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Ulli Hockenberger

CDU 23.10.2024 Sitzungen 17/106

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Auf der Tagesordnung steht: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg. (Abg. Frank Bonath FDP/DVP: Guter Hinweis!) Ich werde mich in meinem Vortrag darauf konzentrieren, möchte aber ausdrücklich das aufgreifen, was der Kollege Seimer allgemein zum Bekenntnis zum öffentlichen Dienst gesagt hat: Wir stehen dazu und wissen, was wir ihm verdanken. Dem möchte ich mich anschließen. Das haben Sie sehr gut gemacht, Herr Seimer. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Worum geht es heute? Es geht darum, dass wir den Tarifabschluss, der im Dezember 2023 vereinbart wurde, 1 : 1 übernehmen. Ich habe in der ersten Lesung den Werdegang des Gesetzentwurfs beschrieben, der vom Tarifabschluss im Dezember bis zur Einbringung des Gesetzentwurfs etwas steinig war. Sie wissen: Die Landesregierung hatte ursprünglich andere Vorstellungen. Ich habe aus einer Drucksache des Kollegen Dr. Weirauch zitiert. Dort stand der entscheidende Satz: dass nach kritischer Selbstreflexion aller alimentationsrelevanten Gesichtspunkte das Ministerium zu dem Ergebnis gekommen ist, den Tarifvertrag 1 : 1 zu übernehmen. Das war eine gute Entscheidung, und ich glaube, dass auch das Parlament dazu einen entscheidenden Beitrag geleistet hat. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Der verfassungsrechtliche Orientierungsrahmen ist durch verschiedene Urteile des Bundesverfassungsgerichts vorgegeben, die sehr ausführlich in die Gesetzesbegründung eingegangen sind. Wir haben sie alle gewürdigt, stellenweise zwar unterschiedlich, aber ich möchte ausdrücklich für das Protokoll festhalten: Wir haben uns mit jedem Argument auseinander- (Ulli Hockenberger) gesetzt; denn vor dem Hintergrund des Vortrags der Verbände steht zu gewärtigen, dass dieses Protokoll vielleicht auch einmal ein Richter liest. Deswegen möchte ich die Vollständigkeit unserer Abwägungen hier deutlich machen. Im Übrigen folgen dieser Vorstellung zwölf von 16 Bundesländern. Ich glaube, dass wir damit auf einem guten Weg sind. Der Finanzminister hat vorhin gesagt, Politik sei ein dynamischer Prozess. Wichtig sei, dass am Ende etwas Gutes herauskomme. Mit dem, was wir hier machen, kommt am Ende etwas Gutes heraus. Daher sind wir seinen Vorstellungen von guter Politik gerecht geworden. Wir haben im Finanzausschuss intensiv die kritischen Fragen diskutiert: die Abstandsproblematik, den Sockelbetrag, die Stauchung der Abstände in der Besoldung usw. usf. Diese Argumente wurden mit Überzeugungskraft vorgetragen, und es ist auch legitim, diese vorzubringen. Wir sind diesen Vorstellungen unterm Strich – – (Beifall des Abg. Manuel Hagel CDU) – Sehr schön! Applaus in den Halbsatz hinein! Das freut mich, Herr Fraktionsvorsitzender. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir einem anderen Vorschlag folgen, so, wie wir Ihnen das jetzt vortragen. Maßgeblich für uns war in diesem Jahr die besondere Ausnahmesituation – Sie haben das in der Gesetzesbegründung gelesen –: Lebenshaltungskosten, Energiepreise usw. usf. Sie erinnern sich an meinen Hinweis auf die Weihnachtspost im Dezember 2023, insbesondere von den Mitgliedern in den unteren Besoldungsgruppen, die davon unverhältnismäßig stark betroffen waren. Deswegen haben wir gesagt: Es ist für uns wichtig, dass wir in diesem Fall den Tarifvertrag ausnahmslos so übernehmen, wie er vereinbart worden ist. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD) Der Vollständigkeit halber und weil es sich lohnt, dies zu wiederholen: Der DGB hat uns im Übrigen in dieser Haltung unterstützt. Das kann man den Stellungnahmen entnehmen. Umstritten ist die Fortentwicklung des Alleinverdienermodells zur Hinzuverdienerfamilie. Das hat intensive Diskussionen ausgelöst, ist auch den größten Bedenken in der Anhörung ausgesetzt gewesen. Auch da verweise ich auf viele, viele Seiten in der Gesetzesbegründung, die sich mit der Fortentwicklung der gesellschaftlichen Entwicklung, der familiären Verhältnisse und der Verdienstsituationen auseinandersetzen. Das Statistische Landesamt legt da auch das eine oder andere nach. Wir haben uns für diese Fortentwicklung entschieden, weil sie die gesellschaftliche Realität am ehesten abbildet und weil der Gesetzgeber gerade in diesen Fragen durchaus einen Gestaltungsspielraum hat, den wir auch nutzen. Im Übrigen sei der Hinweis erlaubt, dass sich sieben weitere Bundesländer dieser Variante anschließen. Ich möchte daran erinnern, dass der Finanzausschuss in weiser Voraussicht der vorgriffsweisen Auszahlung der Bezüge zugestimmt hat, noch bevor das Gesetz beschlossen war – das machen wir ja heute. Der eine oder andere Beamte, der gestern seinen Kontoauszug kontrolliert hat, hat festgestellt: Wir iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 haben Wort gehalten. Das Geld müsste nämlich schon auf dem Konto sein. Also auch da haben wir ein Zeichen gesetzt, wie wichtig uns der Stellenwert des öffentlichen Dienstes ist. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Lebensarbeitszeitkonto, Kostendämpfungspauschale, Reduzierung der Wochenarbeitszeit usw. usf. sind nicht Gegenstand dieses Gesetzentwurfs. Deswegen habe ich dazu auch nichts gesagt; denn ich habe in der Geschäftsordnung nachgelesen: Es ist zulässig, dass ein Abgeordneter zu dem Punkt spricht, der auch auf der Tagesordnung steht. (Vereinzelt Heiterkeit) Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD)

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