Christian Dirschauer
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Landesjagdgesetzes beinhaltet verschiedene Aspekte. Gleichwohl liegt der politische Fokus – das nehmen wir auch in der Debatte hier wahr – auf der Aufnahme des Wolfs in die Landesverordnung über jagdbare Arten und insbesondere in das Landesjagdgesetz. Und ja – das merken wir –: Mit der Rückkehr des Wolfs nach Schleswig-Holstein ist die Frage entbrannt, wie der Wolf in unsere Kulturlandschaft passt und wie wir mit dem Wolf umgehen. Ich will eingangs deutlich sagen: Es ist doch grundsätzlich positiv, dass wir seit 2007 wieder dieses große Tier bei uns haben. (Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD) Ich finde es auch zunächst einmal grundsätzlich positiv, dass wir nach 200 Jahren wieder Wolfswelpen in Schleswig-Holstein haben. Das wollte ich voranstellen. (Christian Dirschauer) Aber – das merken wir auch heute – die Diskussionen werden häufig sehr emotional geführt; sie sind emotional geprägt. Der Wolf polarisiert wie kein anderes Tier. Und ja, er ist auf der einen Seite ein nicht ungefährliches Landraubtier, das sich bei uns in einer Umgebung bewegt, die kaum großflächige und naturbelassene Rückzuggebiete aufweist; solche haben wir in viel zu geringer Zahl. Auf der anderen Seite ist der Wolf ein national und international streng geschütztes Tier. Nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen und mit entsprechenden Genehmigungen darf ein Wolf entnommen beziehungsweise erlöst werden. Daran wird sich durch die Aufnahme des Wolfs in das Landesjagdgesetz nichts ändern; das ist, glaube ich, auch ganz klar. Wir bewegen uns hier in einem Spannungsfeld zwischen Artenschutz, dem Schutz von Weidetieren sowie der berechtigten Interessen ihrer Halterinnen und Halter und dem Jagdrecht. Bisher haben wir in Schleswig-Holstein einen durchaus gangbaren Weg gefunden, mit dem Wolf unter den gegebenen Umständen umzugehen. In der sh:z war eingangs der Woche ein ganz guter Kommentar zu lesen, der unter der Überschrift stand: „Wir müssen lernen, mit dem Wolf zu leben“. Und ja, ganz genauso ist es, auch wenn es immer wieder einmal Vorfälle mit sogenannten Problemwölfen gab oder wenn es darum ging, verletzte Wölfe zu erlösen. Wir haben ein funktionierendes Wolfsmanagement mit Beratern und entsprechender wissenschaftlicher Begleitung sowie einem Monitoring. Damit haben wir auch klare Regeln und Grundlagen in Bezug auf Wolfsschutzmaßnahmen oder auf Entschädigungszahlungen. Vielleicht gibt es insoweit Weiterentwicklungsbedarf, wenn mehr Wölfe da sind; aber vom Grundsatz her ist es doch so alles richtig. Hier dürfen wir also auf keinen Fall hinter das Bestehende zurückfallen. Das muss klar sein und auch so weiterlaufen. Die Landesregierung verspricht sich nun eine Vereinfachung im Umgang mit sogenannten Problemwölfen und mit verletzten Wölfen. Soll heißen, den Jägerinnen und Jägern soll dadurch Rechtssicherheit in Bezug auf Entnahme und Erlösung von Wölfen gegeben werden. Angesichts der neuen Vorgehensweise in Schleswig-Holstein möchte ich deutlich sagen: Wir erwarten, dass dies dann auch wirklich gewährleistet ist. Für mich ist das tatsächlich noch nicht klar. Sandra Redmann hat schon auf die strafrechtliche Komponente hingewiesen. Dass es Rechtssicherheit gibt, ist für mich noch nicht erwiesen. Sie brauchen die Rechtssicherheit – ja, dann geht das auch. Sie brauchen die Rechtssicherheit und den damit verbundenen Haftungsausschluss bei einer Entnahme oder Erlösung. Diese Fragen müssen ganz klar geregelt sein; es darf den Jägerinnen und Jägern nicht auf die Füße fallen. Darauf weise ich explizit hin, weil es eben auch andere Auslegungen gibt. Nach Einschätzung des SSW ändern sich die Grundlagen für Ausnahmegenehmigungen nicht. Es dürfen auch künftig nicht automatisch mehr Wölfe zum Abschuss freigegeben werden. Ausnahmegenehmigungen werden nur nach dem Bundesnaturschutzgesetz erteilt. Das heißt, die Kriterien für sogenannte Problemwölfe gelten weiterhin und sind einzelfallabhängig. Wie gesagt, der politische Fokus des vorliegenden Entwurfs liegt auf dem Wolf. Die anderen Stichworte sind hier schon benannt worden; es wird spannend sein, darüber noch einmal im Ausschuss zu diskutieren. Aber für mich ist auch die Frage der möglichen Verfassungswidrigkeit nicht uninteressant; denn es sind nicht die Grünen, die sie ins Spiel gebracht haben, sondern es war der Wissenschaftliche Dienst des Niedersächsischen Landtags. Auch damit sollten wir uns im Ausschuss noch einmal intensiv auseinandersetzen. – Herzlichen Dank. (Beifall SSW, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)
