Dr. Marcus Optendrenk
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mehrfach angesprochen worden: Das Land unterstützt mit dem Förderprogramm „Wohneigentum Nordrhein-Westfalen“ Bürgerinnen und Bürger bei der Schaffung von selbst genutztem Wohneigentum in Nordrhein-Westfalen. (Zuruf von der AfD) Landtag 400 Millionen Euro stehen in diesem Jahr dafür zur Verfügung. Diese Förderrichtlinie – Kollege Witzel hat die Historie noch einmal hergeleitet – setzt den parlamentarischen Auftrag des Hohen Haus aus der letzten Wahlperiode um. Es gibt ein sehr schlankes und einfaches Bewilligungsverfahren. Die Fördervoraussetzungen sind so gewählt, wie im parlamentarischen Auftrag angelegt, und sie sind gleichzeitig rechtssicher ausgestaltet. Das bedeutet umgekehrt, dass die nachträgliche Änderung einer Förderrichtlinie, wie von der antragstellenden Fraktion gefordert, nicht anzuraten ist. Übrigens werden junge Familien selbstverständlich von der Förderung profitieren; denn sie sind natürliche Personen im Sinne der Richtlinie. Die Förderhöhe von 2 % bzw. im Einzelfall maximal 10.000 Euro – also 2 % des Kaufpreises mit der Deckelung auf 500.000 Euro – führt zu spürbaren Entlastungen, um selbst genutztes Wohneigentum zu ermöglichen. Natürlich ist die Frage aufgetreten, wie es um den Abruf der Mittel steht. Herr Witzel, Sie haben eben selbst gesagt, dass wir erst ein paar Tage dran sind. Gleichwohl sind aber bereits 10.000 Anträge eingegangen, von denen die ersten auch schon bewilligt worden sind, und das bisherige Antragsvolumen liegt bei rund 75 Millionen Euro. Wenn das also in den ersten wenigen Tagen und noch bevor der Ministerpräsident die Werbetrommel gerührt hat so geschehen ist, bin ich guter Hoffnung, dass dieses Programm ausreichende Bekanntheit und eine ausreichende Akzeptanz erfährt. In Bezug auf die Einführung eines Freibetrags bei der Grunderwerbssteuer ist Folgendes festzustellen: Wir warten hier in der Tat auf die aktuelle Bundesregierung, die in ihrem Koalitionsvertrag den Ländern eine flexiblere Gestaltung bei der Grunderwerbssteuer in Aussicht gestellt hat. Eine der Varianten ist auch die Einführung eines Freibetrags. Konkrete Gesetzesvorschläge harren allerdings noch der Umsetzung. Herr Kollege Witzel, vielleicht könnten Sie mit Ihren hervorragenden Kontakten zu unserem ehemaligen Landtagskollegen, der jetzt Bundesfinanzminister ist, ein wenig auf die Tube drücken, damit dieses besondere Anliegen, das wir gemeinsam haben, ein wenig beschleunigt wird. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Es ist tatsächlich nur ein einziger Satz im Grundgesetz, der geändert werden muss; es handelt sich um kein hoch komplexes Prüfverfahren. Ich meine, dass das BMF bei einer entsprechenden politischen Anleitung von oben durchaus in der Lage wäre, sehr schnell einen Referentenentwurf vorzulegen. Die Regierung dort arbeitet jetzt schon fast ein Jahr, und die Wahlperiode beträgt nur vier Jahre. Damit nicht das passiert, was in der letzten Wahlperiode 02.09.2022 passiert ist, wäre bei dem schlanken Verfahren, das Sie hier innerparteilich wählen könnten, wirklich die Bitte, dass wir schnell einen Vorschlag bekommen, den wir hier umsetzen können. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
