Yvonne Gebauer
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die uns allen bekannte einrichtungsbezogene Impflicht ist am 15. März dieses Jahres in Kraft getreten, und sie sieht vor, dass grundsätzlich alle im Gesundheitswesen tätigen Personen über einen Impf- oder Genesungsnachweis Landtag verfügen müssen. Damit sollen insbesondere vulnerable Personengruppen geschützt werden, die ein erhöhtes Risiko eines schweren oder gar tödlichen Krankheitsverlaufs aufweisen. Seit Beginn der Pandemie kamen solche Krankheitsverläufe vermehrt in Krankenhäusern oder in Alten- und Pflegeheimen vor. Obwohl es in unseren Reihen Vorbehalte gegen diese Grundrechtseinschränkung gibt, haben die Freien Demokraten im Deutschen Bundestag Ende des vergangenen Jahres diese Regelung gemeinsam mit der SPD und mit den Grünen auf den Weg gebracht. Der Zeitpunkt spielte dabei eine nicht unerhebliche Rolle; unser Land befand sich damals schließlich auf dem Höhepunkt der Delta-Welle mit zahlreichen schweren Krankheitsverläufen insbesondere unter den ungeimpften Personen. Damals ging man auch noch davon aus, dass geimpfte Personen in der Regel keine Viren an die von ihnen betreuten Patientinnen oder Patienten übertragen können. Kurzum: Mit der Einführung einer einrichtungsbezogenen Impflicht war die Hoffnung verbunden, vulnerable Gruppen effektiv schützen zu können. Mit dem fast zeitgleichen Aufkommen der Omikron-Varianten hat sich das Infektionsgeschehen allerdings erheblich verändert. Heute wissen wir, dass eine Impfung zwar weiterhin vor einem schweren Krankheitsverlauf und dem Tod schützt, nicht aber vor der Infektion an sich sowie der möglichen Weitergabe an Dritte. Vor diesem Hintergrund halten wir es für dringend erforderlich, die Verhältnismäßigkeit der einrichtungsbezogenen Impfflicht grundsätzlich neu abzuwägen. (Beifall von der FDP) Man kann es an dieser Stelle auch anders formulieren: Wenn ich weiß, dass der beabsichtigte Effekt nicht oder nur in unzureichendem Maße eintritt, dann brauche ich eine solche Regel nicht. (Beifall von der FDP) In diese Richtung hat Ende Juli auch Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann gedacht, als er laut einer dpa-Meldung die einrichtungsbezogene Impfpflicht infrage stellte, weil eben die Impfung Ansteckungen nicht ausschließt. Für uns Freie Demokraten ist es jetzt an der Zeit, diese einrichtungsbezogene Impfpflicht tatsächlich auch auf den Prüfstand zu stellen. Beliebt – ich glaube, das darf man hier sagen – war sie ohnehin nie, weil sie von vielen Betroffenen als Vorstufe zur allgemeinen Impfpflicht verstanden wurde, die im Deutschen Bundestag bekanntermaßen keine Mehrheit fand. 02.09.2022 Hinzu kommt, dass die durchschnittliche Impfquote in unseren Kliniken mit durchschnittlich 95 % auch ohne eine Impfpflicht sehr hoch ist. Man muss den Beschäftigten auch wiederum erklären können, warum der Staat sie zur Impfung verpflichtet, während die von ihnen betreuten Patientinnen und Patienten von dieser Regelung nach wie vor ausgenommen sind. Last, but not least ist die Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impflicht mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand verbunden. So müssen Gesundheitsämter Meldungen von Arbeitgebern im Gesundheitswesen überprüfen. Seit April stand in Nordrhein-Westfalen für mehr als 20.000 Beschäftigte eine Einzelfallprüfung durch das jeweilige Gesundheitsamt an. Deshalb fordert auch der Landkreistag hier bei uns in Nordrhein-Westfalen eine sofortige Abschaffung dieser einrichtungsbezogenen Impfpflicht. In diesem Zusammenhang äußerte sich der Hauptgeschäftsführer Dr. Klein laut Meldung vom 24. August wie folgt: „Die Gesundheitsämter dürfen nicht weiter mit einer Aufgabe beschäftigt werden, die letztlich keinen signifikanten Schutz für vulnerable Gruppen gewährleistet“. Schließlich macht diese Regelung auch nur dann Sinn, wenn sie tatsächlich mit Sanktionen verknüpft ist, diese lassen sich aber nur verhängen, wenn die ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Gesundheitsämtern gemeldet und dann im Anschluss natürlich auch überprüft werden. Bei der Überprüfung der Meldungen und der Verhängung von Sanktionen scheinen die Gesundheitsämter bei uns hier in Nordrhein-Westfalen mit sehr unterschiedlicher Intensität gearbeitet zu haben, wie eine Beantwortung der Landesregierung zeigt. Also, gute Pandemiepolitik zeichnet sich nicht durch das Festhalten an persönlichen Überzeugungen aus, sondern vielmehr durch die Anerkennung der Realität und der Bereitschaft, darauf zu reagieren. Wenn sich das Infektionsgeschehen verändert, muss sich auch die Politik verändern.
