Dr. Gisela Splett
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich erlaube mir, zu Beginn aus drei Presseberichten zu zitieren. Der SPIEGEL vom 18. Mai: Wirtschaft und Kommunen in NRW verlangen Kurskor rektur bei Grundsteuer „Augsburger Allgemeine“, 29. April: Grundsteuer in Bayern: Mehr als eine Million Ein sprüche. „SWR Aktuell“ vom 13. September: Grundsteuer: Der rheinlandpfälzische Städtetag spricht von einer gescheiterten Reform. Ich könnte das beliebig lange fortsetzen – für andere Länder. (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Das zeigt vor allem eines: Die Reform der Grundsteuer sorgt in allen Ländern für Diskussionen. Sie ist überall auch von Kritik begleitet. Sie wird beklagt, und sie bringt überall Veränderungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie die Mieterinnen und Mieter. Das ist unabhängig vom gewähl- (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) ten Grundsteuermodell so; das ist keine baden-württembergische Besonderheit. (Zuruf von der AfD: Also abschaffen!) Ich könnte Ihnen jetzt auch noch einmal schildern, warum die Grundsteuer reformiert werden musste, dass wir für die Entwicklung des baden-württembergischen Gesetzes den Rat von Verfassungsrechtlerinnen und Verfassungsrechtlern in Anspruch genommen haben, dass wir uns eng mit den kommunalen Landesverbänden ausgetauscht haben. Wir haben selbstverständlich eine Anhörung durchgeführt, in der sich viele positiv zu unserem Modell geäußert haben, u. a. der Mieterbund. Ich rate der SPD, da mal in den Dialog zu gehen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Sie haben sich nach gründlicher Diskussion hier mehrheitlich für das modifizierte Bodenwertmodell entschieden. Ich könnte auch schildern, wie es gelungen ist, rechtzeitig das Bundes- und das Landesgesetz zu beschließen, wie es gelungen ist, rechtzeitig unser Landesmodell zu programmieren, wie es gelungen ist, im Zeitplan 5,3 Millionen wirtschaftliche Einheiten neu zu bewerten, und wie es gelungen ist, den Kommunen die notwendigen Daten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Falsch bleibt falsch!) Noch lieber möchte ich aber darüber sprechen, was die Diskussion um die Reform über die Veränderungsbereitschaft unserer Gesellschaft aussagt. Denn was bedeutet die Reform? Ein bisher ungerechtes Steuermodell wird verändert. (Zuruf von der AfD: Quatsch!) Insgesamt soll das Steueraufkommen in der Kommune durch die Reform nicht erhöht werden; das haben die kommunalen Landesverbände zugesagt, und das unterstützen wir mit unserem Transparenzregister. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Natürlich gibt es innerhalb der Kommune Belastungsverschiebungen. Das haben wir von Anfang an auch so kommuniziert. So zahlen etwa Menschen, die bisher aufgrund der veralteten verfassungswidrigen Bewertung zu wenig gezahlt haben, zukünftig mehr, und andere, die zu viel gezahlt haben, zahlen künftig weniger. Fragen Sie ruhig mal in Ihrem Bekanntenkreis, wer heute wie viel zahlt. Man kann sich schon wundern, wenn die Grundsteuer für eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus an der Durchgangsstraße höher ist als die für ein Einfamilienhaus mit großem Garten in guter Lage in derselben Kommune. (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: Ja!) Das ändert sich nun. Für die meisten Menschen ist die Grundsteuer im Übrigen bisher und auch zukünftig bei Weitem nicht der größte Posten ihrer Ausgaben für das Wohnen. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Das ist ja beruhigend!) ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Der durchschnittliche Privathaushalt in Baden-Württemberg gibt über 1 000 € monatlich für das Wohnen aus. Das Grundsteueraufkommen in Baden-Württemberg liegt pro Person und Monat bei weniger als 15 €. Nun könnte man akzeptieren, dass die Reform nötig war und der Landtag sich nach ausführlicher Diskussion für das modifizierte Bodenwertmodell entschieden hat. Es ist natürlich völlig okay, eines der anderen Modelle für vorzugswürdig zu halten – auch wenn sehr viel für unser Modell spricht. Was ich aber für nicht angemessen halte, ist, die Reform zu skandalisieren. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Haus & Grund – es ging breit durch die Medien – hat neulich, bezogen auf das Bundesmodell, von „Staatsversagen“ gesprochen. (Zuruf von der AfD: Zu Recht!) Es ist die Rede vom „Grundsteuer-Hammer“; das macht sich auch die FDP/DVP im Titel dieser Debatte zu eigen. Auch von „Scheitern mit Ansage“, „Trauerspiel“, „Schreckgespenst“ und „Murks“ ist die Rede. All diese Begriffe hat sich auch die FDP/DVP-Fraktion zu eigen gemacht und außerdem noch „Drama“, „Chaos“ und heute „Schweinerei“ hinzugefügt. Das ist starker Tobak für eine lang überfällige Reform, die nach gesetzlichen Regeln und im Zeitplan umgesetzt wird. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Dr. Albrecht Schütte und Dr. Alexander Becker CDU) Ich verrate Ihnen von der FDP/DVP mal etwas: Die Grundsteuerreform wird nicht die einzige Reform bleiben. Veränderung ist kein Ausnahmezustand, sondern Normalität. Es ist nichts normaler als der Umstand, dass die Welt morgen anders aussieht als heute. Auch die globalen Veränderungen machen an unseren Grenzen nicht halt. (Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Wir haben in den vergangenen Jahren viele Veränderungen erlebt. Das ist an vielen Stellen auch eine Belastung für die Bürgerinnen und Bürger. Wir haben die Coronapandemie hinter uns, wir haben den Überfall auf die Ukraine miterlebt – Kanzler Scholz sprach von „Zeitenwende“ –, der Klimawandel mit seinen Herausforderungen wird in den kommenden Jahren und Jahrzehnten noch viele Veränderungen bewirken. Viele Menschen sind deshalb verunsichert.
