Olaf Lehne
Guten Morgen. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Vogt, was Sie hier ausgeführt haben, ist an Oberflächlichkeit nicht zu überbieten. Es ist meines Erachtens in der Art der Darstellung viel zu einfach und dementsprechend auch falsch. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Beifall von Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Sie tun so, als stünden 80 Milliarden Euro zur Verfügung, die man einfach mal so für die Bevölkerung ausgeben kann. Salopp gesagt: Man hat sie mal übrig. – Gucken Sie sich Ihre Haushalte der vergangenen Jahrzehnte an. Sie müssten eigentlich wissen, wie verschuldet dieses Land ist und welche Verantwortung wir der Bevölkerung gegenüber haben, der wir auch nachkommen. Landtag Ihr Antrag erscheint mir in einem Landesparlament absolut fehl am Platz. Viele Ihrer dort vorgetragenen Kritikpunkte an der Gasumlage teile ich. Doch warum diskutieren Sie diese nicht zuerst intern mit der Bundes-SPD und in der Ampelkoalition? Ihre Partei ist auf Bundesebene in der Regierungsverantwortung. Bundeskanzler Olaf Scholz verfügt über sämtliche Handlungsmöglichkeiten, um Ihre Forderung umzusetzen. Es ist unbestritten, dass zahlreiche Unternehmen momentan an der Krise verdienen. Es gibt auch welche, die verlieren. Dass dies moralisch nicht gerecht erscheint, ist ebenfalls nachvollziehbar. Doch wie genau soll ein Übergewinn bzw. ein Untergewinn von einem Gewinn abgegrenzt werden? Wie uns zahlreiche Verfassungsrichter permanent bestätigen, ist dies alles juristisch nicht so leicht umsetzbar. Das ifo Institut nennt acht weitere Gründe, warum eine Übergewinnsteuer keine gute Idee ist. Die sollten Sie sich einmal anschauen. Wenn gehandelt werden soll, dann muss auf Bundesebene gehandelt werden und dementsprechend, wenn möglich, bundeseinheitlich. Warum die SPD die nordrhein-westfälische Landesregierung erneut zu einer Initiative im Bundesrat aufruft, bleibt ebenfalls schleierhaft. Im Bundesrat wurde bereits über Übergewinne von Unternehmen infolge des Ukraine-Krieges debattiert. Die Initiativen von Bremen, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen wurden im Bundesrat am 8. Juli 2022 bereits abgelehnt. Eine erneute Debatte erscheint daher wenig sinnvoll. Zudem hatte die SPD bereits in einer Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses des Bundestags im Juli die Gelegenheit, der Besteuerung von sogenannten Übergewinnen von Energiekonzernen auf Antrag der Fraktion Die Linke zuzustimmen. Diesen Antrag hat die SPD jedoch abgelehnt. Auch die FDP hat sich bisher vehement gegen eine Übergewinnsteuer ausgesprochen. Einigen Sie sich doch erst einmal auf Bundesebene, wie Sie zu einer Übergewinnsteuer nun tatsächlich stehen. Ihr Antrag macht auf Landesebene keinen Sinn. Wir lehnen ihn daher ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU)
