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Ralf Witzel

FDP 02.09.2022 Sitzungen 18/7

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Anstoß der Debatte über eine sogenannte Übergewinnsteuer sind die gegenüber den Vergleichsquartalen im Vorjahr 2021 sprunghaft angestiegenen Umsatzerlöse einiger großer Energiekonzerne, insbesondere im Bereich des Ölgroßhandels und des Raffineriegeschäfts. Erlau-Landtag ben Sie mir deshalb vorab einige Klarstellungen in dieser Debatte. Die vielen kleinen, mittleren und größeren Unternehmen bei uns in Nordrhein-Westfalen stellen sich jeden Tag aufs Neue dem Wettbewerb und kalkulieren genau, welche Kosten sie angesichts der Konkurrenz im In- und Ausland in Form von höheren Preisen an ihre Kunden weitergeben können. Von einer funktionierenden wettbewerblichen Konkurrenz profitieren wir alle in Form von innovativen neuen Produkten und Dienstleistungen, aber auch in Form von angemessenen Preisen durch disziplinierend wirkende Wettbewerber. Entsprechend groß ist das Unverständnis und der Unmut, wenn sich einige wenige im Bereich der Energiekonzerne – häufig multinational agierende Unternehmen – bei ihrer Preisgestaltung offenbar diesen disziplinierenden Marktkräften entziehen. Bei funktionierendem Wettbewerb gibt es kaum plausible Gründe, warum bei identischen Produktionsprozessen die Gewinnmargen im Raffineriegeschäft, also der Aufbereitung und Weiterverarbeitung des Rohöls, mit steigendem Rohölpreis ebenfalls im aktuell zu beobachtenden Umfang steigen sollten. Eine solche Entwicklung ist gefährlich, rüttelt sie doch an der gesellschaftlichen Akzeptanz der unseren Wohlstand sichernden marktwirtschaftlichen Ordnung. (Beifall von der FDP) Ich gehe davon aus, dass bei dieser Problembeschreibung hier im Hohen Haus weitgehend Einigkeit bestehen dürfte. Spannender wird es allerdings bei der Wahl der richtigen Instrumente, um eine solche Schieflage anzugehen. Eine undifferenzierte Übergewinnsteuer ist problematisch; denn die Höhe des unternehmerischen Gewinns ist komplex. Im Fall von BioNTech beispielsweise haben wir alle gesehen, dass unternehmerisches Risiko mit langjährigen Forschungsinvestitionen im wettbewerblichen Wettlauf um den besten Impfstoff kurzfristig zu Gewinnsprüngen führen kann, wenn eine erfolgreiche Markteinführung gelingt. Diese Pioniergewinne senden auch für die Zukunft das wichtige Signal, dass sich Forschung und Innovation auszahlen können. Aber dieser Erfolg ist keinesfalls gewiss. Die Schattenseite hat das inzwischen fast etwas in Vergessenheit geratene Biotech-Unternehmen CureVac erlebt, das seinen Coronaimpfstoff trotz hoher Forschungsinvestitionen leider nicht zur Marktreife bringen konnte. Das Fazit aus diesen Beispielen lautet: Es gibt in der marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung klare Kriterien zur Beurteilung von unternehmerischen Überschüssen. Das entscheidende Kriterium ist beim Versuch, gute von vermeintlich schlechten Gewinnen zu trennen, nicht das Bauchgefühl oder die 02.09.2022 Empörungslage. Zentrales Kriterium ist und muss auch weiterhin sein, ob Gewinne im Wettbewerb erzielt werden oder unter Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung zulasten anderer Marktteilnehmer entstehen. Genau darum ist eine pauschale Übergewinnsteuer ein falsches Instrument für die angesprochene Problemlage. Was wir brauchen, ist eine deutliche Verschärfung des Kartellrechts mit einem ausgebauten und schlagkräftigen Instrumentenkasten. (Beifall von der FDP) Dieser Instrumentenkasten muss für die Behörden sowohl die Beweisführung als auch die Sanktionierung im Falle der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung nochmals deutlich erleichtern. Wer sich dann nicht an die Spielregeln eines fairen Wettbewerbs hält, muss zu Recht empfindlich bestraft werden. Unser Ziel kann und darf es nicht sein, dass wir als Staat erst zahnlos zusehen, wie einige Unternehmen unter Ausnutzung ihrer beherrschenden Stellung von allen Kunden, den Unternehmen wie Bürgern gleichermaßen, überhöhte Preise fordern können, nur um dann in einer zweiten Runde als Staat zu versuchen, einem Teil dieser Erlöse wieder habhaft zu werden. Daher ist es umso bedauerlicher, dass die in Berlin ebenfalls angestoßene Debatte um eine schnelle und deutliche Novellierung des Kartellrechts im aktuellen Getöse um vermeintlich gute und böse Gewinne untergeht. (Beifall von der FDP) Mit diesem Getöse mag man die Stimmung beim nächsten Stammtisch gewinnen, man packt aber die eigentlichen Probleme dabei nicht an der Wurzel. Viel schlimmer ist noch, dass man durch den Fokus auf Nebenkriegsschauplätze temporär den Handlungsdruck verlagert und verschleppt drängende Reformen im Wettbewerbsrecht. Da wir als FDP-Landtagsfraktion an einer ernsthaften Problemlösung im Sinne unserer Bürger und im Sinne eines fairen Wettbewerbs interessiert sind, können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Der Sachverhalt als solcher treibt auch uns um, aber der Instrumentenkasten für funktionierende Marktwirtschaft besteht aus Markt und Wettbewerb und dem Kartellrecht. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)

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