Jan-Peter Röderer
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden über Biogas und dessen Erzeugung sowie über die Erzeugung von Strom und Wärme aus Biogas. Dies ist bereits seit Jahrzehnten ein wichtiger Baustein der Energiewende, und so wird es auch bleiben. Im Jahr 2023 wurden hierdurch 28 Milliarden kWh erzeugt, das sind 6 % unserer Stromerzeugung. Hinzu kommt noch die Menge an Wärmeerzeugung, die in Nahwärmenetzen genutzt wird, sowie aufbereitetes Biomethan, das in die Gasnetze eingespeist wird und ebenfalls bei der Energiewende hilft. Allerdings dürfen wir die Biogaserzeugung nicht nur durch die rosa Brille sehen und die weniger positiven Begleiterscheinungen einfach ausblenden. Ich möchte diesbezüglich ein bisschen grundsätzlicher herangehen als der Kollege Haser. Die Biogaserzeugung hat in einem Übermaß zum Einsatz von Mais auf hochwertigen Ackerflächen geführt, während der Einsatz von Gülle, Mist und Abfällen erst in den letzten Jahren allmählich zunimmt. Deshalb wurde völlig zu Recht mit dem EEG 2021 schon umgesteuert. Biogas ist nur noch förderwürdig, wenn es mit Kraft-Wärme-Kopplung wärme- und stromseitig genutzt wird. Der Anteil an Gülle und anderen Abfallstoffen musste deutlich erhöht werden, um die Biogaserzeugung ökologisch vertretbar zu machen. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine vor zweieinhalb Jahren hat uns im Gefolge eine Gas- und Energiekrise beschert. Daraufhin – vielleicht etwas weniger auf das Wirken der FDP hin – wurden viele Beschränkungen und Auflagen im Sinne einer Flexibilisierung für die Biogaserzeugung zeitlich auf zwei Jahre befristet aufgehoben und abgemildert. Das ist völlig richtig und unzweifelhaft, aber die zwei Jahre sind inzwischen um, und die Energiekrise ist weitestgehend ausgestanden. Für viele dieser Erleichterungen fehlt mittlerweile schlicht die Grundlage. Ich sehe es auch etwas anders als der Kollege Haser – das finde ich kurios –, denn viele Dinge, die in dem Antrag vom November 2022 stehen, sind mittlerweile abgeräumt. Der Antrag wirkt zumal ein bisschen wie ein „Wünsch dir was“ der Biogaserzeuger, und er ist zudem nicht auf Baden-Württemberg abgestimmt. (Abg. Raimund Haser CDU: Das stimmt nicht! Die Bemessungsgrenze läuft am Ende dieses Jahres aus!) Das sieht man an Punkt 1 Buchstabe c, mit dem Sie eine Anhebung von Obergrenzen fordern, obwohl es bei uns im Land so große Anlagen gar nicht gibt. Einige andere Punkte – ich habe es gerade angesprochen – sind schon umgesetzt. Die Ausführungsbestimmungen haben dies mit der letzten Änderung des EEG bereits aufgegriffen. Natürlich stimmen wir den Details zu, die Kollege Haser eben angesprochen hat. Man muss versuchen, bestehende bürokratische Hürden zu minimieren, soweit es möglich ist, insbesondere durch die Digitalisierung der Bearbeitung der Anträge. Aber wir dürfen die kritikwürdigen Punkte nicht ausblenden. Schon vor zehn, 15 Jahren war es für den Energieertrag wesentlich sinnvoller, auf 1 ha Boden Photovoltaikanlagen zu iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 stellen, als dort Mais für Biogasanlagen anzubauen. Jetzt sind seither einige Jahre vergangen. Mit dem technischen Fortschritt – Kollege Behrens hat es angesprochen – ist der Faktor auf 30 und mehr gestiegen. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Das nützt doch nichts! Nachts nützt das nichts!) – Moment, ich komme noch dazu. Zuhören! – Photovoltaikanlagen erzeugen mehr Energie als Biogasanlagen. Angesichts der Wärmewende ist die Wärmeerzeugung damit auch über Wärmepumpen effizienter möglich. (Abg. Raimund Haser CDU: Aber nicht in der Nacht vom 24. auf den 25. Dezember!) – Moment, ich komme noch dazu, Herr Haser. Ich habe doch gerade zugehört. Es ist völlig richtig, dass die Biogaserzeugung im Rahmen des EEG anders gefördert wird als vor zehn bis 15 Jahren, weil sich in diesem Zeitraum vieles geändert hat, ganz vorrangig der Einsatz von Gülle, von Reststoffen, von Restmitteln, die verfügbar sind, und von Biomasse. Deswegen macht es wenig Sinn, die Biomethannutzung in Kraftwerken zur Stromerzeugung zu fördern, außer es handelt sich, wie gesagt, um die Spitzenlastabdeckung, um die Grundlast zu erhalten. Das ist völlig richtig. Zum Abschluss möchte ich noch einmal klar betonen, dass wir alle Möglichkeiten und Varianten regenerativer, nachhaltiger Energieerzeugung brauchen. Alle haben ihre Berechtigung, alle haben ihre Nischen, in denen sie unschlagbar und unverzichtbar sind. Wir brauchen auch eine schlankere Bürokratie – völlig richtig –, aber es kommt auf einen sinnvollen Mix an. Das alles kennt kein Gegeneinanderausspielen und keine pauschale Förderung von Energieerzeugung aus Biogas, bei der weniger positive Aspekte einfach ausgeklammert werden. Sie sind eine Ergänzung, wie es der Kollege Bonath gesagt hat. Mit einem sinnvollen Mix ist es möglich, dass man auf weniger Fläche als heute mehr Energie erzeugen kann, die dann verlässlich zur Verfügung steht. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und der Abg. Petra Krebs GRÜ- NE)
