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Dr. Albrecht Schütte

CDU 23.10.2024 Sitzungen 17/106

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ab und an grüßt auch hier das Murmeltier: Die FDP/DVP beantragt wieder eine Aktuelle Debatte zur Grundsteuer. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Wenn es not- wendig ist!) Hier wird suggeriert, dass sich die Grundsteuer in der Summe vervielfacht. Ist es eigentlich so, dass die Grundsteuer in (Dr. Albrecht Schütte) der Vergangenheit konstant war? Das war sie nicht. In Baden-Württemberg sind die Grundsteuereinnahmen vom Jahr 2022 zum Jahr 2023 um 18 Millionen € gestiegen; das ist ein Plus von 1 %. In Rheinland-Pfalz, dort, wo Sie regieren, sind sie um 72 Millionen €, also 11 %, gestiegen. (Zuruf von den Grünen: Oh! Hört, hört!) Warum steigt denn die Grundsteuer? Weil die Kommunen das Geld brauchen. Und dort, wo Sie regieren, scheinen die Kommunen ganz schön viel Geld zu brauchen. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Das ist doch kein Argument! Das hat doch mit Baden-Württemberg gar nichts zu tun!) Und deshalb – – Sie brauchen nicht zu schreien, Herr Jung; das ist so. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Modell hin oder her: (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) Was wird denn in den nächsten Jahren bei uns passieren? Schauen Sie sich einmal die Konjunkturprognosen und Steuereinnahmen an. Was machen Sie denn als Kämmerer? Sie nehmen zur Kenntnis, dass es eine Wirtschafts- und Finanzpolitik der FDP auf Bundesebene gibt, dieses Land eine negative Konjunkturentwicklung hat und Ihnen das Geld fehlt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Dann müssen Sie mit den Steuersätzen nach oben gehen. (Zurufe der Abg. Friedrich Haag und Dr. Christian Jung FDP/DVP) Da muss man eben sagen: Das Problem ist nicht das Modell, das Problem ist eine schlechte Politik. Sie sagen den Kommunen: „Sparen!“, reißen selbst die Schuldenbremse und bekommen vom Bundesverfassungsgericht eins über. Ihre unseriöse Wirtschafts- und Finanzpolitik ist das Problem, was auf allen Ebenen dieses Staates ausgebadet werden muss. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Lachen des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP – Abg. Andreas Stoch SPD: Jesses Maria!) Natürlich werden Kommunen zum Teil ihre Einnahmen aus der Grundsteuer erhöhen müssen. Das war in den letzten Jahren auch so, und es wird durch das Transparenzregister, das wir aufgelegt haben, sichtbar, (Abg. Andreas Deuschle CDU: Ja!) um wie viel sie erhöht wird – oder auch nicht erhöht wird. Ich bin unserem Finanzminister und seinem Haus sehr dankbar dafür, dass wir dieses Transparenzregister haben; denn so kann jeder nachschauen, was der jeweilige Gemeinderat macht. Und dann passiert das, was man immer in einer Diskussion tun muss, wenn ein Hebesatz erhöht wird oder wenn für gute Zwecke mehr Geld benötigt wird: Man muss sich rechtfertigen – und das zu Recht. ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Also: In der Summe eine Vervielfachung zu unterstellen, ist falsch. Vielleicht denken Sie dabei an die Bundesländer, die Sie quasi bankrottiert haben, aber ansonsten ist die Aussage schlicht falsch, haltlos und Unsinn. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Zuruf von der CDU: Bravo!) Wenn wir uns jetzt die einzelnen Grundstücke anschauen – wir haben darüber schon häufiger diskutiert –: Das Bundesverfassungsgericht hat das alte Modell verworfen; es gibt neue Modelle. Auch in Rheinland-Pfalz gibt es ein neues Modell. Sie haben vorhin wegen der Bürokratie gelacht. Ich lese Ihnen jetzt aber einmal vor, was beim Bundesmodell gefordert ist: Hierzu ist die pauschalierte Nettokaltmiete pro Quadrat­ meter aus dem Bewertungsgesetz mit den tatsächlich ver­ mieteten Quadratmetern zu multiplizieren. Sie brauchen beim Bundesmodell also einen allgemeinen Mietvorgang, die tatsächlichen Mieteinnahmen, natürlich auch den Bodenrichtwert und, und, und. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: So ist es nämlich!) Sie müssen ein Vielfaches an Werten erheben und eingeben, und es muss ein Vielfaches an Werten von den Finanzämtern kontrolliert werden; das ist so. Sie haben ein komplexes Modell gewählt. – Punkt 1. (Abg. Peter Seimer GRÜNE zu Abg. Stephen Brau- er FDP/DVP: Herr Brauer, hören Sie zu!) Punkt 2: Es hieß, man müsse in Baden-Württemberg Gutachten erstellen und diese zahlen, damit die Grundsteuer gesenkt werde. Ihr Modell ist vor den Gerichten in Rheinland-Pfalz durchgefallen, inzwischen auch vor dem Bundesfinanzhof, (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) weil man überhaupt kein Gutachten erstellen darf. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Genau!) – Herr Jung, Sie müssen jetzt doch nicht herumfuchteln. Der Punkt ist: Ihr Modell ist rechtswidrig. Die Bescheide werden ausgesetzt. Orientieren Sie sich an uns! (Beifall bei der CDU und den Grünen – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sehr gute Arbeit! – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Äpfel und Birnen vergleichen! Wir sind doch nicht in Rheinland-Pfalz, wir sind hier in Baden-Württemberg!) – Wissen Sie: Ich vergleiche keine Äpfel mit Birnen. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Doch!) Vielmehr gibt es entsprechende Gerichtsurteile. Unsere Grundsteuer wurde weitergewunken, sie wurde vom Gericht als rechtmäßig angesehen; Ihre ist rechtswidrig. (Zuruf des Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP) (Dr. Albrecht Schütte) Sie müssen jetzt bei den Gutachten nachbessern. Was kann ich dafür, wenn Sie eine falsche Grundsteuer machen? Das sage auch nicht ich, sondern das sagen die Gerichte. Gehen Sie nach Rheinland-Pfalz, und korrigieren Sie es. Da Sie ohnehin alles besser können, könnten Sie dort einmal anfangen. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Und dann war doch von Anfang an klar, dass es in großen Städten Verwerfungen gibt. Das hat mich tatsächlich gewundert. Dieses Modell war nicht unser Wunschmodell. Es hat jemand gefragt: „Warum haben Sie dem zugestimmt?“ Sie hätten in den Koalitionsverhandlungen noch ganz anderen Dingen zugestimmt; das kann ich Ihnen nach dem letzten Wahlergebnis sagen. (Heiterkeit bei den Grünen – Lachen der Abg. Julia Goll FDP/DVP – Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Sie sind doch nicht der Herr Strobl!) Es war nicht unser Modell, aber trotzdem war klar – das wundert mich –: Der Städtetag wollte dieses Modell. Und der Städtetag ist derjenige, der die heterogensten Einheiten vertritt. Wir haben denen das 2019 gesagt, jetzt regen sich alle auf. Das Problem ist doch nicht eine homogene Gemeinde, das Problem ist eine Stadt, in der – ich habe das beim letzten Mal erzählt – die Bodenrichtwerte auf 5 km Entfernung zwischen 5 000 € pro Quadratmeter und 360 € pro Quadratmeter liegen. Wie sehr das zu Verwerfungen führt, weiß niemand. Und jetzt sagen alle: „Ihr hättet das doch schon 2019 vorausberechnen können.“ In unserem Modell hat man tatsächlich gewisse Dinge abschätzen können, in den anderen Modellen geht das gar nicht. Sie müssen nämlich erst mal all die Daten erheben. Und dabei hat man festgestellt, in welchem Zustand unsere Grundbuchämter bei manchen Sachen waren. Da gibt es Grundstückseigentümer, deren Berufe seit 100 Jahren nicht mehr existieren. (Zuruf des Abg. Emil Sänze AfD) Das heißt, aufgrund des Bundesverfassungsgerichts- – – Schauen Sie nicht so, Frau Goll, auch Ihre Bundesländer haben Hunderte von Beamten zusätzlich einstellen müssen, um diese Sachen sauber zu machen. Das Bundesverfassungsgerichtsurteil hat dazu geführt, dass Tausende von Beamten zunächst mal die Grundbücher usw. auf den neuesten Stand bringen mussten. Das ist Fakt, egal, in welchem Bundesland. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Da wir eben heute wissen, wie sich die Dinge entwickeln – – Relativ früh hat die CDU-Fraktion im Landtag übrigens dafür gesorgt, dass Wohnen einen Abschlag bekommt, weil sichtbar war, dass sonst Gewerbe auf Kosten von Wohnen sehr deutlich entlastet wird. Deshalb gibt es bei der Grundsteuer einen Abschlag für Wohnen. Und dann gibt es viele Dinge, die wir nicht wissen. Also geht es darum, mit Verwerfungen auf lokaler Ebene, wenn sie denn unbillig sind, umgehen zu können. iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Das können die Gemeinden heute schon. Es gibt die Abgabenordnung: Wenn jemand einer Gemeinde eine Abgabe schuldet, die die Person nicht zahlen kann, dann können die Gemeinden diese reduzieren. Das Problem ist nur, dass das ein schwieriger, langwieriger Vorgang ist. Wir müssen uns deshalb überlegen, ob es nicht schneller geht. Deshalb ist es unserer Fraktion ein Anliegen, dass wir uns dem bayerischen Modell annähern; denn im bayerischen Modell – – (Ah-Rufe von der FDP/DVP) Sie verstehen das natürlich nicht. Es geht nicht um die Bewertung der Grundstücke, sondern darum, was passiert, wenn es unbillige Härten gibt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen – Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Und zwar heißt es in Artikel 8 des Bayerischen Grundsteuergesetzes: Ansprüche aus dem Grundsteuerschuldverhältnis können erlassen werden, soweit nach dem durch dieses Gesetz vorgeschriebenen Systemwechsel nach Lage des einzel­ nen Falles eine unangemessen hohe Steuerbelastung ein­ tritt. Genau das wollen wir auch. Wenn eine unangemessen hohe Steuerbelastung eintritt – also zu Deutsch: es wird deutlich teurer – und die Person das nicht zahlen kann, dann wollen auch wir, dass die Grundsteuer entsprechend reduziert werden kann. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) Wir hoffen, dass wir da zeitnah zu einer Einigung kommen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP – Unruhe bei der FDP/DVP) Mit diesem Paragrafen hätten wir die Möglichkeit, auch auf die berühmte Diskussion zu der älteren Dame mit nur einer Witwenrente auf einem sehr teuren und großen Grundstück flexibel reagieren zu können. Darum geht es. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) Jetzt möchte ich aber noch etwas sagen. Es gibt ältere Damen auf großen, wertvollen Grundstücken mit einer Witwenrente. Aber die meisten älteren Menschen mit einer geringen Rente wohnen in einem Mietshaus, in einem Mehrparteienhaus (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) und nicht auf einem großen Grundstück, das besonders wertvoll ist. Und genau diese Leute werden entlastet, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Die werden ent- lastet! Genau! Recht hat der Kollege Schütte! Sehr gut!) und zwar massiv. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) (Dr. Albrecht Schütte) Deshalb müssen wir ganz klar darüber reden. Wir reden immer über die Belastung. Es hat mich ein Kollege gefragt: „Warum reden wir eigentlich nie über die Leute, die entlastet werden?“ Antwort eines anderen Kollegen: „Hat sich bei euch je schon einmal jemand gemeldet, der weniger zahlen muss?“ (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Ich verstehe, dass das niemand tut und dass auf Probleme hingewiesen wird und nicht auf Verbesserungen. Es gibt aber noch einen zweiten Grund. Die meisten Leute, die nicht viel Geld haben und jetzt entlastet werden, wohnen zur Miete. Die zahlen die Grundsteuer auch, aber erst mit der Umlage der Nebenkosten 2026. Das heißt, diejenigen, die profitieren, werden das 2026 ganz deutlich merken. Ich finde es schon schwierig, dass Sie angesichts weniger Leute, die mehr zahlen, all diejenigen vergessen, die wirklich nicht so viel Geld haben und massiv von dieser Reform profitieren. Das gehört hier auch einmal ganz klar gesagt. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Zuruf: Sehr gut!) Ich darf zusammenfassen: Wir haben ein Modell gemacht, das sehr einfach ist – im Gegensatz zu Ihrem Modell – und das rechtlich hält – im Gegensatz zu Ihrem. Wir haben dafür gesorgt, dass für Wohnen ein Abschlag gewährt wird. Wir haben Transparenz für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen – das ist auch nicht in jedem Bundesland so. Und wir sorgen dafür – wenn wir das mit diesem bayerischen Paragrafen jetzt schaffen –, dass die Kommunen flexibel auf unbillige Härtefälle reagieren können. Gemessen an dem Aufwand insgesamt und an dem, was in den Bundesländern passiert, in denen Sie mitregieren, ist das ein sehr gutes Ergebnis. Ich denke, das sollten wir jetzt auch mal vernünftig und ehrlich vertreten. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)

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