Dr. Markus Rösler
Die FDP/DVP behauptet nun, es erfolge eine Vervielfachung der Steuerbelastung durch die grün-schwarze Grundsteuerreform. Das ist eine Aussage, die den Aussagen der kommunalen Landesverbände widerspricht. Sie haben es ja gerade selbst gesagt: Die kommunalen Landesverbände haben im Grundsatz die Aufkommensneutralität zugesagt. Selbst wenn eine Erhöhung um 10 % oder 20 % eintreten würde, was aufgrund der Inflation jedenfalls aus meiner Sicht durchaus zulässig wäre – das wäre noch angemessen und vertretbar –: Wie bitte soll sich denn die Steuerbelastung unterm Strich – Sie zielen im Titel Ihrer Aktuellen Debatte nicht auf die Vervielfachung der Steuerbelastung für manche ab, sondern formulieren es ganz allgemein – vervielfachen, wenn der Vorgang doch aufkommensneutral ist? Da hat die FDP/DVP offensichtlich Probleme mit den Grundrechenarten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Julia Goll FDP/DVP: Um Gottes willen!) iode – 106. Sitzung – Mittwoch, 23. Oktober 2024 Während manche Leute ohne Frage mehr Grundsteuer als bisher zahlen müssen, müssen andere Leute weniger Grundsteuer zahlen als bisher. Jawohl, Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit großen Grundstücken müssen bei einheitlichem Bodenrichtwert mehr als bisher bezahlen; das stimmt. Ja, Besitzer von unbebauten Grundstücken werden mehr als bisher bezahlen müssen; das stimmt. Aber, werte Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP, Unvollständigkeit ist auch nur eine besondere Form der Lüge. (Abg. Andreas Stoch SPD: Oha!) Denn Besitzer von Mehrfamilienhäusern und Eigentümer von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern werden weniger als bisher bezahlen müssen. (Abg. Anton Baron AfD: Ihre Klientel!) Und ja, Grundstückseigentümer, die auf ihren Grundstücken Wohnungen haben und deren Grundstück mit einem geringen Bodenrichtwert bewertet wurde, werden künftig auch entlastet. Hört, hört, werte Kolleginnen und Kollegen der FDP, diese Grundstückseigentümer werden nicht b e lastet, sondern e n t lastet. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) In den Gutachterausschüssen, werter Kollege Brauer, sitzen – das war schon immer so, und das ist auch richtig und gut so – qualifizierte Leute. Ich hoffe, Sie gehen auch davon aus. Es war schon bisher so, dass diese die Höhe des Bodenrichtwerts beschlossen haben. Deren Qualität kritisieren wir Grünen nicht; vielmehr haben wir Vertrauen in die Qualität der Leute, die in den Gutachterausschüssen sitzen. Vielen Dank für die erste Runde. (Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP)
