Fraktion, in der sitzungsfreien Zeit mit dem Umwelt- und Agrarausschuss zu tagen. Das ist verfahrenstechnisch nicht so ganz einfach, weil ein gewisses Quorum für die Genehmigung der Landtagspräsidentin erreicht werden muss, aber letztlich auch die Verwaltung in der Lage sein muss, diese Sondersitzung des Ausschusses einzuberufen. Weil noch einige Frage zu klären sind, vor allen Dingen terminlich, bitte ich darum, dass sich die Ausschussmitglieder im Anschluss an die Plenarsitzung ganz kurz vor der Tür treffen. – Idealerweise, Herr Minister, sollten Sie dabei sein. Findet das allgemeine Zustimmung? – Dann war das mein Kurzbeitrag. So sollten wir verbleiben. (Vereinzelter Beifall CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birte Glißmann CDU

Nur eine Nachfrage zum Verfahren; da bin ich einfach unerfahren. Ich hatte das so verstanden, dass wir über die Einberufung der Sondersitzung des Ausschusses formell abstimmen müssen. Oder erfolgt die Abstimmung im Ausschuss?

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Kristina Herbst

Es wird gleich eine Einigung zwischen den Ausschussmitgliedern geben, vor der Tür. (Heiterkeit – Unruhe) Es ist formell nicht erforderlich, dass wir jetzt hier einen Beschluss über eine Sondersitzung des Ausschusses fassen. – Ich gebe den dezenten Hinweis, dass die Geräuschkulisse bitte wieder abnimmt. – Also, es ist formell nicht erforderlich, dass wir über eine Sondersitzung des Ausschusses im Plenum abstimmen. Haben wir alle Klarheit? – Wunderbar. Die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer haben mir mitgeteilt, dass Top 35 von der Tagesordnung abgesetzt wird. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 47 auf: Verfassungsschutzbericht 2022 (Präsidentin Kristina Herbst) Bericht der Landesregierung – Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Drucksache 20/1021 Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Bericht, Drucksache 20/1021, dem Innenund Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig. Dann verfahren wir so. Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf: Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beauftragte oder den Beauftragten für Flüchtlings-, Asylund Zuwanderungsfragen Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW Drucksache 20/1186 (neu) Wird das Wort zur Begründung gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf, Drucksache 20/1186 (neu), dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist einstimmig, damit so beschlossen. Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf: Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Kreisordnung sowie der Gemeindeordnung Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW Drucksache 20/1189 (neu) Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 20/1239 Ich erteile das Wort dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, dem Abgeordneten Jan Kürschner.

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Jan Kürschner GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich empfehle die Annahme in der abgeänderten Form.

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Christopher Vogt FDP

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim ersten Blick auf den SPD-Antrag zur Weiterbildungsstrategie war ich ehrlicherweise etwas irritiert, denn die acht Punkte, die der Kollege Habersaat in dem Antrag ausgearbeitet hat, haben ja nun tatsächlich einen eher überschaubaren Innovationswert. Wir sind uns vermutlich alle einig, dass Grund- und Weiterbildung für die Persönlichkeitsentwicklung wichtig sind, dass nach Deutschland einwandernde Fachkräfte auch Deutschkenntnisse benötigen oder dass politische Bildung eine große Daueraufgabe ist. Bei aller berechtigten Kritik an der Arbeit der Landesregierung würde ich in diesem Fall aber eigentlich darauf setzen, dass sie diese Positionen uneingeschränkt teilt. Schließlich steht ja auch im Koalitionsvertrag: „… Weiterbildung“ muss „einen größeren Stellenwert in den Bildungsbiografien erUnd die Landesregierung betont ja auch, dass Fachkräfte und Bildung zu ihren großen Schwerpunkten gehören. Wenn man sich aber etwas detaillierter anschaut, was die Landesregierung im Bereich der Weiterbildung bisher macht, so wächst mein Verständnis für den SPD-Antrag. Da ist zum einen der Bericht der Landesregierung zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Ein beeindruckendes Dokument, das im Rahmen seiner Möglichkeiten morgen noch tiefergehend behandelt wird. Dieser 43-seitige Bericht, der einen doch sehr an einen mittelmäßigen Wikipedia-Artikel erinnert, dokumentiert eindrucksvoll, was die aktuelle Landesregierung bisher im Bereich Weiterbildung unternommen hat: nämlich nichts! Zum anderen macht eine Kleine Anfrage des Kollegen Habersaat sehr deutlich, dass die Landesre-Anhang Protokoll gierung auch nicht allzu schnell Tempo bei dem Thema aufnehmen möchte. Erst gibt es Eckpunkte, dann eine Weiterbildungsstrategie, und wenn die Legislatur dann noch nicht um ist, eventuell auch die gesetzliche Verankerung. Wenn man es sehr freundlich formulieren möchte, setzt die Regierung hier auf Gründlichkeit statt Schnelligkeit. Lassen Sie mich aber zum eigentlichen Thema zurückkommen: Der Nutzen von Weiterbildung, von lebenslangem Lernen generell, darf nicht unterschätzt werden. Weiterbildung ist ein essentielles Instrument, um persönliche Entfaltungschancen und das Aufstiegsversprechen wahr zu machen. Weiterbildung ist auch ein zentraler Schlüssel bei der so wichtigen Fachkräftesicherung. Denn die Anforderungen vieler Tätigkeiten ändern sich ja wahnsinnig schnell – besonders mit Blick auf die Digitalisierung. Daher sollte es in unser aller Interesse sein, noch mehr Weiterbildungsangebote zu ermöglichen, die Angebote kostengünstig oder sogar kostenfrei anzubieten und sie vor allem transparent und einfach auffindbar zu machen. Zur Weiterbildung gehört selbstverständlich auch, niedrigschwellige Möglichkeiten zum Nachholen von Schulabschlüssen zu schaffen – auch außerhalb der allgemeinbildenden Schulen. Es ist daher wichtig, dass dieses wichtige Thema Fahrt aufnimmt und kluge Ideen umgesetzt werden. Da sich alle Fraktionen ja offenbar der Bedeutung der Weiterbildung bewusst sind, sollten wir auch gemeinsam an Lösungen arbeiten. Zum Bericht der Landesregierung zum Europäischen Jahr der Kompetenzen sage ich abschließend in aller Kürze nur wenige Sätze: Es ist ein wichtiges Zeichen, dass die EU die Aus- und Weiterbildung in den Fokus des aktuellen Europäischen Jahres der Kompetenzen stellt. Bei der Umsetzung darf sich aber nicht in dicken Berichten, Konzepten und Strategien verloren werden. Wichtiger ist es auch, ins Handeln zu kommen und konkrete Maßnahmen umzusetzen. Und auch hier ist schön und gut, was das Land bisher schon alles macht – teils seit vielen Jahren. Wirklich neue Impulse, die das Land setzen möchte, werden auch hier leider nicht sichtbar. Aber das Europäische Jahr der Kompetenzen läuft ja auch noch bis Mai 2024, sodass da noch einiges kommen kann. Ansonsten müsste sich die Landesregierung selbst ein Weiterbildungsprogramm auferlegen.

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