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Stephen Brauer

FDP 23.10.2024 Sitzungen 17/106

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Grundsteuer-Hammer ist da. Es kommt zu einer Vervielfachung der Steuerbelastung in Baden-Württemberg. Das Beste ist: Die Menschen können sich ihre Steuerbelastung durch das Transparenzregister auch ausrechnen. Sie werden jetzt natürlich gleich Einwände erheben. Sie werden sagen: „Insgesamt gibt es ja gar keine Vervielfachung aufgrund der Aufkommensneutralität der Grundsteuer.“ Aber: Nur wenn die Kommunen sich auch daran halten – es gibt ja auch noch so etwas wie die kommunale Selbstverwaltung –, nur dann gilt die Aufkommensneutralität. Für einzelne Immobilienbesitzer wird es natürlich zu einer Vervielfachung kommen. Das wissen Sie auch. Ihr zweiter Einwand: „Die Landesregierung musste ja das Bundesverfassungsgerichtsurteil umsetzen; die alten Einheitswerte waren rechtswidrig.“ Das ist auch richtig; aber: Nir- (Stephen Brauer) gendwo stand, dass eine Neubewertung zum Marktpreis erfolgen muss. Nirgendwo stand, dass nur das Grundstück bewertet werden muss. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: So ist es!) Dieser ganze Mist, den haben Sie verbrochen. (Beifall bei der FDP/DVP und der AfD) „Mist“ ist in diesem Zusammenhang fast ein Euphemismus. Denn auf Mist wächst ja wenigstens etwas. Auf Ihrem Mist wächst höchstens der Unmut der Steuerzahler. (Beifall bei der FDP/DVP und der AfD) Ihr Grundsteuermodell ist einzigartig – einzigartig schlecht. Erstens: Sie bewerten Immobilien nach dem Marktwert und schaffen damit den Einstieg in die Vermögensbesteuerung. Nur Immobilien werden in der Substanz besteuert. Das muss man sich einmal vorstellen: Aktien, Geldvermögen nicht – nur Immobilien. Sie erzählen immer etwas von Leistungsfähigkeit. Nur deshalb, weil ein Grundstück einen hohen Wert hat, ist doch der Eigentümer, der Besitzer – bei Vermietern gilt das auch – nicht leistungsfähiger. Er hat ja keinen Ertrag aus diesem Grundstück. (Zuruf des Abg. Peter Seimer GRÜNE) „Er kann es ja verkaufen.“ Das wäre das nächste Argument: Soll er es verkaufen wegen Ihrer Grundsteuer, die er nicht bezahlen kann? Die Beispiele wird nachher Friedrich Haag nennen. Zweitens: Sie bewerten ein Grundstück ohne Gebäude, um Geschosswohnungen zu entlasten. (Zuruf) Damit wollen Sie den Flächenfraß eindämmen. Das wird Ihnen aber nicht gelingen. Denn Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern werden die Zeche zahlen und werden einfach bezahlen. Sie werden sich den Traum vom Eigenheim nicht nehmen lassen durch Ihre Grundsteuer. Ich stelle fest: Der Schwarze Peter liegt bei den Kommunen, und der ist dorthin gekommen, weil Sie ihn dahin geschoben haben. Die Bodenrichtwerte mussten von Gutachterausschüssen in den Kommunen erhoben werden. Niemals waren solche Bewertungen Grundlage für eine Besteuerung. Das ist ein Novum. Die Kosten liegen zu 100 % bei den Kommunen. Die Abgrenzungsfälle, der ganze Ärger – alles bei den Kommunen abgeladen. Was ist mit der Streuobstwiese, die nicht bebaubar ist, mit dem Überschwemmungsgebiet, wo nichts gebaut werden darf, nicht einmal ein Hühnerstall? Letztlich haben Sie da den gleichen Bodenrichtwert wie anderswo. (Abg. Anton Baron AfD: Genau!) Wenn Sie das anzweifeln, dann müssen Sie ein Gutachten machen. Das muss mindestens 30 % Unterschied ergeben, und ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Sie müssen das Gutachten bezahlen, egal, ob Sie recht bekommen oder nicht. Das ist eine Schweinerei. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der AfD) Die Hebesätze müssen von den Kommunen festgelegt werden. Die Landesregierung macht ein Modell, das zu großen Verwerfungen innerhalb der Gemeinden führt, und macht sich selbst einen schlanken Fuß. Die Gemeinden haben nur die Möglichkeit, den Hebesatz festzulegen. Die Bewertung ist bereits erfolgt. Die großen Verwerfungen sind systemimmanent und kommen eben nicht von den Gemeinden, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sie wissen aber schon, dass die Kommunen die Steuereinnahmen be- kommen?) auch wenn Sie das noch so oft behaupten. Ich fasse zusammen: Kein anderes Bundesland bewertet nur das Grundstück. In keinem anderen Bundesland sind die Verwerfungen innerhalb einer Gemeinde so groß. In keinem anderen Bundesland bezahlen nur die Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern die Zeche für die versprochene Aufkommensneutralität. In keinem anderen Bundesland tritt der Kampf gegen Immobilienbesitz deutlicher zutage. Was sich mir dann überhaupt nicht erschließt, ist, warum die CDU so etwas mitmacht. Auf die Folgen Ihrer verkorksten Reform wird mein Kollege Friedrich Haag näher eingehen. Er hat zig Beispiele für die starke Belastung einzelner Immobilienbesitzer durch diese Reform. Diese Mehrbelastung einzelner Grundsteuerzahler haben Sie sich vorzuwerfen. Niemand anderes trägt die Verantwortung hierfür. Wenn Sie mich fragen, was denn die Alternative gewesen wäre: Natürlich könnte ich das bayerische Modell nennen, das auf Äquivalenzzahlen basiert und das nicht annähernd solche Verwerfungen innerhalb einer Gemeinde bringt. Ich kann aber auch auf sämtliche andere Bundesländer verweisen. Jedes Modell wäre besser gewesen als der Murks, den Sie hier verbrochen haben. (Beifall bei der FDP/DVP)

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