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Daniel Hagemeier

CDU 02.09.2022 Sitzungen 18/7

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Impfen ist wichtig, Impfen schützt die eigene Gesundheit, und Impfen schützt die Gesundheit unserer Mitmenschen, Familienmitglieder, Freunde und Kollegen. Impfen schützt insbesondere aber auch das Leben und die Gesundheit von Mitmenschen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder wegen ihres fortgeschrittenen Alters bei einer Infektion mit COVID-19 besonders gefährdet sind. Mein herzlicher Dank gilt deshalb allen Menschen in unserem Land, die sich aus eigenem Antrieb, aus Vorsicht und aus Rücksicht für eine Impfung gegen COVID-19 entschieden haben. Meine Damen und Herren, dort, wo Menschen leben oder gepflegt werden, deren Gesundheit besonders gefährdet ist und die deshalb besonders schutzbedürftig sind, ist es die Aufgabe des Staates, Rahmenbedingungen zu schaffen, die diesem Schutzbedürfnis angemessen Rechnung tragen. In diesem Geiste wurde am 15. März dieses Jahres auf Bundesebene die Impflicht für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens beschlossen. So nachvollziehbar diese Entscheidung war, so klar ist bis heute, dass die Werkzeuge für deren Durchsetzung unzureichend ausgestaltet wurden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir ist es wichtig, an dieser Stelle festzuhalten, dass die sehr große Mehrzahl der Pflegenden jeden Tag herausragende Leistungen erbringen. (Beifall von der CDU) Mehr noch: Sie machen ihrem Berufsethos alle Ehre und lassen durch ihre Impfung gegen COVID-19 eben jene Vorsicht und Rücksicht walten, von der ich eben gesprochen habe. Dafür gilt ihnen, den Mitarbeitenden der Pflege, mein und unser aufrichtiger Dank. Nordrhein-Westfalen und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann haben sich seit Beginn der Pandemie mit Erfolg für eine hohe Impfquote eingesetzt. Gleichzeitig haben wir während des Gesetzgebungsverfahrens und danach immer wieder auf Herausforderungen bei der Um- und Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht hingewiesen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, die antragstellende Fraktion ist selbst Teil der Ampelkoalition auf Bundesebene. Ihre Haltung zum Thema findet dort keine Mehrheit. Mehr noch: Die Koalitionsräson der Ampel bindet ihnen die Hände, einen inhaltlich entsprechenden Antrag dort einzubringen, wo er eigentlich hingehören würde: in den Deutschen Bundestag. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Freien Demokraten, (Marcel Hafke [FDP]) 02.09.2022 die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und die Zukunftskoalition von CDU und Grünen sind offen für in der Sache konstruktive Vorschläge. Wofür wir aber nicht zur Verfügung stehen, sind Anträge, die Sie hier einbringen, weil Sie einen Erfüllungsgehilfen für Anliegen suchen, die Sie selbst in den eigenen Reihen nicht durchsetzen können. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)

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