Dr. Gisela Splett
Vielen Dank, Herr Abg. Schweickert, für diese Zwischenfrage. Erstens: Die Bodenrichtwerte sind keine neue Erfindung im Zuge dieser Reform, die gibt es schon lange. Die spielen in vielen steuerlichen Fragen eine Rolle. (Abg. Dr. Albrecht Schütte CDU: Genau!) Die spielen im Übrigen auch im Bundesmodell eine ganz wichtige Rolle. Da haben wir also keine Sonderrolle, wir haben auch nichts Neues erfunden. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Hat er doch gar nicht ge- sagt!) Zweitens: Die Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen vor Ort ermittelt. Das ist auch richtig so. Subsidiarität ist uns wichtig. Es ist uns wichtig, dass diese Dinge von Menschen festgelegt werden, die vor Ort sind, die die Situation vor Ort kennen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und des Abg. Dr. Alexander Becker CDU) Drittens: Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer. Das heißt, der Steuerbescheid wird letztendlich von der Kommune versandt, nicht vom Finanzamt. iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Viertens: Wir haben immerhin – es wurde vorhin in der Debatte schon darauf eingegangen – die Möglichkeit, dass man sagen kann: „Ich lasse ein Gutachten erstellen, weil ich nicht einverstanden bin und mein Vortragen beim Gutachterausschuss dort nicht zu einem Umdenken führt.“ Dann kann ich ein Gutachten erstellen lassen. Das ist ein bewährtes Verfahren. Wir haben ein Massenverfahren bei der Grundsteuer; anders geht es nicht bei der Zahl wirtschaftlicher Einheiten. Wir müssen mit Typisierungen arbeiten. Das ist so auch rechtlich zulässig und richtig. Wenn jemand damit nicht einverstanden ist, dann kann er den Beweis antreten in Form eines Gutachtens, dass der Wert bei seinem Grundstück so nicht zutrifft. Das halte ich alles für korrekt. Die Bürgerinnen und Bürger haben an vielen Stellen die Möglichkeit, in den Dialog zu treten. Sie haben beim Finanzamt Widersprüche eingereicht. Wenn tatsächlich Fehler gemacht worden sind, konnten sie sich an den Gutachterausschuss vor Ort wenden. Wenn sie mit den Bodenrichtwerten nicht einverstanden waren, haben sie die Möglichkeit eines Gutachtens. Ich meine, dass sich unser Modell auch im Vergleich mit den Modellen in anderen Ländern auch in Sachen Bürgerfreundlichkeit sehen lassen kann. (Beifall bei den Grünen)
