Dr. Markus Rösler
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich will in der zweiten Runde nun einen eher nachdenklichen Einstieg wählen. Nehmen wir das Beispiel Rheinland-Pfalz und das Beispiel des Gutachtens. iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Wenn man dort die Kolleginnen und Kollegen fragt – federführend die der SPD, aber auch unter Beteiligung der FDP und der Grünen –, dann stellen die fest, dass die Option eines Gutachtens – die existiert dort nicht, bei uns aber schon – sinnvoll wäre. Dies zeigt exemplarisch – die Staatssekretärin hat darauf hingewiesen –, dass wir alle, egal, in welchem Bundesland, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen haben, weil die Grundsteuer nicht mehr zeitgemäß und auch nicht mehr gerecht war. Deswegen setzen alle Länder das Urteil des Bundesverfassungsgerichts um. Das tun sie in unterschiedlicher Weise, und wir alle wissen: Überall wird beklagt, überall wird geklagt. Auch wissen wir alle: Dort, wo es Veränderungen gibt – ich sage einmal: der Mensch ist ein Gewohnheitstier –, gibt es auch Leute, die sich beschweren. Das sind natürlich diejenigen, die jetzt mehr zahlen werden. Es ist ganz unstrittig – wir alle haben das festgestellt –: Es gibt welche, die mehr zahlen werden, es gibt auch welche, die weniger zahlen werden. Das ist bei jedem Modell so. Deshalb finde ich – darauf hat die Staatssekretärin hingewiesen –, dass wir uns bei der Wortwahl in Bezug auf die Frage: „Wie setze ich das Urteil des Bundesverfassungsgerichts jetzt um?“ vielleicht etwas mäßigen sollten. Immer mehr Gemeinden haben jetzt ihre neuen Hebesätze veröffentlicht. Ein Beispiel ist die Stadt Karlsruhe mit OB Mentrup. Dort wurde der Hebesatz von 490 % auf 270 % gesenkt; die Stadt liegt damit innerhalb der Spannweite des Transparenzregisters. Auch die Städte Ludwigsburg, Heilbronn und Singen sind alle innerhalb der – so sage ich es einmal – Information und Dienstleistung des Finanzministeriums bezüglich des Transparenzregisters und der Aufkommensneutralität. (Zurufe von der FDP/DVP und des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Dass wir dies gegebenenfalls noch einmal anpassen können – das ist ja schon im Oktober erfolgt – und dass für die weitere Aktualisierung im Finanzministerium eine Offenheit da ist, spiegelt wider, dass wir uns natürlich entwickeln wollen, dass wir das natürlich anpassen wollen. Auch das ist kein Grund für die Formulierung oder für die Drohung mit dem „Hammer“. Vielmehr ist es in einer Demokratie nun einmal so, dass sich Dinge ändern und dass wir daraus lernen sollten. Das gilt im Übrigen auch für das, was der Kollege Schütte angesprochen hat. Es gibt schon die Möglichkeit über die Abgabenordnung. Auch da hat die Staatssekretärin mit ihrer klugen Rede darauf hingewiesen, dass wir jetzt schon die Möglichkeiten haben, dass die Kommunen, die wir stärken – – Im Übrigen, Kollege Fink, ist es einfach nicht zutreffend, was Sie sagten, wir würden die Kommunen alleinlassen. Ich darf es in diesem Fall einmal auf Schwäbisch sagen: Es ist ein Lohkäs, zu sagen, dass wir die Kommunen nicht stärken würden. Das tun wir intensiv. Wer in die anderen deutschen Bundesländer schaut, der weiß, dass wir – früher unter Grün-Rot und jetzt auch mit den Kollegen von der CDU – intensiv die Kollegen in den Kommunen stärken. Das ist unsere DNA, (Lachen der Abg. Gabriele Rolland SPD) und das ist – darauf will ich schon Wert legen – grün-schwarzes Handeln, dass wir die Kommunen stärken. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) (Dr. Markus Rösler) Es gibt Entlastungen. Darauf ist bereits hingewiesen worden; die Beispiele erspare ich mir jetzt, weil jeder weiß, dass es so ist, dass es Entlastungen gibt und dass das die Folge dessen ist, dass uns das Verfassungsgericht verpflichtet hat, hier Änderungen durchzuführen. Wir werden die Erfahrungen sammeln, und sowohl das Land als auch jede einzelne Kommune werden in den Jahren 2025, 2026 und 2027 bei Bedarf nachjustieren. Das gehört zum Alltag und zum Selbstverständnis einer Demokratie. Deswegen werden wir gegebenenfalls auch prüfen, ob wir mit Blick auf bestimmte Einzelfälle in der Abgabenordnung noch irgendetwas ändern müssen. Der Kollege Schütte hat ja auch darauf hingewiesen, das zu prüfen. Das werden wir selbstverständlich tun. Es ist – noch einmal gesagt – der Markenkern unserer Demokratie, dass wir sagen: Wir entwickeln etwas, wir ändern etwas, machen es neu, wir erkennen, wo es gut war. Aus unserer Sicht ist dieses Modell in Baden-Württemberg sehr gut. Aber nichts ist so gut, als dass es nicht noch verbessert werden kann. Noch einmal der Hinweis an die FDP/DVP zu ihrem zum Populismus tendierenden – das war jetzt noch sehr freundschaftlich formuliert – Titel ihrer Aktuellen Debatte mit der Formulierung „Hammer“ und anderem: Das trifft die Situation einfach nicht. Auch Sie waren und sind an – wenn auch nicht mehr vielen – Landesregierungen beteiligt. Auch Sie wissen, dass überall Kritik geübt wird und dass wir uns überall um den besten Weg bemühen. Die Kommunen werden die Grundsteuerreform nicht für grundlegende Steuererhöhungen nutzen; ich habe ausdrücklich von „nicht grundlegenden Steuererhöhungen“ gesprochen. Der Titel der Aktuellen Debatte der FDP/DVP widerspricht deswegen entschieden Adam Riese. Es geht nicht um eine pauschale, massive, vielfache Steuererhöhung. Das trifft einfach nicht zu. Nehmen Sie das doch bitte zur Kenntnis. Vielfach wird ein Vergleich zum alten Steuerbetrag gezogen. Dieser hinkt vorn und hinten. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Die FDP/DVP verwechselt nicht nur Äpfel mit Birnen, sondern Äpfel mit Kokosnüssen. (Heiterkeit des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Denn anstatt im stillen Kämmerlein zu prüfen, was die Unterschiede zwischen Äpfeln, Birnen und Kokosnüssen sind, versuchen Sie, uns hier Äpfel als Kokosnüsse zu verkaufen. Denn der alte Steuerbetrag war ja verfassungswidrig. (Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Wurde sie zurück- erstattet? – Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/ DVP) Wer jetzt also die Grundsteuerbeträge ab 2025 mit den jetzigen vergleicht und sagt, soundso viel müsse man mehr oder weniger zahlen, der tätigt einen Vergleich mit einer quasi verfassungswidrigen Zahl. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Das ist doch Quatsch!) Das macht die FDP. Das ist doch nicht seriös. ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024
