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Ralf Witzel

FDP 02.09.2022 Sitzungen 18/7

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Erklärtes Ziel der FDP-Landtagsfraktion ist es schon lange, dass sich mehr Menschen in unserem Land den Traum vom Eigenheim erfüllen können. Aufgrund der zuletzt stark gestiegenen Immobilienpreise ist auch die an den Kaufpreis gekoppelte Steuerlast durch die Grunderwerbsteuer stark gestiegen. Bei einem Immobilienerwerb ist die Grunderwerbsteuer der größte Einzelposten bei den Kaufnebenkosen. Im üblichen Fall einer Fremdfinanzierung sind Landtag diese Kaufnebenkosten regelmäßig aus dem Eigenkapital zu tragen. Eine Immobilienfinanzierung erfordert daher immer größere Summen von verfügbarem Eigenkapital. Insbesondere beim Ersterwerb von Immobilien stellt die hohe Grunderwerbsteuerbelastung für viele Menschen daher eine entscheidende Hürde dar. Das maßgeblich von der FDP initiierte Landesprogramm von über 400 Millionen Euro zur Entlastung beim Kauf von selbst genutztem Wohneigentum war deswegen als Überbrückung ein wichtiger erster Schritt. Es soll zielgerichtet all jenen bei uns im Lande zugutekommen, die sich den Wunsch nach den eigenen selbst genutzten vier Wänden erfüllen wollen. (Beifall von der FDP) Angedacht ist das als Übergangslösung, bis das Grunderwerbsteuerrecht den Ländern entweder einen differenzierten Steuersatz oder entsprechende Freibetragsregelungen ermöglicht. So gut und richtig diese Initiative war und ist, so schlecht und unverständlich ist leider die schleppende und zögerlich Umsetzung. Zur Erinnerung: Der Beschluss für das Programm mit 400 Millionen Euro ist am 14.12.2021 in Form von Änderungsanträgen von FDP- und CDU-Landtagsfraktion erfolgt. Am 15.12.2021 wurde es vom Hohen Hause mehrheitlich so verabschiedet. Die Vorstellung der fertig ausgearbeiteten Eckpunkte des Programms erfolgte im März 2022, und seitdem verstrichen viele Monate, in denen der Finanzminister bzw. die NRW.Bank an der finalen Förderrichtlinie bzw. an einem bloßen Antragsportal arbeiteten. Im Mai kam dann die zugesagte Förderrichtlinie, doch es sollte tatsächlich bis zum 30. August 2022 dauern, bis das Antragsportal freigeschaltet war. Die Verzögerung geschah im Bereich der NRW.Bank, die auf viel Erfahrung und bestehende Infrastruktur für Onlineanträge im Fördergeschäft zurückgreifen kann. Mit dem Haushaltsänderungsantrag Drucksache 17/15996 hat sie sogar noch 2 Millionen Euro für die schnelle administrative Umsetzung des Programms erhalten. In der Zwischenzeit dieser extrem langen Umsetzung geriet das Programm fast in Vergessenheit. Selbst viele Makler kennen es nicht. Im Ergebnis haben sich zu Juni 2022 nur 16.000 Bürger mangels Möglichkeit einer Antragstellung in den Verteiler einer E-Mail-Erinnerung eintragen lassen, obwohl eine Anspruchsberechtigung für Kauffälle ab dem 01.01.2022 besteht. Zur Einordnung: Bei der Ausgestaltung des Programms ist man auf Grundlage früherer Marktdaten von 80.000 begünstigten Kauffällen ausgegangen. Nach gut einem halben Jahr dürften wir nach Adam Riese eigentlich bei gut 40.000 Fällen angelangt sein. 02.09.2022 Wir erwarten von der Landesregierung, dass das jetzt angelaufene Programm entsprechend beworben wird. Es darf am Ende nicht vom Glück eines zufälligen Gesprächs oder den Kontakten zu der richtigen Person abhängen, ob die Bürger bei uns im Land von dieser Unterstützung wissen und diese auch beantragen. (Beifall von der FDP) Am Ende des Jahres und im Anblick des Bundesrechts wird dann noch zu bewerten sein, ob eine Verlängerung oder doch eine Absenkung des allgemeinen Steuersatzes die beste Lösung für 2023 ist. Ein gut gemeintes, zielgerichtetes Förderprogramm, von dem die Bürger am Ende nicht oder nur mit Glück erfahren, ist keine faire und treffsichere Übergangslösung. Interessant wird in dieser Wahlperiode allerdings die Beobachtung sein, wie CDU und Grüne sich zum Thema „Grunderwerbsteuerbelastung“ verhalten. Schließlich hat die CDU-Landtagsfraktion beide Erhöhungsschritte, die fast zur Verdoppelung des Grunderwerbsteuersatzes geführt haben, in den letzten Legislaturperioden entschieden abgelehnt und als unanständig bezeichnet. Die Grünen haben umgekehrt so massiv wie keine andere Fraktion immer Druck für mehr steuerliche Belastung bei der Grunderwerbsteuer gemacht. Davon ist auch längst nicht jeder in der SPD so begeistert gewesen. Ein Gespräch mit Herrn Börschel lohnt sich zu diesem Thema. Die Grünen haben darauf gedrungen, die CDU hat es abgelehnt, jetzt haben wir den erhöhten Satz und ein Vielfaches an Einnahmen im Vergleich zur früheren Situation. Wir werden mit Interesse beobachten, wie CDU und Grüne mit dem Thema der Grunderwerbsteuerbelastung im weiteren Verlauf dieser Legislaturperiode umgehen, und zwar auch dann, wenn dieses 400- Millionen-Euro-Programm ausgeschöpft ist. In diesem Sinne sind wir nach den Ankündigungen des Ministerpräsidenten in dieser Plenarwoche froher Erwartung auf gute Lösungen und werden sehen, was die Praxis bringt. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)

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