Dr. Wolfgang Reinhart
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/7519. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen in der Ihnen vorliegenden Drucksache 17/7645. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe jetzt im Folgenden die verschiedenen Artikel des Gesetzentwurfs zur Abstimmung auf. Ich rufe auf Artikel 1 Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 mit den §§ 1 bis 8. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 bei einigen Enthaltungen mehrheitlich zugestimmt. (Zuruf: Einstimmig!) Ich rufe auf Artikel 2 Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Besoldung im Jahr 2024 (InflAbmilBG 2024) mit den §§ 1 bis 3. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann sehe ich, dass Artikel 2 einstimmig zugestimmt ist. Wir kommen zu Artikel 3 Gesetz zur Regelung von Sonderzahlungen zur Inflationsabmilderung in der Versorgung im Jahr 2024 (InflAbmilVG 2024) mit den §§ 1 bis 3. Wer stimmt Artikel 3 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 3 einstimmig zugestimmt. ode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Ich rufe auf Artikel 4 Änderung des Aufwandsentschädigungsgesetzes mit den Nummern 1 bis 3. Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann sehe ich auch hier einstimmige Zustimmung. Ich rufe auf Artikel 5 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 12. Hier ist im Einleitungssatz die Fundstelle offen geblieben. Grund hierfür ist, dass durch Artikel 8 des am 9. Oktober 2024 beschlossenen Gesetzes zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften eine Änderung des Landesbesoldungsgesetzes beschlossen wurde und die Angaben zur Verkündung noch nicht bekannt sind. Das Ausfertigungs- und Verkündungsorgan muss somit ermächtigt werden, die aktuellen Angaben vor der Verkündung im Gesetzblatt aufzunehmen. – Ich unterstelle, Sie stimmen dem zu. Wer stimmt Artikel 5 mit dieser Maßgabe zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei Enthaltungen ist ansonsten mit breiter Mehrheit zugestimmt. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Einstimmig!) – Nein. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wenn nur Enthal- tungen, dann einstimmig!) – Bitte? (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Wenn nur Enthal- tungen, dann einstimmig! – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Ich glaube, der Präsident braucht keine Belehrungen! – Gegenruf des Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Anscheinend schon!) – Damit kann jeder, der später im Protokoll nachliest, sehen, wie korrekt die Abstimmung war. Wir kommen zu Artikel 6 Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 9. Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 6 einstimmig zugestimmt. (Vereinzelt Heiterkeit) (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich rufe auf Artikel 7 Weitere Änderung des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 5. Wer stimmt Artikel 7 zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 7 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 8 Änderung des Landesbeamtengesetzes mit den Nummern 1 und 2. Auch hier ist im Einleitungssatz die Fundstelle offen geblieben. Grund hierfür ist, dass durch Artikel 7 des am 9. Oktober 2024 beschlossenen Gesetzes zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften eine Änderung des Landesbeamtengesetzes beschlossen wurde und die Angaben zur Verkündung noch nicht bekannt sind. Das Ausfertigungs- und Verkündungsorgan muss somit auch in diesem Fall ermächtigt werden, die aktuellen Angaben vor der Verkündung im Gesetzblatt aufzunehmen. – Sie stimmen zu. Jetzt komme ich zu Artikel 8 mit dieser Maßgabe. Wer stimmt Artikel 8 mit dieser Maßgabe zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 8 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 9 Zahlungen an Beamtinnen und Beamte für das Jahr Wer stimmt Artikel 9 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 9 einstimmig zugestimmt. Ich komme zu Artikel 10 Änderung der Erschwerniszulagenverordnung Baden-Württemberg mit den Nummern 1 bis 3. Wer stimmt Artikel 10 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier einstimmige Zustimmung. Ich rufe auf Artikel 11 Änderung der Beihilfeverordnung mit den Nummern 1 bis 4. Wer stimmt Artikel 11 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmige Zustimmung. Ich rufe auf Artikel 12 Änderung des Landesgebührengesetzes iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 mit den Nummern 1 und 2. Wer Artikel 12 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier stelle ich einstimmige Zustimmung fest. Ich komme zu Artikel 13 Änderung der Unfallfürsorgezuständigkeitsverordnung mit den Nummern 1 und 2. Wer stimmt Artikel 13 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmige Zustimmung. Ich rufe auf Artikel 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Wer stimmt Artikel 14 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch hier einstimmige Zustimmung. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 23. Oktober 2024 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2024/2025)“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch hier mehrheitlich die Zustimmung erfolgt. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE schüttelt den Kopf. – Zuruf des Abg. Klaus Hoher FDP/DVP) Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt. Wir kommen damit schon zu Punkt 4 der Tagesordnung: Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Biogasnutzung bürokratiefrei beschleunigen – Drucksache 17/3538 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung des Antrags der FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Frank Bonath. – Bitte sehr, Herr Abg. Bonath, Sie haben das Wort. (Unruhe)
