Friedrich Haag
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Kosten kommen jetzt bei den ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Menschen vor Ort an. Es ist schon angesprochen worden: Insbesondere die Ein- und Zweifamilienhausbewohner müssen künftig einiges mehr bezahlen – und das in einem Bundesland, in dem 82 % der Häuser Ein- bzw. Zweifamilienhäuser sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da kann man nicht von Einzelfällen reden, Herr Dr. Rösler. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE) Ich habe Ihnen ein paar Beispiele mitgebracht – vorausgesetzt, die Kommunen entscheiden sich für die Aufkommensneutralität. Ein Freiburger Einfamilienhaus mit großem Grundstück: bis jetzt rund 700 € Grundsteuer, künftig 4 500 €. Und dann sagen Sie, Frau Staatssekretärin, das sei für die Menschen machbar. Weiter geht es. Zweifamilienhaus in Esslingen, 700 m2 Grundstück – Kollege Fink hat das angesprochen –: bisher 320 €, künftig 1 300 €. Doppelhaushälfte in Stuttgart: Grundsteuer bisher 200 €, künftig fast 3 000 € – mehr als das Vierzehnfache. Da gibt es noch einige weitere Beispiele. Diese Landesregierung redet immer davon, dass das Wohnen günstiger werden muss, dass entlastet werden muss. Das Einzige, was diese Reform aber schafft, ist, dass die Ein- und Zweifamilienhausbesitzer deutlich belastet werden. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Herr Dr. Rösler, Sie sagten, bei unserem Modell – darauf, ob das „unser“ Modell ist, komme ich gleich noch – müsse der Verkehrswert angepasst werden. (Zuruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Das macht den Eindruck, bei Ihrem Modell müsste nichts angepasst werden. Das ist aber unseriös. Denn auch bei Ihrem Modell müssen die Bodenrichtwerte alle sechs Jahre angepasst werden. Oder warum muss das Gutachten alle sechs Jahre neu gemacht werden? Das, was Sie hier gesagt haben, ist falsch. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nein!) Auch bei Ihrem Modell muss alle sechs Jahre angepasst werden. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Mar- kus Rösler GRÜNE) Die Reform belastet vor allem die Menschen in Siedlungshäusern, deren Wohnfläche meist klein, das Grundstück aber groß ist. Das bedeutet doch auch: Sie riskieren die Altersvorsorge Eigenheim. Kommen wir zu einem Beispiel: Tiny House – das wird oft als günstige Wohnvariante angepriesen. Da hätte man Platz und Geld, das Grundstück anderweitig zu nutzen, z. B. für einen Nutzgarten zur Selbstversorgung. Ich sage Ihnen aber eines: Mit entsprechend großem Grundstück haben Sie genau das gleiche Problem, wie ich es hier eben geschildert habe. Die Grundsteuer wird auch das Wohnen im Tiny House deutlich teurer machen. (Friedrich Haag) Herr Kollege Dr. Schütte, Ihr Auftritt heute war schon sehr abstrus. Wie man von der Grundsteuer in Baden-Württemberg zur Wirtschaftspolitik im Bund kommen kann, das habe ich mir nicht vorstellen können. (Zuruf des Abg. Peter Seimer GRÜNE) Ich möchte Sie aber an einen Wunsch von Ihnen erinnern, den Sie hier am 16. Mai kundgetan haben. Ich zitiere, Frau Präsidentin: Deshalb haben wir noch einen Wunsch – das sage ich jetzt im Namen der CDUFraktion ... –, dass, wenn jemand ein Gutachten erstellt und das Gutachten zeigt, dass der Be scheid falsch war, dann eine staatliche Ebene ... die Kos ten trägt. Das halte ich für richtig. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Herr Dr. Schütte, volle Zustimmung. Wir halten es auch für richtig. Aber wir fragen uns: Was ist mit Ihrem Wunsch? Wann kommt die Umsetzung? Oder scheitert es wieder an Ihrem grünen Koalitionspartner, weil Sie sich nicht durchsetzen können? (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Albrecht Schüt- te CDU: In Rheinland-Pfalz dürfen Sie gar kein Gut- achten einbringen!) – Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie Rheinland-Pfalz ansprechen. Ich glaube, da muss ich Ihnen auch noch mal Nachhilfe geben. Wissen Sie eigentlich, wann das Bundesmodell, das Sie angesprochen haben, entwickelt wurde? 2019 unter einer CDUgeführten Bundesregierung. (Zuruf des Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU) Offensichtlich wissen Sie es nicht: Rheinland-Pfalz hat genau dieses Modell eingeführt. Man könnte sagen: Verlässt man sich einmal auf die CDU, schon wird es wieder nichts. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Alb- recht Schütte CDU) Meine Damen und Herren, zum Schluss: Die Grundsteuerreform ist für so viele Menschen weder aufkommensneutral noch fair oder gerecht. Dabei kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren: Den Grünen kommt es doch gerade recht, dass es für Besitzer und Mieter von Ein- und Zweifamilienhäusern teurer wird. Denn diese Häuser wollen Sie ohnehin nicht. Sie sorgen dafür, dass das Wohnen teurer wird. Das ist mit uns nicht zu machen. Wir brauchen Entlastung statt Belastung. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
