Stephen Brauer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleg:innen! (Vereinzelt Heiterkeit) – Entschuldigung, ich habe mich verschluckt. (Heiterkeit – Zurufe, u. a.: Das kann ich mir vorstel- len beim Gendern! – Gegenruf: Ich mir auch!) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der inhaltsgleichen Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und Versorgungsempfänger stimmen wir natürlich zu, auch wenn das Ganze durchaus zeitnaher hätte erfolgen können. Das Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen ist zu beachten. Dass dieses Abstandsgebot nicht eingehalten wird, ist der Hauptkritikpunkt der Verbandsvertretungen des höheren Dienstes. Der Richterbund will sogar klagen, da seine Kritik folgenlos verhallt ist. Ihr Dilemma ist: Je häufiger Sie einen Sockelbetrag für die unteren Besoldungsgruppen umsetzen, desto stärker wird der Tarif gestaucht, und der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen stimmt nicht mehr. Dass dies bereits jetzt der Fall ist, ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 zeigt, dass unsere Kritik berechtigt war und Sie das Problem durch bloßes Ignorieren nicht aus der Welt schaffen. Dies zeigt wieder einmal, welche Probleme Sie mit der möglichst schlanken Umsetzung im 4-Säulen-Modell ausgelöst haben. Die von uns damals prognostizierten langfristigen Probleme kommen nun schon bei der ersten Erhöhungsrunde. Ein weiterer Problemkreis ist der Abstand zur Grundsicherung. Beamte müssen mindestens 15 % mehr in der Tasche haben als Menschen, die von Grundsicherung leben. Allerdings geht diese Forderung an der Lebenswirklichkeit vieler Beamten vorbei, weil sie von einer Alleinverdienerehe ausgeht. Ihre Anpassung der Besoldung an diese veränderte Lebenswirklichkeit ist allerdings einigermaßen abenteuerlich. Sie nehmen ein fiktives Einkommen des Ehepartners des Beamten oder der Beamtin in Höhe von 6 000 € pro Jahr an – und schon ist genügend Abstand zur Grundsicherung eingehalten. Dieses sogenannte Hinzuverdienermodell wirft aber eine Frage auf: Was macht man mit den Menschen, die wirklich Alleinverdiener sind? Die bekommen bei Ihnen als Ausgleich einen Familienergänzungszuschlag. Einfacher wird das Ganze dadurch nicht und auch nur scheinbar gerechter, weil der Staat mit der Besoldung in die Lebensplanung seiner Beamten eingreift. Die Alleinverdienerehe wird also weiterhin subventioniert. Was andere hinzuverdienen müssen, wird der Alleinverdienerfamilie als Zuschlag gezahlt, und zwar real und nicht fiktiv. Durchdacht ist das nicht. Als Beitrag zur Entbürokratisierung kann diese Regelung, die ja nur durch einen Antrag wirksam wird, auch nicht verstanden werden. Bei der Diskussion über die Besoldung wird oft vergessen, dass es auch noch andere Möglichkeiten gibt, qualifizierte Fach- und Führungskräfte in den Landesdienst zu bringen. Gute Bezahlung ist wichtig, aber nicht alles. Kollege Cuny hat es ja gerade dargelegt. Sie betonen stets die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Aber wann kommen endlich die Lebensarbeitszeitkonten? Wie ist das mit der Absenkung der Arbeitszeit? Ist das Land mit einer Arbeitszeit von 41 Wochenstunden auf dem Arbeitsmarkt für Fachkräfte noch wettbewerbsfähig? Die Reform des öffentlichen Dienstes kommt bei Ihnen schon bei der Besoldung ins Stocken. (Zuruf des Abg. Felix Herkens GRÜNE) Dass Ihnen einmal der große Wurf gelingt, dass Sie es schaffen, eine Besoldungsreform ins Werk zu setzen, die mehr als nur Stückwerk ist, darauf warten die Beamten im Land weiterhin vergeblich. Glauben Sie, dass Ihr Umgang mit der Kostendämpfungspauschale zielführend ist, um das Verhältnis zu Ihren Beamten zu verbessern? Auch wenn die Kostendämpfungspauschale nicht Bestandteil dieses Gesetzentwurfs ist, so ist ihre rückwirkende Einführung ein Schlag ins Gesicht der Beihilfeempfänger und passt ins Bild einer Landesregierung, die ihre Beamten lieber als Gegner denn als Mitstreiter betrachtet. (Abg. Raimund Haser CDU: Eijeijei!) (Stephen Brauer) Aufgrund der dargelegten Mängel werden wir uns bei der Abstimmung enthalten, wenngleich auch wir der Übertragung des Tarifabschlusses grundsätzlich zustimmen. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP)
