Beate Raudies
Danke, Herr Kollege Koch. – Ich möchte Sie erstens fragen: Ist Ihnen bekannt, dass Anträge von Vereinen abgelehnt worden sind? Zweitens: Können Sie sich vorstellen, dass Vereine aufgrund der Richtlinie gar keinen Antrag gestellt haben? – Beides ist durchaus denkbar und Ersteres sicherlich auch eingetreten. Denn es war das Ziel, die Existenz von Vereinen bei gestiegenen Energiepreisen zu sichern. Deswegen war das entscheidende Förderkriterium Insolvenzgefahr, drohende Überschuldung der Vereine. Es war nicht das Ziel, Geld flächendeckend mit der Gießkanne im Land zu verteilen, sondern Ziel war, dort zu helfen, wo wirklich Not besteht. Wenn keine Not bestand, wird ein Antrag abgelehnt. Wenn jemand keinen Antrag stellt, weil er merkt, er schafft es mit Eigenmitteln selbst, ist das genauso ein guter Weg. Dort, wo Not bestand, haben wir geholfen und werden auch zukünftig helfen, wenn entsprechende Anträge gestellt werden. Einziger Wermutstropfen ist aus meiner Sicht – auch der Minister hat es angesprochen –, dass für die Ausweitung der Angebote zur Energie‑, Schulden- und Wohnungsberatung die Abstimmung mit den Vereinen und Verbänden und die Vorlage der Förderrichtlinie zu lange gedauert haben. Aus damaliger Sicht hätte ich mir eine Umsetzung innerhalb deutlich kürzerer Zeit gewünscht; das will ich gern einräumen. Lassen Sie mich noch ein paar Sätze zur Aufstockung des Klimaschutzprogramms für Bürgerinnen und Bürger und zur Förderung der Energiewende sagen, die beide Teil des 8‑Punkte-Entlastungspakets sind und aus dem Ukraine-Notkredit bezahlt werden. Beide Maßnahmen dienen dazu, die Energiesouveränität unseres Bundeslandes zu erhöhen, um die früheren Abhängigkeiten von russischen Erdgaslieferungen schnellstmöglich hinter uns zu lassen. Den Einsatz von Notkrediten für diesen Zweck halte ich für absolut verfassungskonform. Anders als beim Heizungsgesetz auf Bundesebene ist auch die Reihenfolge der Schritte in SchleswigHolstein genau richtig: Wer seine Heizungsanlage zum jetzigen Zeitpunkt erneuern muss, der kann vom Land eine finanzielle Förderung für den Umstieg auf eine Wärmepumpe oder ein Solarbalkonkraftwerk bekommen. Für alle anderen haben wir die kommunale Wärmeplanung bereits 2021 gesetzlich verankert, greifen den Kommunen bei der Umsetzung mit 75 Millionen Euro unter die Arme und werden außerdem 2 Milliarden Euro an Landesbürgschaften zur Verfügung stellen, um Investitionen in Wärmenetze abzusichern. So geht Wärmewende à la Schleswig-Holstein. Daran kann sich der Bund gern ein Beispiel nehmen, und das hat er zum Teil ja auch getan. (Beifall CDU) Meine Damen und Herren, das 8‑Punkte-Entlastungspaket der Landesregierung ist ein Erfolg. Mein Dank gilt deshalb der Opposition für diesen Berichtsantrag. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
