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Sandra Redmann

SPD 14.07.2023 Sitzungen 20/34

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im letzten Monat hatte ich auf meiner FacebookSeite eine recht schwungvolle Diskussion zum Thema Wolf. (Oliver Kumbartzky [FDP]: Echt? – Weitere Zurufe) – Das müsst ihr mal nachlesen! Über 300 Kommentare, teils sachlich, überwiegend aber ausgesprochen polemisch. Auslöser war meine Presse mit der Überschrift: Wir gratulieren den frisch gebackenen Wolfseltern in Schleswig-Holstein und fordern einen Ausbau des Wolfsmanagements. – Im Laufe der Diskussion ging es auch um die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht. Da wurde deutlich – wie übrigens hier auch bei vielen Gesprächen und Veranstaltungen festzustellen –, dass zum großen Teil gar nicht verstanden wird, was das eigentlich heißt. Für ganz viele ist das nämlich mit der zweifelhaften Hoffnung verbunden, endlich einfach auf Wölfe 2540 Schleswig-Holsteinischer (Sandra Redmann) schießen zu dürfen. – Nicht wahr, Herr Kumbartzky? (Oliver Kumbartzky [FDP]: Ich habe bei Facebook nichts kommentiert! – Heiterkeit) – Ja, das ist mir aufgefallen. – Natürlich ist dem nicht so. Meine Vorredner haben dazu auch schon etwas gesagt. Als ich dies in der Diskussion zu erklären versuchte, wollte man das gar nicht glauben. Und es kam die Frage auf: Was soll er denn dann im Jagdrecht? – Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, genau das ist der Punkt: Was soll der Wolf eigentlich im Jagdrecht? (Beifall SPD) Bevor ich mich dazu konkret äußere, möchte ich ganz deutlich sagen, dass der SPD-Landtagsfraktion sehr wohl bewusst ist, dass die Anpassung der Tierhalterinnen und ‑halter an Wolfsvorkommen eine große Aufgabe ist, auch in Schleswig-Holstein. Aber es gibt weitaus sinnvollere Maßnahmen als das Jagdrecht. Greifen wir einmal ein paar raus: Wir finden im Gesetzentwurf den Hinweis, dass eine Entnahme – wie eben schon betont – auffälliger, sich gefährlich verhaltender Wölfe mit der Aufnahme in das Jagdrecht erleichtert werde. – So? Wie denn? Was genau wird denn erleichtert, außer dass der Personenkreis verändert wird (Tobias Koch [CDU]: Das ist doch das Entscheidende! – Weitere Zurufe CDU) und dass zukünftig zwei Ministerien – viel Spaß wünsche ich Ihnen – zu beteiligen sind, die Naturschutzbehörde und die Jagdbehörde? Eine tierschutzgerechte Tötung wird erleichtert, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall oder weil der Wolf aus anderen Gründen verletzt oder schwer krank ist und deshalb sein natürliches Fluchtverhalten – Sie haben darauf hingewiesen – nicht mehr ausüben kann. Für eine tierschutzgerechte Tötung haben wir seit 2016 – ich bitte, das einmal nachzulesen – ein bewährtes Verfahren. Herr Minister – vielleicht können Sie das einmal erzählen –: Wie oft kommt dieser Fall eigentlich vor, dass es jetzt einer Änderung bedarf? Wie oft? Sagen Sie das doch bitte einmal! Wo gab es denn überhaupt Probleme? Darauf hätten wir gern eine Antwort. (Beifall SPD und SSW) Jeder getötete Wolf muss an die zuständige Naturschutzbehörde übergeben werden – das haben Sie auch erwähnt – und wird eingehend untersucht. Die Tötung eines überlebensfähigen Wolfes kann zu einer strafrechtlichen Verfolgung gegen die Jägerinnen und Jäger führen. In dem Zusammenhang wäre es übrigens wichtig, dass das Tier nicht vom Tötungsort entfernt werden darf, um die Todesursache besser klären zu können. Ist es nicht sinnvoller, bei einer tatsächlich notwendigen Entnahme, also bei einem auffälligen und sich gefährlich verhaltenden Wolf, geschulte Expertinnen und Experten damit zu beauftragen? (Vereinzelter Beifall SPD – Cornelia

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