Emil Sänze
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Eine interessante Debatte heute Morgen! Dabei muss man feststellen, dass alle Altparteien versuchen, sich in irgendeiner Form selbst freizusprechen. Seitdem das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 10. April 2018 das Aus für die frühere Bemessungsgrundlage zur Grundsteuer beschlossen hat, begleitet ein Begriff die Debatten um die notwendige Grundsteuerreform und deren Umsetzung: die Forderung nach der sogenannten Aufkommensneutralität. Was aber bedeutet Aufkommensneutralität genau? Die Höhe der Einnahmen durch die Grundsteuer soll in den Gemeinden insgesamt gesehen gleich bleiben. Ganz bewusst wurde der Begriff „Aufkommensneutralität“ in der politischen Debatte sehr oft verwendet, um den Bürgern damit zu suggerieren, die Reform zur Grundsteuer werde sich auch auf der Kostenebene für sie nicht negativ auswirken, sondern eben neutral ablaufen. Dass Aufkommensneutralität gegenüber dem einzelnen Steuerzahler aber von Beginn an keinerlei konkrete Zusage bedeutete, ist den Bürgern inzwischen längst bewusst und klar geworden. Wie sieht es deshalb nun aus? Gebannt schaut jeder Immobilieneigentümer auf das Verhalten der Gemeinderäte und seiner eigenen Kommune. Denn dort wird der Hebesatz festgelegt, der bezüglich der konkreten Höhe der zu zahlenden Grundsteuer den Ausschlag gibt. ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Bereits jetzt zeichnet sich dabei ab, dass es in durchaus zahlreichen Fällen bei der Grundsteuer für die Bürger deutlich teurer werden wird. Weil gerade in Baden-Württemberg die Art der Bebauung bei der Festsetzung der Grundsteuer ohne Berücksichtigung bleibt, wird voraussichtlich gerade hier die Einzelfallgerechtigkeit auf der Strecke bleiben. In dieser Situation hat nun das Finanzministerium mit dem von ihm groß propagierten Transparenzregister einmal mehr eine Nebelkerze gezündet. Denn was soll das Wort „Transparenz“ in diesem Zusammenhang überhaupt bedeuten? Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, und die Festlegung des Hebesatzes fällt dementsprechend in die Zuständigkeit der Städte und Gemeinden. Wenn also der Landesfinanzminister der Meinung ist, hier jetzt ein Transparenzregister auflegen zu müssen, dann wird damit zumindest indirekt der Verdacht erzeugt, dass auf kommunaler Ebene ebendiese Transparenz bei Grundsteuern bisher fehlt, dass es sie nicht gibt. Dies ist aber nicht der Fall. Deshalb kann die Kritik von Städte- und Gemeindetag unbedingt nachvollzogen werden. In jeder Kommune wird die Diskussion um die zukünftigen Grundsteuerhebesätze durchaus offen und kontrovers geführt. Die Entscheidung erfolgt dann schlussendlich in öffentlichen Sitzungen der jeweiligen Gemeinderäte. Dies alles zeigt eine hohe Transparenz. Deshalb betrachten auch wir es als übergriffig, wenn die Landesregierung der Meinung ist, hier nun ihrerseits für Transparenz sorgen zu müssen. Ein weiterer Verdacht drängt sich auf: Will die Landesregierung vielleicht gerade jetzt in der öffentlichen Debatte den Eindruck erwecken, mit diesem Transparenzregister dezent Druck auf die Gemeinden auszuüben, damit diese bei der Festlegung der neuen Hebesätze sprichwörtlich den Ball flach halten? Dies wäre ebenfalls übergriffig. Denn das Hebesatzrecht ist nun einmal bei den Gemeinden, und es hat Verfassungsrang, wie es jeder in Artikel 106 Absatz 6 unseres Grundgesetzes nachlesen kann. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Wir sehen hier also: Das Transparenzregister der Landesregierung ist eine Nebelkerze. Dies gilt umso mehr, als das Finanzministerium selbst erklärt, dass die Angaben im Register unverbindlich seien und den kommunalen Verwaltungen und Gemeinderäten lediglich als Anhaltspunkt dienen können, um die Grundsteuer insgesamt auf einem stabilen Niveau zu halten – was auch immer das heißt. Ohnehin werden auch keine konkreten Hebesätze, sondern lediglich Bandbreiten an möglichen Hebesätzen dargestellt. Was also bleibt übrig von der von der Landesebene jetzt propagierten Grundsteuertransparenz? Offenbar will die Landesregierung nach außen hin, vordergründig Aktivität simulieren, um bei den Bürgern den Eindruck zu erwecken, es werde in ihrem Sinn gehandelt. An dieser Stelle kommt dann wieder der Begriff „Aufkommensneutralität“ ins Spiel. Hier wagen wir aber die These, dass für den einzelnen Bürger die Entwicklung des Grundsteueraufkommens in seiner eigenen Gemeinde insgesamt zwar sicher eine Frage von Interesse, nicht aber der entscheidende Aspekt ist. Entscheidend ist vielmehr, was der Immobilieneigentümer selbst ganz konkret ab dem 1. Januar 2025 an Grundsteuer zu zahlen hat. Gerade hier kann die Landes- (Emil Sänze) regierung aufgrund der Zuständigkeit der Gemeinden keinerlei Zusicherung geben. Gerade deshalb sollte sie aber auch nicht den Eindruck erwecken, mit einem Transparenzregister hier mehr tun zu können. Was also hat die Landesregierung mit ihrem Transparenzregister in Sachen Grundsteuer jetzt bewirkt? Unverbindliche Daten, die die Kommunen nutzen können, von denen aber bereits jetzt feststeht, dass das Register auch in seiner ganzen Bandbreite für den konkreten Einzelfall nicht zielführend ist und in den Gemeinden – beispielsweise, laut „Schwarzwälder Bote“ vom 19. Oktober, ganz aktuell in der Stadt Balingen – nicht umgesetzt wird. Die Aussagefähigkeit des Transparenzregisters ist damit gerade auf kommunaler Ebene äußerst umstritten. Der Aktionismus der Landesregierung darf grundsätzlich auch nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich für den grundsteuerpflichtigen Bürger in der Sache selbst nichts geändert hat. Es zeichnet sich vielmehr ab – und dies wird auch immer wieder betont –, dass die Grundsteuerreform hierzulande Gewinner und Verlierer zur Folge haben wird. Wir dürfen ergänzen: Die Zahl der Verlierer nimmt immer weiter zu, und zwar unabhängig davon, in welchem Umfang auf der Ebene der Gemeinden die Aufkommensneutralität herbeigeführt wird – oder eben nicht. (Beifall bei der AfD) Als Fraktion sehen wir uns deshalb einmal mehr in unseren grundsätzlichen Bedenken bestätigt. Die Gesetzesberatungen auf Bundesebene im Jahr 2019 boten die Chance für eine wirkliche Neuüberlegung zur Grundsteuer. Diese Möglichkeit ist nicht genutzt worden. Wir halten gleichwohl daran fest, dass die Grundsteuer als Substanzsteuer grundsätzlich abzuschaffen ist. (Beifall bei der AfD – Zuruf von der AfD: Sehr gut!) Die finanzielle Ausstattung der Kommunen, denen das Grundsteueraufkommen bislang zusteht, muss auf andere Weise sichergestellt werden, beispielsweise durch eine hebesatzfähige Beteiligung an der Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer. Das berücksichtigt auch die Leistungsfähigkeit des einzelnen Steuerzahlers, statt wie mit einem Rasiermesser über alle hinwegzugehen. Wir brauchen keine Grundsteuererhebung, die wie bei einer Verlosung Gewinner und Verlierer hervorbringt. (Beifall bei der AfD) Wir brauchen stattdessen eine grundsätzliche Steuergerechtigkeit, und die Bürger unseres Landes benötigen grundsätzlich Steuererleichterungen, und zwar durch die Bank. Diese Regierung ist zu feige, anzuerkennen, dass sie sich mit ihrer Migrationspolitik (Lachen bei der CDU – Zurufe, u. a.: Aha! – Endlich!) in ihrem Ausgabeverhalten total überhoben hat und die Aufgabe dann den Gemeinden überlassen hat. Die Kostenbelastung liegt nun dort. Warnungen gerade aus unserer Fraktion wurden in den Wind geschlagen; das Resultat ist überdeutlich erkennbar. iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Jetzt will diese vollkommen unfähige Landesregierung den Schwarzen Peter den Städten und Gemeinden zuschieben, (Beifall bei Abgeordneten der AfD) die vor der Herausforderung stehen, die zügellose illegale Einwanderungspolitik der Systemparteien mit Schulden auffangen zu müssen. Nach der Devise „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ wird ein Omnibusgesetz nach dem anderen kreiert. Ich nenne die Nahverkehrsabgabe – dies sollen die Gemeinden regeln –, die kommunale Wärmeplanung – dies sollen die Gemeinden regeln – oder jetzt die Grundsteuerreform. (Abg. Raimund Haser CDU: Ich glaube, Sie haben noch nicht gesagt, wie Sie das geregelt hätten! – Ge- genruf von der AfD: Hat er gesagt!) – Das habe ich vorhin gesagt. Sie sollten besser zuhören. (Zurufe) Was wollen Sie dem baden-württembergischen Bürger noch alles zumuten? Da spart er sein Leben lang auf ein eigenes Haus, damit er auch im Alter mit seiner spärlichen Rente sein Auskommen sicherstellt. Und jetzt laden Sie ihm ein Monster auf, das die Grundsätze der Leistungsfähigkeit, also das Leistungsprinzip der Steuer, schamlos außer Kraft setzt. Die Rechnung für Ihr Versagen bekommen Sie entweder sehr schnell vom Verfassungsgericht oder noch schneller bei den nächsten Wahlen im Bund und hier im Land. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
