Ralf Witzel
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag thematisiert die Vorkommnisse rund um die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger von Rundfunk Berlin-Landtag Brandenburg, rbb, um daraus eine generelle Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzuleiten. Hierzu ist Folgendes zu sagen. Nach allem, was bislang bekannt ist und als wahrscheinlich wahr gilt, ist das Verhalten der entlassenen Intendantin in hohem Maße kritikwürdig und möglicherweise sogar rechtlich zu sanktionieren. Die Vorgänge sind vollständig aufzuklären, und dann ist entsprechend zu handeln. Der Umstand, dass sich die anderen öffentlich-rechtlichen Anstalten inzwischen von dem Gebaren des Senders rbb und seiner Verantwortlichen distanziert haben, zeigt, dass die öffentliche Debatte dort für Problembewusstsein gesorgt hat. Dankenswerterweise recherchieren und berichten gerade auch rbb-Journalisten über die dortigen Skandale. Die öffentlich-rechtliche Sendergemeinschaft ist gut beraten, diese Verfehlungen ernst zu nehmen und Vorkehrungen zu treffen, um Wiederholungsfälle zu vermeiden. Da der öffentlich-rechtliche Rundfunk pflichtig von der Allgemeinheit finanziert wird, kommt ihm eine besondere Verantwortung bei der Seriosität im Umgang mit Ressourcen und Ausgewogenheit bei den Inhalten seiner Berichterstattung zu. (Beifall von der FDP) Auch die Aufsichtsstrukturen der Sender gehören auf den Prüfstand. Dort, wo Verbesserungen angebracht sind, sollten diese beherzt in Angriff genommen werden. Bezogen auf den WDR bedeutet dies: Es sollte erörtert werden, ob die Aufgreifschwelle meldepflichtiger Ausgaben für den Verwaltungsrat abgesenkt wird und diesem automatisch alle mindestens sechsstelligen Aufwendungen berichtet werden. Ferner hat die FDP beschlossen, in Analogie zum BBC-Modell auch in unserem Land zusätzlich externe Aufsichtsstrukturen zu schaffen, die neben der Befassung in internen Rundfunkgremien einen zweiten Blick vornehmen. In der Tat liegt nämlich bei vielen Gremienmitgliedern nach einigen Jahren der Gremientätigkeit oft eine hohe Identifikation mit der Anstalt vor, was die Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung nicht unbedingt erhöht. Da in dem Antrag auch unmittelbar FDP-Programmbeschlüsse angesprochen werden und nicht vollständig korrekt eingeordnet sind, darf ich zur Klarstellung Folgendes ausführen: Die FDP-Landtagsfraktion hält die Existenz eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch zukünftig für erforderlich. Dies sieht im Übrigen auch die Verfassungsrechtsprechung vor. Dieser öffentlich-rechtliche Rundfunk sollte sich insbesondere auf die Grundversorgung konzentrieren, um wertvolle Angebote zu unterbreiten, die ansonsten allein von werbefinanzierten Programmen nicht angeboten würden. 02.09.2022 Ein öffentlich-rechtlicher Rundfunk, der noch mehr als heute Kulturangebote beinhaltet und Bildungsangebote unterbreitet, wichtige Dokumentationen liefert sowie eine ausgewogene und faktengestützte Berichterstattung sendet, rechtfertigt damit seine Sonderstellung im Medienmarkt. (Beifall von der FDP) In den nächsten Wochen kommt der Politik eine besondere Bedeutung zu, wenn es darum geht, über den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag zu beraten und zu votieren. Dann wird über Auftrag, Aufgaben und Strukturen entschieden und – davon abhängig – faktisch auch über die Beitragsentwicklungen in den kommenden Jahren. Der Rundfunkbeitrag folgt dem Rundfunkauftrag. Der Landtag Nordrhein-Westfalen sollte diese Debatte daher nach Vorstellung der FDP-Landtagsfraktion mit hinreichender Sorgfalt und Gründlichkeit führen. Aufgrund der gewollten Staatsferne des Programms darf der Landtag Nordrhein-Westfalen allerdings nicht seinerseits in die journalistische Freiheit eingreifen. Pressefreiheit und redaktionelle Unabhängigkeit sind wichtige Güter. Sie verpflichten aber auch die öffentlich-rechtlichen Journalisten und Programmverantwortlichen zu einem angemessenen Umgang damit. Man kann in der Tat von einem seriösen öffentlichrechtlichen Rundfunk erwarten, dass dieser sich in seinem Sprachgebrauch an die Beschlüsse des Rates für deutsche Rechtschreibung hält. (Beifall von Dietmar Brockes [FDP]) Demnach soll Sprache sachlich korrekt, verständlich und lesbar, eindeutig und international üblich sein. Erwachsene Menschen sollten daher auf den Genderstern im Schriftbild verzichten und vor Publikum auch nicht so komisch sprechen, als hätten sie Schluckauf. (Beifall von der FDP – Zurufe von der SPD und den GRÜNEN – Stefan Zimkeit [SPD]: Das gibt’s doch gar nicht! Alles AfD-Sprech!) Über programmliche Einzelheiten kann der Landtag Nordrhein-Westfalen nicht entscheiden. Da hat jeder auch mal Punkte, die ihn ärgern – ob das die Diffamierung der Oma im Hühnerstall oder die Verbannung von Winnetou aus dem Programm ist. Über all diese Dinge kann man gesellschaftspolitisch streiten. (Zurufe von der SPD und den GRÜNEN – Zu- rufe von der AfD) Aber sie sind nicht Entscheidung des Landtags Nordrhein-Westfalen. Für die im Antrag vorgeschlagene Parteienkommission sehen wir keinen sachlichen Anlass. Entscheidend ist, dass der Landtag Nordrhein-Westfalen, dieses Hohe Haus, in den nächsten Monaten selbst Landtag kluge Entscheidungen zum Rundfunkrecht mit dem neuen Medienänderungsstaatsvertrag trifft. Diese Debatte sollten wir hier qualitätsvoll führen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP – Zurufe von den GRÜNEN und Stefan Zimkeit [SPD])
