Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf sieht neben weiteren Änderungen im Dienstrecht eine 1:1-Übertragung des Tarifabschlusses vom 9. Dezember 2023 vor. Er ist ein Signal der Wertschätzung für die wertvolle Arbeit des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg. Diesbezüglich kann ich es ein bisschen einkürzen, weil die Herren Abg. Seimer, Hockenberger und Cuny hierzu schon Wichtiges gesagt haben. (Abg. Ulli Hockenberger CDU zu Abg. Peter Seimer GRÜNE: Wie immer!) iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Ich möchte aber noch darauf hinweisen, dass die Übertragung des Abschlusses das Land etwa 3,4 Milliarden € für die gesamte Laufzeit von 25 Monaten kostet. Allein in den Jahren 2024 und 2025 ergeben sich im Besoldungs- und Versorgungsbereich Mehrkosten von rund 2,3 Milliarden €. Für diese Mehrkosten müssen wir uns finanzpolitisch strecken. Wir haben gerade unter Tagesordnungspunkt 2 gehört, wie sich die Situation darstellt. Das ist aber an dieser Stelle sinnvoll, weil die Übertragung auch eine Investition in die Zukunft eines stabilen und funktionierenden Staates ist, der für seine Bürgerinnen und Bürger da ist. Meine Damen und Herren, die Beratungen im Plenum und im Finanzausschuss waren gut und sachlich. Hierfür bedanke ich mich bei den Fraktionen sehr herzlich. Gern möchte ich allerdings noch auf im bisherigen parlamentarischen Verfahren geäußerte Kritikpunkte zum Gesetzentwurf eingehen: Erstens: das 4-Säulen-Modell. Es wurde ausgeführt, dass aufgrund des 4-Säulen-Modells die Besoldungsstruktur zusammengestaucht würde und mit der im Gesetzentwurf vorgesehenen 1:1-Übertragung des Sockelbetrags für künftige Sockelbeträge kaum Handlungsspielraum für den Gesetzgeber mehr bestünde. Zunächst ist festzuhalten, dass mit dem 4-Säulen-Modell eine gesetzgeberische Neubewertung und Neustrukturierung des Besoldungssystems erfolgt ist. Die Entscheidung beispielsweise zu den Ämteranhebungen der ersten Säule schränkt den Handlungsspielraum beim Abstandsgebot nicht ein. So gehören u. a. die besoldungsrechtlich begründeten Ämteranhebungen zum verfassungsrechtlich eingeräumten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers. Für solche Verbesserungen gilt der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebene Schwellenwert von 10 % in den zurückliegenden fünf Jahren nicht. Durch die im vorliegenden Gesetzentwurf enthaltene 1:1-Übertragung des Sockelbetrags bleiben wir unterhalb dieses Schwellenwerts. Zweitens – das wurde auch heute wieder angesprochen –: die Weiterentwicklung des Familienbilds und die Einführung eines Familienergänzungszuschlags. Meine Damen und Herren, die Weiterentwicklung des Familienbilds ist nicht irgendein Trick. Vielmehr würdigen wir mit der im Gesetz enthaltenen Änderung die gesellschaftliche Realität und die tatsächlich in Baden-Württemberg vorherrschenden Familienverhältnisse der Beamtenschaft. Dies ist nach unserer Überzeugung verfassungskonform und entspricht dem Vorgehen des Bundes und der Mehrheit der Länder. Das modifizierte Alimentationsmodell greift die gesellschaftlichen Veränderungen durch eine weitgehend ausgeübte Berufstätigkeit beider Partner auf und nimmt dabei sachgerechte Differenzierungen vor. Bei einer tatsächlichen Alleinverdienerfamilie ist in begründeten Fällen ein antragsabhängiger Familienergänzungszuschlag zur Wahrung des Mindestabstands zur Grundsicherung vorgesehen. So schaffen wir Gerechtigkeit auch für diejenigen, denen ansonsten Nachteile drohen würden. Der Familienergänzungszuschlag betrifft übrigens entsprechend vorliegender Daten im Landesbereich im Jahr 2024 rund 100 Personen. (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Meine Damen und Herren, mit der heutigen Zweiten Beratung befindet sich der vorliegende Gesetzentwurf kurz vor dem Ziel. Wir reagieren mit diesem Gesetzentwurf auf vergangene und aktuelle Entwicklungen und wollen den öffentlichen Dienst in unserem Land für die Zukunft fit machen. Für die Funktionsfähigkeit eines starken Baden-Württembergs ist dies sehr wichtig. Deshalb bitte ich Sie, der Empfehlung des Finanzausschusses zu folgen und dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
