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Christof Rasche

02.09.2022 Sitzungen 18/7

Das Wort hat jetzt Minister Karl-Josef Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die einrichtungsbezogene Impfpflicht beschäftigt unser Land seit Dezember letzten Jahres. Sie war von Anfang an eine große Herausforderung – sowohl in der Umsetzung als auch in der politischen Argumentation –, denn sie war am Anfang der damaligen Landtag Debatte eine Vorstufe zur allgemeinen Impfpflicht, die dann aber vom Deutschen Bundestag nie beschlossen worden ist. Es ist geltendes Bundesrecht. Natürlich muss ein Land – da habe ich gar keine Interpretationsspielräume – geltendes Bundesrecht umsetzen. Wir haben das so gemacht, dass wir den Gesundheitsämtern Geld und Personal zur Verfügung gestellt haben. Zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden haben wir Leitlinien erstellt, wie man diese Entscheidungen auch nach Abwägung treffen muss. Das Grundgesetz sagt nämlich: Am Ende muss man natürlich jeden Einzelfall betrachten. Ist der Schaden, wenn ich das mal so sagen darf, durch die Weiterbeschäftigung einer nicht geimpften Pflegekraft höher, wenn man ein Vertretungsverbot ausspricht, weil es dann zu Personalmangel kommt, oder lässt man sie in die Einrichtung? Man muss zugeben, wenn man das alles mal ganz normal sieht, dass zu dem Zeitpunkt, als sie beschlossen worden ist, Stand der Erkenntnisse war, dass, wenn man gut geimpft ist, man sich nicht infiziert, und wenn man sich nicht infiziert, kann man auch keine anderen Menschen anstecken. Das ist mit Omikron jetzt anders geworden; das muss man ganz klar sagen. Auch wir gut geimpften Menschen können uns infizieren und andere Menschen anstecken. Es gibt einige Wissenschaftler, die sagen, dass, wer gut geimpft oder genesen ist, sich vielleicht nicht so schnell ansteckt, aber auch das ist nach dem, was ich weiß, nicht eindeutig. Jetzt gibt es folgende Situation: Es ist September, und wir haben es mit einem Gesetz zu tun, das Ende des Jahres ausläuft, wenn nichts passiert. Das ist die Lage. Ich kenne in Berlin aber niemanden, der klar erklärt, ob dieses Gesetz verlängert wird. Natürlich habe ich mit dem Bundesgesundheitsminister darüber gesprochen. Ich habe gesagt: Lieber Karl, sag mir mal, wie es mit dem Gesetz weitergeht. – Darauf sagt er: Na ja, wir müssen mal gucken. – „Mal gucken“ ist aber keine Lösung, denn man muss schon wissen, wie es mit dem Gesetz weitergeht, weil die Ermessensentscheidung doch auch mit der Frage zu tun hat, wie es denn beim Bundesgesetzgeber mit diesem Gesetz weitergeht. Ich habe mir gut überlegt, was ich jetzt sage: Je näher wir an den Termin kommen, an dem dieses Gesetz ausläuft, desto mehr großes Verständnis habe ich, wenn Ermessensentscheidungen so ausfallen, dass man kein Betretungsverbot ausspricht. Das sage ich hier ganz klar, denn alles andere ist in dieser Situation irgendwie nicht mehr vermittelbar. Ich glaube auch nicht, dass sich das durch den neuen Impfstoff sehr verändert. Nach dem, was ich so höre – Sie gehören auch alle Parteien an, die im Deutschen Bundestag sitzen –, sehe ich nicht, dass 02.09.2022 es im Bundestag eine Hurrastimmung gibt, diese einrichtungsbezogene Impfpflicht zu verlängern. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das ist aber ein Unterschied!) Deswegen muss man schon sehen: Wenn es im September darum geht, ein Berufsverbot und ein Einkommensverbot auszusprechen, ist es für denjenigen, der in diesem Ermessensspielraum zu entscheiden hat, durchaus begründbar, dass er den Ermessensspielraum so auslegt, dass er nicht zu einem Betretungsverbot kommt. Wenn wir uns die Landschaft in Nordrhein-Westfalen angucken, dann nehmen wir ein sehr unterschiedliches Verhalten der Gesundheitsämter in dieser Frage wahr, aber es gibt überall eine sehr große Zurückhaltung, was die Aussprechung von Betretungsverboten angeht, und dafür habe ich auch ein gewisses Verständnis. Ich kenne im Übrigen Bundesländer, die sich von Anfang an nicht besonders an der Umsetzung dieses Gesetzes beteiligt haben. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das sind aber keine guten Vorbilder!) Wir haben damals in Nordrhein-Westfalen gesagt, wir schaffen die Leitlinien, wir machen es, wir sind bundestreu, wir setzen es um. Dies taten übrigens auch Bundesländer, in denen andere Parteien als hier an den Landesregierungen beteiligt sind. Also, die Sache ist wirklich nicht so einfach. Jetzt zu sagen, wir sollten eine Bundesratsinitiative in Angriff nehmen, damit es ausläuft, macht meiner Meinung nach keinen Sinn. Denn eines kann ich Ihnen auch sagen: Die Bundesratsinitiative wird niemals so schnell beraten, wie das Gesetz ausläuft, wenn der Deutsche Bundestag zu keiner Verlängerung kommt. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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