André Kuper
Vielen Dank, Herr Dr. Vincentz. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir über die Finanzierung der Pflegeeinrichtungen reden, sprechen wir über drei Kostenblöcke. Landtag Zum einen unterhalten wir uns über pflegebedingte Kosten. Dafür ist die Pflegeversicherung zuständig. Im Pflegeversicherungsgesetz steht auch ganz deutlich: Die Pflegeversicherung ist für pflegebedingte Kosten zuständig. Es ist also zunächst klar festzustellen, dass in Bezug auf höhere Preise für Energie und auch andere gestiegene Kosten, die mit der Inflation zusammenhängen, die Pflegeversicherung nicht zuständig ist. In diesem Zusammenhang sprechen wir aber auch über die Tariflöhne. Soweit sie pflegebedingt sind, ist die Pflegeversicherung zuständig. Ich habe schon vor zwei oder drei Wochen ein Gespräch mit den Krankenkassen- und Pflegekassenverbänden in Nordrhein-Westfalen, mit dem vdek und den beiden AOKs, über diese Frage geführt. Für diejenigen, die jetzt in diese Tarife eintreten, ist es in Nordrhein-Westfalen so, dass diese Tarife auch bezahlt werden. In einem Paragrafen im Pflegeversicherungsgesetz steht auch, dass die Pflegekassen pflegebedingte Tarifverträge refinanzieren müssen – nicht sollen oder können, sondern müssen. Dass das so deutlich in diesem Gesetz steht, hat vielleicht ein bisschen mit meiner seinerzeitigen Arbeit als Pflegebeauftragter zu tun. Ich war nicht bereit – das sage ich hier ganz klar –, Wünsche von Pflegeeinrichtungen, die nicht nach Tarifverträgen bezahlen, nachzukommen, das alles weiter aufzuschieben. Dass wir in der Pflege so viele Probleme haben, wie das jetzt der Fall ist, hängt nämlich auch damit zusammen, dass dort früher in vielen Bereichen untertariflich bezahlt worden ist. Dass das Image der Pflege so ist, wie es ist, hat viel damit zu tun. Tarifverträge sind in der Sozialen Marktwirtschaft etwas Normales und nichts Unnormales. Es gibt auch einen Aufstieg für Arbeitsplätze durch Tarifverträge. Deshalb bin ich ein großer Anhänger davon, dass Tarifverträge eingehalten werden – nicht nur in der Pflege, sondern auch woanders. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Bei unseren Heimen haben wir einen weiteren großen Kostenblock. Das sind die Investitionskosten, die in Nordrhein-Westfalen hoch sind. Man könnte auch sagen: Das ist das, was man woanders an Miete zahlt. Im Übrigen waren die Renditen von Sozialobjekten für die Investoren in den letzten Jahren nicht schlecht. Wir haben in Nordrhein-Westfalen sogar eine Verordnung erlassen müssen, um das wieder in einen normalen Rahmen zu bringen. Neben Schleswig-Holstein ist Nordrhein-Westfalen aber das einzige Bundesland, das hier noch richtig finanziert. Wir haben das Pflegewohngeld. Man hat sich früher dafür entschieden, nicht die Heime zu 02.09.2022 subventionieren, sondern – wie beim Wohngeld – die Menschen, die in Heimen leben, mit bestimmten Einkommensverhältnissen. Dafür wenden die Kommunen in unserem Land – es handelt sich um eine kommunale Leistung – jedes Jahr 500 Millionen Euro auf. Wir sind das einzige Bundesland, das dem Grundsatz der Pflegeversicherung, dass die Länder und die Kommunen dafür zuständig sind, die Pflegeinfrastruktur zu finanzieren, noch in einem gewissen Umfang nachkommt. Auch da muss sich Nordrhein-Westfalen also nicht verstecken. Das ist unter vielen Landesregierungen auch so fortgeführt worden, wie wir das gemacht haben. Nun kommen wir zu den Energiekosten und zu den anderen Kosten, die im Volksmund auch als Hotelkosten bezeichnet werden. Durch die Energiekosten und durch höhere Lebensmittelpreise haben wir jetzt ganz klar einen Kostenschub; das kann keiner leugnen. Er ist aber von Heim zu Heim unterschiedlich. Es macht eben einen Unterschied, ob sie mit Gas heizen und wie die Gasverträge aussehen, ob sie mit Öl heizen, ob sie mit Pellets heizen oder ob sie Wärmepumpen haben. Deswegen ist es richtig, dass jetzt die Kostenträger – das sind die Sozialhilfeträger und die Pflegekassen – verhandeln. Denn es ist nun einmal im Gesetz so geregelt, dass sie auch über diese Bereiche, die sie nicht finanzieren, verhandeln. Weil der einzelne Pflegebedürftige ja nicht so gut verhandeln kann, hat der Staat gesagt: Dafür verhandeln die Kostenträger. Diese Verhandlungen finden auch in Nordrhein-Westfalen statt. Natürlich muss jetzt Haus für Haus geschaut werden, wie viel Geld es wirklich mehr haben muss. Ich freue mich auf jeden Fall darüber, dass die Christophoruswerke keine Erhöhung von 1.000 % vornehmen. Wir haben heute mit ihnen telefoniert. Sie haben Gott sei Dank einen neuen Energievertrag mit einer Steigerung von 30 % hinbekommen. (Beifall von Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]) Das ist schon etwas anderes als 1.000 %. Aber auch 30 % werden bei den Kosten natürlich reinschlagen. Die Menschen, die in einem Pflegeheim leben und in der Grundsicherung sind, bekommen diese Kosten über die Grundsicherung finanziert. Dieser Teil ist also – wie bei allen anderen, die von der Grundsicherung leben – geregelt. Jetzt müssen wir über diejenigen reden, die nicht in der Grundsicherung sind. (Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Genau!) Auch darum haben wir uns natürlich mit den Kollegen aus dem zuständigen Ressort der Landesregierung gekümmert. Diese Menschen haben einen Anspruch auf Wohngeld. Landtag Jetzt warten wir einmal ab, was beim Wohngeld in Berlin in den nächsten Tagen passiert. Man hört ja, dass es Überlegungen gibt, für Wohngeldbezieher wegen der steigenden Energiekosten etwas zu tun. Wie auch in der Gesamtbevölkerung könnte es bei den betroffenen Menschen in den Heimen und ihren Familien so sein, dass viele über Wohngeld in Pflegeheimen nicht gut informiert sind. Deswegen muss es unser Job als MAGS sein, uns darum zu kümmern, dass die Informationen, welche Möglichkeiten es über das Wohngeld gibt, in den Heimen zur Verfügung stehen, wenn wir wissen, was beim Wohngeld passiert. Das wissen wir ja in drei oder vier Tagen. Wir werden uns also um diese Dinge kümmern. Ich möchte noch einen weiteren Punkt ansprechen, der mir auch sehr wichtig ist. Frau Kapteinat, Sie haben die Krankenhäuser angesprochen. Ja, unsere Krankenhäuser haben sowieso Sorgen. Die Coronahilfen sind ausgelaufen. Schaut man sich die Belegungszahlen der Krankenhäuser über einen längeren Zeitraum hinweg an, sind sie bei Weitem nicht bei der Anzahl der Behandlungsfälle wie vor Corona. Das macht den Krankenhäusern zu schaffen. Bei den Krankenhäusern ist es aber so, dass das Land nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz dafür zuständig ist, die Gebäude zu unterhalten und für gute Technik zu sorgen. Jetzt wissen wir alle, dass das Land Nordrhein-Westfalen dieser Verpflichtung in den letzten 30 Jahren nicht in vollem Umfang nachgekommen ist. Ich will noch einmal daran erinnern, dass Schwarz-Gelb in den letzten fünf Jahren über 2 Milliarden Euro mehr in unsere Krankenhäuser investiert hat als die Regierungen davor. Wenn man aber über einen ganz langen Zeitraum – so lange ich denken kann – 500 Millionen Euro für 330 Krankenhäuser bezahlt, kann damit kein Mensch die Krankenhäuser in Schuss halten. Deswegen bin ich unserem Ministerpräsidenten und auch der Koalitionsvereinbarung dankbar, dass sich die Regierung ganz klar dafür entschieden hat – es ist auch noch einmal in der Regierungserklärung gesagt worden –, dass wir da einen Schwerpunkt setzen. Für die Kosten der Energie in Krankenhäusern ist aber die Krankenkasse zuständig. Die Krankenkasse muss Medikamente, Personal und die Betriebskosten bezahlen. Deswegen muss auch diese Frage mit den Krankenhäusern und den Krankenkassen verhandelt werden. Die Zuständigkeit dafür ist im Krankenhausgesetz eindeutig geregelt. – Schönen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
