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Plenarprotokoll 17/106

23.10.2024 · 100 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: GRÜNE (11)SPD (10)FDP (9)CDU (6)AfD (6)

Muhterem Aras

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 106. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg.e Von der Teilnahmepflicht befreit sind Frau Abg. Braun, Frau Abg. Fink-Trauschel, Herr Abg. Goßner, Herr Abg. Hahn und Herr Abg. Ranger. Seitens der Regierung hat sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Herr Staatssekretär Hoogvliet. Außerdem entschuldigt ist Frau Staatssekretärin Dr. Leidig. Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu. * Im Eingang befinden sich: 1. Mitteilung der Landesregierung vom 16. Oktober 2024 – Berechnungen über die Kosten des öffentlichen Schulwesens durch die Landesregierung nach § 18a Privatschulgesetz (PSchG) – Drucksache 17/7660 Überweisung an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport 2. Mitteilung der Landesregierung vom 8. Oktober 2024 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Evaluationsbericht zum Landesdatenschutzgesetz – Drucksache 17/7596 Überweisung vorberatend an den Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen und federführend an den Ständigen Ausschuss 3. Mitteilung der Landesregierung vom 15. Oktober 2024 – Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Vertrag des Landes Baden-Württemberg mit der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden und der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württembergs zur Änderung des Vertrags vom 18. Januar 2010 – Drucksache 17/7656 Überweisung an den Ständigen Ausschuss 4. Mitteilung der Landesregierung vom 17. Oktober 2024 – Bericht über aktuelle europapolitische Themen – Drucksache 17/7680 Überweisung an den Ausschuss für Europa und Internationales 5. Mitteilung der Landesregierung vom 22. Oktober 2024 – 52. Landesjugendplan Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 – Drucksache 17/8009 Überweisung vorberatend an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport und den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration sowie federführend an den Ausschuss für Finanzen iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 tokoll vom 23. Oktober 2024 9:04 Uhr 6. Mitteilung der Landesregierung vom 22. Oktober 2024 – 30. Landessportplan Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 – Drucksache 17/8004 Überweisung vorberatend an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport und federführend an den Ausschuss für Finanzen * Auf Ihren Tischen finden Sie einen Vorschlag der Fraktion der SPD für Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen (An­ lage 1) und einen Vorschlag für eine Umbesetzung bei den Schriftführern (Anlage 2). – Sie stimmen den vorgeschlagenen Umbesetzungen zu. Ich danke Ihnen. Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Tagesordnungspunkt 1 auf: Aktuelle Debatte – Grundsteuer-Hammer endlich transparent: Vervielfachung der Steuerbelastung durch grünschwarze Grundsteuer – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Brauer.

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Stephen Brauer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Grundsteuer-Hammer ist da. Es kommt zu einer Vervielfachung der Steuerbelastung in Baden-Württemberg. Das Beste ist: Die Menschen können sich ihre Steuerbelastung durch das Transparenzregister auch ausrechnen. Sie werden jetzt natürlich gleich Einwände erheben. Sie werden sagen: „Insgesamt gibt es ja gar keine Vervielfachung aufgrund der Aufkommensneutralität der Grundsteuer.“ Aber: Nur wenn die Kommunen sich auch daran halten – es gibt ja auch noch so etwas wie die kommunale Selbstverwaltung –, nur dann gilt die Aufkommensneutralität. Für einzelne Immobilienbesitzer wird es natürlich zu einer Vervielfachung kommen. Das wissen Sie auch. Ihr zweiter Einwand: „Die Landesregierung musste ja das Bundesverfassungsgerichtsurteil umsetzen; die alten Einheitswerte waren rechtswidrig.“ Das ist auch richtig; aber: Nir- (Stephen Brauer) gendwo stand, dass eine Neubewertung zum Marktpreis erfolgen muss. Nirgendwo stand, dass nur das Grundstück bewertet werden muss. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: So ist es!) Dieser ganze Mist, den haben Sie verbrochen. (Beifall bei der FDP/DVP und der AfD) „Mist“ ist in diesem Zusammenhang fast ein Euphemismus. Denn auf Mist wächst ja wenigstens etwas. Auf Ihrem Mist wächst höchstens der Unmut der Steuerzahler. (Beifall bei der FDP/DVP und der AfD) Ihr Grundsteuermodell ist einzigartig – einzigartig schlecht. Erstens: Sie bewerten Immobilien nach dem Marktwert und schaffen damit den Einstieg in die Vermögensbesteuerung. Nur Immobilien werden in der Substanz besteuert. Das muss man sich einmal vorstellen: Aktien, Geldvermögen nicht – nur Immobilien. Sie erzählen immer etwas von Leistungsfähigkeit. Nur deshalb, weil ein Grundstück einen hohen Wert hat, ist doch der Eigentümer, der Besitzer – bei Vermietern gilt das auch – nicht leistungsfähiger. Er hat ja keinen Ertrag aus diesem Grundstück. (Zuruf des Abg. Peter Seimer GRÜNE) „Er kann es ja verkaufen.“ Das wäre das nächste Argument: Soll er es verkaufen wegen Ihrer Grundsteuer, die er nicht bezahlen kann? Die Beispiele wird nachher Friedrich Haag nennen. Zweitens: Sie bewerten ein Grundstück ohne Gebäude, um Geschosswohnungen zu entlasten. (Zuruf) Damit wollen Sie den Flächenfraß eindämmen. Das wird Ihnen aber nicht gelingen. Denn Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern werden die Zeche zahlen und werden einfach bezahlen. Sie werden sich den Traum vom Eigenheim nicht nehmen lassen durch Ihre Grundsteuer. Ich stelle fest: Der Schwarze Peter liegt bei den Kommunen, und der ist dorthin gekommen, weil Sie ihn dahin geschoben haben. Die Bodenrichtwerte mussten von Gutachterausschüssen in den Kommunen erhoben werden. Niemals waren solche Bewertungen Grundlage für eine Besteuerung. Das ist ein Novum. Die Kosten liegen zu 100 % bei den Kommunen. Die Abgrenzungsfälle, der ganze Ärger – alles bei den Kommunen abgeladen. Was ist mit der Streuobstwiese, die nicht bebaubar ist, mit dem Überschwemmungsgebiet, wo nichts gebaut werden darf, nicht einmal ein Hühnerstall? Letztlich haben Sie da den gleichen Bodenrichtwert wie anderswo. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Wenn Sie das anzweifeln, dann müssen Sie ein Gutachten machen. Das muss mindestens 30 % Unterschied ergeben, und ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Sie müssen das Gutachten bezahlen, egal, ob Sie recht bekommen oder nicht. Das ist eine Schweinerei. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Die Hebesätze müssen von den Kommunen festgelegt werden. Die Landesregierung macht ein Modell, das zu großen Verwerfungen innerhalb der Gemeinden führt, und macht sich selbst einen schlanken Fuß. Die Gemeinden haben nur die Möglichkeit, den Hebesatz festzulegen. Die Bewertung ist bereits erfolgt. Die großen Verwerfungen sind systemimmanent und kommen eben nicht von den Gemeinden, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sie wissen aber schon, dass die Kommunen die Steuereinnahmen be- kommen?) auch wenn Sie das noch so oft behaupten. Ich fasse zusammen: Kein anderes Bundesland bewertet nur das Grundstück. In keinem anderen Bundesland sind die Verwerfungen innerhalb einer Gemeinde so groß. In keinem anderen Bundesland bezahlen nur die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern die Zeche für die versprochene Aufkommensneutralität. In keinem anderen Bundesland tritt der Kampf gegen Immobilienbesitz deutlicher zutage. Was sich mir dann überhaupt nicht erschließt, ist, warum die CDU so etwas mitmacht. Auf die Folgen Ihrer verkorksten Reform wird mein Kollege Friedrich Haag näher eingehen. Er hat zig Beispiele für die starke Belastung einzelner Immobilienbesitzer durch diese Reform. Diese Mehrbelastung einzelner Grundsteuerzahler haben Sie sich vorzuwerfen. Niemand anderes trägt die Verantwortung hierfür. Wenn Sie mich fragen, was denn die Alternative gewesen wäre: Natürlich könnte ich das bayerische Modell nennen, das auf Äquivalenzzahlen basiert und das nicht annähernd solche Verwerfungen innerhalb einer Gemeinde bringt. Ich kann aber auch auf sämtliche andere Bundesländer verweisen. Jedes Modell wäre besser gewesen als der Murks, den Sie hier verbrochen haben. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Dr. Rösler das Wort.

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon zum dritten Mal meldet die FDP/DVP eine Aktuelle Debatte zum Thema Grundsteuer an. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Das hat ja auch einen Grund!) Wer die letzten Debatten zum Thema aufmerksam verfolgt hat, der weiß: Unser Bodenrichtwertmodell für Baden-Württemberg ist besonders aufwands- und bürokratiearm. (Lachen bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) (Dr. Markus Rösler) Im Vergleich zu anderen Bundesländern mit dem Bundesmodell müssen besonders wenige Angaben gemacht werden – das wissen Sie auch; in Rheinland-Pfalz und anderswo, wo die FDP beteiligt ist, gilt das aufwendigere Bundesmodell – und weniger Daten erhoben werden, nämlich nur der Bodenrichtwert. (Abg. Sascha Binder SPD: Das sehen die Bürger auch! – Zuruf von der SPD: Es war total einfach!) Schauen wir uns einmal an, wie diese vier Landesregierungen – im Übrigen mit Regierungsbeteiligung der FDP – seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2018 entschieden haben. (Abg. Sascha Binder SPD: Ja, ja!) Alle diese Länder haben das Bundesmodell gewählt. Nach dem Bundesmodell aber wird die Grundsteuer auf Basis des Verkehrswerts der Immobilie ermittelt. Dieser muss regelmäßig erneuert werden. Das bedeutet einen weitaus größeren bürokratischen Aufwand. Sowohl für die Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer als auch für die Finanzämter bedeutet das mehr bürokratischen Aufwand. Das heißt also: Wo die FDP beteiligt ist, gibt es mehr Bürokratie. Das ist die Realität. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Oder etwas plakativer – das passt zum Vormann der FDP –: Wo FDP draufsteht, steckt Bürokratie drin. (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Ach, das ist doch dum- mes Zeug! – Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Deshalb kommen Sie beim Bürokratieabbau nicht nach!) Im Übrigen bedeutet – das ist ein Bezug zu der FDP/DVP-Debatte – mehr Bürokratie, wie gesagt, eine höhere Steuerbelastung. (Unruhe)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Rösler, warten Sie bitte. – Meine Damen und Herren, es ist eindeutig zu laut. Herr Abg. Dr. Rösler hat das Wort. Vielen Dank.

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Die FDP/DVP behauptet nun, es erfolge eine Vervielfachung der Steuerbelastung durch die grün-schwarze Grundsteuerreform. Das ist eine Aussage, die den Aussagen der kommunalen Landesverbände widerspricht. Sie haben es ja gerade selbst gesagt: Die kommunalen Landesverbände haben im Grundsatz die Aufkommensneutralität zugesagt. Selbst wenn eine Erhöhung um 10 % oder 20 % eintreten würde, was aufgrund der Inflation jedenfalls aus meiner Sicht durchaus zulässig wäre – das wäre noch angemessen und vertretbar –: Wie bitte soll sich denn die Steuerbelastung unterm Strich – Sie zielen im Titel Ihrer Aktuellen Debatte nicht auf die Vervielfachung der Steuerbelastung für manche ab, sondern formulieren es ganz allgemein – vervielfachen, wenn der Vorgang doch aufkommensneutral ist? Da hat die FDP/DVP offensichtlich Probleme mit den Grundrechenarten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Julia Goll FDP/DVP: Um Gottes willen!) iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Während manche Leute ohne Frage mehr Grundsteuer als bisher zahlen müssen, müssen andere Leute weniger Grundsteuer zahlen als bisher. Jawohl, Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit großen Grundstücken müssen bei einheitlichem Bodenrichtwert mehr als bisher bezahlen; das stimmt. Ja, Besitzer von unbebauten Grundstücken werden mehr als bisher bezahlen müssen; das stimmt. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP, Unvollständigkeit ist auch nur eine besondere Form der Lüge. (Abg. Andreas Stoch SPD: Oha!) Denn Besitzer von Mehrfamilienhäusern und Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern werden weniger als bisher bezahlen müssen. (Abg. Anton Baron AfD: Ihre Klientel!) Und ja, Grundstückseigentümer, die auf ihren Grundstücken Wohnungen haben und deren Grundstück mit einem geringen Bodenrichtwert bewertet wurde, werden künftig auch entlastet. Hört, hört, werte Kolleginnen und Kollegen der FDP, diese Grundstückseigentümer werden nicht b e lastet, sondern e n t lastet. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) In den Gutachterausschüssen, werter Kollege Brauer, sitzen – das war schon immer so, und das ist auch richtig und gut so – qualifizierte Leute. Ich hoffe, Sie gehen auch davon aus. Es war schon bisher so, dass diese die Höhe des Bodenrichtwerts beschlossen haben. Deren Qualität kritisieren wir Grünen nicht; vielmehr haben wir Vertrauen in die Qualität der Leute, die in den Gutachterausschüssen sitzen. Vielen Dank für die erste Runde. (Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Schütte. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE und Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP unterhalten sich.) – Herr Abg. Haußmann und Herr Abg. Dr. Rösler, Herr Abg. Dr. Schütte hat jetzt das Wort, und Sie haben ruhig zu sein. Danke schön. (Abg. Andreas Stoch SPD: Rösler hat Puls! – Abg. Anton Baron AfD zu Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Jetzt bin ich gespannt! Die CDU hat es durchgewunken!)

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ab und an grüßt auch hier das Murmeltier: Die FDP/DVP beantragt wieder eine Aktuelle Debatte zur Grundsteuer. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Wenn es not- wendig ist!) Hier wird suggeriert, dass sich die Grundsteuer in der Summe vervielfacht. Ist es eigentlich so, dass die Grundsteuer in (Dr. Albrecht Schütte) der Vergangenheit konstant war? Das war sie nicht. In Baden-Württemberg sind die Grundsteuereinnahmen vom Jahr 2022 zum Jahr 2023 um 18 Millionen € gestiegen; das ist ein Plus von 1 %. In Rheinland-Pfalz, dort, wo Sie regieren, sind sie um 72 Millionen €, also 11 %, gestiegen. (Zuruf von den Grünen: Oh! Hört, hört!) Warum steigt denn die Grundsteuer? Weil die Kommunen das Geld brauchen. Und dort, wo Sie regieren, scheinen die Kommunen ganz schön viel Geld zu brauchen. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Das ist doch kein Argument! Das hat doch mit Baden-Württemberg gar nichts zu tun!) Und deshalb – – Sie brauchen nicht zu schreien, Herr Jung; das ist so. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Modell hin oder her: (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) Was wird denn in den nächsten Jahren bei uns passieren? Schauen Sie sich einmal die Konjunkturprognosen und Steuereinnahmen an. Was machen Sie denn als Kämmerer? Sie nehmen zur Kenntnis, dass es eine Wirtschafts- und Finanzpolitik der FDP auf Bundesebene gibt, dieses Land eine negative Konjunkturentwicklung hat und Ihnen das Geld fehlt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Dann müssen Sie mit den Steuersätzen nach oben gehen. (Zurufe der Abg. Friedrich Haag und Dr. Christian Jung FDP/DVP) Da muss man eben sagen: Das Problem ist nicht das Modell, das Problem ist eine schlechte Politik. Sie sagen den Kommunen: „Sparen!“, reißen selbst die Schuldenbremse und bekommen vom Bundesverfassungsgericht eins über. Ihre unseriöse Wirtschafts- und Finanzpolitik ist das Problem, was auf allen Ebenen dieses Staates ausgebadet werden muss. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Lachen des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP – Abg. Andreas Stoch SPD: Jesses Maria!) Natürlich werden Kommunen zum Teil ihre Einnahmen aus der Grundsteuer erhöhen müssen. Das war in den letzten Jahren auch so, und es wird durch das Transparenzregister, das wir aufgelegt haben, sichtbar, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja!) um wie viel sie erhöht wird – oder auch nicht erhöht wird. Ich bin unserem Finanzminister und seinem Haus sehr dankbar dafür, dass wir dieses Transparenzregister haben; denn so kann jeder nachschauen, was der jeweilige Gemeinderat macht. Und dann passiert das, was man immer in einer Diskussion tun muss, wenn ein Hebesatz erhöht wird oder wenn für gute Zwecke mehr Geld benötigt wird: Man muss sich rechtfertigen – und das zu Recht. ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Also: In der Summe eine Vervielfachung zu unterstellen, ist falsch. Vielleicht denken Sie dabei an die Bundesländer, die Sie quasi bankrottiert haben, aber ansonsten ist die Aussage schlicht falsch, haltlos und Unsinn. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Zuruf von der CDU: Bravo!) Wenn wir uns jetzt die einzelnen Grundstücke anschauen – wir haben darüber schon häufiger diskutiert –: Das Bundesverfassungsgericht hat das alte Modell verworfen; es gibt neue Modelle. Auch in Rheinland-Pfalz gibt es ein neues Modell. Sie haben vorhin wegen der Bürokratie gelacht. Ich lese Ihnen jetzt aber einmal vor, was beim Bundesmodell gefordert ist: Hierzu ist die pauschalierte Nettokaltmiete pro Quadrat­ meter aus dem Bewertungsgesetz mit den tatsächlich ver­ mieteten Quadratmetern zu multiplizieren. Sie brauchen beim Bundesmodell also einen allgemeinen Mietvorgang, die tatsächlichen Mieteinnahmen, natürlich auch den Bodenrichtwert und, und, und. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: So ist es nämlich!) Sie müssen ein Vielfaches an Werten erheben und eingeben, und es muss ein Vielfaches an Werten von den Finanzämtern kontrolliert werden; das ist so. Sie haben ein komplexes Modell gewählt. – Punkt 1. (Abg. Peter Seimer GRÜNE zu Abg. Stephen Brau- er FDP/DVP: Herr Brauer, hören Sie zu!) Punkt 2: Es hieß, man müsse in Baden-Württemberg Gutachten erstellen und diese zahlen, damit die Grundsteuer gesenkt werde. Ihr Modell ist vor den Gerichten in Rheinland-Pfalz durchgefallen, inzwischen auch vor dem Bundesfinanzhof, (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) weil man überhaupt kein Gutachten erstellen darf. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau!) – Herr Jung, Sie müssen jetzt doch nicht herumfuchteln. Der Punkt ist: Ihr Modell ist rechtswidrig. Die Bescheide werden ausgesetzt. Orientieren Sie sich an uns! (Beifall bei der CDU und den Grünen – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sehr gute Arbeit! – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Äpfel und Birnen vergleichen! Wir sind doch nicht in Rheinland-Pfalz, wir sind hier in Baden-Württemberg!) – Wissen Sie: Ich vergleiche keine Äpfel mit Birnen. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Doch!) Vielmehr gibt es entsprechende Gerichtsurteile. Unsere Grundsteuer wurde weitergewunken, sie wurde vom Gericht als rechtmäßig angesehen; Ihre ist rechtswidrig. (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) (Dr. Albrecht Schütte) Sie müssen jetzt bei den Gutachten nachbessern. Was kann ich dafür, wenn Sie eine falsche Grundsteuer machen? Das sage auch nicht ich, sondern das sagen die Gerichte. Gehen Sie nach Rheinland-Pfalz, und korrigieren Sie es. Da Sie ohnehin alles besser können, könnten Sie dort einmal anfangen. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Und dann war doch von Anfang an klar, dass es in großen Städten Verwerfungen gibt. Das hat mich tatsächlich gewundert. Dieses Modell war nicht unser Wunschmodell. Es hat jemand gefragt: „Warum haben Sie dem zugestimmt?“ Sie hätten in den Koalitionsverhandlungen noch ganz anderen Dingen zugestimmt; das kann ich Ihnen nach dem letzten Wahlergebnis sagen. (Heiterkeit bei den Grünen – Lachen der Abg. Julia Goll FDP/DVP – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Sie sind doch nicht der Herr Strobl!) Es war nicht unser Modell, aber trotzdem war klar – das wundert mich –: Der Städtetag wollte dieses Modell. Und der Städtetag ist derjenige, der die heterogensten Einheiten vertritt. Wir haben denen das 2019 gesagt, jetzt regen sich alle auf. Das Problem ist doch nicht eine homogene Gemeinde, das Problem ist eine Stadt, in der – ich habe das beim letzten Mal erzählt – die Bodenrichtwerte auf 5 km Entfernung zwischen 5 000 € pro Quadratmeter und 360 € pro Quadratmeter liegen. Wie sehr das zu Verwerfungen führt, weiß niemand. Und jetzt sagen alle: „Ihr hättet das doch schon 2019 vorausberechnen können.“ In unserem Modell hat man tatsächlich gewisse Dinge abschätzen können, in den anderen Modellen geht das gar nicht. Sie müssen nämlich erst mal all die Daten erheben. Und dabei hat man festgestellt, in welchem Zustand unsere Grundbuchämter bei manchen Sachen waren. Da gibt es Grundstückseigentümer, deren Berufe seit 100 Jahren nicht mehr existieren. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Das heißt, aufgrund des Bundesverfassungsgerichts- – – Schauen Sie nicht so, Frau Goll, auch Ihre Bundesländer haben Hunderte von Beamten zusätzlich einstellen müssen, um diese Sachen sauber zu machen. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat dazu geführt, dass Tausende von Beamten zunächst mal die Grundbücher usw. auf den neuesten Stand bringen mussten. Das ist Fakt, egal, in welchem Bundesland. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Da wir eben heute wissen, wie sich die Dinge entwickeln – – Relativ früh hat die CDU-Fraktion im Landtag übrigens dafür gesorgt, dass Wohnen einen Abschlag bekommt, weil sichtbar war, dass sonst Gewerbe auf Kosten von Wohnen sehr deutlich entlastet wird. Deshalb gibt es bei der Grundsteuer einen Abschlag für Wohnen. Und dann gibt es viele Dinge, die wir nicht wissen. Also geht es darum, mit Verwerfungen auf lokaler Ebene, wenn sie denn unbillig sind, umgehen zu können. iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Das können die Gemeinden heute schon. Es gibt die Abgabenordnung: Wenn jemand einer Gemeinde eine Abgabe schuldet, die die Person nicht zahlen kann, dann können die Gemeinden diese reduzieren. Das Problem ist nur, dass das ein schwieriger, langwieriger Vorgang ist. Wir müssen uns deshalb überlegen, ob es nicht schneller geht. Deshalb ist es unserer Fraktion ein Anliegen, dass wir uns dem bayerischen Modell annähern; denn im bayerischen Modell – – (Ah-Rufe von der FDP/DVP) Sie verstehen das natürlich nicht. Es geht nicht um die Bewertung der Grundstücke, sondern darum, was passiert, wenn es unbillige Härten gibt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Und zwar heißt es in Artikel 8 des Bayerischen Grundsteuergesetzes: Ansprüche aus dem Grundsteuerschuldverhältnis können erlassen werden, soweit nach dem durch dieses Gesetz vorgeschriebenen Systemwechsel nach Lage des einzel­ nen Falles eine unangemessen hohe Steuerbelastung ein­ tritt. Genau das wollen wir auch. Wenn eine unangemessen hohe Steuerbelastung eintritt – also zu Deutsch: es wird deutlich teurer – und die Person das nicht zahlen kann, dann wollen auch wir, dass die Grundsteuer entsprechend reduziert werden kann. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) Wir hoffen, dass wir da zeitnah zu einer Einigung kommen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP – Unruhe bei der FDP/DVP) Mit diesem Paragrafen hätten wir die Möglichkeit, auch auf die berühmte Diskussion zu der älteren Dame mit nur einer Witwenrente auf einem sehr teuren und großen Grundstück flexibel reagieren zu können. Darum geht es. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) Jetzt möchte ich aber noch etwas sagen. Es gibt ältere Damen auf großen, wertvollen Grundstücken mit einer Witwenrente. Aber die meisten älteren Menschen mit einer geringen Rente wohnen in einem Mietshaus, in einem Mehrparteienhaus (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) und nicht auf einem großen Grundstück, das besonders wertvoll ist. Und genau diese Leute werden entlastet, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Die werden ent- lastet! Genau! Recht hat der Kollege Schütte! Sehr gut!) und zwar massiv. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) (Dr. Albrecht Schütte) Deshalb müssen wir ganz klar darüber reden. Wir reden immer über die Belastung. Es hat mich ein Kollege gefragt: „Warum reden wir eigentlich nie über die Leute, die entlastet werden?“ Antwort eines anderen Kollegen: „Hat sich bei euch je schon einmal jemand gemeldet, der weniger zahlen muss?“ (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Ich verstehe, dass das niemand tut und dass auf Probleme hingewiesen wird und nicht auf Verbesserungen. Es gibt aber noch einen zweiten Grund. Die meisten Leute, die nicht viel Geld haben und jetzt entlastet werden, wohnen zur Miete. Die zahlen die Grundsteuer auch, aber erst mit der Umlage der Nebenkosten 2026. Das heißt, diejenigen, die profitieren, werden das 2026 ganz deutlich merken. Ich finde es schon schwierig, dass Sie angesichts weniger Leute, die mehr zahlen, all diejenigen vergessen, die wirklich nicht so viel Geld haben und massiv von dieser Reform profitieren. Das gehört hier auch einmal ganz klar gesagt. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Zuruf: Sehr gut!) Ich darf zusammenfassen: Wir haben ein Modell gemacht, das sehr einfach ist – im Gegensatz zu Ihrem Modell – und das rechtlich hält – im Gegensatz zu Ihrem. Wir haben dafür gesorgt, dass für Wohnen ein Abschlag gewährt wird. Wir haben Transparenz für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen – das ist auch nicht in jedem Bundesland so. Und wir sorgen dafür – wenn wir das mit diesem bayerischen Paragrafen jetzt schaffen –, dass die Kommunen flexibel auf unbillige Härtefälle reagieren können. Gemessen an dem Aufwand insgesamt und an dem, was in den Bundesländern passiert, in denen Sie mitregieren, ist das ein sehr gutes Ergebnis. Ich denke, das sollten wir jetzt auch mal vernünftig und ehrlich vertreten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Fink das Wort.

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Nicolas Fink SPD

Schönen guten Morgen, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzter Kollege Schütte, Sie haben den Einstieg Ihrer Rede genutzt nach dem Motto „Was ich schon immer mal sagen wollte“ und dies an der Grundsteuer aufgezogen. (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall – Zuruf des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Aber das können wir auch, Herr Kollege Schütte. Die Grundsteuer wird logischerweise für Grundstücke bezahlt, sie wird für bebaute Grundstücke bezahlt. Das bedeutet, es geht um Gebäude; auch Notfallpraxen befinden sich in Gebäuden. (Heiterkeit des Abg. Andreas Stoch SPD) Deshalb an dieser Stelle: An der Grundsteuer kann man schon etwas aufzeigen – nämlich wie Sie mit den Kommunen im Land umgehen. Das ist eine Parallele auch zum Thema Notode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 fallpraxen. Nicht nur beim Thema Grundsteuer lassen Sie die Kommunen allein, (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) sondern insbesondere beim Thema Notfallpraxen. Der Minister duckt sich weg. Er lässt die Menschen allein, und dem Ministerpräsidenten ist es egal. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Diese Denkweise – – Bevor mich die Präsidentin ermahnt, zum Thema zu sprechen – wofür sie durchaus Anlass hätte –, komme ich zur Grundsteuer. (Abg. Andreas Stoch SPD: Ja! – Abg. Raimund Ha- ser CDU: Genau! Kommen wir zur Grundsteuer!) Auch daran können Sie nämlich sehen, was gerade das Hauptproblem ist. Das Hauptproblem ist, dass die Verwerfungen, die Sie angesprochen haben, momentan alle auf kommunaler Ebene ankommen, während es nicht bei den Menschen ankommt, wer dafür eigentlich verantwortlich ist – unabhängig vom Modell. Diejenigen, die jetzt ihren Grundsteuerbescheid bekommen, werden sich mit all ihren Anfragen und Anliegen natürlich an die Kommunen wenden. Deshalb wäre es richtig und gut, wenn wir unter jeden Grundsteuerbescheid schreiben würden – das würde sich eigentlich gehören –: „Dieser Grundsteuerbescheid wird Ihnen präsentiert von Winfried Kretschmann, Manuel Hagel, Andreas Schwarz und den grün-schwarzen Landtagsfraktionen. Mit freundlichen Grüßen“. Das wäre richtig. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FDP/ DVP und der AfD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Bei der Mehrzahl der SPD-Wähler würde das gut ankommen! Die werden sich nämlich freuen, weil sie entlastet werden!) Sie werden auch eines feststellen – – (Unruhe) – Ich verstehe die Aufregung ohnehin nur bedingt.

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es ist zu laut. Herr Abg. Fink hat das Wort. (Abg. Raimund Haser CDU: Aber daran ist doch der Redner schuld! – Abg. Andreas Stoch SPD: Es ist vor allem aus einer Fraktion zu laut! Vielleicht kann man das auch einmal benennen!)

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Nicolas Fink SPD

Es ist ja gut, ich freue mich über emotionale Debatten, über emotional diskutierte Themen. Ob das Thema Grundsteuer dafür so geeignet ist, werden Sie jetzt merken – vor allem auch in den Kommunen. Deshalb müssen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, sich schon die Frage gefallen lassen: Wie gehen Sie eigentlich mit dem um, was Sie gerade von Ihren kommunalen Vertreterinnen und Vertretern hören? Was passiert denn gerade in den Kommunen? Egal, über welchen Gemeinderat wir spre- (Nicolas Fink) chen: Dort sitzen Kolleginnen und Kollegen von Ihnen und sagen, sie finden es auch Mist, was da passiert. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nein!) Aber sie können es halt nicht ändern. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der AfD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Rote Parteibrille!) – „Rote Parteibrille“: Mein lieber Kollege Rösler, jetzt rate ich Ihnen: Gehen Sie doch mal wirklich in die Kommunikation. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Ich bin da stän- dig!)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Rösler, Sie haben nicht das Wort. (Zuruf von der FDP/DVP: Genau!)

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Nicolas Fink SPD

Um es konkret zu machen: Ich kann ja jetzt berichten, und Sie können nachher den Kolleginnen und Kollegen von der jeweiligen Stadt berichten. Bei uns im Gemeinderat der sehr schönen Stadt Esslingen gibt es eine Fraktionsvorsitzende der Grünen, Carmen Tittel. Da haben Sie einen direkten und schnellen Draht. Fragen Sie sie doch mal. Fragen Sie sie mal, was sie gesagt hat. Sie hat gesagt: „Wir finden das nicht gut, was da passiert.“ Und das ist für eine Grüne, die mit hoher Loyalität ausgestattet ist, wirklich schon das höchste Maß an Widerspruch. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP) Eigentlich dürften Sie gleich mit applaudieren, weil auch mein geschätzter Fraktionsvorsitzendenkollege im Gemeinderat, Tim Hauser, CDU, ebenfalls mit hoher Loyalität ausgestattet, sagt: „Das ist Mist, was hier passiert“ – hören Sie doch zumindest auf die, wenn Sie nicht auf uns hören! (Beifall bei der SPD, der FDP/DVP und der AfD) Aber um es gleich zu sagen: Herr Schütte, Sie haben natürlich recht. Geschätzter Kollege Schütte, das, was Sie gesagt haben, wer auch entlastet wird, das stimmt, und auch darüber redet man zu wenig. Was aber nicht in Ordnung ist, ist, dass Sie das gleichsetzen, das Thema Belastungen und das Thema Entlastungen, die konkreten Beispiele, wer wie belastet wird und wer wie entlastet wird. Das dürfen wir öffentlich sagen, weil es uns im Gemeinderat der Stadt Esslingen als Beispielrechnung präsentiert wurde: Ein frei stehendes Einfamilienhaus, 700 m2, hat bisher 320 € Grundsteuer im Jahr gekostet, zukünftig 1 300 € – fast 1 000 € mehr. Wer wird entlastet? Die Wohnungen, die Sie gerade angesprochen haben. Da gibt es diese Entlastung; die liegt bei den Beispielrechnungen, die wir gesehen haben, zwischen 40 und 60 € im Jahr – was für die betroffenen Menschen Geld ist; um das nicht kleinzureden. Wer wird aber massiv entlastet? Das ist das Gewerbe. Nehmen Sie ein Gewerbegrundstück mit 4 000 m2. Da lag die iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Grundsteuer bisher bei 5 200 €. Zukünftig liegt sie bei dieser Beispielrechnung, die man uns gezeigt hat, bei 3 000 €. Das steht doch in keinem richtigen Verhältnis für die Betroffenen, werte Kolleginnen und Kollegen. Und das ist doch das Hauptproblem. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der AfD so- wie des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) Wenn man dann noch berücksichtigt, dass die meisten Gewerbeimmobilien vermietet werden und dass dann diejenigen, die Gewerbeimmobilien vermieten, die Grundsteuer sogar noch steuerlich absetzen können, dann wird diese Entlastungsthematik wirklich völlig absurd. Sie haben vorhin auch gesagt, es sei ja ein so leuchtendes Beispiel, wie unbürokratisch und unkompliziert die Dinge in Baden-Württemberg laufen. Da sind Sie aber extrem weit weg von der Realität. Wir waren doch zusammen beim Kongress der Steuerberater. Was haben die uns denn erzählt? Die haben nicht nur wegen der Coronahilfen massive Arbeitsbelastungen, sondern auch wegen der Grundsteuer. Wenn das doch alles so supereinfach war, warum haben die Menschen dann stundenlang vor ihrem PC gesessen, um die Daten zu sammeln? Warum brauchen sie den Steuerberater? Also: Hören Sie auf mit dem Märchen, Ihr Modell sei so supereinfach! Denn das stimmt einfach nicht. Es stimmt einfach nicht. (Beifall bei der SPD, der FDP/DVP und der AfD –

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Aber andere Bundesländer machen mehr!) Und last, but not least: Etwas, was in diesem Zusammenhang viel zu selten angesprochen wird, ist die Grundsteuer C, von der grünen Fraktion als ein Riesenerfolg gefeiert, dass die Grundsteuer C in Baden-Württemberg kommt. Wer hat sie denn? Welche Kommune im Land Baden-Württemberg hat die Grundsteuer C bisher eingeführt? (Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE meldet sich. – Zuruf des Abg. Hermann Katzenstein GRÜNE) Das Problem dabei ist doch Folgendes: Erstens können Sie daran sehen, wie es so oft in diesem Land läuft: Sie lassen sich für irgendwelche Erfolge feiern, wo die CDU milde lächelt, weil sie sowieso weiß: Mit uns wird das am Ende nicht passieren. Und wenn es dann konkret werden soll, dann fehlen z. B. Anwendungsverordnungen, wie uns die Stadt Mannheim mitgeteilt hat. Das zeigt: Sie machen Showpolitik, aber keine Politik für die Menschen. Und das ist einfach nicht in Ordnung. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Deshalb: Wenn in den nächsten Monaten die Grundsteuerbescheide verschickt werden, dann sorgen wir bitte gemeinsam dafür, dass wir sehr transparent darstellen, wem die Menschen es zu verdanken haben – auch die, die entlastet werden, aber vor allem diejenigen – – Deshalb kann ich schon verstehen, dass die FDP/DVP diese Aktuelle Debatte beantragt hat. Denn es ist schon ein Stück weit die Klientel, für die Sie stehen; es sind aber auch Menschen, die sehr laut sein werden: aus den (Nicolas Fink) Halbhöhenlagen und aus den Höhenlagen. Das wird für uns alle anstrengend und aufwendig werden. Dann verweisen wir sehr gern darauf, dass es bei uns die Grünen und die CDU gibt, die das genau so haben wollten. (Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Dann verweisen Sie bitte auch noch auf eines: Der Gemeindetag hat sich jetzt auch beim Transparenzregister sehr kritisch geäußert. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sind gerade auch beim Thema Grundsteuer kritisch. Hätte man mal gleich auf die SPD gehört! (Abg. Manuel Hagel CDU: Oje! – Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Wir haben schon zu Beginn gesagt: Der Sonderweg in Baden-Württemberg ist ein Fehler. Er war ein Fehler, er ist ein Fehler, und er bleibt ein Fehler. Manchmal ist halt zu viel Nähe nicht nur in einer Beziehung schädlich, sondern auch beim Gemeindetag, hin zu irgendwelchen Fraktionen. Deshalb weisen wir gern darauf hin: Die SPD-Fraktion steht vor allem für ein weiterhin transparentes System, das möglichst bundeseinheitlich funktioniert. Denn dann wird es einfach, wenn wir überall mit dem gleichen System unterwegs sind. Dafür werden wir uns einsetzen, und ich freue mich sehr auf die anstehenden Haushaltsberatungen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Sänze.

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Emil Sänze AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eine interessante Debatte heute Morgen! Dabei muss man feststellen, dass alle Altparteien versuchen, sich in irgendeiner Form selbst freizusprechen. Seitdem das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 10. April 2018 das Aus für die frühere Bemessungsgrundlage zur Grundsteuer beschlossen hat, begleitet ein Begriff die Debatten um die notwendige Grundsteuerreform und deren Umsetzung: die Forderung nach der sogenannten Aufkommensneutralität. Was aber bedeutet Aufkommensneutralität genau? Die Höhe der Einnahmen durch die Grundsteuer soll in den Gemeinden insgesamt gesehen gleich bleiben. Ganz bewusst wurde der Begriff „Aufkommensneutralität“ in der politischen Debatte sehr oft verwendet, um den Bürgern damit zu suggerieren, die Reform zur Grundsteuer werde sich auch auf der Kostenebene für sie nicht negativ auswirken, sondern eben neutral ablaufen. Dass Aufkommensneutralität gegenüber dem einzelnen Steuerzahler aber von Beginn an keinerlei konkrete Zusage bedeutete, ist den Bürgern inzwischen längst bewusst und klar geworden. Wie sieht es deshalb nun aus? Gebannt schaut jeder Immobilieneigentümer auf das Verhalten der Gemeinderäte und seiner eigenen Kommune. Denn dort wird der Hebesatz festgelegt, der bezüglich der konkreten Höhe der zu zahlenden Grundsteuer den Ausschlag gibt. ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Bereits jetzt zeichnet sich dabei ab, dass es in durchaus zahlreichen Fällen bei der Grundsteuer für die Bürger deutlich teurer werden wird. Weil gerade in Baden-Württemberg die Art der Bebauung bei der Festsetzung der Grundsteuer ohne Berücksichtigung bleibt, wird voraussichtlich gerade hier die Einzelfallgerechtigkeit auf der Strecke bleiben. In dieser Situation hat nun das Finanzministerium mit dem von ihm groß propagierten Transparenzregister einmal mehr eine Nebelkerze gezündet. Denn was soll das Wort „Transparenz“ in diesem Zusammenhang überhaupt bedeuten? Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, und die Festlegung des Hebesatzes fällt dementsprechend in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Wenn also der Landesfinanzminister der Meinung ist, hier jetzt ein Transparenzregister auflegen zu müssen, dann wird damit zumindest indirekt der Verdacht erzeugt, dass auf kommunaler Ebene ebendiese Transparenz bei Grundsteuern bisher fehlt, dass es sie nicht gibt. Dies ist aber nicht der Fall. Deshalb kann die Kritik von Städte- und Gemeindetag unbedingt nachvollzogen werden. In jeder Kommune wird die Diskussion um die zukünftigen Grundsteuerhebesätze durchaus offen und kontrovers geführt. Die Entscheidung erfolgt dann schlussendlich in öffentlichen Sitzungen der jeweiligen Gemeinderäte. Dies alles zeigt eine hohe Transparenz. Deshalb betrachten auch wir es als übergriffig, wenn die Landesregierung der Meinung ist, hier nun ihrerseits für Transparenz sorgen zu müssen. Ein weiterer Verdacht drängt sich auf: Will die Landesregierung vielleicht gerade jetzt in der öffentlichen Debatte den Eindruck erwecken, mit diesem Transparenzregister dezent Druck auf die Gemeinden auszuüben, damit diese bei der Festlegung der neuen Hebesätze sprichwörtlich den Ball flach halten? Dies wäre ebenfalls übergriffig. Denn das Hebesatzrecht ist nun einmal bei den Gemeinden, und es hat Verfassungsrang, wie es jeder in Artikel 106 Absatz 6 unseres Grundgesetzes nachlesen kann. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Wir sehen hier also: Das Transparenzregister der Landesregierung ist eine Nebelkerze. Dies gilt umso mehr, als das Finanzministerium selbst erklärt, dass die Angaben im Register unverbindlich seien und den kommunalen Verwaltungen und Gemeinderäten lediglich als Anhaltspunkt dienen können, um die Grundsteuer insgesamt auf einem stabilen Niveau zu halten – was auch immer das heißt. Ohnehin werden auch keine konkreten Hebesätze, sondern lediglich Bandbreiten an möglichen Hebesätzen dargestellt. Was also bleibt übrig von der von der Landesebene jetzt propagierten Grundsteuertransparenz? Offenbar will die Landesregierung nach außen hin, vordergründig Aktivität simulieren, um bei den Bürgern den Eindruck zu erwecken, es werde in ihrem Sinn gehandelt. An dieser Stelle kommt dann wieder der Begriff „Aufkommensneutralität“ ins Spiel. Hier wagen wir aber die These, dass für den einzelnen Bürger die Entwicklung des Grundsteueraufkommens in seiner eigenen Gemeinde insgesamt zwar sicher eine Frage von Interesse, nicht aber der entscheidende Aspekt ist. Entscheidend ist vielmehr, was der Immobilieneigentümer selbst ganz konkret ab dem 1. Januar 2025 an Grundsteuer zu zahlen hat. Gerade hier kann die Landes- (Emil Sänze) regierung aufgrund der Zuständigkeit der Gemeinden keinerlei Zusicherung geben. Gerade deshalb sollte sie aber auch nicht den Eindruck erwecken, mit einem Transparenzregister hier mehr tun zu können. Was also hat die Landesregierung mit ihrem Transparenzregister in Sachen Grundsteuer jetzt bewirkt? Unverbindliche Daten, die die Kommunen nutzen können, von denen aber bereits jetzt feststeht, dass das Register auch in seiner ganzen Bandbreite für den konkreten Einzelfall nicht zielführend ist und in den Gemeinden – beispielsweise, laut „Schwarzwälder Bote“ vom 19. Oktober, ganz aktuell in der Stadt Balingen – nicht umgesetzt wird. Die Aussagefähigkeit des Transparenzregisters ist damit gerade auf kommunaler Ebene äußerst umstritten. Der Aktionismus der Landesregierung darf grundsätzlich auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich für den grundsteuerpflichtigen Bürger in der Sache selbst nichts geändert hat. Es zeichnet sich vielmehr ab – und dies wird auch immer wieder betont –, dass die Grundsteuerreform hierzulande Gewinner und Verlierer zur Folge haben wird. Wir dürfen ergänzen: Die Zahl der Verlierer nimmt immer weiter zu, und zwar unabhängig davon, in welchem Umfang auf der Ebene der Gemeinden die Aufkommensneutralität herbeigeführt wird – oder eben nicht. (Beifall bei der AfD) Als Fraktion sehen wir uns deshalb einmal mehr in unseren grundsätzlichen Bedenken bestätigt. Die Gesetzesberatungen auf Bundesebene im Jahr 2019 boten die Chance für eine wirkliche Neuüberlegung zur Grundsteuer. Diese Möglichkeit ist nicht genutzt worden. Wir halten gleichwohl daran fest, dass die Grundsteuer als Substanzsteuer grundsätzlich abzuschaffen ist. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Die finanzielle Ausstattung der Kommunen, denen das Grundsteueraufkommen bislang zusteht, muss auf andere Weise sichergestellt werden, beispielsweise durch eine hebesatzfähige Beteiligung an der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Das berücksichtigt auch die Leistungsfähigkeit des einzelnen Steuerzahlers, statt wie mit einem Rasiermesser über alle hinwegzugehen. Wir brauchen keine Grundsteuererhebung, die wie bei einer Verlosung Gewinner und Verlierer hervorbringt. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen stattdessen eine grundsätzliche Steuergerechtigkeit, und die Bürger unseres Landes benötigen grundsätzlich Steuererleichterungen, und zwar durch die Bank. Diese Regierung ist zu feige, anzuerkennen, dass sie sich mit ihrer Migrationspolitik (Lachen bei der CDU – Zurufe, u. a.: Aha! – Endlich!) in ihrem Ausgabeverhalten total überhoben hat und die Aufgabe dann den Gemeinden überlassen hat. Die Kostenbelastung liegt nun dort. Warnungen gerade aus unserer Fraktion wurden in den Wind geschlagen; das Resultat ist überdeutlich erkennbar. iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Jetzt will diese vollkommen unfähige Landesregierung den Schwarzen Peter den Städten und Gemeinden zuschieben, (Beifall bei Abgeordneten der AfD) die vor der Herausforderung stehen, die zügellose illegale Einwanderungspolitik der Systemparteien mit Schulden auffangen zu müssen. Nach der Devise „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ wird ein Omnibusgesetz nach dem anderen kreiert. Ich nenne die Nahverkehrsabgabe – dies sollen die Gemeinden regeln –, die kommunale Wärmeplanung – dies sollen die Gemeinden regeln – oder jetzt die Grundsteuerreform. (Abg. Raimund Haser CDU: Ich glaube, Sie haben noch nicht gesagt, wie Sie das geregelt hätten! – Ge- genruf von der AfD: Hat er gesagt!) – Das habe ich vorhin gesagt. Sie sollten besser zuhören. (Zurufe) Was wollen Sie dem baden-württembergischen Bürger noch alles zumuten? Da spart er sein Leben lang auf ein eigenes Haus, damit er auch im Alter mit seiner spärlichen Rente sein Auskommen sicherstellt. Und jetzt laden Sie ihm ein Monster auf, das die Grundsätze der Leistungsfähigkeit, also das Leistungsprinzip der Steuer, schamlos außer Kraft setzt. Die Rechnung für Ihr Versagen bekommen Sie entweder sehr schnell vom Verfassungsgericht oder noch schneller bei den nächsten Wahlen im Bund und hier im Land. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Staatssekretärin Dr. Splett.

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Dr. Gisela Splett

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich erlaube mir, zu Beginn aus drei Presseberichten zu zitieren. Der SPIEGEL vom 18. Mai: Wirtschaft und Kommunen in NRW verlangen Kurskor­ rektur bei Grundsteuer „Augsburger Allgemeine“, 29. April: Grundsteuer in Bayern: Mehr als eine Million Ein­ sprüche. „SWR Aktuell“ vom 13. September: Grundsteuer: Der rheinland­pfälzische Städtetag spricht von einer gescheiterten Reform. Ich könnte das beliebig lange fortsetzen – für andere Länder. (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Das zeigt vor allem eines: Die Reform der Grundsteuer sorgt in allen Ländern für Diskussionen. Sie ist überall auch von Kritik begleitet. Sie wird beklagt, und sie bringt überall Veränderungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Mieterinnen und Mieter. Das ist unabhängig vom gewähl- (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) ten Grundsteuermodell so; das ist keine baden-württembergische Besonderheit. (Zuruf von der AfD: Also abschaffen!) Ich könnte Ihnen jetzt auch noch einmal schildern, warum die Grundsteuer reformiert werden musste, dass wir für die Entwicklung des baden-württembergischen Gesetzes den Rat von Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtlern in Anspruch genommen haben, dass wir uns eng mit den kommunalen Landesverbänden ausgetauscht haben. Wir haben selbstverständlich eine Anhörung durchgeführt, in der sich viele positiv zu unserem Modell geäußert haben, u. a. der Mieterbund. Ich rate der SPD, da mal in den Dialog zu gehen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Sie haben sich nach gründlicher Diskussion hier mehrheitlich für das modifizierte Bodenwertmodell entschieden. Ich könnte auch schildern, wie es gelungen ist, rechtzeitig das Bundes- und das Landesgesetz zu beschließen, wie es gelungen ist, rechtzeitig unser Landesmodell zu programmieren, wie es gelungen ist, im Zeitplan 5,3 Millionen wirtschaftliche Einheiten neu zu bewerten, und wie es gelungen ist, den Kommunen die notwendigen Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Falsch bleibt falsch!) Noch lieber möchte ich aber darüber sprechen, was die Diskussion um die Reform über die Veränderungsbereitschaft unserer Gesellschaft aussagt. Denn was bedeutet die Reform? Ein bisher ungerechtes Steuermodell wird verändert. (Zuruf von der AfD: Quatsch!) Insgesamt soll das Steueraufkommen in der Kommune durch die Reform nicht erhöht werden; das haben die kommunalen Landesverbände zugesagt, und das unterstützen wir mit unserem Transparenzregister. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Natürlich gibt es innerhalb der Kommune Belastungsverschiebungen. Das haben wir von Anfang an auch so kommuniziert. So zahlen etwa Menschen, die bisher aufgrund der veralteten verfassungswidrigen Bewertung zu wenig gezahlt haben, zukünftig mehr, und andere, die zu viel gezahlt haben, zahlen künftig weniger. Fragen Sie ruhig mal in Ihrem Bekanntenkreis, wer heute wie viel zahlt. Man kann sich schon wundern, wenn die Grundsteuer für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an der Durchgangsstraße höher ist als die für ein Einfamilienhaus mit großem Garten in guter Lage in derselben Kommune. (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Ja!) Das ändert sich nun. Für die meisten Menschen ist die Grundsteuer im Übrigen bisher und auch zukünftig bei Weitem nicht der größte Posten ihrer Ausgaben für das Wohnen. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Das ist ja beruhigend!) ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Der durchschnittliche Privathaushalt in Baden-Württemberg gibt über 1 000 € monatlich für das Wohnen aus. Das Grundsteueraufkommen in Baden-Württemberg liegt pro Person und Monat bei weniger als 15 €. Nun könnte man akzeptieren, dass die Reform nötig war und der Landtag sich nach ausführlicher Diskussion für das modifizierte Bodenwertmodell entschieden hat. Es ist natürlich völlig okay, eines der anderen Modelle für vorzugswürdig zu halten – auch wenn sehr viel für unser Modell spricht. Was ich aber für nicht angemessen halte, ist, die Reform zu skandalisieren. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Haus & Grund – es ging breit durch die Medien – hat neulich, bezogen auf das Bundesmodell, von „Staatsversagen“ gesprochen. (Zuruf von der AfD: Zu Recht!) Es ist die Rede vom „Grundsteuer-Hammer“; das macht sich auch die FDP/DVP im Titel dieser Debatte zu eigen. Auch von „Scheitern mit Ansage“, „Trauerspiel“, „Schreckgespenst“ und „Murks“ ist die Rede. All diese Begriffe hat sich auch die FDP/DVP-Fraktion zu eigen gemacht und außerdem noch „Drama“, „Chaos“ und heute „Schweinerei“ hinzugefügt. Das ist starker Tobak für eine lang überfällige Reform, die nach gesetzlichen Regeln und im Zeitplan umgesetzt wird. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Dr. Albrecht Schütte und Dr. Alexander Becker CDU) Ich verrate Ihnen von der FDP/DVP mal etwas: Die Grundsteuerreform wird nicht die einzige Reform bleiben. Veränderung ist kein Ausnahmezustand, sondern Normalität. Es ist nichts normaler als der Umstand, dass die Welt morgen anders aussieht als heute. Auch die globalen Veränderungen machen an unseren Grenzen nicht halt. (Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Wir haben in den vergangenen Jahren viele Veränderungen erlebt. Das ist an vielen Stellen auch eine Belastung für die Bürgerinnen und Bürger. Wir haben die Coronapandemie hinter uns, wir haben den Überfall auf die Ukraine miterlebt – Kanzler Scholz sprach von „Zeitenwende“ –, der Klimawandel mit seinen Herausforderungen wird in den kommenden Jahren und Jahrzehnten noch viele Veränderungen bewirken. Viele Menschen sind deshalb verunsichert.

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Muhterem Aras

Frau Staatssekretärin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Dr. Schweickert zu?

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Dr. Gisela Splett

Ich würde gern erst einmal fortfahren, gern am Ende. – Das Wort „Transformation“ ist für viele leider eher mit Angst als mit Hoffnung verbunden. Als demokratische Parteien sollten wir darauf hinwirken, (Zuruf von der AfD: Sie sind keine demokratischen Parteien!) dass die Menschen mit Zuversicht in die Zukunft sehen und auch offen bleiben für Veränderungen. Die Reform der Grund- (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) steuer ist dabei eine vergleichsweise kleine Veränderung, und deshalb halte ich es für kein gutes Zeichen, wenn wir uns damit schon so schwertun. Ich rate Ihnen deshalb: Rüsten Sie ab, was die Begriffe angeht, kommen Sie runter vom Begriff „Hammer“. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Dr. Albrecht Schütte und Dr. Alexander Becker CDU) Jetzt.

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Muhterem Aras

Jetzt, Herr Abg. Dr. Schweickert.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Frau Staatssekretärin, vielen Dank für das Zulassen der Zwischenfrage. – Halten Sie als Staatssekretärin im Finanzministerium, die ja für die Finanzämter verantwortlich ist, es nicht für einen Hammer, dass die Finanzämter Bescheide erlassen und sich der Bürger, wenn er damit dann ein Problem hat, weil er mit Ihrem Modell, das sich auf die Bodenrichtwerte bezieht, nicht einverstanden ist, gar nicht an die Finanzämter wenden kann oder dass, wenn wir eine Situation haben mit Ihrem Modell, das sich rein auf die Bodenrichtwerte fokussiert – die nie dafür gedacht waren, als Grundlage für die Finanzämter für die Grundsteuer zu dienen –, der Bürger im Moment gar keine Möglichkeit hat, direkt mit der Behörde in Kontakt zu treten? Wenn er das wollte, muss er irgendwelche Gutachten erstellen lassen, da muss er dann bei den Boden- und Gutachterausschüssen rangehen. Wenn Sie die Veränderung, die Sie hier benennen, so wollen, dann müssen Sie mit den Bürgern anders umgehen und nicht so, wie Sie das tun. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Gisela Splett

Vielen Dank, Herr Abg. Schweickert, für diese Zwischenfrage. Erstens: Die Bodenrichtwerte sind keine neue Erfindung im Zuge dieser Reform, die gibt es schon lange. Die spielen in vielen steuerlichen Fragen eine Rolle. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Genau!) Die spielen im Übrigen auch im Bundesmodell eine ganz wichtige Rolle. Da haben wir also keine Sonderrolle, wir haben auch nichts Neues erfunden. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Hat er doch gar nicht ge- sagt!) Zweitens: Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen vor Ort ermittelt. Das ist auch richtig so. Subsidiarität ist uns wichtig. Es ist uns wichtig, dass diese Dinge von Menschen festgelegt werden, die vor Ort sind, die die Situation vor Ort kennen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Alexander Becker CDU) Drittens: Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer. Das heißt, der Steuerbescheid wird letztendlich von der Kommune versandt, nicht vom Finanzamt. iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Viertens: Wir haben immerhin – es wurde vorhin in der Debatte schon darauf eingegangen – die Möglichkeit, dass man sagen kann: „Ich lasse ein Gutachten erstellen, weil ich nicht einverstanden bin und mein Vortragen beim Gutachterausschuss dort nicht zu einem Umdenken führt.“ Dann kann ich ein Gutachten erstellen lassen. Das ist ein bewährtes Verfahren. Wir haben ein Massenverfahren bei der Grundsteuer; anders geht es nicht bei der Zahl wirtschaftlicher Einheiten. Wir müssen mit Typisierungen arbeiten. Das ist so auch rechtlich zulässig und richtig. Wenn jemand damit nicht einverstanden ist, dann kann er den Beweis antreten in Form eines Gutachtens, dass der Wert bei seinem Grundstück so nicht zutrifft. Das halte ich alles für korrekt. Die Bürgerinnen und Bürger haben an vielen Stellen die Möglichkeit, in den Dialog zu treten. Sie haben beim Finanzamt Widersprüche eingereicht. Wenn tatsächlich Fehler gemacht worden sind, konnten sie sich an den Gutachterausschuss vor Ort wenden. Wenn sie mit den Bodenrichtwerten nicht einverstanden waren, haben sie die Möglichkeit eines Gutachtens. Ich meine, dass sich unser Modell auch im Vergleich mit den Modellen in anderen Ländern auch in Sachen Bürgerfreundlichkeit sehen lassen kann. (Beifall bei den Grünen)

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Muhterem Aras

Frau Staatssekretärin, lassen Sie eine weitere Zwischenfrage von Herrn Abg. Bonath von der FDP/DVP-Fraktion zu?

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Dr. Gisela Splett

Wenn der Bedarf so groß ist, lasse ich gern auch noch eine zweite Zwischenfrage zu.

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Frank Bonath FDP

Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, für das Zulassen der Zwischenfrage oder der Schlussfrage. – Sie hatten gerade über das Thema Gutachten gesprochen. Wenn dann der Wert feststeht, so hat der Kollege Schütte vorhin angedeutet, überlegt oder plant die CDU-Fraktion, sich an das bayerische Modell anzulehnen oder sich ihm zu nähern, um dann, wenn der Wert feststeht, unbillige Härten abzufedern. Jetzt möchte ich gern von Ihnen wissen: Arbeitet das Finanzministerium schon an dieser Idee des Kollegen Schütte? Wie schätzen Sie diese Idee ein? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass dies zum Erfolg führt?

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Dr. Gisela Splett

Vielen Dank, Herr Abg. Bonath. – Auch dazu sage ich gern etwas und weise darauf hin, dass die Kommunen schon jetzt die Möglichkeit haben, zu reagieren. Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 des Landesgrundsteuergesetzes in Verbindung mit § 1 Absatz 2 und 3 der Abgabenordnung können die Kommunen über Billigkeitsmaßnahmen entscheiden. Das ist eine Ermessensentscheidung. Dieser Weg steht der Kommune offen. Wir sind im Moment auch noch in der Diskussion darüber. Herr Abg. Schütte hat gesagt, das wäre ein komplexer und bürokratischer Vorgang. Für uns im Haus ist das im Moment noch nicht ganz nachvollziehbar. Insofern prüfen wir das und bleiben im Gespräch. Beim bayerischen Modell ist die Sachlage jedoch eine andere. Das bayerische Modell arbeitet noch viel stärker mit Typisierungen als unser Modell. Dort spielt der Bodenwert keine (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Rolle. Es geht nur um die Größe des Grundstücks, und deswegen war es beim bayerischen Modell offensichtlich notwendig oder angezeigt, im Gesetz eine Öffnung zu machen, um – so ist die Hoffnung der bayerischen Kolleginnen und Kollegen – auf der verfassungsrechtlich sicheren Seite zu sein. Das sieht bei uns, wie gesagt, anders aus. (Beifall bei den Grünen) Ich komme zum Ende. Zum Schluss will ich noch darauf eingehen, wie es jetzt weitergeht. Die Kommunen legen derzeit die Hebesätze fest. Das ist auch Anlass für die heutige Debatte. Im Übrigen weiß ich gar nicht, was es daran zu kritisieren gibt, dass die Diskussion jetzt in den Kommunen angekommen ist, Herr Abg. Fink. Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer. Die Landesfinanzverwaltung hat ganz viel Vorarbeit geleistet. Jetzt ist die Debatte dort zu führen, wo sie hingehört, nämlich mit der Festsetzung der Hebesätze auf der kommunalen Ebene. (Abg. Sascha Binder SPD: Schöner Satz!) Unser Transparenzregister gibt den Bürgerinnen und Bürgern und den kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern dabei Orientierung. Im neuen Jahr werden dann die Steuerbescheide verschickt. Viele Menschen werden zukünftig weniger Grundsteuer zahlen, andere werden mehr bezahlen. Bei den allermeisten wird die Veränderung verkraftbar sein. Die Grundsteuer ist eine Kommunalsteuer. Dass die Hebesätze dort festgelegt werden, passt. Das ist auch gut so, weil die Kommunen besonders nah an den spezifischen Problemen einzelner Bürgerinnen und Bürger dran sind. In Karlsruhe hat beispielsweise OB Mentrup angekündigt, dass die Kommune eine Beratung anbieten wird, sofern es zu Notlagen bei einzelnen Mietenden oder Besitzenden kommen sollte. Ich finde, das ist ein sehr guter Ansatz. Ich hoffe, dass auch andere Kommunen entsprechend bürgernah agieren und mit den Betroffenen gute Lösungen finden. Mit der Grundsteuer leisten die Bewohnerinnen und Bewohner einer Kommune einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben. Damit das so bleibt, hat der Landtag im Jahr 2020 das Landesgrundsteuergesetz beschlossen. Die Finanzämter haben seitdem Millionen Wert- und Messbescheide erstellt. Ich möchte an dieser Stelle allen danken, die die fristgerechte Umsetzung der Reform möglich gemacht haben, insbesondere den Beschäftigten in der Finanzverwaltung, und natürlich den Steuerpflichtigen, die ihre Erklärungen abgegeben haben, sowie den Beschäftigten in den Kommunen, die jetzt gefordert sind. Ihnen danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

In der zweiten Runde erteile ich das Wort für die FDP/DVP-Fraktion Herrn Abg. Haag.

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Friedrich Haag FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Kosten kommen jetzt bei den ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Menschen vor Ort an. Es ist schon angesprochen worden: Insbesondere die Ein- und Zweifamilienhausbewohner müssen künftig einiges mehr bezahlen – und das in einem Bundesland, in dem 82 % der Häuser Ein- bzw. Zweifamilienhäuser sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da kann man nicht von Einzelfällen reden, Herr Dr. Rösler. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE) Ich habe Ihnen ein paar Beispiele mitgebracht – vorausgesetzt, die Kommunen entscheiden sich für die Aufkommensneutralität. Ein Freiburger Einfamilienhaus mit großem Grundstück: bis jetzt rund 700 € Grundsteuer, künftig 4 500 €. Und dann sagen Sie, Frau Staatssekretärin, das sei für die Menschen machbar. Weiter geht es. Zweifamilienhaus in Esslingen, 700 m2 Grundstück – Kollege Fink hat das angesprochen –: bisher 320 €, künftig 1 300 €. Doppelhaushälfte in Stuttgart: Grundsteuer bisher 200 €, künftig fast 3 000 € – mehr als das Vierzehnfache. Da gibt es noch einige weitere Beispiele. Diese Landesregierung redet immer davon, dass das Wohnen günstiger werden muss, dass entlastet werden muss. Das Einzige, was diese Reform aber schafft, ist, dass die Ein- und Zweifamilienhausbesitzer deutlich belastet werden. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Herr Dr. Rösler, Sie sagten, bei unserem Modell – darauf, ob das „unser“ Modell ist, komme ich gleich noch – müsse der Verkehrswert angepasst werden. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Das macht den Eindruck, bei Ihrem Modell müsste nichts angepasst werden. Das ist aber unseriös. Denn auch bei Ihrem Modell müssen die Bodenrichtwerte alle sechs Jahre angepasst werden. Oder warum muss das Gutachten alle sechs Jahre neu gemacht werden? Das, was Sie hier gesagt haben, ist falsch. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nein!) Auch bei Ihrem Modell muss alle sechs Jahre angepasst werden. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE) Die Reform belastet vor allem die Menschen in Siedlungshäusern, deren Wohnfläche meist klein, das Grundstück aber groß ist. Das bedeutet doch auch: Sie riskieren die Altersvorsorge Eigenheim. Kommen wir zu einem Beispiel: Tiny House – das wird oft als günstige Wohnvariante angepriesen. Da hätte man Platz und Geld, das Grundstück anderweitig zu nutzen, z. B. für einen Nutzgarten zur Selbstversorgung. Ich sage Ihnen aber eines: Mit entsprechend großem Grundstück haben Sie genau das gleiche Problem, wie ich es hier eben geschildert habe. Die Grundsteuer wird auch das Wohnen im Tiny House deutlich teurer machen. (Friedrich Haag) Herr Kollege Dr. Schütte, Ihr Auftritt heute war schon sehr abstrus. Wie man von der Grundsteuer in Baden-Württemberg zur Wirtschaftspolitik im Bund kommen kann, das habe ich mir nicht vorstellen können. (Zuruf des Abg. Peter Seimer GRÜNE) Ich möchte Sie aber an einen Wunsch von Ihnen erinnern, den Sie hier am 16. Mai kundgetan haben. Ich zitiere, Frau Präsidentin: Deshalb haben wir noch einen Wunsch – das sage ich jetzt im Namen der CDU­Fraktion ... –, dass, wenn jemand ein Gutachten erstellt und das Gutachten zeigt, dass der Be­ scheid falsch war, dann eine staatliche Ebene ... die Kos­ ten trägt. Das halte ich für richtig. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Herr Dr. Schütte, volle Zustimmung. Wir halten es auch für richtig. Aber wir fragen uns: Was ist mit Ihrem Wunsch? Wann kommt die Umsetzung? Oder scheitert es wieder an Ihrem grünen Koalitionspartner, weil Sie sich nicht durchsetzen können? (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Albrecht Schüt- te CDU: In Rheinland-Pfalz dürfen Sie gar kein Gut- achten einbringen!) – Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie Rheinland-Pfalz ansprechen. Ich glaube, da muss ich Ihnen auch noch mal Nachhilfe geben. Wissen Sie eigentlich, wann das Bundesmodell, das Sie angesprochen haben, entwickelt wurde? 2019 unter einer CDUgeführten Bundesregierung. (Zuruf des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Offensichtlich wissen Sie es nicht: Rheinland-Pfalz hat genau dieses Modell eingeführt. Man könnte sagen: Verlässt man sich einmal auf die CDU, schon wird es wieder nichts. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Alb- recht Schütte CDU) Meine Damen und Herren, zum Schluss: Die Grundsteuerreform ist für so viele Menschen weder aufkommensneutral noch fair oder gerecht. Dabei kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren: Den Grünen kommt es doch gerade recht, dass es für Besitzer und Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern teurer wird. Denn diese Häuser wollen Sie ohnehin nicht. Sie sorgen dafür, dass das Wohnen teurer wird. Das ist mit uns nicht zu machen. Wir brauchen Entlastung statt Belastung. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Rösler.

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will in der zweiten Runde nun einen eher nachdenklichen Einstieg wählen. Nehmen wir das Beispiel Rheinland-Pfalz und das Beispiel des Gutachtens. iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Wenn man dort die Kolleginnen und Kollegen fragt – federführend die der SPD, aber auch unter Beteiligung der FDP und der Grünen –, dann stellen die fest, dass die Option eines Gutachtens – die existiert dort nicht, bei uns aber schon – sinnvoll wäre. Dies zeigt exemplarisch – die Staatssekretärin hat darauf hingewiesen –, dass wir alle, egal, in welchem Bundesland, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen haben, weil die Grundsteuer nicht mehr zeitgemäß und auch nicht mehr gerecht war. Deswegen setzen alle Länder das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Das tun sie in unterschiedlicher Weise, und wir alle wissen: Überall wird beklagt, überall wird geklagt. Auch wissen wir alle: Dort, wo es Veränderungen gibt – ich sage einmal: der Mensch ist ein Gewohnheitstier –, gibt es auch Leute, die sich beschweren. Das sind natürlich diejenigen, die jetzt mehr zahlen werden. Es ist ganz unstrittig – wir alle haben das festgestellt –: Es gibt welche, die mehr zahlen werden, es gibt auch welche, die weniger zahlen werden. Das ist bei jedem Modell so. Deshalb finde ich – darauf hat die Staatssekretärin hingewiesen –, dass wir uns bei der Wortwahl in Bezug auf die Frage: „Wie setze ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts jetzt um?“ vielleicht etwas mäßigen sollten. Immer mehr Gemeinden haben jetzt ihre neuen Hebesätze veröffentlicht. Ein Beispiel ist die Stadt Karlsruhe mit OB Mentrup. Dort wurde der Hebesatz von 490 % auf 270 % gesenkt; die Stadt liegt damit innerhalb der Spannweite des Transparenzregisters. Auch die Städte Ludwigsburg, Heilbronn und Singen sind alle innerhalb der – so sage ich es einmal – Information und Dienstleistung des Finanzministeriums bezüglich des Transparenzregisters und der Aufkommensneutralität. (Zurufe von der FDP/DVP und des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Dass wir dies gegebenenfalls noch einmal anpassen können – das ist ja schon im Oktober erfolgt – und dass für die weitere Aktualisierung im Finanzministerium eine Offenheit da ist, spiegelt wider, dass wir uns natürlich entwickeln wollen, dass wir das natürlich anpassen wollen. Auch das ist kein Grund für die Formulierung oder für die Drohung mit dem „Hammer“. Vielmehr ist es in einer Demokratie nun einmal so, dass sich Dinge ändern und dass wir daraus lernen sollten. Das gilt im Übrigen auch für das, was der Kollege Schütte angesprochen hat. Es gibt schon die Möglichkeit über die Abgabenordnung. Auch da hat die Staatssekretärin mit ihrer klugen Rede darauf hingewiesen, dass wir jetzt schon die Möglichkeiten haben, dass die Kommunen, die wir stärken – – Im Übrigen, Kollege Fink, ist es einfach nicht zutreffend, was Sie sagten, wir würden die Kommunen alleinlassen. Ich darf es in diesem Fall einmal auf Schwäbisch sagen: Es ist ein Lohkäs, zu sagen, dass wir die Kommunen nicht stärken würden. Das tun wir intensiv. Wer in die anderen deutschen Bundesländer schaut, der weiß, dass wir – früher unter Grün-Rot und jetzt auch mit den Kollegen von der CDU – intensiv die Kollegen in den Kommunen stärken. Das ist unsere DNA, (Lachen der Abg. Gabriele Rolland SPD) und das ist – darauf will ich schon Wert legen – grün-schwarzes Handeln, dass wir die Kommunen stärken. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) (Dr. Markus Rösler) Es gibt Entlastungen. Darauf ist bereits hingewiesen worden; die Beispiele erspare ich mir jetzt, weil jeder weiß, dass es so ist, dass es Entlastungen gibt und dass das die Folge dessen ist, dass uns das Verfassungsgericht verpflichtet hat, hier Änderungen durchzuführen. Wir werden die Erfahrungen sammeln, und sowohl das Land als auch jede einzelne Kommune werden in den Jahren 2025, 2026 und 2027 bei Bedarf nachjustieren. Das gehört zum Alltag und zum Selbstverständnis einer Demokratie. Deswegen werden wir gegebenenfalls auch prüfen, ob wir mit Blick auf bestimmte Einzelfälle in der Abgabenordnung noch irgendetwas ändern müssen. Der Kollege Schütte hat ja auch darauf hingewiesen, das zu prüfen. Das werden wir selbstverständlich tun. Es ist – noch einmal gesagt – der Markenkern unserer Demokratie, dass wir sagen: Wir entwickeln etwas, wir ändern etwas, machen es neu, wir erkennen, wo es gut war. Aus unserer Sicht ist dieses Modell in Baden-Württemberg sehr gut. Aber nichts ist so gut, als dass es nicht noch verbessert werden kann. Noch einmal der Hinweis an die FDP/DVP zu ihrem zum Populismus tendierenden – das war jetzt noch sehr freundschaftlich formuliert – Titel ihrer Aktuellen Debatte mit der Formulierung „Hammer“ und anderem: Das trifft die Situation einfach nicht. Auch Sie waren und sind an – wenn auch nicht mehr vielen – Landesregierungen beteiligt. Auch Sie wissen, dass überall Kritik geübt wird und dass wir uns überall um den besten Weg bemühen. Die Kommunen werden die Grundsteuerreform nicht für grundlegende Steuererhöhungen nutzen; ich habe ausdrücklich von „nicht grundlegenden Steuererhöhungen“ gesprochen. Der Titel der Aktuellen Debatte der FDP/DVP widerspricht deswegen entschieden Adam Riese. Es geht nicht um eine pauschale, massive, vielfache Steuererhöhung. Das trifft einfach nicht zu. Nehmen Sie das doch bitte zur Kenntnis. Vielfach wird ein Vergleich zum alten Steuerbetrag gezogen. Dieser hinkt vorn und hinten. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Die FDP/DVP verwechselt nicht nur Äpfel mit Birnen, sondern Äpfel mit Kokosnüssen. (Heiterkeit des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Denn anstatt im stillen Kämmerlein zu prüfen, was die Unterschiede zwischen Äpfeln, Birnen und Kokosnüssen sind, versuchen Sie, uns hier Äpfel als Kokosnüsse zu verkaufen. Denn der alte Steuerbetrag war ja verfassungswidrig. (Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Wurde sie zurück- erstattet? – Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/ DVP) Wer jetzt also die Grundsteuerbeträge ab 2025 mit den jetzigen vergleicht und sagt, soundso viel müsse man mehr oder weniger zahlen, der tätigt einen Vergleich mit einer quasi verfassungswidrigen Zahl. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Das ist doch Quatsch!) Das macht die FDP. Das ist doch nicht seriös. ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024

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Muhterem Aras

Herr Abg. Dr. Rösler, kommen Sie bitte zum Schluss.

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Dr. Markus Rösler GRÜNE

Ich komme zum Schluss; perfekt. – Deswegen kann ich nur ein Fazit ziehen: Die Debatte hier im Parlament zeigt uns, dass ein Regieren ohne die FDP zu mehr Rechtssicherheit führt, (Lachen des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) dass ein Regieren ohne die FDP zu mehr Transparenz führt und dass ein Regieren ohne die FDP zu weniger Bürokratie führt. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Fink das Wort.

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Nicolas Fink SPD

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es schon spannend, dass die Staatssekretärin und Herr Kollege Dr. Rösler versuchen, diese Frage auf eine moralisch-ethisch-philosophische Ebene zu heben, und am Schluss sagen: „Liebe FDP, ihr dürft da nicht so populistisch sein; aber ein Regieren ohne die FDP führt zu mehr Transparenz.“ (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Den Anspruch, den Sie an andere haben, sollten Sie selbst einlösen. Den sollten Sie bitte selbst einlösen. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Aber das war nicht der Hauptgrund, warum ich hier noch einmal nach vorne gegangen bin. Frau Staatssekretärin, mir ist es wichtig, einen Punkt klarzustellen: Sie hatten darauf hingewiesen, wir mögen bitte mit dem Mieterbund sprechen. Dieser Satz stand offensichtlich schon in Ihrem Redemanuskript, bevor ich gesprochen habe. Ich habe vorhin – auch in Erwiderung auf Herrn Kollegen Dr. Schütte – darauf hingewiesen, dass wir sehr genau sehen, wer hier entlastet wird; wir sehen diesen Punkt. Es hätte sich zumindest gehört, diesen Satz aus dem Manuskript zu streichen. Wir werden das auch weiterhin so machen. Wir werden versuchen, die Themen möglichst gelassen und fair auf den Tisch zu legen. Zu dieser Fairness gehört, Herr Kollege Dr. Rösler, der Umgang mit den Kommunen. Am Montag waren wir zusammen bei der Kassenärztlichen Vereinigung. Fragen Sie doch einmal den Oberbürgermeister von Kirchheim, fragen Sie den Oberbürgermeister von Calw oder fragen Sie den Bürgermeister von Eberbach, ob diese Landesregierung fair mit den Kommunen umgeht. Wenn Sie die Antwort haben, sagen Sie diese hier. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP sowie des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Sänze das Wort.

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Emil Sänze AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Versetzen wir uns doch einmal in einen Kämmerer. Dieser steht vor der Herausforderung, bei zurückgehenden Steuereinnahmen und Zuweisungen die Pflichtaufgaben zu bewältigen, die Sie den Gemeinden mehr oder weniger jeden Tag auflasten. (Zuruf des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Jetzt hat er über den Hebesatz die Möglichkeit, Finanzmittel zu beschaffen. Aus seiner Sicht muss er das auch tun. (Zuruf: Das hat er immer! Das ist doch nichts Neu- es!) Diese Last haben Sie den Kämmerern und den Gemeinden mit einem unverantwortlichen Grundsteuersystem aufgelastet, das abzuschaffen ist. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Die Kommunen haben die Hebesätze schon im- mer selbst definiert!) Noch einmal für die CDU: Man hätte es regeln können, indem man das abschafft und die Kommunen hebesatzfähig an der Einkommensteuer beteiligt. Dann wäre das alles erledigt gewesen. Stattdessen führen wir hier einen Popanz auf, der nur zu einem führt: zur Ruinierung unserer Gemeinden, unserer Kommunen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: So ist es! – Zuruf des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet. Punkt 1 unserer Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 (Staats haushaltsgesetz 2025/2026 – StHG 2025/2026) – Drucksache 17/8000 Haushaltsrede des Ministers für Finanzen Herr Minister, Sie haben das Wort. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In schwierigen Zeiten, in unruhigen Zeiten ist es wichtig, dass eine Regierung handlungsfähig ist und dass sie den Bürgerinnen und Bürgern im Land Orientierung gibt. (Zuruf von der SPD: Das stimmt allerdings!) Die Basis dafür bildet der Haushalt, denn in ihm werden die Herausforderungen der Zeit adressiert und die Schwerpunkte des Regierungshandelns abgebildet, und er soll für unruhige Zeiten vorsorgen. Der Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2025/2026 umfasst ein Volumen von rund 136 Milliariode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 den €, Mittel, die wir bestmöglich zum Wohl der Menschen in Baden-Württemberg einsetzen wollen, meine Damen und Herren. Sie alle wissen, dass sich nach der Pandemie, durch die hohe Inflation und auch aufgrund der aktuellen ökonomischen Schwäche die Ausgangslage nicht nur für uns als Gesellschaft, sondern ganz konkret auch für die öffentlichen Haushalte – das gilt auch für unseren Haushalt – stark verändert hat. Der Bundeskanzler hat den Begriff „Zeitenwende“ geprägt. Wir stecken übrigens noch mittendrin; wir sind dabei, sie zu vollziehen, wir haben sie noch nicht vollzogen. Und dass wir mittendrin stecken, merken wir auch, wenn wir uns näher mit den öffentlichen Haushalten beschäftigen. Sehr geehrte Damen und Herren, wir alle kommen aus einer Zeit – übrigens auf allen staatlichen Ebenen –, in der die Steuereinnahmen nur so gesprudelt sind und der Welthandel nur so geboomt hat. Baden-Württemberg als Exportland mit einer starken Industrie hat davon überproportional profitiert. Wir haben – ich will sagen: wie selbstverständlich – die Globalisierungsdividende, auch die Friedensdividende kassiert. Das war business as usual, und ausgeglichene Haushalte waren kein Problem. Man könnte etwas bösartig sagen: Auch das gilt für alle staatlichen Ebenen. Jeder politische Kompromiss war irgendwie möglich, weil er mit Geld erkauft werden konnte. Jetzt erleben wir das Gegenteil. Wir erleben, dass sich unterschiedliche Entwicklungen gegenseitig verstärken. Der internationale Wettbewerb ist stark geprägt von Protektionismus und Subventionswettläufen; das verzerrt die Märkte. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Ja!) Wir sind in einer möglichen Phase der Deglobalisierung. Der Faktor Demografie macht den Unternehmen im Land, aber auch uns, der Gesellschaft, zu schaffen. Das spüren wir gerade auch am Arbeitsmarkt. Hinzu kommen die Geopolitik und die Aufnahme von Geflüchteten. Gerade die seit Jahren hohe Zahl von Geflüchteten, die in die Städte, Kreise und Gemeinden in unserem Land kommen, bringt uns – das sage ich ganz bewusst – an die Grenzen der Aufnahmefähigkeit und am Ende des Tages auch der Integration. Das hat natürlich auch mit der aktuellen Weltlage, dem Krieg in der Ukraine und den geopolitischen Spannungen zu tun. Meine Damen und Herren, das merken wir übrigens auch an den Schulen in unserem Land. Es ist klar, dass, wenn mehr Kinder mit schlechten oder gar keinen Sprachkompetenzen unterrichtet werden, sich das auf die Arbeit an den Schulen auswirkt. Ich will auch daran erinnern – der Landtag hat dazu in der vorletzten Woche eine Resolution gefasst –: Auch der schreckliche Angriff der Hamas auf Israel vor über einem Jahr hat bei uns die Zahl der antisemitischen Straftaten nach oben steigen lassen. Das Thema Sicherheit ist für die Menschen im Land enorm wichtig geworden. Das gilt im Übrigen nicht nur für unsere jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger. Islamistische Attentate wie in Mannheim oder in Solingen sind ebenfalls ein Grund dafür. Dies alles sage ich, weil die drei Themen – wirtschaftliche Entwicklung, Bildung und Sicherheit –, die ich gerade skiz- (Minister Dr. Danyal Bayaz) ziert habe, die Aufgaben sind, denen wir in diesem Doppelhaushalt besondere Priorität einräumen wollten. Wir haben versucht, diesen neuen Aufgaben in diesem Doppelhaushalt zusätzlich zu unseren langfristigen Schwerpunkten – diese Aufgaben sind ja nicht verschwunden: Klimaschutz, ökologische und digitale Modernisierung – bestmöglich nachzukommen. Das sind die Grundlagen unserer praktischen Politik. Das bilden wir in diesem Haushalt mit konkreten Zahlen ab, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Im Einzelnen: Immer mehr Kinder in den Schulen unseres Landes verfügen über zu wenig Sprachkompetenzen. Das mindert ihre schulischen Leistungen. Das hat übrigens auch Folgen für die Mitschülerinnen und Mitschüler sowie für die Lehrkräfte. Denn eine Schulklasse funktioniert natürlich ganz anders, wenn immer mehr Kinder speziellen Förderbedarf mitbringen. Sie benötigen mehr pädagogische Aufmerksamkeit. Das ist dann an anderer Stelle auch nicht mehr zu leisten oder irgendwie zu kompensieren. Wir haben in der letzten Zeit sehr genau beobachten müssen, dass die schulischen Leistungen – auch in Baden-Württemberg – nachgelassen haben. Das wird in der Konsequenz auch für die Unternehmen in unserem Land irgendwann natürlich zum Problem werden. Deswegen, meine Damen und Herren, sind Investitionen in unser Bildungssystem nicht nur Investitionen in die Zukunft, wie man so schön sagt, sondern am Ende auch ein Standortfaktor. Deswegen ist Bildung einer der zentralen Schwerpunkte in diesem Haushalt. Unser Fokus liegt dabei ganz konkret auf der frühkindlichen Bildung, auf der Sprachkompetenz. Sie ist die Grundlage für den Bildungserfolg von jungen Menschen, und sie ist übrigens zwingende Voraussetzung dafür, dass Integration und Chancengerechtigkeit in unserem Land vollzogen werden können. Ich persönlich halte das auch für die beste Form der Sozialpolitik, und das sollte der zentrale Bestandteil einer jeden Aufsteigergesellschaft sein, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Deswegen haben wir zusätzliche Mittel von der vorschulischen Bildung bis zur Elternarbeit genau in diesem Haushalt vorgesehen. Das Programm „Lernen mit Rückenwind“, das die Kultusministerin vor einiger Zeit gestartet hat, führen wir im Kontext der Sprachförderung fort. Die multiprofessionellen Teams weiten wir im Rahmen des Startchancen-Programms aus. Um es mal auf Heller und Pfennig runterzurechnen: 14,5 Milliarden € nur für die Bildung in diesem Haushalt, das ist eine Höchstmarke. Natürlich ist aufgrund der Inflation und der Personalsteigerung auch der nominelle Wert gestiegen, aber es ist die Höchstmarke im Haushalt des Landes Baden-Württemberg. Ich finde, das ist ein starkes Signal für die Lehrkräfte, für die Schülerinnen und Schüler in diesem Land. Wir gehen die Aufgaben unserer Zeit an, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Bildung ist e i n Baustein zur Stärkung unseres Wirtschaftsstandorts. Der andere – das sollte zumindest unser Anspruch sein – ist unsere DNA im Land Baden-Württemberg: ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 die Förderung von Innovation, von Forschung, von Entwicklung. Wir leben in einer offenen, sozialen Marktwirtschaft. Wettbewerb ist das Kernelement der Marktwirtschaft. Wir stehen – bei allem Respekt vor den geschätzten anderen Bundesländern – nicht mit dem Saarland oder mit Schleswig-Holstein im Wettbewerb, sondern im Zweifel mit Shenzhen oder dem Silicon Valley. Der Präsident des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel hat neulich einen Satz gesagt – ich meine, mit dem sollten wir uns alle stark beschäftigen –: Der Staat sei nicht gut darin, die Gewinner von morgen zu finden, aber leider sind die Verlierer von gestern oft sehr gut darin, den Staat zu finden. Ich finde, meine Damen und Herren, da hat er recht. Der Staat kann aber dafür sorgen, dass die Gewinner von morgen bei uns entstehen. Genau darauf richten wir unseren Fokus. Das machen wir z. B. über die Finanzierung der Universitäten und Hochschulen in unserem Land. Sie sind die Orte, an denen Innovationen, an denen neue Zukunftstechnologien entstehen und an denen neue Fachkräfte ausgebildet werden. Deswegen stärken wir unsere Hochschulen strukturell durch die Grundfinanzierung in Höhe von über 43 Millionen € in der neuen Hochschulfinanzierungsvereinbarung. Das ist Planungssicherheit für die Hochschulen. Wenn Sie mal mit denen sprechen, auch im Vergleich zu anderen Ländern, wo jeder Haushalt immer von den aktuellen Verhandlungen abhängig ist, stellen Sie fest: Wir schaffen da Planungssicherheit. Das ist in diesen Zeiten ein hohes Gut. Hierfür stellen wir den Hochschulen allein im Jahr 2026 zusätzliche Mittel in Höhe von 91 Millionen € zur Verfügung, damit wir den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg auch weiter voranbringen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die traditionelle Ausrichtung von Hochschulen heißt ja „Forschung und Lehre“. Ich finde, wenn wir in den Hochschulen unterwegs sind und auch in den Ökosystemen, die sich darum bilden, merken wir, dass dort gerade eine dritte Säule entsteht, nämlich die Anwendung, die Ausgründung, die Kommerzialisierung von Ideen aus diesen universitären Ökosystemen. Auch da setzen wir einen Fokus, entweder direkt über Programme des Landes oder über die landeseigene L-Bank. Da geht es um die Schaffung von Räumen, von Finanzierungsmöglichkeiten. An beidem fehlt es jungen Unternehmen. In dynamischen Zeiten und in einer Marktwirtschaft mit sich stetig verändernden Strukturen wollen wir genau diese Innovationen, diese neuen Ideen entwickeln, obwohl wir gerade natürlich auch merken, dass die finanziellen Spielräume zurückgehen. Aber das ist uns ein wichtiges Anliegen. Ich sage es mal etwas flapsig: Wir sind da auch bemüht, uns jeden Euro aus den Rippen zu quetschen, weil wir davon überzeugt sind, dass das die Quellen des Wohlstands von morgen sind. Nehmen Sie beispielsweise das Thema Wagniskapital. Wir haben das Programm Venture-Capital-Fonds Baden-Württemberg, den VC-Fonds „Start-up BW“ und auch die reguläre Start-up-Förderung. Dafür wollen wir zusätzliche Mittel vorsehen. Das ist ein ganz wichtiger Schwerpunkt. Wenn wir mal im Land unterwegs sind, sehen wir: Es bilden sich genau diese zarten Pflänzchen, die „Health & Life Science Alliance“ in der Rhein-Neckar-Region, neue Mittel für einen Forschungsbau, ebenso der Innovationscampus Cyber (Minister Dr. Danyal Bayaz) Valley oder ein Landesgraduiertenzentrum für das Thema „Künstliche Intelligenz“ in Heilbronn, Quantentechnologie – ich könnte die Aufzählung so weiterführen. Das alles hat noch nicht die internationale Sichtbarkeit wie ein Ökosystem in Berlin oder in München. Aber diese Dezentralität – weil wir gerade in der Fläche auf diese Zukunftstechnologien Wert legen – ist, denke ich, genau der richtige Ansatz, weil das Baden-Württemberg eben ausmacht. Es geht nicht einfach nur darum, Geld auf Institutionen zu kippen – um es mal etwas flapsig zu sagen –, sondern letztlich um die Köpfe, die dort forschen. Die Krebswissenschaftlerin aus Heidelberg, die die Sprache von Tumoren verstehen will, der Robotikgründer aus Metzingen, ein Start-up in Konstanz, das die Digitalisierung des Zollwesens in Europa revolutionieren will – alles kluge Köpfe. All das sieht man an einer Zahl, bei der Baden-Württemberg keiner etwas vormacht: Der Anteil der Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträgt 5,5 %. Bei allen Schwierigkeiten, bei allen strukturellen Herausforderungen, vor denen wir stehen, ist das für mich noch immer der beste Proxy für die Zukunftsfähigkeit eines Innovationsstandorts. Und genau das unterstützen wir mit unserer Politik, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ein anderes Thema, das viele Menschen in diesen Zeiten beschäftigt – ich hatte es eingangs gesagt –, ist das Thema Sicherheit. Wir haben im aktuellen Haushalt einen Schwerpunkt bei der Polizei und der Justiz gelegt. Aber Ereignisse wie in Mannheim oder in Solingen lassen Menschen an ihrer subjektiv empfundenen, aber eben auch an der objektiven Sicherheit zweifeln. Das können wir seitens der Landesregierung selbstverständlich nicht ignorieren. Das hat auch etwas mit der Akzeptanz unseres Staates zu tun. Denn in einer Demokratie gehören die Akzeptanz des Staates und das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit dieses Staates zu den Grundvoraussetzungen des Funktionierens unseres Gemeinwesens, meine Damen und Herren. Deswegen planen wir in diesem Regierungsentwurf eine weitere Stärkung der Polizei und der Justiz. Es gibt die Einstellungsoffensive bei der Polizei, wodurch zusätzliche 650 Stellen geschaffen werden. Im Justizvollzug und im Strafbereich planen wir weitere 259 Stellen, und wir geben zusätzlich fast 349 Millionen € in die Stärkung der inneren Sicherheit. Hinzu kommt die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und von Geldwäsche. Dazu wollen wir eine ressortübergreifende Ermittlungseinheit schaffen. Wir wollen damit die Bekämpfung von Verbrechen mit großem wirtschaftlichen Schaden effektiver machen. Das spürt man letztlich idealerweise auch bei den Steuereinnahmen. Auch dafür sind in diesem Haushalt Mittel hinterlegt. Zur Einstellungsoffensive bei der Polizei gehören auch neue Stellen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus. Denn von ihm geht weiterhin eine der größten Bedrohungen für unseren freiheitlichen Rechtsstaat aus. Das hat zuletzt auch noch mal der Publizist Michel Friedman im Hessischen Landtag gesagt – eine wirklich bemerkenswerte Rede. iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal auf das Thema Antisemitismus zu sprechen kommen. Der Landtag hat dazu ja in der vorletzten Woche eine Resolution gefasst. Denn seit dem 7. Oktober des vergangenen Jahres sind es ja nicht nur Rechtsextreme, die ihren Antisemitismus offen ausleben; wir sehen das auch in Teilen des linken Milieus. Gerade bei islamistisch geprägten Migranten ist der Antisemitismus ein großes Problem. Wir alle haben nach den Terroranschlägen auf Israel die Bilder von feiernden Menschen auf unseren Straßen gesehen, die uns alle sehr beschämen, auch mich persönlich als Sohn eines türkischen Migranten, der nach Baden-Württemberg gekommen ist, ein Land, das ihm alles geboten hat. Deswegen stärken wir mit dem vorliegenden Haushalt auch noch mal die Antisemitismusbekämpfung. Wir stärken die Sicherungsmaßnahmen bei den Israelitischen Religionsgemeinschaften, und wir setzen den Schutz der jüdischen Kultur fort. Natürlich ist es traurig – eine Sekunde, Herr Hagel –, dass das fast 80 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz weiter notwendig ist, aber wir verschließen eben nicht die Augen vor dieser Realität. Jüdisches Leben in Deutschland ist so angefeindet und unsicher wie selten seit dem Zweiten Weltkrieg, und Michel Friedman hat dazu etwas wirklich Bemerkenswertes gesagt – ich zitiere, Frau Präsidentin –: Die Würde jüdischer Menschen in Deutschland ist antast­ bar, wird angetastet, und das seit Jahrzehnten. Ich finde es einfach ungeheuerlich, dass ein Mensch jüdischen Glaubens diesen Satz sagen muss. Wenn wir es mit dem Ausspruch „Nie wieder!“ ernst meinen, dann dürfen wir diesem wachsenden Judenhass nicht tatenlos zusehen. Auch das untermauern wir mit diesem Haushalt. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Herr Minister Dr. Bayaz, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Klos aus der AfD-Fraktion zu oder nicht? Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Nein, er soll einfach die letzten 60 Sekunden meiner Rede auf sich wirken lassen, und dann sind alle Fragen beantwortet, Frau Präsidentin. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zurufe von der AfD) Schwierige Zeiten, meine Damen und Herren, sind oft dynamische Zeiten, und deswegen haben wir nach der Erstellung des vorliegenden Regierungsentwurfs seitens der Landesregierung weitere Maßnahmen zur Stärkung der inneren Sicherheit diskutiert und am Ende auch beschlossen. Es geht da um die Nutzung von künstlicher Intelligenz in der Fahndung und um die Schaffung eines Terrorismusbekämpfungszentrums. Durch dieses Paket soll die Sicherheit im Land weiter gestärkt werden, die Migration soll besser geordnet werden, und islamistischer Radikalisierung soll noch stärker, noch effektiver vorgebeugt werden. (Minister Dr. Danyal Bayaz) Es gab Kritik, meine Damen und Herren, warum das denn nicht gleich in den Haushaltsentwurf gepackt wurde. Da sage ich Ihnen in aller Offenheit: Das ist eine faire, eine legitime Kritik, aber ich finde, in dynamischen Zeiten ist nicht so sehr der Prozess dahin das Entscheidende, sondern am Ende ist das Ergebnis von Politik – in diesem Fall das Sicherheitspaket – das, was entscheidend ist, und das ist ein gutes, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Da möchte ich mich einfach beim Herrn Innenminister, aber auch beim Ministerpräsidenten, dem dieses Sicherheitspaket ein wichtiges persönliches Anliegen war, für die gute Zusammenarbeit ganz herzlich bedanken. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Meine Damen und Herren, ich habe etwas zu den aktuellen Themen unserer Zeit, die uns alle als Gesellschaft stark beschäftigen und derer wir uns auch nach bestem Wissen und Gewissen und mit den finanziellen Möglichkeiten, wie wir sie eben haben, annehmen wollen, gesagt. Aber über diese Themen vergessen wir natürlich nicht das Langfristziel, vor allem den Klimaschutz und die ökologische Modernisierung unseres Landes und unserer Wirtschaft. Auch hier gilt: Wenn die Spielräume kleiner werden, dann geht es vor allem darum, effektive Maßnahmen zu ergreifen. Da geht es um Wirtschaftlichkeit, da geht es um Wirksamkeit. Mehr Geld bedeutet ja nicht automatisch mehr Klimaschutz. Es geht darum, das zu tun, was Umwelt und Klima auch wirklich schützt. Wir machen das z. B. ganz konkret in unserem Einflussbereich bei unseren Landesgebäuden, 8 000 Stück an der Zahl. Wir haben hier einen klaren Schwerpunkt „Sanierung vor Neubau“ gelegt; 100 Millionen € sind im Bauprogramm allein für die klimaneutrale Wärmeversorgung vorgesehen. Wir werden die Photovoltaik auf unseren Landesgebäuden hochlaufen lassen. Wir konnten im laufenden Jahr 23 000 m2 PV-Flächen zubauen. Hier wollen wir weiter anknüpfen und zulegen. Um Ihnen mal eine Zahl zu nennen: Wir sparen mit diesen geplanten Baumaßnahmen über 26 000 t CO ganz konkret ein, und das wollen wir an dieser Stelle auch verstärken, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das sind natürlich jetzt nicht die einzigen Klimaschutzpositionen. Wenn Sie durch die Ressorts schauen, vom Wirtschaftsministerium über das Verkehrsministerium, natürlich bis zum Umweltministerium, sehen Sie: Dort sind viele Maßnahmen enthalten. Ich will auch einmal ganz konkret die kommunale Wärmeplanung herausstellen, bei der Baden-Württemberg eine Vorreiterrolle eingenommen hat. Ich möchte die Gelegenheit aber auch nutzen, noch einmal den Fokus auf einen zentralen Punkt für den Klimaschutz in diesem Haushalt zu legen. Es geht nämlich um die im Haushalt hinterlegte Garantie für die NECKARPRI, also den Landesbetrieb, der die Anteile an der EnBW hält und managt. Wie ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Sie alle wissen, gibt es Diskussionen, im Rahmen der EnBW eine Kapitalerhöhung in Betracht zu ziehen. Wir seitens der Landesregierung unterstützen diese Idee. Wir unterstützen das auch in diesem Haushalt. Denn aktuell ist es so, dass das Unternehmen plant, bis zum Jahr 2030 rund 40 Milliarden € in den Umbau der Energieversorgung zu investieren. (Abg. Anton Baron AfD: Aha! Ihre günstige Ener- gie!) Es wird schon heute so sein, dass dieses Geld nicht ausreichen wird. Das hat natürlich auch etwas mit den Baupreisentwicklungen der letzten Jahre zu tun. Bei diesen geplanten Investitionen geht es um wirklich wichtige Infrastruktur für ein Industrieland wie Baden-Württemberg. Ich nenne den Ausbau der erneuerbaren Energien, den Ausbau der Netze, die Umrüstung bestehender Kraftwerke, E-Mobilität, Back-up-Kapazitäten. Ich erinnere mich auch an gute, an kontroverse Diskussionen – die wir übrigens auch in diesem Haus geführt haben –, z. B. als es um die Frage der Teilveräußerungen der TransnetBW ging. Diese Kritik ist mittlerweile verstummt, weil verstanden wurde, dass privates Kapital bei der Transformation benötigt wird. (Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Zu wenig!) Deswegen ist das genau der Gedanke, der uns auch jetzt leitet. Denn mit einer Kapitalerhöhung können wir als Anteilseigner das private Kapital der EnBW hebeln. Da geht es um eine zentrale Frage für unseren Standort, nämlich um saubere, bezahlbare und sichere Energie. Wir tun an dieser Stelle nicht nur etwas für den Klimaschutz, sondern es ist auch eine Antwort an die autoritären Regime in dieser Welt. Wir nehmen unsere Energiezukunft in die eigene Hand, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf von der AfD: Schwärmerei!) Ich habe einen Überblick über die Schwerpunkte in diesem Haushaltsentwurf gegeben. Wir werden diese Schwerpunkte und viele andere Maßnahmen in den kommenden Wochen im Finanzausschuss, aber auch hier im Plenum vertieft debattieren. Meine Damen und Herren, ich will mich zuletzt auf ein paar grundsätzliche Aspekte der Finanzpolitik konzentrieren. Trotz der herausfordernden fiskalpolitischen Situation ist das Volumen dieses Doppelhaushalts, besser gesagt, in diesem Entwurf, den wir heute vorlegen, noch einmal gestiegen. Das hat natürlich auch etwas mit Grundprinzipien der Volkswirtschaft zu tun. Wenn die Wirtschaft wächst, wenn die Preise steigen, dann korrespondiert natürlich auch die Größe der öffentlichen Ausgaben damit. Aber es ist natürlich schon so, dass es nach dem Urteil – wenn ich mir diese Bemerkung erlauben darf: strengen Urteil – des Bundesverfassungsgerichts zur Schuldenbremse aus dem letzten Jahr noch einmal herausfordernder geworden ist. Das gilt für alle Länder. Das gilt auch für den Bund. Das lesen wir jeden Tag in der Zeitung. Jetzt kann man versuchen, diese Herausforderungen mit juristischen Stunts am Rande der Verfassung zu lösen. Mein (Minister Dr. Danyal Bayaz) Kollege im Bund hat dazu ein bisschen Anschauungsmaterial geliefert. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sehr freundliche Formulierung!) Oder man sucht zur Deckung steigender Bedarfe Lösungen, (Zuruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) die schwierig sein können, die schwierigen Abwägungen unterliegen und die auch etwas mit Sich-ehrlich-machen zu tun haben angesichts der ökonomisch angespannten Lage, meine Damen und Herren. Denn vor allem ist es wichtig, Haushalte aufzustellen, die dem geltenden Rechtsrahmen entsprechen. Deswegen haben wir ganz bewusst und freiwillig und nach meiner heutigen Information auch als einziges Bundesland überhaupt unsere Haushaltspraxis juristisch überprüfen und abstecken lassen. Genau daran wollen wir uns orientieren. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das war überwiegend verfassungkonform!) – Ja, ich weiß, dass es den Puls hochtreibt, wenn man sich mit der Situation beschäftigt. Aber, Herr Rülke, lassen Sie sich gesagt sein: Das ist der seriöse finanzpolitische Weg, den wir in Baden-Württemberg gehen, und auch der hat diesmal gegolten, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich sage auch nicht, dass es einfach ist. Denn diese Haushaltsverhandlungen haben natürlich immer auch etwas zu tun mit einem Spagat zwischen tagesaktuellen Notwendigkeiten und einer angemessenen Zukunftsvorsorge. Ich habe ja die genannten Investitionen skizziert: Sicherheit, Bildung, Klimaschutz, aber auch Wissenschaft, Wohnraumförderung. In aller Offenheit: Wir haben das als Koalition höher gewichtet als z. B. die Beibehaltung der Zuführung an den Pensionsfonds. Ich kann Ihnen sagen: Das ist eine schwierige Entscheidung, das ist eine schwierige Abwägung. Das kann man aus guten Gründen übrigens auch anders sehen. Wenn man es dann anders sieht, dann muss man doch auch fragen: Welche dieser Maßnahmen hätte es nicht gebraucht, oder wo hätten wir dieses Geld eingespart? Das erwarte ich mir dann auch von einer seriösen finanzpolitischen Debatte, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich will aber auch sagen: Wir können in Baden-Württemberg froh sein, dass wir diese Puffer noch haben. Da empfehle ich mal Gespräche mit vielen anderen Ländern dieser Republik. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Und mit den Grü- nen!) Wir haben in der Vergangenheit vergleichsweise hohe Summen zurückgelegt. Das war in haushalterisch weniger angespannten Zeiten erstens einfacher und zweitens auch richtig. So haben wir den Fonds zum Leben erweckt, gut aufgefüllt, und der Fonds arbeitet heute auch auf eigene Rechnung. Er erwirtschaftet jedes Jahr eine Rendite, die wiederum in den Fonds eingezahlt wird. Er trägt sich also selbst. Deswegen war das an dieser Stelle auch eine zumutbare Entscheidung, meine Damen und Herren. iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Wir haben auch unseren Kommunen unter die Arme gegriffen; auch diese sind natürlich mit vielen Themen beschäftigt und konfrontiert. Ich habe die hohe Zahl von Geflüchteten genannt. Hinzu kommt die prekäre Situation vieler Krankenhäuser im Land, und dann gibt es natürlich auch die wachsende Aufgabenflut als Träger von Kitas und Schulen. Deswegen haben wir noch in diesem Jahr ein kommunales Sofortprogramm für das Jahr 2024 beschlossen – fast 580 Millionen € allein in diesem Jahr –, um den Kommunen kurzfristig unter die Arme zu greifen. Zeigen Sie mir ein anderes Bundesland, das so mit seinen Kommunen umgeht, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig!) Und das war nicht nur in den Bereichen Ganztagsbetreuung und Krankenhäuser sowie bei den Flüchtlingskosten der Fall, sondern wir haben in diesem Haushalt auch eine Kofinanzierung für die Breitbandinfrastruktur in Höhe von 1,1 Milliarden € festgelegt, um die Förderung auf hohem Niveau fortzusetzen. Ich finde, da können wir mit allem Ernst behaupten: Wir sind ein seriöser, verlässlicher Partner unserer Kreise, Städte und Gemeinden. (Beifall bei den Grünen – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Bravo!) Man darf auch an Folgendes erinnern: Warum sind wir in der Lage, das zu machen? Weil wir vorausschauende Finanzpolitik betrieben haben. In den zurückliegenden Jahren wurden nach meiner Erinnerung sehr viele Dinge an uns herangetragen: Der Staat muss dieses machen, der Staat muss jenes machen; „Jetzt macht doch mal die Rücklage locker!“ Ja, hätten wir diesen Rufen Folge geleistet, dann stünden wir heute ziemlich blank da. Deswegen ist es gut, vorsorgende Haushaltspolitik zu machen, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Richtig!) um dann, wenn es mal wirklich knallt, den Kommunen unter die Arme greifen zu können. (Beifall bei den Grünen) Trotzdem müssen wir der Realität ins Auge schauen: Wir werden uns noch mal strecken müssen. Die wirtschaftliche Lage ist desolat; ich glaube, da gibt es nichts schönzureden, und die konjunkturelle Lage – – (Beifall bei Abgeordneten der AfD) – Entschuldigung, Sie brauche ich ganz sicher nicht, um die Situation zu erkennen. (Widerspruch bei der AfD – Abg. Alfred Bamberger AfD: Genau uns brauchen Sie! – Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Geht es dem Land schlecht, freut sich die AfD! – Abg. Anton Baron AfD: Der hat sich ja noch was überlegt! Gerade noch rechtzeitig gekommen! – Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, Herr Finanzminister Dr. Bayaz hat das Wort. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Danke, Frau Präsidentin. – Wir haben nicht nur eine konjunkturelle Schwäche; die konjunkturelle Delle, die wir in Baden-Württemberg als Exportland besonders spüren, trifft auch auf eine strukturelle Schwäche, auf eine strukturelle Krise. Das wird sich sehr wahrscheinlich auch morgen in der Steuerschätzung, die der Bundesfinanzminister vorstellen wird, bemerkbar machen. Hinzu kommt, dass es ein teures, aber in der Sache richtiges Wachstumspaket der Bundesregierung gibt, das wir, das Land, natürlich auch werden mitfinanzieren müssen. Wir haben für das nächste Jahr 730 Millionen € Mindereinnahmen bei den Steuern eingeplant, aber ich kann heute nicht seriös, nicht verlässlich sagen, wie groß das Wirtschaftspaket des Bundes am Ende ausfallen wird. Deswegen rate ich uns allen zu Vorsicht und zu Wachsamkeit. Denn es wird in den nächsten Wochen eher um das Konsolidieren gehen als um neue Ausgaben. Wir – besser gesagt: Sie, der Haushaltsgesetzgeber – müssen sicherlich im parlamentarischen Verfahren noch einmal nachziehen. Es ist ja auch nichts Unübliches, dass sich ein Haushalt bewegt und entwickelt und dass bei den Ausgaben möglicherweise noch einmal nachgesteuert werden muss. Ich sage das deswegen, weil es zum einen zwar um die Frage geht – und das werden wir auch diesmal wieder hinbekommen –: Wie sieht, einmal dahingestellt, ob es ein einjähriger oder ein Doppelhaushalt ist, eigentlich ein einzelner Haushalt aus? Die andere Frage aber lautet: Wie sieht eigentlich Finanzund Haushaltspolitik in den nächsten Jahren insgesamt aus? Mario Draghi hat einen – wie ich finde, leider viel zu wenig beachteten – Report zu der Frage geschrieben, was Europa braucht, um sicherheitspolitisch, technologisch, wirtschaftlich, geopolitisch auch in Zukunft mithalten zu können. Für die Bundesrepublik haben viele, viele Institutionen – der BDI, das Institut der deutschen Wirtschaft, der Sachverständigenrat und jüngst auch der DGB in Baden-Württemberg, heute ebenso der Bundeswirtschaftsminister, der einen eigenen Plan vorlegt – auf den hohen Investitionsbedarf hingewiesen, den wir haben. Wir haben, meine Damen und Herren, im Rahmen unserer Möglichkeiten Investitionen eingeplant. Die Investitionsquote liegt wieder bei über 10 %, und ich finde, das ist ordentlich. Bei einem Haushalt mit einem Gesamtvolumen von 136 Milliarden € ist das ordentlich. Aber ob das ausreicht? Für ein wirtschaftlich starkes und finanziell gesundes Land sieht das gerade noch gut aus, aber durch das Karlsruher Urteil und durch die sich verändernden ökonomischen Gegebenheiten wird der Spielraum auch bei uns enger. Ob wir dies langfristig gestemmt bekommen, steht ohnehin noch auf einem anderen Blatt, und ich finde, es ist berechtigt, da ein Fragezeichen zu setzen. Ich habe persönlich – da spreche ich für mich persönlich – auch immer wieder unterschiedliche Reformvorschläge dazu gemacht, wie wir mehr Möglichkeiten für öffentliche Investitionen, vor allem in Infrastruktur, um den Kapitalstock des Landes zu erneuern, schaffen können. Am besten macht man so etwas in einer Reformkommission mit dem Bund und den Ländern. Der Ministerpräsident hat sich offen für derartige Initiativen gezeigt, wie übrigens 15 andere Ministerpräsidenten in dieser Republik auch, die einen mehr, die anderen weniger. Ich sage das jetzt, weil wir immer ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 wieder aufgefordert werden: Macht doch jetzt mal was! Um es auf Neudeutsch bzw. Englisch zu sagen: Das ist „beyond our pay grade“. Wir müssen uns an die Regeln der Verfassung, des Grundgesetzes, halten. Das Thema muss dann auf Bundesebene angegangen werden, wenn man es angehen möchte. Die Landesregierung möchte eines ganz sicher nicht: eine Operation am Rande der Verfassung, wie die im letzten Jahr, die dem Bund über Nacht um die Ohren geflogen ist. Hilfen für die Landwirtschaft und die zugesagten Netzentgelte wurden reduziert, die Förderung der Elektromobilität musste über Nacht eingestellt werden. Das Letzte, was dieser Standort braucht, ist Planungsunsicherheit und Verunsicherung. Deswegen brauchen wir in der Debatte – Herr Stoch, ich schaue auch ein bisschen zur Fraktion der SPD – keine Luftschlösser, keine ungedeckten Schecks. Diese Koalition steht für eine verlässliche und stabile Finanzpolitik. Vielleicht wachsen dann nicht die Bäume in den Himmel, aber die Menschen können sich darauf verlassen, dass das, was wir ins Schaufester stellen, am Ende des Tages auch ankommt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wenn es eine Reforminitiative geben sollte, ist unsere Hand dafür ausgestreckt. Das haben wir an vielen Stellen dokumentiert. Der Impuls muss dann aber auch von der Bundesebene kommen. In ökonomisch und geopolitisch schwierigen Zeiten – ich hatte es eingangs gesagt – wollen wir den Bürgern mit diesem Haushalt bestmöglich Orientierung geben, und wir wollen Verlässlichkeit bieten. Wir priorisieren da, wo Investitionen aktuell, aber auch langfristig aus unserer Sicht sinnvoll sind. Wir stärken die Bereiche der Bildung, der inneren Sicherheit, der Daseinsvorsorge und einen funktionierenden Staat. Über die digitale und die ökologische Modernisierung investieren wir in den Erhalt der Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger sowie in die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. An der Erstellung des Haushaltsentwurfs haben viele kluge Menschen vor und hinter den Kulissen gearbeitet. Es gehört zur Einbringung des Entwurfs dazu, diesen Menschen zu danken, allen voran dem Abteilungsleiter und seinem Team der Abteilung 2, den Haushältern in meinem Haus, die Tag und Nacht gerödelt haben, auch an vielen Wochenenden. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der AfD) Sie erkennen dies fraktionsübergreifend an und applaudieren, denn hier wird großartige Arbeit geleistet. Das gilt übrigens auch für die Finanzreferate in den jeweiligen Ressorts. Die sind mindestens genauso beschäftigt. Ich möchte aber auch, weil wir hier im Parlament sind, den Koalitionsfraktionen danken, vorneweg den beiden Fraktionsvorsitzenden Andi Schwarz und Manuel Hagel, aber auch den beiden Sprechern Markus Rösler und Albrecht Schütte. Es war wie immer ein Kraftakt, den wir auch in diesem Jahr kollegial bewältigt haben, vor allem geräuschlos. Das ist mittlerweile ein Wert an sich. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) (Minister Dr. Danyal Bayaz) Man sieht anderswo, dass Haushaltsverhandlungen eine Regierung immer an den Rand des Kollaps und des Wahnsinns bringen. Das ist bei uns nicht der Fall. Ich finde, dass darf man in diesen Zeiten auch herausstellen, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf: Die Regierung nickt halt alles ab!) Danken will ich auch den Mitgliedern der Landesregierung, insbesondere dem stellvertretenden Ministerpräsidenten für die Beratungen in der Haushaltskommission, vor allem aber dem Ministerpräsidenten, dem man immer anmerkt, dass er lange Mitglied des Finanzausschusses gewesen ist. Das macht den Finanzminister immer etwas nervös, weil er natürlich alle Tricks kennt. Herr Ministerpräsident, vielen Dank für das Vertrauen in finanzpolitisch nicht ganz einfachen Zeiten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Damit bin ich bei Ihnen, meine Damen und Herren, dem Parlament, dem Haushaltsgesetzgeber. Das ist Ihr Haushalt. Wir sind Dienstleister und bringen diesen Haushalt ein. Jetzt sind Sie gefragt. Es wäre doch gelacht, wenn in einem Haushalt von 136 Milliarden € nicht Luft nach oben ist. (Abg. Anton Baron AfD: Sie haben noch nie einen Antrag der Opposition angenommen!) Da fällt mir auch kein Zacken aus der Krone. Ein Regierungsentwurf, der solide und gut ist, kann immer noch besser werden. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Aha! Das glaube ich auch!) Ich freue mich auf gute, auf konstruktive Beratungen. Ich weiß, dass der Haushalt bei Ihnen in besten Händen ist und wir bzw. Sie, wenn alles gut läuft, diesen Haushalt am Ende des Jahres verabschieden können. Das wird ein guter Tag, weil die Menschen in Baden-Württemberg für die nächsten zwei Jahre Sicherheit und Verlässlichkeit bekommen. Herzlichen Dank (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Muhterem Aras

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Bayaz. – Meine Damen und Herren, Sie wissen, die Aussprache zum Haushalt erfolgt in der nächsten Plenarsitzung am 6. November. Damit ist Punkt 2 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2024/2025) – Drucksache 17/7519 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen – Drucksache 17/7645 Berichterstattung: Abg. Sebastian Cuny iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Seimer. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart übernimmt die Sitzungsleitung.)

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Peter Seimer GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin oder – jetzt erfolgt gerade der Wechsel der Sitzungsleitung – sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf sorgen wir vor allem für eines: Wir zeigen unseren Beamtinnen und Beamten, wie gut ihre Arbeit ist, und wir sorgen dafür, dass sie anständig bezahlt werden. Ein funktionierender Staat ist essenziell wichtig; er ist essenziell wichtig für das Vertrauen in den Staat, für die Funktionsfähigkeit, aber auch für die Unternehmen, für den Wirtschaftsstandort. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf legen wir fest, dass Beamtinnen und Beamte ab dem nächsten Monat, dem 1. November 2024, 200 € mehr bekommen und ab dem 1. Februar 5,5 % mehr, was sich dann auf einen deutlichen Gehaltszuwachs summiert. Ich mache es mal an einem Beispiel fest: Bei A 8 Stufe 1 gibt es einen Lohnzuwachs von 13 %, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das ist gerade in den vergangenen Zeiten, die von einer hohen Inflation geprägt waren, die glücklicherweise und dank der guten Politik im Bund – ein Dank an Bundesminister Habeck – wieder auf eine ordentliche Zahl gesunken ist – – Aber: Die Bezahlung ist immer die eine Sache. Eine andere Sache ist die Art und Weise, wie man die Arbeit zu verrichten hat und wie sie in der Öffentlichkeit gesehen wird. Ich sage trotzdem vorneweg: Die Kasse muss stimmen; das ist immer das Wichtigste, wenn man arbeiten geht – für den Schwaben vielleicht nicht so, da ist es auch einfach mal wichtig, dass man Geschäft hat; aber natürlich muss die Kasse stimmen. Aber: Wer gestern den SWR-Beitrag „Amt am Limit“ gesehen hat, den kann das nicht kaltlassen, was dort gesagt wurde: Angriffe auf Beamtinnen und Beamte und auch auf Angestellte im öffentlichen Dienst. (Zuruf von der AfD: Von wem?) Es gibt immer weniger Vertrauen in den öffentlichen Dienst; die Angestellten sowie die Beamtinnen und Beamten des öffentlichen Dienstes werden beleidigt und diffamiert. Das ist nicht hinnehmbar, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Dennis Klecker AfD) Der Respekt gilt gerade den Menschen, die sich an vorderste Front stellen: sei es bei der Polizei, sei es in der Pflege, sei es im Krankenhaus – auch wenn die Schicht mal wieder ein bisschen länger geht –, seien es die Lehrerinnen und Lehrer – nicht nur während der Coronapandemie, sondern tagtäglich –: (Peter Seimer) Was da geleistet wird, davor ziehe ich meinen Hut, davor habe ich den allergrößten Respekt, dafür sage ich an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei den Grünen, Abgeordneten der CDU so- wie der Abg. Andreas Stoch SPD und Alfred Bam- berger AfD) Wir sorgen mit diesem Gesetz für eine gute Bezahlung. Dabei wollen wir es aber nicht belassen. Wir arbeiten in der Koalition natürlich auch immer weiter an der Verbesserung der Arbeitsbedingungen für unsere Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Als Vorwurf – – Dazu gehören hier und da immer wieder auch zusätzliche Stellen, aber eben mit Augenmaß und nicht mit Unvernunft. Das geben unsere Zahlen auch her. Denn wenn man einmal die Zahlen in Deutschland mit denen der OECD-Staaten vergleicht – das heißt, mit allen entwickelten Industriestaaten dieser Welt –, dann steht Deutschland sehr gut und auch als sehr schlanker Staat da, auch wenn manche gern das Gegenteil behaupten. Norwegen hat eine Quote von Staatsbediensteten von über 30 %, Schweden von 29 % und Frankreich von 21 %. Der OECD-Durchschnitt liegt bei 18 %, Österreich und Großbritannien liegen bei 17 % und die USA liegen bei 15 %. Dann fragt man sich: Wann kommt denn eigentlich Deutschland? Deutschland hat eine Quote von 11,1 %. Das heißt: Wir haben noch immer einen sehr schlanken Staat. Das zeigt aber auch, was in den Ämtern, was in den Behörden alles geleistet wird. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das Klischee, dort würde nicht gearbeitet oder die würden nur dasitzen und Kaffee trinken, ist mit diesen Zahlen, meine ich, eindeutig widerlegt. Auch der Vorwurf, der immer wieder von den Oppositionsfraktionen kommt – ich schaue mal auf die FDP/DVP direkt vor mir –, wir würden im Staatshaushalt den Personalapparat aufblähen, ist widerlegt. Schauen Sie sich einmal die Zahlen an. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ja, eben!) Sie schimpfen sich doch selbst immer als die Partei der Unternehmer. Dann sollte man sich auch ein bisschen mit BWL auskennen. Was mache ich denn als Unternehmer, wenn mein Unternehmen wächst? Ich stelle Personal ein. Warum? Weil es mehr Geschäft gibt. Beim Staat ist es nicht anders. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das ist vielleicht eine Logik! Das steht so in jedem Lehrbuch für Betriebswirtschaft, gell? Der Staat muss immer fetter werden! – Weitere Zurufe) Schauen Sie es sich an: 2011, als wir Grünen hier an die Regierung kamen, lag die Personalausgabenquote in Baden-Württemberg bei 37,7 %. 2023 lag sie bei 35,8 %. Somit ist die Personalausgabenquote gesunken. Jetzt könnte man sagen, das sei nur die Personalausgabenquote in Relation zum Haushalt. Schauen Sie sich die Quote doch einmal in Relation zum Bruttoinlandsprodukt an. In Relation zum Bruttoinlandsprodukt betrug sie 2011 3,56 %, im Jahr 2023 3,53 %. Auch da hatten wir einen leichten Rückgang. Das heißt, der Vorwurf der FDP/DVP, wir würden den Staatshaushalt aufblähen, läuft ins Leere. Er ist erfunden und erdacht. ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 (Vereinzelt Beifall – Abg. Rudi Fischer FDP/DVP: Die Zahlen sprechen eine andere Sprache!) – Die Zahlen sprechen für sich, Herr Fischer; Zahlen lügen nicht. Das müssen auch Sie von der FDP/DVP bekennen. (Unruhe) Deshalb danke ich dem Finanzministerium, der Regierung und auch der Koalitionsfraktion der CDU, da wir mit der inhaltsgleichen wie auch zeitgleichen Übertragung des Tarifabschlusses auf die Besoldung ein starkes Signal an die Beamtenschaft senden und ihr zeigen, dass wir ihre Arbeit sehen und sie wertschätzen, Danke sagen und guten Mutes in die Zukunft blicken. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Wir fahren in der Allgemeinen Aussprache fort, und ich erteile für die CDU-Fraktion das Wort dem Kollegen Ulli Hockenberger. (Abg. Manuel Hagel CDU: Guter Mann! – Gegenruf: Finde ich auch!)

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Ulli Hockenberger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Auf der Tagesordnung steht: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg. (Abg. Frank Bonath FDP/DVP: Guter Hinweis!) Ich werde mich in meinem Vortrag darauf konzentrieren, möchte aber ausdrücklich das aufgreifen, was der Kollege Seimer allgemein zum Bekenntnis zum öffentlichen Dienst gesagt hat: Wir stehen dazu und wissen, was wir ihm verdanken. Dem möchte ich mich anschließen. Das haben Sie sehr gut gemacht, Herr Seimer. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Worum geht es heute? Es geht darum, dass wir den Tarifabschluss, der im Dezember 2023 vereinbart wurde, 1 : 1 übernehmen. Ich habe in der ersten Lesung den Werdegang des Gesetzentwurfs beschrieben, der vom Tarifabschluss im Dezember bis zur Einbringung des Gesetzentwurfs etwas steinig war. Sie wissen: Die Landesregierung hatte ursprünglich andere Vorstellungen. Ich habe aus einer Drucksache des Kollegen Dr. Weirauch zitiert. Dort stand der entscheidende Satz: dass nach kritischer Selbstreflexion aller alimentationsrelevanten Gesichtspunkte das Ministerium zu dem Ergebnis gekommen ist, den Tarifvertrag 1 : 1 zu übernehmen. Das war eine gute Entscheidung, und ich glaube, dass auch das Parlament dazu einen entscheidenden Beitrag geleistet hat. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Der verfassungsrechtliche Orientierungsrahmen ist durch verschiedene Urteile des Bundesverfassungsgerichts vorgegeben, die sehr ausführlich in die Gesetzesbegründung eingegangen sind. Wir haben sie alle gewürdigt, stellenweise zwar unterschiedlich, aber ich möchte ausdrücklich für das Protokoll festhalten: Wir haben uns mit jedem Argument auseinander- (Ulli Hockenberger) gesetzt; denn vor dem Hintergrund des Vortrags der Verbände steht zu gewärtigen, dass dieses Protokoll vielleicht auch einmal ein Richter liest. Deswegen möchte ich die Vollständigkeit unserer Abwägungen hier deutlich machen. Im Übrigen folgen dieser Vorstellung zwölf von 16 Bundesländern. Ich glaube, dass wir damit auf einem guten Weg sind. Der Finanzminister hat vorhin gesagt, Politik sei ein dynamischer Prozess. Wichtig sei, dass am Ende etwas Gutes herauskomme. Mit dem, was wir hier machen, kommt am Ende etwas Gutes heraus. Daher sind wir seinen Vorstellungen von guter Politik gerecht geworden. Wir haben im Finanzausschuss intensiv die kritischen Fragen diskutiert: die Abstandsproblematik, den Sockelbetrag, die Stauchung der Abstände in der Besoldung usw. usf. Diese Argumente wurden mit Überzeugungskraft vorgetragen, und es ist auch legitim, diese vorzubringen. Wir sind diesen Vorstellungen unterm Strich – – (Beifall des Abg. Manuel Hagel CDU) – Sehr schön! Applaus in den Halbsatz hinein! Das freut mich, Herr Fraktionsvorsitzender. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir einem anderen Vorschlag folgen, so, wie wir Ihnen das jetzt vortragen. Maßgeblich für uns war in diesem Jahr die besondere Ausnahmesituation – Sie haben das in der Gesetzesbegründung gelesen –: Lebenshaltungskosten, Energiepreise usw. usf. Sie erinnern sich an meinen Hinweis auf die Weihnachtspost im Dezember 2023, insbesondere von den Mitgliedern in den unteren Besoldungsgruppen, die davon unverhältnismäßig stark betroffen waren. Deswegen haben wir gesagt: Es ist für uns wichtig, dass wir in diesem Fall den Tarifvertrag ausnahmslos so übernehmen, wie er vereinbart worden ist. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Der Vollständigkeit halber und weil es sich lohnt, dies zu wiederholen: Der DGB hat uns im Übrigen in dieser Haltung unterstützt. Das kann man den Stellungnahmen entnehmen. Umstritten ist die Fortentwicklung des Alleinverdienermodells zur Hinzuverdienerfamilie. Das hat intensive Diskussionen ausgelöst, ist auch den größten Bedenken in der Anhörung ausgesetzt gewesen. Auch da verweise ich auf viele, viele Seiten in der Gesetzesbegründung, die sich mit der Fortentwicklung der gesellschaftlichen Entwicklung, der familiären Verhältnisse und der Verdienstsituationen auseinandersetzen. Das Statistische Landesamt legt da auch das eine oder andere nach. Wir haben uns für diese Fortentwicklung entschieden, weil sie die gesellschaftliche Realität am ehesten abbildet und weil der Gesetzgeber gerade in diesen Fragen durchaus einen Gestaltungsspielraum hat, den wir auch nutzen. Im Übrigen sei der Hinweis erlaubt, dass sich sieben weitere Bundesländer dieser Variante anschließen. Ich möchte daran erinnern, dass der Finanzausschuss in weiser Voraussicht der vorgriffsweisen Auszahlung der Bezüge zugestimmt hat, noch bevor das Gesetz beschlossen war – das machen wir ja heute. Der eine oder andere Beamte, der gestern seinen Kontoauszug kontrolliert hat, hat festgestellt: Wir iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 haben Wort gehalten. Das Geld müsste nämlich schon auf dem Konto sein. Also auch da haben wir ein Zeichen gesetzt, wie wichtig uns der Stellenwert des öffentlichen Dienstes ist. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Lebensarbeitszeitkonto, Kostendämpfungspauschale, Reduzierung der Wochenarbeitszeit usw. usf. sind nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs. Deswegen habe ich dazu auch nichts gesagt; denn ich habe in der Geschäftsordnung nachgelesen: Es ist zulässig, dass ein Abgeordneter zu dem Punkt spricht, der auch auf der Tagesordnung steht. (Vereinzelt Heiterkeit) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Mit diesem Appell darf ich das Wort dem nächsten Redner übergeben, und zwar dem Kollegen Sebastian Cuny von der SPD-Fraktion. – Bitte sehr, Sie haben das Wort.

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Sebastian Cuny SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg:innen! Ein handlungsfähiger Staat stärkt unsere Demokratie, ein handlungsfähiger Staat braucht gute und motivierte Beamt:innen; denn sie sind die wesentlichen Stützen unseres Landes. Deshalb ist es richtig, dass wir heute den Tarifabschluss des Bundes 1 : 1 für unsere Beamt:innen hier im Land übernehmen. In der Ersten Beratung hat mein Kollege Nicolas Fink bereits gesagt: Wir, die SPD-Fraktion, begrüßen den Sockelbetrag von 200 € für alle Besoldungsgruppen außerordentlich. Liebe Kolleg:innen von den Grünen und der CDU, es ist gut, dass Sie den Finanzminister auch dafür gewonnen haben. Denn die fixe Erhöhung über alle Besoldungsgruppen hinweg stärkt nicht nur die unteren und mittleren Einkommen. Vielmehr haben gut 90 % mit der Sockellösung ein höheres Einkommen, als sie mit dem ersten Entwurf des Finanzministers gehabt hätten. Einige Beispiele: In der Besoldungsgruppe A 9 bedeuten die 200 € beispielsweise je nach Stufe 94 € bis 63 € mehr. Und selbst bei den Eingangsstufen A 13 und A 14 wirkt sich der Sockelbetrag positiv aus. Deshalb handelt es sich hier auch nicht, liebe FDP/DVP, um eine Stauchung der Entgelttabelle, sondern um eine angemessene und rechtlich mögliche Entgelterhöhung für viele Menschen in unserem Land. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen – Zuruf von der FDP/DVP) Sockelbetrag von 200 €, einmaliger Inflationsausgleich, monatlicher Inflationsausgleich, 5,5 % Erhöhung zum 1. Februar 2025 – das sind die nüchternen Fakten. Dahinter stehen aber ganz konkrete Verbesserungen für unsere Lehrkräfte, Polizist:innen, Beamt:innen in den Ministerien, beim Forst, in den Universitäten oder in den Finanzämtern. Wir reden von jenen Menschen, die den Laden Tag für Tag am Laufen halten, die die Kinder in den Schulen in unserem Land voranbringen, die für unsere Sicherheit sorgen, die unseren Wald für den Klimawandel fit machen, die in unseren Universitä- (Sebastian Cuny) ten daran arbeiten, dass unser Land Wissenschaftsstandort bleibt, oder die die Steuergerechtigkeit verwirklichen. Beamt:innen sind nicht nur Bedienstete des Staates; sie sind vor allem diejenigen, die täglich für unser Gemeinwesen und unsere Demokratie arbeiten. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Für uns, die SPD-Landtagsfraktion, sind sie absolute Leistungsträger:innen unseres Staates. Es ist daher eine Frage des Respekts und der Wertschätzung, dass wir den Tarifabschluss heute analog übernehmen. In Zeiten des Fachkräftemangels reicht es jedoch nicht aus, gute Gehälter zu zahlen. Das Land muss auch ein attraktiver Arbeitgeber sein. Herr Kollege Hockenberger, Sie haben bereits viele Punkte genannt; ich möchte sie dennoch wiederholen. Dazu gehören die Anpassung der Wochenarbeitszeit, eine gute und verlässliche technische Ausstattung am Arbeitsplatz sowie die Einhaltung von Versprechen. Denn Sie, liebe Grüne und liebe CDU, haben die Einführung eines Lebensarbeitszeitkontos im Koalitionsvertrag angekündigt, und es ist Zeit, dass Sie endlich liefern. (Beifall bei der SPD) Die SPD-Fraktion stimmt dem korrigierten Gesetzentwurf zu. Wir danken den Beamt:innen im Land für ihre wertvolle Arbeit. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich jetzt Herrn Abg. Stephen Brauer das Wort. Bitte sehr.

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Stephen Brauer FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg:innen! (Vereinzelt Heiterkeit) – Entschuldigung, ich habe mich verschluckt. (Heiterkeit – Zurufe, u. a.: Das kann ich mir vorstel- len beim Gendern! – Gegenruf: Ich mir auch!) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der inhaltsgleichen Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und Versorgungsempfänger stimmen wir natürlich zu, auch wenn das Ganze durchaus zeitnaher hätte erfolgen können. Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen ist zu beachten. Dass dieses Abstandsgebot nicht eingehalten wird, ist der Hauptkritikpunkt der Verbandsvertretungen des höheren Dienstes. Der Richterbund will sogar klagen, da seine Kritik folgenlos verhallt ist. Ihr Dilemma ist: Je häufiger Sie einen Sockelbetrag für die unteren Besoldungsgruppen umsetzen, desto stärker wird der Tarif gestaucht, und der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen stimmt nicht mehr. Dass dies bereits jetzt der Fall ist, ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 zeigt, dass unsere Kritik berechtigt war und Sie das Problem durch bloßes Ignorieren nicht aus der Welt schaffen. Dies zeigt wieder einmal, welche Probleme Sie mit der möglichst schlanken Umsetzung im 4-Säulen-Modell ausgelöst haben. Die von uns damals prognostizierten langfristigen Probleme kommen nun schon bei der ersten Erhöhungsrunde. Ein weiterer Problemkreis ist der Abstand zur Grundsicherung. Beamte müssen mindestens 15 % mehr in der Tasche haben als Menschen, die von Grundsicherung leben. Allerdings geht diese Forderung an der Lebenswirklichkeit vieler Beamten vorbei, weil sie von einer Alleinverdienerehe ausgeht. Ihre Anpassung der Besoldung an diese veränderte Lebenswirklichkeit ist allerdings einigermaßen abenteuerlich. Sie nehmen ein fiktives Einkommen des Ehepartners des Beamten oder der Beamtin in Höhe von 6 000 € pro Jahr an – und schon ist genügend Abstand zur Grundsicherung eingehalten. Dieses sogenannte Hinzuverdienermodell wirft aber eine Frage auf: Was macht man mit den Menschen, die wirklich Alleinverdiener sind? Die bekommen bei Ihnen als Ausgleich einen Familienergänzungszuschlag. Einfacher wird das Ganze dadurch nicht und auch nur scheinbar gerechter, weil der Staat mit der Besoldung in die Lebensplanung seiner Beamten eingreift. Die Alleinverdienerehe wird also weiterhin subventioniert. Was andere hinzuverdienen müssen, wird der Alleinverdienerfamilie als Zuschlag gezahlt, und zwar real und nicht fiktiv. Durchdacht ist das nicht. Als Beitrag zur Entbürokratisierung kann diese Regelung, die ja nur durch einen Antrag wirksam wird, auch nicht verstanden werden. Bei der Diskussion über die Besoldung wird oft vergessen, dass es auch noch andere Möglichkeiten gibt, qualifizierte Fach- und Führungskräfte in den Landesdienst zu bringen. Gute Bezahlung ist wichtig, aber nicht alles. Kollege Cuny hat es ja gerade dargelegt. Sie betonen stets die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Aber wann kommen endlich die Lebensarbeitszeitkonten? Wie ist das mit der Absenkung der Arbeitszeit? Ist das Land mit einer Arbeitszeit von 41 Wochenstunden auf dem Arbeitsmarkt für Fachkräfte noch wettbewerbsfähig? Die Reform des öffentlichen Dienstes kommt bei Ihnen schon bei der Besoldung ins Stocken. (Zuruf des Abg. Felix Herkens GRÜNE) Dass Ihnen einmal der große Wurf gelingt, dass Sie es schaffen, eine Besoldungsreform ins Werk zu setzen, die mehr als nur Stückwerk ist, darauf warten die Beamten im Land weiterhin vergeblich. Glauben Sie, dass Ihr Umgang mit der Kostendämpfungspauschale zielführend ist, um das Verhältnis zu Ihren Beamten zu verbessern? Auch wenn die Kostendämpfungspauschale nicht Bestandteil dieses Gesetzentwurfs ist, so ist ihre rückwirkende Einführung ein Schlag ins Gesicht der Beihilfeempfänger und passt ins Bild einer Landesregierung, die ihre Beamten lieber als Gegner denn als Mitstreiter betrachtet. (Abg. Raimund Haser CDU: Eijeijei!) (Stephen Brauer) Aufgrund der dargelegten Mängel werden wir uns bei der Abstimmung enthalten, wenngleich auch wir der Übertragung des Tarifabschlusses grundsätzlich zustimmen. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt erteile ich Herrn Abg. Emil Sänze für die AfD-Fraktion das Wort.

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Emil Sänze AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir hatten bereits in der ersten Lesung signalisiert, dass wir diesen dienstrechtlichen Vorschriften zustimmen werden. Nichtsdestotrotz sollten wir, das Parlament, darauf achten, dass wir große Herausforderungen zu meistern haben. Zum einen darf es nicht sein, dass sich die Bevölkerung in die Gruppe der Beamten mit Pensionszahlungen und die Gruppe, die gesetzlich versichert ist, spaltet. Also muss man darüber nachdenken, wie man die Beamten in die gesetzliche Sozialversicherung überführt. Sonst werden uns diese Lasten langfristig mehr oder weniger finanziell praktisch den Hals zudrücken. Zum anderen benötigen wir als gut funktionierender Staat selbstverständlich auch einen gut funktionierenden öffentlichen Dienst. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Deshalb kann man hier nur sagen: Die Beamten sind weder faul noch fleißig im besonderen Sinn, vielmehr bewältigen sie das, was ihnen die Politik auflastet. Das ist ja nicht zu wenig. Jeden Tag kommen neue Gesetze und Verordnungen, die umzusetzen sind. Das führt zweifellos auch zum Aufbau des Staatsapparats. Das heißt, wir müssen die Finanzierbarkeit unserer Administration im Auge behalten. Wenn wir das nicht tun, werden wir uns langfristig mehr oder weniger einschnüren und zu dem Resultat kommen, dass dieser Staat nicht mehr finanzierbar ist. Mehr sage ich nicht dazu. Wir stimmen diesem Gesetzentwurf zu, weil die Beamten es verdient haben. Wer es nicht verdient hat, ist die Landesregierung; sie sollte weniger tun und vielleicht mehr Vernunft walten lassen. Danke. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Landesregierung darf ich der Frau Staatssekretärin das Wort erteilen. Bitte sehr.

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Dr. Gisela Splett

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht neben weiteren Änderungen im Dienstrecht eine 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses vom 9. Dezember 2023 vor. Er ist ein Signal der Wertschätzung für die wertvolle Arbeit des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg. Diesbezüglich kann ich es ein bisschen einkürzen, weil die Herren Abg. Seimer, Hockenberger und Cuny hierzu schon Wichtiges gesagt haben. (Abg. Ulli Hockenberger CDU zu Abg. Peter Seimer GRÜNE: Wie immer!) iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass die Übertragung des Abschlusses das Land etwa 3,4 Milliarden € für die gesamte Laufzeit von 25 Monaten kostet. Allein in den Jahren 2024 und 2025 ergeben sich im Besoldungs- und Versorgungsbereich Mehrkosten von rund 2,3 Milliarden €. Für diese Mehrkosten müssen wir uns finanzpolitisch strecken. Wir haben gerade unter Tagesordnungspunkt 2 gehört, wie sich die Situation darstellt. Das ist aber an dieser Stelle sinnvoll, weil die Übertragung auch eine Investition in die Zukunft eines stabilen und funktionierenden Staates ist, der für seine Bürgerinnen und Bürger da ist. Meine Damen und Herren, die Beratungen im Plenum und im Finanzausschuss waren gut und sachlich. Hierfür bedanke ich mich bei den Fraktionen sehr herzlich. Gern möchte ich allerdings noch auf im bisherigen parlamentarischen Verfahren geäußerte Kritikpunkte zum Gesetzentwurf eingehen: Erstens: das 4-Säulen-Modell. Es wurde ausgeführt, dass aufgrund des 4-Säulen-Modells die Besoldungsstruktur zusammengestaucht würde und mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen 1:1-Übertragung des Sockelbetrags für künftige Sockelbeträge kaum Handlungsspielraum für den Gesetzgeber mehr bestünde. Zunächst ist festzuhalten, dass mit dem 4-Säulen-Modell eine gesetzgeberische Neubewertung und Neustrukturierung des Besoldungssystems erfolgt ist. Die Entscheidung beispielsweise zu den Ämteranhebungen der ersten Säule schränkt den Handlungsspielraum beim Abstandsgebot nicht ein. So gehören u. a. die besoldungsrechtlich begründeten Ämteranhebungen zum verfassungsrechtlich eingeräumten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Für solche Verbesserungen gilt der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Schwellenwert von 10 % in den zurückliegenden fünf Jahren nicht. Durch die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene 1:1-Übertragung des Sockelbetrags bleiben wir unterhalb dieses Schwellenwerts. Zweitens – das wurde auch heute wieder angesprochen –: die Weiterentwicklung des Familienbilds und die Einführung eines Familienergänzungszuschlags. Meine Damen und Herren, die Weiterentwicklung des Familienbilds ist nicht irgendein Trick. Vielmehr würdigen wir mit der im Gesetz enthaltenen Änderung die gesellschaftliche Realität und die tatsächlich in Baden-Württemberg vorherrschenden Familienverhältnisse der Beamtenschaft. Dies ist nach unserer Überzeugung verfassungskonform und entspricht dem Vorgehen des Bundes und der Mehrheit der Länder. Das modifizierte Alimentationsmodell greift die gesellschaftlichen Veränderungen durch eine weitgehend ausgeübte Berufstätigkeit beider Partner auf und nimmt dabei sachgerechte Differenzierungen vor. Bei einer tatsächlichen Alleinverdienerfamilie ist in begründeten Fällen ein antragsabhängiger Familienergänzungszuschlag zur Wahrung des Mindestabstands zur Grundsicherung vorgesehen. So schaffen wir Gerechtigkeit auch für diejenigen, denen ansonsten Nachteile drohen würden. Der Familienergänzungszuschlag betrifft übrigens entsprechend vorliegender Daten im Landesbereich im Jahr 2024 rund 100 Personen. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Meine Damen und Herren, mit der heutigen Zweiten Beratung befindet sich der vorliegende Gesetzentwurf kurz vor dem Ziel. Wir reagieren mit diesem Gesetzentwurf auf vergangene und aktuelle Entwicklungen und wollen den öffentlichen Dienst in unserem Land für die Zukunft fit machen. Für die Funktionsfähigkeit eines starken Baden-Württembergs ist dies sehr wichtig. Deshalb bitte ich Sie, der Empfehlung des Finanzausschusses zu folgen und dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/7519. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Ihnen vorliegenden Drucksache 17/7645. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe jetzt im Folgenden die verschiedenen Artikel des Gesetzentwurfs zur Abstimmung auf. Ich rufe auf Artikel 1 Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 mit den §§ 1 bis 8. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 bei einigen Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt. (Zuruf: Einstimmig!) Ich rufe auf Artikel 2 Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) mit den §§ 1 bis 3. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann sehe ich, dass Artikel 2 einstimmig zugestimmt ist. Wir kommen zu Artikel 3 Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Versorgung im Jahr 2024 (InflAbmilVG 2024) mit den §§ 1 bis 3. Wer stimmt Artikel 3 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 3 einstimmig zugestimmt. ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Ich rufe auf Artikel 4 Änderung des Aufwandsentschädigungsgesetzes mit den Nummern 1 bis 3. Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann sehe ich auch hier einstimmige Zustimmung. Ich rufe auf Artikel 5 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 12. Hier ist im Einleitungssatz die Fundstelle offen geblieben. Grund hierfür ist, dass durch Artikel 8 des am 9. Oktober 2024 beschlossenen Gesetzes zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes beschlossen wurde und die Angaben zur Verkündung noch nicht bekannt sind. Das Ausfertigungs- und Verkündungsorgan muss somit ermächtigt werden, die aktuellen Angaben vor der Verkündung im Gesetzblatt aufzunehmen. – Ich unterstelle, Sie stimmen dem zu. Wer stimmt Artikel 5 mit dieser Maßgabe zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen ist ansonsten mit breiter Mehrheit zugestimmt. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Einstimmig!) – Nein. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wenn nur Enthal- tungen, dann einstimmig!) – Bitte? (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wenn nur Enthal- tungen, dann einstimmig! – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ich glaube, der Präsident braucht keine Belehrungen! – Gegenruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Anscheinend schon!) – Damit kann jeder, der später im Protokoll nachliest, sehen, wie korrekt die Abstimmung war. Wir kommen zu Artikel 6 Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 9. Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 6 einstimmig zugestimmt. (Vereinzelt Heiterkeit) (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich rufe auf Artikel 7 Weitere Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 5. Wer stimmt Artikel 7 zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 7 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 8 Änderung des Landesbeamtengesetzes mit den Nummern 1 und 2. Auch hier ist im Einleitungssatz die Fundstelle offen geblieben. Grund hierfür ist, dass durch Artikel 7 des am 9. Oktober 2024 beschlossenen Gesetzes zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften eine Änderung des Landesbeamtengesetzes beschlossen wurde und die Angaben zur Verkündung noch nicht bekannt sind. Das Ausfertigungs- und Verkündungsorgan muss somit auch in diesem Fall ermächtigt werden, die aktuellen Angaben vor der Verkündung im Gesetzblatt aufzunehmen. – Sie stimmen zu. Jetzt komme ich zu Artikel 8 mit dieser Maßgabe. Wer stimmt Artikel 8 mit dieser Maßgabe zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 8 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 9 Zahlungen an Beamtinnen und Beamte für das Jahr Wer stimmt Artikel 9 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 9 einstimmig zugestimmt. Ich komme zu Artikel 10 Änderung der Erschwerniszulagenverordnung Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 3. Wer stimmt Artikel 10 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier einstimmige Zustimmung. Ich rufe auf Artikel 11 Änderung der Beihilfeverordnung mit den Nummern 1 bis 4. Wer stimmt Artikel 11 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmige Zustimmung. Ich rufe auf Artikel 12 Änderung des Landesgebührengesetzes iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 mit den Nummern 1 und 2. Wer Artikel 12 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier stelle ich einstimmige Zustimmung fest. Ich komme zu Artikel 13 Änderung der Unfallfürsorgezuständigkeitsverordnung mit den Nummern 1 und 2. Wer stimmt Artikel 13 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmige Zustimmung. Ich rufe auf Artikel 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Wer stimmt Artikel 14 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier einstimmige Zustimmung. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 23. Oktober 2024 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2024/2025)“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier mehrheitlich die Zustimmung erfolgt. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE schüttelt den Kopf. – Zuruf des Abg. Klaus Hoher FDP/DVP) Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt. Wir kommen damit schon zu Punkt 4 der Tagesordnung: Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Biogasnutzung bürokratiefrei beschleunigen – Drucksache 17/3538 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung des Antrags der FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Frank Bonath. – Bitte sehr, Herr Abg. Bonath, Sie haben das Wort. (Unruhe)

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Frank Bonath FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Biogas ist ein Multitalent der Energieversorgung. (Beifall der Abg. Raimund Haser und Stefan Teufel CDU) Es kann gesicherte Leistung bereitstellen, es ist regelbar, flexibel und netzdienlich. Biogas kann Strom und Wärme oder einfach Biomethan erzeugen. Dabei ist hier die CCS/CCU-Technologie einfach einsetzbar. Biogas ist die perfekte Ergänzung zu den volatilen Energien aus Wind und Sonne. Und das Beste: Es gibt in Deutschland schon 10 000 Biogasanlagen, die 9,6 Millionen Haushalte mit Strom und ca. zwei Millionen Haushalte mit nachhaltiger Wärme versorgen. Sie bilden die Basis für viele Nahwärmenetze, sind primär im ländlichen Raum installiert und sparen viele Tonnen CO . Und noch besser ist, dass jede zehnte Anlage in Baden-Württemberg steht. Die 1 032 Anlagen im Land produzieren 3 TWh Strom, 1,5 TWh regenerative Wärme und 150 GWh Biomethan. Damit sind Biogasanlagen ein wesentlicher Faktor in der Erzeugungsversorgung in Baden-Württemberg. Aber bei über einem Viertel dieser Anlagen läuft bis Ende 2027 die erste Förderperiode aus. Diesen Anlagen fehlt eine Perspektive – darum dieser Antrag unserer Fraktion. Durch das Wirken der FDP in der Bundesregierung konnte in den vergangenen zwei Jahren vieles erreicht werden. (Lachen bei Abgeordneten der Grünen und der AfD – Zurufe, u. a.: Super!) So wurden z. B. die Anforderungen aus dem Güllebonus gelockert, das Baurecht erleichtert und die Höchstbemessungsgrenze ausgesetzt. Für die Aufbereitungsanlagen und für BHKWs gibt es jetzt eine baurechtliche Privilegierung. Es gibt spürbare Erleichterungen bei den Vorgaben zur Nutzung von Substraten. Biogasanlagen wurden von der Stromerlösabschöpfung befreit. Die Obergrenze für die Biogasproduktion wurde ausgesetzt, die Verschärfung von Nachhaltigkeitsanforderungen wurde verhindert. Anlagen zur Aufbereitung von Biomethan können bis 2029 im Außenbereich grundsätzlich privilegiert errichtet werden. Biomasse im Neubau bleibt eine Option. Bioenergie in der Gasversorgung wurde gestärkt – klare liberale Handschrift. (Beifall bei der FDP/DVP) Der Antrag, über den wir heute debattieren, entstand in der Energiekrise. Die CDU-Landtagsfraktion hat in diesem Jahr zwei eigene Anträge zu diesem Thema eingebracht. Herzlichen Dank dafür. (Abg. Stefan Teufel CDU: Machen!) Aber die Landesregierung ist bei dem Thema Biogas auffällig tatenlos. Zwar gibt es seit Mitte letzten Jahres eine eigene Biogasstrategie, aber außer ein paar Zielen gibt es keine Idee zur Umsetzung, keine Maßnahmen, keine Instrumente, keine Ambitionen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Wen wundert’s?) ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Während andere Bundesländer über Bundesratsinitiativen die verschiedenen drei grün geführten Bundesministerien Wirtschaft, Landwirtschaft und Umwelt in Sachen Biogas antreiben, bleibt die baden-württembergische Landesregierung tatenlos. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Kennen wir ja nicht an- ders!) Obwohl seit 2022 vieles umgesetzt wurde, fehlt die Perspektive für Biogasanlagen in Baden-Württemberg. Habecks Bundesministerium ist mal wieder spät dran und hat im August ein Paket zur Reform der Biomasseförderung angekündigt, das leider bis heute noch immer fehlt. Wir müssen gemeinsam verhindern, dass bestehende Anlagen wegen mangelnder Perspektive stillgelegt werden. Diese wertvolle Energieerzeugung darf nicht verloren gehen. Darum muss das Ausschreibungsdesign für Biomasseausschreibungen geändert werden und müssen Lösungen für Bestandsanlagen gefunden werden. Dem Thema „Biomethan und grünes Gas“ muss eine höhere Beachtung geschenkt werden. In unserem Energiemix haben wir noch immer 80 % Moleküle und nur 20 % Strom. Biogasanlagen, die direkt ins Gasnetz einspeisen, helfen signifikant, den Anteil klimaneutraler Gase zu erhöhen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP sowie der Abg. Raimund Haser und Manuel Hailfinger CDU) Eine Quote von grünem Gas, über die aktuell diskutiert wird, würde Anlagenbetreibern eine gute wirtschaftliche Perspektive bieten. (Abg. Raimund Haser CDU: Genau! Absolut!) Die Bürgerinnen und Bürger können damit auch im Wärmemarkt das GEG erfüllen. Aber auch für den zukünftigen Kapazitätsmarkt sind Biogasanlagen – weil sehr flexibel – eine interessante Option. Das Wichtigste ist aber, dass Biogasanlagen auch zukünftig für die Landwirte in unserem Land ein wirtschaftlich interessantes und gleichzeitig verlässliches Standbein sind. Für Verbraucherinnen und Verbraucher sind sie eine klimaneutrale, versorgungssichere und sehr flexible Energiequelle. Setzen wir uns gemeinsam für die Biogasanlagen in Baden-Württemberg ein! Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

In der weiteren Aussprache erteile ich jetzt für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Hans-Peter Behrens das Wort. – Bitte sehr, Herr Kollege.

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Hans-Peter Behrens GRÜNE

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! „Liebe Kollegin“, wollte ich sagen, aber sie ist nicht mehr da. Liebe Kollegen von der FDP/ DVP, Sie wollen die Biogasnutzung bürokratiefrei beschleunigen. Wenn ich mir dann aber Ihre Fragen aus dem Jahr 2022 so anschaue, sehe ich Sie auf einem ganz anderen Weg: Sie verlieren sich im Klein-Klein, das niemandem nützt, statt eine langfristige Strategie aufzuzeigen. (Hans­Peter Behrens) Ihre Antragsforderungen haben Sie an das Land gerichtet, wohin sie gar nicht gehören. Manche Ihrer Forderungen waren schon damals auf Bundes- und EU-Ebene geregelt. Die Bundesregierung, an der die FDP ja beteiligt ist, hat die Biogasproduktion in das Energiesicherungspaket eingebettet. Einen Kommentar zu Ihrer Rolle, die Sie angesprochen haben, verkneife ich mir an dieser Stelle lieber. Im Land sahen und sehen wir keinen weiteren Handlungsbedarf, das Vorgehen des Bundes nur für kurze Zeiträume anzupassen. Was wir brauchen, sind dauerhafte Perspektiven für die Biogasnutzung. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Raimund Ha- ser CDU) Die Betreiber der über 10 000 Biogasanlagen in Deutschland stehen vor drängenden Fragen: Soll ich meine Anlagen stilllegen, oder soll ich den Betrieb ausbauen? Kann ich das Spektrum der eingebrachten Substrate erweitern? Kann ich neben Gas, Methan und Wärme auch andere Güter produzieren? Kann ich mehr Wärme verkaufen? Kleine Bestandsaufnahme: In Baden-Württemberg handelt es sich, wie Sie es aus Ihren Wahlkreisen kennen, oft um kleinere Anlagen im Familienbetrieb. Die von Ihnen angesprochene Biomethaneinspeisung ist auch deshalb relativ schwierig, weil die Anlagen oft nicht die erforderliche Größe haben bzw. oftmals auch der Netzzugang sehr schwierig ist. Also macht es Sinn, die Anlagen schon vor Ort weiterzubetreiben. Für die Bäuerinnen und Bauern im Land stellen die Biogasanlagen ein zusätzliches, wichtiges Standbein dar. Diese Betriebe brauchen wir weiterhin für unser Ziel der Energie- und Rohstoffwende. Wollen wir die Anlagen erhalten – und das ist unser Ziel –, müssen wir heute die Weichen für die nächsten 15 bis 20 Jahre stellen. (Beifall bei den Grünen) Aber nicht vorerst und vorübergehend, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben, sondern durch reifliche Prüfung und sorgfältige Abwägung auf Bundesebene. Im Land und bei unseren Ministerien ist das falsch und nur eine Beschäftigungsmaßnahme. Wie kann die Biogasanlage der Zukunft aussehen? Die reine Stromerzeugung auf der Basis von NawaRo hat keine Zukunft. Mit Agri-PV kann ich in diesem Fall z. B. mit dem Faktor 40 auf der gleichen Fläche mehr Energie, mehr Strom erzeugen. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Wir brauchen mehr Wärmeauskopplung und eine flexible Energiebereitstellung. Mit unserer kommunalen Wärmeplanung sind wir hier auf dem besten Weg. Wir brauchen weiteren Mehrwert. Deshalb auch die Nutzung der Gärreste. Zukünftig müssen Anlagen so laufen: Biogas liefert regelbare Energie statt wie bisher Grundlast. Die anfallende Wärme wird komplett genutzt. Wir nutzen die Rohstoffe aus den Gärresten. Ich nenne nur die Schlagworte Bioökonomie und Bioraffinerie. Auch hierfür haben wir klasse Beispiele im Ländle. Wir Grünen machen uns der Umwelt zuliebe stark für die Erweiterung des Inputs. Willkommen sind uns Bioabfälle, Grünschnitt und Reststoffe aus der Lebensmittelverarbeitung. iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Ich nenne Ihnen ein Beispiel aus Großbottwar. Dort gibt es eine Lederherstellung, die Reste, die früher nach Holland zur Entsorgung gefahren wurden, jetzt in der Biogasanlage verwendet. Die Biogasanlage liefert die Wärme wieder zurück an diesen Betrieb, wo sie genutzt wird. Das sind Beispiele für die Zukunft. (Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Natürlich sehen wir noch ein Riesenpotenzial für die Abfallvergärung der Wertstoffe aus unseren Biotonnen. Daran arbeitet unsere Landesregierung. Zurück zu den Anlagenbetreibern: Wichtig für den Weiterbetrieb sind die Anhebung des Ausschreibungsvolumens, die Erhöhung des Flexibilitätszuschlags und die Schaffung einer Kapazitätsprämie. Und ja, wir brauchen einen passenden, verlässlichen bundespolitischen Rahmen, mehr Spielräume und gleichzeitig eine Verschlankung der entsprechenden Gesetze und Verordnungen. Das betrifft z. B. das BImSchG, die Notfallverordnung oder die TA Luft – und dies dauerhaft und nicht nur für zwei Jahre. In diesem Sinn habe ich mich gemeinsam mit dem Kollegen Martin Hahn mit den zuständigen Ministern Habeck, Lemke, Özdemir in Berlin ins Benehmen gesetzt. Es wird wohl auf eine Kapazitätsprämie für KWK-Anlagen mit Nahwärmenetz hinauslaufen. Die Beratungen laufen aber noch. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) An dieser Stelle möchte ich mich ausdrücklich beim Ministerium für Umwelt und beim Ministerium für Ländlichen Raum bedanken. Mit der Biogasstrategie und der Landesstrategie „Nachhaltige Bioökonomie für Baden-Württemberg“ unterstützen sie die Anlagenbetreiber bei der notwendigen Transformation und bei innovativen Sprüngen in der Rohstoff- und Energiewende.

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Daniel Born

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schluss.

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Hans-Peter Behrens GRÜNE

Ja, ich komme zum Schluss. – Baden-Württemberg machen wir damit zum Beispielland für nachhaltiges und kreislauforientiertes Wirtschaften – gut fürs Klima, gut für die Biodiversität, gut für die Energielandwirte und die Energiebereitstellung. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen)

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Daniel Born

Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Raimund Haser.

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Raimund Haser CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Vielen herzlichen Dank für den Antrag, Herr Kollege Bonath, der in der Tat vom November 2022 stammt. Gerade deswegen ist man doch überrascht, wie viele Punkte, die darin stehen, heute noch immer virulent sind. Ich möchte beginnen mit einem kleinen Ausflug. Es gab mal den Verfassungsrichter Paul Kirchhof, der, so finde ich, sehr bemerkenswerte Bücher zum Thema „Rolle des Staates und (Raimund Haser) der Gesellschaft“ geschrieben hat. Ein Buch davon heißt „Das Gesetz der Hydra“. Darin beschreibt er, wie durch die Anwendung von Recht am Ende des Tages Unrecht entstehen kann. Er zeigt dies anhand einer Frau auf, die schwanger wird und deswegen nicht mehr studieren kann. Weil sie nicht mehr studieren kann, verliert sie den Platz im Studentenwohnheim. Am Schluss haben wir eine Frau, die auf der Straße steht, weil sie schwanger geworden ist. Aber jeder hat in dieser Kette immer das Richtige getan und ist den Gesetzen gefolgt. Genauso machen wir es bei den Biogasanlagen und in vielen Bereichen der Energiewende auch. Deswegen passiert auch so brutal wenig; denn wenn jeder natürlich immer auf seinen Bereich schaut, dann wird es anstrengend. Ich gebe Ihnen ein schönes Beispiel, das aus diesem Antrag stammt. Ein großes Thema, wenn Sie im Moment große Biogasanlagen bauen möchten, ist, dass Sie Gülle aus mehreren Höfen zusammenführen müssen. Das macht dann Sinn, wenn Sie gleichzeitig eben – – Das heißt, die Gülle verlässt den Hof und kommt wieder zurück. Trotzdem brauchen Sie natürlich ein Gärrestelager, wo das gelagert wird, was zurückkommt. Jetzt passiert aber etwas Wundersames mit dieser Gülle, während sie auf Reisen geht: Sie wird herausgenommen aus einer privilegierten Anlage. Diese unterliegt § 62 des Wasserhaushaltsgesetzes; deswegen gelten für diese leichtere Vorgaben, als wenn Sie ein Gärrestelager haben, das gesetzlich wiederum anderen Regelungen unterliegt, nämlich dem Besorgnisgrundsatz. Und schon darf der Bauer, der die Gülle weggegeben hat und seine Gülle wieder zurückbekommt, diese nicht in derselben Anlage unterbringen, obwohl es vorher Gülle war und hinterher noch immer Gülle ist. Deswegen stimmt es nicht, was Sie, Herr Behrens, gesagt haben, wir bräuchten das große Bild und die große Strategie. Was wir brauchen, sind Lösungen, die vor Ort funktionieren. (Abg. Hans-Peter Behrens GRÜNE: Das habe ich doch angesprochen! – Weitere Zurufe) Denn wir haben es mit Landwirten zu tun, die doch nicht in erster Linie jeden juristischen Winkelzug verstehen müssen; vielmehr sitzen diese da und sagen: „Ich will doch das machen, was im Gesetz steht. Ich will Biogasanlagen bauen, und ich will Strom produzieren. Durch all die Regeln, die ihr mir gebt, wird aber genau eines passieren: Ich baue keine Biogasanlage.“ (Vereinzelt Beifall) An diesem Punkt müssen wir ansetzen – nicht an der Strategie, sondern an der Umsetzung, und zwar im Detail, denn der Teufel steckt bekanntlich im Detail. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Ru- di Fischer FDP/DVP) Apropos Teufel: Stefan Teufel hat namens der CDU einen sehr guten Antrag verfasst; dieser trägt die Drucksachennummer 17/7248, und wir haben ihn in der letzten Sitzung des Umweltausschusses behandelt. Und da sind wir schon bei dem Teufel, der im Detail steckt: Momentan wird bei allen Biogasanlagen in Deutschland darauf gewartet, in eine Ausschreibung zu kommen. Diese Ausschreibung ist erstens so gestaltet, dass von der reinen Menge her gar nicht alle Anlagen Platz ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 haben. Eine Verringerung des Anlagenbestands ist also schon von vornherein geplant. Zweitens konkurrieren alle Biogasanlagen miteinander, was wiederum den Süden benachteiligt, weil die Anlagen bei uns kleiner sind. Wozu führt dies gerade? Es führt dazu, dass wir – das ist ein schleichender Prozess – keine Biogasanlagen hinzugewinnen, sondern diese nach und nach geschlossen werden – und das, obwohl wir doch genau das Gegenteil bräuchten. Seit Monaten schreiben wir an die Bundesregierung, dass zumindest diejenigen, die an einem Wärmenetz liegen – (Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Sie hatten ja 16 Jah- re Zeit, das anders zu machen!) noch nicht mal perspektivisch; es geht um diejenigen, die bereits an einem Wärmenetz liegen –, bevorzugt werden. Wir hören aber nicht, dass dies irgendwie umgesetzt würde. Ich habe im vergangenen August in der Zeitschrift „agrarheute“ in einem Beitrag gelesen, Herr Habeck habe eine 180-Grad-Wende hingelegt. Die Überschrift lautete: „Habeck plant Biomasse-Reform: Mehr Strom aus Biogas und Holz“. Seitdem aber habe ich überhaupt nichts gehört. (Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Das ist mehr, als die CDU für Biogas je gemacht hat!) – Frau Kollegin, alle Biogasanlagen, die derzeit in Deutschland stehen, wurden gebaut, als Frau Merkel Kanzlerin war – fast alle. Das muss man an dieser Stelle auch mal sagen. (Beifall bei der CDU – Abg. Cindy Holmberg GRÜ- NE: Dann hättet ihr das absichern sollen!) Da warten wir also tatsächlich auf die Umsetzung der Strategie. Wir warten auf Sonderregelungen für Biogasanlagen, die an Wärmenetze angeschlossen sind, wir warten auf den Verzicht der Bemessungsgrundlage, wir warten auf die Vereinfachung im Genehmigungsdschungel. Nochmals ein schönes Beispiel dafür, wie man die Situation schwieriger machen kann: Wenn Sie in unserem Land z. B. Biomethananlagen bauen und das Gas hinterher speichern möchten, dann sind Sie ruck, zuck bei der Störfall-Verordnung – bei der Störfall-Verordnung! Die Störfall-Verordnung hat im Moment nur einen einzigen Anwendungsbereich: die Kernkraftwerke. Meine sehr verehrten Damen und Herren, mich freut, dass wir über diesen Antrag sprechen. Ich bin gespannt, und ich bin ausdrücklich auch dankbar, Herr Staatssekretär Dr. Baumann, dass Sie ein Kämpfer für die Biogasanlagen und für die Biomasse sind. Aber seien wir ehrlich: Solange wir diesen Dschungel beibehalten, hat Herr Kirchhof recht und das „Gesetz der Hydra“ wird weiterhin verhindern, dass wir beim Biogas vorankommen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Jan-Peter Röderer.

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Jan-Peter Röderer SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden über Biogas und dessen Erzeugung sowie über die Erzeugung von Strom und Wärme aus Biogas. Dies ist bereits seit Jahrzehnten ein wichtiger Baustein der Energiewende, und so wird es auch bleiben. Im Jahr 2023 wurden hierdurch 28 Milliarden kWh erzeugt, das sind 6 % unserer Stromerzeugung. Hinzu kommt noch die Menge an Wärmeerzeugung, die in Nahwärmenetzen genutzt wird, sowie aufbereitetes Biomethan, das in die Gasnetze eingespeist wird und ebenfalls bei der Energiewende hilft. Allerdings dürfen wir die Biogaserzeugung nicht nur durch die rosa Brille sehen und die weniger positiven Begleiterscheinungen einfach ausblenden. Ich möchte diesbezüglich ein bisschen grundsätzlicher herangehen als der Kollege Haser. Die Biogaserzeugung hat in einem Übermaß zum Einsatz von Mais auf hochwertigen Ackerflächen geführt, während der Einsatz von Gülle, Mist und Abfällen erst in den letzten Jahren allmählich zunimmt. Deshalb wurde völlig zu Recht mit dem EEG 2021 schon umgesteuert. Biogas ist nur noch förderwürdig, wenn es mit Kraft-Wärme-Kopplung wärme- und stromseitig genutzt wird. Der Anteil an Gülle und anderen Abfallstoffen musste deutlich erhöht werden, um die Biogaserzeugung ökologisch vertretbar zu machen. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine vor zweieinhalb Jahren hat uns im Gefolge eine Gas- und Energiekrise beschert. Daraufhin – vielleicht etwas weniger auf das Wirken der FDP hin – wurden viele Beschränkungen und Auflagen im Sinne einer Flexibilisierung für die Biogaserzeugung zeitlich auf zwei Jahre befristet aufgehoben und abgemildert. Das ist völlig richtig und unzweifelhaft, aber die zwei Jahre sind inzwischen um, und die Energiekrise ist weitestgehend ausgestanden. Für viele dieser Erleichterungen fehlt mittlerweile schlicht die Grundlage. Ich sehe es auch etwas anders als der Kollege Haser – das finde ich kurios –, denn viele Dinge, die in dem Antrag vom November 2022 stehen, sind mittlerweile abgeräumt. Der Antrag wirkt zumal ein bisschen wie ein „Wünsch dir was“ der Biogaserzeuger, und er ist zudem nicht auf Baden-Württemberg abgestimmt. (Abg. Raimund Haser CDU: Das stimmt nicht! Die Bemessungsgrenze läuft am Ende dieses Jahres aus!) Das sieht man an Punkt 1 Buchstabe c, mit dem Sie eine Anhebung von Obergrenzen fordern, obwohl es bei uns im Land so große Anlagen gar nicht gibt. Einige andere Punkte – ich habe es gerade angesprochen – sind schon umgesetzt. Die Ausführungsbestimmungen haben dies mit der letzten Änderung des EEG bereits aufgegriffen. Natürlich stimmen wir den Details zu, die Kollege Haser eben angesprochen hat. Man muss versuchen, bestehende bürokratische Hürden zu minimieren, soweit es möglich ist, insbesondere durch die Digitalisierung der Bearbeitung der Anträge. Aber wir dürfen die kritikwürdigen Punkte nicht ausblenden. Schon vor zehn, 15 Jahren war es für den Energieertrag wesentlich sinnvoller, auf 1 ha Boden Photovoltaikanlagen zu iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 stellen, als dort Mais für Biogasanlagen anzubauen. Jetzt sind seither einige Jahre vergangen. Mit dem technischen Fortschritt – Kollege Behrens hat es angesprochen – ist der Faktor auf 30 und mehr gestiegen. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Das nützt doch nichts! Nachts nützt das nichts!) – Moment, ich komme noch dazu. Zuhören! – Photovoltaikanlagen erzeugen mehr Energie als Biogasanlagen. Angesichts der Wärmewende ist die Wärmeerzeugung damit auch über Wärmepumpen effizienter möglich. (Abg. Raimund Haser CDU: Aber nicht in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember!) – Moment, ich komme noch dazu, Herr Haser. Ich habe doch gerade zugehört. Es ist völlig richtig, dass die Biogaserzeugung im Rahmen des EEG anders gefördert wird als vor zehn bis 15 Jahren, weil sich in diesem Zeitraum vieles geändert hat, ganz vorrangig der Einsatz von Gülle, von Reststoffen, von Restmitteln, die verfügbar sind, und von Biomasse. Deswegen macht es wenig Sinn, die Biomethannutzung in Kraftwerken zur Stromerzeugung zu fördern, außer es handelt sich, wie gesagt, um die Spitzenlastabdeckung, um die Grundlast zu erhalten. Das ist völlig richtig. Zum Abschluss möchte ich noch einmal klar betonen, dass wir alle Möglichkeiten und Varianten regenerativer, nachhaltiger Energieerzeugung brauchen. Alle haben ihre Berechtigung, alle haben ihre Nischen, in denen sie unschlagbar und unverzichtbar sind. Wir brauchen auch eine schlankere Bürokratie – völlig richtig –, aber es kommt auf einen sinnvollen Mix an. Das alles kennt kein Gegeneinanderausspielen und keine pauschale Förderung von Energieerzeugung aus Biogas, bei der weniger positive Aspekte einfach ausgeklammert werden. Sie sind eine Ergänzung, wie es der Kollege Bonath gesagt hat. Mit einem sinnvollen Mix ist es möglich, dass man auf weniger Fläche als heute mehr Energie erzeugen kann, die dann verlässlich zur Verfügung steht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Abg. Petra Krebs GRÜ- NE)

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Daniel Born

Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Joachim Steyer. (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Oje! – Vereinzelt Lachen)

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Joachim Steyer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen! Würde es einen Wettbewerb geben, welches Land in den letzten 20 Jahren die dümmsten und unfähigsten Politiker hervorgebracht hat: Deutschland würde diesen Wettbewerb mit großem Abstand gewinnen. (Beifall bei der AfD – Oh-Rufe – Zuruf von der AfD: Richtig! – Weitere Zurufe – Unruhe) (Joachim Steyer) Die EPD – die „Einheitspartei Deutschlands“ –, bestehend aus CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen, hat es vermutlich geschafft, dieses Land vollends an die Wand zu fahren. (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Sie sprechen zum Spiegel! – Abg. Martin Hahn GRÜNE: War es das jetzt? – Weitere Zurufe) Den Spitzenplatz in den Themenbereichen nimmt die sogenannte Energiewende ein, die von Politikern bestimmt wird, die entweder Deutschland bewusst an die Wand fahren wollen oder die ein Gehirn besitzen, das nicht größer sein kann als eine Erbse. Alles andere macht aus meiner Sicht keinen Sinn. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE) Ein gutes Beispiel ist hierfür der Umgang mit sogenannten Biogasanlagen. (Zurufe der Abg. Bernd Mettenleiter und Cindy Holm- berg GRÜNE) Strom­ und Wärmeerzeugung ohne Einsatz von fossilen Brennstoffen, (Zuruf: Wann kommt jetzt endlich was Wichtiges?) nachwachsende Rohstoffe oder ohnehin anfallende Ab­ fallprodukte wie Mist und Gülle als Biomasse, Energie­ gewinnung unabhängig von Wind und Sonne, kurze Trans­ portwege und die Möglichkeit, Energie zu speichern … – So fasst die „Schwäbische Zeitung“ die Vorteile der Biogaserzeugung treffend zusammen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Während wir, die AfD-Fraktion, Windkraftanlagen, die mit ihren PFAS-beschichteten Rotorblättern die Umgebung einer Windkraftanlage verseuchen, (Lachen des Abg. Nicolas Fink SPD – Vereinzelt Oh- Rufe) im windarmen Baden-Württemberg bekanntlich ablehnen und jede neu installierte Windkraft- und Solaranlage auch noch dazu führt, dass der Strompreis immer weiter steigt, sehen wir in der Biogaserzeugung einen wirklich überzeugenden Beitrag zur CO -neutralen Energiegewinnung. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Willkommen in der Märchen- stunde! – Weitere Zurufe) Meine Damen und Herren, dem Antrag der FDP/DVP-Fraktion werden wir, die AfD-Fraktion, selbstverständlich zustimmen, so, wie wir das immer tun, wenn von einer der Fraktionen der „Einheitspartei Deutschlands“ ausnahmsweise inmitten des ganzen energiepolitischen Scherbenhaufens einmal etwas Sinnvolles hervorkommt. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Anton Ba- ron AfD: So sieht es aus!) ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Das passiert selten genug. Dabei wäre diese gesamte Flickschusterei völlig unnötig, wenn die CDU unter Angela Merkel nicht den Atomausstieg beschlossen hätte, (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) der dann unter Beteiligung sämtlicher Altparteien vollends umgesetzt wurde. (Zuruf: Das hat Frau Merkel nicht so gesagt! – Abg. Anton Baron AfD: Die CDU wird immer Teil des Problems bleiben und nicht Teil der Lösung sein!) Heute ist jedem denkenden Menschen klar, was die AfD nämlich schon immer sagt: Die Zerstörung der letzten Kernkraftwerke dieses Landes hat den Strompreis zu einem derartigen Standortnachteil werden lassen, dass die Unternehmen entweder ins Ausland abwandern oder gleich vollends schließen müssen. (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Das ist die Stan- dardposition der AfD!) In einer Situation wie dieser brauchen wir eigentlich jede Kilowattstunde Strom, die wir bekommen können. Wie aber sieht die Realität aus? Ich habe kürzlich den Betreiber einer Biogasanlage auf der Schwäbischen Alb besucht. Der gute Mann hat eine Obergrenze für die maximale Strommenge gesetzt bekommen, die er überhaupt einspeisen darf. (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Hat er die Menge erreicht, ist Schluss, (Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) auch wenn er wesentlich mehr liefern könnte. Sollte die Forderung der Grünen nach einem Betrieb der Biogasanlagen mit Blühmischungen umgesetzt werden, bräuchte es einen Spotmarktpreis von sage und schreibe 35 Cent. Das ist also völlig unrealistisch. Da komme ich wieder zu dem Schluss, dass diejenigen, die eine solche Regelung aufstellen, nur über die Gehirngröße einer Erbse verfügen können. (Vereinzelt Beifall bei der AfD) Was glauben Sie, meine Damen und Herren, wie viele Landwirte in Zukunft noch bereit sein werden, eine Biogasanlage überhaupt ans Netz zu bringen, wenn der Staat ihnen anschließend verbietet, sie auch mit voller Kapazität laufen zu lassen? Wir haben weiter gefragt: Spielt die Nutzung städtischer Abfälle irgendeine Rolle? Nein, spielt sie nicht. Reden Sie mal mit den Betroffenen, reden Sie mal mit denjenigen Bürgern, die Ihre verkorkste Politik ausbaden müssen. Sie wollen Antworten haben, sie wollen Planungssicherheit haben: Wie geht es langfristig weiter? Das wollen sie wissen. Deshalb: Beenden Sie endlich dieses unsägliche Hü und Hott, und nennen Sie endlich klipp und klar Ross und Reiter. (Beifall bei der AfD) Liebe Kollegen, ideologische Wunschträume sind hier völlig fehl am Platz. (Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Das sagen Sie sich selber, oder?) (Joachim Steyer) Solange der Wind nicht immer weht und die Sonne nicht immer scheint, brauchen wir Biogasanlagen ebenso sehr wie Kernkraftwerke, damit auch in Zeiten einer Dunkelflaute nicht alles stillsteht und am Ende womöglich die Menschen noch frieren müssen. Aber: Es gibt Hoffnung. Mit einer starken AfD wird (Zuruf: Deutschland untergehen!) in Zukunft auch die Kernenergie wieder den Platz einnehmen, den sie im Energiemix der allermeisten anderen Länder auch hat. (Abg. Cindy Holmberg GRÜNE: Das ist so ein Quatsch! Das ist so teuer!) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Cindy Holmberg GRÜ- NE: Das ist so teuer! Und was machen dann die Bio- gasanlagenbetreiber? – Weitere Zurufe) – Man sieht ja, wo die Strompreise jetzt sind, oder? (Beifall bei der AfD – Zurufe, u. a.: Sie wollen Atom- anlagen bauen! – Ja, dank der EEG-Umlage!)

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Daniel Born

Herr Abgeordneter, vielen Dank. (Zurufe, u. a. der Abg. Cindy Holmberg GRÜNE und Raimund Haser CDU – Unruhe – Glocke des Präsi- denten) Wir setzen die Debatte fort, und die Landesregierung erhält das Wort zur Stellungnahme. – Herr Staatssekretär Dr. Baumann. (Abg. Nese Erikli GRÜNE: Endlich mehr Intelli- genz!)

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Dr. Andre Baumann

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Antrag „Biogasnutzung bürokratiefrei beschleunigen“ wurde 2022 angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine eingebracht, als Putins Russland Gaslieferungen auch als Waffe gegen uns genutzt hat. Dies sollte uns bei der heutigen Debatte über diesen Antrag bewusst sein. Seit 2022 erleben wir eine Zeitenwende in der Außen- und Sicherheitspolitik. Wir erleben aber auch eine Zeitenwende in der Energiepolitik. Putin hatte Deutschland und Europa mit billigem Gas ans Gängelband genommen. Russland setzt Gaslieferungen auch heute noch als Druckmittel ein. (Abg. Anton Baron AfD: Jetzt holen wir es halt aus Indien!) Ich hatte gestern ein Gespräch mit dem moldauischen Energiestaatssekretär, das auch heute noch fortgesetzt wird. Nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine war es notwendig und richtig, schnell, koordiniert und kraftvoll zu handeln. Gesetze wurden schnell und pragmatisch angepasst, beispielsweise das EEG, das Bundes-Immissionsschutzgesetz iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 und das Baugesetzbuch, um nur einige zu nennen. Ermessensspielräume in gesetzlichen Regelungen wurden pragmatisch genutzt. Durch eine gemeinsame Kraftanstrengung von der EU, von der Bundesregierung, von Verbänden und Unternehmen, von Landesministerien bis hin zu den Bürgerinnen und Bürgern konnte die Energieversorgung in Deutschland bis heute sichergestellt werden. Meine Damen und Herren, auf diese gemeinsame Leistung können wir sehr stolz sein. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Ach du meine Güte!) Auch die Betreiber von Biogasanlagen haben ihren Beitrag geleistet. Sie wurden durch rechtliche Anpassungen in die Lage versetzt, bestmöglich russisches Gas durch deutsches Biogas zu ersetzen. Auch dafür danke ich sehr herzlich. Zwei Jahre später hat sich die Lage im Energiebereich ein wenig beruhigt. Doch wir erleben weiterhin eine Zeitenwende. Die Energiewende ist weiterhin in vollem Gang und gewinnt an Dynamik. Wir bauen die Solarenergie massiv aus. Auf den Dächern gibt es bei Neubauten oder grundlegenden Dachsanierungen Solarpflicht. Die Bundesregierung hat mit Solarpaketen Bremsen gelöst. Auch seitens des Landes investieren wir zielgerichtet. 4 Millionen € werden für PV-Anlagen an Straßen und Schienen bereitgestellt. Wir fördern PV auf Parkplätzen; auch dafür ganz herzlichen Dank. Die Windenergie wird ebenfalls beschleunigt ausgebaut. Das Bundeswirtschaftsministerium hat auch hierfür die Bremsen gelöst. Die Landesregierung hat die Verwaltungsabläufe radikal verkürzt. Statt in sieben Jahren können Windenergieanlagen nun in sieben Monaten genehmigt werden. Im Rahmen der regionalen Planungsoffensive weisen die Regionalverbände mindestens 2 % der Landesfläche für erneuerbare Energien aus, davon mindestens 1,8 % für Windkraft und mindestens 0,2 % für Freiflächen-PV. In Hektar ausgedrückt sind diese 2 % 71 500 ha. Merken Sie sich diese Zahl 71 500. Ich komme nachher noch mal darauf zu sprechen. Ich bin sehr zuversichtlich, dass wir bei der Windenergie bald auch bei uns in Baden-Württemberg einen starken Aufschwung erleben werden. Lassen Sie mich kurz noch zu den Stromnetzen kommen. Auch hier wurden Bremsen und Fußfesseln gelöst, die Seehofer und die Große Koalition beim Ausbau der Stromautobahnen angelegt hatten. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zur Biogasnutzung kommen und dazu, welche Rolle die Biogasnutzung im Energiesystem der Zukunft bekommen sollte. Die Biogaslandwirtschaft löst weder alle Energieprobleme noch ist sie komplett zu vernachlässigen. Sie ist weder Heilsbringerin noch des Teufels. Extreme Positionen helfen uns nicht weiter, wie Sie es in Ihrer Rede dargestellt haben. Sie bringen mit Ihren Positionen nichts voran. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Ach was?) In der neuen Energiewelt werden Wind und Sonne den größten Teil des Stroms herstellen. Sie sind die Lastesel der Stromproduktion. Die Biogasproduktion wird nicht länger wegen (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) ihrer Grundlastfähigkeit gebraucht, und wir brauchen auch nicht länger eine möglichst hohe Energiemenge aus den Biogasfermentern. Wir brauchen im Stromsystem stattdessen mehr flexible Leistung. Besonders in Süddeutschland besteht ein hoher Bedarf an flexiblen Anlagen. Deswegen ist es gut, dass Bundesminister Robert Habeck eine Biomassestrategie angekündigt hat, die genau für diese Flexibilisierung Anreize setzen wird. Das unterstützen wir und fordern es auch ausdrücklich. Meine Damen und Herren, ohne diese Anpassung werden Biogasanlagen zunehmend Schwierigkeiten haben, im Preiswettbewerb mit anderen Energiequellen wie Wind und Sonne konkurrenzfähig zu sein. Ohne eine Förderung einer flexiblen Fahrweise können Investitionen in Substrat- und Gasspeicher oft nicht gestemmt werden. (Beifall des Abg. Raimund Haser CDU) Denn genau darum geht es: zum richtigen Zeitpunkt Strom zu produzieren. Dafür müssen Gasspeicher beantragt, Gärrestelager beantragt, genehmigt und ausgebaut werden. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Raimund Ha- ser CDU – Abg. Anton Baron AfD: Wann schalten Sie die Photovoltaikanlagen ab?) Klar ist: Biogas hat nicht das Potenzial, uns vollständig zu defossilisieren. Biogas kann uns auch nicht vollständig vom russischen Gas befreien. Klar ist auch: Biogas wird auch nicht den Bau von H2-ready-Gaskraftwerken im Rahmen der Kraftwerksstrategie ersetzen können. Wir brauchen in Baden-Württemberg in großem Umfang disponible Leistung. Auch der Flächenverbrauch der Biogaslandwirtschaft ist gewaltig. Die Energieproduktion pro Hektar ist im Vergleich mit Wind und Sonne gering. Heute werden in Baden-Württemberg auf rund 130 000 ha Biogassubstrate angebaut – auf rund 100 000 ha Ackerflächen, 30 000 ha Grünland. Jetzt komme ich zu den rund 70 000 ha der 2 % für PV und Wind. Für die Biogasproduktion brauchen wir doppelt so viel. Deswegen sollte man sich die Stärken der Biogasproduktion genau anschauen. Darauf komme ich gleich zu sprechen. Auch ist die Effizienz von Wind und Sonne deutlich höher als die der Biogaslandwirtschaft. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Quatsch!) Im Vergleich zu Biogas kann eine Freiflächensolaranlage rund 16- bis 24-mal mehr Energie von einem Hektar holen, die Windkraft 80- bis 120-mal mehr. Diese Unterschiede sind gewaltig. Dennoch: Biogas wird im Energiebereich auch weiterhin eine Rolle spielen, es sollte und muss eine Rolle spielen. Das haben wir, die Landesregierung, in unserer Biogasstrategie dargestellt. Meine Damen und Herren – es wurde schon gesagt –, in Baden-Württemberg gibt es rund 1 000 Biogasanlagen. Diese sind gebaut. Sie sind meist abgeschrieben, und viele von ihnen sollten in der neuen Energiewelt auch genutzt werden. Wir können und sollten in der neuen Energiewelt die Stärken ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 der Biogasanlagen ausspielen. Biogasanlagen können pflanzliche Reststoffe, insbesondere aus der Landwirtschaft, sinnvoll verwerten. Aus diesen Nebenprodukten können Wärme und Strom entstehen. Diese Reststoffströme haben ein immenses Potenzial. 1 Million m3 pro Jahr – diesen Wert habe ich mir bei einem Gespräch mit Biogaslandwirten in Isny aufgeschrieben, zu dem mich der Kollege Raimund Haser eingeladen hatte; noch mal herzlichen Dank für dieses gute Gespräch –, 1 Million m3 Rindergülle entstehen allein im Landkreis Ravensburg durch die Rinderhaltung jedes Jahr. Nur 10 % der Gülle werden pro Jahr nach Angaben der Biogasanlagenbetreiber in Biogasanlagen sinnvoll verwertet. Deswegen kann ich den Wunsch der Anlagenbetreiber mehr als verstehen, dieses gewaltige Potenzial, das vorhanden ist, das anfällt, auch stärker zu nutzen. Und genau das gilt es zu ermöglichen – auf allen Ebenen, manchmal auch durch pragmatische Entscheidungen. Im Rahmen der Biogasstrategie des Landes Baden-Württemberg haben wir ermöglicht, landwirtschaftliche pflanzliche Abfälle verstärkt in Biogasanlagen zu nutzen. Das war über Jahre hinweg nach dem EEG förderschädlich, oder es war abfallrechtlich verboten. In Baden-Württemberg als einzigem Bundesland hat das Umweltministerium die Schrauben gelöst. Pflanzliche Reststoffe, die im Rahmen einer wirtschaftlichen Nutzung durch Landwirtschaft oder Landschaftspflege entstanden sind, werden aus dem Abfallrecht entlassen und in die Landwirtschaft gegeben. So können Biogasanlagen diese auch sinnvoll verwerten. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Raimund Haser CDU) – Danke schön. – Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Die Biogaslandwirtschaft hat in den vergangenen 20 Jahren einen wichtigen Beitrag für die Energiewende geleistet. Die Biogaslandwirtschaft muss auch in der Energiewirtschaft der Zukunft ihren Beitrag leisten – zur Produktion von Strom und Wärme, aber verstärkt in einer flexiblen Fahrweise. Auch eine Einspeisung ins Gasnetz kann sinnvoll sein. Es sollten zukünftig verstärkt Reststoffe genutzt werden. Genau das gilt es auf allen Ebenen zu ermöglichen. Das ist ein Baustein für eine erfolgreiche und effiziente Energiewende. Diese sichert uns die Wirtschaft und den Wohlstand in unserem Land. Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

In der zweiten Runde spricht Herr Abg. Frank Bonath für die FDP/DVP-Fraktion.

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Frank Bonath FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Debatte hat gezeigt: Biogas ist keine Nische. Darüber sind wir uns alle einig. Was nicht thematisiert worden ist: Biogas hat ein noch viel höheres Potenzial im Land. Man könnte das tatsächlich auch noch weiter ausbauen. Im Stromsystem – auch hier gibt es eine große Einigkeit – gibt es eine hohe Flexibilität. Die müssen wir nutzen. Das ist sinnvoll. Aber – ich hatte es erwähnt – wir haben 80 % Moleküle in unserem Energiemix. Diese 80 % Moleküle müssen wir auch klimaneutral bekommen. Da ist Biogas über Biomethan eine (Frank Bonath) wichtige und gute Möglichkeit. Davon habe ich leider von niemandem – auch nicht vom Herrn Staatssekretär – auch nur einen Satz gehört. Das muss auch ein Business Case für Landwirte sein, die im Moment über einen Umbau, über eine Erneuerung von Biogasanlagen nachdenken. Natürlich sind die abgeschrieben. Aber wie es so oft bei vielen Anlagen ist: Wenn eine Anlage abgeschrieben ist, dann bedeutet das: Ich muss neu investieren. Dazu brauche ich wieder einen Business Case. Da kann Biomethan eine Rolle spielen. Das ist ein großes Anliegen der Liberalen. (Beifall bei der FDP/DVP) Erschreckend ist schon, dass der Antrag, obwohl er aus dem Jahr 2022 ist, noch immer aktuell ist. Ende 2027 fällt ein Viertel der Anlagen aus der Förderung heraus. Das sind 260 Anlagen. Für die fehlt – bei allem, was hier gesagt worden ist – heute noch immer die Perspektive. Das Problem für die Landwirte existiert. Darauf brauchen wir Antworten, dafür brauchen wir Lösungen. Da, Kollege Behrens, kann es nicht sein, dass Ihre Vorgehensweise die ist, die Sie genannt haben. Sie haben damit begonnen, dass Sie keinen Handlungsbedarf im Land sähen. (Abg. Hans-Peter Behrens GRÜNE: Für kurzfristige Maßnahmen!) Den sehen wir durchaus. Wir müssen hier im Land für unsere Biogasanlagen aktiv werden; denn nur gemeinsam bekommen wir das auf allen Ebenen hin. Das Thema Bürokratieabbau ist und bleibt in diesem Umfeld eine der größten Hürden. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/3538. Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Damit ist Punkt 4 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Gründungskultur an baden-württembergischen Hochschulen – Drucksache 17/3543 Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erhält für die antragstellende Fraktion GRÜNE Frau Abg. Nese Erikli. Bitte.

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Nese Erikli GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich im Juni am Bodensee an den Feldern voller tiefroter Erdbeeren vorbeikomme, denke ich oft an meine Kindheit zurück, daran, wie gern ich als Kind auf solchen Feldern unterwegs war. Einigen von Ihnen ergeht es wahrscheinlich auch so. iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Selbstpflücken geht auch heute noch, aber der große Teil wird noch immer von Erntehelfern gepflückt. Mittlerweile haben immer mehr Betriebe nicht nur in meinem Wahlkreis Probleme, Erntehelfer in ausreichender Zahl zu finden, sondern es wird auch denen in Ihren Wahlkreisen so gehen. Dafür haben drei Gründer aus Konstanz eine Lösung gefunden, nämlich den Ernteroboter BERRY. Dieser Ernteroboter automatisiert den gesamten Ernteprozess bei der Erdbeerernte. Das Start-up dahinter, Organifarms, ist schon beachtlich gewachsen. Eine Erfolgsgeschichte made in Konstanz, made in „THE LÄND“. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Organifarms ist ein Start-up, das es ohne die Konstanzer Hochschule vermutlich nicht geben würde – auch nicht ohne die Initiative „Kilometer1“. Beide helfen vor Ort dabei, clevere Ideen aus den Hörsälen in die Umsetzung zu bringen. Genau darum geht es heute. Start-ups und Ausgründungen sind kleine Pflanzen in unserem Innovationsgarten. Die Ideen der Gründerinnen und Gründer sind dabei das Saatgut. Nicht umsonst heißen zwei wichtige Anfangsphasen von Start-ups „Pre-Seed“ und „Seed-Phase“. Hochschulen sind dabei die Gewächshäuser für das Gedeihen dieser kreativen Lösungen. Denn hier setzen unsere schlausten Köpfe jeden Tag ihre Kreativität und ihr Wissen ein, um Antworten auf die bestehenden Probleme und Herausforderungen zu suchen und zu finden. Das Zentrale hierbei ist jedoch, dass wir diese Ideen dann nicht nur auf dem Papier haben, sondern auch in die Praxis umsetzen und in unsere Wirtschaft und Gesellschaft einbringen. Die Start-ups von heute sind Mittelständler von morgen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Für uns bedeutet das, dass wir die Entwickelnden, die Forschenden und die Studierenden ermutigen und fördern müssen, ihre Kreativität und ihr Wissen wirtschaftlich einzusetzen und auszugründen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben aktuell drei große Herausforderungen: erstens die Modernisierung der Wirtschaft gerade unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit und der Wettbewerbsfähigkeit, zweitens die Digitalisierung von Gesellschaft und Verwaltung und drittens den Klimawandel und die damit verbundenen Folgen. Wir werden dafür gute Ideen benötigen. Damit solche Ideen aufkommen, braucht es die passenden Rahmenbedingungen bei uns im Land. Diese Rahmenbedingungen sind in Baden-Württemberg bisher sehr gut. Unsere Hochschullandschaft ist vielfältig und dezentral. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das Land Baden-Württemberg ist die drittinnovativste Region auf der ganzen Welt – das Land der Erfinderinnen und Erfinder, das Land der Gründerinnen und Gründer. Wir müssen unsere Gründungskultur dennoch weiter pflegen und fördern. Eine offene Fehlerkultur ist ebenso entscheidend, damit ein gescheitertes Start-up nicht zum Zukunftsrisiko für den eigenen Berufs- und Karriereweg wird. Scheitern darf kein Makel sein. (Nese Erikli) Das Land trägt dazu seinen Teil bei, fördert den Mut der Studierenden und Forschenden von Beginn an, unterstützt und begleitet sie auf ihrem Gründungsweg von der Ideenfindung bis hin zur Wachstumsphase. Denn der Support im richtigen Moment kann sowohl bei der Gründungsentscheidung als auch beim Erfolg des Start-ups das Zünglein an der Waage oder auch der Gamechanger sein. Dafür haben das Wirtschafts- und das Wissenschaftsministerium bereits zahlreiche erfolgreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht. Schon heute gibt es ein breites Spektrum an Beratungs- und Unterstützungsprogrammen. Das Land unterstützt z. B. mit dem Förderprogramm „Junge Innovatoren“ gründungsbezogene Aktivitäten an den Hochschulen mit bis zu 20 000 € pro Hochschule. Auch zu nennen ist unser Förderprogramm „Start-up BW Pre-Seed“, von dem bereits heute zahlreiche Start-ups profitieren, so auch das Konstanzer Start-up Organifarms, von dem ich eingangs sprach. Die landeseigenen Programme sind dabei weit über die Grenzen Baden-Württembergs in der gesamten Republik bekannt. Unsere Programme sind so beliebt, dass sie sogar immer mehr Bewerberinnen und Bewerber aus anderen Bundesländern anziehen, wie es bei dem Wettbewerb „Start-up BW ASAP“ der Fall ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Entwurf für die nächste Landeshochschulgesetzesnovelle liegt vor. Diese Novelle reagiert auf die Notwendigkeit, die Start-up-Szenen an den Hochschulen in unserem Land weiter zu stärken. Wir arbeiten daran, weiterhin Spitzenreiter zu sein. Lehrende sollen künftig zur Unterstützung von Ausgründungen Freisemester nehmen können. Das ist ein weiterer Beitrag zur Stärkung der Start-up- und Spin-off-Szene an den Hochschulen. Ich spreche oft mit Beteiligten von Ausgründungen und Startups. In diesen Gesprächen wird stets betont, wie wichtig der Austausch zwischen den Ausgründungen, den Hochschulen und der Wirtschaft ist. Daher haben wir mit unseren Innovationscampusmodellen Plattformen für die Kooperation zwischen Forschung und Wirtschaft geschaffen. Unter Tagesordnungspunkt 2 der heutigen Plenarsitzung wurde der Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2025/2026 von Finanzminister Danyal Bayaz eingebracht. Trotz der haushalterisch herausfordernden Zeiten wurde heute Morgen klar: Wir setzen einen Schwerpunkt auf Innovation. Neben starken Hochschulen und exzellenter Forschung investieren wir in den Gründungsbereich. Wir stocken die Förderung der Gründungs-Hubs um 1,7 Millionen € auf künftig insgesamt 3,5 Millionen € jährlich auf, und wir setzen die Förderung der Initiative „Gründermotor“ fort, die wir auf Landesebene etabliert haben. „Gründermotor“ vernetzt und ermöglicht einen wirkungsvollen Transfer aus der Wissenschaft. Dank unserer dezentralen Hochschullandschaft haben wir viele kleine Gründungshotspots – von Stuttgart über Ulm bis nach Heidelberg und Karlsruhe. Wir wollen Baden-Württemberg zum Gründerland machen. Die Dezentralität und die Vielfalt machen Kooperationen zwischen den Hochschulen notwendig. Der Vorstoß des Bundeswirtschaftsministeriums mit dem Programm „Startup Factoode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 ries“, bei dem einzelne Verbünde als Gründungsleuchttürme massiv gefördert werden, ist genau das, was wir gerade brauchen. Umso erfreulicher ist, dass sich die gründungsstärksten Hochschulen im Land zusammengeschlossen haben, um sich um eine Förderung zum Gründungsleuchtturm zu bewerben – und das unter der Führung von „Gründermotor“ und gemeinsam mit privatwirtschaftlichen Investoren. (Beifall bei den Grünen) Wenn wir auch in Zukunft eine der innovativsten Regionen der Welt sein wollen, dann müssen mittelständische Unternehmen in kleineren Start-up-Hotspots wie Konstanz mutig sein und in die vielversprechenden Gründungsideen investieren. Um dem Innovationsdruck standzuhalten, sind wir auf den Forschungstransfer und vor allem auch auf die Ausgründungen angewiesen. Hier bei uns im Land haben wir die Hochschulen, die schlauen Köpfe, eine starke Wirtschaft und vor allem ein breites Unterstützungsangebot. An vielen Hochschulen wird schon heute erfolgreich Gründungskultur gelebt. Dem Gründungsradar zufolge sind zwei der großen Hochschulen Baden-Württembergs unter den Top Ten und fünf der mittleren Hochschulen unter den Top 15 aller teilnehmenden deutschen Hochschulen. Das Wissenschaftsministerium im Land zeigt mit der Landeshochschulgesetzesnovelle auch: Je mehr Studierende über das Ausgründen wissen, je besser sie für diesen Schritt sensibilisiert sind, wenn sie von Lehrenden unterstützt werden, die sich dieser Aufgabe in Freisemestern widmen können, und je weniger Hürden es gibt, desto erfolgreicher können die Ausgründungen am Ende werden. Das neue Landeshochschulgesetz will Studierende und Forschende dazu ermutigen, und es macht klar: Ausgründen soll auch Spaß machen und einen mutigen Schritt in die Zukunft bedeuten. Ausgründen lohnt sich! (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir konkurrieren nicht mit Sachsen, Hessen, Westfalen, nicht einmal mit Frankreich oder der Schweiz, sondern mit den USA und China. In diesem Wettbewerb können wir nur bestehen, wenn wir Start-ups ernst nehmen, wenn wir Gründungen fördern und wenn die Unternehmen in unserem Land die besten Rahmenbedingungen erhalten. Innovationen made in „THE LÄND“ – darauf kommt es an. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Es folgt für die CDU-Fraktion Herr Abg. Dr. Albrecht Schütte.

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es eben gehört und Sie können es in der Stellungnahme zum Antrag nachlesen: Baden-Württemberg hat eine gute Position. Im deutschlandweiten Vergleich hat Baden-Württemberg hervorragende Universitäten und Hochschulen. Wir haben gute Programme, die – beginnend in der Schule – auf das Thema Gründen aufmerksam machen, wir haben Seminare und Kurse an Universitäten, in denen man eigene Ideen vorstellen kann, wir unterstützen bei (Dr. Albrecht Schütte) der Ideenfindung, bei der Planung eines Unternehmens, bei der Gründung selbst und mit dem Programm „Start-up BW Pre-Seed“ auch bei den ersten Finanzierungsschritten. An dieser Stelle möchte ich mich besonders bei „Gründermotor“ und vielen anderen bedanken, die dies ermöglichen und die dafür sorgen, dass Leute überhaupt mit dem Thema Gründen in Kontakt kommen und dann auch erfolgreiche Unternehmen gründen. Aber es gibt keinen Grund, sich auszuruhen. Hier gilt mehr als irgendwo sonst der Satz: „Wer aufgehört hat, besser werden zu wollen, hat in Wahrheit längst aufgehört, gut zu sein.“ (Beifall bei der CDU und des Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Schauen wir uns doch einmal die Herausforderungen an: Wir müssen zunächst darüber sprechen, wie schnell wir sind. Dieser Antrag stammt vom 10. November 2022. (Der Redner hält den Antrag Drucksache 17/3543 hoch.) Eine baden-württembergische Stiftung hat in diesem Zeitraum ein Lehrgebäude gebaut. Wir haben es geschafft, einmal Papier auszufüllen und hier in den Plenarsaal zu bringen. (Beifall des Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP – Abg. Nese Erikli GRÜNE: Das liegt daran, dass die Kol- legen so fleißig sind und viele Anträge einbringen!) Ich hatte einmal eine Anfrage zu technischer Fotosynthese. Es hat drei Tage gedauert, dass eine Stiftung gesagt hat, sie übernehme die Hälfte der Kosten. Wir reden hier über einen Betrag von unter 1 Million €. Es hat dann drei Monate gedauert, dass mir vier Ministerien in langen Schreiben mit wohlwollenden Worten erklärt haben, warum sie das nicht finanzieren könnten. Mit dieser Geschwindigkeit werden wir nirgendwo mehr erfolgreich sein. Das ist Punkt 1. (Vereinzelt Beifall bei der SPD und der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Dieses Eingeständnis habe ich heute noch nie gehört! Der Mann hat recht! Der Mann hat recht!) Punkt 2: Wir haben Bürokratie: etwa die Medizinprodukteverordnung. Ich saß in einer Universität in Baden-Württemberg, und es ging darum, wie man den Innovationscampus besser machen kann: eine Viertelstunde Inhalt und danach 45 Minuten § 2b des Umsatzsteuergesetzes. Das ist nichts, was wir in Baden-Württemberg erfunden haben, aber das ist etwas, womit wir umgehen müssen. Wir haben ein Beamtenrecht, das Teilzeit an vielen Stellen nicht ermöglicht. Schauen Sie nach Amerika: Dort gehen viele der erfolgreichen Gründungen auf Professoren zurück; die gründen etwas und gehen danach zurück an eine Uni. (Zurufe der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke und Gabriele Rolland SPD) Hier entscheiden sie sich mit 30, ob sie Beamter werden oder eben nicht. Das ist das Problem. Dazu müssen wir das Beamtenrecht ändern. (Abg. Anton Baron AfD: Das stimmt! Wir müssen es größtenteils abschaffen!) iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 An vielen Punkten, Frau Kollegin, weiß ich nicht, ob wir Ihre Zustimmung hätten. Wir sind in der Breite sehr gut – die Kollegin hat es auch gesagt –, auch in der Spitze, aber wirklich gut in Deutschland ist halt die TUM. Dann schauen Sie sich die ETH Zürich an – es hieß, deren Konkurrenz sind wir nicht, sie sind trotzdem besser. (Lachen bei der AfD) Und dann gibt es noch ein paar andere. Deshalb müssen wir schauen, wie wir hier besser werden. Wir brauchen z. B. – – Wenn in Deutschland an einer Uni gegründet wird, hat jede baden-württembergische Uni eine andere Vorschrift, wann die Uni aussteigt, wie viel sie übernimmt usw. Das müssen wir vereinheitlichen. Und dann geht es vor allem um die Einstellung. Im Antrag steht so schön: unternehmerische Selbstständigkeit als Karriereoption positiv sehen. Worüber reden wir denn hier normalerweise? Viertagewoche, Work-Life-Balance? Wer glaubt denn eigentlich, dass ein Unternehmen, das gründet, das in vier Tagen pro Woche macht? Da gibt es Leute, die Tag und Nacht arbeiten, weil Arbeit Spaß macht. Das müssen wir hinbekommen: Dass den jungen Menschen klargemacht wird, dass Arbeit, Einsatz, etwas zu gestalten und den eigenen Erfolg zu erleben, Spaß macht. Dafür lohnt es sich zu arbeiten. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Und dann brauchen wir eine engere Vernetzung. Wir haben es ja geschafft – im Haushalt übrigens, nicht auf Vorschlag des Ministeriums –, eine Förderung einzubringen, dass wir mal gemeinsam ein Forschungsprogramm für Wissenschaft und Firmen machen. Das heißt, die Firmen müssen einen geringen Anteil in der Region selbst bringen. Vor allem ist wichtig: Eine Förderung für Forschungsvorhaben oder weitere Vorhaben gibt es nur, wenn jemand von einer Forschungseinrichtung – Uni – und gleichzeitig jemand von einer Firma teilnimmt, sodass wir die Leute zusammenbringen. Es geht nämlich darum, ein Ökosystem zusammenzubringen, und dazu kommt auch – – (Abg. Nese Erikli GRÜNE: Ja, aber das ist doch gut!) – Ja, es ist gut, dass wir das machen. Das war harte Arbeit; es ist gut. Ich sage ja, was wir machen, ist gut, auch wenn es harte Arbeit war. (Abg. Nese Erikli GRÜNE: Ja, eben! – Abg. Anton Baron AfD: Eigenlob!) Und dann kommt noch etwas dazu: In der Pre-Seed-Phase können die Start-ups mit staatlichen Mitteln mitfinanziert werden, aber danach brauchen sie privates Kapital. Da müssen wir die Investoren zusammenbringen, „Venture-Kapitalisten“. Es ist ja in manchen Gegenden schon schwierig, das Wort „Venture-Kapitalist“ auszusprechen, weil es irgendwie etwas Anrüchiges hat. Es ist aber gut, wenn Menschen bereit sind, mit einem sehr hohen Risiko Kapital zu investieren, und dann auch einen hohen Ertrag haben. (Abg. Anton Baron AfD: Das Kapital geht halt nur ins Ausland!) (Dr. Albrecht Schütte) Wir sollten dann auch auf die Leute, die erfolgreich etwas gegründet und Erfolg haben, stolz sein und ihnen gönnen, dass sie Erfolg haben. (Beifall bei der CDU)

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Daniel Born

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schluss.

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Deshalb fasse ich zusammen: Wir haben viel an den Unis gemacht. Wir müssen die Prozesse deutlich verschlanken, wir müssen unsere Förderprogramme fortführen, wir müssen noch viel mehr die Menschen von Firmen, von Kapitalgebern, von den Universitäten und Forschungseinrichtungen vernetzen, und wir müssen endlich wieder sagen: Es macht Spaß, eine Idee zu realisieren, auch wenn es länger als vier Tage in der Woche dauert. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Daniel Born

Es folgt für die SPD-Fraktion Frau Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke.

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man diese beiden soeben gehaltenen Reden nebeneinanderlegt, glaubt man wirklich nicht, dass Sie beide miteinander in diesem Land eine Koalition bilden. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/ DVP – Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Ich stimme Ihnen, Herr Schütte, in etlichen Punkten wirklich ausdrücklich zu. Beim Thema Viertagewoche kommen wir sicherlich nicht zusammen, und mir fallen durchaus ein paar Start-up-Unternehmerinnen und -Unternehmer ein, die Ihnen da massiv widersprechen würden. Trotzdem bin ich Ihnen dankbar, dass Sie diverse Punkte angesprochen haben, auf die wir genauer schauen müssen. Worüber reden wir? Wir sprechen über Gründungskultur. Wir sprechen darüber, dass Menschen in unserem Land Mut aufbringen, innovative Ideen entwickeln, oft in einem sehr dynamischen Umfeld ein Risiko eingehen und eine Firma gründen. Davon braucht es mehr. Da sind wir uns alle einig. Ich möchte ausdrücklich sagen, dass an den Hochschulen in unserem Land in der Tat durchaus sehr vieles gut läuft. Wir verfügen mittlerweile über viele gute Start-up-Center, und wir haben eine sehr, sehr starke Hochschullandschaft, die eine wichtige Voraussetzung für all dies ist – sowohl HAWs als auch Universitäten, etliche Exzellenzuniversitäten und Exzellenzcluster. Man muss einmal sagen: Das ist eine große Stärke von Baden-Württemberg. Da stimme ich ausdrücklich zu. Es läuft einiges an Gründungen. Aber bei genauerer Betrachtung wissen wir, dass vieles von dem, was im Moment ganz gut aussieht – neben dem, dass Sie jetzt im Haushalt etwas absichern wollen –, erst mal durch die EXIST-Förderung des Bundes getrieben war. Wenn ich in Start-up-Center gehe, höre ich dort teilweise ganz andere Stimmen als das, was ich eben an Selbstlob vernommen habe. Zitat eines Verantwortlichen an dieser Stelle: „Mir ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 sind Leute abgesprungen, weil es völlig unklar war, wie es mit uns weitergeht.“ Das heißt, wir haben ganz konkret gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zentren verloren. Er sagte – Zitat –: „Diese Landesregierung hat uns im Strafraum verhungern lassen – bis jetzt, bis es diese Zusicherungen gab.“ Wenn man noch berücksichtigt – Sie haben jetzt über die Top Ten gesprochen –, dass beim deutschlandweiten Ranking mit Mannheim und Karlsruhe die ersten Hochschulen aus Baden-Württemberg auf den Plätzen 8 und 9 liegen – nur auf den Plätzen 8 und 9, würde ich mal sagen – und dass Baden-Württemberg mittlerweile, was die EXIST-Stipendien anbelangt, von Berlin überholt wurde und damit auf Platz 4 abgerutscht ist, dann meine ich, bei allem, was in diesem Land gut läuft, auch: Für so viel Selbstbewusstsein, wie Sie es, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, in diesem Bereich derzeit zeigen, besteht wirklich kein Anlass. (Beifall bei der SPD – Abg. Nese Erikli GRÜNE: Doch, doch!) Schauen wir uns vor allem mal an, wer gründet. Diese Frage halte ich für wichtig, wenn wir uns überlegen wollen, was man da mehr tun muss. Wenn wir uns die Zahlen anschauen, sehen wir: 30 % der Leute sind aus den Hochschulen. 20 % der Menschen, die gründen, haben einen Doktortitel, also mindestens eine Person in einem Start-up. Das heißt zum einen: Start-ups sind nicht nur eine Frage von Hochschulen. Das sollte man immer mitdenken. Es gibt auch Handwerk und andere Bereiche. Zum anderen zeigt sich, dass die Wissenschaft, dass die Hochschulen ein wichtiger Faktor für das Thema Gründung sind. Wir sollten hier aber viel genauer hinschauen. Betrachten wir mal, wie es bei den Gründerinnen aussieht. Nach dem Deutschen Startup Monitor ist der Anteil der Frauen bei den Gründungen von 20,7 auf 18,8 % zurückgegangen. Mir wird genau auch das gesagt, dass es in Baden-Württemberg dringend notwendig ist, wirklich etwas zu tun, damit Frauen in ausreichendem Maß gründen. Das wissen Sie auch, Frau Olschowski; ich weiß, dass Sie auch Wert darauf legen. Aber man muss das in diesem Ganzen – „es läuft alles wunderbar“ – unbedingt benennen, was das Thema Gründerinnen anbelangt. Das ist nicht der Fall. (Beifall bei der SPD) Sie haben in Ziffer 10 des Antrags – das möchte ich hier noch mal benennen – gefragt, wie es um internationale Personen steht. Sie wissen, was jetzt kommt, und das muss jetzt kommen. Denn in der Tat brauchen wir auch Leute an den Hochschulen in unserem Land, die nicht aus Baden-Württemberg stammen und die dann so weit kommen, dass sie hier gründen. Sie wissen ganz genau, was jetzt kommt. Wenn es Ihnen wichtig ist, dass wir auch solche Leute ansprechen, dann schaffen Sie endlich die Studiengebühren für internationale Studierende ab. Das sagen nicht nur wir, die SPD. Das sagen mit uns auch die IHK und viele andere im Land, die Ahnung von Wirtschaft haben. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) (Dr. Dorothea Kliche­Behnke) Wir wissen, dass vor allem Kinder von Unternehmerinnen und Unternehmern selbst gründen. Das ist auch gut, und das hängt damit zusammen – ich bin selbst Tochter einer Unternehmerin –, wie man zu Risiko steht und dass man ein anderes Verhältnis zu Risiko hat. Aber wir sollten uns damit nicht zufriedengeben. Deswegen sage ich Ihnen auch: Wir haben in der letzten Ausschusssitzung über die Frage debattiert, wie es mit Menschen der „First Generation“ ist, mit denjenigen, deren Eltern nicht aus dem akademischen Betrieb kommen. Wenn Sie jetzt im Haushalt nicht ArbeiterKind.de, die wichtigste zivilgesellschaftliche Organisation in diesem Bereich, absichern, dann werden Sie es mit uns zu tun bekommen. (Beifall bei der SPD – Abg. Nese Erikli GRÜNE: Das stimmt doch gar nicht!)

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Daniel Born

Frau Abgeordnete, bitte kommen Sie zum Schluss.

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD

Deswegen gebe ich Ihnen das für die jetzigen Haushaltsverhandlungen mit. (Unruhe)

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Daniel Born

Frau Abgeordnete, Sie dürfen nicht nur auf Frau Erikli hören, Sie müssen auch auf mich hören, und ich habe Sie gebeten, zum Schluss zu kommen.

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD

Dann bringe ich zum allerletzten Punkt einen Hinweis, und zwar: Bei aller Betonung, wie wichtig die Landespolitik an dieser Stelle ist, brauchen wir natürlich sehr viel mehr Faktoren. Wir brauchen endlich einen europäischen Kapitalmarkt, damit Firmen wie BioNTech oder in Baden-Württemberg CureVac nicht an die amerikanische Börse müssen, und wir brauchen sehr viel mehr Unterstützung. Wir wissen, dass es vielen, die gründen, an Leuten fehlt, die ausreichend betriebswirtschaftliche Kenntnisse haben – bei allem Wissen über Technologie –, und deshalb gibt es auf vielen Ebenen noch etwas zu tun.

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Daniel Born

Frau Abgeordnete!

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Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD

Wir seitens der SPD werden Sie daran erinnern, dass Sie auch dabei bleiben. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Daniel Born

Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Dennis Birnstock.

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Dennis Birnstock FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Schütte hat ja schon auf das Alter des Antrags hingewiesen. Ich werte das einmal im Sinne der Nachhaltigkeit, dass die Grünen-Fraktion ihren zwei Jahre alten Antrag vorbringt, um die aktuellen Aktivitäten des MWK hier im Plenum bewerben zu können. Beim Thema Gründerkultur ist jedenfalls festzuhalten, dass die Hochschulen in unserem Land schon verdammt viel machen und verdammt viel richtig machen. Die Vernetzung dieiode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 ser Aktivitäten ist daher eine effiziente Möglichkeit, die Aktivitäten zu bündeln und damit noch erfolgreicher zu machen. Die Hochschulen sowie die Lehrenden und Studierenden in unserem Land sind neben den Wirtschaftsunternehmen die Innovationsträger unseres Landes. Unsere vielgestaltige Hochschullandschaft ist innovativ, zukunftsorientiert und marktnah. Daher ist es richtig, die Studierenden auf das Gründen zu stoßen und die Selbstständigkeit als berufliche Perspektive attraktiv zu machen. Insoweit begrüßen wir auch, dass den Professorinnen und Professoren mit dem Fünften Hochschulrechtsänderungsgesetz drei Semester für Gründungen eingeräumt werden. Aber das reicht halt bei Weitem noch nicht aus, um dem dramatischen Rückgang der Zahl der Existenzgründungen seit Anfang der 2000er in Deutschland, wie ihn der KfW-Gründungsmonitor 2024 aufzeigt, auch nur annähernd entgegenzuwirken. Der Vergleich der Gründungsintensität zwischen den Bundesländern im Jahr 2023 durch das Institut für Mittelstandsforschung zeigt zudem auf, dass auch Baden-Württemberg noch Hausaufgaben zu machen hat. Denn dort rangiert unser Bundesland auf dem fünftletzten Platz. Da ist es lobenswert, dass man den Blick auf die Potenziale im Bereich der Gründung legt und gerade auch Zielgruppen anspricht, die heutzutage bei Gründungen noch unterrepräsentiert sind. Da bedarf es natürlich zielgerichteter Ansprachen und Beratungen, um diese Potenziale zu heben. Was aber nicht passieren darf, ist, dass die Gründungsunterstützung einzelne Zielgruppen ausschließt und nachher am Bedarf vorbei unterstützt wird. Am vergangenen Montag hatte ich als Mann in einem fast leeren Parkhaus Schwierigkeiten, einen Parkplatz zu finden, da neben den reservierten Parkplätzen fast nur Frauenparkplätze vorhanden waren. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Fühlen Sie sich doch als Frau! – Unruhe) Für mich war das jetzt nur ein ärgerlicher Zeitverlust, aber wenn man Menschen motivieren will, zu gründen, dann darf das jedenfalls nicht am Geschlecht scheitern, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP – Unruhe) Deshalb sollten die finanziellen und organisatorischen Unterstützungsleistungen aus unserer Sicht kein Geschlecht ausschließen. Denn für uns Freie Demokraten ist nicht entscheidend, wer jemand ist oder woher er oder sie kommt, sondern entscheidend ist für uns, wo jemand hinwill und was er oder sie erreichen will. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Dabei beinhaltet Gründergeist viele liberale Werte: Leistungsbereitschaft und Ehrgeiz, Risikobereitschaft und Mut, Fortschrittsglaube und Optimismus sowie Eigenverantwortung und Freiheit. Genau diese Freiheit und Freiräume fürs Gründen müssen wir schaffen. Wir brauchen eine Befreiung von Bürokratie sowohl innerhalb als auch außerhalb der Hochschulen. Es ist doch widersinnig, wenn sich die Unterstützungsangebote für die Gründerinnen und Gründer in unserem (Dennis Birnstock) Land großteils darum kümmern, bei zu komplizierten Anträgen zu helfen, ellenlange Formulare vorzuhalten und versteckte Geldquellen aufzuzeigen. Was für ein bürokratischer Irrsinn! Wir müssen doch schauen, dass wir Anträge einfacher machen, Formulare kürzen und denjenigen, die mutig und innovativ unsere Zukunft gestalten wollen, Fördergelder auf dem Silbertablett präsentieren. Den Hochschulen weist man stattdessen Aufgaben zu, limitiert diese aber gleichzeitig durch die gesetzlichen Regelungen, dass einem die Freude am Gründen schnell vergeht. Es muss endlich wieder gelten: Innovation statt Dokumentation. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir fordern daher Freiheitszonen, dass z. B. die Innovationscampusprojekte weiterentwickelt werden könnten, indem es weniger Bürokratie und weniger einschränkende Regelungen für mehr Gründergeist und mehr Gründerkultur gibt. Auch die Unternehmensbeteiligung von Hochschulen müsste aus ihrem engen Korsett im LHG befreit werden, um mehr Spielraum zu ermöglichen und Kapital und Ressourcen verfügbar zu machen. Das und eben die Stärkung der Bereitstellung von Venture-Capital, wie es angesprochen wurde, wäre gerade auch in Bereichen mit hohen Investitionskosten wie beispielsweise im Maschinenbau wichtig, den wir noch lange nicht abschreiben sollten. Diese und noch weitere Forderungen, die sich zu großen Teilen auch auf den Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums erstrecken, findet man in unserem Positionspapier „Start-ups in Baden-Württemberg …“ (Der Redner hält eine Broschüre hoch.) An dieser Stelle sage ich: Es ist schade, dass bei diesem wichtigen Querschnittsthema das Wirtschaftsministerium hier in keiner Weise vertreten ist. (Staatssekretär Dr. Patrick Rapp: Hallo! Hier sitze ich!) – Verzeihung, hatte ich nicht gesehen. Dann bin ich beruhigt, dass Sie da sind. Dann gebe ich Ihnen gern ein Exemplar mit.

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Daniel Born

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schluss.

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Dennis Birnstock FDP

Der letzte Satz. – Aber auch Sie, Frau Ministerin, werfen Sie gern einen Blick hinein und lassen Sie uns gemeinsam diese Freiräume für Gründerinnen und Gründer schon jetzt schaffen, damit wir nicht noch bis zur nächsten Landtagswahl warten müssen. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Alfred Bamberger. ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024

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Alfred Bamberger AfD

Habe die Ehre, Herr Präsident! Grüß Gott, meine Damen und Herren! Schon die Fragen der grünen Fraktion zeigen einen Mangel an wirtschaftlicher Praxis. Es geht um Start-ups, und Sie fragen nach Bürokratie, nach Förderprogrammen, Mentorinnen- und Mentorenprogrammen und natürlich nach der Frauenquote und – durch die Blume – nach einer Migrantenquote. Demzufolge also lieber Steuergelder für die schlechte Idee einer Frau oder eines Migranten verpulvern als für einen Mann? (Zuruf von den Grünen – Unruhe) Quote für Leistung, Bürokratie für Leistung, Start-ups als politische Show? (Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) Wie würde denn eine wirkliche Start-up-Förderung aussehen? Ganz einfach: Man gebe Freiheit, man gebe den Forschern den Rahmen, damit sie sich zu hundert Prozent auf ihre Innovation, auf ihr Produkt konzentrieren können, (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So sieht es aus!) dass sie Arbeitskräften, die Sie zur Umsetzung ihrer Ideen brauchen, attraktive Nettolöhne zahlen können, dass sie ihr Produkt oder notwendige Prototypen kostengünstig und schnell herstellen können. Was braucht es also nicht? Formulare, Quoten, Staatsprogramme, die Zeit und Aufwand kosten, die mehr schaden als nutzen, (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) kein Finanzamt, das nach einem Jahr gewährte Fördermittel über die Steuer wieder zurückholt. Was braucht es also stattdessen? Unsere Antwort finden Sie im Modell der Freihandelszonen. Was meint die AfD damit? Sie meint einen Raum, in dem nur die Leistung zählt, befreit von Regularien und Vorschriften, (Vereinzelt Beifall bei der AfD) einen Raum, der nur dem Erfolg des neuen Unternehmens verpflichtet ist, (Beifall bei der AfD) ein Reservat, wenn man so will, des Frühkapitalismus. Freiheit über drei bis fünf Jahre, damit Start-ups eben starten können, (Abg. Alexander Salomon GRÜNE: Sie meinen die Reichsbürger?) bevor sie in die real existierende Bundesrepublik überwechseln müssen mit ihren Quoten, ihrer Bürokratie, ihrer Steuerlast und ihrem Gendergedöns. Das wäre echte, wirkliche Start-up-Förderung. Selbstverständlich muss eine solche Freihandelszone gleichermaßen für jeden offen stehen, ob Mann, Frau oder sonst was, ob Biodeutscher oder nicht. (Beifall bei der AfD) (Alfred Bamberger) Es ist nicht an der Verwaltungsbürokratie, zu entscheiden, welche Innovationen zukunftsträchtig sind und wer den Rahmen einer Freihandelszone nutzen darf. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Es darf nicht sein, dass Ideologie Themen wie Klima und Nachhaltigkeit setzt. (Abg. Sascha Binder SPD: Was? Wie bitte?) – Themen wie Klima oder Nachhaltigkeit setzt. (Abg. Sascha Binder SPD: Ah! Jetzt! Sehr gut! – Ge- genruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Hörgeräte kaufen hilft!) – Okay. Ich weiß, ich nuschle ein bisschen. – Der Markt soll entscheiden, nicht Bürokraten, und erst recht keine Ideologen. Uns ist klar, dass das Modell der Freihandelszonen EU-rechtlich und bundesrechtlich unzulässig ist. (Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE) Aber die Realität setzt die Notwendigkeit. Wenn das Recht dem Zweck eines erfolgreichen, wohlhabenden Landes nicht mehr dient, dann muss es geändert werden. Und wenn der Bund und die EU nicht wollen, dann muss man sie eben zwingen – oder muss elegante Umgehungen finden. Letzteres wäre unser politischer Auftrag an das Wissenschaftsministerium. Finden Sie Wege, um das Notwendige zu ermöglichen – kein x-tes Förderprogramm, sondern Freiheit für alle gleichermaßen. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Sehr gut!)

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Daniel Born

Es folgt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich erteile Frau Ministerin Olschowski das Wort. Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es im ersten Teil der Reden heute bereits gehört: Transfer ist ein Schlüsselbegriff dieser Zeit und ist eine wichtige Aufgabe, der sich die Hochschulen, Universitäten und Forschungseinrichtungen in unserem Land und die Gesellschaft insgesamt stellen. Forschungsbasierte Start-ups oder Spin-offs sind in Baden-Württemberg zentral wichtig für die Zukunft unseres Landes, und sie sind entscheidend, was die Sicherung unserer Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft betrifft. Der Finanzminister hat es heute Morgen gesagt: Wir müssen auf die Gewinner von morgen setzen. Wir brauchen die Absicherung des Wohlstands. Die Start-up-Förderung ist ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang. Bei alldem, was sich SPD und FDP gern zusammenreden wollen: Diese Haltung teilen die Koalitionspartner und setzen sich gemeinsam – auch das Wirtschaftsministerium und das Wissenschaftsministerium – für eine starke Start-up-Szene ein. iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Es ist klar – und wir sind uns darin auch weitestgehend einig –, dass wir, das Land, alles daransetzen müssen, die Gründungskultur zu stärken und den Standort Baden-Württemberg weiterzuentwickeln. Wir brauchen gute Ideen, neue Impulse aus unseren Forschungslaboren und Hochschulen, und wir brauchen diese – da stimme ich ebenfalls zu – schnell und umfassend. Ich gehöre ja auch dem Landtag an, und daher kann ich sagen: Das ist nicht der erste Antrag, der zwei Jahre lang gelegen hat. Die Abläufe geben es eben manchmal vor. Heute ist im Übrigen ein guter Zeitpunkt, um über dieses Thema zu sprechen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Es gilt, was in der Stellungnahme zum Antrag steht; die umfangreichen Darstellungen unterstreichen, wie ich meine, eindrücklich und deutlich, dass das Gründungsthema ein zentrales Schwerpunktthema der Landesregierung ist. Frau Kliche-Behnke, vielleicht können wir an anderer Stelle einmal darüber sprechen, wer das Gefühl hat, zu verhungern. Denn ich kann mir nicht vorstellen, dass das in dieser Situation der Fall ist. Meine Damen und Herren, Baden-Württemberg – wir haben es gehört – ist eine der führenden Innovationsregionen in Deutschland und in Europa. Gerade den Hochschulen und den Forschungseinrichtungen kommt hier in einem zukunftsorientierten Innovationsökosystem eine wichtige Rolle zu. Die Bedeutung von forschungsbasierten Start-ups – es ist richtig, dass diese nicht nur aus den Hochschulen kommen; wir richten aber hier den Blick auf die forschungsbasierten Start-ups – kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, und diese Bedeutung wird in Zukunft weiter steigen. Wissen wird zu einer der wichtigsten Ressourcen, gerade auch im internationalen Wettbewerb, und dafür stehen Start-ups. Sie setzen mit ihren oftmals auch neuen und innovativen Geschäftsmodellen und Produkten zunehmend auf Themen wie „Künstliche Intelligenz“, Mobilität, Digitalisierung, Gesundheit, Bildung, aber auch Nachhaltigkeit. Sie adressieren damit Schwerpunktthemen, die wir ja auch in anderer Form aufgegriffen haben. Herr Dr. Schütte und auch Frau Erikli haben auf die Innovationscampusmodelle hingewiesen, die auch Grundlage für ein verstärktes Gründungsverhalten sind. Wir sehen die Cluster wie Cyber Valley, „Mobilität der Zukunft“, „Health & Life Science Alliance“, aber auch Quantum. Ich möchte in diesem Zusammenhang unbedingt auch das Forum Luft- und Raumfahrt nennen. All das sind Bereiche, in denen die Start-ups sehr erfolgreich und dynamisch unterwegs sind. Es zeigt sich in all diesen Punkten, dass die Kooperation zwischen Wirtschaft und Wissenschaft auch über die Ministerien hinweg erfolgreich ist. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Sie alle machen Touren durch die Start-ups; ich mache das auch. An Herrn Schütte gerichtet will ich sagen: Ich weiß (Ministerin Petra Olschowski) nicht, welche nicht engagierten jungen Menschen Sie vor Ort treffen. Ich treffe Menschen, die mit vollem Einsatz rund um die Uhr für ihre Ideen arbeiten, die Spaß an ihren Ideen haben, die etwas riskieren und die – oftmals jung und am Anfang ihrer beruflichen Karriere – bereit sind, einen enormen Einsatz für unser Land und für die Wirtschaft zu bringen. Ich bin es ein bisschen leid, dass die Jugend hier immer wieder schlechtgeredet und die Dauerthematik einer Viertagewoche, nur weil es ein paar Menschen auf dieser Welt gibt, die sich entscheiden, vier Tage pro Woche zu arbeiten, auf alle übertragen wird. (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Absolut!) Wir haben eine absolut engagierte, risikobereite, mutige junge Generation. Das sind die, die hier investieren. (Beifall bei den Grünen und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU und der FDP/DVP) Ich möchte zwei Punkte aufgreifen, die nach dem Antrag jetzt sozusagen für den Moment wichtig sind; auch diese sind zum Teil schon genannt worden. Das eine ist die NXTGN-Initiative. Das ist die Fortsetzung der „Gründermotor“-Initiative und zielt darauf ab, wie schon beim „Gründermotor“, Talente aus dem ganzen Land frühzeitig und hochschulübergreifend für die unternehmerische Selbstständigkeit zu sensibilisieren und im Idealfall auf einen erfolgreichen Markteintritt vorzubereiten. Diese Initiative unterstützt den baden-württembergischen Mittelstand mit Kooperationsangeboten. Auch das ist wichtig, gerade in den Fragen digitaler Transformation und neuer Geschäftsfelder. Seit 2018 wurden 1 100 Gründungsteams in den verschiedenen Unterstützungsformaten betreut. Das zeigt, dass die Initiative am richtigen Punkt ansetzt. Dabei sind Start-ups wie die Ersatzteilplattform MARKT-PILOT, eine Ausgründung aus Esslingen, die Maschinenbauerinnen und Maschinenbauern hilft, ihr Angebot an Ersatzteilen zu besseren Preisen und effizienter zu verkaufen, und die dafür eine Unterstützung von 40 Millionen € erhalten hat. Ich nenne auch ProteinDistillery, ein Spin-off der Universität Ulm, das sich auf das Upcycling von Produktionsabfällen spezialisiert hat und diese in hochwertig funktionierende Inhaltsstoffe umwandelt. Diese Idee wurde mit dem Deutschen Nachhaltigkeitspreis ausgezeichnet und hat ebenfalls eine Venture-Finanzierung von 17 Millionen € erhalten. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Insgesamt haben die durch NXTGN betreuten Start-ups und Spin-offs über 160 Millionen € externes Risikokapital eingeworben und über 1 200 neue Arbeitsplätze in Zukunftsbranchen geschaffen. Wenn man sich diese Zahlen anschaut, sieht man – mit Blick nach rechts –: Das System funktioniert. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) NXTGN ist auch die Initiative, die den gemeinsamen Antrag für den Leuchtturmwettbewerb „Startup Factories“ des Bundeswirtschaftsministeriums vorbereitet. Sie alle wissen, dies ist eine Initiative, die vom Bundeswirtschaftsministerium ganz ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 besonders unterstützt wird. Hier haben sich das KIT Karlsruhe, die Universitäten Stuttgart, Heidelberg und Ulm sowie die Hochschule der Medien in Stuttgart zusammengeschlossen, um miteinander diesen Wettbewerb vorzubereiten und hoffentlich zu gewinnen. Es geht um die schnellere Übertragung von Intellectual Property. Das ist ein zentrales Thema; Herr Schütte hat es angesprochen. Es ist wichtig, dass wir hier noch besser werden, wie auch beim erleichterten Zugang zu privatem Risikokapital und einem Fokus der Förderung tatsächlich auf Gründerinnen. Man muss sich keine Sorgen machen, Herr Birnstock. In dem Parkhaus hier hätten Sie überall Parkplätze gefunden. Der geringste Teil wäre von Frauen besetzt gewesen. Die Situation ist einfach so, dass sich Frauen in dem Bild der Gründerinnen oftmals nicht so wiederfinden wie Männer. Das hat nichts damit zu tun, dass Männer keine Förderung mehr bekommen, aber wenn die eine oder andere Frau dabei ist, freuen wir uns ganz besonders. (Beifall bei den Grünen und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Wir haben in diesen Tagen das Programm – – (Unruhe) – Vielleicht gibt es die Möglichkeit, ein bisschen ruhig zu sein. Eigentlich muss ich immer darum bitten. Ich würde Sie, die Kolleginnen und Kollegen vor allem von der AfD, wirklich bitten, nicht zu reden oder rauszugehen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das ist die Aufgabe des Präsidenten!)

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Daniel Born

Frau Ministerin, ich habe das durchaus auch im Blick. Tatsächlich haben wir heute insgesamt eine etwas erhöhte Lärmkulisse, auch bei den vorangegangenen Reden. Sie haben aber vollkommen recht: Natürlich nützt es der Debatte auch, so leidenschaftlich, wie sie ist, wenn die Rednerin oder der Redner noch gehört werden kann. Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst Petra Olschowski: Vielen Dank. – Wir haben in diesen Tagen ein neues Programm auf den Weg gebracht: INSPIRE BW. Auch hier geht es um virtuelle Verbünde, die an NXTGN angebunden werden, aber eben die anderen Hochschulen betreffen, die im NXTGN-Startup-Factories-Programm nicht dabei sind. Ich möchte einen Punkt zur Bürokratie sagen. Wir alle beklagen sie, und wir alle beklagen sie im Moment in den Reden. Und manchmal tut man so, als wäre die Bürokratie von heute auf morgen vom Himmel auf die Erde gefallen. Diese Bürokratie ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten von uns allen, die wir hier sitzen, aufgebaut worden. (Widerspruch bei der AfD) – Von manchen nicht. Die werden hoffentlich nie in die Lage kommen, das zu tun. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Lachen des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD – Zurufe von der AfD) (Ministerin Petra Olschowski) Aber alle anderen tragen miteinander Verantwortung dafür, dass die Regelungen über die Jahre extremer geworden sind, und wir alle miteinander sind dafür verantwortlich, dass sie jetzt auch wieder reduziert werden. Viele der Regelungen haben ja irgendwann auch mal ihren Sinn gehabt. Die eine oder andere Regelung hat es eben nicht mehr, und wir müssen sie abbauen. Aber sich das immer wie eine heiße Kartoffel zuzuschieben und so zu tun, als wäre der oder die jeweils andere verantwortlich für die Bürokratie, wird nicht funktionieren. Es ist ein gemeinsamer Auftrag, und es gilt in diesem Feld wie in allen anderen: Wir müssen auch gemeinsam daran arbeiten, das wieder rückgängig zu machen, und dürfen uns nicht gegenseitig die Kartoffeln zuzuschieben. (Vereinzelt Beifall – Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/ DVP: Ja, dann machen Sie es doch! – Abg. Rudi Fi- scher FDP/DVP: Sie sind doch an der Regierung! Dann machen Sie es!) – Wir sind ja dran. Wir arbeiten daran, und wir machen es. Aber wir brauchen dazu auch alle anderen. Im Bund gibt es übrigens den einen oder anderen Partner, der auch mitarbeiten muss. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Isabell Hu- ber CDU und Andreas Kenner SPD) In der aktuellen Novelle des Landeshochschulgesetzes reduzieren wir bürokratische Maßgaben ganz deutlich. Es ist ja auch darauf hingewiesen worden, dass wir das Thema „Ausgründung, Freisemester“ in den Blick nehmen und neue Möglichkeiten schaffen. Es gibt trotzdem noch viele Hindernisse. Auch die sind genannt worden. Wir müssen alles daransetzen, dass Gründerinnen und Gründer die richtige Unterstützung bekommen. Die Finanzierung ist ein wichtiger Punkt. Ich appelliere daher an alle – an die Akteurinnen und Akteure und an Sie –, dass wir es gemeinsam in die Hand nehmen, eine Kultur zu schaffen, in der Entdeckergeist gefördert wird. Ich sage Ihnen ehrlich: Natürlich, wir haben Probleme mit dem Beamtenrecht, wir haben Schwierigkeiten bei dem Bild von Sicherheit, das unsere Gesellschaft hat. Wenn ich die Studierenden, die gründen wollen, frage, ob ihre Eltern einverstanden sind, dass sie gründen, dann höre ich ganz oft, dass das nicht so einfach ist. Ich kann das auch verstehen. Denn Eltern wollen für ihre Kinder Sicherheit. Und Gründen ist oft mit Risiko behaftet. Aber es ist wichtig, dass wir eine Gesellschaft haben, die mutig ist und die die jungen Menschen sozusagen in ihrem Mut, in ihrer Lust stark macht, etwas zu riskieren. Und – es ist vorhin schon gesagt worden – wenn es dann mal schiefgeht, darf das kein Fehler im Lebenslauf sein; das gehört dazu. Das ist etwas, denke ich, woran wir, die Gesellschaft, wirklich noch lernen können, dass wir diesen Mut von der Schule bis in das Gründungsalter stärken. (Beifall bei den Grünen und der Abg. Isabell Huber CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Meine Damen und Herren, das Thema ist uns allen wichtig. Ich danke Ihnen auch für Ihre Beiträge. Dank kluger und zuiode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 kunftsgerichteter Wissenschaftspolitik haben wir dafür die notwendige Ressource Wissen aufgebaut. Ich hoffe, wir entwickeln sie gemeinsam weiter. Nutzen wir diese Ressource, stärken wir sie. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

In der zweiten Runde erteile ich für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Nese Erikli das Wort.

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Nese Erikli GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Bamberger, Sie haben sinngemäß die gleiche Rede wie Ihr Kollege Rupp im August 2023 gehalten. Sie haben mit Ihrer Weltuntergangsrede schon im letzten Jahr versucht, den Standort Baden-Württemberg schlechtzureden. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Was für ein Unsinn!) Das, was Sie sagen, stimmt gar nicht. Es stimmte schon damals nicht, und es stimmt auch heute nicht. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Es stimmt auch heute nicht, und es ist unverschämt. Schauen Sie sich noch einmal an, was Sie heute von sich gegeben haben.

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Daniel Born

Bitte kommen Sie zum Schluss, Frau Abgeordnete.

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Nese Erikli GRÜNE

Im ersten Halbjahr 2022 wurden mit einem Plus von fast 10 % mehr Start-ups gegründet als im Vorjahreszeitraum. Im Jahr 2023, während deutschlandweit ein Rückgang bei den Start-up-Gründungen zu verzeichnen war, hatte Baden-Württemberg einen Zuwachs an Gründungen erlebt. Das sind die Fakten. Das sollten Sie bitte noch einmal im Detail nachlesen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Andreas Deuschle CDU)

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Daniel Born

Bevor wir jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung kommen, hat sich in der zweiten Runde noch Herr Abg. Bamberger zu Wort gemeldet. – Ich erteile Ihnen das Wort. Bitte schön. (Abg. Nese Erikli GRÜNE: Dadurch wird es auch nicht besser!)

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Alfred Bamberger AfD

Herzlichen Dank, Herr Präsident! Frau Erikli, es ist ganz einfach. Sie hätten meine Rede hören sollen. (Abg. Nese Erikli GRÜNE: Ich habe sehr genau zu- gehört!) Ich habe gar nichts über Baden-Württemberg gesagt, ich habe für die Freiheit von Start-ups geredet. Ich habe gesagt, Sie sollen Freiräume schaffen und Ihre Bürokratie abschaffen. Sie sollen damit aufhören, dass das Finanzamt ein Start-up verhindert. (Beifall bei der AfD) (Alfred Bamberger) Wenn ein Start-up-Unternehmen 80 000 € Förderung bekommt, muss es nach einem Jahr einen Teil der Förderung zurückzahlen, weil es „Sonstige Erlöse“ sind, wenn eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Das haben Sie noch nie gemacht. Das ist mir schon klar. Aber ich weiß es. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Danke schön.

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Daniel Born

Ich darf um etwas Ruhe bitten. – Herr Kollege Dr. Schütte von der CDU-Fraktion hat noch um das Wort zu einer persönlichen Erklärung ersucht. Nach § 82b Absatz 1 der Geschäftsordnung habe ich ihm hierfür das Wort zu erteilen. Ich weise noch darauf hin, dass es nur um die Zurückweisung eines persönlichen Angriffs oder um die Berichtigung einer unrichtigen Aussage gehen darf. – Herr Abg. Dr. Schütte, Sie haben das Wort.

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Dr. Albrecht Schütte CDU

Vielen herzlichen Dank. – Ich habe hier bezüglich der Arbeitszeit gesagt, dass wir hier im Plenarsaal von der Viertagewoche reden. Sie haben es sicher zufällig missverstanden, dass ich allgemein gesagt hät-Schluss: 12 ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 te, junge Leute wollten sich nicht mehr engagieren. Das ist nicht so. Allerdings reden wir im Plenarsaal bei ganz vielen Debatten anders. Das habe ich gesagt. Das wollte ich nur klarstellen. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU)

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Dann kommen wir jetzt zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrag Drucksache 17/3543. Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Damit ist Punkt 5 unserer Tagesordnung erledigt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Plenarsitzung findet am Mittwoch, 6. November 2024, um 10:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen, schließe die Sitzung und wünsche Ihnen einen schönen Nachmittag. Machen Sie was draus! 2:53 Uhr Vorschlag der Fraktion der SPD Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen Ausschuss Funktion Ausschuss des Inneren, für stellvertretendes Mitgli Digitalisierung und Kommunen Ausschuss für Kultus, Jugend stellvertretendes Mitgli und Sport Ausschuss für Wissenschaft, stellvertretendes Mitgli Forschung und Kunst Ausschuss für Umwelt, Klima stellvertretendes Mitgli und Energiewirtschaft Mitglied Ausschuss für Wirtschaft, stellvertretendes Mitgli Arbeit und Tourismus Ausschuss für Soziales, stellvertretendes Mitgli Gesundheit und Integration Ausschuss für Verkehr Mitglied Ausschuss für Ernährung, stellvertretendes Mitgli Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Petitionsausschuss Mitglied Ausschuss nach Artikel 62 der stellvertretendes Mitgli Verfassung (Notparlament) 22.10.2024 Andreas Stoch und Fraktion iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Anlage 1 scheidet aus tritt ein ied – Kirschbaum ied – Kirschbaum ied – Kirschbaum ied Röderer Kirschbaum – Röderer ied – Kirschbaum ied – Kirschbaum Hoffmann Kirschbaum ied – Kirschbaum Cuny Kirschbaum ied – Kirschbaum Vorschlag der Fraktion der SPD Umbesetzung bei den Schriftführern Funktion scheidet aus Schriftführer Röderer 22.10.2024 Andreas Stoch und Fraktion ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Anlage 2 tritt ein Kirschbaum

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