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Hauke Göttsch

CDU 14.07.2023 Sitzungen 20/34

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Vorlage des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landesjagdgesetzes durch die Landesregierung und den zuständigen Landwirtschaftsminister gehen wir die konsequente Umsetzung eines weiteren Punktes aus dem Koalitionsvertrag an. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kernpunkt des Gesetzentwurfes ist die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht des Landes SchleswigHolstein mit ganzjähriger Schonzeit. Warum ist uns das so wichtig? (Sandra Redmann [SPD]: Genau!) Nachdem Wölfe vor 200 Jahren in Schleswig-Holstein ausgerottet wurden, tauchten vor 15 Jahren erste Wölfe wieder auf. Generell herrscht Einigkeit über das Ziel einer Koexistenz zwischen Wolf und Mensch im 21. Jahrhundert. Der Wolf ist eine streng geschützte Art nach der FFH-Richtlinie der EU, die ihn in Anhang IV listet. Am Schutzstatus des Wolfes ändert sich auch durch den Gesetzentwurf nichts. Der ist so, und der bleibt so. Beispiele aus anderen Bundesländern zeigen jedoch, dass es Fälle gibt, für die man gewappnet sein sollte. Das sind einmal sogenannte Problemwölfe, die Herdenschutzzäune mehrfach überwunden und große Schäden angerichtet haben. Hier muss es möglich sein, zeitnah einen Abschuss tätigen zu können. 2538 Schleswig-Holsteinischer (Hauke Göttsch) (Beifall CDU, Dirk Kock-Rohwer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN], Oliver Kumbartzky [FDP] – Sandra Redmann [SPD]: Das ist jetzt schon möglich!) Dafür muss man keine professionellen Wolfsjäger aus Schweden engagieren, das können auch wir heimischen Jäger. (Beifall CDU, Oliver Kumbartzky [FDP] und Lars Harms [SSW] – Zuruf Sandra Redmann [SPD]) Mit Erstaunen habe ich das letzte Bauernblatt gelesen. Die Bundesumweltministerin wirbt darin für verstärkte Abschüsse von Problemwölfen. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Ist doch gut!) Nur durch die notwendigen Abschüsse sei die Akzeptanz zum Schutz des Wolfes aufrechtzuerhalten, so die Ministerin. (Beifall CDU, Oliver Kumbartzky [FDP] und Lars Harms [SSW]) Es muss möglich sein, einen schwer verletzten, angefahrenen Wolf von seinen Qualen zu erlösen. Hier ist tierschutzgerechtes Handeln erforderlich. Damit auch hier keine Missverständnisse aufkommen: Für die Tötung ist in allen Fällen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich, um rechtssicher agieren zu können. Der Gesetzentwurf trifft aber auch noch andere Regelungen: Die Nutria ist eine südamerikanische, also invasive Art, die sich explosionsartig vermehren kann. Sie richtet bei uns durch ihre Wühlarbeit große Schäden an Ufer- und Deichbefestigungen an. Die Nutria soll zukünftig ganzjährig auch mit Nachtsichtzielgeräten auf Jagdwaffen bejagt werden dürfen. (Sandra Redmann [SPD]: Jagdwaffen? – Ach so!) – Jagdwaffen, ja. – Ebenfalls mit diesen Geräten sollen Haarraubwild und die invasiven Arten Marderhund und Waschbär bejagt werden dürfen. Festzuhalten bleibt, dass Nachtsichtzielgeräte eine tierschutzgerechte Erlegung fördern. (Beifall CDU) – Danke. – Aus Zeitgründen will ich nur noch die Forderung nach einem regelmäßigen Übungsschießen, dem sogenannten Schießnachweis, für Jäger, die an einer Gesellschaftsjagd auf Schalenwild teilnehmen wollen, erwähnen. Die allgemein anerkannten Regeln der Waidgerechtigkeit und der Sicherheit erfordern dies. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich freue mich auf die anstehende Ausschussberatung und wünsche allen eine angenehme und erholsame Sommerpause. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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