Andrea Stullich
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Medienstaatsvertrag definiert den Auftrag an den öffentlichrechtlichen Rundfunk und an seine Anstalten klar und eindeutig, nämlich – Zitat –: „die demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Gesellschaft zu erfüllen.“ Weiter: „Ihre Angebote haben der Bildung, Information, Beratung und Unterhaltung zu dienen. Sie haben Beiträge insbesondere zur Kultur anzubieten. Auch Unterhaltung soll einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entsprechen.“ Ich finde diese Grundsätze nach wie vor richtig. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Damit die Menschen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch in Zukunft akzeptieren, müssen sie 02.09.2022 nachvollziehen können, wie er finanziert wird. Dafür müssen die Sender selbstverständlich transparent machen, was sie wofür ausgeben, sie müssen deutlich machen, wie sie Verschwendung unterbinden, und sie müssen nachweisen, dass sie wirtschaftlich und sparsam arbeiten. Gleichzeitig muss der Rundfunkbeitrag natürlich bezahlbar bleiben. Die Berechnungen dafür sind nicht Gegenstand politischer Beliebigkeit. Bei uns wird der Finanzbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks von einer unabhängigen Kommission festgelegt und gerade nicht von einem Parlament. Denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eben nicht staatlich finanziert, er ist gesellschaftlich von uns allen finanziert. Der Rundfunkbeitrag ist ein Solidarbeitrag für unabhängige Berichterstattung. Diese soll unsere Demokratie und die Teilhabe daran fördern: durch Informationen und Nachrichten, durch Hintergründe und Diskussionen, durch Wissensvermittlung und Servicebeiträge, durch kulturelle Angebote und regionale Inhalte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade weil der öffentlich-rechtliche Rundfunk das Privileg hat, immer auskömmlich finanziert zu sein, muss er sich vor seinem Publikum rechtfertigen. Er muss jeden Tag neu beweisen: Wir leisten etwas, was andere so nicht leisten können. Die Anstalten müssen sich in Zukunft besser darauf einstellen, dass sich die Mediennutzung im digitalen Zeitalter geändert hat, insbesondere in der jungen Zielgruppe. Deshalb ist es genau richtig, dass sich die Regierungschefs der Länder darauf verständigt haben, den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu aktualisieren und zu konkretisieren. Ziel ist es, das öffentlich-rechtliche Profi zu schärfen und die Gremien in den Sendern im Hinblick auf Aufsicht und Kontrolle zu stärken. Wenn aktuell beim Rundfunk Berlin-Brandenburg offenbar die Kontrollmechanismen versagt haben, heißt das im Umkehrschluss: Die entsprechenden Regelungen gehören natürlich auf den Prüfstand und müssen verbessert werden. Selbstverständlich müssen die Verfehlungen …
