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Plenarprotokoll 18/7

02.09.2022 · 85 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (9)SPD (8)CDU (8)FDP (7)GRÜNE (6)

André Kuper

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich willkommen zu unserer 7. Sitzung des Landtags von Nordrhein-Westfalen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern daheim oder wo auch immer an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich zwölf Abgeordnete entschuldigt; die Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Wir haben heute zwei Geburtstage: einmal den des Fraktionsvorsitzenden der CDU, Thorsten Schick, und den von Christian Dahm von der SPD. (Beifall von allen Fraktionen) Herzlichen Glückwunsch und alles Gute im Namen der Kolleginnen und Kollegen! Damit sind wir bei: 1 Notlage in den Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen – Wie will die Landesregierung den Bankrott der Pflegeheime verhindern? Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/720 Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 29. August 2022 gemäß § 95 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu einer aktuellen Frage der Landespolitik eine Aussprache beantragt. Ich eröffne die Aussprache. Für die SPD spricht als Erstes die Abgeordnete Frau Kapteinat.

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Sehr geehrter Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Über was sprechen wir heute? – Wir sprechen über steigende, nein, wir sprechen über explodierende Kosten, wie wir es in den letzten Tagen schon wiederholt getan haben. Dieses Mal sprechen wir jedoch ganz konkret über die Situation in Pflegeheimen in Nordrhein-Westfalen. Der WDR berichtete letzte Woche von so vielen belasteten Pflegeheimen, dass ihnen die Insolvenz drohte. Ein paar Beispiele: Das Christophoruswerk in Duisburg hat jetzt ein Angebot für eine Gaslieferung bekommen mit einer Preiserhöhung von 1.000 %. Neben sonstigen steigenden Kosten bedeutet dies beispielsweise, dass Bewohner, die bisher maximal 180 Euro für Gas und 02.09.2022 Strom bezahlt haben, jetzt 900 Euro zahlen sollen. 900 Euro im Monat! Aber es sind nicht nur Pflegeheime. Uns erreichen Briefe von Krankenhäusern, die auf die steigenden Kosten – insbesondere im Energiebereich – aufmerksam machen. Diese an Krankenkassen oder an andere Kostenträger weiterzugeben, ist aufgrund der Landesregelung, die prospektiv zu führende Preisverhandlungen vorsieht, nicht möglich. Auch hier besteht die Sorge, dem Versorgungsauftrag nicht mehr vollständig nachzukommen, dem Versorgungsauftrag für die kranken Menschen in unserem Land. Die Träger von Kindertagesstätten wissen nicht mehr, wie sie ab dem kommenden Jahr ihre Nebenkosten finanzieren sollen, und das, nachdem wir alle hier, wir alle im Parlament, versprochen haben, nach den harten Jahren von Corona unsere Kinder in den Mittelpunkt zu stellen. (Beifall von der SPD) Nicht zu vergessen sind die vielen alten, kranken und pflegebedürftigen Menschen, die zu Hause leben, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, denn auch dort steigen die Energiepreise ins Unbezahlbare. Dabei wird die Situation von pflegenden Angehörigen ohnehin oft nicht ausreichend gesehen, beachtet und berücksichtigt. (Beifall von der SPD) Gestern gab es dann den vorläufigen Höhepunkt an Hilfeschreien aus der Pflege. Die Ruhrgebietskonferenz Pflege fordert ein Sondervermögen für die Pflege. Hintergrund auch hier: steigende Energiekosten und Entgelte, die schon bald zu drastisch steigenden Belastungen für Heimbewohner*innen und Kommunen werden können. In diesem Hause dürfte Konsens darüber bestehen: Wir möchten nicht, dass Alte, Kranke, Babys oder pflegebedürftige Menschen, Menschen, die sich nicht oder kaum bewegen können, in runtergekühlten Gebäuden leben müssen. Wenn aber in diesem Haus darüber Konsens besteht, dann erwarte ich, dass diese Regierung tätig wird. Die gestrige Debatte zu unserem Entlastungsantrag hat mich diesbezüglich überrascht und enttäuscht. Ich war wirklich fest davon überzeugt, es wird ein Landesprogramm zur Entlastung geben – ähnlich, wie es auch in anderen Ländern erfolgt ist, die Verantwortung für ihre Bürgerinnen und Bürger übernommen haben. Aber nein, auch unter einem Sozialminister Laumann, einem großen grünen Koalitionspartner versteckt man sich lieber hinter dem Bund, als selbst Geld für seine Bürgerinnen und Bürger in die Hand zu nehmen. (Beifall von der SPD) Landtag Und das bei steigenden Steuereinnahmen. Was Schwarz-Gelb mit rot-grüner Unterstützung bei Corona getan hat, nämlich Landesmittel in die Hand zu nehmen, um Bürgerinnen und Unternehmen zu entlasten, ist für Schwarz-Grün in der Energiekrise kein Thema. Nur damit wir uns hier richtig verstehen: Der Bund muss weiter entlasten – zweifellos. Aber auch wir hier sind gefordert, in Verantwortung zu gehen. (Beifall von der SPD) In den letzten beiden Tagen hat die Landesregierung hier ihre Verantwortung einzig darin gesehen, auf den Bund zu zeigen. Bitte tun Sie dies nicht weiterhin. Nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr. Im Übrigen, nur um da schon vorwegzugreifen, wäre es auch genauso fatal, sich jetzt gleich hier hinzustellen und an die Eigenverantwortung der Heime zu appellieren. Denn Sie wissen ganz genau, wir sind hier in Bereichen der Kostensteigerungen angekommen, die nicht mehr durch kluges Wirtschaften aufgefangen werden können. Selbstverständlich kann und muss dabei eine zielgerichtete Unterstützung erfolgen. Anhand der tatsächlich steigenden Kosten ist das auch einfach überprüfbar und durchführbar; aber das wissen Sie selbst. Gerade bei den Kolleginnen der Grünen liest man, dass sie sich als das soziale Gewissen der Koalition bezeichnen. Ganz ehrlich: In den letzten Tagen ist davon leider gar nichts zu merken gewesen. (Beifall von der SPD) Die letzten Tage haben sehr deutlich gezeigt: Schwarz-Grün ist eine Allianz der Besserverdiener. (Zuruf von der CDU) Sie haben zu meiner persönlichen Überraschung sehr deutlich gezeigt, dass sich dieser Eindruck bei uns allen verfestigen soll. Denn Sie möchten, dass alle im Land wissen: Bei Ihnen muss man gar nicht erst anklopfen, wenn man Hilfe und Unterstützung braucht. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der SPD – Zurufe von der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kapteinat. – Für die CDU hat Herrn Abgeordneter Schmitz das Wort.

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Marco Schmitz CDU

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Kapteinat, Sie weisen uns darauf hin, dass nicht der Bund, sondern wir zuständig sind. Das ist leider wieder falsch. (Zuruf von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) – Jetzt lassen Sie mich doch erst einmal ausreden! 02.09.2022 (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Dann hören Sie mir doch zu!) Regen Sie sich doch nicht schon in der ersten Minute auf! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Man hat es in Ihrer Rede gemerkt. Wenn man sieht, was das Thema der Aktuellen Stunde ist und wie lange Sie über andere Punkte geredet haben, dann stellt man fest, dass Sie diese Aktuelle Stunde nicht für das Thema der Energiekrise in den Altenheimen nutzen, sondern um Pauschalabrechnungen vorzunehmen. Das finde ich für eine Aktuelle Stunde falsch. Ich gehe aber gerne darauf ein, was Sie in Ihrem Antrag geschrieben haben. Sie versuchen, Ängste zu schüren, wie Sie das bereits in der letzten Legislaturperiode gemacht haben. Damals haben Sie Videos von Krankenwagen veröffentlicht, die vor verschlossenen Notaufnahmen stehen. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Genau so was ist passiert!) Jetzt zeichnen Sie Bilder, dass alte Menschen in den Altenheimen stehen werden, dass sie im Winter frieren und im Sommer schwitzen werden, weil man sich nicht um sie kümmert. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Uns macht das Sorge!) Sie machen den Leuten Angst. Es ist keine sozialpolitische Verantwortung, die Sie hier übernehmen! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Wegschauen noch weniger!) Was Sie heute Morgen hier gemacht haben, grenzt leider schon an Populismus. (Zuruf von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Ich hoffe, dass sich das in den nächsten fünf Jahren im Sozialbereich nicht durchziehen wird, weil es sonst schwierig wird, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Das glaube ich auch!) Wenn Sie uns vorwerfen wollen, wir würden uns nicht genauso um die Ärmsten kümmern, dann haben Sie diesen Koalitionsvertrag nicht richtig gelesen; (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) denn darin haben wir sehr deutlich gemacht, worum wir uns kümmern werden. Wenn es im Winter dazu kommt, dass es in Einrichtungen – und dazu zähle ich nicht nur die Altenpflegeeinrichtungen, sondern auch die Behinderten- und die Jugendhilfeeinrichtungen – Probleme gibt, dann Landtag werden wir als Land natürlich die Verantwortung übernehmen, die wir haben. (Zuruf von der SPD) Lassen Sie uns aber bitte trennen, wer dafür zuständig ist, nämlich der Bund, das Land oder die Träger selbst. (Beifall von der CDU) Wenn Sie sich auch einmal anschauen, wie die Pflegesätze refinanziert werden, dann ist es natürlich so, dass die Menschen, die in den Pflegeheimen untergebracht sind, die dort leben und wohnen, die Mehrkosten übernehmen müssen. Das trifft aber leider, und das zieht sich das ganze Plenum durch, jeden von uns. Das trifft auch die Menschen, die zu Hause wohnen, (Zuruf von der SPD) und das trifft diejenigen, die sich in anderen Einrichtungen befinden. (Zuruf von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Sie mögen es nicht glauben, aber das ist natürlich eine Sache, bei der nicht das Land für eine Entlastung zuständig ist. Auch das haben wir gestern gesagt: Ich brauche die 300 Euro nicht, die man als Energieentlastung bekommt, (Zuruf von der SPD) sondern man hätte dieses Potenzial, das hier gekommen ist, zielgerichtet an bedürftige Menschen verteilen müssen. Das wäre sinnvoller gewesen, als es mit der Gießkanne auszuschütten. (Beifall von der CDU) Ich hoffe, Sie ziehen den sozialpolitischen Weg, den Sie in dem ersten Plenum nach der Sommerpause eingeschlagen haben, nicht weiter durch die Legislaturperiode ziehen, weil es sonst wirklich schwierig wird, dass wir hier konstruktiv zusammenarbeiten. – Danke sehr. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Schmitz. – Für die FDP spricht nun die Abgeordnete Frau Gebauer.

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Yvonne Gebauer FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Bankrott der Pflegeheime“ – liebe SPD, bei der Wortwahl würde man sich etwas mehr Fingerspitzengefühl wünschen. Gleichwohl sage ich auch: Das Thema verdient unsere Aufmerksamkeit, und – das ist richtig – das Thema erfordert von der Landesregierung Antworten 02.09.2022 zur Bewältigung bzw. zur Abfederung der vorhandenen Energiekrise. Es erfordert vielleicht auch Antworten im Schulterschluss mit der Bundesregierung. In jeder Rede der regierungstragenden Fraktionen wird hier gerne mit dem Finger auf Berlin gezeigt. Das alleine reicht aber nicht, denn das Thema erfordert auch Antworten in alleiniger Verantwortung des Landes. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Hier könnte man vermuten, dass die Landesregierung den Sommer ein wenig verschlafen hat. Es machte den Eindruck, dass ein Sommerschlaf gehalten wurde; ein Schlaf, der die Chance auf ein weises Planen und ein vorausschauendes Handeln unmöglich macht. Genau das wäre für Einrichtungen, für Unternehmen und für einzelne Bürgerinnen und Bürger bei uns in Nordrhein-Westfalen aber wichtig gewesen. Fehlende Gaslieferungen, teure Energieersatzeinkäufe und Preisweitergaben an Menschen, die keinerlei Möglichkeiten haben, ihre Ausgaben zu reduzieren oder Ansparungen vorzunehmen – das unterscheidet uns, die wir hier sitzen, dann doch von den Bewohnerinnen und Bewohnern der Pflegeeinrichtungen –: All das sind Tatsachen, die nicht erst seit dem Ende der Sommerferien in Nordrhein-Westfalen auf der Tagesordnung stehen, sondern die bereits seit Wochen bekannt sind. Bekannt ist auch, dass über 90 % aller Altenpflegeeinrichtungen ihre verpflichtende Rückmeldung zum Tariftreuegesetz gegeben haben. Dieses Gesetz gilt seit dem 1. September. Das heißt, dass die zu zahlenden Gehälter der Beschäftigten spätestens seit gestern angestiegen sind. Und auch die Steigerung der Inflationsrate beschäftigt uns seit Monaten. Aktueller Stand sind 8 %, Tendenz steigend. Experten erwarten im Oktober bereits 10 %, europaweit könnten sogar 16 % erreicht werden. Ebenso wissen wir alle um den Kostentreiber Energie, nicht nur beim Gas, sondern auch beim Strom. Wie weit die Kosten in den unterschiedlichen Bereichen weiter nach oben schnellen werden, wie lange diese Energiekrise noch anhält und welche konkreten Auswirkungen sie für den Einzelnen, für die – in Bezug auf die Aktuelle Stunde – Betreiber der Pflegeeinrichtungen, aber auch für die Kommunen, für das Land, für den Bund haben wird, das ist heute noch nicht absehbar. Absehbar war und ist aber, dass etwas getan werden muss, und zwar besser heute als morgen. Denn nichts zu tun, ist sträflich und kommt uns allen am Ende des Tages teuer zu stehen. Hier zählt ähnlich wie bei Corona, dass, wenn staatliche Hilfen erforderlich sind, diese staatlichen Hilfen unbürokratisch und zeitnah erfolgen müssen. Die Erfahrungen bei Landtag den Wirtschaftshilfen in Coronazeiten, sowohl die positiven als auch die negativen, müssen in die Überlegungen der finanziellen Unterstützungen durch das Land einfließen. Dass von der SPD gerade Niedersachsen als Vorreiter und Beispielgeber genannt wird, das verwundert nicht. Schließlich ist man ja dort im Wahlkampf. Ob die Errichtung eines Härtefallfonds, wie dies in Niedersachsen geschehen ist, der richtige Weg ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Eines allerdings vermag ich zu beurteilen, nämlich dass die Lage auf dem Markt für Pflegeplätze angespannt ist, es lange Wartelisten gibt und wir es uns nicht leisten können, auch nur einen einzigen Pflegeplatz hier bei uns im Land zu verlieren. (Beifall von der FDP) Durch die Ein-Personen-Belegungsregelung sind Unterbringungskapazitäten verknappt, und durch ständig steigende Baupreise und fehlendes Baumaterial ist die dringend notwendige Bereitstellung weiterer Plätze gravierend ins Stocken geraten. Eine finanzielle Not der Betreiber ist sicher vorhanden, wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung. Dennoch sollte sehr zeitnah seitens der Landesregierung eine Regelung unter Einbeziehung der Player vereinbart werden, wie finanzielle Notlagen, drohende Insolvenzen oder Weitergaben der Preissteigerungen an die Bewohnerinnen und Bewohner vermieden werden können. Eine verlässliche Regelung der Landesregierung darf angesichts des drohenden Szenarios nicht länger auf sich warten lassen. Es muss hier bei uns gerade mit Blick auf unsere älteren und pflegebedürftigen Mitmenschen alles dafür getan werden, den sozialen Frieden und ein lebenswertes Leben auch in äußerst schwierigen Zeiten zu erhalten. – Herzlichen Dank. (Beifall von der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Gebauer. – Für die Fraktion der Grünen hat der Abgeordnete Mostofizadeh das Wort.

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Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE

Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Kollegin Kapteinat sprach in ihrer Rede von Babys, von gesellschaftlichen Gruppen, aber dieser Antrag auf Aktuelle Stunde befasst sich nur mit Pflegeheimen. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Da lag der Schwer- punkt!) Sie sprachen auch von Menschen, die zu Hause gepflegt werden müssen. Um da mal die Dimension klarzumachen: Allein in der Langzeitpflege reden wir darüber, dass weit über 70 % der zu pflegenden 02.09.2022 Personen nicht in Pflegeheimen leben, sondern zu Hause von Verwandten, Betreuungspersonen und anderen gepflegt werden. Insofern geht schon von der Dimension her in der Pflege Ihre Aktuelle Stunde weit an der Dimension des Themas vorbei. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Deswegen haben Sie an der Stelle mündlich nachbessern müssen und den Eindruck erweckt, Sie würden sich um das Thema insgesamt kümmern. Wenn Ihnen tatsächlich erst am 25.08.2022 aufgefallen ist, dass die Energiekosten die Kosten in der Pflege belasten können, bin ich überrascht. Das stimmt auch nicht. Denn Ihr Fraktionsvorsitzender Kutschaty – das will ich Ihnen ausdrücklich zugutehalten – hat bereits im März darauf hingewiesen, dass von zu erwartenden steigenden Energiekosten alle gesellschaftlichen Bereiche betroffen sind. Insofern muss ich mich fragen: Warum haben Sie diese Aktuelle Stunde beantragt? (Zuruf von Sarah Philipp [SPD]) Da komme ich auf das zurück, was Marco Schmitz gesagt hat: Sie wollen ein Problem suggerieren (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Suggerieren?) – ich habe den Satz noch nicht beendet –, dass die Landesregierung diese Sachverhalte nicht erkennen und sich nicht darum kümmern würde. (Sarah Philipp [SPD]: Genau! – Zuruf von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Das ist falsch. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich kann Ihnen an der Stelle sehr klar ankündigen, dass wir selbstverständlich bei den Beratungen über den Nachtragshaushalt und auch über den Haushalt 2023 nicht nur im Bereich der Altenpflegeheime bei der Langzeitpflege, sondern bei allen Förderprogrammen, bei allen Programmen der Dauerversorgung darüber reden werden. Wir werden Haushaltsmittel bereitstellen müssen, um diese Einrichtungen abzusichern. In unterschiedlichen Dimensionen gilt das auch für den Bereich Frauenhäuser, für viele andere Projekte, auch für den Bereich Kitas, den Sie versucht haben, nachzuklatschen, zu verbessern und mit hineinzunehmen. Auch darum werden wir uns kümmern. Trotzdem müssen wir schauen – das haben Sie schon am Mittwoch nicht richtig dargestellt –, wer für was zuständig ist. Selbstverständlich sind wir für die Investitionskosten der Krankenhäuser zuständig, und selbstverständlich sind zunächst für die Pflegeheime – da geht es jetzt nicht um die Energiekosten, sondern um die Frage der Klimatisierung der Bereiche – auch die Träger zuständig. Landtag Wofür sie nach meinem Dafürhalten nicht zuständig sind – darüber werden wir auch in der Sache reden müssen –, sind die steigenden Energiekosten. So, wie sie jetzt auf die Heime zugekommen sind, waren sie für die Planungen nicht absehbar. Deswegen muss man sich darüber unterhalten, und zwar in einem normalen Antragsverfahren. Ich bin auf Ihre Vorschläge sehr gespannt. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Auch nicht zutreffend ist, dass das Land schon jetzt nichts tut. Der Fraktionsvorsitzende der CDU – noch mal herzlichen Glückwunsch zum Geburtstag an der Stelle – hat gestern schon darauf hingewiesen, dass bereits jetzt bei den Entlastungspaketen selbstverständlich das Land mit dreistelligen Millionenbeträgen bis hin zu Milliardenbeträgen dabei ist. Beim nächsten Entlastungspaket ist es dann so: Wenn das im Wesentlichen über Steuerfinanzierung passiert, wissen Sie, was passiert. Da sind die Länder in der Regel zur Hälfte mit dabei. Wenn wir bundesweit über 10 Milliarden Euro reden, dann wäre das Land Nordrhein-Westfalen – das ist eine einfache Rechnung – mit 1 Milliarde Euro dabei, und wenn es mehr ist, mit entsprechend mehr. Deswegen sind wir als Länder selbstverständlich in der Solidarität und finanzieren diese Entlastungspakete mit, was auch wichtig ist. Sie liegen schlicht falsch, wenn Sie behaupten, die Landesregierung wäre da nicht beteiligt. Diese Aussage ist nicht zutreffend, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Sehr schräg wird es – ich weiß, dass die Sozialdemokatinnen und Sozialdemokraten natürlich Nachholbedarf in dem Bereich haben – bei der Frage des sozialen Gewissens. (Zurufe von der SPD: Oh! – Weitere Zurufe und Lachen von der SPD) – Das ist ja Ihr Vorwurf und nicht mein Vorwurf gewesen. Sie haben uns das unterstellt. Ich kann mich nur erinnern, dass der Koalitionsvertrag, der vorgelegt wurde, sowohl vom VdK als auch vom SoVD und vielen anderen ziemlich gelobt wurde, weil er einen Paradigmenwechsel in vielen sozialpolitischen Bereichen darstellt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- rufe von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD] und Sven Wolf [SPD]) Denn er setzt im Bereich der Langzeitpflege, im Bereich der Gesundheitsversorgung nämlich nicht nur bei dem Reparaturaspekt – Sie sind ja wieder beim Reparaturaspekt –, sondern beim präventiven Aspekt, bei der Gestaltung der Gesellschaft an und zielt nicht nur darauf ab, was die Träger*innen gerne hätten, sondern er enthält eine gesamtgesellschaftliche 02.09.2022 Betrachtung der Sozialpolitik. Das ist etwas Neues, das machen wir besser, und da werden wir in den nächsten fünf Jahren sehr gute Konzepte nicht nur vorlegen, sondern auch durchführen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Am Ende müssen Sie es ja mit sich selbst ausmachen, wie Sie mit persönlichen Attacken umgehen. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich habe 16 Jahre in der Altenpflege den Kittel angehabt. Ich habe die Klimageräte von einem Raum in den anderen getragen, weil es in den Räumen so heiß war. Ich habe im Gegensatz zu Ihnen, Frau Kollegin, auch auf der Straße Menschen, die leblos waren, geholfen. Wenn Sie als Rechtsanwältin mir Nachholbedarf im Bereich des sozialen Gewissens oder der Pflege geben wollen, (Zurufe von der SPD – Lachen von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) mögen Sie das so tun. Diese grüne Fraktion und diese Koalition ist sozialpolitisch sehr gut aufgestellt und fachlich versiert. Das werden wir in den nächsten fünf Jahren auch intensiv beweisen. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Mostofizadeh. – Für die AfD spricht nun ihr Fraktionsvorsitzender Dr. Vincentz.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In Ihren Beiträgen ging es zunächst im besonderen Maße um die Energiekosten, die nun auch auf die Pflegeheime zukommen. Klar, das ist verständlich. Auch diese Branche ist wie viele andere im besonderen Maße betroffen, vor allem, weil es sich hier bei den Bewohnern um eine Bevölkerungsgruppe handelt, die sehr empfindlich auf Temperaturextreme reagiert. Erst gestern berieten wir beispielsweise noch die von uns geforderten und von Ihnen abgelehnten Hitzeschutzkonzepte eben genau für diese Einrichtungen. Aber man könnte sich fragen, warum Sie sich genau diesen Bereich herausgegriffen haben. Warum die Pflegeheime? – Weil sie aus Ihren Augen besonders leiden? Mehr als beispielsweise die Krankenhäuser oder heilpädagogischen Zentren? Mehr als die Obdachlosenhilfen, Tafeln oder Notschlafstellen? Gibt es hier eine besonders dringliche und alleinige Zuständigkeit des Landes? Warum also genau diese Branche und dieser Bereich, wo doch beinahe die gesamte Wirtschaft, ja die gesamte Gesellschaft mit Ausnahme vielleicht der Windindustrieanlagenbetreiber leidet? – Nun, was Sie nicht erwähnen, vielleicht bewusst, ist, dass im Hintergrund so etwas wie ein Landtag perfekter Sturm aufzieht. Manche sprechen in der Presse schon von einem Doomsday. Seit dem 1. September, also seit gestern, müssen Pflegeheime nach Tarif bezahlen. Ein begrüßenswerter Schritt, absolut, ich bin da bei Ihnen, bei teilweise sehr grenzwertigen Altverträgen und Gehältern. Die Umsetzung wurde bereits von Schwarz-Rot geplant, jetzt unter der Ampel ausgerollt, von daher von langer Hand geplant. Da müsste man doch sagen: Da gibt es doch sicher einen Refinanzierungsplan, insbesondere in der aktuellen Lage. Oder? Das sind ja keine kleinen Beträge. (Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Ge- sundheit und Soziales: Ist auch so!) Natürlich gibt es den nicht, weil Sie der Dispokredit unter den Finanzierungsmöglichkeiten sind. Aber was dachten Sie denn, was passiert? Dass die superreichen Heimbesitzer dann tatsächlich dafür aufkommen und die Gewinne abschmelzen? Natürlich werden die Kosten nun auf die Heimbewohner umgelegt. Wen trifft das dann besonders hart? – Die mittleren und die unteren Einkommen. Bernd Meurer, Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste, sieht eine weitere Steigerung der Eigenanteile zwischen 300 und 1.000 Euro auf die Bewohner und deren Angehörige zurollen. Aber wer soll das in der aktuellen Situation tatsächlich noch bezahlen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Heimplätze in Nordrhein-Westfalen bereits jetzt die zweitteuersten in der Republik sind? Noch ein ganz anderer Effekt kommt zum Tragen, der Ihre Kurzsichtigkeit in dem verständlichen Impuls, die unteren Einkommen in der Pflege zu stärken, zeigt. Unmittelbar steigen durch die Vorhaben die Kosten für die Sozialkassen, zum einen durch die, die eh schon dort angesiedelt sind und aufgefangen werden, zum anderen durch die vielen Tausend, die zusätzlich dort hineinrasseln, nachdem alle Rücklagen aufgebraucht sind und die Kosten sie quasi erschlagen. Das wiederum führt zwangsweise zu einem weiteren Anstieg der Sozialabgaben, was dann wieder – Sie ahnen es – insbesondere die unteren und mittleren Einkommen belastet. Sie fordern dann wieder höhere Löhne, und der ganze Mechanismus geht von vorne los. Das ist nichts anderes als Wirtschaftswissenschaften aus der Hölle. Ich finde es immer wieder spannend, dass Sie – auch gestern wieder – sich über ambitionierte Anträge junger Abgeordneter amüsieren: populistisch, unausgereift, nicht zu Ende gedacht, nicht auf dem aktuellen Stand der Diskussion. Das sind ja nur einige der wenigen Vorwürfe. Auf der anderen Seite konfrontieren Sie selbst von der Regierungsbank die Menschen mit solch unüberlegten aber folgeschweren Fehlschüssen, bei denen 02.09.2022 Sie keinen Gedanken daran verschwenden, was alles passiert, wenn Sie in diesem hochregulierten System an irgendeiner Stellschraube drehen. Man wundert sich wirklich immer wieder. Natürlich haben Sie recht, Pflegeheime und insbesondere zu Pflegende müssen dringend in dieser Situation entlastet werden. Aber zum einen ist das Land kaum der richtige Ansprechpartner. In der Vergangenheit hat immer der die Musik bezahlt, der sie auch bestellt hat. Wir haben gerade eben noch darüber gesprochen, dass es dann eh über den Mechanismus an die Länder zurückkommt. Zum anderen sind hier Ihre Ideen wieder nicht mehr als ein populistisches Feuerwerk, was an der Ursachenbekämpfung selbst weit vorbeigeht. Höhere Löhne in der Pflege brauchen erst einmal ein vernünftiges Gegenfinanzierungskonzept und kein Strohfeuer. Auch die Energiekosten können Sie einmalig ausgleichen. Klar, das können Sie machen, aber das wird auf Dauer wenig helfen. Viel wichtiger scheint es, dauerhaft für bezahlbaren Strom zu sorgen. Das ginge kurzfristig mit einer Entkoppelung des Strompreises vom Gaspreis. Darüber ließe sich der Preis um ca. 50 % senken, unangenehm für die grünen Profiteure – okay –, aber das würde auf der anderen Seite viele Menschen entlasten. Der zweite wichtige kurzfristige Schritt wäre der Rücktritt von Wirtschaftsminister Robert Habeck, der es wie kein Zweiter versteht, die Märkte zu verunsichern. (Beifall von der AfD) Es geht hier nämlich bei der Preisexplosion – nicht Preissteigerung – in erster Linie wirklich nicht um die Verfügbarkeit von Gas, wie die Abschaltung von Nord Stream 1 und der Nichtanstieg des Gaspreises an den Börsen gerade zeigen, sondern vielmehr um Psychologie. Was kann ich den Märkten mitteilen, wie sehr vertrauen sie auf meine Politik? Mittelfristig geht es nur über den Weiterbetrieb der Kern- und Kohlekraftwerke. Wenn Sie das aber hier geschlossen weiter gemeinsam blockieren, dann tragen Sie zu der Misere bei und nicht zu deren Lösung. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über die Finanzierung der Pflegeeinrichtungen reden, sprechen wir über drei Kostenblöcke. Landtag Zum einen unterhalten wir uns über pflegebedingte Kosten. Dafür ist die Pflegeversicherung zuständig. Im Pflegeversicherungsgesetz steht auch ganz deutlich: Die Pflegeversicherung ist für pflegebedingte Kosten zuständig. Es ist also zunächst klar festzustellen, dass in Bezug auf höhere Preise für Energie und auch andere gestiegene Kosten, die mit der Inflation zusammenhängen, die Pflegeversicherung nicht zuständig ist. In diesem Zusammenhang sprechen wir aber auch über die Tariflöhne. Soweit sie pflegebedingt sind, ist die Pflegeversicherung zuständig. Ich habe schon vor zwei oder drei Wochen ein Gespräch mit den Krankenkassen- und Pflegekassenverbänden in Nordrhein-Westfalen, mit dem vdek und den beiden AOKs, über diese Frage geführt. Für diejenigen, die jetzt in diese Tarife eintreten, ist es in Nordrhein-Westfalen so, dass diese Tarife auch bezahlt werden. In einem Paragrafen im Pflegeversicherungsgesetz steht auch, dass die Pflegekassen pflegebedingte Tarifverträge refinanzieren müssen – nicht sollen oder können, sondern müssen. Dass das so deutlich in diesem Gesetz steht, hat vielleicht ein bisschen mit meiner seinerzeitigen Arbeit als Pflegebeauftragter zu tun. Ich war nicht bereit – das sage ich hier ganz klar –, Wünsche von Pflegeeinrichtungen, die nicht nach Tarifverträgen bezahlen, nachzukommen, das alles weiter aufzuschieben. Dass wir in der Pflege so viele Probleme haben, wie das jetzt der Fall ist, hängt nämlich auch damit zusammen, dass dort früher in vielen Bereichen untertariflich bezahlt worden ist. Dass das Image der Pflege so ist, wie es ist, hat viel damit zu tun. Tarifverträge sind in der Sozialen Marktwirtschaft etwas Normales und nichts Unnormales. Es gibt auch einen Aufstieg für Arbeitsplätze durch Tarifverträge. Deshalb bin ich ein großer Anhänger davon, dass Tarifverträge eingehalten werden – nicht nur in der Pflege, sondern auch woanders. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Bei unseren Heimen haben wir einen weiteren großen Kostenblock. Das sind die Investitionskosten, die in Nordrhein-Westfalen hoch sind. Man könnte auch sagen: Das ist das, was man woanders an Miete zahlt. Im Übrigen waren die Renditen von Sozialobjekten für die Investoren in den letzten Jahren nicht schlecht. Wir haben in Nordrhein-Westfalen sogar eine Verordnung erlassen müssen, um das wieder in einen normalen Rahmen zu bringen. Neben Schleswig-Holstein ist Nordrhein-Westfalen aber das einzige Bundesland, das hier noch richtig finanziert. Wir haben das Pflegewohngeld. Man hat sich früher dafür entschieden, nicht die Heime zu 02.09.2022 subventionieren, sondern – wie beim Wohngeld – die Menschen, die in Heimen leben, mit bestimmten Einkommensverhältnissen. Dafür wenden die Kommunen in unserem Land – es handelt sich um eine kommunale Leistung – jedes Jahr 500 Millionen Euro auf. Wir sind das einzige Bundesland, das dem Grundsatz der Pflegeversicherung, dass die Länder und die Kommunen dafür zuständig sind, die Pflegeinfrastruktur zu finanzieren, noch in einem gewissen Umfang nachkommt. Auch da muss sich Nordrhein-Westfalen also nicht verstecken. Das ist unter vielen Landesregierungen auch so fortgeführt worden, wie wir das gemacht haben. Nun kommen wir zu den Energiekosten und zu den anderen Kosten, die im Volksmund auch als Hotelkosten bezeichnet werden. Durch die Energiekosten und durch höhere Lebensmittelpreise haben wir jetzt ganz klar einen Kostenschub; das kann keiner leugnen. Er ist aber von Heim zu Heim unterschiedlich. Es macht eben einen Unterschied, ob sie mit Gas heizen und wie die Gasverträge aussehen, ob sie mit Öl heizen, ob sie mit Pellets heizen oder ob sie Wärmepumpen haben. Deswegen ist es richtig, dass jetzt die Kostenträger – das sind die Sozialhilfeträger und die Pflegekassen – verhandeln. Denn es ist nun einmal im Gesetz so geregelt, dass sie auch über diese Bereiche, die sie nicht finanzieren, verhandeln. Weil der einzelne Pflegebedürftige ja nicht so gut verhandeln kann, hat der Staat gesagt: Dafür verhandeln die Kostenträger. Diese Verhandlungen finden auch in Nordrhein-Westfalen statt. Natürlich muss jetzt Haus für Haus geschaut werden, wie viel Geld es wirklich mehr haben muss. Ich freue mich auf jeden Fall darüber, dass die Christophoruswerke keine Erhöhung von 1.000 % vornehmen. Wir haben heute mit ihnen telefoniert. Sie haben Gott sei Dank einen neuen Energievertrag mit einer Steigerung von 30 % hinbekommen. (Beifall von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Das ist schon etwas anderes als 1.000 %. Aber auch 30 % werden bei den Kosten natürlich reinschlagen. Die Menschen, die in einem Pflegeheim leben und in der Grundsicherung sind, bekommen diese Kosten über die Grundsicherung finanziert. Dieser Teil ist also – wie bei allen anderen, die von der Grundsicherung leben – geregelt. Jetzt müssen wir über diejenigen reden, die nicht in der Grundsicherung sind. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Genau!) Auch darum haben wir uns natürlich mit den Kollegen aus dem zuständigen Ressort der Landesregierung gekümmert. Diese Menschen haben einen Anspruch auf Wohngeld. Landtag Jetzt warten wir einmal ab, was beim Wohngeld in Berlin in den nächsten Tagen passiert. Man hört ja, dass es Überlegungen gibt, für Wohngeldbezieher wegen der steigenden Energiekosten etwas zu tun. Wie auch in der Gesamtbevölkerung könnte es bei den betroffenen Menschen in den Heimen und ihren Familien so sein, dass viele über Wohngeld in Pflegeheimen nicht gut informiert sind. Deswegen muss es unser Job als MAGS sein, uns darum zu kümmern, dass die Informationen, welche Möglichkeiten es über das Wohngeld gibt, in den Heimen zur Verfügung stehen, wenn wir wissen, was beim Wohngeld passiert. Das wissen wir ja in drei oder vier Tagen. Wir werden uns also um diese Dinge kümmern. Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen, der mir auch sehr wichtig ist. Frau Kapteinat, Sie haben die Krankenhäuser angesprochen. Ja, unsere Krankenhäuser haben sowieso Sorgen. Die Coronahilfen sind ausgelaufen. Schaut man sich die Belegungszahlen der Krankenhäuser über einen längeren Zeitraum hinweg an, sind sie bei Weitem nicht bei der Anzahl der Behandlungsfälle wie vor Corona. Das macht den Krankenhäusern zu schaffen. Bei den Krankenhäusern ist es aber so, dass das Land nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz dafür zuständig ist, die Gebäude zu unterhalten und für gute Technik zu sorgen. Jetzt wissen wir alle, dass das Land Nordrhein-Westfalen dieser Verpflichtung in den letzten 30 Jahren nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Ich will noch einmal daran erinnern, dass Schwarz-Gelb in den letzten fünf Jahren über 2 Milliarden Euro mehr in unsere Krankenhäuser investiert hat als die Regierungen davor. Wenn man aber über einen ganz langen Zeitraum – so lange ich denken kann – 500 Millionen Euro für 330 Krankenhäuser bezahlt, kann damit kein Mensch die Krankenhäuser in Schuss halten. Deswegen bin ich unserem Ministerpräsidenten und auch der Koalitionsvereinbarung dankbar, dass sich die Regierung ganz klar dafür entschieden hat – es ist auch noch einmal in der Regierungserklärung gesagt worden –, dass wir da einen Schwerpunkt setzen. Für die Kosten der Energie in Krankenhäusern ist aber die Krankenkasse zuständig. Die Krankenkasse muss Medikamente, Personal und die Betriebskosten bezahlen. Deswegen muss auch diese Frage mit den Krankenhäusern und den Krankenkassen verhandelt werden. Die Zuständigkeit dafür ist im Krankenhausgesetz eindeutig geregelt. – Schönen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Für die SPD hat noch einmal die Kollegin Kapteinat das Wort. 02.09.2022

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Lisa-Kristin Kapteinat SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Minister, herzlichen Dank für den sehr konstruktiven Beitrag. Ich habe kurz überlegt, ob ich überhaupt noch einmal das Wort ergreifen soll. Aber das, was sowohl der Kollege Schmitz (Zuruf von der CDU) als auch der Kollege Mostofizadeh zwischendurch gesagt haben, kann ich dann doch nicht so stehen lassen. Direkt beim ersten Satz des Kollegen Schmitz ist deutlich geworden, dass er nicht zugehört hat. Ich fand bei beiden Kollegen sehr bedenklich, dass das Problem nahezu negiert wurde und so getan wurde, als würden wir uns das aus den Fingern saugen. (Beifall von der SPD) Das sind aber ganz konkrete Ängste, die die Bürgerinnen und Bürger haben. Während ich am Rednerpult stand, habe ich die Nachricht bekommen, dass in einem Pflegeheim in Mönchengladbach der Eigenanteil für diesen Monat – den die Kinder tragen müssen; sie müssen ihn bei allen weiteren steigenden Kosten, die momentan anfallen, zusammenkratzen – um 27,9 % gestiegen ist. So zu tun, als sei es unredlich, darüber zu sprechen und das hier zum Thema zu machen, finde ich verlogen – gerade für eine Partei, die sich christdemokratisch nennt. (Beifall von der SPD) Herr Kollege Mostofizadeh, Sie haben hier auf den VdK Bezug genommen und gesagt, der VdK finde Ihren Koalitionsvertrag ganz toll und alles super; daher dürften wir eigentlich gar nicht meckern. Vielleicht schauen Sie sich einmal die Pressemitteilung an, die der VdK NRW vorgestern zur Regierungserklärung von Herrn Ministerpräsidenten Wüst herausgegeben hat. Darin ist sehr deutlich geworden, wie enttäuscht sie sind und was sie sich an Unterstützung gewünscht hätten, aber nicht gekommen ist. (Beifall von der SPD) Und noch etwas: Zu monieren, dass ich mich über die Aussage der Grünen ärgere, sie seien das soziale Gewissen dieser Koalition, in diesem Zusammenhang von persönlichen Angriffen gegen die Grünen zu sprechen und dann zu versuchen, die Tätigkeiten von Anwältinnen allgemein zu diskreditieren, kann man machen, finde ich persönlich aber doch einen etwas merkwürdigen Zug. (Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin Kapteinat. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Daher schließe ich diese Aktuelle Stunde. Landtag Wir kommen zu: 2 Nachbarn, die einander helfen: Regionalpartnerschaft von NRW und der Ukraine vorantreiben Antrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der FDP Drucksache 18/609 Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Fraktion der SPD dem Abgeordneten Neumann das Wort.

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Josef Neumann SPD

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der völkerrechtswidrige Überfall Putin-Russlands auf die Ukraine, den wir vor mehr als einem halben Jahr erlebt haben, sorgt nach wie vor jeden Tag dafür, dass Menschen sterben, dass Menschen verletzt werden und dass Menschen auf der Flucht sind. Ein Ende ist noch nicht in Sicht. Wir in Nordrhein-Westfalen haben mehr als 200.000 ukrainische Flüchtlinge aufgenommen, überwiegend Frauen mit Kindern. Wir in Nordrhein-Westfalen haben uns aber auch – und das halte ich für sehr erwähnenswert – um besonders vulnerable Gruppen gekümmert, beispielsweise Menschen mit Behinderung. Ich möchte allen Einrichtungen und Menschen, die sich darum gekümmert haben, hier persönlich dafür danken, dass sie insbesondere schwerstmehrfachbehinderte Menschen in unserem Land aufgenommen haben und betreuen. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und der FDP) Nordrhein-Westfalen liegt im Herzen von Europa. Deshalb hat Nordrhein-Westfalen auch ein großes Herz für Europa. Nordrhein-Westfalen engagiert sich seit Jahrzehnten europäisch und außereuropäisch. Unsere regionalen Partnerschaften, die wir in Europa haben, (Unruhe – Glocke) sei es in Frankreich, sei es mit Schlesien in Polen, sei es mit Piemont, aber auch außerhalb Europas mit Ghana, zeigen, wie weit dieses Land vernetzt ist, wie weit dieses Land sich engagiert und wie es vieles, was mit Internationalem und Europäischem im Zusammenhang steht, nach vorne bringt. Heute geht es in diesem gemeinsamen Antrag vor allem darum, dass wir jetzt von Nordrhein-Westfalen aus eine regionale Partnerschaft mit der Ukraine proaktiv vorantreiben. Es geht darum, ein klares Zeichen zu setzen, dass wir mit einer solchen regionalen 02.09.2022 Partnerschaft diesen friedlichen Prozess, den wir brauchen, klar und deutlich einfordern, dass wir den Menschen Perspektiven und eine Zukunft aufzeigen und dass wir ihnen vor allem eine Möglichkeit zum Aufbruch bieten. (Beifall von der SPD) Bei diesem Antrag – und hier danke ich meinem Kollegen Thorsten Klute, der sehr initiativ war und maßgeblich daran mitgewirkt hat – zu dieser regionalen Partnerschaft geht es nicht nur darum, dass Regierungen oder Parlamente miteinander in Gespräche kommen. Nein, es geht darum, dass wir das fortsetzen, was wir mit den anderen Regionalpartnerschaften auf den Weg gebracht haben. Wir wollen, dass die Zivilgesellschaften sich miteinander treffen. Wir wollen, dass diejenigen, die vor Ort aktiv sind, die jetzt auch in der Flüchtlingshilfe aktiv waren, sich vor Ort einbringen. Wir wollen, dass es gemeinsame Projekte in der Infrastruktur gibt – beim Abwasser, beim Wasser und in der Verkehrstechnik –, aber auch beim Jugendaustausch, in der Bildung und bei den Universitäten. Das, was wir mit Schlesien machen und was wir in Ghana zum Teil vorantreiben, ist die Perspektive, um die es Nordrhein-Westfalen bei einer solchen Regionalpartnerschaft mit der Ukraine gehen muss. Dies ist gerade für ein Land wichtig, das unter so einem verbrecherischen Krieg leidet. Dieses Land braucht eine Perspektive. Es braucht die Möglichkeit zum Aufbruch in der Zeit nach dem Krieg. Dafür ist es notwendig, diese regionale Partnerschaft jetzt voranzutreiben. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir demokratischen Fraktionen, die jetzt gemeinsam dazu stehen, dies zu tun, werden das – davon bin ich überzeugt – sicherlich genauso umsetzen, wie wir es auch in den letzten Jahren gemacht haben. Schließlich beschäftigt sich der Landtag Nordrhein-Westfalen nicht erst seit dem Kriegsausbruch mit der Ukraine. Ich möchte nur daran erinnern, dass die NRW-Parlamentariergruppe „Polen, Mittel- und Osteuropa, Baltikum“ die Ukraine bereits vor dem Krieg besucht hat. Wir waren mehrfach dort. Wer die Größe dieses Landes erlebt hat, wer die Menschen erlebt hat, wer die Gastfreundschaft, aber auch die Sorgen der Menschen um ihre Zukunft erlebt hat, der weiß, wie wichtig es ist, dass wir hier alle gemeinsam diese Partnerregion nach vorne bringen und den Menschen in der Ukraine, aber auch all denen, die sich bei uns engagieren, zeigen: Ja, das ist der nächste Schritt für den Frieden, für Zuversicht und für den Aufbruch. Landtag Dafür steht Nordrhein-Westfalen nicht nur im Herzen von Europa, sondern mit dem Herzen an der Seite der Ukraine. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Neumann. – Für die Fraktion der CDU spricht die Abgeordnete Frau Plonsker.

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Romina Plonsker CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands von Wladimir Putin auf die Ukraine führte und führt zu unermesslichem Leid bei der ukrainischen Bevölkerung und zur Zerstörung von Infrastruktur, Wirtschaft, Kultur und Verwaltung – sprich: von allem, was einen souveränen Staat ausmacht. Dieser Krieg ist eine Zäsur für unsere Friedens- und Sicherheitsordnung in Europa. Frieden und Freiheit sind und bleiben Garant für Stabilität, Sicherheit und Wohlstand für alle Menschen in Europa. Zu dieser Friedensordnung gehören die Souveränität und territoriale Integrität aller Staaten, die Unverletzbarkeit der Grenzen ebenso wie die friedliche Beilegung von Streitigkeiten. Auch der verstorbene Michail Gorbatschow war mit seiner Politik von Offenheit und Wandel für einen neuen Frieden in Europa verantwortlich. Für Nordrhein-Westfalen als Bundesland im Herzen Europas ist diese Friedensordnung Grundlage für staatliches Handeln sowohl nach innen als auch nach außen. Vor diesem Hintergrund liegt es in unserem elementaren Interesse, diese Friedensordnung und ihre Institutionen nach Kräften zu verteidigen. Viele Rednerinnen und Redner haben dies in vielen Plenardebatten nicht nur in dieser Woche betont. Wir werden es nicht hinnehmen, wenn sie missachtet wird. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Aber kein Frieden zwischen Nationen ohne Austausch und Verständnis unter ihren Bevölkerungen! Dazu zählen auch und vor allen Dingen Partnerschaften zwischen Kommunen, Hochschulen, Schulen und Vereinen. Doch ebenso können wir auf Landesebene Partnerschaften schließen, um gesellschaftliche, wirtschaftliche und kulturelle Verflechtungen zu stärken. Eine Partnerschaft mit einer ukrainischen Region ist ein Signal – ein Signal für Solidarität, Humanität und Freiheit. Denn wir, die Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens, lassen euch, liebe Bürgerinnen und Bürger der Ukraine, nicht alleine, 02.09.2022 (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) weder vor Ort noch hier in Nordrhein-Westfalen, falls ihr geflüchtet seid oder vertrieben wurdet. Wir stehen an eurer Seite. Doch was kann eine Regionalpartnerschaft leisten, und was muss sie leisten? (Sven Werner Tritschler [AfD]: Nichts!) – Es war klar, dass das von der AfD kommt. Nachbarn zählen für Sie nicht. – Da zählen vor allen Dingen zwei Dinge für mich: Menschen zusammenzubringen und über nationale Grenzen hinweg Lösungen zu finden – Lösungen, die die verschiedenen Aspekte unserer Gesellschaft betreffen: sozial, wirtschaftlich, kulturell, wissenschaftlich und ökologisch. Lösungen entstehen aber nicht im luftleeren Raum. Sie entstehen, weil Menschen miteinander in Kontakt treten, miteinander sprechen, Wissen austauschen und sich untereinander helfen. Diese Hilfe für die ukrainische Bevölkerung wird auch bei uns in Nordrhein-Westfalen gelebt. Hierfür möchte ich mich bei allen Beteiligten – den Kommunen, den Vereinen, den Unternehmen, aber auch den ganz vielen Privatpersonen – bedanken. Nicht nur, aber vor allem Kinder und Jugendliche profitieren von der Unterstützung in den vergangenen sechs Monaten. In unserem Koalitionsvertrag haben wir festgehalten, dass wir den Wiederaufbau kriegszerstörter Gebiete in der Ukraine nach besten Kräften unterstützen wollen. Eine Regionalpartnerschaft, die von allen demokratischen Fraktionen in diesem Haus unterstützt und getragen wird, ist ein starkes, solidarisches und humanitäres Zeichen in diesen Kriegszeiten. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Der Titel unseres fraktionsübergreifenden Antrags lautet nicht umsonst „Nachbarn, die einander helfen“. Die Menschen in Nordrhein-Westfalen leben dies vorbildlich. Lassen Sie uns ihr bürgerschaftliches Engagement als Vorbild für unser politisches Handeln nehmen und eine Regionalpartnerschaft zwischen NRW und der Ukraine vorantreiben. Vielleicht folgen ja noch weitere Regionen in Deutschland oder Europa diesem Vorbild, unserem Vorbild, und bilden Partnerschaften, treten über Grenzen hinweg in Kontakt und helfen einander: Ukraine, Deutschland und Europa. Das ist gelebte Solidarität. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Landtag

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Plonsker. – Für die Fraktion der Grünen spricht die Kollegin Aymaz.

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Berivan Aymaz GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Nordrhein-Westfalen ist zu Recht stolz auf seine guten nachbarschaftlichen Beziehungen und seine vielfältigen internationalen Partnerschaften. Wie wichtig grenzüberschreitende Freundschaft und internationaler Zusammenhalt sind, steht uns seit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine schmerzhaft klar vor Augen. In diesem Sinne ist die Partnerschaft, über die wir heute debattieren, eine ganz besondere. In Krisenzeiten ins Leben gerufen, kann sie Ausdruck unserer Solidarität und der Beginn einer gemeinsamen Arbeit an einer hoffnungsvollen Zukunft werden. Mit dem gemeinsamen Antrag bekräftigen wir demokratische Fraktionen im NRW-Landtag einmal mehr: Wir stehen solidarisch an der Seite der Ukraine. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal ganz klar sagen: Das Kalkül Putins, mit der gezielten Verschärfung der Energiekrise und der Erzeugung sozialer Nöte weltweit diese Solidarität zu untergraben, wird nicht aufgehen. Wir lassen uns nicht spalten. Wir stehen weiterhin eng an der Seite unserer ukrainischen Freundinnen und Freunde. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Als Kölner Abgeordnete freut es mich sehr, dass diese Freundschaft auch auf kommunaler Ebene landesweit gelebt wird. Ganz besonders freue ich mich über die Projektpartnerschaft, die die Stadt Köln bereits Ende Juni dieses Jahres mit dem ukrainischen Dnipro geschlossen hat. (Beifall von Josef Neumann [SPD]) Mit solchen Partnerschaftsabkommen senden wir nicht zuletzt ein starkes Signal an die rund 200.000 Ukrainerinnen und Ukrainer, die aktuell in NRW Zuflucht gefunden haben. Zwar wird das ihren Schmerz, ihre Sorgen und ihre Ängste um das Leben ihrer Brüder, Väter und Ehemänner, aber auch Schwestern, Cousinen und Cousins, die in der Ukraine zurückgeblieben sind, sicherlich nicht mildern. Ich hoffe aber sehr, dass wir ihnen damit zumindest signalisieren können, dass weder sie noch das Leid, das dieser Krieg anrichtet, in Vergessenheit geraten werden. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) 02.09.2022 Diese Regionalpartnerschaft muss vor allem zwei Ziele haben. Erstens. Die Ukraine hat gezeigt, dass sie ihre Zukunft in Europa sieht. Wir wollen sie auf diesem Weg auf Augenhöhe begleiten und, wenn gewünscht, unsere partnerschaftliche Unterstützung bei den dafür notwendigen Reformen anbieten. Zweitens wollen wir die Ukraine dabei unterstützen, Kriegsschäden zu beheben und der ukrainischen Bevölkerung wieder einen sicheren Alltag zu ermöglichen. Als Erstes muss es natürlich darum gehen, die Grundversorgung in den betroffenen Regionen schnellstmöglich wiederherzustellen. Es geht aber auch um Bereiche wie beispielsweise die Versorgung mit erneuerbaren Energien oder die Verkehrsinfrastruktur. NRW hat dafür viel Know-how und praktische Hilfe anzubieten. Wir könnten auch all die weiteren Aspekte aufzählen, die es darüber hinaus gibt und bei denen wir im Austausch bleiben und weiterhin Unterstützung leisten können. All dies muss in dem Bewusstsein geschehen, dass viele der durch Russland verursachten Schäden irreparabel sind. Viele Menschen in der Ukraine haben durch diesen brutalen Angriffskrieg Angehörige, Freundinnen und Freunde, ihre Gesundheit oder ihr Leben verloren. Viele Menschen leiden unter dem Verlust ihrer Heimat, der Flucht in die Fremde oder anderen traumatischen Ereignissen. Eines ist ganz besonders wichtig: Hören wir diesen Menschen zu. Hören wir unseren Partnerinnen und Partnern zu. Und geben wir ihnen die Zeit, die sie brauchen, damit ihre Wunden, wenn auch nicht ganz, doch zumindest etwas verheilen. Geben wir ihnen vor allem nicht nur materielle, sondern auch humanitäre Unterstützung. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD) Ein letzter Aspekt ist mir besonders wichtig. Diese Partnerschaft ist nicht nur in ihrer dringenden Notwendigkeit etwas Besonderes, sondern sollte vor allem eines immer berücksichtigen: Die Menschen in der Ukraine allein sind es, die darüber entscheiden, wie sie mit dem russischen Angriff auf ihr Land umgehen, wie sie ihr Land verteidigen und wieder aufbauen und wie die Zukunft dort aussehen soll. Ich finde es anmaßend, den Menschen in der Ukraine ihr Selbstbestimmungsrecht auch nur ansatzweise abzusprechen. Was Nordrhein-Westfalen stattdessen anbietet, ist eine nachhaltige Partnerschaft auf Augenhöhe, die nicht nur in diesen so schwierigen Zeiten besteht, sondern auch – mit der klaren Hoffnung darauf – auf eine Zeit in Frieden und Freiheit ausgerichtet ist. – Vielen Dank. Landtag (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die FDP spricht nun Herr Professor Dr. Pinkwart.

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Prof. Dr. Andreas Pinkwart FDP

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die universellen Menschenrechte sind die Grundlage jeder freiheitlichen Gesellschaft. Sie schaffen weltweit die Basis für Demokratie, Freiheit und Rechtsstaatlichkeit. Wir sind überzeugt davon, dass der Einsatz für Freiheit und Menschenrechte weltweit dringender denn je ist. Deshalb wollen wir, dass Deutschland beim Schutz der Menschenrechte eine Vorreiterrolle einnimmt und dass Nordrhein-Westfalen dies nach Kräften unterstützt. (Beifall von der FDP, Andreas Bialas [SPD] und Berivan Aymaz [GRÜNE] – Vereinzelt Beifall von der CDU) An dieser Stelle möchte ich insbesondere den vielen Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen danken, die sich in den letzten Monaten ehrenamtlich für die Ukrainerinnen und Ukrainer eingesetzt haben, die zu uns gekommen sind, um hier Schutz zu suchen, aber auch in gewissem Maße ihr Leben hier weiterführen zu können – mit Stolz und Selbstbewusstsein. Wir nehmen sie so auf, wie sie sind – tatkräftig und zupackend. Viele haben auch mitgeholfen, dass medizinische Produkte und andere Hilfsleistungen an die Grenze der Ukraine gebracht werden konnten. Für diesen ehrenamtlichen Einsatz der Menschen in Nordrhein-Westfalen für die Menschen in der Ukraine bedanken wir uns. (Beifall von der FDP und der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN) Nordrhein-Westfalen pflegt mit mehreren Regionen weltweit freundschaftliche Partnerschaften – mit unseren direkten Nachbarn Niederlande, Belgien und Luxemburg, aber auch mit dem Vereinigten Königreich; denn die Briten standen Nordrhein-Westfalen bei seiner Gründung als Taufpate zur Seite. Zudem pflegen wir mit Staaten, die eine ähnliche Struktur wie unser Land haben, besondere Beziehungen. Im Regionalen Weimarer Dreieck etwa haben sich Nordrhein-Westfalen, Schlesien und Hauts-de-France verbunden. Regionale Partnerschaften haben immer eine unterschiedliche Güte und Intensität. Sie setzen im guten Falle nicht nur ein symbolisches Ausrufezeichen der Freundschaft und Solidarität, sondern fördern den wechselseitigen Austausch auf möglichst vielen Ebenen – auch auf wirtschaftlicher Ebene. Denn nur 02.09.2022 Vernetzung und grenzübergreifende Kooperationen schaffen die nötigen Synergien, Vertrauen und Freundschaften, um die großen Herausforderungen unserer Zeit gemeinsam zu bewältigen – Frieden, Nachhaltigkeit und digitale Transformation. Lassen Sie mich hinzufügen: Wir laufen Gefahr, global in den Auseinandersetzungen sehr stark in Richtung von Konflikten zu denken und weniger auf Kooperation zu setzen. Diese Welt braucht eine Weltinnenpolitik. Sie braucht Kooperation auf freiheitlichdemokratischer Grundlage. Dafür müssen wir uns einsetzen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und der SPD) Bei meinen Vorrednerinnen und Vorrednern ist bereits angeklungen, dass wir der Ukraine – neben der aktuellen humanitären Hilfe – sicherlich beim Beitrittsprozess und beim Wiederaufbau wirksam helfen können. Deswegen ist es gut, dass sich die regierungstragenden Fraktionen sowie die Fraktionen von SPD und FDP hinter der Idee einer Regionalpartnerschaft versammeln. Aber auch Nordrhein-Westfalen selbst kann von vertieften regionalen und persönlichen Beziehungen mit der Ukraine dauerhaft profitieren, und zwar auch wirtschaftlich, aber noch mehr durch die Art und Weise, wie die Menschen in der Ukraine ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen: von dem Mut, von dem Gestaltungs- und Veränderungswillen, von der Bereitschaft der Menschen, sich auch dem Neuen zu stellen. Ich nenne mal das Stichwort „Digitalisierung“. Wir sehen bei den hier Ankommenden, wie offen sie sind, diese Neuerungen für sich und ihre Familien nutzbar zu machen. Ich will damit sagen: Wir können auch von ihnen etwas lernen, nicht nur die Ukrainer von uns. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir sehen etwa in den Bereichen „Luft- und Raumfahrt“, „IT“, „Digitalisierung“ sowie „Energie“ wichtige Impulse zum gegenseitigen Vorteil. Wir sehen auch kulturelle, wissenschaftliche und gesellschaftliche Kontakte, die wir intensivieren können. Lassen Sie mich einen letzten Gedanken ansprechen. Im Zuge meiner früheren Regierungsaufgabe haben wir auch Gespräche mit der Ukraine auf nationaler Regierungsebene geführt. Dort wurden neben Regionalpartnerschaften auch eine Partnerschaft mit der Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf nationaler Ebene angeboten, wie wir sie, wenn man so will, mit den Niederlanden und Belgien pflegen. Dies wird wohl mit Baden-Württemberg bereits praktiziert. Ich denke, es steht Nordrhein-Westfalen als großes Bundesland an, neben Regionalpartnerschaften auch diese Kontakte zu suchen, wo immer sie sich Landtag ermöglichen. – Herzlichen Dank, für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP, der CDU und den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

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André Kuper

Vielen Dank. – Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Tritschler.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer, wie die meisten hier, klimaschädlicherweise morgens mit dem Auto nach Düsseldorf kommt oder sich in seiner Staatskarosse herchauffieren lässt, kann es auf den Ausfallstraßen schon bewundern: Es gibt eine Lücke bei den Städtepartnerschaftsschildern. Der CDU-Bürgermeister Keller hat nämlich vor einigen Wochen mit großem Medien-Tamtam Moskau abhängen lassen und will die Stadt dem Vernehmen nach jetzt durch eine ukrainische Provinzstadt ersetzen. (Zuruf von Thorsten Klute [SPD]) Herr Keller ist mit seinen – nennen wir sie so – Kriegsbemühungen aber bei Weitem nicht alleine. In den Kühlregalen der Edekakette wurde das Eissandwich „Moskauer Art“ der Eigenmarke „Gut & Günstig“ jetzt in Eissandwich „Kiewer Art“ umbenannt. (Zuruf von Andreas Bialas [SPD]: Unver- schämt!) Andere Supermärkte nennen „Russisch Brot“ jetzt nur noch „Brot“, Dorfbäckereien nennen „Russischen Zupfkuchen“ nur noch „Zupfkuchen“. Eine Oldenburgerin duscht im Eimer stehend, um das Wasser später als Toilettenspülung nutzen zu können – wegen Putin und so. Auch hierüber berichtet die Qualitätspresse begeistert. Die BILD der FRAU wiederum denkt diesen Ansatz konsequent zu Ende und fragt: „Unter der Dusche urinieren: Sollten wir das tun?“ Schließlich können viele Linke jetzt ihr traditionell gespaltenes Verhältnis zur Körperhygiene zu tugendhafter Kriegsanstrengung verklären oder wie es neulich DER SPIEGEL zitieren ließ: „Sich waschen ist historisch völlig überschätzt“. Man wundert sich, dass Putin und die Russen dieser geballten, ungewaschenen, ungeduschten Übermacht bisher noch nicht erlegen sind. Aber es ist der Geist dieses Denkens, dieses neuen Spießbürgertums, seine Häuser neben Regenbogen jetzt auch noch blau-gelb beflaggt, der auch aus diesem Antrag der Grünen und ihrer drei Vorfeldorganisationen weht.

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André Kuper

Herr Kollege, ich muss Sie unterbrechen. Es gibt den Wunsch nach einer 02.09.2022 Zwischenfrage aus den Reihen der SPD. Möchten Sie sie zulassen?

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Sven Werner Tritschler AfD

Sehr gerne.

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André Kuper

Kollege Neumann hat das Wort.

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Josef Neumann SPD

Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Tritschler, Sie haben eben in Ihrem Eingangsstatement bemängelt, dass Menschen mit dem Auto oder – wie Sie es negativ dargestellt haben – mit der Karosse nach Düsseldorf kommen. Stimmt es, dass AfD-Abgeordnete mit dem Flugzeug über Moskau auf die Krim geflogen sind? (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU)

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André Kuper

Herr Tritschler, bitte.

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Sven Werner Tritschler AfD

Ich kann nur für mich sprechen: Ich bin mit dem Auto in die Ukraine gefahren, aber ich weiß nicht, was andere gemacht haben. (Beifall von der AfD – Zurufe von Christian Loose [AfD] und Rainer Schmeltzer [SPD]) Trotz intensiven Studiums findet man im Antrag wenig Inhalt, aber immerhin einen richtigen Satz: „Als Bundesland hat NRW keine genuinen außenpolitischen Kompetenzen.“ Damit ist eigentlich auch alles gesagt, was zu sagen wäre, aber es ist eben noch nicht geschwätzt, weshalb Sie diese Erkenntnis auf satte vier Seiten gestreckt haben. Freilich werden Sie mit diesem Machwerk niemandem helfen. Der Antrag wird nicht einem einzigen Zivilisten oder Soldaten das Leben bewahren. Er hat nur einen einzigen Zweck, nämlich billigste Selbstbeweihräucherung, und zwar – das ist hierbei das Verwerfliche – auf dem Rücken von Menschen, die unter einem Krieg leiden. (Beifall von der AfD) Meine Damen und Herren von CDU, SPD, Grünen und FDP, wenn Sie den Menschen in der Ukraine helfen wollen, dann machen Sie das. Ich kann das nur unterstützen. Nehmen Sie zum Beispiel einen Flüchtling bei sich auf, oder spenden Sie von Ihrem eigenen Geld. Oder machen Sie das, was einige Kollegen aus meiner Fraktion schon vor Monaten gemacht haben: Sammeln Sie Geld, legen Sie etwas dazu, bringen Sie große Hilfsgüter ins Kriegsgebiet. Das ist natürlich nicht so billig und einfach wie so ein kleiner Antrag. (Zuruf von Thomas Schnelle [CDU]) Landtag Deshalb machen Sie lieber wieder das mit den Fähnchen. (Beifall von der AfD) Der Antrag gipfelt in dem schönen Satz: „Der Landtag beauftragt die Landesregierung, […] vorbereitende Gespräche zu führen und eine Regionalpartnerschaft auf regionaler Ebene anzustreben.“ Meine Damen und Herren, die Welt schaut in tiefer Dankbarkeit auf Düsseldorf. Vielen Dank. (Beifall von Dr. Martin Vincentz [AfD]) In Wahrheit geht es doch um etwas ganz anderes. Sie brauchen Schuldige; Sie brauchen einen Sündenbock für die Folgen Ihrer eigenen jahrzehntelangen idiotischen Politik. (Zuruf von der CDU) Nicht, dass am Ende noch jemand auf die Idee käme, die EZB oder Ihre Eurorettungspolitik wären hauptursächlich für die Inflation. Nein, der Russe ist schuld. Nicht, dass jemand auf die Idee kommt, Ihre – ich zitiere –, „die dümmste Energiepolitik der Welt“, zu hinterfragen. Nein, der Russe ist schuld; Putin ist schuld. Er ist sogar schuld daran, dass Sie, meine Damen und Herren, uns völlig abhängig von ihm und seinem Gas gemacht haben. Es ist diese Selbstgefälligkeit, die so unappetitlich ist an dieser Politik; (Zuruf von der CDU) diese Kriegsbegeisterung von überwiegenden Wehrdienstverweigerern. Sie unternehmen keinerlei Anstrengungen, diesen Krieg zu beenden. Nein, Sie instrumentalisieren ihn. Sie nutzen ihn für Ihre Zwecke. (Dr. Günther Bergmann [CDU]: Unverschämt- heit!) Keine Frage – bevor jetzt gleich wieder irgendetwas unterstellt wird –: Russland hat diesen Krieg begonnen, und das ist verwerflich – Punkt. (Beifall von der AfD – Zurufe von Thomas Schnelle [CDU] und Christian Berger [CDU]) Aber wer jetzt Menschenleben retten will, der bemühe sich um Frieden, und diesen Frieden werden Sie nicht gegen Russland bekommen. (Zuruf von Thomas Schnelle [CDU]) Das nennt man Realpolitik. Weder Scholz noch Baerbock noch Marie-Agnes Strack-Zimmermann werden Russland besiegen. Daran sind schon andere Größenwahnsinnige gescheitert. Ich komme zum Schluss: Wer es ernst meint und den Menschen in der Ukraine und in Russland helfen will, der kämpft für Frieden und Verhandlungen und 02.09.2022 macht keine billigen Schaufensteranträge auf dem Rücken von Opfern des Krieges. Das überlassen wir Ihnen, meine Damen und Herren. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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André Kuper

Bevor ich gleich dem Minister und Chef der Staatskanzlei, Herrn Liminski, für die Landesregierung das Wort erteile, begrüße ich auf der Besuchertribüne die Generalkonsulin der Ukraine, Iryna Shum, und den Doyen des konsularischen Korps, Generalkonsul Jakub Wawrzyniak. (Anhaltender Beifall von allen Fraktionen) Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Doyen, sehr geehrte Frau Generalkonsulin, Sie sind zur Debatte hinzugestoßen, als Herr Tritschler sprach. Ich kann Sie beruhigen: Die Wortbeiträge zuvor waren von deutlich mehr Geschichtsbewusstsein geprägt. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Gerade angesichts dieses traurigen Zeugnisses von Geschichtsvergessenheit und Populismus ist es umso erfreulicher – und dafür will ich seitens der Landesregierung herzlich danken –, dass die vier anderen Fraktionen des Hohen Hauses sich gemeinsam dazu entschlossen haben, hier einen Antrag zur Regionalpartnerschaft mit der Ukraine zu stellen. Das ist ein starkes Zeugnis in dieser schwierigen Zeit. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Das sind Zeugnisse, die wir in dieser Zeit brauchen, die die Menschen in der Ukraine brauchen. In der vergangenen Woche, am 24. August, haben die Ukrainer ihren Unabhängigkeitstag gefeiert. Es war ein Unabhängigkeitstag, dessen Selbstverständlichkeit in den vergangenen Monaten irgendwie verloren gegangen ist, denn diese Unabhängigkeit steht seit Monaten buchstäblich unter Beschuss. Seit dem 24. Februar schlagen täglich russische Raketen auf ukrainischem Boden ein. Es ist typisch für Nordrhein-Westfalen, und es ist stark von Nordrhein-Westfalen, dass die Solidarität in unserem Land seit diesem Tag bis heute ungebrochen ist. Dafür sind wir als Landesregierung außerordentlich dankbar. Davon konnten wir uns – der Ministerpräsident und ich – auch selbst ein Bild machen. Wir sind am 24. August beim Spendenlager des Blau-Gelben Kreuzes in Köln gewesen. Dieses steht beispielhaft für das Engagement vieler Menschen im ganzen Land, Landtag die seit Februar zeigen, dass sie an der Seite der Ukrainerinnen und Ukrainer stehen, sowohl in der Ukraine selbst als auch hier, also bei den Menschen, die zu uns geflohen sind, und so ein wenig Hoffnung geben. Das wollen wir auch als Landesregierung gerne tun, und deswegen haben wir humanitäre Hilfsmaßnahmen gestartet. NRW hilft der Ukraine mit regelmäßigen Hilfstransporten. Wir wollen dies langfristig tun; denn mit jedem Tag der russischen Angriffe wächst die dramatische Zerstörung. Der Wiederaufbau von zerstörter Infrastruktur, öffentlichen Gebäuden, Privathäusern und Agrarflächen wird die Ukraine vor enorme Herausforderungen stellen. Wir wollen ein Zeichen dafür setzen, dass wir nicht nur jetzt, während des Angriffs, an der Seite der Ukraine stehen, sondern dauerhaft und bis zum Ende. Wir wollen klarmachen, dass Russland mit diesem Angriff keinen Erfolg haben darf. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Die Ukrainerinnen und Ukrainer kämpfen für grundlegende europäische Werte, und das zeigt, dass die Ukraine längst Teil der europäischen Staatenfamilie ist. Wir wollen jetzt ein gemeinsames Zeichen setzen, dass wir dem konkrete Perspektiven geben wollen. Deswegen wollen wir unsere Aktivitäten in einer Aufbaupartnerschaft bündeln. Dazu sind wir als Staatskanzlei, als Landesregierung bereits im Gespräch mit den relevanten Akteuren. Wir wollen gemeinsam identifizieren, nicht zuletzt mit der Generalkonsulin und anderen, was der Ukraine tatsächlich hilft und nützt und was wir tatsächlich leisten und beitragen können. Hier wollen wir nicht allein als Nordrhein-Westfalen vorgehen, sondern etwas versuchen, das es so noch nicht gegeben hat. Wir haben im regionalen Weimarer Dreieck bereits gemeinsam erörtert, ob es uns gelingen kann, eine Brücke nach Europa zu bauen, in ein Europa der Regionen, indem wir gemeinsam mit unseren Freunden in Schlesien und in Hauts-de-France eine regionale Partnerschaft anbieten und damit zeigen: Es geht uns nicht nur um die konkrete Hilfe vor Ort, sondern dauerhaft auch darum, der Ukraine eine Brücke in die Europäische Union zu bauen und eine Identität zu vermitteln, wie wir sie in Europa leben. Dafür bitte ich seitens der Landesregierung ganz herzlich um die dauerhafte Unterstützung des Hohen Hauses. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Beifall von An- gela Freimuth [FDP]) Dass es sich lohnt, diese Anstrengungen zu unternehmen, konnte man vergangene Woche feststellen: Der Ministerpräsident und ich hatten den Marschall der Woiwodschaft Schlesien zu Gast. Es gab viele, 02.09.2022 die uns vorher gesagt haben: Eine Regionalpartnerschaft mit der Ukraine gemeinsam mit Schlesien wird schwierig; da gibt es viele Vorbehalte. – Wir haben ihm unsere Idee vorgetragen, und er hat sie begeistert aufgegriffen. Das zeigt, dass dieser Krieg vieles verändert hat, was vorher an Vorurteilen und Vorbehalten da war. Das zeigt außerdem: Wenn wir die Chance ergreifen, können wir gemeinsam Neues schaffen. Darauf freue ich mich, gemeinsam mit Ihnen, den vier Fraktionen hier im Hohen Haus. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)

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André Kuper

Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, daher schließe ich die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/609 an den Ausschuss für Europa und Internationales. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen worden. Ich rufe dann auf: 3 Solidarität ist keine Einbahnstraße: Energiekonzerne müssen durch eine Übergewinnsteuer auf die Kriegsprofite an den akuten Mehrkosten der Energieversorgung und der Sicherung des sozialen Zusammenhalts im Land beteiligt werden. Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/625 Ich eröffne hierzu die Aussprache und erteile als erstem Redner für die Fraktion der SPD dem Abgeordneten Vogt das Wort.

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Alexander Vogt SPD

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben drei Tage lang unter ganz vielen Tagesordnungspunkten über die dramatische Situation, Kostensteigerungen und explodierende Energiepreise diskutiert. Wir haben darüber gesprochen, dass viele Menschen betroffen sind, dass viele Menschen Angst haben und sich fragen, wie sie ihre Wohnung noch bezahlen, wie sie heizen und wie sie ihren Kühlschrank betreiben können. Viele Unternehmen schreiben uns – wahrscheinlich nicht nur der SPD-Fraktion, sondern jedem von uns – : Sie machen sich Sorgen, wie sie überhaupt weiter Landtag produzieren können, wie unter den derzeitigen Bedingungen überhaupt Wertschöpfung stattfinden kann. Die Bundesregierung hat eine Reihe von Hilfsmaßnahmen auf den Weg gebracht. Auch darüber haben wir gut diskutiert. Das dritte Hilfspaket wurde mehrfach gefordert – auch von dieser Landesregierung – und wird gerade geschnürt. Wir haben auch viel darüber diskutiert, warum diese Landesregierung untätig ist und an diesen drei Plenartagen so gut wie keinen Punkt eingebracht hat, der den Menschen wirklich hilft. Die SPD-Fraktion hat eine ganze Reihe von Anträgen gestellt. Wir haben einen Hilfsfonds von 300 Millionen Euro gefordert. Das wurde durch Ihre Mehrheit abgelehnt. Wir haben gesagt: Lassen Sie uns Familien entlasten, lassen Sie uns Lehrmittelfreiheit schaffen, lassen Sie uns die OGS-Gebühren abschaffen, lassen Sie uns kostenloses Mittagessen in den Kitas einführen. Das alles wurde von dieser von CDU und Grünen geführten Landesregierung abgelehnt. Wenn wir ein bisschen nach draußen schauen, sehen wir aber, dass Hilfspakete und Hilfsleistungen notwendig sind. Alle Ebenen müssen beteiligt werden. Es ist eben nicht nur die Bundesregierung in der Pflicht, sondern auch eine Landesregierung, die einen Landeshaushalt von fast 80 Milliarden Euro hat. (Beifall von der SPD) Zudem haben wir bei der Steuerschätzung im Mai gesehen, dass 2 Milliarden Euro an neuen Steuereinnahmen hinzukommen. All diese Mittel könnten dafür verwendet werden. Damit könnten Initiativen gestartet werden, um die Menschen in diesem Land und die Unternehmen zu entlasten. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Dann hat es ein paar Äußerungen wie der von Herrn Laumann gegeben. Er hat gestern hier im Landtag den Tafeln gedankt und gesagt, das sei barmherzig. – Natürlich, aber unser Ansatzpunkt ist ein anderer: Ein Land muss so regiert werden, dass vorher eingegriffen wird und man nicht hinterher zu Tafeln gehen muss. Es muss vorher Hilfsleistungen geben, und diese enormen Kosten müssen durch den Staat bzw. durch den Staat organisiert abgefedert werden. (Beifall von der SPD) Herr Schick – erst einmal herzlichen Glückwunsch zu Ihrem Geburtstag heute –, Sie haben uns gestern vorgerechnet, dass das Land durch bestimmte Hilfen des Bundes schon 2 Milliarden Euro ausgegeben hat. Herr Optendrenk wird es wahrscheinlich gleich auch wieder tun. Gleichzeitig erklären Sie uns – das enttäuscht mich besonders bei den Grünen –, dass Initiativen, wie sie im Bundesrat durch Bremen in die Diskussion gebracht wurden, beispielsweise zur 02.09.2022 Übergewinnsteuer, die von Ihnen nicht unterstützt wurde, irgendwie nicht möglich sind. Sie sagen, Sie haben das Geld nicht. Wir sagen: Sie haben Geld, um Initiativen zu starten. Wenn Sie aber sagen, Sie haben kein Geld, dann unterstützen Sie zumindest Initiativen wie unseren heutigen Antrag, damit die enormen Gewinne, die manche Konzerne – manche Energiekonzerne – die daran verdienen, dass Krieg stattfindet, machen, abgeschöpft und dazu genutzt werden, um die Menschen zu entlasten, die weder aus noch ein wissen, und um die Unternehmen zu stützen, die davor stehen Arbeitskräfte entlassen zu müssen. Wir fordern Sie dazu auf, so zu einer Lösung dieser riesigen Problematik beizutragen. Mit diesem Antrag unterstützen und starten Sie eine Bundesratsinitiative, um eine Übergewinnsteuer einzuführen und dort Geld abzuzapfen, wo nur aufgrund eines durch Russland initiierten Krieges riesige Gewinne erzielt werden. Darum bitte ich Sie. Wir können hier immer wieder heftig diskutieren. Aber Sie müssen doch selber sehen, dass die Situation so dramatisch ist, dass auch Einnahmequellen für den Staat vorhanden sein müssen, um diese Hilfsleistungen irgendwie auf den Weg zu bringen. Auch Sie werden das irgendwann gefragt werden. Im Moment zeigen Sie nur auf den Bund. Irgendwann werden die Menschen fragen: Was macht eigentlich die Regierung des bevölkerungsreichsten Bundeslandes, um den Menschen und den Unternehmen hier zu helfen? Daher fordern wir Sie auf: Stimmen Sie unserem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Vogt. – Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Kollege Lehne das Wort.

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Olaf Lehne CDU

Guten Morgen. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Vogt, was Sie hier ausgeführt haben, ist an Oberflächlichkeit nicht zu überbieten. Es ist meines Erachtens in der Art der Darstellung viel zu einfach und dementsprechend auch falsch. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Beifall von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Sie tun so, als stünden 80 Milliarden Euro zur Verfügung, die man einfach mal so für die Bevölkerung ausgeben kann. Salopp gesagt: Man hat sie mal übrig. – Gucken Sie sich Ihre Haushalte der vergangenen Jahrzehnte an. Sie müssten eigentlich wissen, wie verschuldet dieses Land ist und welche Verantwortung wir der Bevölkerung gegenüber haben, der wir auch nachkommen. Landtag Ihr Antrag erscheint mir in einem Landesparlament absolut fehl am Platz. Viele Ihrer dort vorgetragenen Kritikpunkte an der Gasumlage teile ich. Doch warum diskutieren Sie diese nicht zuerst intern mit der Bundes-SPD und in der Ampelkoalition? Ihre Partei ist auf Bundesebene in der Regierungsverantwortung. Bundeskanzler Olaf Scholz verfügt über sämtliche Handlungsmöglichkeiten, um Ihre Forderung umzusetzen. Es ist unbestritten, dass zahlreiche Unternehmen momentan an der Krise verdienen. Es gibt auch welche, die verlieren. Dass dies moralisch nicht gerecht erscheint, ist ebenfalls nachvollziehbar. Doch wie genau soll ein Übergewinn bzw. ein Untergewinn von einem Gewinn abgegrenzt werden? Wie uns zahlreiche Verfassungsrichter permanent bestätigen, ist dies alles juristisch nicht so leicht umsetzbar. Das ifo Institut nennt acht weitere Gründe, warum eine Übergewinnsteuer keine gute Idee ist. Die sollten Sie sich einmal anschauen. Wenn gehandelt werden soll, dann muss auf Bundesebene gehandelt werden und dementsprechend, wenn möglich, bundeseinheitlich. Warum die SPD die nordrhein-westfälische Landesregierung erneut zu einer Initiative im Bundesrat aufruft, bleibt ebenfalls schleierhaft. Im Bundesrat wurde bereits über Übergewinne von Unternehmen infolge des Ukraine-Krieges debattiert. Die Initiativen von Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wurden im Bundesrat am 8. Juli 2022 bereits abgelehnt. Eine erneute Debatte erscheint daher wenig sinnvoll. Zudem hatte die SPD bereits in einer Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Bundestags im Juli die Gelegenheit, der Besteuerung von sogenannten Übergewinnen von Energiekonzernen auf Antrag der Fraktion Die Linke zuzustimmen. Diesen Antrag hat die SPD jedoch abgelehnt. Auch die FDP hat sich bisher vehement gegen eine Übergewinnsteuer ausgesprochen. Einigen Sie sich doch erst einmal auf Bundesebene, wie Sie zu einer Übergewinnsteuer nun tatsächlich stehen. Ihr Antrag macht auf Landesebene keinen Sinn. Wir lehnen ihn daher ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Lehne. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nunmehr der Kollege Rock das Wort.

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Simon Rock GRÜNE

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Energieunternehmen auf Kosten von Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern Milliardengewinne machen und gleich-02.09.2022 zeitig einige ihrer Kosten über die Gasumlage noch umlegen wollen, dann habe auch ich ein gestörtes Gerechtigkeitsempfinden. Eine Übergewinnsteuer für Energieunternehmen mag hier durchaus eine Lösung sein, auch wenn es zugegebenermaßen rechtliche Probleme gibt, die alles andere als trivial sind. Aber die entscheidende Frage für uns ist: Kommen wir mit einer Bundesratsinitiative aus NRW einer Übergewinnsteuer näher? Ich habe da meine Zweifel, denn eine entsprechende Bundesratsinitiative wurde erst in der letzten Sitzung des Bundesrats abgelehnt. Selbst wenn sie eine Mehrheit im Bundesrat gefunden hätte, wäre ein Gesetzentwurf höchstwahrscheinlich zum Scheitern verurteilt gewesen; denn eine Mehrheit im Bundestag ist nicht ansatzweise absehbar. Die Gründe dafür finden sich in Berlin. Der Hauptbremsklotz an dieser Stelle hat sein Büro in der Wilhelmstraße: Christian Lindner. Solange sich der Bundesfinanzminister und die FDP aus ideologischen Gründen jeder Form von höheren Solidarbeiträgen von Reichen und Konzernen verweigern, werden auch jegliche Initiativen in diese Richtung wenig Erfolgsaussichten haben. (Beifall von den GRÜNEN) Das zweite Problem findet sich etwa zwei Kilometer nordwestlich der Berliner Wilhelmstraße im Bundeskanzleramt. Natürlich könnte ein starker Kanzler in Berlin in einer solch entscheidenden Frage auch ein Machtwort sprechen und von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machen. Die Bundesregierung könnte ihre Bundestagsmehrheit nutzen und eine Übergewinnsteuer einführen, wenn er es denn wollte. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Liebe Kolleginnen und Kollegen der SPD, dafür können Sie sich gerne einsetzen, natürlich auch hier mit dem Vorschlag einer zum Scheitern verurteilten Bundesratsinitiative, aber auch – vielleicht ist das viel besser – bei Ihrem Parteifreund in Berlin, Olaf Scholz. (Beifall von den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Rock. – Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Witzel das Wort.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Anstoß der Debatte über eine sogenannte Übergewinnsteuer sind die gegenüber den Vergleichsquartalen im Vorjahr 2021 sprunghaft angestiegenen Umsatzerlöse einiger großer Energiekonzerne, insbesondere im Bereich des Ölgroßhandels und des Raffineriegeschäfts. Erlau-Landtag ben Sie mir deshalb vorab einige Klarstellungen in dieser Debatte. Die vielen kleinen, mittleren und größeren Unternehmen bei uns in Nordrhein-Westfalen stellen sich jeden Tag aufs Neue dem Wettbewerb und kalkulieren genau, welche Kosten sie angesichts der Konkurrenz im In- und Ausland in Form von höheren Preisen an ihre Kunden weitergeben können. Von einer funktionierenden wettbewerblichen Konkurrenz profitieren wir alle in Form von innovativen neuen Produkten und Dienstleistungen, aber auch in Form von angemessenen Preisen durch disziplinierend wirkende Wettbewerber. Entsprechend groß ist das Unverständnis und der Unmut, wenn sich einige wenige im Bereich der Energiekonzerne – häufig multinational agierende Unternehmen – bei ihrer Preisgestaltung offenbar diesen disziplinierenden Marktkräften entziehen. Bei funktionierendem Wettbewerb gibt es kaum plausible Gründe, warum bei identischen Produktionsprozessen die Gewinnmargen im Raffineriegeschäft, also der Aufbereitung und Weiterverarbeitung des Rohöls, mit steigendem Rohölpreis ebenfalls im aktuell zu beobachtenden Umfang steigen sollten. Eine solche Entwicklung ist gefährlich, rüttelt sie doch an der gesellschaftlichen Akzeptanz der unseren Wohlstand sichernden marktwirtschaftlichen Ordnung. (Beifall von der FDP) Ich gehe davon aus, dass bei dieser Problembeschreibung hier im Hohen Haus weitgehend Einigkeit bestehen dürfte. Spannender wird es allerdings bei der Wahl der richtigen Instrumente, um eine solche Schieflage anzugehen. Eine undifferenzierte Übergewinnsteuer ist problematisch; denn die Höhe des unternehmerischen Gewinns ist komplex. Im Fall von BioNTech beispielsweise haben wir alle gesehen, dass unternehmerisches Risiko mit langjährigen Forschungsinvestitionen im wettbewerblichen Wettlauf um den besten Impfstoff kurzfristig zu Gewinnsprüngen führen kann, wenn eine erfolgreiche Markteinführung gelingt. Diese Pioniergewinne senden auch für die Zukunft das wichtige Signal, dass sich Forschung und Innovation auszahlen können. Aber dieser Erfolg ist keinesfalls gewiss. Die Schattenseite hat das inzwischen fast etwas in Vergessenheit geratene Biotech-Unternehmen CureVac erlebt, das seinen Coronaimpfstoff trotz hoher Forschungsinvestitionen leider nicht zur Marktreife bringen konnte. Das Fazit aus diesen Beispielen lautet: Es gibt in der marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung klare Kriterien zur Beurteilung von unternehmerischen Überschüssen. Das entscheidende Kriterium ist beim Versuch, gute von vermeintlich schlechten Gewinnen zu trennen, nicht das Bauchgefühl oder die 02.09.2022 Empörungslage. Zentrales Kriterium ist und muss auch weiterhin sein, ob Gewinne im Wettbewerb erzielt werden oder unter Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung zulasten anderer Marktteilnehmer entstehen. Genau darum ist eine pauschale Übergewinnsteuer ein falsches Instrument für die angesprochene Problemlage. Was wir brauchen, ist eine deutliche Verschärfung des Kartellrechts mit einem ausgebauten und schlagkräftigen Instrumentenkasten. (Beifall von der FDP) Dieser Instrumentenkasten muss für die Behörden sowohl die Beweisführung als auch die Sanktionierung im Falle der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung nochmals deutlich erleichtern. Wer sich dann nicht an die Spielregeln eines fairen Wettbewerbs hält, muss zu Recht empfindlich bestraft werden. Unser Ziel kann und darf es nicht sein, dass wir als Staat erst zahnlos zusehen, wie einige Unternehmen unter Ausnutzung ihrer beherrschenden Stellung von allen Kunden, den Unternehmen wie Bürgern gleichermaßen, überhöhte Preise fordern können, nur um dann in einer zweiten Runde als Staat zu versuchen, einem Teil dieser Erlöse wieder habhaft zu werden. Daher ist es umso bedauerlicher, dass die in Berlin ebenfalls angestoßene Debatte um eine schnelle und deutliche Novellierung des Kartellrechts im aktuellen Getöse um vermeintlich gute und böse Gewinne untergeht. (Beifall von der FDP) Mit diesem Getöse mag man die Stimmung beim nächsten Stammtisch gewinnen, man packt aber die eigentlichen Probleme dabei nicht an der Wurzel. Viel schlimmer ist noch, dass man durch den Fokus auf Nebenkriegsschauplätze temporär den Handlungsdruck verlagert und verschleppt drängende Reformen im Wettbewerbsrecht. Da wir als FDP-Landtagsfraktion an einer ernsthaften Problemlösung im Sinne unserer Bürger und im Sinne eines fairen Wettbewerbs interessiert sind, können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Der Sachverhalt als solcher treibt auch uns um, aber der Instrumentenkasten für funktionierende Marktwirtschaft besteht aus Markt und Wettbewerb und dem Kartellrecht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die AfD-Fraktion hat jetzt der Abgeordnete Loose das Wort. Landtag

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Christian Loose AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Deutschland ist spitze bei Steuern und Sozialabgaben. Immer mehr wird aus den Bürgern herausgepresst. Deutschland ist mit gemeinsam Portugal bei den Unternehmenssteuern besonders weit oben: Die verlangen gleich 30 %. Aber 30 % reichen der SPD nicht. Es muss mehr sein, egal ob verfassungsgemäß, ob sinnvoll oder ob Firmen daraufhin abwandern. Das freie Unternehmertun, die soziale Marktwirtschaft war der SPD schon immer ein Dorn im Auge. Jetzt sollen Übergewinne – was immer das auch ist – mit einer neu erfundenen Extrasteuer abgeschöpft werden. Aber meint die SPD nicht etwa die Warburg-Bank, die dank der Untätigkeit ihres Kanzlers Scholz die 47 Millionen Euro aus den Cum-Ex-Deals behalten durfte? Die SPD meint auch nicht die Abgeordneten und ihre Freunde, die bei den Maskendeals ordentlich zugelangt haben. Sie meint natürlich auch nicht die Pharma-Lobby, für die der Gesundheitsminister Lauterbach gerne im Fernsehen und auch sonst wo Werbung macht, zum Beispiel für Pfizer oder Paxlovid. Nein, die sind alle nicht gemeint. Im Fadenkreuz der Sozialisten sind die Energieerzeuger, die zwar bitte schön Strom erzeugen sollen, aber doch keine Gewinne erzielen dürfen. Damit fahren Sie jetzt ausgerechnet einen Angriff auf die Energieerzeuger, von denen Sie erwarten, dass sie in den nächsten acht Jahren 50 bis 100 Gaskraftwerke bauen sollen. Denn Sie setzen mit Ihrer Energiewende ja weiterhin auf Gas, obwohl Sie nicht wissen, woher es kommen soll. Sie brauchen einen Sündenbock für Ihre gescheiterte Energiewende und für die schon im letzten Jahr massiv gestiegenen Strompreise. Gestern war es noch Putin, heute sind es eben die bösen Energieerzeuger. Aber wo waren Sie eigentlich, als die Energieerzeuger hohe Verluste gemacht haben? Ich zitiere aus dem Tagesspiegel von 2017: „Energieriese RWE – Milliardenverlust durch ‚außerplanmäßige Abschreibungen‘. Ein Minus von 5,7 Milliarden Euro“ – Zitat Ende. Auch die in kommunaler Hand befindliche STEAG hat in den letzten Jahren mehrere Hundert Millionen Euro Verlust gemacht. Man stand Ende letzten Jahres kurz vor der Insolvenz. Und warum? Dank Ihrer Energiewende. Sie haben mit ihren sogenannten erneuerbaren Energien den Markt überschwemmt. Diese hatten im Netz immer einen Vorrang, sodass der kleine Kuchen, der übrig blieb, für die vielen Kraftwerke viel zu klein war. Der Marktpreis sank auf 3 Cent pro Kilowattstunde. Nun haben Sie aber in den letzten Jahren diese Erzeuger gezwungen, Kraftwerke abzuschalten, Kern-02.09.2022 kraftwerke, Kohlekraftwerke. Damit hat sich der Markt verengt, er wurde teurer, und jetzt wundern Sie sich, dass die Gewinne machen. Meine Damen und Herren, so funktioniert die Marktwirtschaft. Liebe SPD, das ist Marktwirtschaft, was da betrieben wird. Ein paar Jahre Gewinne, mal Verluste, mal wieder Gewinne – völlig normal. Der Markt könnte sich von alleine wieder bereinigen, wenn Sie nicht alle mit Ihren Planwirtschaften und Instrumenten hingegangen wären, diesen zu zerstören. Selbst Herr Untrieser hat jetzt erkannt, dass das Ding nicht mehr funktioniert, und will ein komplett neues Marktdesign haben, obwohl er gar nicht verstanden hat, was die Ursachen der Probleme sind. Aber wer sind die eigentlichen Krisengewinner? Das sind die Betreiber von Windindustrieanlagen und Großflächen-Photovoltaikanlagen. Denn für diese haben Sie, liebe SPD, liebe CDU, vor sieben Jahren eine höchst lukrative Änderung durchgeführt, das sogenannte Marktprämienmodell. All die Jahre durften die Erzeuger nur EEG nehmen. Das war schon gut genug, 10 Cent pro Kilowattstunde beispielsweise. Und dann haben Sie denen das Recht eingeräumt, nicht EEG zu nehmen, sondern den Marktpreis. Als der Marktpreis bei 3 Cent lag, hat die das gar nicht interessiert. Aber jetzt liegt der Marktpreis bei 30 Cent, und diese Betreiber der großen Windindustrieanlagen und Photovoltaikanlagen greifen gnadenlos zu, und die Verbraucher müssen das alles bezahlen. Damit entstehen tatsächlich ungerechtfertigte Übergewinne – im letzten Jahr 1,7 Milliarden, Herr Rock. Das Ihnen nahestehende DIW-Institut schätzt, dass Übergewinne in diesem Jahr bei 9,8 Milliarden Euro liegen. Wenn Sie wirklich wollen, dass diese garantierte staatliche Abzocke endlich aufhört, dann können Sie das im Bund mit einer kleinen Gesetzesänderung selbst erledigen. Das wollen Sie aber gar nicht. Also was bleibt von Ihrem Antrag? Es ist ein reiner Neiddebattenantrag, den Sie uns da vorgelegt haben, den wir aber als Partei der sozialen Marktwirtschaft ablehnen. Denn wir stehen für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Loose. – Für die Landesregierung spricht jetzt Herr Minister Dr. Optendrenk.

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Dr. Marcus Optendrenk

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst die für Sie nicht überraschende Nachricht: Die Landesregierung lehnt den Inhalt des Antrags der Fraktion der SPD ab. Landtag Krisen wie die jetzige laden offensichtlich manche Kolleginnen und Kollegen der Opposition dazu ein, effektvoll klingende Begriffe in der Hoffnung auf möglichst vorteilhafte öffentliche Resonanz und auf vordergründige Problemlösungskompetenzen in den Raum zu stellen. Wer hingegen regiert, und das noch dazu in einer sozialen Marktwirtschaft, muss genau definieren und begründen, was er wie und wann politisch umsetzen möchte. Das muss konkret erfolgen, und das Gegenbeispiel sehen wir auch in dieser Woche wieder in Berlin. Die nordrhein-westfälische SPD fordert nun wie die Bundespartei der SPD eine sogenannte Übergewinnsteuer. Auch hier ist aber die Abgrenzung nicht ganz einfach, wer der Krisenprofiteur ist. Waren die Gewinne von BioNTech in diesem Sinne gut, die der Mineralölkonzerne schlecht oder beides? Selbst wenn das so ist: Wer kann ausschließen, dass wir dadurch keine Ausweichreaktionen erzeugen und das Problem der Energieknappheit und der weiteren Preiserhöhungen in Deutschland als Staat noch verschärfen? Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, was Sie fordern, wirkt ziemlich unausgegoren. Es ist daher kein Wunder, dass auch der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums der Finanzen aufgrund der zu erwartenden gesamtökonomischen Folgen dringend davon abrät, eine solche Steuer einzuführen. Übrigens ist – und das ist hier in der Debatte erwähnt und erklärt worden – eine solche Initiative im Bundesrat bereits vor der Sommerpause abschlägig beschieden worden. Wer wie Sie in Berlin Regierungsverantwortung trägt und daher auch Antworten geben muss, was gesamtstaatlich gerade in einer gesamtstaatlichen, in einer europäischen Krise an Lösungsmodellen auf den Tisch muss, von dem kann man erwarten, dass er einen brauchbaren Vorschlag zur Abgrenzung von Kriterien für eine gewünschte Übergewinnsteuer vorlegt. Wenn die Bundesregierung wenigstens einmal ein Papier auf den Tisch legen würde, wie sie sich das vorstellt, dann könnte man im Grunde damit arbeiten. Ansonsten handelt es sich, wie so häufig bei Ihnen, leider um eine reine Symbolpolitik. Wir sollten uns darauf konzentrieren, kleine und mittlere Einkommen sowie die Unternehmen zu entlasten. Diese Entlastungsmaßnahmen müssten dann einheitlich auf Bundesebene und damit über alle Bundesländer hinweg ergriffen und gestaltet werden, weil die Unternehmen, die Wirtschaft und die Menschen eben auch bundesländerübergreifend tätig sind. Mit Alleingängen eines Bundeslandes und selbst des größten Bundeslandes wird das also nicht gelingen. Die Landesregierung ist bereit – der Ministerpräsident hat das mehrfach erklärt –, zu gezielten und effektiven Entlastungsmaßnahmen ihren finanziellen 02.09.2022 Anteil zu leisten. Allerdings wäre es auch hier ausgesprochen hilfreich, wenn es vonseiten des Bundes eine frühzeitigere und intensivere Kommunikation mit den Ländern gäbe. Leider ist die Regierung Scholz damit bisher nicht aufgefallen. Das macht wiederum das Umsetzen von Maßnahmen in dieser extrem schwierigen Situation für uns alle sehr anspruchsvoll. Das wird zu Verzögerungen führen, und das ist unnötig. Deshalb richte ich den sehr berechtigten Appell an Berlin: Legen Sie die Karten endlich auf den Tisch. Wir als Länder können uns dann an Dingen beteiligen. Wir können dann auch miteinander darüber diskutieren, was richtig und was falsch ist. Mit der Symbolpolitik einer Oppositionsfraktion hingegen kommen wir der Lösung leider keinen Schritt näher. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen uns nicht vor. Damit befinden wir uns am Schluss der Aussprache. Die antragstellende Fraktion der SPD hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/625. Wer stimmt dem Antrag zu? – Das ist die Fraktion der SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Der Form halber die Frage: Wer enthält sich? – Das ist niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/625 mit dem von mir gerade festgestellten Abstimmungsergebnis abgelehnt. Wir kommen nunmehr zu: 4 Einrichtungsbezogene Impfpflicht aufheben – Minister Laumann soll seinen Einschätzungen Taten folgen lassen Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/610 Entschließungsantrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/801 Ich eröffne die Aussprache und erteile für die FDP-Fraktion der Kollegin Gebauer das Wort.

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Yvonne Gebauer FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die uns allen bekannte einrichtungsbezogene Impflicht ist am 15. März dieses Jahres in Kraft getreten, und sie sieht vor, dass grundsätzlich alle im Gesundheitswesen tätigen Personen über einen Impf- oder Genesungsnachweis Landtag verfügen müssen. Damit sollen insbesondere vulnerable Personengruppen geschützt werden, die ein erhöhtes Risiko eines schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlaufs aufweisen. Seit Beginn der Pandemie kamen solche Krankheitsverläufe vermehrt in Krankenhäusern oder in Alten- und Pflegeheimen vor. Obwohl es in unseren Reihen Vorbehalte gegen diese Grundrechtseinschränkung gibt, haben die Freien Demokraten im Deutschen Bundestag Ende des vergangenen Jahres diese Regelung gemeinsam mit der SPD und mit den Grünen auf den Weg gebracht. Der Zeitpunkt spielte dabei eine nicht unerhebliche Rolle; unser Land befand sich damals schließlich auf dem Höhepunkt der Delta-Welle mit zahlreichen schweren Krankheitsverläufen insbesondere unter den ungeimpften Personen. Damals ging man auch noch davon aus, dass geimpfte Personen in der Regel keine Viren an die von ihnen betreuten Patientinnen oder Patienten übertragen können. Kurzum: Mit der Einführung einer einrichtungsbezogenen Impflicht war die Hoffnung verbunden, vulnerable Gruppen effektiv schützen zu können. Mit dem fast zeitgleichen Aufkommen der Omikron-Varianten hat sich das Infektionsgeschehen allerdings erheblich verändert. Heute wissen wir, dass eine Impfung zwar weiterhin vor einem schweren Krankheitsverlauf und dem Tod schützt, nicht aber vor der Infektion an sich sowie der möglichen Weitergabe an Dritte. Vor diesem Hintergrund halten wir es für dringend erforderlich, die Verhältnismäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfflicht grundsätzlich neu abzuwägen. (Beifall von der FDP) Man kann es an dieser Stelle auch anders formulieren: Wenn ich weiß, dass der beabsichtigte Effekt nicht oder nur in unzureichendem Maße eintritt, dann brauche ich eine solche Regel nicht. (Beifall von der FDP) In diese Richtung hat Ende Juli auch Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gedacht, als er laut einer dpa-Meldung die einrichtungsbezogene Impfpflicht infrage stellte, weil eben die Impfung Ansteckungen nicht ausschließt. Für uns Freie Demokraten ist es jetzt an der Zeit, diese einrichtungsbezogene Impfpflicht tatsächlich auch auf den Prüfstand zu stellen. Beliebt – ich glaube, das darf man hier sagen – war sie ohnehin nie, weil sie von vielen Betroffenen als Vorstufe zur allgemeinen Impfpflicht verstanden wurde, die im Deutschen Bundestag bekanntermaßen keine Mehrheit fand. 02.09.2022 Hinzu kommt, dass die durchschnittliche Impfquote in unseren Kliniken mit durchschnittlich 95 % auch ohne eine Impfpflicht sehr hoch ist. Man muss den Beschäftigten auch wiederum erklären können, warum der Staat sie zur Impfung verpflichtet, während die von ihnen betreuten Patientinnen und Patienten von dieser Regelung nach wie vor ausgenommen sind. Last, but not least ist die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impflicht mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. So müssen Gesundheitsämter Meldungen von Arbeitgebern im Gesundheitswesen überprüfen. Seit April stand in Nordrhein-Westfalen für mehr als 20.000 Beschäftigte eine Einzelfallprüfung durch das jeweilige Gesundheitsamt an. Deshalb fordert auch der Landkreistag hier bei uns in Nordrhein-Westfalen eine sofortige Abschaffung dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht. In diesem Zusammenhang äußerte sich der Hauptgeschäftsführer Dr. Klein laut Meldung vom 24. August wie folgt: „Die Gesundheitsämter dürfen nicht weiter mit einer Aufgabe beschäftigt werden, die letztlich keinen signifikanten Schutz für vulnerable Gruppen gewährleistet“. Schließlich macht diese Regelung auch nur dann Sinn, wenn sie tatsächlich mit Sanktionen verknüpft ist, diese lassen sich aber nur verhängen, wenn die ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Gesundheitsämtern gemeldet und dann im Anschluss natürlich auch überprüft werden. Bei der Überprüfung der Meldungen und der Verhängung von Sanktionen scheinen die Gesundheitsämter bei uns hier in Nordrhein-Westfalen mit sehr unterschiedlicher Intensität gearbeitet zu haben, wie eine Beantwortung der Landesregierung zeigt. Also, gute Pandemiepolitik zeichnet sich nicht durch das Festhalten an persönlichen Überzeugungen aus, sondern vielmehr durch die Anerkennung der Realität und der Bereitschaft, darauf zu reagieren. Wenn sich das Infektionsgeschehen verändert, muss sich auch die Politik verändern.

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Rainer Schmeltzer

Die Redezeit.

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Yvonne Gebauer FDP

Deshalb fordern wir Freien Demokraten die Landesregierung auf, sich auf Bundesebene für die Aufhebung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht einzusetzen und eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg zu bringen. – Herzlichen Dank.

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Gebauer. – Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Hagemeier. Landtag

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Daniel Hagemeier CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Impfen ist wichtig, Impfen schützt die eigene Gesundheit, und Impfen schützt die Gesundheit unserer Mitmenschen, Familienmitglieder, Freunde und Kollegen. Impfen schützt insbesondere aber auch das Leben und die Gesundheit von Mitmenschen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder wegen ihres fortgeschrittenen Alters bei einer Infektion mit COVID-19 besonders gefährdet sind. Mein herzlicher Dank gilt deshalb allen Menschen in unserem Land, die sich aus eigenem Antrieb, aus Vorsicht und aus Rücksicht für eine Impfung gegen COVID-19 entschieden haben. Meine Damen und Herren, dort, wo Menschen leben oder gepflegt werden, deren Gesundheit besonders gefährdet ist und die deshalb besonders schutzbedürftig sind, ist es die Aufgabe des Staates, Rahmenbedingungen zu schaffen, die diesem Schutzbedürfnis angemessen Rechnung tragen. In diesem Geiste wurde am 15. März dieses Jahres auf Bundesebene die Impflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens beschlossen. So nachvollziehbar diese Entscheidung war, so klar ist bis heute, dass die Werkzeuge für deren Durchsetzung unzureichend ausgestaltet wurden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist es wichtig, an dieser Stelle festzuhalten, dass die sehr große Mehrzahl der Pflegenden jeden Tag herausragende Leistungen erbringen. (Beifall von der CDU) Mehr noch: Sie machen ihrem Berufsethos alle Ehre und lassen durch ihre Impfung gegen COVID-19 eben jene Vorsicht und Rücksicht walten, von der ich eben gesprochen habe. Dafür gilt ihnen, den Mitarbeitenden der Pflege, mein und unser aufrichtiger Dank. Nordrhein-Westfalen und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann haben sich seit Beginn der Pandemie mit Erfolg für eine hohe Impfquote eingesetzt. Gleichzeitig haben wir während des Gesetzgebungsverfahrens und danach immer wieder auf Herausforderungen bei der Um- und Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hingewiesen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die antragstellende Fraktion ist selbst Teil der Ampelkoalition auf Bundesebene. Ihre Haltung zum Thema findet dort keine Mehrheit. Mehr noch: Die Koalitionsräson der Ampel bindet ihnen die Hände, einen inhaltlich entsprechenden Antrag dort einzubringen, wo er eigentlich hingehören würde: in den Deutschen Bundestag. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Freien Demokraten, (Marcel Hafke [FDP]) 02.09.2022 die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Zukunftskoalition von CDU und Grünen sind offen für in der Sache konstruktive Vorschläge. Wofür wir aber nicht zur Verfügung stehen, sind Anträge, die Sie hier einbringen, weil Sie einen Erfüllungsgehilfen für Anliegen suchen, die Sie selbst in den eigenen Reihen nicht durchsetzen können. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Hagemeier. – Für die SPD-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Klute das Wort.

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Thorsten Klute SPD

Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Gebauer! Ich kann ja verstehen, dass es ein bisschen kribbelt, wenn man den Minister in einer Sachfrage erwischt, wie er vielleicht ein bisschen zu schnell gesprochen und ein bisschen zu langsam nachgedacht hat. Trotzdem führt das nicht dazu, dass Ihr Antrag richtig ist. Er ist nicht auf der Höhe der Zeit. Es hat vor allem zwei Gründe, warum dieser Antrag nicht auf der Höhe der Zeit ist. Der eine Grund ist: Wir wünschen uns zwar alle, dass die Pandemie beendet ist, aber sie ist noch nicht beendet. Täglich sterben weiterhin in Deutschland Menschen an Corona, täglich erkranken auch Menschen schwer und leiden lange an den Folgen. Die Pandemie ist also nicht beendet. In so einer Phase ist es natürlich auch Aufgabe des Staates, Menschen zu schützen. Wir haben das große Glück, dass wir viele Menschen in der Pflege haben, viele Menschen, die mit Menschen nah zusammenarbeiten und die in den letzten zweieinhalb Jahren Großartiges geleistet haben. Das hat unseren großen Respekt verdient, und dafür sind wir dankbar. (Beifall von der SPD) Da ist es gut, dass wir auch in den angesprochenen Berufsgruppen eine hohe Impfquote erzielt haben. Das ist großartig. Auf der anderen Seite muss aber auch jeder einzelnen und jedem einzelnen klar sein: Wenn ich in einem Beruf arbeite, in dem ich tagtäglich nah am Menschen arbeite, in dem ich Verantwortung für die mir anvertrauten Menschen habe, und wenn die Gefährdungslage noch immer da ist, auch wenn sie nicht mehr so dramatisch ist, wie sie vor zwei Jahren war, dann muss ich doch auch alles tun, dass die mir anvertrauten Menschen davor geschützt sind, dass ich sie gefährde – ob nun wissentlich oder unwissentlich. Landtag Darum geht es hier in der Frage der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Damit komme ich zu dem zweiten Punkt, warum Ihr Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, nicht auf der Höhe der Zeit ist. Man könnte sagen: Der bisher vorhandene Impfstoff führt doch gar nicht dazu, dass unter den Bedingungen der Omikron-Variante Menschen, die das Coronavirus in sich tragen, andere ihnen anvertraute Menschen nicht gefährden. Ja, das hätte man bis gestern vielleicht sagen können. Es ist aber nicht mehr aktuell, und wir wissen ja seit Wochen, und Sie wussten auch, als Sie den Antrag gestellt haben, dass der auf die Omikron-Variante angepasste Impfstoff schon längst in der Entwicklung und Prüfung ist und schon im September auf den Markt kommen wird. Er wird in Kürze nach Deutschland ausgeliefert, nachdem er gestern zugelassen wurde. (Beifall von der SPD) Das ist der zweite Grund, warum Ihr Antrag nicht auf der Höhe der Zeit ist. Deswegen werden wir ihn ablehnen. Wir wünschen uns natürlich alle, dass wir bald die Pandemie überwunden haben. Noch brauchen wir die einrichtungsbezogene Impflicht. (Beifall von der SPD und von Tim Achtermeyer [GRÜNE])

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Herr Kollege Klute. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Thoms. – Entschuldigung, die Abgeordnete.

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Meral Thoms GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident! (Heiterkeit) Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der in dem Antrag der FDP enthaltenen Forderung, die Impfkampagne mit Nachdruck fortzuführen, schließen wir uns ausdrücklich an. Gestern haben wir die Coronastrategie für Herbst und Winter dargelegt und einen guten Weg vorgezeichnet. Ganz anders sieht es allerdings bei der Forderung nach der vorzeitigen Beendigung der Impfpflicht aus. Im Kampf gegen die Pandemie – auch das haben wir gestern vorgelegt – wollen wir insbesondere die Schwächsten unter uns schützen. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht verfolgt genau dieses Ziel: vulnerable Gruppen, Kranke und Alte, sollen geschützt werden. Die Krankheitsschwere hat mit der Omikron-Variante glücklicherweise abgenommen, aber keineswegs die gesundheitlichen Risiken, die mit Corona einhergehen. Aktuell versterben immer noch rund 100 02.09.2022 Menschen pro Tag bundesweit im Zusammenhang mit Corona. (Zuruf von der AfD: Im Zusammenhang!) Hinzu kommen die möglichen Langzeitfolgen einer Coronaerkrankung. Long COVID hat bei vielen Betroffenen besonderes persönliches Leid mit sich gebracht, und auch die gesellschaftlichen und individuellen Langzeitschäden von Long COVID oder des Chronischen Fatigue-Syndroms werden uns noch lange beschäftigen. Auch bei folgendem Punkt sind wir bei Ihnen. Es gibt Schwierigkeiten bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht: einerseits ein hoher administrativer Aufwand für Einrichtungen und Gesundheitsämter, andererseits kaum durchsetzbare Sanktionen in Zeiten der Personalknappheit. Doch reicht dieses Argument für die Abschaffung? Die FDP argumentiert weiter, mit der Verschiebung zur Omikron-Variante. Impfschutz vor Infektion und Übertragung hätten demnach abgenommen. Bis vor Kurzem, bis gestern hätte ich dieser Argumentation auch noch etwas abgewinnen können. Aber wir haben aktuell neue Entwicklungen in Deutschland. Die neuen auch an die Omikron-Variante angepassten Impfstoffe stellen einen wahren Gamechanger dar. Gerade gestern hat die Europäische Arzneimittelagentur EMA Impfstoffe gegen den Subtyp BA.1 zugelassen, und das war nur der Anfang. In Kürze stehen auch die Impfstoffe zur Zulassung gegen die Subtypen BA.4 und BA.5 an. Mit diesen neuen Impfstoffen dürfen wir auch mit reduzierter Ansteckung und Übertragung rechnen. Der Antrag berücksichtigt also nicht die neuste Entwicklung, er ist nicht auf dem neuesten Stand. Lassen Sie uns weiter über den Zeitpunkt des Antrags sprechen. Gerade ebbt die Sommerwelle langsam ab, die kommende Herbstwelle steht vor der Tür; wir rechnen damit. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist geltendes Bundesrecht, das wir umsetzen. Die rechtliche Grundlage läuft Ende des Jahres aus. Eine vorzeitige Rücknahme ist völlig unnötig und würde zu großer Verunsicherung führen; (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Denn die Landesregierung – auch das haben wir gestern betont – setzt auf klare Regeln im Kampf gegen die Pandemie. Das ist uns wichtig. Diese Leitlinie wollen wir nicht aufweichen. Die Abwägungen im Bund, die jetzt zum weiteren Vorgehen anstehen, sind sicher schwierig. Hier sei den Abgeordneten der FDP empfohlen, ganz einfach den kurzen Draht zu ihren Bundestagskolleginnen zu nutzen, sich dort zu beraten und ihre Ansätze einzubringen. Landtag (Beifall von den GRÜNEN, Thorsten Schick [CDU] sowie Sven Werner Tritschler [AfD]) Noch ein weiterer Punkt: Bis zum Auslaufen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht werden wir voraussichtlich auch wieder neue Daten zur Wirksamkeit der neuen Impfstoffe bekommen. Das kann auch die weiteren Beratungen der Expertinnen und Experten, auch in Bezug auf die Fortführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, erheblich beeinflussen. Wir Grüne – ich komme zum Abschluss – stehen für ein abwägendes, vorausschauendes Vorgehen im Kampf gegen die Pandemie, basierend auf neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen, und das mit klaren Regeln. Die hier geforderte Initiative zur vorzeitigen Abschaffung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verunsichert hingegen mehr, als dass sie überhaupt nutzen könnte. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Rainer Schmeltzer

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Thoms. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Dr. Vincentz.

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Dr. Martin Vincentz AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Man kann es nicht oft genug betonen: Die Impfpflicht ist nach wie vor auch bei deutlich ungefährlichen Coronavarianten, auch im Sommer bei deutlich fallenden Inzidenzwerten für Zehntausende Menschen in Nordrhein-Westfalen immer noch bittere Realität: Im Sinne der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sind sie gezwungen, sich entweder freiwillig impfen zu lassen, oder es drohen zunächst saftige Geldstrafen bis hin zu Betretungsverboten der Arbeitsstelle und damit quasi der Jobverlust ohne weitere Ansprüche. Das alles gilt, obwohl längst wissenschaftlich erwiesen ist, dass die aktuell verfügbaren Präparate weder zuverlässig vor einer Infektion mit dem Virus schützen, noch dass mit ihnen die Weitergabe des Virus zu verhindern wäre. Auch die angepassten Impfstoffe kommen nun zu einer Zeit, in der es schon wieder jede Menge Submutationen gibt, die es zumindest fraglich erscheinen lassen, ob das jetzt irgendwie anders wäre. Das Argument des dauerhaften Fremdschutzes durch die Impfung ist also längst durch fehlende sterile Immunität widerlegt. Obwohl man mittlerweile auch weiß, dass die aktuellen Impfstoffe nur noch einen sehr rudimentären Schutz gegen die zirkulierenden Varianten bieten, ist es weiter vorgeschrieben, sich beispielsweise als Pflegekraft regelmäßig impfen zu lassen, wenn man 02.09.2022 nicht seinen Beruf verlieren möchte, wobei auf der anderen Seite noch gar nicht klar ist, was bei einer regelmäßigen Auffrischungsimpfung – der vierten, fünften, sechsten, siebten – alle drei Monate mit dem eigenen Körper und der eigenen Immunität passiert. Es ist also wirklich allerhöchste Zeit – und wir haben es hier in der Vergangenheit bereits mehrfach gefordert –, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht fällt. Wir gehen in der Sache sogar noch einen Schritt weiter, wie Sie an unserem Entschließungsantrag sehen: Diejenigen, die bislang von der Impfpflicht betroffen waren und Einkommenseinbußen bzw. Jobverlust hinnehmen mussten, müssen für dieses Unrecht entschädigt werden. Der Staat würde sich ansonsten schwer an seinen Bürgern versündigen. Die Bürger dürfen nicht für die schweren Fehleinschätzungen des Staates haftbar gemacht werden. (Beifall von der AfD) Warum allerdings ausgerechnet die FDP heute den Antrag einbringt, nachdem sie nicht nur alle unsere Anträge in gleicher Sache immer und zuverlässig abgelehnt hat, sondern im Bundestag mit absolut überragender Mehrheit für die einrichtungsbezogene Impfpflicht gestimmt hat – 86 Stimmen dafür, eine Nein-Stimme, zwei Enthaltungen; selbst Kubicki, den man in den Medien als großen Verfechter gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht wahrnimmt, hat für sie gestimmt – und weiter in der Regierung sitzt, erschließt sich dann nun wirklich nicht mehr und kann eigentlich nur noch als tragisches Schauspiel im Kampf um den Absturz in eine absolute Bedeutungslosigkeit als Antifreiheitspartei gewertet werden. (Beifall von der AfD) Ein Vorschlag von mir an dieser Stelle: Setzen Sie sich doch einfach mit Ihren Kollegen aus Berlin zusammen, anstatt hier Ihre Streitereien in wohlfeilen Anträgen zu formulieren, und beenden Sie die Impfpflicht. Sie sitzen in Berlin in der Regierung; von dort geht die Gesetzgebung genau in dieser Sache aus. Sie hätten alle Möglichkeiten dazu. Und wenn es nicht geht: Niemand zwingt Sie dazu, mit den anderen Parteien zu regieren. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Das Wort hat jetzt Minister Karl-Josef Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschäftigt unser Land seit Dezember letzten Jahres. Sie war von Anfang an eine große Herausforderung – sowohl in der Umsetzung als auch in der politischen Argumentation –, denn sie war am Anfang der damaligen Landtag Debatte eine Vorstufe zur allgemeinen Impfpflicht, die dann aber vom Deutschen Bundestag nie beschlossen worden ist. Es ist geltendes Bundesrecht. Natürlich muss ein Land – da habe ich gar keine Interpretationsspielräume – geltendes Bundesrecht umsetzen. Wir haben das so gemacht, dass wir den Gesundheitsämtern Geld und Personal zur Verfügung gestellt haben. Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden haben wir Leitlinien erstellt, wie man diese Entscheidungen auch nach Abwägung treffen muss. Das Grundgesetz sagt nämlich: Am Ende muss man natürlich jeden Einzelfall betrachten. Ist der Schaden, wenn ich das mal so sagen darf, durch die Weiterbeschäftigung einer nicht geimpften Pflegekraft höher, wenn man ein Vertretungsverbot ausspricht, weil es dann zu Personalmangel kommt, oder lässt man sie in die Einrichtung? Man muss zugeben, wenn man das alles mal ganz normal sieht, dass zu dem Zeitpunkt, als sie beschlossen worden ist, Stand der Erkenntnisse war, dass, wenn man gut geimpft ist, man sich nicht infiziert, und wenn man sich nicht infiziert, kann man auch keine anderen Menschen anstecken. Das ist mit Omikron jetzt anders geworden; das muss man ganz klar sagen. Auch wir gut geimpften Menschen können uns infizieren und andere Menschen anstecken. Es gibt einige Wissenschaftler, die sagen, dass, wer gut geimpft oder genesen ist, sich vielleicht nicht so schnell ansteckt, aber auch das ist nach dem, was ich weiß, nicht eindeutig. Jetzt gibt es folgende Situation: Es ist September, und wir haben es mit einem Gesetz zu tun, das Ende des Jahres ausläuft, wenn nichts passiert. Das ist die Lage. Ich kenne in Berlin aber niemanden, der klar erklärt, ob dieses Gesetz verlängert wird. Natürlich habe ich mit dem Bundesgesundheitsminister darüber gesprochen. Ich habe gesagt: Lieber Karl, sag mir mal, wie es mit dem Gesetz weitergeht. – Darauf sagt er: Na ja, wir müssen mal gucken. – „Mal gucken“ ist aber keine Lösung, denn man muss schon wissen, wie es mit dem Gesetz weitergeht, weil die Ermessensentscheidung doch auch mit der Frage zu tun hat, wie es denn beim Bundesgesetzgeber mit diesem Gesetz weitergeht. Ich habe mir gut überlegt, was ich jetzt sage: Je näher wir an den Termin kommen, an dem dieses Gesetz ausläuft, desto mehr großes Verständnis habe ich, wenn Ermessensentscheidungen so ausfallen, dass man kein Betretungsverbot ausspricht. Das sage ich hier ganz klar, denn alles andere ist in dieser Situation irgendwie nicht mehr vermittelbar. Ich glaube auch nicht, dass sich das durch den neuen Impfstoff sehr verändert. Nach dem, was ich so höre – Sie gehören auch alle Parteien an, die im Deutschen Bundestag sitzen –, sehe ich nicht, dass 02.09.2022 es im Bundestag eine Hurrastimmung gibt, diese einrichtungsbezogene Impfpflicht zu verlängern. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist aber ein Unterschied!) Deswegen muss man schon sehen: Wenn es im September darum geht, ein Berufsverbot und ein Einkommensverbot auszusprechen, ist es für denjenigen, der in diesem Ermessensspielraum zu entscheiden hat, durchaus begründbar, dass er den Ermessensspielraum so auslegt, dass er nicht zu einem Betretungsverbot kommt. Wenn wir uns die Landschaft in Nordrhein-Westfalen angucken, dann nehmen wir ein sehr unterschiedliches Verhalten der Gesundheitsämter in dieser Frage wahr, aber es gibt überall eine sehr große Zurückhaltung, was die Aussprechung von Betretungsverboten angeht, und dafür habe ich auch ein gewisses Verständnis. Ich kenne im Übrigen Bundesländer, die sich von Anfang an nicht besonders an der Umsetzung dieses Gesetzes beteiligt haben. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das sind aber keine guten Vorbilder!) Wir haben damals in Nordrhein-Westfalen gesagt, wir schaffen die Leitlinien, wir machen es, wir sind bundestreu, wir setzen es um. Dies taten übrigens auch Bundesländer, in denen andere Parteien als hier an den Landesregierungen beteiligt sind. Also, die Sache ist wirklich nicht so einfach. Jetzt zu sagen, wir sollten eine Bundesratsinitiative in Angriff nehmen, damit es ausläuft, macht meiner Meinung nach keinen Sinn. Denn eines kann ich Ihnen auch sagen: Die Bundesratsinitiative wird niemals so schnell beraten, wie das Gesetz ausläuft, wenn der Deutsche Bundestag zu keiner Verlängerung kommt. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank, Herr Minister. – Wir sind am Ende dieser Aussprache angelangt. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion hat direkte Abstimmung über den Antrag Drucksache 18/610 beantragt. Wer ist für diesen Antrag? – Einmal die FDP-Fraktion und einmal die AfD-Fraktion. Wer lehnt den Antrag ab? – CDU, Grüne, SPD. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag Drucksache 18/610 abgelehnt. Es liegt mit der Drucksache 18/801 ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion vor. Wer stimmt für diesen Antrag? – Das ist die AfD. Wer lehnt ihn ab? – Das sind die Fraktionen von Grünen, CDU, SPD und FDP. Enthält sich jemand? – Es enthält sich niemand. Damit ist der Antrag Drucksache 18/801 abgelehnt. Landtag Wir kommen zu: 5 Der RBB-Skandal beweist die grundlegende Reformbedürftigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks – das Medienland NRW muss überfällige Änderungen beim WDR durchführen und im Länderverbund vorantreiben! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/622 Wir kommen zur Aussprache. Das Wort hat Herr Tritschler aus der AfD-Fraktion.

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Sven Werner Tritschler AfD

Herr Präsident Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein neues Parkett für 17.000 Euro, Blumenschmuck für 7.500 Euro, ein Massagesessel, stationär, für 1.500 Euro und ein mobiler Massagesessel mit zugehöriger Luxuskarosse für 145.000 Euro. In Zeiten von Rekordinflation und explodierenden Energiekosten kämen wohl die wenigsten Bürger im Land auf die Idee, sich so etwas anzuschaffen – und sonst wahrscheinlich auch nicht. Anders ist es dagegen, wenn es nicht das eigene Geld, sondern das Geld des Rundfunkbeitragszahlers ist. Frau Schlesinger, die Intendantin des rbb, gönnte sich nicht nur das, sondern auch ein stattliches Gehalt von rund 300.000 Euro plus Boni plus Aufträge an den eigenen Ehemann plus Luxusabendessen in der Privatvilla. Das alles hat der Rundfunkbeitragsservice freundlicherweise für sie übernommen. Die AfD-Kollegen im brandenburgischen Landtag werden sich dieses Sumpfs nun mit einem Untersuchungsausschuss annehmen. Aber machen wir uns nichts vor – oder machen Sie uns nichts vor; denn das werden Sie vermutlich gleich versuchen –: Die Causa Schlesinger ist kein Einzelfall. Sie ist Symptom eines krankenden Systems: des teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunks der Welt, der ohne wirkliche demokratische Kontrolle seit Jahrzehnten munter vor sich hin wuchert. Und das geht auch hier in NRW uns, die Bürger, die Beitragszahler, etwas an, nicht nur weil wir über den ARD-internen Finanzausgleich Korruption und Misswirtschaft bundesweit mittragen müssen. Der WDR selbst ist dringend reformbedürftig und in vielen Punkten nicht minder verschwenderisch mit den Mitteln, die unsere Bürger ihm unfreiwillig zur Verfügung stellen. Das Gehaltsniveau zum Beispiel ist astronomisch. WDR-Intendant Buhrow bezieht gut 400.000 Euro jährlich und damit mehr als ein Ministerpräsident, als ein Kanzler, ja sogar mehr als ein US-Präsident. Und auch er ist offenbar auf das Neun-Euro-Ticket nicht 02.09.2022 angewiesen. Ich zitiere aus einem aktuellen Interview: „Journalist: Welchen Dienstwagen fahren Sie? Buhrow: Einen 7er BMW. Journalist: Mit Massagesitz wie der von RBB-Intendantin Patricia Schlesinger? Buhrow: Ich muss sagen, leider ja. Ich brauche ihn nicht, ich habe ihn auch noch nie benutzt, und ich wusste es noch nicht einmal.“ Geschichten aus dem Armenhaus, meine Damen und Herren. Herr Buhrow ist natürlich nicht der Einzige, der überbezahlt ist. Der gesamte WDR mit seinen 4.200 Mitarbeitern ist massiv überbezahlt – das stellen externe Prüfer, zum Beispiel von der KEF, vom Rechnungshof immer wieder fest –, von der Chefetage bis hinab ins Pförtnerhäuschen. (Zuruf von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Und Redakteure, die so fürstlich alimentiert werden, haben dann wiederum natürlich wenig Verständnis für die Sorgen und Nöte der einfachen Beitragszahler. So kommentierte Detlef Flintz, ausgerechnet der WDR-Ressortleiter für Wirtschaft mit einem geschätzten Jahreseinkommen von 120.000 Euro, neulich in den „Tagesthemen“ – Zitat –: „Nun ist er also da, der Preisschock. Gut so! Nur wenn Öl und Gas spürbar teurer werden, bekommen wir die Erderwärmung in den Griff.“ Nicht nur dass das gegenüber den Zuschauern, die deutlich weniger verdienen, unverschämt ist: Flintz ist auch, wie sich inzwischen herausstellte, ein Grünen-Funktionär. Dieses kleine Detail unterschlug die ARD aber natürlich ihren Zuschauern. Auch beim NDR kommen diese Tage nach und nach immer mehr Details von politischer Einflussnahme und Zäsur im Sinne der jeweiligen Regierungen ans Licht. Die ersten Verantwortlichen haben sich bereits verabschiedet. Der sprichwörtliche Filter, von dem dort die Rede ist, beschränkt sich aber nicht nur auf den Norden. Das Bild oder das geflügelte Wort vom Rotfunk, der nach und nach zum Grünfunk wird, ist nicht nur mit Händen zu greifen, sondern lässt sich auch mit Zahlen klar untermauern, etwa bei der Zahl der Talkshowgäste, bei der Air Time, die bestimmte Parteien kriegen und bestimmte Parteien nicht kriegen, oder bei repräsentativen Umfragen unter den Redakteuren. 91 % der ARD-Volontäre wählen nach einer Studie aus dem Jahr 2020 extrem links, links oder grün. Und das merkt man, etwa wenn der Moderator der „Lokalzeit“ von Intensivkrankenschwesterinnen faselt. Landtag Immer mehr Menschen lehnen dieses System ab, und immer weniger Menschen vertrauen ihm. In allen repräsentativen Umfragen der jüngeren Vergangenheit plädieren Zweidrittel- bis Dreiviertelmehrheiten für eine Abschaffung oder zumindest für eine deutliche Verkleinerung des Apparats. Bei solchen Zahlen sind natürlich auch die Opportunisten von CDU und FDP nicht weit. CDU-Chef Merz fordert auf einmal die Zusammenlegung von ARD und ZDF, und die FDP hat sich die Reform gleich ins Programm geschrieben. Passiert ist aber nichts. Auch in den fünf Jahren ihrer gemeinsamen Regierung haben sie keinen Finger krumm gemacht …

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Christof Rasche

Sie denken bitte an die Zeit.

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Sven Werner Tritschler AfD

Ich komme zum Ende, Herr Präsident. … sondern stattdessen devot vor dem WDR gebuckelt. Wir geben Ihnen jetzt die Gelegenheit: Lassen Sie Ihren Worten Taten folgen, meine Damen und Herren von CDU und FDP, und stimmen Sie wörtlich für Ihre eigenen Ankündigungen, oder machen Sie, wie wir es gewohnt sind, Folgendes und fallen Sie um. Die Bürger wissen, auf wen sie sich in Sachen Reform beim Rundfunk verlassen können. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die CDU-Fraktion spricht Frau Stullich zu uns.

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Andrea Stullich CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Medienstaatsvertrag definiert den Auftrag an den öffentlichrechtlichen Rundfunk und an seine Anstalten klar und eindeutig, nämlich – Zitat –: „die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.“ Weiter: „Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.“ Ich finde diese Grundsätze nach wie vor richtig. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Damit die Menschen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in Zukunft akzeptieren, müssen sie 02.09.2022 nachvollziehen können, wie er finanziert wird. Dafür müssen die Sender selbstverständlich transparent machen, was sie wofür ausgeben, sie müssen deutlich machen, wie sie Verschwendung unterbinden, und sie müssen nachweisen, dass sie wirtschaftlich und sparsam arbeiten. Gleichzeitig muss der Rundfunkbeitrag natürlich bezahlbar bleiben. Die Berechnungen dafür sind nicht Gegenstand politischer Beliebigkeit. Bei uns wird der Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von einer unabhängigen Kommission festgelegt und gerade nicht von einem Parlament. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eben nicht staatlich finanziert, er ist gesellschaftlich von uns allen finanziert. Der Rundfunkbeitrag ist ein Solidarbeitrag für unabhängige Berichterstattung. Diese soll unsere Demokratie und die Teilhabe daran fördern: durch Informationen und Nachrichten, durch Hintergründe und Diskussionen, durch Wissensvermittlung und Servicebeiträge, durch kulturelle Angebote und regionale Inhalte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk das Privileg hat, immer auskömmlich finanziert zu sein, muss er sich vor seinem Publikum rechtfertigen. Er muss jeden Tag neu beweisen: Wir leisten etwas, was andere so nicht leisten können. Die Anstalten müssen sich in Zukunft besser darauf einstellen, dass sich die Mediennutzung im digitalen Zeitalter geändert hat, insbesondere in der jungen Zielgruppe. Deshalb ist es genau richtig, dass sich die Regierungschefs der Länder darauf verständigt haben, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu aktualisieren und zu konkretisieren. Ziel ist es, das öffentlich-rechtliche Profi zu schärfen und die Gremien in den Sendern im Hinblick auf Aufsicht und Kontrolle zu stärken. Wenn aktuell beim Rundfunk Berlin-Brandenburg offenbar die Kontrollmechanismen versagt haben, heißt das im Umkehrschluss: Die entsprechenden Regelungen gehören natürlich auf den Prüfstand und müssen verbessert werden. Selbstverständlich müssen die Verfehlungen …

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Christof Rasche

Entschuldigung.

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Andrea Stullich CDU

… lückenlos aufgeklärt und durch bessere Kontrolle künftig verhindert werden.

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Christof Rasche

Frau Stullich, es liegt der Wunsch nach einer Zwischenfrage von Herrn Tritschler vor.

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Andrea Stullich CDU

Nein, vielen Dank. – Dabei ist mir wichtig, der notwendige Reformprozess für Landtag Auftrag und Struktur muss in allen Häusern unabhängig davon, welche Verfehlungen Einzelnen zur Last gelegt werden, mit aller Kraft und Konsequenz weitergehen. Dazu gehören Transparenz bis auf die Knochen, eine ernsthafte Auseinandersetzung mit Kritik und mit Beschwerden, eine ehrliche Bereitschaft zu notwendigen Reformen, eine Stärkung des Markenkerns und weiterhin höchste Professionalität. Damit können die Sender verlorengegangenes Vertrauen wiederherstellen. Genau das ist die wichtigste Aufgabe der Zukunft. Da ist es gut, dass der Reformprozess viel älter ist als die jüngsten Ereignisse beim rbb. In jedem Jahresbericht der ARD lässt sich der aktuelle Stand nachvollziehen. Beispielsweise sind in den letzten 20 Jahren rund 5.000 Planstellen abgebaut worden, und die Einsparungen allein durch die Gemeinschaftsprojekte der ARD-Strukturreform werden sich bis Ende 2024 auf rund 310 Millionen Euro summieren. In der so oft kritisierten Altersversorgung ist bereits ein Durchbruch gelungen, der die ARD nicht nur bis 2024 um ca. 1,2 Milliarden Euro entlastet, sondern der auch langfristig die Kosten reduzieren wird. Meine Damen und Herren, Bürgerinnen und Bürger erwarten von den Sendern, auf höchstem Niveau informiert und unterhalten zu werden. (Zurufe von der AfD) Da hat das Publikum recht. Wir von der Politik müssen uns darum kümmern, wie das bestmöglich geht. Das geht nur mit sachlicher, konstruktiver Auseinandersetzung und nicht mit der billigen Polemik, mit der die AfD dies seit Jahren und auch in diesem Antrag wieder macht. Er lässt jedwede ernsthafte Beschäftigung mit dem Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, mit dessen Finanzierung und mit dem Strukturreformprozess vermissen. Daher lehnen wir den Antrag ab. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Für die SPD-Fraktion hat Ina Blumenthal das Wort. Es ist ihre erste Rede. (Beifall von der SPD)

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Ina Blumenthal SPD

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die AfD legt hier einen Antrag vor, in dem sie Kritik am Westdeutschen Rundfunk übt, eine Kritik, die wir so oder in leicht veränderter Form schon häufig von den Damen und Herren – Pardon –, von der Dame und den Herren (Heiterkeit von der SPD) der AfD gesehen haben. (Beifall von der SPD) 02.09.2022 Aber auch das ist uns in diesem Parlament klar: Fundierter wird diese Kritik auch durch ständige Wiederholung nicht. Für meine Partei, die SPD, ist die Demokratie seit jeher das höchste Gut. Wir setzen uns ein für Pressefreiheit. Wir setzen uns ein für Mitbestimmungsrechte. Wir setzen uns ein für einen modernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der zum aufgeklärten Gelingen der Demokratie beiträgt. Wenn unsere Demokratie angegriffen wird, dann schleifen wir sie nicht etwa, dann stärken wir sie. (Beifall von der SPD – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Gleiches gilt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Unsere demokratische Reaktion auf eine Erschütterung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kann nur die Stärkung dieses demokratischen Bollwerks gegen Desinformation sein. (Lachen von Christian Loose [AfD]) Gemeinsam mit allen demokratischen Parteien, mit Verbänden und Interessensvertretern der Menschen in NRW setzen wir uns für einen modernen, zeitgemäßen und weiterhin unabhängigen WDR ein. Wir stehen an der Seite aller, die am Gelingen der Demokratie und einer aufgeklärten pluralen Gesellschaft mitarbeiten, (Beifall von der SPD und Andrea Stullich [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) so wie jeden Tag auch 4.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des WDR. Ich wiederhole: 4.200 Menschen. Diese Journalistinnen und Journalisten arbeiten unabhängig, sorgfältig und kritisch, klären auf und unterhalten. Und sie sind der Wahrheit verpflichtet. (Husten von Christian Loose [AfD]) Sie liefern uns jeden Tag hochwertigen Journalismus. (Zurufe von der AfD: Oh!) Ihnen gilt unser Dank. (Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der CDU) Der WDR ist ein fester Bestandteil unseres Landes. Als politischen Vertreterinnen und Vertretern obliegt es uns, beste Rahmenbedingungen zu schaffen und den WDR zu stärken – heute und in Zukunft. Der WDR und all seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten längst an der Modernisierung. Der WDR wird digitaler, das Programm wird diverser. (Sven Werner Tritschler [AfD]: Und teurer!) Sein Angebot bildet die wunderbare gesellschaftliche Vielfalt in unserem Land, in Nordrhein-Westfalen ab. Landtag Schon deshalb braucht es nicht den Antrag der AfD. Sie kommen schlicht zu spät mit Ihren Ideen zur Aufarbeitung – bei einem der Spiegelstriche in Ihrem Antrag sogar drei Jahre. (Beifall von der SPD) Wir als SPD-Fraktion stehen zu einem WDR mit Vollprogramm und einer auskömmlichen Beitragsfinanzierung. Wir fordern Aufklärung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wo sie geboten ist, und die Stärkung der Mitarbeiterrechte. Wir wollen, dass sich der WDR zeitgemäß in unserer Medienlandschaft behauptet. Eine Zerschlagung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wie von der AfD gefordert kommt für uns nicht infrage. (Beifall von der SPD und Andrea Stullich [CDU] – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD ab. – Danke. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank und herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede. – Für die Grünen spricht nun Tim Achtermeyer. Es ist auch seine erste Rede in diesem Hohen Haus sein. Viel Spaß! (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)

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Tim Achtermeyer GRÜNE

Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für manche Menschen beginnt die Arbeitswoche damit, dass ihr Zug zu spät kommt. Für andere beginnt der Arbeitstag damit, dass sie einen AfD-Antrag zur effektiven Abschaffung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Postfach haben. Beides kommt ähnlich überraschend, und beides ist ähnlich produktiv. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Dass der Skandal in Berlin jetzt seitens der AfD genutzt wird, um auch einen Skandal des WDR zu suggerieren, finde ich relativ wenig kreativ und auch wenig durchdacht. Selbst in Ihrem Antrag heißt es, es gebe in Köln keine mit Berlin vergleichbaren Fälle. Es geht also nicht um einen konstruktiven Debattenbeitrag – oh Wunder! –, sondern darum, worum es der AfD schon immer ging, nämlich um eine drastische Einschränkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, des Programms der Unabhängigkeit, die unseren öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu einer zuverlässigen Informationsquelle in unserer Demokratie macht. 02.09.2022 (Zurufe von Christian Loose [AfD] und Markus Wagner [AfD] – Gegenruf von der SPD: Erste Rede!) Daran kann man sehen, worauf es in der Medienpolitik ankommt: Wir müssen unabhängigen Journalismus verteidigen – vor allem gegen Rechts, vor allem gegen Sie. Und das machen wir auch. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD – Zuruf von der AfD) Es wäre ja durchaus interessant, das Thema „WDR-Reform und progressive Weiterentwicklung“ mal nach vorne gerichtet zu diskutieren – beispielsweise für jüngere Menschen oder People of Color. Das ist bei Ihnen aber immer ein bisschen schwierig, weil Sie intellektuell, auch programmatisch, nicht so viel zu bieten haben. Betrachtet man den Rundfunk, den Sie vorschlagen, mal genauer, dann stellt man fest, dass ihn eine Textpassage in Ihrem Wahlprogramm von sage und schreibe 17 Zeilen beschreibt. Jeder Einkaufszettel ist durchdachter und inhaltsvoller als diese Programmatik der AfD. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Diese Tieffliegerei setzen Sie hier fort. Ihr Antrag scheint daher eher wie ein plumper Versuch, eine freie, pluralistische und kritische Institution effektiv abzuschaffen, weil die Inhalte nicht das eigene politische Programm spiegeln. Der WDR ist kein AfD-TV, und das ist auch gut so. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Christian Loose [AfD]: Nein, Grünen-TV!) Es geht also eher darum, den WDR nach vorne zu entwickeln und ihn diverser, kreativer, jünger und in seiner Entwicklung progressiv zu machen. (Christian Loose [AfD]: Neutral!) Dies sind natürlich Kategorien, die auf Ihre Fraktion nicht passen. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. Ich freue mich aber auf konstruktive Debatten mit den anderen Fraktionen zum Thema „öffentlich-rechtlicher Rundfunk“. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN, der CDU und der SPD)

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Christof Rasche

Sehr gerne. Auch Ihnen herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede. – Das Wort hat nun aus der FDP-Fraktion der Kollege Ralf Witzel.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag thematisiert die Vorkommnisse rund um die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger von Rundfunk Berlin-Landtag Brandenburg, rbb, um daraus eine generelle Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuleiten. Hierzu ist Folgendes zu sagen. Nach allem, was bislang bekannt ist und als wahrscheinlich wahr gilt, ist das Verhalten der entlassenen Intendantin in hohem Maße kritikwürdig und möglicherweise sogar rechtlich zu sanktionieren. Die Vorgänge sind vollständig aufzuklären, und dann ist entsprechend zu handeln. Der Umstand, dass sich die anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten inzwischen von dem Gebaren des Senders rbb und seiner Verantwortlichen distanziert haben, zeigt, dass die öffentliche Debatte dort für Problembewusstsein gesorgt hat. Dankenswerterweise recherchieren und berichten gerade auch rbb-Journalisten über die dortigen Skandale. Die öffentlich-rechtliche Sendergemeinschaft ist gut beraten, diese Verfehlungen ernst zu nehmen und Vorkehrungen zu treffen, um Wiederholungsfälle zu vermeiden. Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk pflichtig von der Allgemeinheit finanziert wird, kommt ihm eine besondere Verantwortung bei der Seriosität im Umgang mit Ressourcen und Ausgewogenheit bei den Inhalten seiner Berichterstattung zu. (Beifall von der FDP) Auch die Aufsichtsstrukturen der Sender gehören auf den Prüfstand. Dort, wo Verbesserungen angebracht sind, sollten diese beherzt in Angriff genommen werden. Bezogen auf den WDR bedeutet dies: Es sollte erörtert werden, ob die Aufgreifschwelle meldepflichtiger Ausgaben für den Verwaltungsrat abgesenkt wird und diesem automatisch alle mindestens sechsstelligen Aufwendungen berichtet werden. Ferner hat die FDP beschlossen, in Analogie zum BBC-Modell auch in unserem Land zusätzlich externe Aufsichtsstrukturen zu schaffen, die neben der Befassung in internen Rundfunkgremien einen zweiten Blick vornehmen. In der Tat liegt nämlich bei vielen Gremienmitgliedern nach einigen Jahren der Gremientätigkeit oft eine hohe Identifikation mit der Anstalt vor, was die Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung nicht unbedingt erhöht. Da in dem Antrag auch unmittelbar FDP-Programmbeschlüsse angesprochen werden und nicht vollständig korrekt eingeordnet sind, darf ich zur Klarstellung Folgendes ausführen: Die FDP-Landtagsfraktion hält die Existenz eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch zukünftig für erforderlich. Dies sieht im Übrigen auch die Verfassungsrechtsprechung vor. Dieser öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte sich insbesondere auf die Grundversorgung konzentrieren, um wertvolle Angebote zu unterbreiten, die ansonsten allein von werbefinanzierten Programmen nicht angeboten würden. 02.09.2022 Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der noch mehr als heute Kulturangebote beinhaltet und Bildungsangebote unterbreitet, wichtige Dokumentationen liefert sowie eine ausgewogene und faktengestützte Berichterstattung sendet, rechtfertigt damit seine Sonderstellung im Medienmarkt. (Beifall von der FDP) In den nächsten Wochen kommt der Politik eine besondere Bedeutung zu, wenn es darum geht, über den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag zu beraten und zu votieren. Dann wird über Auftrag, Aufgaben und Strukturen entschieden und – davon abhängig – faktisch auch über die Beitragsentwicklungen in den kommenden Jahren. Der Rundfunkbeitrag folgt dem Rundfunkauftrag. Der Landtag Nordrhein-Westfalen sollte diese Debatte daher nach Vorstellung der FDP-Landtagsfraktion mit hinreichender Sorgfalt und Gründlichkeit führen. Aufgrund der gewollten Staatsferne des Programms darf der Landtag Nordrhein-Westfalen allerdings nicht seinerseits in die journalistische Freiheit eingreifen. Pressefreiheit und redaktionelle Unabhängigkeit sind wichtige Güter. Sie verpflichten aber auch die öffentlich-rechtlichen Journalisten und Programmverantwortlichen zu einem angemessenen Umgang damit. Man kann in der Tat von einem seriösen öffentlichrechtlichen Rundfunk erwarten, dass dieser sich in seinem Sprachgebrauch an die Beschlüsse des Rates für deutsche Rechtschreibung hält. (Beifall von Dietmar Brockes [FDP]) Demnach soll Sprache sachlich korrekt, verständlich und lesbar, eindeutig und international üblich sein. Erwachsene Menschen sollten daher auf den Genderstern im Schriftbild verzichten und vor Publikum auch nicht so komisch sprechen, als hätten sie Schluckauf. (Beifall von der FDP – Zurufe von der SPD und den GRÜNEN – Stefan Zimkeit [SPD]: Das gibt’s doch gar nicht! Alles AfD-Sprech!) Über programmliche Einzelheiten kann der Landtag Nordrhein-Westfalen nicht entscheiden. Da hat jeder auch mal Punkte, die ihn ärgern – ob das die Diffamierung der Oma im Hühnerstall oder die Verbannung von Winnetou aus dem Programm ist. Über all diese Dinge kann man gesellschaftspolitisch streiten. (Zurufe von der SPD und den GRÜNEN – Zu- rufe von der AfD) Aber sie sind nicht Entscheidung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Für die im Antrag vorgeschlagene Parteienkommission sehen wir keinen sachlichen Anlass. Entscheidend ist, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen, dieses Hohe Haus, in den nächsten Monaten selbst Landtag kluge Entscheidungen zum Rundfunkrecht mit dem neuen Medienänderungsstaatsvertrag trifft. Diese Debatte sollten wir hier qualitätsvoll führen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Zurufe von den GRÜNEN und Stefan Zimkeit [SPD])

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat Minister Liminski das Wort. Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien im Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Wenn Politik sich mit der Ausgestaltung von Medienstrukturen befasst, sind Staatsferne und Sensibilität gefragt. Ich halte fest, dass dies für die meisten Beiträge hier heute galt. Dafür danke ich als Medienminister sehr herzlich. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Beifall von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Die Situation und die Frage, vor der wir stehen, sind nämlich sehr schwierig. Darum sollte man auch gar nicht herumreden. Die Vorwürfe gegen die Intendanz des rbb wiegen schwer. Deswegen braucht es jetzt Selbstdistanz, Aufklärungsbereitschaft und auch Fehlerkultur. Denn nur so werden die notwendige Aufklärung und konsequente Transparenz gelingen. Das ist umso wichtiger – es klang bereits an – in einer Zeit, in der ohnehin die Fortentwicklung der Rundfunkanstalten ansteht. Es muss verhindert werden, dass es vergleichbare Fälle oder Wiederholungen in der Zukunft gibt. Denn – daran muss man immer wieder erinnern – ein System wie das öffentlich-rechtliche mit seiner Finanzierungsstruktur bedarf einer besonderen Rechtfertigung und deshalb auch einer besonderen Sensibilität im Umgang mit seinen Geldern durch die Verantwortlichen. Es braucht auch strukturelle Vorkehrungen, um Missbrauch zu verhindern. Das haben die ARD-Intendanten zugesagt. Das hat der aktuelle ARD-Vorsitzende, WDR-Intendant Tom Buhrow, zugesagt. Die Landesregierung nimmt die ARD-Intendanten hier beim Wort. Die Sender tragen in dieser Situation die erste Verantwortung. Ich will aber ganz deutlich sagen: Die Länder tragen die weitere Verantwortung. Wir werden unserer Verantwortung auch nachkommen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – An- dreas Keith [AfD]: Das wäre etwas Neues!) Es ist auch Teil der Wahrheit, dass die Verfehlungen beim rbb doch gerade denen in die Hände spielen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ohnehin grundsätzlich infrage stellen oder ihn gar ganz 02.09.2022 ablehnen. Das konnte man ja heute hier im Plenum eindrucksvoll erleben. Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehört zur demokratischen Debatte. Das müssen die Sender ernst nehmen und daraus entsprechende Schlussfolgerungen ziehen. Wir als Landesregierung arbeiten dafür und setzen uns dafür ein. Denn wir brauchen das starke journalistische Angebot unserer öffentlichrechtlichen Sender in Deutschland. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen klaren Auftrag. Dafür braucht es aber auch verlässliche und klare Aufsichtsstrukturen. Angesichts der vielfachen Rufe nach stärkeren Gremien oder nach stärkeren Strukturen will ich daran erinnern, dass schon heute die Gremien sehr viel tun können. Wer in das WDR-Gesetz schaut, sieht, dass ein Verwaltungsrat bereits heute eine ganze Menge tun kann. Wir erwarten von den Gremien, dass sie ihrer Verantwortung auch nachkommen. Wir als Länder – ich habe es eben gesagt – werden das auch tun. Wir sind bereits mitten in der Debatte. Mit dem Medienänderungsstaatsvertrag haben wir uns das Thema „Auftrag“ vorgenommen. Hier im Hohen Haus wird er bald beraten. Wie bereits gesagt wurde, ist das dann vielleicht – im Gegensatz zu dem, was heute vorgelegt worden ist – eine echte Grundlage für eine sachliche Debatte. Neben dem Auftrag werden wir uns auch den Strukturen widmen müssen. Hier müssen wir uns dafür einsetzen und gemeinsam daran arbeiten, dass es im Öffentlich-Rechtlichen, was Transparenz und Compliance angeht, zeitgemäß zugeht. Dann werden auch die Vertreter, die aus diesem Hohen Haus in die Gremien entsandt werden, gefragt sein. Das gehört zur ganzen Realität mit dazu. Um all das zu schaffen, brauchen wir den richtigen Geist und die richtige Grundlage. Einen Antrag wie den heute vorliegenden braucht es dafür aus Sicht der Landesregierung nicht. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beenden wir die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der AfD hat gemäß § 42 unserer Geschäftsordnung Einzelabstimmung über den Antrag Drucksache 18/622 beantragt. Wir kommen zur ersten Abstimmung, nämlich über Punkt II. Wer ist dafür? – Die AfD. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Abgelehnt. Landtag Wir kommen weiterhin zur Abstimmung über Punkt III Nr. 1. Wer stimmt zu? – Das ist die AfD-Fraktion. Wer lehnt ab? – FDP, CDU, Grüne und SPD. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Abgelehnt. Wir kommen zur nächsten Abstimmung, und zwar über Punkt III Nr. 2 lit. i. Wer ist dafür? – Die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? – FDP, CDU, Grüne und SPD. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Abgelehnt. Des Weiteren kommen wir zur Abstimmung über Punkt III Nr. 2 lit. ii. Wer stimmt zu? – Das ist die AfD-Fraktion. Wer lehnt ab? – SPD, Grüne, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? – Abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über Punkt III Nr. 2 lit. iii. Wer stimmt zu? – Das ist die AfD-Fraktion. Wer lehnt ab? – Das sind die SPD, die Grünen, die CDU und die FDP. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Abgelehnt. Da alle Teile in den Einzelabstimmungen abgelehnt wurden, ist eine Gesamtabstimmung über den Antrag nicht mehr erforderlich. – Ich sehe dagegen keinen Widerspruch. Somit rufe ich auf: 6 Traum vieler Familien vom Eigenheim erfüllbar machen: Landtagsbeschluss zur Förderrichtlinie Wohneigentum NRW richtig umsetzen, Grunderwerbsteuer absenken Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/620 Wir kommen zur Aussprache. Für die AfD-Fraktion hat Herr Clemens das Wort.

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Carlo Clemens AfD

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Traum vom Eigenheim, von den eigenen vier Wänden, eventuell mit Garten für die Familie mit Kindern und Hund, ist nach wie vor zeitlos. In der Wohntraumstudie 2021 haben 93 % der befragten 18- bis 25-Jährigen angegeben, sich ein Eigenheim zu wünschen. In NRW haben wir mit 43,7 % Eigentümerquote die niedrigste unter den westdeutschen Flächenländern. In ganz Deutschland sind es 46,5 %. Es besteht wenig Aussicht auf Besserung. Ist der Traum vom Eigenheim im Jahr 2022 angesichts der vielen aktuellen Krisen ausgeträumt? Grundstücke sind rar und teuer, die Immobilienpreise noch immer sehr hoch. Die Baukosten steigen wegen Überregulierung, Handwerkermangel und Materialknappheit scheinbar unaufhaltsam. Die Bauzinsen haben sich seit Anfang des Jahres verdreifacht. 02.09.2022 Zugleich braucht es immer mehr Eigenkapital, um die steigenden Erwerbsnebenkosten zu stemmen. Sogar für die Mittelschicht wird es immer schwieriger, das notwendige Eigenkapital aus eigener Kraft aufzubringen. Der viel zu hohe Grunderwerbsteuersatz in Nordrhein-Westfalen trifft besonders Familien mit Kindern; denn diese brauchen mehr Wohnfläche. Vor diesem Hintergrund hat die AfD-Landtagsfraktion im Dezember 2021 dem Antrag der Fraktionen von CDU und FDP zugestimmt, in diesem Jahr 400 Millionen Euro als Zuschuss an die NRW.BANK im Haushalt bereitzustellen, und zwar für – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – Maßnahmen zur Entlastung bei der Grunderwerbsteuer von Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere von jungen Familien – so der genaue Wortlaut – bei der Schaffung von angemessenem Wohneigentum; Zitat Ende. Man muss in diesem Kontext anmerken, dass sich Schwarz-Gelb in einem gewissen Zugzwang befand. Seit 2017 wollte man über den Bundesrat eine Öffnungsklausel herbeiführen, um den Ersterwerb von eigengenutzten Wohnimmobilien gezielt zu unterstützen. Der damalige Finanzminister Lienenkämper hat den familienpolitischen Aspekt immer wieder betont. Man findet die Verlautbarungen noch heute im Netz. Passiert ist in fünf Jahren Schwarz-Gelb eigentlich nichts. Wir haben immer noch die deutschlandweit höchste Grunderwerbsteuer. Erst kurz vor Ende der Legislaturperiode kam, quasi im letzten Augenblick, der besagte Landtagsbeschluss zustande. Daraus resultierte die Förderrichtlinie Wohneigentum Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2022; die NRW.BANK nennt es NRW.Zuschuss Wohneigentum. Doch die Richtlinie hält nicht, was den Bürgern versprochen wurde. Sie wird dem Landtagsbeschluss nicht gerecht. CDU und FDP haben nicht wie angekündigt geliefert. Der Beschluss hat unmissverständlich verlangt, dass – ich zitiere erneut – insbesondere junge Familien – Zitat Ende – bei der Schaffung angemessenen Wohneigentums zu unterstützen sind. Doch wo ist dieses familienpolitische Element? Da kann man lange suchen. Es gibt keinerlei Differenzierung nach Lebensalter, Personenstand oder Anzahl der Kinder. Hier lohnt sich ein Vergleich mit unseren Nachbarn, den Niederlanden. Dort wird für Wohneigentum ein deutlich reduzierter Grunderwerbsteuersteuersatz von nur 2 % verlangt. Käufer unter 35 Jahren sind sogar gänzlich von der Steuer befreit. Hier setzt nun der Antrag der AfD-Fraktion an. Wir fordern eine Modifizierung der Richtlinie. Es soll einen Rechtsanspruch auf die Förderung geben, damit junge Familien, die erst spät im Jahr ihren Antrag einreichen, nicht leer ausgehen und sicher kalkulieren können. Landtag Abgesehen davon entsprechen der Zuwendungssatz von 2 % und die maximale Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro nicht mehr der zugespitzten Marktlage. Das Element der Familienförderung könnte darin bestehen, die Obergrenze der Bemessungsgrundlage abhängig von der Zahl der Kinder zu erhöhen. Eine deutliche Absenkung der Grunderwerbsteuer in NRW wäre das mit Abstand wirksamste Instrument zur Steigerung der Wohneigentümerquote. Daher soll sich die Landesregierung im Rahmen der ohnehin schon laufenden Verhandlungen im Bundesrat über eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer durch die Länder dafür einsetzen, dass der Erwerb von angemessenem Wohneigentum für junge Familien nach holländischem Vorbild gänzlich von der Grunderwerbsteuer freigestellt wird. Ich freue mich auf eine ertragreiche Debatte im Ausschuss, damit der Traum vom Eigenheim für Familien wieder erfüllbar wird. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)

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Christof Rasche

Für die CDU-Fraktion hat nun Vanessa Odermatt das Wort. Es ist ihre erste Rede hier im Hohen Haus. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD)

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Vanessa Odermatt CDU

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den vergangenen Tagen viel über die aktuellen Krisen und deren Folgen gesprochen. Die Hürden, denen gerade junge Familien beim Immobilienerwerb gegenüberstehen, sind angesichts steigender Immobilienpreise und der hohen Energiekosten noch größer geworden. Doch auch in schweren Zeiten gibt es Träume. Für viele ist es der Traum vom Eigenheim. Um der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt entgegenzutreten, arbeiten wir stetig an Lösungen und haben im Koalitionsvertrag viele verschiedene Maßnahmen benannt. Ziel ist es, Wohnraum für alle sicher und bezahlbar zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzen wir auch auf die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums. Wir teilen weiterhin die Ansicht, dass der Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung wesentlich leichter und günstiger als bisher möglich sein soll. Dabei ist es uns wichtig, gezielt zu entlasten. Wir wollen insbesondere junge Familien und auch künftige Familien bei der Eigentumsbildung unterstützen. Wohneigentum ist ein wesentlicher Baustein einer guten Altersvorsorge. Für viele Familien bedeutet ein Eigenheim ein großes Stück Freiheit und Planungssicherheit. Wir halten daher daran fest, Bürgerinnen 02.09.2022 und Bürger und insbesondere junge Familien bei der Schaffung von angemessenem Wohneigentum zu unterstützen. Das kann beispielsweise mit der Einführung eines Grunderwerbsteuerfreibetrags noch intensiver erfolgen. Das Land Nordrhein-Westfalen setzt sich auf Bundesebene bereits seit Jahren für mehr Möglichkeiten bei der Gestaltung der Grunderwerbsteuer ein. Die dazu erforderliche Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes ist jedoch auf Bundesebene bisher nicht erfolgt. Die Bundesregierung hat angekündigt, den Ländern eine flexiblere Gestaltung der Grunderwerbsteuer zu ermöglichen. Wie unser Ministerpräsident am Mittwoch in seiner Regierungserklärung bekräftigte, werden wir die Maßnahmen, die auf Bundesebene geschaffen werden, nutzen. Aber die Menschen in Nordrhein-Westfalen müssen nicht darauf warten. Wir helfen ihnen mit unserem Förderprogramm im Umfang von 400 Millionen Euro schon jetzt. (Beifall von der CDU) Käufer, die 2022 eine Immobilie zu eigenen Wohnzwecken erworben haben oder erwerben werden, erhalten 2 % des Kaufpreises, höchstens aber 10.000 Euro, als Zuschuss. Mit der Begrenzung konnten wir die Förderung so gestalten, dass ein denkbar hoher Zuschuss für viele möglich ist. Mit dem Förderprogramm entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen schon vor Inkrafttreten einer potenziellen bundesgesetzlichen Freibetragsregelung wirksam sowie unbürokratisch und bauen so eine Brücke. (Beifall von der CDU und Arndt Klocke [GRÜNE]) Die Förderkriterien wurden dabei so gering wie möglich gestaltet. Jeder, der eine Immobilie zu eigenen Wohnzwecken erwirbt, kann unabhängig von seiner Familienplanung einen Antrag stellen. Das entspricht der Vielfalt vieler unterschiedlicher Lebenswege in diesem Land. Auf den ersten Blick macht es vielleicht auch Sinn, entsprechend der Anzahl der Kinder zu fördern. Aber meistens wird zunächst ein Heim gesucht, in dem man dann später eine Familie gründet. Wir wollen auch junge Menschen, die mit ihrer Familienplanung noch am Anfang stehen, mit einbeziehen. Seit Dienstag können Käufer in Nordrhein-Westfalen den Zuschuss zur Grunderwerbsteuer beantragen. Das Interesse ist mit über 10.000 Anträgen in den ersten Tagen groß. Bereits vorher haben fast 30.000 Menschen die Möglichkeit genutzt, sich bei der NRW.BANK online zu registrieren. Das zeigt, wie richtig das Programm ist. Landtag Gleichzeitig sind noch ausreichend Gelder vorhanden, sodass noch bis Ende des Jahres genügend Mittel zur Verfügung stehen. So unterstützen wir junge Menschen bei der Erfüllung des Traums vom Eigenheim: ohne komplizierten Antrag, ohne Flut von Nachweisen, schnell und unbürokratisch. Die Zahlen zeigen: Unser Programm erfährt eine hohe Resonanz und wird gut angenommen. Wir unterstützen 30.000 Träume vom Eigenheim. Das sind 30.000 Menschen, die ein dauerhaftes Zuhause in Nordrhein-Westfalen gründen, und 30.000 Gründe, warum Ihre Kritik unberechtigt ist. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Frau Kollegin Odermatt, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer ersten Rede in diesem Hohen Haus. – Wir machen weiter in der Aussprache. Für die SPD-Fraktion spricht Sebastian Watermeier.

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Sebastian Watermeier SPD

Frau Odermatt, als nächster Redner darf auch ich Ihnen herzlich zu Ihrer ersten Rede gratulieren und nun in meinen eigenen Redebeitrag einsteigen. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrter Herr Clemens, die AfD benennt in diesem Antrag das grundsätzliche Problem einer geringen Wohneigentumsquote insbesondere bei jungen Familien. (Carlo Clemens [AfD]: Das war nicht das Thema!) Das ist aus meiner Sicht auch eine ganz richtige Problemanalyse. Die Entlastung junger Familien mit begrenzten finanziellen Mitteln bei der Grunderwerbsteuer ist an sich auch ein guter Gedanke. Es stellt sich aber die Frage: Erreicht er in der vorgeschlagenen Form das formulierte Ziel, oder führt die von Ihnen vorgeschlagene Ausgestaltung zu Mitnahmeeffekten bei Zielgruppen, die diese Unterstützung nicht so dringend bräuchten? Gerade in überhitzten Immobilienmärkten der Metropolen – Beispiele nennen Sie in Ihrem eigenen Antrag – dürfte diese Entlastung angesichts der finanziellen Realitäten vieler junger Familien, die meist über ein weitestgehend verplantes Einkommen und keine großen Eigenkapitalrücklagen verfügen, eher verpuffen. Es droht, dass Sie ein Instrument schaffen, das eher glücklichen Erben und Spitzenverdienern zugutekommt, die diese hohen Eigenkapitalquoten aufbringen können. Am Ende schauen junge Familien mit begrenzten finanziellen Mitteln weiterhin ins Leere. Überhaupt: Ihr Antrag geht natürlich davon aus, dass man Familien mit Kindern fördern sollte, die einer gewissen Norm entsprechen, nämlich in einer Paarbeziehung sind und dann ein, zwei oder drei Kinder 02.09.2022 haben. Das ist aber nicht die Realität aller Familien in diesem Land. Es gibt Alleinerziehende. Es gibt Patchwork-Familien. Es gibt Eltern, die getrennt leben, sich aber gemeinschaftlich um die Kinder kümmern. Sie nehmen hier mit Ihrer Förderung eine sehr bestimmte Gruppe von Familien in den Blick, die Sie stärken wollen. Das halten wir für unzulänglich. (Beifall von der SPD) Zuletzt: Die AfD demonstriert über ihre Forderung in diesem Antrag nach einer allgemeinen Senkung der Grunderwerbsteuer, wie man das auch schon dem Antrag zur Landwirtschaft, der gestern unter TOP 7 behandelt wurde und in dem Sie sich mit Grundsteuer- und Grunderwerbsteuerfragen im landwirtschaftlichen Kontext auseinandergesetzt haben, entnehmen konnte, dass es Ihnen ja noch um etwas anderes geht. Es geht Ihnen nicht nur um eine sozialpolitische Förderung junger Familien, was man als Ziel durchaus gut finden kann, sondern auch – das wird dann mit diesem sozialpolitischen Instrument bemäntelt – um die Förderung wirtschaftlicher Interessen. Sie verraten sich da ein bisschen durch das Stichwort „Verbesserung der Allokationseffizienz im Immobiliensektor“, die dann als weiterer Beifangeffekt dieses Antrags mit auftreten soll. Da müssen wir sagen: Das sehen wir kritisch. – Das werden wir sicherlich in der Debatte im Ausschuss herausarbeiten können. Wir sehen der Debatte im Ausschuss entgegen. Der Überweisung stimmen wir natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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Christof Rasche

Für die Fraktion der Grünen hat Arndt Klocke das Wort. (Beifall von den GRÜNEN)

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Arndt Klocke GRÜNE

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte meine Rede zweiteilen und die Chance, heute hier sprechen zu können, am Anfang meiner Rede – zu dem AfD-Antrag komme ich im zweiten Teil mit einer Bewertung – entsprechend nutzen. Uns erreichte heute in der laufenden Parlamentssitzung über den WDR die Information, dass der junge Mann, der am letzten Samstag bei der Christopher-Street-Day-Parade in Münster zusammengeschlagen worden ist, nachdem er einem Paar, das dort verbal angegriffen wurde, zu Hilfe gekommen ist, heute Morgen verstorben ist. Ich hoffe, dass ich im Namen aller Anwesenden hier im Parlament spreche, wenn ich sage, dass wir diese Gewalttat und diesen schlimmen Vorfall nicht nur aufs Schärfste ablehnen, sondern den Angehörigen und den Freundinnen und Freunden dieser Familie Landtag an dieser Stelle auch unser Mitgefühl und unser Mitleid aussprechen. (Beifall von allen Fraktionen) Ich mache das hier heute als queerer Mensch, der selbst in Münster gelebt und studiert hat und den es sehr gefreut hat, dass im Frühjahr zum 50. Jubiläum der ersten deutschen Schwulen-Demo, die interessanterweise in Münster auf dem Prinzipalmarkt stattgefunden hat, unser Ministerpräsident im Friedensaal in Münster gesprochen hat. Weil ich finde, dass so etwas nicht immer nur eine Frage von Reden und Regierungserklärungen ist, sondern dass sich Akzeptanz und Toleranz gerade in einer solchen schwierigen Situation wie heute zeigen, wollte ich einen Teil meiner Rede darauf verwenden, dass wir an diesen jungen Mann, Malte C. aus Münster, mit viel Mitgefühl denken und dass wir miteinander alles tun, um Hasskriminalität zu bekämpfen. Ich würde an dieser Stelle gerne auch die Chance nutzen, dem Landtagspräsidium eine Anregung zu geben. Viele andere Landtage, Ministerien – auch hier in Nordrhein-Westfalen –, der Bundestag und das Bundeskanzleramt hissen zum Christopher Street Day Ende Juni die Regenbogenfahne. Ich würde mich sehr freuen – nicht, weil das schön bunt aussieht, sondern, weil es um Toleranz und Akzeptanz in diesem weltoffenen Land geht –, wenn auch unser Landtag im Sommer 2023 die Regenbogenflagge zum Christopher Street Day aufhängen würde, um deutlich zu machen: Wir stehen zu diesen Menschen. Wir stehen für ein weltoffenes und tolerantes Land. – Es wäre schön, wenn das Landtagspräsidium darüber nachdenken würde. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Als letzten Punkt würde ich Ihnen gerne als persönlichen Eindruck wiedergeben. Ich war in der vergangenen Woche in der großen Ausstellung „75 Jahre Nordrhein-Westfalen“, die in vielen Räumen im Behrensbau stattgefunden hat. Grundsätzlich hat sie mir gut gefallen. Sie ist die Grundlage für die Dauerausstellung „Haus der Geschichte Nordrhein-Westfalen“. Mir fiel allerdings auf – vielleicht hat das etwas mit meinem eigenen Leben zu tun –, dass die queere Thematik zu kurz kommt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und LGBTIQ* sind mit keinem Wort, mit keinem Bild, mit keiner Grafik etc. zu sehen. Das kann man durchaus ändern, wenn man diese Ausstellung jetzt überarbeitet. Ich würde mich freuen – jede Landtagsfraktion hat ja ein Mitglied im Kuratorium –, wenn man das heute als Anregung mitnimmt. Denn es geht da um Akzeptanzförderung, wenn junge Leute und Schulklassen sich diese Ausstellung ansehen. 02.09.2022 (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und für die Chance, das an dieser Stelle auszuführen. Zum AfD-Antrag ist schon einiges gesagt worden. Ich finde, dass die Kollegin der CDU es gut auf den Punkt gebracht hat. Die Landesregierung hat sich schon in der letzten Legislaturperiode dafür entschieden, mit einem ersten Paket jungen Familien Entlastungen zu geben. Jetzt ist die Bundesregierung aufgefordert, das mit dem entsprechenden Beschluss den Ländern zu ermöglichen. Wir haben im Koalitionsvertrag die klare Festlegung getroffen, dass wir junge Familien bei der Eigentumsbildung unterstützen wollen. Das wird auch passieren. Dafür braucht es nicht diesen Antrag. Aber wenn man einen solchen Antrag stellt, sollte man ihn schon stringent formulieren. Ich habe mir natürlich die Mühe gemacht, ihn vorher durchzulesen. In dem Antrag fordern Sie auf der einen Seite, dass junge Familien entlastet werden sollen. Auf der anderen Seite wollen Sie aber die Grunderwerbsteuer grundsätzlich auf 3,5 % senken. Als dritten Punkt fordern Sie dann, dass bei der Wohneigentumsbildung die Grunderwerbsteuer grundsätzlich wegfallen soll. Das sind schon einmal drei Widersprüche in einem Antrag. Er wird gleich ja überwiesen werden. Aber die Botschaft heute ist sehr klar: Die Landesregierung ist an diesem Thema dran. Es gibt eine klare Festlegung im Koalitionsvertrag. Wir werden das entsprechend hier auch vorlegen. Für die Übergangszeit hat die vorherige Landesregierung eine Regelung getroffen, die wir natürlich unterstützen und auch weiterführen. Dieses Antrags hätte es dafür nicht bedurft. Die Problemlage ist erkannt. Entsprechende Schritte werden jetzt auch auf den Weg gebracht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)

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Christof Rasche

Für die FDP-Fraktion hat der Kollege Ralf Witzel das Wort.

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Ralf Witzel FDP

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erklärtes Ziel der FDP-Landtagsfraktion ist es schon lange, dass sich mehr Menschen in unserem Land den Traum vom Eigenheim erfüllen können. Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Immobilienpreise ist auch die an den Kaufpreis gekoppelte Steuerlast durch die Grunderwerbsteuer stark gestiegen. Bei einem Immobilienerwerb ist die Grunderwerbsteuer der größte Einzelposten bei den Kaufnebenkosen. Im üblichen Fall einer Fremdfinanzierung sind Landtag diese Kaufnebenkosten regelmäßig aus dem Eigenkapital zu tragen. Eine Immobilienfinanzierung erfordert daher immer größere Summen von verfügbarem Eigenkapital. Insbesondere beim Ersterwerb von Immobilien stellt die hohe Grunderwerbsteuerbelastung für viele Menschen daher eine entscheidende Hürde dar. Das maßgeblich von der FDP initiierte Landesprogramm von über 400 Millionen Euro zur Entlastung beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum war deswegen als Überbrückung ein wichtiger erster Schritt. Es soll zielgerichtet all jenen bei uns im Lande zugutekommen, die sich den Wunsch nach den eigenen selbst genutzten vier Wänden erfüllen wollen. (Beifall von der FDP) Angedacht ist das als Übergangslösung, bis das Grunderwerbsteuerrecht den Ländern entweder einen differenzierten Steuersatz oder entsprechende Freibetragsregelungen ermöglicht. So gut und richtig diese Initiative war und ist, so schlecht und unverständlich ist leider die schleppende und zögerlich Umsetzung. Zur Erinnerung: Der Beschluss für das Programm mit 400 Millionen Euro ist am 14.12.2021 in Form von Änderungsanträgen von FDP- und CDU-Landtagsfraktion erfolgt. Am 15.12.2021 wurde es vom Hohen Hause mehrheitlich so verabschiedet. Die Vorstellung der fertig ausgearbeiteten Eckpunkte des Programms erfolgte im März 2022, und seitdem verstrichen viele Monate, in denen der Finanzminister bzw. die NRW.Bank an der finalen Förderrichtlinie bzw. an einem bloßen Antragsportal arbeiteten. Im Mai kam dann die zugesagte Förderrichtlinie, doch es sollte tatsächlich bis zum 30. August 2022 dauern, bis das Antragsportal freigeschaltet war. Die Verzögerung geschah im Bereich der NRW.Bank, die auf viel Erfahrung und bestehende Infrastruktur für Onlineanträge im Fördergeschäft zurückgreifen kann. Mit dem Haushaltsänderungsantrag Drucksache 17/15996 hat sie sogar noch 2 Millionen Euro für die schnelle administrative Umsetzung des Programms erhalten. In der Zwischenzeit dieser extrem langen Umsetzung geriet das Programm fast in Vergessenheit. Selbst viele Makler kennen es nicht. Im Ergebnis haben sich zu Juni 2022 nur 16.000 Bürger mangels Möglichkeit einer Antragstellung in den Verteiler einer E-Mail-Erinnerung eintragen lassen, obwohl eine Anspruchsberechtigung für Kauffälle ab dem 01.01.2022 besteht. Zur Einordnung: Bei der Ausgestaltung des Programms ist man auf Grundlage früherer Marktdaten von 80.000 begünstigten Kauffällen ausgegangen. Nach gut einem halben Jahr dürften wir nach Adam Riese eigentlich bei gut 40.000 Fällen angelangt sein. 02.09.2022 Wir erwarten von der Landesregierung, dass das jetzt angelaufene Programm entsprechend beworben wird. Es darf am Ende nicht vom Glück eines zufälligen Gesprächs oder den Kontakten zu der richtigen Person abhängen, ob die Bürger bei uns im Land von dieser Unterstützung wissen und diese auch beantragen. (Beifall von der FDP) Am Ende des Jahres und im Anblick des Bundesrechts wird dann noch zu bewerten sein, ob eine Verlängerung oder doch eine Absenkung des allgemeinen Steuersatzes die beste Lösung für 2023 ist. Ein gut gemeintes, zielgerichtetes Förderprogramm, von dem die Bürger am Ende nicht oder nur mit Glück erfahren, ist keine faire und treffsichere Übergangslösung. Interessant wird in dieser Wahlperiode allerdings die Beobachtung sein, wie CDU und Grüne sich zum Thema „Grunderwerbsteuerbelastung“ verhalten. Schließlich hat die CDU-Landtagsfraktion beide Erhöhungsschritte, die fast zur Verdoppelung des Grunderwerbsteuersatzes geführt haben, in den letzten Legislaturperioden entschieden abgelehnt und als unanständig bezeichnet. Die Grünen haben umgekehrt so massiv wie keine andere Fraktion immer Druck für mehr steuerliche Belastung bei der Grunderwerbsteuer gemacht. Davon ist auch längst nicht jeder in der SPD so begeistert gewesen. Ein Gespräch mit Herrn Börschel lohnt sich zu diesem Thema. Die Grünen haben darauf gedrungen, die CDU hat es abgelehnt, jetzt haben wir den erhöhten Satz und ein Vielfaches an Einnahmen im Vergleich zur früheren Situation. Wir werden mit Interesse beobachten, wie CDU und Grüne mit dem Thema der Grunderwerbsteuerbelastung im weiteren Verlauf dieser Legislaturperiode umgehen, und zwar auch dann, wenn dieses 400- Millionen-Euro-Programm ausgeschöpft ist. In diesem Sinne sind wir nach den Ankündigungen des Ministerpräsidenten in dieser Plenarwoche froher Erwartung auf gute Lösungen und werden sehen, was die Praxis bringt. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

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Christof Rasche

Für die Landesregierung hat Minister Dr. Optendrenk das Wort.

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Dr. Marcus Optendrenk

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mehrfach angesprochen worden: Das Land unterstützt mit dem Förderprogramm „Wohneigentum Nordrhein-Westfalen“ Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. (Zuruf von der AfD) Landtag 400 Millionen Euro stehen in diesem Jahr dafür zur Verfügung. Diese Förderrichtlinie – Kollege Witzel hat die Historie noch einmal hergeleitet – setzt den parlamentarischen Auftrag des Hohen Haus aus der letzten Wahlperiode um. Es gibt ein sehr schlankes und einfaches Bewilligungsverfahren. Die Fördervoraussetzungen sind so gewählt, wie im parlamentarischen Auftrag angelegt, und sie sind gleichzeitig rechtssicher ausgestaltet. Das bedeutet umgekehrt, dass die nachträgliche Änderung einer Förderrichtlinie, wie von der antragstellenden Fraktion gefordert, nicht anzuraten ist. Übrigens werden junge Familien selbstverständlich von der Förderung profitieren; denn sie sind natürliche Personen im Sinne der Richtlinie. Die Förderhöhe von 2 % bzw. im Einzelfall maximal 10.000 Euro – also 2 % des Kaufpreises mit der Deckelung auf 500.000 Euro – führt zu spürbaren Entlastungen, um selbst genutztes Wohneigentum zu ermöglichen. Natürlich ist die Frage aufgetreten, wie es um den Abruf der Mittel steht. Herr Witzel, Sie haben eben selbst gesagt, dass wir erst ein paar Tage dran sind. Gleichwohl sind aber bereits 10.000 Anträge eingegangen, von denen die ersten auch schon bewilligt worden sind, und das bisherige Antragsvolumen liegt bei rund 75 Millionen Euro. Wenn das also in den ersten wenigen Tagen und noch bevor der Ministerpräsident die Werbetrommel gerührt hat so geschehen ist, bin ich guter Hoffnung, dass dieses Programm ausreichende Bekanntheit und eine ausreichende Akzeptanz erfährt. In Bezug auf die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbssteuer ist Folgendes festzustellen: Wir warten hier in der Tat auf die aktuelle Bundesregierung, die in ihrem Koalitionsvertrag den Ländern eine flexiblere Gestaltung bei der Grunderwerbssteuer in Aussicht gestellt hat. Eine der Varianten ist auch die Einführung eines Freibetrags. Konkrete Gesetzesvorschläge harren allerdings noch der Umsetzung. Herr Kollege Witzel, vielleicht könnten Sie mit Ihren hervorragenden Kontakten zu unserem ehemaligen Landtagskollegen, der jetzt Bundesfinanzminister ist, ein wenig auf die Tube drücken, damit dieses besondere Anliegen, das wir gemeinsam haben, ein wenig beschleunigt wird. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Es ist tatsächlich nur ein einziger Satz im Grundgesetz, der geändert werden muss; es handelt sich um kein hoch komplexes Prüfverfahren. Ich meine, dass das BMF bei einer entsprechenden politischen Anleitung von oben durchaus in der Lage wäre, sehr schnell einen Referentenentwurf vorzulegen. Die Regierung dort arbeitet jetzt schon fast ein Jahr, und die Wahlperiode beträgt nur vier Jahre. Damit nicht das passiert, was in der letzten Wahlperiode 02.09.2022 passiert ist, wäre bei dem schlanken Verfahren, das Sie hier innerparteilich wählen könnten, wirklich die Bitte, dass wir schnell einen Vorschlag bekommen, den wir hier umsetzen können. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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Christof Rasche

Vielen Dank, Herr Minister. – Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/620 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen und Digitalisierung. Dort findet die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung statt. Wer ist mit diesem Vorgehen einverstanden? Ist jemand dagegen? Enthält sich jemand? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen. Wir sind jetzt am Schluss dieser Plenarwoche und des heutigen Plenartages angelangt. Ich wünsche Ihnen ein entspanntes Wochenende. – Herzlichen Dank. Schluss: 13:10 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner.

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