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Dirk Kock-Rohwer

GRÜNE 14.07.2023 Sitzungen 20/34

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es schon gehört und ich möchte es noch mal betonen: Im schwarzgrünen Koalitionsvertrag ist dokumentiert, dass wir beabsichtigen, den Wolf mit ganzjähriger Schonzeit in das Jagdrecht aufzunehmen. (Anhaltende Unruhe CDU – Glocke Präsidentin) Am 30. September letzten Jahres hat der Landtag von dieser Stelle aus auf Antrag der Koalitionsfraktionen die Landesregierung gebeten, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzubereiten. Der Beschluss wurde mehrheitlich mit den Stimmen der Koalition und der FDP getroffen. Dagegen gestimmt hat die SPD. Der SSW hat sich enthalten. Das ist passiert. Das zuständige Landwirtschaftsministerium hat einen entsprechenden Gesetzentwurf verfasst und diesen, wie es bei Gesetzentwürfen der Regierung üblich ist, einer Verbändeanhörung zugeführt. Was uns jetzt vorliegt, ist ein im Lichte der Stellungnahmen von der Regierung bereits angepasster Gesetzentwurf. Damit stehen wir jetzt am Beginn des parlamentarischen Verfahrens. Wir werden selbstverständlich im Fachausschuss eine Anhörung durchführen und anschließend erforderlichenfalls Anpassungen vornehmen. Allerdings sollten wir diesbezüglich keine unrealistischen Erwartungen wecken. Durch eine Übernahme des Wolfes in das Jagdrecht ist der Schutz des Wolfes nicht aufgehoben. Es bedeutet also nicht, dass Wölfe bejagt werden dürfen. Der Abschuss eines Wolfes wird weiter nur im Einzelfall nach den dafür im Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Kriterien möglich sein. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Nebeneinander von Jagd- und Naturschutzrecht führt nicht zu einer einfacheren, sondern zu einer (Dirk Kock-Rohwer) komplizierteren Rechtslage. Darauf hat die Kollegin Redmann oftmals hingewiesen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, es hilft nicht, sich der Realität zu verweigern, dass wir in unserem Land Wölfe haben und haben werden. Die Lösung dafür heißt nicht Jagd, sondern Koexistenz: von Nutztieren und Wildtieren, von Weidehaltung und Wölfen. Ich habe es an dieser Stelle schon mehrfach betont: Weidehaltung hat eine herausragende Bedeutung für den Naturschutz. Damit wir das hinkriegen und die von uns allen gewünschte Weidehaltung weiter möglich ist, braucht es drei Dinge. Erstens, einen finanziellen Ausgleich im Falle von Wolfsschäden. Den muss die Allgemeinheit tragen, und das ist ja auch bei uns der Fall. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU) Zweitens, Prävention durch effektiven Herdenschutz. Auch dafür brauchen die Tierhalterinnen und Tierhalter in unserem Land unsere Unterstützung. In den letzten Monaten war die Zahl der Rissvorfälle erfreulich gering. Es scheint also, dass die Präventionsmaßnahmen greifen. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Oliver Kumbartzky [FDP]) Die momentan heranwachsenden Jungwölfe erlernen die Beutejagd von den Alttieren. Da diese bisher nicht auf Nutztiere gegangen sind, ist zu hoffen, dass ihr Nachwuchs dies ebenfalls nicht tun wird. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich behaupte allerdings nicht, dass dies auszuschließen ist. Ein zuverlässiger Herdenschutz ist gerade in den Wolfpräventionsgebieten äußerst wichtig. Deshalb komme ich zum dritten Punkt: Wenn es geschieht, dass ein Wolf auf Nutztiere geht und erlernt hat, den wolfsabweisenden Zaun zu überwinden, muss schnell gehandelt werden. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Oliver Kumbartzky [FDP]) So ein Tier muss entnommen werden. Dafür gibt es ja auch die Ausnahmeregelung im Naturschutzrecht. Ich zitiere aus der Pressemitteilung der Bundesumweltministerin – Herr Göttsch hat dies eben auch schon erwähnt –: „Wenn ein Wolf trotz Schutzmaßnahmen Tiere reißt, kann er jetzt schon nach geltender Rechtslage abgeschossen werden. … Dazu werde ich gemeinsam mit den Bundesländern und den Praktikern den sogenannten Leitfaden für Wolfsabschüsse praxistauglicher und unbürokratischer ausgestalten. Auch die Behörden brauchen Rechtssicherheit bei den Genehmigungen von Abschüssen. Nur, wenn wir den Weidetierhaltern diese Sicherheit geben, wird auch der Wolf akzeptiert werden. Ich werde mich auch zukünftig für an der Praxis orientierte Lösungen und für die Balance zwischen Naturschutz und Weidetierhaltung einsetzen.“ Hier gehen wir einmal genau einen anderen Weg und fordern nicht etwas von der Bundesregierung, sondern zitieren, was die Bundesregierung tatsächlich tut. Ein Ziel dieses Gesetzentwurfes bei uns im Land ist es, die Jägerschaft dafür mit ins Boot zu holen. Aus der Jägerschaft selbst kam dieser Wunsch und dieses Angebot. Dem wird hiermit entsprochen. – Vielen Dank. (Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

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