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Christian Dirschauer

SSW 14.07.2023 Sitzungen 20/34

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Mai-Tagung des Landtags haben wir ausführlich über das Förderprogramm „Gemeinschaftsaufgabe ‚Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘“, aber auch über den Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung als Teil der GAK debattiert. Es herrschte fraktionsübergreifend Einigkeit, dass das Instrument der GAK für uns als Land von immenser Bedeutung ist. Das nationale Förderprogramm spielt für uns als Land Schleswig-Holstein sowohl hinsichtlich der Agrarstruktur als auch in Bezug auf den Küstenschutz eine ganz wichtige Rolle. Letzteres kann nicht jedes Bundesland für sich in Anspruch nehmen. Der Bund als Hauptgeber und die Länder als Kofinanzierer nutzen dieses Förderinstrument zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen, um sie als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume zu sichern und weiterzuentwickeln. Weiter dient es dazu, die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft zu stärken und sie für die künftigen Herausforderungen fit zu machen – und zu guter Letzt, um den Küstenschutz zu verbessern. Gerade in Bezug auf den Klimawandel und dessen Folgekosten wissen wir um die enormen Herausforderungen, vor denen unsere Land- und Forstwirtschaft sowie der Küstenschutz stehen. Das sind Mammutaufgaben, die bei uns anstehen und die wir ohne Unterstützung des Bundes nicht wuppen können. Aber auch wenn es um die gesellschaftlichen Anforderungen an unsere Landwirtschaft geht, benötigen wir Mittel aus Berlin. Wir wollen mehr Tierwohl, auch durch den Umbau der Stallungen, mehr Biodiversität, Agrarumweltmaßnahmen und Gewässerschutz. All das ist aber nicht zum Nulltarif zu bekommen, wenn wir gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft erhalten wollen. Das eine wollen, ohne das andere zu leisten – das funktioniert eben nicht. Damit steht Schleswig-Holstein übrigens nicht alleine da. Genau wie wir sind auch alle anderen Bundesländer mehr denn je auf dieses Programm angewiesen. Bereits in der Debatte zum Sonderrahmenplan Ländliche Entwicklung wurde deutlich, dass es Probleme bezüglich der Kofinanzierung vonseiten des Landes gibt. Soll heißen, das Verfahren zum Abrufen der Mittel wurde vonseiten des Bundes erschwert. Die zunehmenden Vorgaben des Bundes, etwa durch Sonderrahmenpläne und Haushaltvermerke, erschweren das Abrufen der Mittel. Zudem finden die Umschichtungen am Ende des Jahres statt, sodass die Zeit knapp wird oder nicht mehr ausreicht, Mittel aus dem Sonderrahmenplan abzurufen. Unter diesen Vorzeichen – Sandra Redmann hat es in einem Nebensatz erwähnt – war es dem Land nicht möglich, alle Mittel des Sonderrahmenplans abzuschöpfen. Für das Land ist das mehr als bedauerlich. Ich sage ganz klar und deutlich – auch als Mitantragsteller heute –: Das darf so nicht mehr passieren. Da müssen wir besser vorbereitet sein, denn wir haben nichts zu verschenken. Wir müssen uns auf die neuen Gegebenheiten einstellen. (Christian Dirschauer) Gleichwohl richtet sich unsere Kritik hauptsächlich an den Bund; denn ein Hilfsprogramm ist nur so gut, wie es auch zugänglich ist. Soll heißen, wenn der Bund den Ländern den Zugang erschwert, dann hat der Bund grundsätzlich etwas falsch verstanden. So darf mit den Ländern nicht umgegangen werden. Das war schon im Mai die Kritik des SSW. (Beifall SSW und vereinzelt CDU) Die Ankündigung der Kürzungspläne bei der GAK sorgen für heftige Unruhe in den zuständigen Bundesministerien und ganz besonders in den Ländern. 300 Millionen Euro sollen der GAK entzogen werden. Angesichts der genannten Herausforderungen ist das schon schlimm genug. Aber es kommt noch dicker; denn die Mittelkürzungen wirken sich entsprechend auf die Kofinanzierung der Länder aus. Im letzten Jahr standen uns aus dem regulären Rahmenplan der GAK 44,9 Millionen Euro Bundesmittel zur Verfügung. Die Kofinanzierung des Landes betrug rund 25 Millionen Euro. Insgesamt belief sich das Programm für 2022 damit auf rund 70 Millionen Euro und stellt damit das größte Förderinstrument für den ländlichen Raum, die Landund Forstwirtschaft sowie den Küstenschutz dar. Eine Kürzung der Bundesmittel, egal in welche Höhe, ist ein Schlag ins Kontor, und das dürfen wir nicht hinnehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9) Was immer die Bundesminister da geritten hat, sie dürfen mit diesen Kürzungsplänen schlichtweg nicht durchkommen. Um die Herausforderungen in allen Bereichen der GAK bewältigen zu können, brauchen wir eher mehr Mittel, auf keinen Fall weniger. Daher erwarte ich, dass der Bundeskanzler seine Minister wieder einfängt. (Beifall SSW und vereinzelt CDU) Frau Redmann hat tatsächlich ein paar Punkte gebracht; das will ich an der Stelle eingestehen. Ein bisschen Verwunderung muss ich aber gleichzeitig äußern; denn Till Backhaus, der SPD-Landwirtschaftsminister, hat gerade erst Ende letzter Woche deutlich Kritik an genau diesen Kürzungsplänen angebracht. (Zuruf Sandra Redmann [SPD]) Insofern stehe ich hier ein bisschen verwirrt da. Schlussendlich: Wir brauchen die Kohle, die muss her. Das ist der Kern, der Tenor dieses Antrags. – Vielen Dank. (Beifall SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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