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Dr. Gisela Splett

23.10.2024 Sitzungen 17/106

Vielen Dank, Herr Abg. Bonath. – Auch dazu sage ich gern etwas und weise darauf hin, dass die Kommunen schon jetzt die Möglichkeit haben, zu reagieren. Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 des Landesgrundsteuergesetzes in Verbindung mit § 1 Absatz 2 und 3 der Abgabenordnung können die Kommunen über Billigkeitsmaßnahmen entscheiden. Das ist eine Ermessensentscheidung. Dieser Weg steht der Kommune offen. Wir sind im Moment auch noch in der Diskussion darüber. Herr Abg. Schütte hat gesagt, das wäre ein komplexer und bürokratischer Vorgang. Für uns im Haus ist das im Moment noch nicht ganz nachvollziehbar. Insofern prüfen wir das und bleiben im Gespräch. Beim bayerischen Modell ist die Sachlage jedoch eine andere. Das bayerische Modell arbeitet noch viel stärker mit Typisierungen als unser Modell. Dort spielt der Bodenwert keine (Staatssekretärin Dr. Gisela Splett) Rolle. Es geht nur um die Größe des Grundstücks, und deswegen war es beim bayerischen Modell offensichtlich notwendig oder angezeigt, im Gesetz eine Öffnung zu machen, um – so ist die Hoffnung der bayerischen Kolleginnen und Kollegen – auf der verfassungsrechtlich sicheren Seite zu sein. Das sieht bei uns, wie gesagt, anders aus. (Beifall bei den Grünen) Ich komme zum Ende. Zum Schluss will ich noch darauf eingehen, wie es jetzt weitergeht. Die Kommunen legen derzeit die Hebesätze fest. Das ist auch Anlass für die heutige Debatte. Im Übrigen weiß ich gar nicht, was es daran zu kritisieren gibt, dass die Diskussion jetzt in den Kommunen angekommen ist, Herr Abg. Fink. Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer. Die Landesfinanzverwaltung hat ganz viel Vorarbeit geleistet. Jetzt ist die Debatte dort zu führen, wo sie hingehört, nämlich mit der Festsetzung der Hebesätze auf der kommunalen Ebene. (Abg. Sascha Binder SPD: Schöner Satz!) Unser Transparenzregister gibt den Bürgerinnen und Bürgern und den kommunalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern dabei Orientierung. Im neuen Jahr werden dann die Steuerbescheide verschickt. Viele Menschen werden zukünftig weniger Grundsteuer zahlen, andere werden mehr bezahlen. Bei den allermeisten wird die Veränderung verkraftbar sein. Die Grundsteuer ist eine Kommunalsteuer. Dass die Hebesätze dort festgelegt werden, passt. Das ist auch gut so, weil die Kommunen besonders nah an den spezifischen Problemen einzelner Bürgerinnen und Bürger dran sind. In Karlsruhe hat beispielsweise OB Mentrup angekündigt, dass die Kommune eine Beratung anbieten wird, sofern es zu Notlagen bei einzelnen Mietenden oder Besitzenden kommen sollte. Ich finde, das ist ein sehr guter Ansatz. Ich hoffe, dass auch andere Kommunen entsprechend bürgernah agieren und mit den Betroffenen gute Lösungen finden. Mit der Grundsteuer leisten die Bewohnerinnen und Bewohner einer Kommune einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung der kommunalen Aufgaben. Damit das so bleibt, hat der Landtag im Jahr 2020 das Landesgrundsteuergesetz beschlossen. Die Finanzämter haben seitdem Millionen Wert- und Messbescheide erstellt. Ich möchte an dieser Stelle allen danken, die die fristgerechte Umsetzung der Reform möglich gemacht haben, insbesondere den Beschäftigten in der Finanzverwaltung, und natürlich den Steuerpflichtigen, die ihre Erklärungen abgegeben haben, sowie den Beschäftigten in den Kommunen, die jetzt gefordert sind. Ihnen danke ich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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