Plenarprotokoll 18/53
15.12.2023 · 91 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: FDP (9)AfD (9)CDU (8)GRÜNE (8)SPD (7)
Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich heiße Sie alle herzlich zu unserer heutigen, 53. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen willkommen. Mein Gruß gilt auch den Gästen auf der Besuchertribüne, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien sowie den Zuschauerinnen und Zuschauern an den Bildschirmen. Für die heutige Sitzung haben sich 25 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen. Zum Geburtstag gratulieren können wir heute gleich zweifach, nämlich einmal Thomas Schnelle von der Fraktion der CDU und einmal Frau Ministerin Gorißen. (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Beiden herzlichen Glückwunsch und alles Gute! (Beifall von allen Fraktionen und der Regie- rungsbank) Vor Eintritt in die Tagesordnung weise ich darauf hin, dass die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen mit Schreiben vom 13. Dezember 2023 beantragt haben, vor Eintritt in die Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung zu beschließen, diese um den Tagesordnungspunkt 6 – „Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW – BürgEnG)“ Drucksache 18/5849, dritte Lesung – zu ergänzen. Die Aussprache hierzu soll im Rahmen einer Block-I-Debatte geführt werden. Gemäß § 20 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung kann der Landtag vor Eintritt in die Tagesordnung beschließen, diese zu ergänzen. Hierbei handelt es sich um eine Entscheidung, die der Landtag mit Mehrheit trifft. Bevor wir zu dieser Abstimmung kommen, frage ich, ob zu dem Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung noch das Wort gewünscht wird. – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über diese Ergänzung abstimmen. Wer stimmt ihr zu? – Das sind CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD und FDP. Wer enthält sich? – Das ist die AfD. Dann darf ich feststellen, dass der Antrag auf Ergänzung angenommen ist. Des Weiteren haben sich alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen zwischenzeitlich darauf verständigt, die Tagesordnung um einen neuen Tagesordnungspunkt 7 – Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/7195 – zu ergänzen. Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt ist nicht vorge-15.12.2023 sehen. – Hiergegen sehe ich keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so. Ich rufe auf: 1 Für ein zukunftsfestes und klimaneutrales Nordrhein-Westfalen – Übermäßige Bürokratie konsequent abbauen, Wirtschaft entlasten, Wirtschaftsstandort stärken und Transformation beschleunigen Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/7190 Ich eröffne die Aussprache. Als Erster spricht für die CDU ihr Abgeordneter Goeken.
Matthias Goeken CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die deutsche Wirtschaft schrumpft. Im aktuellen NRW.BANK.ifo-Geschäftsklima-Index zeichnet sich in der Konjunkturentwicklung immerhin eine Talsohle ab. Das Ausmaß der Verunsicherung in der Wirtschaft ist aber groß, und die Unfähigkeit der Ampel in Berlin zu schneller Priorisierung und Kompromissfindung hat bereits zu erheblichem Schaden an unserem Investitionsstandort geführt. Der deutsche Wirtschaftsstandort leidet darüber hinaus unter massiven Belastungen, die unsere wirtschaftliche Stärke langfristig bedrohen. Die zahlreichen Unternehmen und Betriebe kämpfen jedoch nicht nur mit den Folgen der Energiekrise und der hohen Inflation, sondern auch mit dem zunehmenden und branchenübergreifenden Belastungsfaktor der Bürokratie. Langwierige Genehmigungsverfahren, komplizierte Amtswege und eine übermäßige Nachweis- und vor allem Dokumentationspflicht sind nur einige Beispiele, die unsere Wirtschaft stark einschränken und somit ein enormes wirtschaftliches Potenzial hemmen. Laut Ergebnis des Jahresberichtes des Normenkontrollrates haben die Belastungen durch die Bürokratie ein Rekordhoch erreicht. Kurzum: Es besteht dringend Handlungsbedarf. Der Mittelstand bildet das Rückgrat unserer Wirtschaft und stellt mit 67 % der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätze einen wichtigen Faktor im Wirtschaftssystem Nordrhein-Westfalens dar. Es kann und darf nicht sein, dass bürokratische Hürden die Ressourcen des Mittelstandes erschöpfen und besonders kleinen Unternehmen das Leben unnötig schwer machen. (Beifall von der CDU) Landtag Statt auf neue Regelungen, Gängelungen und Einschränkungen zu setzen, müssen wir mehr Mut für Freiheit haben und Vertrauen für unsere wirtschaftlichen Zugpferde aufbringen. Aus diesem Grund setzen wir uns als Zukunftskoalition für unsere Wirtschaft ein und wollen diese mit klugen und gebündelten staatlichen Rahmensetzungen unterstützen, um die Chance einer klimaneutralen Transformation für das Industrieland Nordrhein-Westfalen zu wahren. Unser Anspruch ist es, Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern sowie auch langfristig wirtschaftliche Wachstumspotenziale und Investitionen freisetzen zu können. Einen guten Ansatz bildet der Anfang November dieses Jahres beschlossene Pakt zwischen dem Bund und den Ländern, der die Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung fokussiert. Jetzt gilt es, diesen Pakt schnell und konsequent auf allen staatlichen Ebenen mit Leben zu füllen und die Umsetzung konsequent voranzutreiben. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Doch auch das wird alleine nicht reichen. Aus diesem Grund haben wir als schwarz-grüne Koalition es uns zur Aufgabe gemacht, darüber hinausgehende Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die zur Planungsbeschleunigung beitragen. Darunter fällt vor allem, personelle Ressourcen zu bündeln, um die Verfahren schneller bearbeiten zu können. In diesem Kontext stellt die Digitalisierung einen wichtigen Meilenstein dar. Ziel ist es, dass Bürokratie für Unternehmen geringer und digitaler ausfällt. Gerade bei der Datenerhebung und den Statistikpflichten begrüßen wir als Koalition medienbruchfreie Datenübertragung, um den Aufwand für Unternehmen so gering wie möglich zu halten. Wir wollen die Registermodernisierung zusammen mit dem Bund endlich abschließen und verfolgen das Once-Only-Prinzip als handlungsleitende Maxime. So müssen Unternehmen Standarddaten nur einmal hinterlegen. Das beschleunigt nicht nur Verwaltungsleistungen deutlich, sondern treibt auch den Digitalisierungsprozess enorm voran. Ich habe fast 25 Jahre unsere Bäckerei, einen Familienbetrieb, geführt. Daher weiß ich um die Sorgen und Nöte vieler Unternehmen aus Handwerk und Mittelstand, besonders die der jungen Unternehmensnachfolger. Wir müssen deshalb jetzt anpacken; denn das Haushaltschaos in Berlin zeigt einmal mehr, wie wichtig verlässliche Politik ist. Ganz nach dem Prinzip „One In – One Out“ müssen wir bei neuen Regelungsvorhaben bestehende Vorschriften überprüfen, um Bürokratie nachhaltig abzubauen. Nur so machen wir den Weg für Investitionen und Innovationen frei und 15.12.2023 sorgen für einen attraktiven sowie leistungsfähigen Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen, (Beifall von der CDU) in dem auch langfristig mit privatem Kapital investiert wird. Ich bitte daher um Unterstützung unseres Antrags und wünsche Ihnen allen ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Matzoll.
Jan Matzoll GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen wunderschönen guten Morgen! Wir leben in einer Zeit großer Herausforderungen. Auf die Coronapandemie folgten der brutale Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine, als Folge dessen die Energiekrise und damit einhergehend die gegenwärtige konjunkturelle Schwächephase. Am 7. Oktober 2023 gab es dann das brutale Massaker, den brutalen Massenmord durch die Hamas in Israel. Gleichzeitig haben diese akuten Krisen, diese akuten Grausamkeiten nichts an den großen, generationenübergreifenden Krisen und Herausforderungen geändert. Die Klimakrise und die Biodiversitätskrise beschäftigen uns weiterhin bzw. spitzen sich sogar dramatisch zu. Außerdem leben wir in einer Zeit großer Veränderungen, eines großen Um- und Aufbruchs bezüglich der Art und Weise, wie wir wirtschaften, wie wir produzieren und – Stichwort „Kreislaufwirtschaft“ – wie wir gebrauchen statt verbrauchen. Diese Veränderung, diese Transformation erfordert von uns eine Geschwindigkeit und eine Prozessoptimierung, wie wir sie bisher – das muss man ganz ehrlich sagen – im staatlichen Handeln nicht kannten. Hier müssen wir an die strukturellen Probleme heran; diese gilt es zu beheben. Neben dem Fachkräftemangel sind das vor allem Bürokratie und fehlende Digitalisierung. An dieser Stelle setzen wir mit unserem Antrag an, in dem es um Bürokratieabbau und Digitalisierung geht. Denn unnötige Bürokratie kostet Geld, hemmt ökologische Transformation und bremst die Wirtschaft. Was ich bereits gesagt habe, als wir hier im Herbst über einen Antrag des Kollegen Brockes von der FDP-Fraktion gesprochen haben, ist auch heute noch richtig: In den Gesprächen mit Industrie, Mittelstand und Gewerkschaften bekommen wir neben den Energiepreisen und dem Fachkräftemangel die Landtag überbordende Bürokratie als zentralen Bremsklotz für die wirtschaftliche Entwicklung in diesem Land genannt. Seitdem ist mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds des Bundes ein weiterer Unsicherheitsfaktor dazugekommen, der durch den Haushaltskompromiss auf Bundesebene immerhin zum Teil geklärt werden konnte. Warum also jetzt dieser Antrag, wenn es seitens der Opposition bereits Aufschläge in diesem Themenbereich gab, die fraglos wichtige und richtige Aspekte beinhalten? Ich möchte hier vor allem drei zentrale Aspekte ansprechen. Erstens. Bürokratieabbau ist nicht einfach nur politische Haltung. Bürokratieabbau ist in erster Linie große Handwerkskunst. Denn seien wir mal ehrlich: Die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung hatte sich das Thema „Bürokratieabbau“ auch schon auf die Fahnen geschrieben und mit ihren Entfesselungspaketen zahlreiche Veränderungen auf den Weg gebracht. (Dietmar Brockes [FDP]: Und leider nicht fort- gesetzt!) Trotzdem stehen wir heute bei den Themen „Bürokratieabbau“ und „Planungsbeschleunigung“ noch nicht dort, wo wir hinwollen. Denn es geht – bei allem Verständnis für diese Entfesselungsrhetorik und bei aller Zustimmung zu den Zielen – um mehr als um Entfesselung. Es geht um pragmatische Prozesse in unseren Behörden und um die Frage, welche Prozesse wir heute wieder so einrichten würden, wenn es sie nicht schon gäbe. Diese Überzeugung wird im Wirtschaftsministerium, wird in der Landesregierung bereits gelebt. (Dietmar Brockes [FDP]: Wo denn?) Dafür bin ich Mona Neubaur und insbesondere allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die diese Veränderungen mit Leben füllen, sehr dankbar. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Dietmar Brockes [FDP]) Diese Expertise der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben wir in unserem Antrag explizit in den Mittelpunkt gestellt. Bürokratieabbau geht nur gemeinsam mit denen, die es im Alltag konkret umzusetzen haben, und nicht gegen sie. Wir sorgen zusammen mit den Akteuren dafür, bestehende Regelungen immer wieder auf ihre Alltagstauglichkeit zu überprüfen und da, wo notwendig, Bürokratie abzubauen. Das führt mich zum zweiten Aspekt: Digitalisierung. Digitalisierung ist mehr als ein fancy Schlagwort auf Schwarz-Weiß-Plakaten. Digitalisierung verändert die Art und Weise, wie staatliche Stellen agieren, von Grund auf. Deswegen ist es so wichtig, zu verstehen, 15.12.2023 was Digitalisierung eigentlich bedeutet, was Medienbruchfreiheit bedeutet, was es bedeutet, notwendige Datenweitergabe zu ermöglichen und zu automatisieren. Auch das adressiert unser Antrag. Drittens. Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung dürfen nicht zum Abbau von Umwelt-, Naturund Verbraucherschutzstandards führen. Dieser wichtige Aspekt, der aufgrund der Vielfältigkeit der Krisen ganz entscheidend ist, fehlte bisher in Oppositionsanträgen, die diesen Themenkomplex adressierten. Wir stellen auch diesen Aspekt sicher und zeigen ganz deutlich: Planungsbeschleunigung, der Kampf gegen die Klimakrise sowie der Kampf gegen die Biodiversitätskrise können Hand in Hand gehen. Sie müssen es sogar – sowohl aus ökologischer Verantwortung als auch zur Sicherung von Akzeptanz. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich freue mich, mit Ihnen im kommenden Jahr im Ausschuss weiter konstruktiv über Bürokratieabbau und Planungsbeschleunigung zu sprechen. Doch bevor es wieder um Beschleunigung geht, steht erst einmal die Entschleunigung an. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und Ihren Liebsten frohe Weihnachten und eine schöne Auszeit. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Matzoll. – Für die SPD spricht der Abgeordnete Herr Schneider.
René Schneider SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Unnötige Bürokratie abzubauen ist gut; alle wissen das. Dabei, wie das gelingen kann, scheiden sich allerdings die Geister. Eines kann ich Ihnen aber verraten, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen: Diesen Antrag braucht es nicht, um Bürokratie im Land NRW abzubauen. (Beifall von der SPD und der FDP) Indem Sie diesen Antrag stellen, verhalten Sie sich wie ein Autofahrer, der laut hupend auf der Auffahrt steht. (Heiterkeit von der SPD) Statt einfach loszufahren, macht er auf sich aufmerksam. Er will, dass aber auch wirklich alle Nachbarinnen und Nachbarn sehen, was er vorhat. Die CDU sitzt am Steuer und hat schon in der vergangenen Wahlperiode zum gleichen Thema laut gehupt. Da saß die FDP noch auf dem Beifahrersitz. Nun schauen die Grünen von vorne rechts zu. Gestern wie heute hupen Sie aber nur. Sie fahren nicht Landtag los. Gar nichts hat sich bewegt. Allein durch lautes Hupen wird auch in der 18. Wahlperiode nichts Entscheidendes passieren. (Beifall von der SPD) Denn Sie stehen weiter da und wissen nicht, wie Sie es machen sollen. Das beweist dieser Antrag, den es nicht gebraucht hätte, schon im Forderungsteil. Mit „One In – One Out“ ist Ihnen zwar der Applaus beim kommenden IHK-Neujahrsempfang sicher. Doch auch die Industrie- und Handelskammern wissen, dass es so einfach nicht ist. Wie soll es denn funktionieren, eine neue Regel nur dann aufzustellen, wenn man dafür eine andere Regel außer Kraft setzt? Machen Sie dazu künftig in jedem Gesetz- und Erlassentwurf einen Vorschlag nach dem Motto: „Für das folgende Gesetz setzen wir dieses und jenes außer Kraft“? Muss das dann im gleichen Ressort passieren? Oder sind die Löschvorschläge gegenseitig deckungsfähig? Kann man schon Regeln auf Verdacht aussetzen, um später Luft für neue Regeln zu haben? (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sie fahren rückwärts und nicht nach vorne! Das ist das Problem!) Sie merken schon: Eine komplexe Herausforderung löst sich eben nicht mit flotten Slogans. Wie schwer Ihnen das konsequente Streichen von unnötigen Regelungen fällt, hat die Diskussion um den Schutz von Streuobstwiesen vor 14 Tagen hier im Parlament gezeigt. (Dr. Ralf Nolten [CDU]: Ach, Quatsch! Sie ha- ben das nicht verstanden!) Wir haben Ihnen vorgeschlagen, einen Paragrafen im Landesnaturschutzgesetz zu streichen, weil das Bundesnaturschutzgesetz schon alles regelt, also „One Out“. Das haben Sie abgelehnt. Stattdessen wird der NRW-Umweltminister nun per Erlass einen Stichtag festlegen, an dem regelmäßig geschaut wird, wie es um die Streuobstwiesen im Land steht. Nach Entbürokratisierung hört sich das nicht an, eher nach „Two In – Nothing Out“. (Beifall von der SPD) Selbst wenn wir den vorliegenden Antrag schon beschlossen hätten, hätte das an Ihrer Entscheidung doch nichts geändert. Deswegen brauchen wir keine Sammlung von Buzzwords wie „One In – One Out“, „One-Stop-Shop“ und „No-Shop-Agency“. (Heiterkeit von der SPD) Wir brauchen mehr Menschen in Genehmigungsbehörden, die schnell prüfen und ihren Stempel unter Anträge setzen. Zwar klingt das dann nicht so sexy. Aber das löst die Probleme. 15.12.2023 (Beifall von der SPD – Zuruf von Dr. Ralf Nol- ten [CDU]) Wir brauchen eben die richtige Einstellung, Herr Dr. Nolten, (Beifall von Dr. Ralf Nolten [CDU]) sowie Verantwortliche in den Ministerien und Behörden, die vorangehen. Das sind Behördenleiterinnen und -leiter, Ministerinnen und Minister und nicht zuletzt der Ministerpräsident, der sein Kabinett zum Sparen von Regeln ermuntern muss, ja, dazu offensiv auffordern sollte. (Beifall von der SPD) Meine Damen und Herren von der CDU, die Sie ja am Steuer dieser Koalition sitzen: Hören Sie endlich auf, zu hupen, und fahren Sie stattdessen einfach mal los. Dafür braucht es diesen Antrag nicht. Das wird die Beratung im Ausschuss ganz sicher zeigen. Wir stimmen der Überweisung deshalb natürlich und sehr gerne zu. – Glück auf und ein gesegnetes Weihnachtsfest! (Beifall von der SPD)
André Kuper
Danke schön, Herr Schneider. – Für die FDP spricht der Abgeordnete Herr Brockes.
Dietmar Brockes FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nordrhein-Westfalen ist in Deutschland wirtschaftlich abgehängt. In allen wichtigen Kennzahlen steht Nordrhein-Westfalen schlechter da als die meisten anderen Bundesländer. Jetzt wird auch allen deutlich: Das Geld ist knapp. Das Bundesverfassungsgericht hat den Kurs des Bundesfinanzministers gestärkt, dass man Politik nicht mehr zulasten der zukünftigen Generationen machen darf. (Beifall von der FDP – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Wer war denn hier Wirtschaftsmi- nister?) Deshalb ist jetzt Politik ohne Geld das Gebot der Stunde. Daher schlagen wir Freien Demokraten einen effizienten Bürokratieabbau vor. Dieser entlastet die Wirtschaft zum Nulltarif. Wir begrüßen die Antragsinitiative. Bemerkenswert ist allerdings: Die Kollegen von der CDU scheinen den Antrag ohne ihren grünen Koalitionspartner geschrieben zu haben. Die Begriffe „Umwelt“ und „Natur“ kommen in dem Antrag jeweils nur einmal vor. Sie wirken wie grüne Feigenblätter. Vielleicht war es aber auch genau andersherum: Bürokratieabbau darf überall stattfinden, nur nicht in den beiden genannten Bereichen. Um es klar zu sagen: Landtag (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Mal sehen, was Sie darunter verstehen!) Die Forderungen und Aufträge des Antrags sind alle richtig – aber, Herr Kollege, alter Wein in neuen Schläuchen ohne echtes Innovationspotenzial. (Vereinzelt Beifall von der FDP) Die Koalitionsfraktionen formulieren 18 Aufträge an ihre eigene Landesregierung. Davon sind zwölf Aufträge altbekannte Forderungen, zwei sind lediglich Prüfaufträge, und zwei richten sich an den Bund. Lediglich zwei Forderungen sind neu. Das ist also das ambitionierte Vorgehen der selbst ernannten Zukunftskoalition. Meine Damen und Herren, ich sage Ihnen aber auch klar: Statt des Antrages wäre es doch eigentlich Aufgabe der Wirtschaftsministerin gewesen, in den letzten anderthalb Jahren mit Bürokratieabbau anzufangen – nein, ich muss sagen: ihn fortzusetzen; denn in diesem Land hat Bürokratieabbau unter Minister Pinkwart sehr wohl stattgefunden. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Jetzt, so hört man von der Ministerin, gilt nur noch Klimaschutz und sonst nichts. Das ist traurig. (Beifall von der FDP) Kommen wir zu den Details: In Ihrem Antrag steht der Auftrag für Genehmigungsmanagerinnen und -manager auf Bezirksregierungsebene zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Dies ist, um es klar zu sagen, ein FDP-Original, zuerst im Antrag unserer Fraktion vom Januar dieses Jahres Drucksache 18/2566 zu finden. Wir freuen uns, dass Sie jetzt diesen Punkt übernommen haben, hätten uns aber noch mehr gefreut, wenn Ihre Ministerin das auch schon umgesetzt hätte. Wir sind der Auffassung, dass der Antrag der Koalition ein Update verdient hat. Dazu passt der umfangreiche Antrag unserer Fraktion, den wir bereits im Verfahren haben. Im Januar wird dazu eine Anhörung stattfinden, bei der auch der hier vorliegende Antrag einbezogen werden soll. Das Ziel der Freien Demokraten ist, Wirtschaft und Bürger dauerhaft von Bürokratie zu entlasten. Wir laden deshalb die Koalitionsfraktionen und die Landesregierung herzlich ein, mit uns gemeinsam ein zukunftsweisendes Bürokratieentlastungsgesetz für Nordrhein-Westfalen mit Vorbildcharakter für ganz Deutschland voranzutreiben. Dabei muss im Zentrum stehen, dass der Bürokratieabbau in Nordrhein-Westfalen automatisiert werden muss. Dazu gehören ein Bürokratiecheck in Form eines landeseigenen Bürokratiekostenindex nach Vorbild des Bundes und ein landeseigener, unabhängiger Normenkontrollrat, der die Bürokratiebelastung in Nordrhein-Westfalen regelmäßig überprüft. Für alle 15.12.2023 rechtlichen Regelungen in NRW soll ein One-in-twoout-Prinzip verpflichtend werden. Bei jeder neuen Belastung für Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung muss an anderer Stelle für mehr Entlastung gesorgt werden. Ich frage Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen: Sie werden ja gleich das Bürgerenergiegesetz beschließen. Wo ist denn da Ihre Entlastung? Sie schreiben selbst „One In – One Out“. Dann müssten Sie eigentlich so konsequent sein und gleichzeitig ein anderes Gesetz abschaffen. Deshalb ist zu befürchten, dass das hier wieder eine reine Floskel ist. Für alle Verwaltungsleistungen ist ab dem 1. Januar 2025 ein Digitalisierungsgrundsatz und ein Recht auf digitale Erledigung einzuführen. Jeder Kontakt mit der Verwaltung soll digital möglich sein. Für alle Digitalisierungsmaßnahmen sollen Praxislabore auf Ebene der zentralen Digitalisierungsbehörde des Landes eingeführt werden. Dienstleistungen der Verwaltung sollen schon frühzeitig und in engem Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern durch Praxistests entwickelt werden. Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Förderprogramme für die Kommunen mit schlechter Kosten-Nutzen-Relation und unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand sind zu streichen. Die frei gewordenen Mittel sind den Kommunen ohne Zweckbindung zur Verfügung zu stellen. Für Industrieanlagen, insbesondere Windenergieanlagen, sind Standards zu etablieren, die Typengenehmigungen ermöglichen. All das wäre echter Bürokratieabbau. Er ist mit den Freien Demokraten zu machen, aber mit Ihrer Mehrheit wohl leider nicht. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Brockes. – Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kommen wir zum Dauerthema, das bei keinem Wahlkampf fehlen darf: dem Bürokratieabbau. Nachdem die Landesregierung zwei Jahre geschlafen hat, keine eigenen Ideen hatte und keine Vorschläge erarbeitet hat, müssen nun die Abgeordneten der Koalition diese auffordern, doch mal etwas zu tun – zumindest auf dem Papier. Der Antrag beginnt dann aber wieder mit der üblichen Falschbehauptung, die Energie- und Wirtschaftskrise sei Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Nun, liebe grün-grüne Koalition, anscheinend hat Russland Deutschland direkt und exklusiv Landtag angegriffen. Oder wie ist es zu erklären, dass alle G20-Länder ein positives Wachstum haben, außer Argentinien und Deutschland, die beide schrumpfen? Während die G20-Länder mit 3 % wachsen, schrumpft Deutschland um 0,6 %, und NRW steht mit einem Minus von 1,1 % noch schlechter da. Anscheinend wurde nicht nur Deutschland, nein, sogar direkt NRW von Putin überfallen. Putin hat jetzt wohl sogar die Netzbetreiber gezwungen, die Netzentgelte zu verdoppeln und um 5 Milliarden Euro zu erhöhen. Meine Damen und Herren, wenn man den schändlichen Überfall Putins auf die Ukraine als Ausrede für das eigene Versagen heranzieht, dann ist das schon ein besonderer Tiefpunkt hier im Parlament. (Beifall von der AfD) Dabei sind die Gründe für den Verfall unserer Wirtschaft inzwischen mehr als offensichtlich. So macht der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks deutlich – ich zitiere –: „Beim Thema Energiepolitik hat sich die Politik schwer verlaufen. Es war eine politische Entscheidung der Bundesregierung, aus der Atomenergie und anderen Energien auszusteigen, während der Stromhunger des Landes gleichzeitig massiv wächst. Wärmepumpen sind de facto Stromheizungen und Elektroautos werden an der Steckdose aufgeladen. Verknappung des Angebots und Vergrößerung der Nachfrage: Das ist eine Rechnung, die nicht aufgeht.“ Eine Rechnung, die nicht aufgeht! Hier macht der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks aber einen entscheidenden Fehler: Er geht davon aus, dass diese Regierung rechnen kann. Nun gut, alle, die rechnen können, sehen, dass die wahre Ursache für den wirtschaftlichen Niedergang die katastrophale Energiepolitik ist. Doch statt diese zurückzuführen, zu bekämpfen, beschleunigen die Koalitionsparteien die Transformation in die wirtschaftliche Bedeutungslosigkeit weiter. Doch nicht mit uns, der Alternative für Deutschland. Wir werden weiter für einen starken Wirtschaftsstandort in NRW und Deutschland kämpfen! (Beifall von der AfD) Bürokratieabbau, wie gesagt, ein Thema für jeden Wahlkampf. So ist es nicht verwunderlich, dass es dazu auch immer wieder Anträge gibt, zuletzt von der CDU am 20. April 2021. Schon darin beklagen Sie, liebe CDU, dass die Wirtschaftskraft der Akteure bedauerlicherweise beschränkt wird durch komplexe bürokratische Auflagen und langwierige Genehmigungsverfahren. Vor zweieinhalb Jahren beklagt, und zweieinhalb Jahre nichts getan. Nun und jetzt der neue Antrag, fast identisch mit dem alten Antrag. 15.12.2023 Kreislaufwirtschaft in allen Ehren, jetzt recyceln Sie schon Ihre eigenen Anträge. Aber komplett recycelt haben Sie den Antrag dann doch nicht. Denn das Ziel des Bürokratieabbaus haben Sie hier schon mal deutlich abgesenkt. One in, One out – so solle zukünftig gearbeitet werden. Für jede neue Vorschrift soll eine alte weg, fordern Sie. Vor zweieinhalb Jahren waren Sie noch bei One in, Two out, also für jede neue Vorschrift sollten zwei gestrichen werden. Das zeigt, Sie wollen die Bürokratie gar nicht abbauen, sondern Sie wollen das Chaos manifestieren. Der aktuell größte Treiber in Sachen „Bürokratiekosten“ sind übrigens die Grünen – ja, die Grünen. Die Tagesschau zitierte vor ein paar Tagen den Normenkontrollrat: „Neue Gesetze haben noch nie so viele Kosten und bürokratischen Aufwand verursacht wie im zurückliegenden Jahr. Das zeigt ein Bericht des Normenkontrollrats. Größter Kostentreiber war demnach das Gebäudeenergiegesetz.“ Das Gebäudeenergiegesetz der Grünen. Die größte Bürokratieentlastung in Deutschland wäre es, wenn die Grünen sich selbst auflösen würden. Weil sie das aber nicht machen werden, freuen wir uns darauf, dass die Wähler diesen Job Stück für Stück erledigen. Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss und werden weiterkämpfen für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
André Kuper
Danke, Herr Loose. – Als Nächstes spricht für die Landesregierung Herr Minister Laumann in Vertretung für Frau Ministerin Neubaur. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Abbau von bürokratischen Belastungen ist eine wirtschaftspolitische Maßnahme, die in Zeiten der Krisen und in Zeiten der Transformation an Bedeutung gewinnt. Wir wollen unsere Unternehmen und die Beschäftigten entlasten, damit sie sich auf das konzentrieren können, was jetzt wichtig ist, nämlich die wirtschaftlichen Chancen der Zukunft zu ergreifen, in Zukunftstechnologien zu investieren und damit gesellschaftlichen Wohlstand und gute Arbeitsplätze zu sichern. Auf diesem Weg unseres Landes zur ersten klimaneutralen Industrieregion Europas stellen wir als Landesregierung die Weichen so, dass ermöglicht wird, was wichtig ist. Landtag In einer konjunkturell schwierigen Zeit mit den Nachwirkungen der Pandemie bei Lieferketten und schwächelndem Welthandel, einem anhaltend hohen Inflationsdruck, steigenden Zinsen und nicht zuletzt sehr hohen Energiepreisen, die unser Land mit seinen energieintensiven Branchen besonders belasten, ist Bürokratieabbau Entlastungs- und Ermöglichungspolitik. Der vorliegende Antrag gibt diesem gemeinsamen Anliegen der Regierungskoalition Ausdruck und fügt sich nahtlos ein in die Maßnahmen, die wir als Landesregierung ergreifen. Wir schaffen in NRW ein Umfeld, das wirtschaftliche Tätigkeiten fördert, statt sie zu hemmen. Dabei haben wir im Blick, dass der Abbau und die Vermeidung von Bürokratie nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung anderer Schutzgüter führen. Insbesondere beseitigen wir überflüssige Belastungen der Wirtschaft, ohne den Verbraucher-, Natur- und Umweltschutz einzuschränken. Wir betrachten den Komplex „Bürokratieabbau“ dabei in einem größeren Rahmen, zu dem die Verwaltungsmodernisierung und die Digitalisierung sowie die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren gehören. Hier setzen wir in einem strukturierten Prozess im Rahmen der Verantwortung des Landes an, der die Ressorts und die Bewilligungsbehörden umfasst. Wir entlasten kleine und mittelständische Unternehmen von übermäßigen Bürokratieanforderungen und Aufzeichnungspflichten. Dafür führen wir Bagatellgrenzen ein und passen sie an. Wir weiten das Prinzip der Änderungsmitteilung aus. Berichtspflichten werden wir mit einer zeitlichen Beschränkung versehen, wo immer es möglich ist. Wir wollen, dass sich die Gesetzgebung in Nordrhein-Westfalen an der einfachsten und unkompliziertesten Lösung in Deutschland orientiert. Insbesondere im wichtigen Bereich der Digitalisierung der Verwaltung macht Nordrhein-Westfalen große Fortschritte. Kernstück der Verwaltungsdigitalisierung ist das Wirtschafts-Service-Portal des Landes. Dieses bauen wir stetig aus und werden 2024 bereits rund 450 Verwaltungsleistungen in rund 100 Onlinediensten für die Wirtschaft bereitstellen. Bis 2025 werden wir außerdem die technischen Grundlagen für den grenzüberschreitenden Datenaustausch zwischen Registern schaffen, bei dem sich das Wirtschaftsministerium eingebracht hat. So wird es möglich, dass die Daten durch Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen nur einmal bereitgestellt werden müssen und dass die abrufende Verwaltung diese Daten nicht erneut erheben und prüfen muss. Dadurch werden Verwaltungsverfahren im Ergebnis beschleunigt. 15.12.2023 Klar ist auch: Wer abbaut, darf nicht übermäßig aufbauen, sonst steht im Saldo keine Entlastung. Deshalb greifen wir die Forderung im vorliegenden Antrag auf und wollen die Entstehung neuen bürokratischen Aufwands konsequent verhindern. Wir arbeiten bereits an einem Konzept, um das Prinzip der Bürokratiebremse in Nordrhein-Westfalen zu verankern. Eine Entlastung der Wirtschaft wird auch mit der Umsetzung des Bund-Länder-Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung erfolgen. Einfache und schnelle Planungs- und Genehmigungsverfahren sind essenziell für das Gelingen der industriellen Transformation zur Klimaneutralität und für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandortes. Für diese Entlastungen der Wirtschaft hat sich die Landesregierung in den Verhandlungen mit dem Bund intensiv eingesetzt. Wir werden den erfolgreichen Umsetzungsprozess zügig und konsequent begleiten und mitgestalten. Darüber hinaus wird sich die Landesregierung auch weiterhin gegenüber dem Bund und gegenüber der Europäischen Union für den Abbau übermäßiger Bürokratie und die Entlastung der nordrhein-westfälischen Wirtschaft einsetzen. Abschließend möchte ich auf die Beratungen des Wirtschaftsausschusses verweisen, zu denen das Wirtschaftsministerium kontinuierlich umfangreiche Berichte zu konkreten Maßnahmen vorlegt. Als Regierungskoalition werden wir die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes NRW weiterhin stützen und fördern (Dietmar Brockes [FDP]: Wo denn?) und dabei insbesondere die Belange der kleinen und mittelständischen Unternehmen im Blick behalten. Durch den entschlossenen Abbau übermäßiger Bürokratie und durch die Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren unterstützen wir die Wirtschaft dabei, ihr volles Potenzial zu entfalten. Dadurch sichern wir Arbeitsplätze in Nordrhein-Westfalen und treiben zugleich die Transformation der Wirtschaft hin zur Klimaneutralität voran, die die wirtschaftlichen Chancen der Zukunft sichert. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Minister Laumann. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Daher schließe ich die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass der Antrag an den Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Landtag Klimaschutz und Energie überwiesen werden soll. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ist jemand gegen diese Überweisungsempfehlung? – Möchte sich jemand enthalten? – Das ist beide Male nicht der Fall. Dann ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen worden. Ich rufe auf: 2 Selbstverständnis „Demokratie“ – eine Aufgabe, die alle angeht. Verbindliche Woche der Demokratie in allen Bildungsstätten Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/7196 Ich eröffne die Aussprache. Als Erstes spricht für die SPD ihr Abgeordneter Herr Wolf.
Sven Wolf SPD
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Jahr 1946: Seit einem Jahr schweigen die Waffen in Europa. Millionen Menschen trauern um Tote und Vermisste in Europa. Es gibt Hunger und Not. Was machten unsere Vorgänger hier im Haus? Sie debattierten über eine Verfassung. Sie gründeten ein neues Bundesland. Sie diskutierten über Grundwerte; und das nach dem – wie Hannah Arendt es beschrieben hat – Drama der Zivilisation. Damals konnte man sich auch die Frage stellen: Gibt es nichts Wichtigeres? – Doch. Faschismus dauerhaft zu verhindern, war aber neben der Lösung der täglichen Not der größte Antrieb für Debatten hier im Haus. Das alles sollten wir uns ständig in Erinnerung rufen, denn nur wer unsere Grundwerte kennt, kann sie leben, und nur wer unsere Grundprinzipien der Demokratie kennt, kann sie leben. Wie erklären wir eigentlich Demokratie? Das ist eine Frage, die wir uns wahrscheinlich ganz häufig stellen, wenn wir mit jungen Menschen diskutieren, weil sie uns hier im Landtag besuchen oder wir in Schulen sind. Ich nehme dann immer ein paar Alltagsbeispiele, Diskussionen, die jeder von ihnen kennt: Wohin geht es im nächsten Urlaub? Dann gibt es Diskussionen über den Lieblingsurlaubsort, und man muss gute Argumente haben, um die anderen zu überzeugen. Um Überzeugen geht es nämlich in der Demokratie. Vor wenigen Tagen habe ich ein Buch bei der Landeszentrale für politische Bildung bestellt und bekommen. „Wer tanzt schon gern allein?“ heißt es; ein Jugendbuch mit wunderschönen Geschichten zum Thema „Demokratie“. Aus einer will ich zitieren. Dort heißt es in dieser sehr lustigen Geschichte: 15.12.2023 „Demokra-Tiere ernähren sich hauptsächlich von freien Gedanken, verschmähen aber auch ein gerechtes Gericht nicht. (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD], Elisa- beth Müller-Witt [SPD] und Inge Blask [SPD]) Sie sind ausgesprochen gesellig und leben üblicherweise in großen Kolonien zusammen.“ In dieser Geschichte tauchen auch weitere Tiere auf. Da gibt es zum Beispiel Parlamen-Tiere. Das sind diejenigen, die für andere diskutieren. Dann gibt es Lamen-Tiere. Die beschweren sich immer, tun aber nichts. Und es gibt Nationali-Tiere, die sich von Zeit zu Zeit, aber sehr unkontrolliert vermehren. (Heiterkeit von Christian Dahm [SPD], Elisa- beth Müller-Witt [SPD], Inge Blask [SPD] und Andrea Busche [SPD]) Wenn es davon zu viele gibt, dann verdrängen sie die Demokra-Tiere. Lesen Sie es selber mal, es hat mir zumindest sehr viel Freude gemacht. Warum ist es gerade jetzt wichtig, dass wir über das Thema „Demokratie“ sprechen? Die Feinde der Demokratie werden immer lauter. Die Feinde der Demokratie sitzen auch hier im Parlament. Minister Reul hat das bei der Ankündigung, die Junge Alternative als Verdachtsfall einzustufen, sehr gut auf den Punkt gebracht. Innerhalb einer Partei, die auch hier im Landtag sitzt, gibt es Gruppen, die – Zitat – „nicht nach demokratischen Spielregeln spielen, sondern das eigene rechtsextremistische Regelwerk vorziehen“. Auch die Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung hat das sehr deutlich auf den Punkt gebracht. Es gibt einen Teil der Bevölkerung, der wendet sich ab, der zieht sich zurück, der macht es sich zu Hause schön. Der andere Teil der Gesellschaft wird immer aggressiver in den öffentlichen Diskussionen. Es bleibt die Mitte, die unsere Demokratie noch trägt und auf die wir setzen müssen. Lassen Sie uns gemeinsam diesen Teil der Mitte, der unsere Demokratie trägt, stärken und diesen Teil der Mitte auch verbreitern. Im vorliegenden Antrag schlagen wir Ihnen vor, dass in allen Bildungseinrichtungen als Leuchtturmprojekt Wochen der Demokratie ausgelobt werden. Das kann in Kindergärten, Grundschulen, Hochschulen, Berufskollegs und Meisterschulen sein. Wir laden Sie gerne ein, dass wir diese und weitere Ideen im zuständigen Fachausschuss ausführlich diskutieren, anreichern und damit gemeinsam unsere Demokratie stärken. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Wolf. – Für die CDU spricht Herr Kollege Okos. Landtag
Thomas Okos CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Demokratie ist die Grundvoraussetzung für Frieden und Freiheit. (Beifall von der CDU) Wir merken gegenwärtig, dass Demokratie nicht selbstverständlich ist. Dachten wir lange, dass sich diese Regierungsform überall etabliert, so mögen wir in den vergangenen Jahren enttäuscht worden sein. Statt einer Entwicklung hin zur Demokratie, gibt es teilweise eine Abkehr. Das gilt nicht nur in anderen Ländern, sondern auch hier bei uns. Wenn uns es etwas an unserer Demokratie liegt, müssen wir sie stärken und beschützen. Das ist Auftrag aller regierungstragenden Fraktionen im Land und im Bund. (Beifall von der CDU – Zuruf von der CDU: Richtig!) Der Antrag der SPD-Fraktion zur Einführung einer verbindlichen Woche der Demokratie in allen Bildungsstätten leistet einen soliden Aufschlag, der unsere gemeinsamen Werte widerspiegelt. Es ist gut, dass wir darüber reden. (Beifall von der SPD) Demokratie kann nur mit einer aktiven Teilnahme funktionieren. Es ist wichtig, dass wir das Bewusstsein für demokratische Werte stärken. Diese entscheidenden Weichen können wir in Bildungseinrichtungen stellen. Da gebe ich dem Antrag recht. Allerdings geht das aus meiner Sicht noch nicht weit genug. Ich bin froh, dass wir darüber diskutieren werden. Ich habe es im Austausch mit vielen Schülerinnen und Schülern erlebt, dass die sagen: Guter Impuls. – Die haben aber noch viel mehr Ideen. Auch der zweite Demokratiebericht hat uns sehr viele neue Einblicke gegeben, so etwa zur Bedeutung von politischer Bildung, die direkt im Lebensumfeld der Menschen stattfindet. Wir sollten politische Bildung also nicht mehr nur in Schulen verankern, sondern sie auch in den Alltag der Menschen bringen. (Beifall von der CDU) Ganz ähnlich verhält es sich mit Social Media. Der größte Teil der Jugendlichen informiert sich dort über das Geschehen. Wo könnte man politische Bildung also besser ansetzen als im digitalen Raum? Politische Bildung sollte nicht nur für diejenigen verfügbar sein, die aktiv danach suchen, sondern auch für die, die bislang keinen Zugang dazu haben. Gleichzeitig müssen wir neue Wege der politischen Bildung gehen. Es reicht nicht mehr, nur auf etablierte Formate wie Projektwochen an Schulen oder das Verteilen von Broschüren zu setzen. Wir müssen viel näher ran. Demokratie muss greifbar werden. Wir sind als Abgeordnete gefordert. Wir müssen 15.12.2023 bereit sein, neue Methoden zu erproben und unsere Ansätze ständig weiterzuentwickeln. (Beifall von der CDU – Dr. Günther Bergmann [CDU]: Genau!) Wir als Abgeordnete sind die besten Demokratiewegweiser. Das hat Wirkung. Ich selbst hatte in den ersten anderthalb Jahren, die ich in diesem Haus bin – ich habe noch einmal gezählt – 25 Besuchergruppen, 708 Besucherinnen und Besucher. Jeder Einzelne zählt. (Jens-Peter Nettekoven [CDU]: Wahnsinn!) Sie kamen größtenteils von Schulen, von Unis und gleich dreimal vom Bundessprachenamt in Hürth. Man merkt, dass es viele persönliche Fragen gibt. Man wird nach dem Urlaub gefragt, aber man wird auch danach gefragt, wie man selber Demokratie lebt und erfährt. Es ist wichtig, dass wir da in den direkten Austausch gehen. Nach den Sommerferien habe ich mal alle Schulen angeschrieben. Ich habe Sie eingeladen, hierhin zu kommen, und angeboten, selber hinzugehen. Es ist wichtig, dass wir nicht nur am Vorlesetag in die Schulen gehen, sondern dass es Grundpfeiler unserer Arbeit im Wahlkreis ist. Uns ist es wichtig, die Verbindung zu halten. Informieren wir also mehr über Social Media. Gehen wir auf die Fragen ein. Sprechen wir die Jugendlichen direkt an. All das sind Wege, unsere Demokratie zu stärken. Lassen Sie uns Mutmacher der Demokratie sein. (Beifall von der CDU – Zuruf von der CDU: Jo! – Zuruf von Jens Kamieth [CDU]) Lassen Sie uns also viel mehr über Demokratie sprechen. Frei nach den Worten von John F. Kennedy: Fragen wir als Politiker nicht, was die Schulen für die Demokratie tun können, sondern wie wir Demokratie in die Schulen bringen können. (Sven Wolf [SPD]: Ui, Kennedy! – Zuruf von der CDU: Oho!) Ich freue mich auf die Beratungen hierzu im Fachausschuss. Wir stimmen der Überweisung zu. Ich freue mich wirklich auf die Diskussion. Abschließend wünsche ich Ihnen und Ihren Familien ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und ein gesundes Jahr 2024 voller Demokratie. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Kollege Okos. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht ihre Fraktionsvorsitzende Frau Schäffer. Landtag
Verena Schäffer GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die EU hat beschlossen, dass sie Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine führen will. Dabei ist für mich noch einmal sehr deutlich geworden, dass seit fast zwei Jahren in der Ukraine ein furchtbarer Krieg tobt. Mir macht das noch einmal deutlich, wie wertvoll Demokratie, Frieden und Freiheit sind. Sie sind eben nicht so selbstverständlich. Diese Demokratie wird auch von innen angegriffen: die Festnahme von mutmaßlichen Mitgliedern der Hamas, der rechtsextreme Terror, die NSU-Anschlagsserie, die rechtsextremen Anschläge von Kassel, Halle und von Hanau, immer wieder das Aufdecken von Reichsbürgergruppen, das Entdecken von Waffen bei Rechtsextremen. Wir wissen alle, wie sehr unsere Demokratie immer wieder bedroht wird. Ich würde der Analyse von Sven Wolf in weiten Teilen durchaus zustimmen, was den Zustand unserer Demokratie angeht. Ich würde an einer Stelle widersprechen wollen, wenn Sie über die Mitte sprechen, weil wir wissen, dass rechtsextreme, antidemokratische Einstellungen gerade auch in der Mitte der Gesellschaft vorhanden sind. Die Studien heißen ja gerade deshalb Mitte-Studien, weil es um unsere demokratische Mitte geht. Wir müssen immer wieder dafür sorgen, dass menschenverachtende Einstellungen zurückgehen, und diesen Einstellungen widersprechen. Ich glaube, im Großen und Ganzen sind wir uns da sehr einig. Es ist gut und wichtig, dass wir uns immer wieder Gedanken darüber machen, wie wir unsere Demokratie stärken können. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Deshalb begrüße ich den Antrag. Ich will dennoch sagen, dass der Antrag für mich einige Fragen offenlässt. Auch in der Rede vorhin sind diese Fragen für mich nicht alle beantwortet worden, weil mir noch nicht ganz klar ist, was Sie sich unter einer Woche der Demokratie vorstellen. Ich finde: Demokratie gehört in den Alltag unserer Bildungsinstitutionen. Es muss in die pädagogischen Konzepte. Ich will ein Beispiel aus unserer Kita nennen, wo Demokratie gelebt wird. Es gibt eine Kinderkonferenz, bei der die Kinder mitentscheiden dürfen und sagen können, was ihnen nicht gefällt und was sie gut finden; also eine Kinderkonferenz als Teil des pädagogischen Konzeptes in der Kita schon für die Kleinsten. Sie können mit darüber entscheiden, was die sechs Gruppen der Kita zu Mittag essen. Einmal in der Woche gibt es ein Wunschessen einer Gruppe. (Sven Wolf [SPD]: Nudeln mit Ketchup!) Das führt dazu, dass es bei uns in der Kita jetzt donnerstags immer Pommes gibt. Pommes sind eine super Sache, aber vor allem ist es super für die Kinder, nicht nur, weil die Pommes gut schmecken, sondern auch, weil es eine Erfahrung von Selbstwirksamkeit 15.12.2023 ist und sie sich aktiv dafür entschieden haben, was es als Mittagessen gibt. Sie erlernen schon in der Kita, dass ihre Stimme zählt. Darauf kommt es an. (Beifall von den GRÜNEN – Sven Wolf [SPD]: Schönes Beispiel!) Ich will auch sagen, dass es mit aktuellen Themen – wir erleben ja nach dem 7. Oktober einen offenen Antisemitismus –, auch mit dem Nahostkonflikt, eine Auseinandersetzung geben muss. Solche Themen können nicht auf die nächste Woche der Demokratie warten, sondern müssen sehr unmittelbar in den Bildungsinstitutionen besprochen werden. Es muss einen Raum dafür geben, damit solche Themen diskutiert und Fragen gestellt werden können, damit man sich austauschen kann. Das steht gar nicht im Widerspruch zu dem Antrag. Ich will damit nur verdeutlichen, dass ich glaube, dass es mit einer Woche der Demokratie nicht getan ist. Ich glaube, das werden Sie genauso sehen; ich habe bei Ihnen zum Teil Kopfnicken gesehen. Lassen Sie uns deshalb darüber diskutieren, was genau Sie mit diesem Antrag vorhaben. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Deswegen soll es in den Ausschuss!) Wenn wir den Demokratiebericht, den wir im Hauptausschuss gerade auf dem Tisch liegen haben, weiter auswerten, passt das gut zu der Frage, wie wir weiter vorgehen. Wir müssen da auch über Zielgruppen sprechen. Wir sind gerade nicht gut darin, alle Zielgruppen anzusprechen. Ich fand es interessant, lieber Sven Wolf, dass du gesagt hast, dass du dir ein Buch bei der Landeszentrale bestellt hast. Es ist super, dass es diese Möglichkeit gibt. Nach der Empfehlung werde ich mir das Buch vielleicht auch bestellen oder einfach bei dir ausleihen, aber ich frage mich: Wer bestellt diese Bücher? Sind das wirklich die Zielgruppen, die wir aktuell nicht erreichen? Ich setze da mal ein sehr großes Fragezeichen. Wenn es um Demokratiebildung und die Vermittlung von Demokratiekompetenz geht, müssen wir auch darüber sprechen, wen wir aktuell erreichen, und vor allen Dingen müssen wir darüber sprechen, wen wir nicht erreichen. Ich weiß nicht, ob die Publikationen allein der Weg sind. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Lassen Sie uns das diskutieren; wenn wir über die Stärkung der Landeszentrale für politische Bildung diskutieren, ist das ein Punkt, den wir ebenfalls besprechen können. Ich will mich am Ende meiner letzten Rede in diesem Jahr dafür bedanken, dass wir insbesondere im Hauptausschuss eine so gute Zusammenarbeit der demokratischen Fraktionen haben. Ich finde das in diesen anstrengenden Zeiten wichtig. Ich will mich Landtag aber auch bei allen anderen Abgeordneten der demokratischen Fraktionen für die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr bedanken. Es war nicht immer einfach – wir haben hier anstrengende Diskussionen geführt –, aber auch das gehört dazu, das ist Bestandteil einer Demokratie. Ich wünsche Ihnen schöne Weihnachtstage und einen guten Rutsch ins neue Jahr! (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ver- einzelt Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Frau Schäffer. – Für die FDP spricht ihr Abgeordneter Herr Wedel.
Dirk Wedel FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Demokratie ist die schlechteste aller Regierungsformen, ausgenommen alle anderen. – Diese bekannten Worte von Sir Winston Churchill möchte ich noch um ein Zitat des ehemaligen Bundespräsidenten Walter Scheel ergänzen: „Die Demokratie ist nicht zuletzt deshalb die beste Staatsform, weil sie sich ihre eigenen Mängel eingesteht.“ Eine liberale Demokratie mit einem starken Rechtsstaat ist das Fundament einer offenen Gesellschaft, in der sich jeder Mensch frei entfalten kann. Wegen ihrer grundlegenden Bedeutung für unser Zusammenleben ist die Demokratie als eines unserer Staatsprinzipien im Grundgesetz verankert und steht unter dem Schutz der Ewigkeitsklausel. Weltweit geraten Freiheit, Rechtsstaat und Demokratie in die Defensive. Der brutale Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine hat den schwelenden Systemkonflikt zwischen Autokratien und Demokratien verschärft und offengelegt. Liberale Demokratien sind aber auch wegen Populisten und Extremisten im Stresstest. Desinformationen, Verschwörungstheorien und Hate Speech greifen die Grundpfeiler des demokratischen Gemeinwesens an. (Beifall von der FDP) Auch in Deutschland sind die Herausforderungen, vor denen unsere Demokratie aktuell steht, groß. Es sind dabei allerdings nicht nur die den politischen Diskurs bestimmenden Themen, welche unsere Demokratie auf eine Bewährungsprobe stellen, sondern auch sinkende Akzeptanz und schwindende Überzeugung. Nach einer repräsentativen Umfrage von policy matters, die im Auftrag der Körber-Stiftung im Juni und Juli dieses Jahres durchgeführt wurde, haben nur noch 43 % der Befragten sehr großes bzw. großes Vertrauen in die Demokratie, während 54 % der Befragten weniger oder nur geringes Vertrauen in die 15.12.2023 demokratischen Strukturen bekundet haben. Die im Antrag erwähnte Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung bestätigt diese Beobachtung. Zweifellos ist es erschreckend und Handlungsauftrag zugleich, wenn 30 % der im Rahmen der Studie befragten Personen der These zustimmen, dass Demokratie eher zu faulen Kompromissen als zu sachgerechten Entscheidungen führe. Der hier zur Beratung stehende Antrag dringt jedoch noch nicht in ausreichendem Maße in die nötige Tiefe vor. So dokumentieren neben der zuvor erwähnten Mitte-Studie 2022/23 der Friedrich-Ebert-Stiftung auch die genannte von der Körber-Stiftung veröffentlichte repräsentative Umfrage sowie der gerade erst vorgestellte zweite Demokratiebericht des Landes Nordrhein-Westfalen eine Erosion des Vertrauens in die Demokratie. Diese Quellen finden jedoch keinerlei Berücksichtigung im Antrag. Einer näheren Betrachtung bedürfte beispielsweise die in der von der Körber-Stiftung veröffentlichten Umfrage aufgezeigte Korrelation einer mittlerweile überwiegenden Zahl von Menschen, bei denen in Bezug auf ihre persönliche Zukunft Sorgen die Zuversicht überwiegen, oder der gestiegene Anteil derjenigen, die die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands pessimistisch sehen. Gerade eine Auseinandersetzung mit dem zweiten Demokratiebericht, der sich in seinem Erhebungsmodus von anderen Untersuchungen dadurch abhebt, dass Menschen aus Nordrhein-Westfalen bereits ab einem Alter von 14 Jahren an der durchgeführten Umfrage teilgenommen haben, wäre nicht nur wünschenswert gewesen. Bedenkt man, dass nach dem Koalitionsvertrag das Wahlalter für Landtagswahlen auf 16 Jahre herabgesetzt werden soll und es bei der vorangegangenen Landtagswahl vor allem junge Menschen gewesen sind, die keinen Gebrauch von ihrem Stimmrecht gemacht haben, wird deutlich, weshalb eine Antragstellung nach Beschäftigung mit dieser Untersuchung wohl sinnvoller gewesen wäre. Überdies stellt sich beispielsweise die Frage, wie wir Menschen wieder für die Demokratie gewinnen können, die aufgrund ihres Alters und der damit verbundenen Lebenssituation kaum oder keine Berührungspunkte mit den Bildungseinrichtungen des Landes haben und von der beantragten Woche der Demokratie nicht erreicht würden. Die Tatsache, dass laut des zweiten Demokratieberichts unter Menschen mittleren Alters die höchste Parteien- und Politikverdrossenheit festzustellen ist, untermauert, dass es auch eines speziell auf diese Personengruppe zugeschnittenen Ansatzes bedarf. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der vorliegende Antrag eine der derzeit größten Herausforderungen der Politik thematisiert; diese betreffen die Resilienz unserer Demokratie. Allerdings bleibt der Landtag Antrag bisher hinter den aus dieser Herausforderung resultierenden Anforderungen an einen übergreifenden Lösungsansatz zurück. Wir freuen uns auf die Diskussion im Ausschuss und stimmen der Überweisung gerne zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Da ich bei einem späteren Tagesordnungspunkt noch einmal hier stehe, kommen die Weihnachtswünsche erst dann. (Heiterkeit – Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD)
André Kuper
Vielen Dank, Herr Wedel. – Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Tritschler.
Sven Werner Tritschler AfD
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD möchte eine sogenannte Woche der Demokratie an allen Bildungseinrichtungen im Land durchführen, denn – so die SPD weiter im Antrag – die Demokratie sei in Gefahr. Dies habe die sogenannte Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung ergeben. Schließlich stünden immer mehr Menschen der etablierten Politik im Lande distanziert gegenüber. Das ist auf mehreren Ebenen so ehrlich – oder eben nicht –, wie man es von Sozialdemokraten gewohnt ist. Erstens ist die Friedrich-Ebert-Stiftung natürlich Ihre eigene parteinahe Stiftung, für die Sie sich im Bundeshaushalt, also vom Steuerzahler, jährlich einen neunstelligen Betrag genehmigen. Zweitens ist das wiederum eine Form der verdeckten Parteienfinanzierung, die Sie sich und Ihren Freunden in den übrigen Altparteien bzw., wie Herr Wüst sagen würde, bei der Allianz des Mittelmaßes gönnen. (Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) Nur einer einzigen Partei gönnen Sie das nicht: der AfD. Das ist ein schwerer und höchst durchsichtiger Fall antidemokratischer Wettbewerbsverzerrung. (Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) Aber das werden irgendwann die Gerichte regeln müssen. Drittens ist diese Studie, wenn man genau hinschaut, handwerklich höchst fragwürdig gemacht. Ich zitiere aus der Neuen Zürcher Zeitung: „[…] wer mit den etablierten Medien fremdelt, die aktuelle Migrationspolitik ablehnt, Ausländer Ausländer nennt oder von der Existenz exakt zwei verschiedener Geschlechter überzeugt ist, wird von den Autoren ins rechtsextremistische Umfeld geschoben.“ Weiter heißt es: 15.12.2023 „Mitte ist offenbar dort, wo der Koalitionsvertrag der ,Ampel‘ abgearbeitet wird.“ Mit anderen Worten: Wer nicht auf SPD-Linie oder auf Linie der anderen Altparteien ist – der Unterschied ist ja kaum wahrnehmbar –, ist Ihrer Meinung nach eben rechtsextrem. Auf dieser fragwürdigen Grundlage konstatiert die SPD dann weiter – ich zitiere –: „wachsende Gefährdung unserer Demokratie.“ Sie meint aber wohl eher eine wachsende Gefährdung der Sozialdemokratie; denn die nähert sich inzwischen bundesweit gefährlich der Einstelligkeit. Die Schlüsse, die Sie daraus ziehen, sind weder einfallsreich noch überraschend noch tauglich, irgendwie das Vertrauen in die Demokratie zu steigern. Die Bildungseinrichtungen, also auch unsere Schulen, sollen unter der Überschrift „Woche der Demokratie“ wieder mal den Status quo bejubeln und alles schlecht machen, was nicht ins sozialdemokratische Weltbild passt. Natürlich ist es nicht so, als gäbe es nicht heute schon landauf, landab genug linksangehauchte Lehrkräfte, die ihre Neutralitätspflichten verletzen und Schüler bedrängen, die nicht ins politisch korrekte Weltbild passen. Wir erhalten regelmäßig und immer mehr Meldungen in dieser Richtung. Wir nehmen auch zur Kenntnis, dass diejenigen, die für die AfD-Fraktion am diesjährigen Jugendlandtag teilgenommen haben, sich nun zum Teil an der Schule Repressalien ausgesetzt sehen, und zwar nicht von ihren Mitschülern, sondern von ihren Lehrkräften. Darüber werden wir aber vielleicht an anderer Stelle noch mal reden müssen. Offenbar ist, was die SPD und ihre Mitstreiter im Staatsapparat unter Demokratie verstehen, das: den eigenen Machterhalt und die Bekämpfung von allem, was dem entgegensteht, und das mit allen schmutzigen Mitteln, auch mit der Drangsalierung von Jugendlichen. Meine Damen und Herren von der SPD, wenn Sie unsere Demokratie retten wollen, dann fangen Sie doch einfach mal an, vor der eigenen Tür zu kehren. Es gäbe wirklich genug im eigenen Laden zu tun. Beginnen Sie doch mal damit, die Verwicklungen Ihres Kanzlers Scholz in die Cum-Ex-Affäre aufzuklären, anstatt sie mit unlauteren Mitteln in die sogenannte Vergesslichkeit zu schieben. Machen Sie Ihre Beteiligung an zahlreichen Medienhäusern in Deutschland transparent und klar erkennbar. Akzeptieren Sie Wahlergebnisse, auch wenn sie Ihnen nicht gefallen. Und sparen Sie auch mal bei sich selbst, anstatt wie Ihr Vorsitzender Ott – wir haben es in der Zeitung lesen können – via Hinterzimmer noch ein bisschen mehr Geld vom Steuerzahler einheimsen zu wollen; Stichwort: „Fraktionszulage“. (Christian Dahm [SPD]: So ein Quatsch!) Landtag Oder seien Sie zumindest so ehrlich und fordern Sie dies öffentlich, anstatt es im Hinterzimmer zu machen. Die deutsche Sozialdemokratie mag in einer Krise sein, die deutsche Demokratie ist es meines Erachtens eher nicht. Ich glaube, sie ist nach Jahren der bleiernen Stagnation innerhalb der letzten zehn Jahre vielfältiger, lebendiger und ehrlicher geworden. Meine Fraktion wird auch im neuen Jahr trotz aller Gegenwehr ihr Möglichstes tun, um auf diesem Wege weiterzugehen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr. (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Nein danke!) Vielleicht nutzen Sie die Zeit für ein wenig Selbstreflexion. Das soll ja nicht schaden. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Landesregierung hat nun Ministerin Ina Brandes das Wort. Bitte sehr.
Ina Brandes
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Rede, die wir gerade hören mussten, ist, glaube ich, der Beweis dafür, dass wir für 52 Wochen im Jahr die Woche der Demokratie brauchen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Wir alle wissen, dass in Deutschland über Hass im Netz, über die Verbreitung von Desinformationen, Verschwörungserzählungen usw. jeden Tag ein Kampf gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung geführt wird, leider auch hier im Parlament. Dagegen müssen wir kämpfen. Das müssen wir in unseren Bildungseinrichtungen, in Schule und Hochschule, in der politischen Bildung tun. Wir müssen das aus meiner Sicht aber vor allen Dingen in den sozialen Medien tun. Ich kann Ihnen nach eigener Anschauung nur empfehlen, mal eine Stunde auf TikTok zu verbringen und den Namen einer Partei einzugeben, die hier sitzt. Sehen Sie sich mal an, was der Algorithmus Ihnen in der Stunde darauf präsentiert. (Thorsten Klute [SPD]: Kanzler Tritschler!) Es ist wirklich nicht zu glauben, was sich dort abspielt und in welcher Art und Weise vor allen Dingen die jungen Menschen, die im Wesentlichen die TikTok-Nutzer sind, mit Fehlinformationen, mit Desinformationen, mit bewusster Diskreditierung unserer Demokratie und vor allen Dingen unserer Politikerinnen 15.12.2023 und Politiker dazu verleitet werden sollen, diesen Staat abzulehnen. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP) Deswegen bin ich sehr froh und finde es sehr richtig, dass wir die Debatte heute führen und sie auch im Ausschuss führen werden. Ich bin als zuständige Ministerin natürlich zu allem bereit, was dazu beiträgt, unsere Demokratie zu stärken und vor ihren Feinden zu schützen. Ich möchte aber herzlich darum bitten, dass wir unsere Diskussion etwas stärker weg vom Analogen und hin zum Digitalen verlagern. Aus meiner Sicht wird dort ganz besonders der Kampf um unsere Demokratie und unsere freiheitliche Grundordnung gefochten. Er muss dort auch gewonnen werden. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen damit zur Abstimmung. Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, dass dieser Antrag an den Hauptausschuss – federführend –, an den Wissenschaftsausschuss, an den Ausschuss für Schule und Bildung sowie an den Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend überwiesen werden soll. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer stimmt dieser Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen, CDU, FDP und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Somit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Ich rufe auf: 3 Ausreisepflicht konsequent durchsetzen – Ausreisegewahrsam am Flughafen Düsseldorf einrichten Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/7203 Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion hat der Kollege Marc Lürbke das Wort. Bitte sehr.
Marc Lürbke FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Druck im Land durch ungesteuerte Migration ist riesig. Unsere Städte und Gemeinden ächzen bei der Auf-Landtag nahme, der Unterbringung und der Versorgung von Flüchtlingen. Das zeigen nicht nur die zahlreichen Überlastungsanzeigen, die gefühlt fast täglich von unseren Kommunen gestellt werden. Besonders irreguläre Migration stellt dabei alle zusätzlich vor riesige Herausforderungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen insbesondere der Grünen, wir haben Ihnen daher schon häufiger gesagt, dass wir dringend mehr Kontrolle brauchen. Wir brauchen dringend mehr Ordnung in der Migrationspolitik. Dazu zählen eben auch konsequente und schnelle Abschiebungen von Personen, die nachweislich kein Bleiberecht in Deutschland haben. Das wäre im Übrigen nicht nur ein wichtiger Beitrag zu mehr Ordnung und Kontrolle, sondern würde auch für eine größere Akzeptanz in der Bevölkerung sorgen. Genau deshalb war ich persönlich sehr froh über den Asylpakt der Bundesregierung und über die MPK-Beschlüsse vom November. Am Mittwochabend war ich ehrlicherweise mindestens genauso erschrocken, um nicht zu sagen, vielleicht sogar gewissermaßen entsetzt darüber, als ich die Meldungen in den verschiedensten Medien gelesen habe – Zitat –: „Asylpakt der Ampel geplatzt“, „Grüne mauern bei Abschiebungen – und zerstören Hoffnungen auf Asylwende“, „Unfassbar: Plötzlich zerpflücken die Grünen das Asylpaket“ usw. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Grün, wir erleben das fast in jeder Debatte zur Migration, aber Sie sind Weltmeister darin, bei jeder politischen Debatte hier mit dem Finger nach Berlin und in Richtung Ampel zu zeigen und sich selbst aus der Verantwortung zu stehlen. Schuld sind immer die anderen. Darüber streiten wir hier genug. Aber ich mag Ihnen sagen: Dieses Mal gibt es schon einen kleinen und feinen Unterschied. Liebe Kolleginnen und Kollegen von Schwarz-Grün, denn diesmal hätten Sie recht, wenn Sie mit dem Finger nach Berlin zeigten. Tun Sie uns nur bitte einen Gefallen: Zeigen Sie mit dem Finger auf die Kolleginnen und Kollegen der Grünen im Bund, und beenden Sie bitte auch diese migrationspolitische Geisterfahrt der Grünen. (Beifall von der FDP) Ich finde es wirklich unverantwortlich. Die grüne Bundestagsfraktion muss ihre Blockadehaltung aufgeben. Unser Land steckt in einer tiefen Migrationskrise. Unsere Kommunen können nicht mehr. Menschen wenden sich von Politik ab. In dieser Phase aus ideologischen Gründen konsequentere rechtsstaatliche Rückführung zu blockieren – ich sagte es –, halte ich für unverantwortlich. Die Menschen erwarten doch endlich Lösungen für mehr Verbindlichkeit in der Migration. Die eigenen Anstrengungen der schwarz-grünen Landesregierung und des grün geführten Integrationsministeriums muss man sowieso 15.12.2023 fast mit der Lupe suchen. Wir haben hier schon sehr häufig darüber gesprochen. Das grenzt auch an Arbeitsverweigerung. Ich sage Ihnen: Das reicht nicht. Weil Sie selbst keine bis kaum Ideen haben, helfen wir gerne mit dem heutigen Antrag und fordern die Einrichtung eines Ausreisegewahrsams am Düsseldorfer Flughafen; denn rechtsstaatliche Rückführungen sind für eine geordnete Migrationspolitik unabdingbar. Abschiebungen sind auch fast immer mit einem erheblichen organisatorischen und personellen Aufwand verbunden. Das gilt insbesondere für Sammelabschiebungen oder für Abschiebungen in einen Zielstaat, mit dem keine beständige Flugverbindung besteht. Genau deshalb sieht der MPK-Beschluss vor, die bundesweiten Kapazitäten auszubauen und entsprechende Einrichtungen an großen deutschen Flughäfen zu schaffen. Genau das, was die Länder in der MPK so formuliert haben, fordern wir jetzt mit diesem Antrag – schlimm genug eigentlich, dass man diese schwarz-grüne Landesregierung dazu noch einmal auffordern muss. Deswegen sage ich Ihnen in aller Deutlichkeit: Schluss bitte mit dieser Arbeitsverweigerung. Kommen Sie bitte in den Arbeitsmodus. (Beifall von der FDP) Sorgen Sie mit Ihren Möglichkeiten für mehr Ordnung und für mehr Kontrolle in der Migrationspolitik. Sichern Sie notwendige Abschiebungen aus Nordrhein-Westfalen, und reduzieren Sie damit den verbundenen Aufwand, soweit es eben geht. Ich will an dieser Stelle auch sagen, wir als FDP erwarten auch von der Stadt Düsseldorf mehr Unterstützung bei der Suche nach einem Standort. Sie war in den letzten Jahren unter Schwarz-Grün in Düsseldorf, wenn man ehrlich ist, nicht gerade hilfreich, als über ein Ausreisegewahrsam am Flughafen Düsseldorf diskutiert wurde. Folgen Sie der MPK. Folgen Sie unserem Antrag. Richten Sie ein Ausreisegewahrsam am Düsseldorfer Flughafen ein. Bitte vergessen Sie nicht, die grünen Geisterfahrer in Berlin wieder einzufangen. – In diesem Sinne vielen Dank und Ihnen allen eine frohe Weihnachtszeit. (Beifall von der FDP)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nunmehr der Kollege Dietmar Panske das Wort. Bitte sehr.
Dietmar Panske CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich dem Kollegen Lürbke gerade zugehört habe, war ich einen Moment am überlegen, ob die FDP überhaupt Landtag noch Teil der Bundesregierung in Berlin ist. Ich weiß es nicht. Ich hatte so meinen Zweifel. Der Kollege Lürbke hat heute, aber auch bei einem gestrigen Tagesordnungspunkt viel über Verantwortung und Zuständigkeiten gesprochen. Den Ball will ich gerne aufnehmen. Es ist keine Frage, dass wir in der Migrationsfrage Steuerung und Ordnung brauchen. Die Zahlen müssen runter. Das habe ich, auch Vertreter der CDU, aber auch der schwarz-grünen Koalition hier und an vielen Stellen schon gesagt. Der Antrag der FDP, ein Ausreisegewahrsam in der Nähe des internationalen Flughafens in Düsseldorf einzurichten, greift – Marc Lürbke hat es gesagt – auf den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler vom November zurück. Wie aber immer in einem Antrag der FDP wird nur ein kleiner Baustein herausgenommen. Alles andere rechts und links wird erst einmal außen vor gelassen. Lieber Marc Lürbke – er weiß das –, das hilft natürlich in der Sache überhaupt nicht weiter. (Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Der Beschluss sieht zum Thema „Abschiebungen“ schließlich vor, dass Bund und Länder – Zitat aus dem Beschluss – prüfen sollen, „ob Abschiebungen unmittelbar aus dafür zu schaffenden Einrichtungen an großen deutschen Flughäfen erfolgen können“, ja oder nein. Wenn man dann prüft – ich hätte mir gewünscht, dass man als antragstellende Fraktion diese Zahlen auch vorträgt –, muss man auch den Blick auf Zahlen, Daten und Fakten richten. (Silvia Gosewinkel [SPD]: Richtig!) In Nordrhein-Westfalen gibt es die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren, Gesamtkapazität 175 Haftplätze. Das sind 23 % der Haftplätze in ganz Deutschland. Derzeit ist die Einrichtung mit 92 Menschen belegt, im Schnitt in diesem Jahr 69 Menschen bei 175 Plätzen – Auslastung: 39 %. Wenn wir dann berücksichtigen, dass wir in Nordrhein-Westfalen auch noch Amtshilfe für andere Bundesländer und die Bundespolizei leisten, macht das in diesem Jahr etwa 20 % der Auslastung aus. Wenn man sich die Zahlen wirklich anschaut, dann stellt man fest: In NRW wird eine Rückführung niemals daran scheitern, dass wir möglicherweise keinen Haftplatz mehr für eine Abschiebung haben. (Beifall von der CDU und Silvia Gosewinkel [SPD]) Lieber Marc Lürbke, vermutlich basiert dieser Antrag aber ja auf der vollmündigen Ankündigung des Bundeskanzlers vor einigen Wochen im SPIEGEL-Interview – ich zitiere –, man müsse endlich im großen Stil diejenigen abschieben, die kein Recht haben, in Deutschland zu bleiben. (Zuruf von Gregor Golland [CDU]) 15.12.2023 An der Aussage habe ich nichts zu kritisieren. Mir fehlt nur so richtig der Glaube daran. Deswegen lohnt es sich – wir haben über Zuständigkeiten gesprochen –, auf die politischen Zuständigkeiten zu schauen. Die Bundesregierung hat eine Gesetzesänderung auf den Weg gebracht, das sogenannte Rückführungsverbesserungsgesetz. Abschiebungen sollen schneller, effizienter kommen. Grundlage für den Gesetzentwurf war nicht die MPK im November, sondern die MPK im Mai. Das Kabinett im Bund – also auch die FDP, soweit sie noch Teil der Bundesregierung ist – hat sechs Monate gebraucht, um einen Entwurf im Kabinett durchzubringen. (Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) In dieser Woche – Marc Lürbke hat es gesagt – wird deutlich, dass die Koalition in Berlin wieder zerstritten ist, wieder keine Entscheidung trifft, (Marc Lürbke [FDP]: Das liegt doch an den Grünen!) und die Beschlüsse werden irgendwann mal, vielleicht im nächsten Jahr, gefasst. (Beifall von der CDU – Zuruf von Gregor Golland [CDU]) Aber was ist für die Steigerung – das verschweigt die FDP auch immer – dieser Abschiebungen – nehmen wir an, das würde wirklich was passieren – elementar wichtig? Es sind die sogenannten Migrationsabkommen mit den Herkunftsländern, weil wir wissen, dass viele ihre Staatsangehörigen nicht zurücknehmen oder bei der Identifizierung nicht helfen. (Marc Lürbke [FDP]: Das werden Sie nie än- dern können!) Und wer ist dafür zuständig? Die FDP in Berlin mit Joachim Stamp! Irgendein Wort davon im Antrag der FDP? Irgendein Wort dazu von Marc Lürbke hier vorne? Nein, keine Forderung an die eigene Partei! (Beifall von der CDU – Zuruf von Marc Lürbke [FDP]) Darum geht es bei Zuständigkeiten und Verantwortung. (Zurufe von der FDP) Damit wir das tatsächlich steuern, ordnen und anschieben können, brauchen wir die gesetzlichen Beschlüsse. Die muss nun mal Berlin treffen. Der Bund muss sie treffen. Das muss die Regierung mit den regierungstragenden Fraktionen tun. Eine Abschiebung scheitert in Nordrhein-Westfalen niemals an einer Unterkunftskapazität. Sollte – das kann ich Ihnen hier versprechen – etwas erforderlich sein, und es wird eng, dann werden wir als schwarz-Landtag grüne Koalition jederzeit, ganz schnell Beschlüsse auf den Weg bringen, damit das in NRW gesichert ist. Das sehe ich aber nicht. Daher ist der Antrag der FDP wenig hilfreich in der Sache, sehr dünn in der Begründung und daher abzulehnen. – Danke schön. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Silvia Gosewinkel das Wort. Bitte sehr.
Silvia Gosewinkel SPD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ihre Überschrift, werte FDP, klingt nach einem logischen Zusammenhang. Wer nach unserem Aufenthaltsrecht kein Bleiberecht in Deutschland hat, der muss ausreisen, ob freiwillig oder eben nicht. Da scheint es ja am pragmatischsten, die Ausreisepflicht direkt an NRWs größtem Flughafen, dem in Düsseldorf, zu verorten. Von dort aus kann man schließlich mehr als 200 Ziele weltweit erreichen. Das klingt erst mal logisch. Doch ich frage mal: Ist das auch klug? (Marc Lürbke [FDP]: Ja!) Abschiebungen sind menschenrechtlich eine herausfordernde Maßnahme. Es ist die letzte Instanz, Menschen in Gewahrsam zu nehmen, im Grunde ihnen die Freiheit zu nehmen. Es befinden sich darunter auch Personengruppen, bei denen oftmals gar keine Fluchtgefahr besteht – zum Beispiel Familien. Kommt jemand seiner Ausreisepflicht nicht nach und wird von der Ausländerbehörde oder der Polizei festgesetzt, wird diese Person erst nach richterlichem Beschluss in die Unterbringung für Ausreisepflichtige nach Büren, kurz UfA, gebracht. Das sind zum Beispiel Menschen, die ihre Mitwirkungspflicht im Asylverfahren verletzen. Wer denkt: „UfA, das klingt nicht wie ein Gefängnis“, der wird vor Ort einen anderen Eindruck erhalten. Sie liegt hinter einem Wald und ist mit Sperrdraht eingezäunt. Wichtig ist mir hierbei zu betonen, dass bei Ankunft ein Prozess beginnt; denn die Menschenwürde muss auch dort gewahrt sein. (Beifall von der SPD) Mensch ist schließlich Mensch: medizinische Untersuchen, Angebote von Psychologen, Seelsorgern und auch Kenntnis vom Zugang zum unabhängigen Beschwerdemanagement Einmal pro Quartal gibt es einen öffentlich einsehbaren Bericht bei uns im Integrationsausschuss mit den Belegungszahlen. Herr Panske erwähnte es gerade schon. Insgesamt gibt es 175 Plätze in Büren. Wie sieht das durchschnittlich im Monat aus? Januar: 66, Februar: 68, März: 66, April: 65, Mai: 72, Juni: 59, 15.12.2023 Juli: 68, August: 59, September: 60. Der Bericht vom vierten Quartal kommt noch. Merken Sie da was? Es sind im Schnitt 100 Plätze pro Monat frei. (Beifall von der SPD) In der Vereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz von Anfang November wurden die Länder in der Tat mit der Prüfung von Unterbringungen für den Ausreisegewahrsam in der Nähe von Flughäfen beauftragt. Doch wir haben Büren. Ja, das liegt in Ostwestfalen, je nach Staulage sind das 151 km bis 166 km über unsere schönen Autobahnen von Büren nach Düsseldorf. Es werden aber auch andere Flughäfen angefahren. Es liegt kein Indiz für eine Überbelegung gerade vor. Sie fordern jetzt in Ihrem Antrag weitere 25 Plätze direkt am Flughafen, da Sie durch die veränderte Bundesgesetzgebung eine höhere Belegung erwarten. Ich frage mich: Wenn wir im Schnitt 100 Plätze frei haben, dann haben wir die doch. Werte FDP, was in Ihrer Überschrift noch so logisch klang, ist weder pragmatisch noch nachhaltig. Was ist denn eigentlich das Ziel dieses Antrags? Stimmungsmache? Das kenne ich sonst von einer anderen Fraktion hier im Saal. Das Wort „Abschiebung“ noch mal mehr in den Medien zu präsentieren? Ich würde in diesem Haus lieber darüber sprechen, wie wir mit den Schwächsten der Gesellschaft umgehen, wie wir die Verfahrensweisen verschlanken und Integration voranbringen. Ganz klar ist doch: Asylanträge müssen schneller geprüft werden, am besten in den Erstaufnahmeeinrichtungen. Eine menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten in den Einrichtungen mit Einhaltung von Kinderschutz und Zugängen zu Bildung und dem Gesundheitswesen – das ist uns als SPD-Fraktion wichtig. (Beifall von der SPD und Tim Achtermeyer [GRÜNE]) Denn Integration beginnt da, wo Menschen zusammenkommen. Wir als SPD-Fraktion glauben nicht, dass es für unsere Gesellschaft zielführend ist, die Abschiebungen immer wieder in den Fokus zu ziehen. Oder glauben Sie allen Ernstes, dass dadurch ein Mensch mehr abgeschoben wird? Nebenbei bemerkt: Bei mir zu Hause im Kreis Unna kamen in diesem Jahr sechsmal mehr Menschen freiwillig ihrer Ausreisepflicht nach, als dass eine Abschiebung vollzogen werden musste. Und Sie skandalisieren das hier. Darüber müssten wir mehr reden. Zusammengefasst bedeutet eine weitere UfA weitere Verwaltungskosten und eine komplette Parallelverwaltung. Wir als SPD-Fraktion finden, dass dazu zunächst der Bedarf vorhanden sein müsste. Landtag Wir werden uns weiterhin für die Integration der Menschen in unserem Land einsetzen. Daher lehnen wir Ihren Antrag ab. – Glück auf! (Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Benjamin Rauer das Wort. Bitte sehr.
Benjamin Rauer GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen! In neun Tagen ist Heiligabend. Weihnachten ist das Fest der Liebe und der Schutzsuchenden. Die hochschwangere Maria und ihr Partner Josef baten einen Wirt in Bethlehem um Unterkunft. Nur widerwillig gab er ihnen einen Platz in einem kalten Stall. Zum Glück rief er nicht die römischen Soldaten, um das Paar loszuwerden. Somit musste Jesus nicht in einem Gefängnis geboren werden. Pünktlich zum Fest der Liebe liefert uns die FDP einen Antrag, der die Menschlichkeit einschränken soll. Mal wieder werden Abschiebungen als vermeintliche Lösung gegenüber den Anforderungen der Versorgung von geflüchteten Menschen dargestellt. Lassen Sie mich versichern: Die Plätze im Ausreisegewahrsam auszubauen, ist keine Lösung für die Bewältigung der vor uns liegenden Aufgaben. (Beifall von den GRÜNEN) Neben der Tatsache, dass das Abschiebegefängnis in Büren ohnehin das größte in Deutschland ist, möchte ich Sie ausdrücklich bitten, sich die Belegungszahlen der UfA in Büren noch einmal genauer anzuschauen. Dabei wird Ihnen auffallen, dass seit Jahren nicht mal die Hälfte der Plätze in der Einrichtung belegt ist. Sie suggerieren, dass mehr Plätze im Abschiebegewahrsam zu mehr Abschiebungen führen werden. Das ist mehr als unredlich. Sie ignorieren, dass die Mehrheit der Schutzsuchenden einen rechtlichen Anspruch auf Schutz in unserem Land hat und dass im Besonderen Ausreisepflicht kein Straftatbestand ist. (Beifall von den GRÜNEN und Silvia Gosewin- kel [SPD]) Das sage ich auf Grundlage des Urteils des Europäischen Gerichtshofes von 2014. Die Abschiebehaft stellt „einen schwerwiegenden Eingriff in den grundrechtlich geschützten Freiheitsbereich einer Person“ dar. Daher „müssen vorrangig mildere Mittel […] ausgeschöpft werden.“ So steht es auch in unserem Koalitionsvertrag. 15.12.2023 Zur Debatte um die Gewährung von Asyl und Schutz gehört die Ausreisepflicht dazu. Aber bei einem Großteil der Menschen liegen berechtigte Gründe für ein Bleiberecht vor. Bei anderen muss das freiwillige Verlassen angestrebt werden. Mehr Menschen zu inhaftieren, ist ein unwürdiger Vorschlag einer Scheinlösung. Wir sollten stattdessen darüber sprechen, wie wir Strukturen schaffen, in denen die Integration in den Arbeitsmarkt bei dem dramatischen Arbeits- und Fachkräftemangel gelingt. Wir sollten auch darüber sprechen, wie wir gesellschaftsorientiert, innovativ und im Sinne der demokratischen Werte mit geflüchteten Menschen umgehen möchten. In diesem Sinne und zu Weihnachten lehnen wir diesen Antrag ab. Ich wünsche frohe und friedliche Weihnachten. (Beifall von den GRÜNEN und Matthias Kerk- hoff [CDU])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun die Kollegin Seli-Zacharias das Wort. Bitte sehr.
Enxhi Seli-Zacharias AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über die bessere Durchsetzung der Ausreisepflicht reden, dann ist das nur die eine Seite der Medaille. Die Frage ist doch, was 2.637 Rückführungen von Januar bis September 2023 in NRW am Ende gebracht haben, wenn im selben Zeitraum 35.349 Neuzugänge zu verzeichnen waren. Jeder zweite Asylbewerber stammt nach wie vor aus Syrien oder Afghanistan. Das geschieht, obwohl auf dem Weg nach Deutschland gleich mehrere sichere Länder durchquert werden. Genau hier liegt das grundlegende Problem. Die Bundesregierung ist nicht willens, an unseren Grenzen deutsches Recht durchzusetzen und illegale Einreisen aus sicheren Drittstaaten gemäß Asylgesetz zu unterbinden. Auch wenn sich die Anzahl der Abschiebungen verdoppeln ließe – das begrüßen wir zweifelsfrei –, wäre das lediglich ein Tropfen auf den heißen Stein. Ja, NRW liegt regelmäßig über dem Königsteiner Schlüssel. Die Zahlen sind dennoch geradezu lächerlich gering. Was die FDP in ihrem Antrag wiederum komplett unterschlägt, ist die Tatsache, dass immer mehr geduldete Ausreisepflichtige einer Abschiebung durch Ihr sogenanntes Chancen-Aufenthaltsrecht entgehen. Das, werte Kollegen der FDP, haben Sie im Bund doch gerade mit verbockt. Landtag Gucken wir mal auf die Zahlen – das ist für Nordrhein-Westfalen besonders spannend –: Lange Zeit gab es in Nordrhein-Westfalen die berüchtigte Zahl von etwa 74.000 Ausreisepflichtigen, davon 64.000 mit einer Duldung. Mit Stand 31. Oktober 2023 hat sich diese Zahl auf 61.000 Ausreisepflichtige, davon 51.000 mit einer Duldung, reduziert. Mensch, man staune! Wer jetzt meint, die Landesregierung hätte gut gearbeitet und endlich 13.000 Ausreisepflichtige abgeschoben, der irrt gewaltig. Was ist passiert? Stattdessen sind 13.000 Ausreisepflichtige aus der Statistik herausgemogelt worden. Sie verfügen jetzt über das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht. (Gönül Eğlence [GRÜNE]: Gemogelt?) – Genau, rausgemogelt. So arbeiten nämlich die Grünen: immer schön die Statistik fälschen. 18 Monate bleiben ihnen, um bei Erreichen minimalster Voraussetzungen … (Rodion Bakum [SPD]: Mein Gott! Sie leben in Ihrer eigenen Welt! – Weitere Zurufe von SPD und GRÜNEN) – Sie rufen rein. Also habe ich wieder recht. Ich fühle mich nur bestätigt. (Beifall von der AfD) Also: 18 Monate bleiben ihnen, um bei Erreichen minimalster Voraussetzungen dauerhaft zu bleiben. Der deutsche Pass soll als Sahnehäubchen auch noch verschenkt werden. Genau so verschleiern Sie Ihr migrationspolitisches Staatsversagen. Diese Politik der umstrittenen Bundesinnenministerin ist verhängnisvoll für unser Land, ganz klar, aber die FDP trägt genau das mit. All das macht Ihren Antrag komplett unglaubwürdig. Schließlich erwähnen Sie in Ihrem Antrag eine interessante Geschichte nicht, und zwar einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der Rückführung. Diese Gesetzesänderung soll es laut Ampelregierung jetzt richtig bringen. Bezüglich der Effektivität heißt es in dem Gesetzentwurf: „Wie viele Abschiebungen aufgrund der Rechtsänderungen zusätzlich vollzogen werden, ist schwer abschätzbar.“ Jetzt kommt es: „Es wird angenommen, dass durch die Verschärfung der Ausreispflicht die Anzahl der Abschiebungen um rund 600 […] steigen wird.“ Ich wiederhole: 600 bundesweit in einem Jahr. Das sind umgerechnet und auf Nordrhein-Westfalen gesponnen 120 Abschiebungen im Jahr oder 10 pro Monat. Wow! Liebe Kollegen der FDP – schade, dass Herr Lürbke das gerade nicht erwähnt hat –, wie wollen Sie ange-15.12.2023 sichts dieser gesetzlichen Verschärfungen auf Bundesebene da draußen irgendwem noch authentisch verkaufen, dass Sie wirklich glaubwürdig für Abschiebung stehen? Wir sprechen hier von 600 Abschiebungen bundesweit. Auch das ist die FDP in Deutschland. Jetzt noch eine letzte Sache. Vorgestern erreichte uns ein Bericht der BILD – Herr Lürbke hat es schon angesprochen –: „Neue Mega-Ampel-Pleite, Asyl-Pakt geplatzt! Und auch das Einbürgerungsrecht steht auf der Kippe.“ Letzteres wäre ja immerhin eine gute Nachricht vor Weihnachten. Aber was ist konkret passiert? Erneut mauern die Grünen, diesmal beim Rückführungsverbesserungsgesetz, welches – ich sagte es eben – für ganze 600 zusätzliche Abschiebungen im Jahr sorgen soll. Damit sei jetzt das gesamte Asyl-Paket von Bund und Land in Gefahr. Wir werden natürlich der beantragten Errichtung eines Ausreisegewahrsams am Düsseldorfer Flughafen zustimmen, denn das ist Pragmatismus. Das wäre auch demokratische Zusammenarbeit. Das kennen Sie nicht. Fakt ist aber – das möchte ich gern den Kollegen von CDU und FDP sagen –: Deutschland braucht endlich eine Brandmauer gegen das links-grüne Narrenschiff Utopia, besser heute als morgen, bevor es zu spät ist. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE]) In diesem Sinne sage ich: Das wäre ein schönes Weihnachtsgeschenk für die Bundesbürger. – Vielen Dank. (Zuruf von Gönül Eğlence [GRÜNE] – Beifall von der AfD)
Christof Rasche
Vielen Dank. Für die Landesregierung hat nun Minister Karl-Josef Laumann das Wort. Bitte sehr! Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! NRW ist im Hinblick auf Unterbringungsmöglichkeiten für Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam aktuell gut aufgestellt. Die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren verfügt über ausreichend Kapazitäten. Von den 175 vorhandenen Plätzen sind im Jahr 2023 durchschnittlich 69 Plätze belegt. In dieser Zahl sind auch Personen beinhaltet, die in die Zuständigkeit anderer Bundesländer oder der Bundespolizei fallen. Rund ein Fünftel der Untergebrachten wurde im Rahmen der Amtshilfe für andere Bundesländer oder der Bundespolizei aufgenommen. Auch bei einem etwaigen Anstieg der Fallzahlen gibt es keine Hinweise, Landtag dass die Landesregierung hierauf nicht kurzfristig reagieren kann. Am Ende rechtsstaatlicher Verfahren kann die Verpflichtung zur Rückkehr stehen. Der Rechtsstaat muss die Sicherheit derer gewährleisten, die Zuflucht vor Krieg, Terror und Verfolgung suchen und einen entsprechenden Status zuerkannt bekommen. Er muss aber genauso konsequent handeln, wenn eine Verpflichtung zur Ausreise am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens und der Ausschöpfung aller aufenthaltsrechtlicher Möglichkeiten steht. Dabei ist die freiwillige Rückkehr der zu bevorzugende Weg. Aber im Rahmen des Rechts kann auch Ausreisegewahrsam oder Abschiebehaft angeordnet werden. Der vorliegende Antrag fordert nun die Einrichtung eines zusätzlichen Ausreisegewahrsams am Flughafen als Konsequenz aus der angestrebten Verlängerung des Ausreisegewahrsams von 10 Tagen auf 28 Tage durch die beabsichtigte Gesetzesänderung des Bundes. Die von der Fraktion befürchtete Zunahme der Fälle des Ausreisegewahrsams kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich vorausgesagt werden. Ob eine signifikante Steigerung der Fälle des Ausreisegewahrsams durch die Gesetzesänderung tatsächlich erfolgt, bleibt abzuwarten. Davon abgesehen ist NRW seiner Verantwortung zur Schaffung von ausreichenden Unterbringungskapazitäten vorausschauend bereits in den letzten Jahren nachgekommen. Die UfA wurde kontinuierlich auf jetzt vorhandene 175 Plätze aufgestockt. Ein darüber hinausgehender Bedarf an Unterbringungsplätzen ist aktuell nicht vorhanden. Der Verpflichtung aus dem MPK-Beschluss ist NRW daher bereits nachgekommen. Die oben dargelegten Zahlen zeigen, dass wir sogar in beachtlichem Maße im Wege der Amtshilfe die Bedarfe anderer Länder unterstützen. Darüber hinaus unterstützen die fünf Zentralen Ausländerbehörden bei Logistik und Transport, sodass auch hier kein direkter Bedarf abzuleiten ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/7203. Wer stimmt diesem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von FDP und AfD und Herr Dr. Blex. Wer lehnt diesen Antrag ab? – Das sind die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU. Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Somit ist dieser Antrag Drucksache 18/7203 abgelehnt. 15.12.2023 Wir kommen zu: 4 Spieler- und Jugendschutz stärken, Spielsucht bekämpfen: Die Landesregierung muss sich für eine Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV) einsetzen! Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 18/7210 Ich eröffne die Aussprache. Herr Keith hat das Wort für die Fraktion der AfD.
Andreas Keith AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! 4,6 Millionen Erwachsene in Deutschland sind Experten zufolge spielsüchtig oder zeigen erste Symptome dafür, so der Glücksspielatlas 2023. Ein Ende dieser Entwicklung ist nicht absehbar. Kein Wunder: Casinos und Wettbüros findet man inzwischen an jeder zweiten Ecke. Die Reduzierung des gesetzlichen Mindestabstands zwischen Zockerbuden von 350 m auf nur noch 100 m, die Schwarz-Gelb hier in NRW durchprügelte, leistete dieser Entwicklung noch einmal Vorschub. Wirklich toll, wie Sie sich um die Qualität der Innenstädte kümmern! Aber dass der Staat Gefallen am legalen Glücksspiel hat, lag schon immer auf der Hand. Zu groß ist die Verlockung erhöhter Steuereinnahmen. Wen interessiert es dabei schon, dass die Folgekosten der Spielsucht dreimal höher sind als die Einnahmen, zumal die Glücksspielindustrie auch noch großzügig Schecks ausstellt. 2021 flossen knapp 100.000 Euro Spenden auf die Konten von CDU, FDP und SPD. Werbung für Sportwetten ist allgegenwärtig. Es gibt sie auf Riesenbildschirmen im Stadion, auf Trikots, über Influenzer in Social Media, vor, während und nach Fußballspielen und bei jeder sich bietenden Gelegenheit im TV. Wohin diese meist aggressive Werbung führt, beschreibt die Vorsitzende des Fachverbands Glücksspielsucht Ilona Füchtenschnieder. Zitat: „Drastisch gesagt wirft man damit die deutsche Bevölkerung den Glücksspielanbietern ‚zum Fraß vor‘, und das ohne ausreichende Gegenmaßnahmen.“ Tatsächlich kennt die Branche bei der Werbung kaum Einschränkungen. Die bunten Werbeclips laufen zu jeder Tageszeit und richten sich immer stärker an junge Männer. Gerade bei Jugendlichen, die gar nicht wetten dürfen, sind Sportwetten ein Riesenthema. Die Jugendlichen erkennen die Logos, zitieren die Werbung Landtag oder reden wie selbstverständlich über Quoten und Gewinnchancen. Dass wir im öffentlichen Raum keine Werbung für Tabak, Alkohol und Pornografie mehr zulassen, hat einen guten Grund, nämlich den Kinder- und Jugendschutz. Zu Recht darf wegen des Kinder- und Jugendschutzes für virtuelle Automaten und Kasinospiele sowie Poker nur zwischen 21:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens geworben werden. Ich frage Sie: Wieso gelten andere Regeln für die Sportwettenindustrie? Sportwetten sind gefährlich und kein harmloses Freizeitvergnügen. Die Landesfachstelle Glücksspielsucht NRW stuft sie mithin als die riskanteste Form des Glücksspiels ein. Über die Hälfte der Personen, die auf Sportevents wetten, haben mindestens ein problematisches Glücksspielverhalten und teilweise sogar eine ausgeprägte Sucht. Das deckt sich mit Untersuchungen in Frankreich, wo man uns bei der Liberalisierung der Sportwetten um mehr als zehn Jahre voraus ist. Dort stammen insgesamt 62,8 % der Sportwettenumsätze von problematischen Spielern, also solchen Spielern, deren Spielverhalten bereits als pathologisch oder riskant bewertet wird. Bevor es bei uns dazu kommt, sieht der Sucht- und Drogenbeauftragte der Bundesregierung Burkhard Blienert die Länder am Zug. „Sie müssen dringend an den Glücksspielstaatsvertrag ran. Denn die Sportwettenwerbung ist aus dem Ruder gelaufen: […] Dass in allen Medien und rund um die Uhr Werbung für Sportwetten laufen darf, heißt eben auch, dass diese ungeschützt auch Kinder und Jugendliche sehen – genau die dürfen aber aus guten Gründen gar nicht an Glücksspielen teilnehmen. Selbst Menschen, die eigentlich mit dem Glücksspiel aufhören wollen, werden so ständig von Neuem zum Spielen animiert. Für mich gehört diese Werbung deshalb mindestens raus aus den Hauptsendezeiten der Medien.“ Schaut man in den Glücksspielatlas, erfährt man, dass schon Jugendliche ab elf Jahren allen geltenden Jugendschutzbestimmungen zum Trotz an kommerziellen Glücksspielangeboten teilnehmen. Doch wie kommen Elfjährige bereits so früh an Glücksspiele? Die Antwort ist relativ einfach. Durch die Digitalisierung der Glücksspielwerbung und ihre Angebote erfolgt der Erstkontakt vermehrt online zum Beispiel mit dem Smartphone; also jederzeit und überall. Besonders verlockend sind dabei sogenannte In-Game-Käufe wie Lootboxen. Diese Lootboxen finden sich in vielen Handy- und Computerspielen und enthalten zufällig generierte virtuelle Gegenstände, die man im Spiel kaufen kann. Der Glücksspielatlas weist darauf hin, dass der Sound dieser Lootboxen nicht selten an Spielautomaten erinnert. 15.12.2023 Aufgrund der Vermischung von Glücks- und Computerspielen stuft die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle Lootboxen als bedenklich ein. Doch in Deutschland gelten Lootboxen nicht als Glücksspiel. Die Altersfreigabe für Spiele, die Lootboxen enthalten – na, wer weiß es hier im Rund? Es hört eh keiner zu, aber egal –, beträgt zwölf Jahre. Genau das muss sich nach unserer Meinung so ändern wie bei unseren Nachbarn in Belgien und in den Niederlanden. Dort sind Lootboxen bereits verboten. Wir fordern die Landesregierung auf, sich für eine Novellierung des Glücksspielstaatsvertrags einzusetzen. Lootboxen müssen als Glücksspiel eingestuft werden, indem etwa der Kauf als eigene Form des Glücksspiels definiert wird. Die Glücksspielaufsichtsbehörde muss in die Lage versetzt werden, illegale Onlineanbieter blocken zu können. Hier muss dringend nachgebessert werden. Schließlich müssen der Sportwettenwerbung mindestens zeitliche Grenzen gesetzt werden. Das Ziel der Regulierung durch den Glücksspielstaatsvertrag 2021 war, den Spielern ein legales Glücksspiel- und Sportwettenangebot zu bieten, das Glücksspiel zu kanalisieren und die Spieler vor illegalen Angeboten zu schützen. Dass dafür eine gewisse Werbung nötig war, ist plausibel. Die heutigen Spielerzahlen und die Umsätze der Anbieter zeigen aber, dass die Durchdringung des Marktes bereits längst vollzogen ist. Ich sage Ihnen: Die Liberalisierung und die Werbung für Glücksspiel enden dort, wo Minderjährige zu potenziellen Spielern erzogen werden. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos]) Und nein, für eine Novellierung ist es nicht zu früh. Eines ihrer beliebten Argumente ist: Warten Sie doch einmal ab, bis wir das Ganze 2026 evaluieren. – Nein, das ist viel zu spät, weil bis dahin viele Betroffene längst in die Glücksspielsucht abgeglitten sind. Wir müssen den Jugend- und Spielerschutz umgehend stärken. Wenn Sie das nicht tun, spielen Sie mit der Existenz vieler junger Menschen, und dann heißt es ganz schnell: rien ne va plus; nichts geht mehr. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos])
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU hat nun Herr Kollege Thomas Okos das Wort. Bitte sehr. Landtag
Thomas Okos CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist unzweifelhaft: Glücksspiel ist nicht ungefährlich, es muss reguliert und genau beobachtet werden. Eine angemessene Reglementierung ist wichtig, um Menschen bestmöglich vor der Glücksspielsucht zu schützen, ohne die Spiele jedoch ganz zu verbieten. Selbstverständlich könnte man bei so einem komplexen Thema darüber diskutieren, an welchen Stellen man politisch nachjustieren kann. Der AfD-Antrag bleibt diesem Auftrag aber schuldig. Anhand von zwei Punkten des Antrags möchte ich in der gebotenen Kürze aufzeigen, wie Sie falsche Ableitungen treffen. Erstens. Sie fordern ein Verbot von Sportwetten im Fernsehen vor 23:00 Uhr. Warum? Um Jugendliche vor der Glücksspielsucht zu bewahren. Dabei ist im Jahr 2022 die tägliche Fernsehdauer von Menschen zwischen 14 und 19 Jahren mit 30 Minuten um ein Zwölffaches geringer als die der über 65-jährigen. (Zuruf von der CDU) Die Tendenz ist bei den Jugendlichen sinkend. Junge Menschen sind längst auf Streamingdiensten wie Netflix, Joyn und Amazon, während Sie sie noch zwischen Rosamunde Pilcher und dem Traumschiff vermuten. Gut, dass Ihnen der Draht zur Jugend fehlt, liebe AfD. (Beifall von der CDU und Simon Rock [GRÜNE] – Vereinzelt Beifall von der SPD) Zweitens. In diesem Antrag wird allein aus dem Umsatz der Glücksspielbranche geschlussfolgert, dass ein politischer Handlungsbedarf bestehe. Damit das Kartenhaus Ihrer Argumentation nicht einstürzt, bleibt bewusst unerwähnt, dass dieser Umsatz seit dem Spitzenwert 2017 rückläufig verlief. Gleichzeitig ist der Anteil der Bürgerinnen und Bürger, die am Glücksspiel teilnehmen, seit 2007 um ein Drittel gesunken. Nur noch 30 % der Bevölkerung in Deutschland nehmen am Glücksspiel teil, 2007 waren es noch 55 %. Ergo: Wir sind auf dem Weg zu weniger und nicht zu mehr Glücksspiel. Es zeigt sich der Erfolg der strengen Werbevorschriften, die im Glücksspielstaatsvertrag festgelegt sind – ein weiterer Hütchenspielertrick der AfD, den wir aufdecken können. (Beifall von der CDU) Lassen Sie mich abschließend sagen: Es ist wie immer seitens der AfD schlecht recherchiert und umwoben von falschen Rückschlüssen. Wir werden den Antrag noch nach der Überweisung im Hauptausschuss diskutieren, jedoch entschieden ablehnen. Oder um es mit der Erlaubnis des Präsidenten mit den Worten des zeitgenössischen Dichters und Landtagskollegen Jens-Peter Nettekoven zu sagen: 15.12.2023 Alle Plenartage wieder hier in diesem Hohen Haus sind mir AfD-Anträge zuwider, Ablehnung, Schluss, aus, Nikolaus. Frohe Weihnachten. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
Christof Rasche
Für die Fraktion der SPD hat nun die Kollegin Müller-Witt das Wort. Bitte sehr. (Andreas Keith [AfD]: Für einen solchen Spruch gibt es bestimmt wieder einen schö- nen Scheck von der Glücksspielindustrie!)
Elisabeth Müller-Witt SPD
Herr Präsident! Liebe Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Ich möchte den TOP zum Anlass nehmen, die Beurteilung des gültigen Glücksspielstaatsvertrages aus der Sicht meiner Fraktion vorzustellen. Der Paradigmenwechsel hin zum jetzigen Glücksspielstaatsvertrag sorgt nach wie vor zu Recht für kontroverse Debatten. Standen vor der Verabschiedung des jetzigen Staatsvertrages beziehungsweise den inzwischen noch vorgenommenen Änderungen vor allem Ziele wie die Verhinderung des Entstehens von Glücksspielsucht und Wettsucht, die wirksame Suchtbekämpfung, der Jugend- und Spielerschutz sowie die Bekämpfung der mit Glücksspielen verbundenen Folge- und Begleitkriminalität im Fokus, so vermittelt der aktuelle Staatsvertrag den Eindruck, dass vorrangig den Interessen der Spieleanbieter mehr Raum geboten werden soll als dem Schutzgedanken. Was mit der Veräußerung von WESTSPIEL und der Abgabe der Spielcasinos in private Hände begann, wurde hier nahtlos fortgesetzt. Man kann inzwischen von einer umfassenden Marktöffnung sprechen. Während dies den einen nicht weit genug geht, stellen die anderen zu Recht besorgt fest, dass hier Dämme eingerissen wurden. So wurden Sportwetten in vielfältiger Weise legitimiert und die Angebotspalette von Onlinecasinos erweitert. Man ging sogar so weit, dass selbst dann von Zuverlässigkeit auszugehen ist, wenn Anbieter zuvor illegales Glücksspiel vermarktet, nun aber für die Zukunft Besserung gelobt haben. Der Aufbau der viel beschworenen Kontrollbehörde hatte sich hingezogen, und von der geplanten Aufgabenbündelung ist man abgewichen. So wurde der neuen Behörde eine wesentliche Befugnis genommen oder erst gar nicht gegeben: Entgegen der ursprünglich im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Bündelung aller ordnungspolitischen Vorkehrungen in der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder hat man den Betrieb der Spielerdatei auf das Land Hessen übertragen. Landtag Das mag den Vorteil haben, dass die Erfahrung dort schon vorhanden und so ein schnellerer Vollzug zu erzielen war, weicht aber von der ursprünglich vorgestellten Systematik ab. Es ist daher nicht erstaunlich, wenn es nach wie vor große Bedenken gegen den Glücksspielstaatsvertrag von vielen Seiten gibt. Ich teile diese Bedenken ausdrücklich, und zwar sowohl wegen des zu schwachen Spielerschutzes als auch wegen der mangelnden Bekämpfung der Spielsucht, aber auch, weil der jetzt gültige Staatsvertrag eindeutig hinter der zweifellos rasanten Entwicklung zurückbleibt. Ich möchte kurz darauf hinweisen, weil mein Vorredner auf sinkende Zahlen hinwies: Was Sie nicht im Blick haben, ist der illegale Markt. Das Dunkelfeld ist uns nicht bekannt. Es weist aber einiges darauf hin, dass dieses im Gegensatz zu dem Hellfeld wächst. So ist im Staatsvertrag nicht das versteckte Glücksspiel der Gamingindustrie wie beispielsweise die Lootboxen erfasst – ein Mangel, der angesichts der immensen Bedeutung dieser Form des Glücksspiels dringend behoben werden muss. Inzwischen verdient die Gamingindustrie mehr durch In-Gaming-Verkäufe als durch die Spiele selbst. In-Gaming-Kaufangebote dienen nachweislich dem Heranführen von Kindern und Jugendlichen ans Glücksspiel. Die Regulierung von Glücksspiel in Form von Staatsverträgen ist richtig und wichtig, aber der derzeit gültige Staatsvertrag muss dringend im Sinne des Jugend- und Spielerschutzes überarbeitet werden. Wenn die Länder den in § 1 propagierten Jugend- und Spielerschutz wirklich ernst nehmen, muss der Staatsvertrag dieses Credo des § 1 auch atmen und immer wieder den neuen Entwicklungen auf dem Glücksspielmarkt angepasst werden. Die zurzeit vorliegende Anpassung zum Glücksspielstaatsvertrag macht das Gegenteil: Sie kommt erneut der Glücksspielindustrie entgegen. Da kann man sich leider nicht des Eindrucks erwehren, dass die durch das Glücksspiel zu generierenden Steuereinnahmen wichtiger zu sein scheinen als der Schutz der Spieler. Hier ist dringend ein Paradigmenwechsel erforderlich. – Wir stimmen der Überweisung zu. (Beifall von der SPD) Ich wünsche allen noch ein frohes Weihnachtsfest. (Die Rednerin versagt die Stimme. – Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
Christof Rasche
Wir wünschen Ihnen von hier aus gute Besserung. (Beifall von den GRÜNEN) Für die Fraktion der Grünen hat nun der Kollege Simon Rock das Wort. 15.12.2023
Simon Rock GRÜNE
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um mal eine Sache vorwegzuschieben: Glücksspielsucht ist kein Thema, das man in irgendeiner Weise kleinreden sollte; das ist für unsere grüne Fraktion völlig klar. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) In der Tat bietet der Glücksspielatlas 2023 auch relevante Feststellungen, die durchaus ambivalent sind. Zum einen ist – das hat Kollege Okos eben schon richtig festgehalten – der an Glücksspielen teilnehmende Anteil der Bevölkerung von 55 % im Jahr 2007 auf 30 % gesunken; das ist der eine Teil der Wahrheit. Der andere Teil ist, dass immer noch 2,3 % der Bevölkerung aktuell eine Glücksspielstörung hat. Das ist eine Zahl, die für uns durchaus alarmierend ist. Alarmierend ist auch, dass 40 % der Teilnehmenden, die an Geldspielautomaten spielen, eine Glücksspielstörung aufweisen. Das heißt, wirksamer Spielerschutz ist vor diesem Hintergrund auf jeden Fall dringend geboten. Jetzt kann man sich die Frage stellen: Ist eine Novellierung zu dem Zeitpunkt geboten? Um das Ergebnis gleich vorwegzunehmen: Aus unserer Sicht ist das zum jetzigen Zeitpunkt wenig sinnhaft. Ich sage Ihnen auch, warum. Der letzte Glücksspielstaatsvertrag ist erst im Jahr 2021 in Kraft getreten. Ein zentraler Bestandteil dieser letzten Novelle ist der Aufbau der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder. Die hat erst in diesem Jahr ihre Arbeit aufgenommen. Es sind auch noch nicht alle Arbeitsplätze bzw. alle Stellen besetzt worden. Dann ist doch vollkommen klar, dass diese Glücksspielbehörde ihre beabsichtigte Wirkung noch nicht entfalten kann. Ich finde, zur Wahrheit gehört auch: Wenn wir als Länder eine entsprechende Behörde auf den Weg bringen, müssen wir sie erst mal ihre Arbeit machen lassen, bevor wir über notwendige oder vielleicht nicht notwendige Reformen reden. (Beifall von den GRÜNEN) Hinzu kommt noch etwas Weiteres: Einen Staatsvertrag ändert man, anders als ein Landesgesetz, nicht als ein Land im Alleingang, (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Das ist wahr! Das weiß ich auch!) sondern das geht nur im Schulterschluss mit den anderen Bundesländern. Nach meiner Wahrnehmung ist vor dem Hintergrund der jüngsten Novelle, die erst zwei Jahre her ist, keine Bereitschaft der Ländergesamtheit zu erwarten, eine entsprechende Novelle ohne eine vorhergehende wissenschaftliche Evaluation anzustoßen. Mit dieser Evaluation ist erst in zwei bis drei Jahren zu rechnen. Aber eine Sache finde ich in Ihrem Antrag tatsächlich bemerkenswert. Offenbar erkennen Sie den Nord-Landtag deutschen Rundfunk als seriöse Quelle an, sonst hätten Sie ihn schließlich nicht in Ihrem Antrag zitiert. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Dieses Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist natürlich ganz in unserem Sinne, aber vielleicht besprechen Sie das auch mal mit Ihren Fraktionskollegen, die keine Gelegenheit auslassen, gegen den öffentlichen Rundfunk zu polemisieren. (Beifall von den GRÜNEN – Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) In dem Zuge stimmen wir der Ausschussüberweisung selbstverständlich zu und werden alles weitere mal abwarten. – Vielen Dank. (Beifall von den GRÜNEN)
Christof Rasche
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Kollege Dirk Wedel das Wort.
Dirk Wedel FDP
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde eine einheitliche Regelung im Glücksspielbereich geschaffen, die der Dynamik der Digitalisierung Rechnung trägt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung von Glücksspielsucht, Wettsucht und Spielsucht wichtig; denn nur durch die Legalisierung des Onlineglücksspiels kann der Staat dieses umfassend kontrollieren und Maßnahmen für Suchtkranke wirksam einleiten und überwachen. Schließlich ist es eines der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags, das Glücksspielangebot zu begrenzen, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken und insbesondere ein Ausweichen auf unerlaubte Glücksspiele zu verhindern. Nach dem Glücksspielatlas 2023 ist der Anteil der Bevölkerung in Deutschland, der an Glücksspielen teilnimmt, deutlich zurückgegangen. Waren es im 2007 noch 55 %, so sind es 2021 nur noch 30 % der Bevölkerung gewesen, worauf die Kollegen Okos und Rock bereits hingewiesen haben, und dies trotz deutlich gestiegener Bruttowerbeausgaben im Glücksspiel von 200 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 540 Millionen Euro im Jahr 2020 und obwohl der Zugang zum Glücksspiel durch die Digitalisierung erleichtert ist. Dennoch leiden insgesamt ca. 1,3 Millionen Menschen in Deutschland an einer Glücksspielstörung. Auch die Nachfrage nach ambulanten Hilfsangeboten durch Online-Glücksspielende ist in den letzten fünf Jahren stark angestiegen. Ein Verbot des Onlineglücksspiels wäre jedoch der falsche Weg; denn damit würde das stetig wachsende Onlineglücksspiel den illegalen Glücksspielanbietern überlassen. Der Staat hätte dann keine Möglichkeit mehr, umfassende Schutz- und Präventionsmaßnahmen zu 15.12.2023 ergreifen und damit dem notwendigen Spieler- und Jugendschutz Rechnung zu tragen. (Beifall von der FDP) Der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht deshalb einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zum Spielerschutz vor. Die Überwachung der Einhaltung der im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Maßnahmen erfolgt durch das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem LUGAS. In Bezug auf das IP-Blocking wartet die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder auf eine höchstrichterliche Entscheidung. Mit Beschluss vom 26. Oktober 2023 hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt aber die Rechtmäßigkeit der Untersagung von Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel, das sogenannte Payment-Blocking, bestätigt. Über OASIS, meine Damen und Herren von der AfD, haben Sie nicht richtig recherchiert: Originär ist dafür das Land Hessen und hier das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Es gibt somit eine funktionierende anbieter- und spielformübergreifende Sperrdatei, in der alle Spielersperren erfasst werden. Auch dem Jugendschutz und seiner Einhaltung wird umfassend Rechnung getragen. Wichtig ist hier der Schutz durch Altersverifikation und die Kontrolle ihrer Einhaltung gemäß § 9 Abs. 2 Glücksspielstaatsvertrag. Auch die Abstandsregelung zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe soll den Erstkontakt mit dem Glücksspiel hinauszögern und einer Normalisierung des Glücksspiels entgegenwirken. In Bezug auf Ihre Forderung nach klareren und strengeren Werberichtlinien, um einen effektiveren Jugendschutz zu erreichen, möchte ich Sie auf § 5 Abs. 2 Satz 4 Glücksspielstaatsvertrag hinweisen. Danach darf sich Glücksspielwerbung nicht an Minderjährige oder vergleichbar schutzbedürftige Zielgruppen richten. Aus den Nebenbestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags ergibt sich zudem, dass Werbung, die in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit Sendungen für Kinder und Jugendliche ausgestrahlt wird, unzulässig ist. Insgesamt unterliegen die lizensierten Anbieter bereits strengen Reglementierungen für Werbung, wie sich aus den detaillierten Regelungen des § 5 Glücksspielstaatsvertrag ergibt. § 5 Abs. 7 Glücksspielstaatsvertrag statuiert unmissverständlich: „Werbung und Sponsoring für unerlaubte Glücksspiele sind verboten.“ – Somit muss die Eindämmung des illegalen Onlineglücksspiels höchste Priorität haben. Ein generelles Werbeverbot ist aus Sicht der FDP-Fraktion jedenfalls nicht sinnvoll. Schließlich verschafft Werbung den legalen Anbietern einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Schwarzmarkt, was im Interesse des Staates ist. Dazu müssen aber die noch an vielen Stellen bestehenden Vollzugs-Landtag defizite hinsichtlich der bestehenden Glücksspielregelungen behoben werden. Wenn die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, weil eine Whitelist für virtuelle Automatenspiele nicht vorgesehen ist, jedes bereits geprüfte und zugelassene Spiel bei jeder Antragstellung erneut komplett prüft, braucht man sich über einen riesigen Antragsstau nicht zu wundern. (Beifall von der FDP) Eine Ausschreibung der Konzessionen für Online-Casino-Spiele ist in Nordrhein-Westfalen auch zwei Jahre nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes nicht erfolgt. Der Glücksspielatlas Deutschland 2023 lässt nur bedingt Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Regelungen des neuen Staatsvertrages zu. Schließlich wurden die im Antrag aufgeführten Daten größtenteils im Jahr 2021 oder früher erhoben. Vielmehr bedarf es dafür der in § 32 Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Evaluierung. Ein erster Zwischenbericht zum 31. Dezember 2023 wird zeitnah vorliegen. Ihre Funktion erfüllen kann eine Evaluierung aber nur, wenn evidenzbasierte Zahlen erhoben werden. Für die Weiterentwicklung des Glücksspielstaatsvertrages bedarf es mehr evidenzbasierter und wissenschaftlicher Studien, insbesondere zur Größe des Online-Schwarzmarkts, zur Teilnahme und zu Suchtkennzahlen der deutschen Gesamtbevölkerung an Glücksspielen sowie zur Funktionsfähigkeit und Effektivität der getroffenen Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag im Hinblick auf den Vollzug, die Werbung und den Spielerschutz. Einen konkreten Regelungsbedarf auf Landesebene betreffend sogenannte Lootboxen, auch bekannt als „virtuelle Schatzkisten“, sehen wir nicht. Schließlich hat das Europäische Parlament am 18. Januar 2023 richtigerweise die Kommission aufgefordert, Lösungen für dieses Problem zu erarbeiten. Es ist also davon auszugehen, dass es zu einheitlichen Regelungen für Lootboxen in der EU kommen wird. Aus diesen Gründen lehnt die FDP-Fraktion den Antrag ab. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte auch ich Ihnen frohe Weihnachten, einen guten Übergang in das Jahr 2024 und vielleicht auch mal ein paar politikfreie Tage wünschen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Jetzt hat für die Landesregierung Minister Herbert Reul das Wort. 15.12.2023
Herbert Reul
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sie können sicher sein: Die Landesregierung hat das Thema „Spielerschutz“ auf dem Zettel und im Blick – und das nicht erst seit heute. Übrigens war das ein wesentlicher Beitrag, den wir in der vergangenen Legislaturperiode geleistet haben, als wir uns intensiv an der Erstellung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 beteiligt haben. Darin stehen ja eine ganze Menge neue und effiziente Instrumentarien, die dem Spielerschutz dienen – zum Beispiel, dass sich erstmals alle Veranstalter von Glücksspielen an das Spielersperrsystem OASIS anschließen müssen. Ausgenommen sind nur die Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche ausgespielt werden. Ihre Kritik – dies als kleiner Hinweis – bezieht sich übrigens auf Daten aus dem Land Niedersachsen, nicht aus Nordrhein-Westfalen, und auf eine Aussage, die anderthalb Jahre alt ist. Aber das nur nebenbei. Jetzt fordern Sie eine umfassende Reform des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und des Online-Casinospielgesetzes – unter anderem, um damit eine intensivere Bekämpfung des Schwarzmarktes zu gewährleisten. In diesem Punkt „Schwarzmarktbekämpfung“ sind sich alle einig. Dafür brauchen wir gar keine Reform. Wir haben ja die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder gegründet, die sich genau darum intensiv kümmern soll. Unter uns: Das ist wirklich eine große Errungenschaft im Kampf gegen das illegale Glücksspiel, weil diese gemeinsame Behörde viel effektiver handeln kann als jedes Land alleine. Im Weiteren sprechen Sie die Werbung für Glücksspiele an. Werbung für illegales Glücksspiel ist schon jetzt verboten. Da würde eine Verschärfung der Regeln überhaupt nichts bringen. Wer sich heute nicht an Regeln hält, der macht es auch morgen nicht. Das ist leider das Problem. Aber natürlich weiß auch die Landesregierung, dass die Werbung Einfluss auf die Entstehung von Glücksspielsucht haben kann. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass gerade diese Wirkung durch eine Studie untersucht wird. Diese Studie ist auf Wunsch der Länder durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde bereits in Auftrag gegeben worden. Der Titel lautet „Glücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention“. Es wäre klug, abzuwarten, was da herauskommt, und sich die Ergebnisse anzuschauen, um dann die richtigen Maßnahmen zu treffen. Noch ein paar Worte zu Lootboxen: Diese Diskussion findet nicht nur auf Länderebene, sondern sogar bundes- und europaweit statt. Wir sind uns sicherlich alle einig, dass es da Auswüchse geben kann, die kritisch beobachtet werden müssen. Aber wenn man Landtag das jetzt vorschnell und unüberlegt als Glücksspiel einordnen oder in einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag einbeziehen will, kann dieser Schuss nur nach hinten losgehen – wie immer, wenn man etwas vorschnell macht und sich nicht erst die Fakten anschaut. Abschließend kann ich Ihnen versichern, dass die Landesregierung immer alle Entwicklungen auf dem Glücksspielmarkt inklusive der Rechtsprechung intensiv beobachtet. Wir sind da hellwach. Wenn nötig, reagieren wir mit Anpassungen von Gesetzen, übrigens unter Beteiligung der Fachstelle Glücksspielsucht. Dafür gibt es ja auch die Anhörungen. Aber für solche Schlussfolgerungen ist es jetzt noch zu früh. Der Vertrag ist von 2021 und wird evaluiert. Ich empfehle, zunächst einmal in Ruhe die Ergebnisse abzuwarten. Im Übrigen empfehle ich uns allen über die Weihnachtstage ein bisschen Ruhe und Zeit, um uns auf wichtige Dinge zu konzentrieren. Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage, gesegnete Weihnachten und einen guten und möglichst ruhigen Übergang ins neue Jahr. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
Berivan Aymaz
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegt noch eine weitere Wortmeldung vor. Für die AfD spricht der Abgeordnete Herr Keith.
Andreas Keith AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal vielen Dank für die sachliche Befassung mit diesem Antrag, den wir gestellt haben. Es ist ja bei Weitem nicht immer so, dass Sie sich in dieser Art und Weise mit unseren Anträgen auseinandersetzen. Dafür vielen Dank! Das gilt jedoch nicht für den Kollegen Okos. Wie ein Vertreter der Christlich Demokratischen Union ein so wichtiges Anliegen so lächerlich machen kann, erschließt sich mir definitiv nicht. (Beifall von der AfD – Zuruf von Thomas Okos [CDU]) Da sollten wir jedes parteipolitische Geplänkel beiseitelassen. Es ist ein Riesenproblem, das da auf uns zukommt. Nur mal nebenbei: Herr Reul, glauben Sie denn wirklich, dass sich die Zahlen in Niedersachsen erheblich von denen in Nordrhein-Westfalen unterscheiden? Und glauben Sie denn wirklich, dass wir noch drei Jahre Zeit haben? Denn erst dann kommt eventuell dieser Evaluationsbericht. Das ist 2026. Ist es Ihr Verständnis, so lange zu warten? Ich glaube das 15.12.2023 nicht. Die Zahlen liegen am Ende des Tages auf dem Tisch, und wir sehen auch die Steigerung.
Berivan Aymaz
Ihre Redezeit, Herr Keith.
Andreas Keith AfD
Es ist zwar richtig, dass die Zahlen zurückgehen. Aber in dem signifikanten Bereich der Sportwetten und dort insbesondere bei den problematischen Spielern, die immer jünger werden, tun sie das eben nicht.
Berivan Aymaz
Ihre Redezeit ist …
Andreas Keith AfD
Das ist das riesengroße Problem. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Berivan Aymaz
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache. Wir gehen zur Abstimmung über. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/7210 an den Hauptausschuss. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer stimmt gegen die Überweisungsempfehlung? – Keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? – Auch keine Enthaltungen. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen. Wir kommen zu: 5 Campus der Zukunft – Innovatives Lernen und Lehren für eine exzellente Hochschullandschaft in NRW Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/7192 Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Abgeordnetenkollegen Herrn Grunwald von der Fraktion der CDU das Wort. (Vereinzelt Beifall von der CDU)
Jonathan Grunwald CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bildung ist unsere wichtigste Ressource. Sie ist die Grundlage für die Wehrhaftigkeit unserer Demokratie und die Grundlage für die Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft. In den Schulen und Hochschulen entscheidet sich die Zukunft unseres Landes. Genau Landtag deshalb investieren wir 38 Milliarden Euro in den Bildungsbereich. Das ist mehr als jeder dritte Euro unseres Landeshaushalts. (Beifall von der CDU) Die Bereitstellung dieser öffentlichen Mittel in Rekordhöhe ist die eine Seite der Medaille. Die andere Seite ist die Frage nach der Art und Weise, wie die Mittel eingesetzt werden. Ohne jeden Zweifel hat der Bildungsort Auswirkungen auf die Art, zu interagieren, zu arbeiten, zu lehren und zu lernen. Oder, wie es der ehemalige britische Premierminister Winston Churchill treffend auf den Punkt gebracht hat – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –: „Wir formen Gebäude, danach formen sie uns.“ (Dr. Günther Bergmann [CDU]: Guter Spruch!) Das ist ein scheinbar trivialer Zusammenhang, der beim genaueren Blick auf unsere Bildungslandschaft gar nicht so selbstverständlich erscheint. Dabei belegt eine Vielzahl von Studien, wie stark die Lernumgebung Einfluss auf den Lernprozess hat. Auch neuropsychologische Untersuchungen unterstreichen die Relevanz äußerer Faktoren auf die Wahrnehmung eines Sachverhalts. Die Realität hingegen ist, dass ein Großteil der Bildungsinfrastruktur in Deutschland im 20. Jahrhundert erdacht und gebaut wurde. Dementsprechend spiegelt sich darin auch das damalige Verständnis von Didaktik und Lernprozessen. Unsere Hochschulen stehen deshalb vor einer Transformation, die weit über die reine Wissensvermittlung hinausgeht. Wir müssen innovative Lernund Lehrmethoden einführen, die Studierenden aktiv einbeziehen und sie auf die dynamische Arbeitswelt vorbereiten. (Zuruf von Jens-Peter Nettekoven [CDU]) Digitalisierung und KI-basierte Lernprozesse erfordern neue Ansätze in der Lehre und eine Anpassung der physischen Lernumgebung an hybride und digitale Formate. (Beifall von der CDU, İlayda Bostancıeri [GRÜNE] und Anja von Marenholtz [GRÜNE]) Mit unserem Antrag setzen wir genau hier an. (Christin Siebel [SPD]: Wo denn?) Eine pädagogische Architektur berücksichtigt moderne Lehr- und Lernmethoden. Projektarbeit, wahlweise alleine, zu zweit, in Kleingruppen oder im gesamten Kurs, erfährt beispielsweise durch flexible Raumkonzepte und offene Lernlandschaften eine völlig neue Qualität. Auch Begegnungsflächen, die für den Austausch, das Selbststudium oder zum sportlichen Ausgleich 15.12.2023 genutzt werden können, steigern die Attraktivität des Lernortes und erhöhen die Verweildauer der Studierenden. Eine solche Lernumgebung wirkt sich auch inspirierend aus, stärkt Teamwork und erhöht die Chance, dass innovative Ideen und Geschäftsmodelle entstehen können. Teile der Hochschule müssen gewissermaßen als Start-up-Lab konzipiert werden, um interdisziplinäre und innovative Denkräume zu eröffnen. (Beifall von der CDU) Viel stärker muss berücksichtigt werden, dass Hochschulen nicht nur Bildungsstätten sind, sondern auch wesentliche Bestandteile unserer Gesellschaft. Dies erfordert eine flexible und pädagogisch durchdachte Architektur, die in enger Abstimmung mit der Kommune erfolgen sollte. Damit werden unsere Lernorte zu lebendigen Zentren unserer Quartiere. Die anstehenden Investitionen in die Infrastruktur bieten die Chance, innovative und klimaneutrale Lernumgebungen zu schaffen. Mehr als 500 Millionen Euro zusätzlich stellen wir daher im nächsten Jahr für die Sanierung und den Neubau der Hochschulgebäude zur Verfügung. (Beifall von der CDU – Zuruf von Thomas Okos [CDU]) Dies alles wird uns nur gelingen, indem wir sowohl die Hochschulen als auch die Kommunen für diese wichtigen Themen sensibilisieren und sie mit entsprechender Expertise unterstützen. Ob bei den Montag Stiftungen in Bonn, am neu eingerichteten Zentrum für Analyse und Gestaltung von Bildungsräumen an der Universität Siegen, beim BLB oder beim hochschulübergreifenden Kompetenzzentrum Bauen – in NRW haben wir bereits eine breit angelegte Fachexpertise, die es nun systematisch zu nutzen gilt. (Beifall von der CDU und Julia Eisentraut [GRÜNE]) Liebe Kolleginnen und Kollegen, den Anstrengungen der Nachkriegsgeneration rund um Konrad Adenauer und Ludwig Erhard (Christin Siebel [SPD]: Mein Gott!) verdanken wir eine leistungsfähige Infrastruktur, die das Wirtschaftswunder und den damit verbundenen Wohlstand erst ermöglicht hat. Etliche Schulen und Hochschulen wurden nach dem Zweiten Weltkrieg neu gebaut. Die Zukunftskoalition von CDU und Grünen ist angetreten, um diese Kraftanstrengung zu wiederholen. Unser Antrag „Campus der Zukunft“ ist der Startschuss für unser Vorhaben. Wir werden die beste Infrastruktur für unsere Studierenden und für unsere Forschenden schaffen, und zwar innovativ, klimaneutral und digital. Landtag (Beifall von der CDU – Zuruf von Thomas Okos [CDU]: Sehr gut!) Wir machen das, damit unser Land auch in 100 Jahren noch über die drittmeisten Nobelpreisträger weltweit verfügt. Wir machen das, um unsere globale Wettbewerbsfähigkeit zu bewahren. Und wir machen das, damit es unseren Kindern einmal genauso gut geht wie uns. (Beifall von der CDU, Julia Eisentraut [GRÜNE] und Wibke Brems [GRÜNE]) In diesem Verständnis danke ich Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen allen eine gesegnete Weihnachtszeit. Ich freue mich, wenn wir uns dann gesund im neuen Jahr hier wiedersehen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun Abgeordnetenkollegin Julia Eisentraut.
Julia Eisentraut GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleg*innen der demokratischen Fraktionen! Die Hochschulen sind ein essenzieller Pfeiler unserer Bildungslandschaft. Außerdem sind sie ein Zentrum für Wissenschaft, das in Deutschland seinesgleichen sucht. Als ich studiert habe – ich habe nicht in NRW studiert –, haben wir gescherzt, ob das Loch in der Decke im Hörsaal, durch das es reinregnete, unter Denkmalschutz stehe und ob die Tische in den Hörsälen noch für Kreidetafeln ausgelegt seien, weil man mit normalen Notizbüchern oder Laptops kaum darauf schreiben konnte. (Rodion Bakum [SPD]: Das ist in NRW ge- nauso!) An vielen Stellen waren Treppen zu steil für Menschen mit Behinderung oder die Reihen kaum barrierefrei zugänglich. Viele unserer Hochschulbauten in NRW stammen aus den 70er-Jahren, sind also rund 50 Jahre alt und dringend sanierungsbedürftig. Wenn wir jetzt bauen und sanieren, dann bauen wir für die nächsten 40 bis 50 Jahre. Das heißt, dass die Gebäude, die wir jetzt bauen und sanieren, eine Lebenszeit bis 2060 oder 2070 haben. Wenn man sich einmal vor Augen führt, wie sich unsere Lebensweise in den vergangenen 50 Jahren verändert hat, dann wird einem klar, dass wir nicht absehen können, was wir in 50 Jahren an pädagogischen Bedarfen haben werden. Für uns ist aber eines ganz klar: Wir brauchen mehr Flexibilität – mehr Flexibilität für moderne Lern-15.12.2023 formate, für modernes Arbeiten, für Homeoffice, für hybrides Lernen usw. Damit verändern sich die Platzbedarfe und die Raumbedarfe an unseren Hochschulen ganz deutlich. Folgendes ist uns auch wichtig: Alle müssen zur Hochschule kommen können. Dafür brauchen wir ganz klar barrierefreie und inklusive Hochschulbauten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Viele unserer Hochschulen arbeiten an innovativen Lernformaten, beispielsweise auf Mülldeponien im Bergischen Land. Da fragen die Studierenden in einer Gesellschaft, in der viele sagen, dass sie nicht mehr Auto fahren möchten: Wie kommen wir da nachhaltig hin? – Auch an anderen Stellen fragen sich die Hochschulen, wie sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreicht werden können. Deshalb ist für unsere Campus der Zukunft auch so wichtig, dass sie eine nachhaltige Anbindung an den ÖPNV erhalten. Wir haben heute schon viel über Demokratie gesprochen. Auch Hochschulen sind ein Pfeiler unserer Demokratie. Denn die Menschen, die dort forschen, lehren und arbeiten, setzen sich dafür ein, in unserer Gesellschaft Evidenz und Fakten nach vorne zu stellen, Gesellschaft und Politik zu beraten und uns dabei zu unterstützen, die besten Entscheidungen zu treffen. Deshalb ist es uns ein großes Anliegen, dass Hochschulen und Stadtgesellschaft deutlich enger zusammenwachsen. Das kann nur gelingen, wenn wir auch die räumliche Distanz überwinden. Der Kollege Grunwald hat schon viele Beispiele genannt, beispielsweise in Siegen oder Dortmund. Damit gehen unsere Hochschulen voran. Nur dann, wenn Austausch mit Wissenschaft und Forschung stattfinden kann, können Wissenschaft, Hochschulen und Lehre ihrer wichtigen Aufgabe der Unterstützung unserer Demokratie auch nachkommen. Deshalb wollen wir die Hochschulen dafür sensibilisieren, dies noch deutlich stärker in den Blick zu nehmen. Denn in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten haben sich die Aufgaben von Hochschulen gewandelt. Waren sie früher schwer zugänglich, wenn man nicht Eltern hatte, die viel Geld oder selbst studiert hatten, sind sie heute Bildungsorte für alle. Das muss sich auch in unseren Bauten widerspiegeln. Es muss sich in der Position unserer Campus widerspiegeln. Außerdem muss es sich darin widerspiegeln, wie wir die nächsten 40 und 50 Jahre lehren und lernen wollen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Mit diesem Antrag setzen wir den Impuls, dies anzugehen. Wir werben für Zustimmung. – Danke schön. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Landtag
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Siebel das Wort.
Christin Siebel SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor zwei Wochen haben wir hier den Einzelplan 06 beraten. Sie als Koalition haben die Gelegenheit, Ihre wissenschaftspolitische Strategie zu formulieren, nicht genutzt. Heute, zwei Wochen später, legen Sie dann so einen Antrag zur Beratung vor. Als ich die Überschrift gelesen habe, habe ich mich wirklich darüber gefreut, dass Sie dieses Thema setzen und endlich einmal inhaltlich werden. (Angela Freimuth [FDP]: Na ja!) Als ich den Antrag gelesen habe – na ja, was soll ich sagen? –, ist meine Freude in Ratlosigkeit umgeschlagen. (Beifall von der SPD und Angela Freimuth [FDP]) Ich bin ratlos in Bezug darauf, was dieser Antrag wirklich bezwecken soll. Zwar finden sich viele wohlklingende Worte im Fließtext wieder. Aber konkrete Forderungen an die eigene Landesregierung: Fehlanzeige. (Zurufe von den GRÜNEN und Jonathan Grunwald [CDU]) Herr Grunwald und Frau Eisentraut, Sie haben gerade wirklich tolle Beispiele genannt. Aber wo bleibt da, bitte schön, der Diskurs? (Beifall von der SPD und der FDP) Sie formulieren dort stattdessen einen Rundumschlag an Prüfaufträgen von den Bereichen „Städtebau“ und „Verkehr“ über das Lernen aus Best-Practice-Beispielen bis hin zu der Empfehlung, aktuelle Forschungsergebnisse angemessen zu berücksichtigen. Beispielhaft werde ich einmal zwei Punkte vorlesen, die für mich besonders nichtssagend sind. Ich zitiere aus dem Antrag: „Der Landtag beauftragt die Landesregierung, […] Hochschulen und Kommunen dafür zu sensibilisieren, Hochschulbau und Stadtentwicklung stärker zusammenzudenken und dabei die Erfordernisse einer wirtschaftlichen Bauausführung zu berücksichtigen.“ Ein weiterer Punkt, der mir besonders gut gefallen hat, lautet: „Der Landtag beauftragt die Landesregierung, […] zur weiteren Verstärkung ihrer Aktivitäten auf diesem Feld die Hochschulen zu bitten, innerhalb hochschulübergreifender Plattformen, wie beispielsweise dem ‚Kompetenzzentrum Bauen‘ der Hochschulen für Angewandte Wissenschaften 15.12.2023 die Einrichtung einer Projektgruppe ‚Innovative Lernorte‘ zu prüfen.“ Frau Ministerin, haben Sie eigentlich verstanden, was genau die regierungstragenden Fraktionen von Ihnen erwarten? (Beifall von der SPD – Nicken von Ina Bran- des, Ministerin für Kultur und Wissenschaft) Einen konkreten Arbeitsauftrag konnte ich da leider nicht rauslesen. Ich würde Sie daher bitten, gleich in Ihrer Rede einmal genau zu erklären, wie Sie dort vorgehen wollen. Ich bin wirklich schon gespannt. (Zuruf von Thorsten Schick [CDU]) Alles liest sich wie: Man müsste mal. Man sollte mal. Man sollte für etwas sensibilisieren. Man sollte mal prüfen, ob und inwieweit. – In welche Richtung Sie den Campus der Zukunft entwickeln wollen, kann man nicht ansatzweise erkennen. (Beifall von der SPD) Ich hatte im Vorfeld gehofft, dass ich nach Ihren Redebeiträgen etwas schlauer bin. Das hat sich inhaltlich leider nicht bestätigt. Wenn Ihnen wirklich etwas an der Weiterentwicklung des Campus liegt, warum erteilen Sie der Landesregierung dann lange Prüfaufträge und stellen den Antrag zur direkten Abstimmung, anstatt ihn an den Fachausschuss zu überweisen und dann eine Anhörung zu beschließen? (Zuruf von der CDU) Das Thema hätte doch eine breite Behandlung im Fachausschuss verdient. (Beifall von der SPD und der FDP) Aber vielleicht war das auch gar nicht gewollt. Bei mir erweckt das ganze Beratungsverfahren den Eindruck, dass Sie in Ihrer Koalition überhaupt nicht wissen, wohin Sie mit der Wissenschaftspolitik wollen. (Raphael Tigges [CDU]: Doch!) Es mangelt schlicht an gemeinsamen Ideen und Konzepten und wahrscheinlich auch ein bisschen an Kompromissbereitschaft. Der vorliegende Antrag ist das Ergebnis. Ich wage einmal einen Blick in die Zukunft. Ihnen ist bewusst, dass Sie hier keine Glanzleistung vollbracht haben. Deshalb stellen Sie den Antrag zur direkten Abstimmung, damit er schnell wieder in der Schublade verschwinden kann. (Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Am Ende wird dabei Folgendes herumkommen: nichts. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden diesen Antrag ablehnen. Aber wir befinden uns gerade in Landtag der Weihnachtszeit. Deshalb sage ich: So ein Antrag kann ja mal passieren. (Heiterkeit von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Wenn Sie mögen, arbeiten wir gemeinsam an einem konkreten Antrag, den wir dann im Fachausschuss beraten können. Ich wünsche Ihnen allen eine schöne Weihnachtszeit. – Glück auf! (Beifall von der SPD)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun Abgeordnetenkollegin Frau Freimuth das Wort.
Angela Freimuth FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Zukunft unserer Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ist zweifelsohne von größter Bedeutung. In ihrem Antrag heben die antragstellenden Fraktionen völlig zu Recht hervor, wie essenziell hochwertige Bildungsangebote und innovative Lehre für die wissenschaftliche und – das füge ich hinzu – die wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes sind. Es ist unbestritten, dass sich die Anforderungen an den Hochschulen in den vergangenen 50 Jahren gewandelt haben. Neue Arbeitsformen und Technologien erfordern natürlich auch Anpassungen in allen Bereichen der Lehre. Obwohl wir als FDP-Landtagsfraktion die Grundanliegen des Antrags ausdrücklich begrüßen – wer sollte in diesem vorweihnachtlichen Überflug überhaupt irgendetwas dagegen vorbringen können? –, suchen wir die konkreten Ideen zur Umsetzung leider wieder einmal vergeblich. Es ist bedauerlicherweise nicht das erste Mal, dass die regierungstragenden Fraktionen einen Antrag zur Hochschulpolitik vorlegen, der von übergroßer Flughöhe und fehlender Konkretisierung geprägt ist. Wieder einmal werden die Allgemeinplätze von CDU und Grünen zur direkten Abstimmung gestellt, wohl ahnend – dazu hat Frau Kollegin Siebel schon einiges gesagt –, dass der Antrag in einer Sachverständigenanhörung in die niederen Gefilde der Konkretisierung herabgezogen bzw. deren Fehlen angemerkt werden könnte. (Heiterkeit von Elisabeth Müller-Witt [SPD]) Ich finde es schade, dass die antragstellenden Fraktionen wieder einmal den fachlichen Austausch zu den angeteaserten Punkten scheuen und konkrete Vorschläge von Expertinnen und Experten aus der Praxis vermeiden wollen. Das passt zum sich leider konkretisierenden Stil der derzeitigen Mehrheit. 15.12.2023 Gäbe es nicht mehr zu tun, könnten wir über solche blumigen Anträge gerne direkt abstimmen. Aber die Aufgaben sind doch bei Weitem zu groß. Allein der immense Sanierungsbedarf, der durch den Wissenschaftsrat auf bis zu 74 Milliarden Euro geschätzt wird, wird eben nicht entschieden angegangen. Auch die im Landeshaushalt bereitgestellten Mittel – es wurde bereits erwähnt – sind bei Weitem nicht ausreichend. Ich habe ebenfalls nachgeschaut, wo denn mal etwas Konkretes steht, das den vollmundigen Versprechungen vom Anfang entspricht. Wenn ich dann aber lese: „Hochschulen dabei zu unterstützen, dass auf eine möglichst zeitnahe Umsetzung von Neubau- und Sanierungsvorhaben geachtet wird“, muss ich sagen: Dass die Hochschulen das nicht tun, liegt doch nicht daran, dass sie nicht in den Hochschulbau und die Sanierung investieren wollten, sondern daran, dass ihnen – wie übrigens auch in vielen anderen Bereichen – die finanziellen Ressourcen fehlen, um auf die gestiegenen Preise, die langen Genehmigungsverfahren und Ähnliches angemessen reagieren zu können. Wenn ich dann lese, dass sie auch noch neue Mobilitätskonzepte entwickeln sollen – ich weiß, dass an ganz vielen Stellen in den Kommunen über Nahverkehrspläne und Ähnliches an Mobilitätskonzepten gearbeitet wird –, stellt sich mir schon die Frage, was da denn konkret gemacht werden soll. Außerdem enthält der Antrag eine Forderung bezüglich der Stadtentwicklung. Jede Stadt mit einer Hochschule wäre ja bescheuert, wenn sie in ihrer Stadtentwicklung dieses Pfund nicht berücksichtigen würde. Das ist aber doch nicht die primäre Aufgabe von Frau Ministerin Brandes und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es fehlt also an Ideen für smartere Prozesse im Hochschulbau und bei der Hochschulsanierung. Innovative Konzepte – die durchaus nicht neu sind – wie das Ansiedeln der Bauherreneigenschaft bei den Hochschulen selbst, wenn das gewünscht ist, oder die Einführung flexibler Baubudgets werden, wenn überhaupt, nur am Rande erwähnt. Der Antrag passt also in ganz wichtigen Zukunftsfragen nicht zu den Erwartungen der Praxis. Auch wenn die erwähnten Ziele nicht abgestritten werden können, fehlt es an der Umsetzung für den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort. Deswegen werden wir uns bei der Abstimmung enthalten. Unser Angebot, an einer guten Zukunft der Hochschulen in Nordrhein-Westfalen mitzuarbeiten, bleibt bestehen. (Das Ende der Redezeit wird signalisiert.) – Frau Präsidentin, ich komme zum Schluss. – Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit für die im Großen Landtag und Ganzen kollegiale Zusammenarbeit im Wissenschaftsausschuss in diesem Jahr herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen, aber auch bei Frau Ministerin Brandes und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Ministerium bedanken. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit, wünsche Ihnen allen frohe und gesegnete Festtage und freue mich darauf, dass wir im neuen Jahr gemeinsam für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen arbeiten. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP, der SPD, Christina Schulze Föcking [CDU] und Bianca Winkel- mann [CDU])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der AfD hat nun der Abgeordnete Dr. Zerbin das Wort.
Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Innovatives Lernen und Lehren sind wichtige Voraussetzungen, um eine exzellente Hochschullandschaft zu schaffen. Thematisch trifft der Antrag von CDU und Grünen daher ins Schwarze. Gerade in einer Welt des Wandels und der Unsicherheit ist es wichtig, sich auf die Zukunft vorzubereiten. Kluge und gut ausgebildete Köpfe sind deshalb die wichtigste Ressource unseres Landes. Sie sind die Voraussetzung, um die nächsten Generationen erfolgreich durch das 21. Jahrhundert zu bringen. Ihr Antrag wird klangvoll mit der Überschrift „Campus der Zukunft“ beworben – doch was bezweckt er? In erster Linie sollen qualitativ hochwertige Bildungsangebote und eine hochwertige Bildungsinfrastruktur als Schlüssel zum Erfolg genutzt werden. Die Landesregierung soll Hochschulen sensibilisieren, bei der Planung und Sanierung von Gebäuden aktuelle Forschungsergebnisse, veränderte Flächenbedarfe und ein verändertes Arbeits- und Lernverhalten zu berücksichtigen. Stichwörter sind hier „pädagogische Architektur“ sowie „Anbindung ins Stadtbild“. Es sollen nachhaltige Mobilitätskonzepte erstellt, ein Austausch zwischen Bauverantwortlichen und dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb gefördert sowie die schnellere und bürokratieärmere Umsetzung von Bauprojekten an Hochschulen erreicht werden. Das alles klingt erst einmal sinnvoll und nützlich. Doch kommt beim Lesen des Antrags die Frage auf – da ging es mir wie meinen Vorrednerrinnen –, weshalb Sie solche Selbstverständlichkeiten in einen Antrag bringen. Eine schnellere und bürokratieärmere Umsetzung wäre sehr löblich, doch letztendlich liegt es doch an Ihnen als regierungstragende Fraktionen, hieran über Gesetzgebungs- und Bauverfahren konkret etwas zu ändern. 15.12.2023 Was überhaupt nicht im Antrag vorkommt, sind soziale Fragen, zum Beispiel, wie eine Lernkultur an Hochschulen aussehen soll. Wissenschaft muss frei sein. Die Dominanz linksextremer Ideologien an unseren Universitäten passt dazu nicht, von der Sicherheitslage beispielsweise für jüdische Studentinnen und Studenten ganz zu schweigen. Wie die Situation an unseren Hochschulen wirklich ist, wurde uns von Vertretern jüdischer Studenten in einer Anhörung sehr unmittelbar berichtet. Von dieser Problematik, geschweige denn von einer Lösung, liest man nichts im vorliegenden Antrag. Mit der Auslüftung der Talare hat man im Kulturkampf der 1970er-Jahre an unseren Hochschulen nahezu die gesamte Tradition der letzten 1.000 Jahre weggeblasen. War das klug? Wohl eher nicht. Das zeigt der Erfolg insbesondere angelsächsischer Universitäten im internationalen Vergleich. Tradition ist bekanntlich nicht das Halten der Asche, sondern die Weitergabe der Flamme. Über die Verbindung der alten deutschen Universitätskultur mit Innovationen der Gegenwart hat man sich keine Gedanken gemacht. Die Idee, die Sie hier verfolgen, wird in ein paar Jahren möglicherweise so en vogue sein wie die Plattenbauten in Berlin-Marzahn. Ich komme zum Schluss. Der vorliegende Antrag enthält wichtige Aspekte. In guter DDR-Tradition werden aber die wahren Probleme nicht benannt, das gilt insbesondere für das Fehlen von Freiheit und Sicherheit an Hochschulen in Nordrhein-Westfalen. Auch über die Verbindung der jahrhundertealten deutschen Universitätskultur zur Gegenwart und zur Zukunft wird sich im Antrag ausgeschwiegen. Wir werden uns daher enthalten. Dennoch wünsche ich Ihnen frohe Weihnachten und alles Gute für 2024. Ich kann mich dem anschließen, was meine Vorrednerrinnen gesagt haben: Ich bedanke mich ebenfalls für die gute Zusammenarbeit im Wissenschaftsausschuss. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD und Dr. Christian Blex [fraktionslos])
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung spricht nun Ministerin Ina Brandes.
Ina Brandes
Liebe Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben es bereits mehrfach gehört: Eine gute Infrastruktur ist entscheidende Voraussetzung für erfolgreiches Lehren und Lernen. Wir wissen, dass die Hochschulinfrastruktur in Nordrhein-Westfalen vor zahlreichen Herausforderungen steht. Dazu zählt zum einen der bereits zu Recht angesprochene Sanierungsstau, der sich über die Landtag letzten Jahrzehnte angesammelt hat. Zweitens gibt es veränderte Anforderungen durch digitales und hybrides Lehren und Lernen, die Barrierefreiheit sowie vor allen Dingen die Nachhaltigkeit. Das Hochschulsystem in Nordrhein-Westfalen ist mit 5 Millionen Quadratmetern mit Abstand der größte Mieter des BLB und verursacht einen entsprechend großen CO -Fußabdruck. Wir haben also reichlich zu tun. Frau Siebel, Sie haben mich angesprochen, daher will ich auch Sie ansprechen: Die Antwort darauf ist nicht, einfach mehr Geld ins System zu geben, und dann wird schon alles gut. Diese Diskussion haben wir an verschiedenen Stellen bereits geführt, und ich muss ehrlich sagen, dass sie mich zunehmend aufregt. Denn Politik bedeutet eben nicht einfach nur, Geld auszugeben. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN – Christin Siebel [SPD]: Das habe ich auch nicht gesagt!) Politik macht sich die Mühe, sich die Dinge vor Ort anzuschauen. Politik macht sich die Mühe, die Unterlagen der Expertinnen und Experten zu lesen. Politik sammelt Fachkompetenz und zieht daraus die richtigen Schlüsse. Der aus meiner Sicht einzig richtige Schluss, den man aus der Situation, die über die vergangenen 50 Jahre verursacht worden ist, ziehen kann, lautet, dass wir grundsätzlich neue Prozesse dafür brauchen, wie wir den Hochschulbau in Nordrhein-Westfalen organisieren. Weil ich zu dieser Erkenntnis gekommen bin, habe ich mich mit dem Finanzminister Marcus Optendrenk, seinem Team und dem BLB zusammengesetzt, und wir haben gemeinsam besprochen, wie das funktionieren kann. Wir sind inzwischen auch mit den Hochschulen sehr weit in dieser Diskussion. Die Antwort wird sein, dass wir sämtliche Prozesse, die mit dem Hochschulbau in Nordrhein-Westfalen zu tun haben, deutlich verkürzen und verschlanken. Wir werden außerdem den Hochschulen deutlich mehr Verantwortung geben, was die Umsetzung des Baus angeht. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Das hat etwas mit den Baubudgets zu tun, die die Hochschulen erhalten, es hat aber vor allen Dingen etwas mit mehr Freiheit bezüglich der Bauherrenschaft in diesen Projekten zu tun. Wir brauchen keine zentralistische Hochschulplanung, wie Sie es eben gefordert haben, oder eine zentrale Idee davon, wie die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen auszusehen haben. (Christin Siebel [SPD]: Habe ich doch gar nicht! – Zuruf von Jochen Ott [SPD]) Wir brauchen das Gegenteil. Es gilt die Wissenschaftsfreiheit, und wir haben in unseren Hoch-15.12.2023 schulen extrem unterschiedliche Anforderungen die Infrastruktur betreffend. Wir müssen diesen unterschiedlichen Anforderungen mit der Politik, die wir machen, Raum geben. Nur so kann die Hochschullandschaft in Nordrhein-Westfalen so extrem erfolgreich bleiben, wie sie es aktuell ist. All das werden wir umsetzen. Wir werden selbstverständlich die weiteren wichtigen Anregungen berücksichtigen, die dieser Antrag enthält, vor allem bezogen auf die Mobilität, die Barrierefreiheit und neue Formen des Lehrens und Lernens. Ich danke ganz herzlich für die Diskussion, die wir dazu heute geführt haben, und kann wirklich nur alle Beteiligten dazu ermuntern, sie in einer fachlichen und fundierten Art und Weise gemeinsam mit mir weiterzuführen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit kommen wir zum Schluss der Aussprache und gehen zur Abstimmung über. Die antragstellenden Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen haben direkte Abstimmung beantragt. Wir stimmen also direkt über den Inhalt des Antrags Drucksache 18/7192 ab. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wer stimmt dem Antrag zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das ist die Fraktion der SPD. – Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen von FDP und AfD sowie der fraktionslose Abgeordnete Dr. Blex. Damit ist der Antrag Drucksache 18/7192 angenommen. Ich rufe auf: 6 Gesetz über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an der Windenergienutzung in Nordrhein-Westfalen (Bürgerenergiegesetz NRW – BürgEnG) Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 18/5849 dritte Lesung Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der CDU dem Abgeordnetenkollegen Dr. Untrieser das Wort.
Dr. Christian Untrieser CDU
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz vor der Weihnachtspause besprechen wir jetzt in dritter Lesung das Bürgerenergiegesetz. Ich glaube, wir Landtag können sagen, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen ein schönes Weihnachtsgeschenk unter den Baum legen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben hier in den letzten Wochen und Monaten sehr lange und intensiv darüber geredet, wie wir Bürgerinnen und Bürger und Kommunen beteiligen wollen. Wir hatten einen ersten Entwurf und eine erste Lesung in diesem Haus. Wir hatten dann am 31. Oktober eine sehr intensive Sachverständigenanhörung. Ich habe es am Mittwoch schon gesagt, aber sage es heute noch einmal explizit: Es gab viele gute Vorschläge von den Sachverständigen, die aber ansonsten den Entwurf im Grunde sehr gelobt haben. Das ist auch Sinn der Sache, wenn wir eine Sachverständigenanhörung machen. Sie sollen uns nicht komplett loben, sondern sagen: An der einen oder anderen Stellen haben wir einen besseren Vorschlag. – Diese Vorschläge haben wir jetzt aufgenommen. Ich habe sie am Mittwoch schon vorgestellt. Wir werden sie jetzt in der dritten Lesung verabschieden. Insofern ist das ein sehr vernünftiger und ein sehr guter Vorgang. Ich darf allerdings auch sagen – da muss ich die Kolleginnen und Kollegen von der SPD und der FDP anschauen –: Ich finde, Sie haben in den letzten Tagen ein bisschen zu hoch geschossen. Da der Kollege Hafke – ich sehe ihn jetzt nicht – und Frau Blumenthal sagen, das sei ein undemokratisches Verfahren gewesen, muss ich Ihnen sagen: Da sind Sie ein bisschen zu hoch eingestiegen. Wir haben uns an die Geschäftsordnung gehalten. Dieser Geschäftsordnung haben Sie alle zu Beginn dieser Legislaturperiode zugestimmt. Es ist eindeutig so, dass man noch einmal Änderungen vorlegen kann und eine erneute Überweisung an den Ausschuss in der Regel nicht vorgesehen ist. Insofern ist hier alles vernünftig gelaufen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Hätten Sie es ein bisschen tiefer gehängt, hätten wir vielleicht diskutiert, wie im Lichte des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli dieses Jahres Abgeordnetenrechte ausreichend berücksichtigt worden sind. Dann hätten wir noch einmal darüber reden können, denn es ist in der Tat ein interessantes Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass Abgeordnete ordnungsgemäß informiert werden müssten und eine gewisse Zeit da sein müsse, um sich eine Meinung zu bilden. Das ist vollkommen klar, und das berücksichtigen wir auch. Im Fall des Bundesverfassungsgerichts wurde über das Gebäudeenergiegesetz geredet. Da war es ein vollkommen chaotisches Verfahren. Ich gebe Ihnen ein Beispiel dazu, was anders war: Im Bundestag sollte eine Sachverständigenanhörung an einem 15.12.2023 Montag stattfinden. Die umfangreichen Änderungsanträge der Koalition kamen am Freitag. Die Sachverständigen haben in der Sachverständigenanhörung gesagt: In der kurzen Zeit konnten wir uns keine vernünftige Meinung bilden. – Aufgrund dessen hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass hier möglicherweise Abgeordnetenrechte verletzt sein könnten. Hinzu kommt die Komplexität und die Länge des GEG. Hier ist es komplett anders. Wir hatten eine Sachverständigenanhörung. Alle Sachverständigen waren in der Lage, sich gut vorzubereiten. Sie haben hinsichtlich unseres Gesetzentwurfs Schlüsse gezogen und gesagt, was man an der einen oder anderen Stelle verändern kann. Das ist ein vollkommen anderes Verfahren, als es beim Gebäudeenergiegesetz der Fall war. Deswegen ist es ein gutes Verfahren. Es ist üblich, dass wir die Vorschläge aufgreifen. Lieber Kollege Brockes, Sie haben hier gesagt, es wäre ein komplett neues Gesetz. Das ist nicht der Fall. Wir haben zwar zwölf Seiten mit Änderungen – in der Tat muss man da ein bisschen lesen –, aber es sind zwölf Seiten mit redaktionellen Änderungen, es ist kein komplett neues Gesetz. Wir haben an einigen Stellen etwas geändert, nehmen dadurch aber genau die Vorschläge auf, die uns zum Beispiel die kommunalen Spitzenverbände und die anderen Verbände gegeben haben.
Berivan Aymaz
Lieber Herr Untrieser, Sie haben gerade den Abgeordnetenkollegen Herrn Brockes direkt angesprochen. Es liegt in der Tat auch eine Zwischenfrage von Herrn Brockes vor. Möchten Sie diese gestatten?
Dr. Christian Untrieser CDU
Ja, gerne.
Berivan Aymaz
Dann haben Sie jetzt das Wort.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Lieben Dank, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, Herr Kollege, aber mich erreichen seit Mittwoch, seit Sie den Gesetzentwurf umfänglich geändert haben, einige erschrockene Anrufe und Mails von betroffenen Unternehmen, unter anderem, weil Sie den Anwendungsbereich des Gesetzes geändert haben, also doch ganz wesentliche Veränderungen vorgenommen haben. Es sind jetzt auch Direktstromlieferungen von der Beteiligungspflicht betroffen. Das heißt, dass Unternehmen, die wenig eigene Fläche haben, aber zum Beispiel PPAs geplant hatten, diese wegen der Entfernung so nicht mehr realisieren können. Was antworten Sie diesen Unternehmen? Landtag
Berivan Aymaz
Sie dürfen darauf antworten, Herr Abgeordneter.
Dr. Christian Untrieser CDU
Danke für die Frage. Das ist genau das, was ich gerade ausgeführt habe. In der Sachverständigenanhörung am 31. Oktober habe ich einen Sachverständigen bzw. mehrere Sachverständige nach dem Anwendungsbereich und danach gefragt, ob ein Vorschlag, den wir uns überlegt haben, in ihrem Sinne wäre. Schauen Sie noch einmal in das Protokoll der Sachverständigenanhörung. Es ist eindeutig so, dass wir in der Sachverständigenanhörung über diesen Punkt, den Sie gerade ansprechen, debattiert haben. Insofern ist es doch vernünftig, wenn der Sachverständige sagt: Das kann man so machen. – Andere sind natürlich immer dagegen, das ist klar. Ich habe immer in der Sachverständigenanhörung gehört: Die einen sagen so, die anderen so. – Aber wir alle, wir als Parlamentarier, hatten die Möglichkeit, uns dazu Gedanken zu machen, weil es in der Sachverständigenanhörung vor sechs Wochen besprochen worden ist. Insofern ist es vollkommen in Ordnung, dass wir dann sagen: Wir kommen zu dem Ergebnis, wir machen das so. Sie können ja inhaltlich gerne zu einem anderen Ergebnis kommen; aber das ist in keinem Fall undemokratisch. Es ist auch nicht unüblich, dass wir so etwas machen. Wir greifen vernünftige Vorschläge der Branche auf. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich möchte zum Schluss noch eine Anekdote aus der letzten Zeit erzählen. Wir sprechen wie gesagt schon seit vielen Wochen und Monaten über dieses Gesetz. Ich war vor vier Wochen in Münster und habe dort bei einem großen Windanlagenbetreiber auf dessen Mandantentag gesprochen. Da waren ungefähr 200 Personen im Raum. Wir haben über vieles im Bereich „Windenergie“ gesprochen. Dann fuhr mich dankenswerterweise später ein Mitarbeiter dieser Firma zum Bahnhof. Dabei haben wir über das Windenergiegesetz gesprochen, und er sagte: Das, was wir gerade in Nordrhein-Westfalen machten, sei im Bundesländervergleich das derzeit beste Gesetz, das er kenne und gelesen habe. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Dietmar Brockes [FDP]) So ist die Lage in der Branche. Deswegen ist das ein gutes Gesetz. Es ist ein kleines Weihnachtsgeschenk für die Bürgerinnen und Bürger, für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Danke, dass Sie heute in großer Zustimmung dazu stehen. Ich wünsche Ihnen schöne, gesegnete Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) 15.12.2023
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der SPD hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Stinka das Wort.
André Stinka SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Untrieser, ich habe mir gerade gedacht, wenn meine Eltern mir so ein Weihnachtsgeschenk versprochen hätten, dann wäre ich aber schreiend rausgelaufen – das will ich Ihnen mal deutlich sagen. (Beifall von der SPD und der FDP) Sie haben mindestens 85 % der Zeit Ihrer Rede zu dem Gesetzentwurf, der ja einen so großen Wurf darstellen soll, darauf verwendet, noch einmal zu erläutern, welch ein schlechtes Verfahren Schwarz-Grün hier gewählt hat und in welcher Eile ein falsches Gesetz durchgedrückt wird. (Beifall von der SPD und der FDP – Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Das ist die Realität, die wir hier haben. Ich will Ihnen eines sagen, weil Sie ja die ganze Genese noch einmal dargestellt haben: Ich weiß noch, wie ich hier im Mai, Juni dieses Jahres stand und wir Sie aufgefordert haben, endlich einen großen Teil Ihres Koalitionsvertrages, nämlich das Bürgerenergiegesetz, umzusetzen. Da sind wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten verhöhnt worden, wir sollten unsere Hausaufgaben machen und sollten den Antrag zurückziehen. Heute ist es der vorletzte TOP, kurz vor Jahresende, mit dem Sie dieses schlechte Gesetz hier durchdrücken und den Leuten sagen: Das ist ein Weihnachtsgeschenk. – Angesichts solcher Weihnachtsgeschenke kann ich nur weinen, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der SPD) Wir haben damals im Sommer schon gesagt, dass für uns die breite Beteiligung der Menschen in Nordrhein-Westfalen gerade bei diesem Bürgerenergiegesetz wichtig ist, weil die Menschen erneuerbare Energien vor dem Hintergrund erfahren sollen, dass sie auch an den Einnahmen, an den Erfolgen des Windkraftausbaus – den wir durchaus unterstützen – beteiligt werden. Wenn wir uns das Gesetz angucken – ich gehe gleich noch auf zwei, drei Punkte ein, die wir kritisieren –, dann sehen wir, dass gerade diese Akzeptanz durch das Vorgehen, das Sie hier an den Tag gelegt haben, mit Füßen getreten wird. (Beifall von der SPD und der FDP) Was die Hinweise in der Sachverständigenanhörung angeht: Sie hätten fünf Wochen Zeit gehabt, diese umzusetzen. In der letzten Ausschusssitzung konnten Landtag Sie nicht einmal diesen Entwurf vorlegen, sodass wir uns heute in diesem unmöglichen Verfahren befinden. Wenn die Ministerin davon spricht, dass das Gesetz weit ausstrahlende Wirkung aus Nordrhein-Westfalen heraus hat, dann kann ich nur alle Landesregierungen in Deutschland davor warnen, sich dieses Gesetz anzuschauen. Wir hatten Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagen – das ging Ihnen ja nicht weit genug. Sie haben diese Bruchlandung organisiert und sprechen hier von einem Weihnachtsgeschenk. Ich wäre da ganz vorsichtig. (Zuruf von Dr. Jan Heinisch [CDU]) Abschließend, bevor ich auf einige Punkte eingehe: Wir brauchen für die Energiewende eine große, breite Mehrheit. Da sind wir uns alle einig. Sie schließen Menschen aus, und Sie machen durch dieses Verfahren deutlich, dass Sie nur ganz bestimmte Gruppen im Auge haben und dass Sie, weil Sie sich gestritten haben, nicht imstande sind, hier ein ordentliches Verfahren zu organisieren. Das ist nämlich der Punkt, über den wir heute, kurz vor Jahresende, hier reden. (Beifall von der SPD – Zuruf von Bernd Krückel [CDU]) Ich möchte bei zwei Punkten deutlich machen, worauf es uns bei dem Gesetz unbedingt ankam, was Sie aber nicht umgesetzt haben. Als SPD-Fraktion war für uns immer – das habe ich gerade ausgeführt – eine breite Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern wichtig. Dafür haben wir uns schon im Mai ausgesprochen. Für uns Sozialdemokrat*innen ist wichtig, dass niederschwellige Angebote gemacht werden und dass diejenigen erreicht werden, die keine großen Vermögen haben, keine großen Investitionen tätigen können, die ein kleines oder mittleres Einkommen haben. Wir müssen nämlich die Menschen für die Transformation gewinnen, und zwar auch diejenigen, die nicht jeden Tag über Klimaschutz sprechen. Deswegen ist diese Breite so wichtig. Deswegen wäre ein breites Verfahren auch so wichtig gewesen, das wir hier im Landtag hätten organisieren müssen. Gerade die Priorisierung von automatisierten niederschwelligen Beteiligungsformen, wie zum Beispiel der vergünstigte Stromtarif für Anwohnerinnen und Anwohner, wäre wichtig gewesen. Anstatt über einen Änderungsantrag Klarheit zu schaffen, haben Sie es schlimmer gemacht. Wenn wir uns § 7 anschauen, stellen wir fest, dass die Optionen noch weiter ausgefranst und beliebiger werden. Es werden etwa Direktzahlungen an Anwohnerinnen und Anwohner um die Option der Direktzahlungen an Gemeinden erweitert. Direktzahlungen an gemeinnützige Stiftungen werden um die Zahlung an Vereine erweitert. 15.12.2023 Schon in der Ursprungsfassung des Gesetzes gab es seitens der Expertinnen Zweifel daran, dass diese Bürgerstromtarife überhaupt noch durchdringen. Sie schränken also die Möglichkeit ein, in die Breite zu gehen. Das war unsere Kritik schon im Sommer, und das wird auch weiter so bleiben. (Zuruf von Christina Schulze Föcking [CDU]) Sie von den regierungstragenden Fraktionen verstehen eines nicht: Sie müssen, wir alle müssen eine große Mehrheit von Menschen von dieser Transformation überzeugen. Das können wir nicht mit kleinen wenigen Gruppen organisieren. (Zuruf von Matthias Goeken [CDU]) Für uns Sozialdemokraten steht fest – deswegen bin ich auch so sauer über dieses Verfahren –, dass Sie die Chance vertan haben, mit diesem Beteiligungsgesetz in die Breite zu gehen und Menschen davon zu überzeugen, das in diesen schwierigen Zeiten zu organisieren. Das zieht sich ja durch. Ich habe heute Morgen schon wieder eineinhalb Meter Landesentwicklungsplan bekommen. (Zuruf von Christina Schulze Föcking [CDU]) Der wird auch in einem gewaltigen Verfahren hier durchgejagt. In der Debatte wurde gesagt: Sie hatten ja Zeit genug. – Das in 24 Stunden zu organisieren und zu lesen, finde ich schon spannend. Da die Fraktionsvorsitzende der Grünen darauf abhob, dass wir ja viel Geld verdienen würden, sage ich: Eine Ministerin mit Ministerialbürokratie verdient noch mehr Geld. – Sie hätten die Pflicht gehabt, uns pünktlich zu informieren. (Beifall von der SPD und der FDP)
Berivan Aymaz
Ihre Redezeit.
André Stinka SPD
Von daher: Reden Sie sich diesen Gesetzentwurf nicht schön. Ich bin ja milde gestimmt, weil wir kurz vor der Weihnachtszeit sind. (Zurufe von der CDU) Ich hätte mir gewünscht, dass wir hier eine breite Mehrheit für die Transformation organisieren. Schwarz-Grün hat hier total versagt. Dabei bleibt es. – Frohes Fest. (Beifall von der SPD und der FDP)
Berivan Aymaz
Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Röls-Leitmann das Wort.
Michael Röls-Leitmann GRÜNE
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen der demokra-Landtag tischen Fraktionen! In der alten Energiewelt gab es einige wenige große Konzerne. Die Energieversorgung lag in deren Hand, und die Profite landeten auch bei einigen wenigen. Wir haben eine neue Energiewelt mit einer großen Akteursvielfalt, in der immer mehr Menschen aktiv zu Energieproduzentinnen und Energieproduzenten werden, in der immer mehr Menschen von dem Erfolg profitieren. An diesen Gedanken der Energiewende, die schon heute ein großer Erfolg ist, die mehr Menschen zu Profiteuren der Energieversorgung macht, knüpfen wir mit dem Bürgerenergiegesetz an, indem wir noch mehr Menschen indirekt und auch ganz direkt am finanziellen Erfolg der Windenergie teilhaben lassen. Deswegen ist heute ein guter Tag für die Akzeptanz der Energiewende in Nordrhein-Westfalen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Wir verbinden dabei Lösungsvielfalt auf der einen Seite mit Verbindlichkeit auf der anderen Seite. Diese Kreativität, die wir bereits jetzt in der Branche sehen, wollen wir nicht eindampfen, sondern wir wollen sie nutzen. Wir wollen uns darum kümmern, dass weiterhin vergünstigte Stromtarife angeboten werden können, dass es Direktzahlungen geben kann, dass es die finanzielle Unterstützung von Gemeinden, die Unterstützung von gemeinnützigen Stiftungen und Vereinen, die Einbindung von Stadtwerken oder von Genossenschaften geben kann. All diese Dinge, all diese Lösungen schaffen bereits jetzt Akzeptanz. Wir machen das verbindlich. Warum machen wir es verbindlich, wenn es schon so viele Programme gibt? Es geht auch darum, die wenigen schwarzen Schafe, die es vielleicht in der Branche gibt, in die Verantwortung zu nehmen, weil nämlich ganz wenige richtig viel kaputt machen, was die Akzeptanz der Energiewende betrifft. Wir schützen die vielen, die mit kreativen Lösungen Menschen einbinden und Verbündete für die Energiewende gewinnen. Das machen wir mit diesem Bürgerenergiegesetz. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Ich möchte die Möglichkeit nutzen, eine Gruppe hervorzuheben, die wir mit dem Änderungsantrag weiter stärken. Das sind die Bürgerenergiegenossenschaften in Nordrhein-Westfalen, die seit vielen Jahrzehnten Pionierarbeit bei der Energiewende von unten leisten, die Pionierarbeit dafür leisten, Akzeptanz zu organisieren, Menschen zu Verbündeten zu machen. (Zuruf von Dietmar Brockes [FDP]) Die stärken wir mit diesem Gesetz und geben ihnen Rückenwind. Ganz herzlichen Dank an die vielen 15.12.2023 Ehrenamtlichen – es werden immer mehr –, die sich seit vielen Jahren für die Energiewende in Nordrhein-Westfalen starkmachen. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Ich möchte auf die Kritik der SPD-Fraktion eingehen, dass Menschen mit wenig Geld nicht von unserem Entwurf profitieren würden. Diese Kritik kann ich nicht nachvollziehen, ich finde sie ungerechtfertigt. Wer profitiert denn davon, wenn in Gemeinden plötzlich mehr Geld dafür da ist, das Schwimmbad in Ordnung zu bringen, in die Infrastruktur zu investieren? Sind das nur reiche Leute? Nein, es ist die Breite der Gesellschaft, die davon profitiert. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) In den Beteiligungsvereinbarungen, die von den Standortgemeinden und den Vorhabenträgern geschlossen werden, kann natürlich Wert auf Modelle gelegt werden, bei denen es nicht darauf ankommt, wie viel Geld man hat, um zu profitieren. Ich traue unseren Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern zu, diese Lösung, diese Beteiligungsvereinbarung verantwortlich zu gestalten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Haben Sie dieses Vertrauen in unsere kommunale Familie nicht? Ich habe das Vertrauen. Ich möchte festhalten: Dieses Gesetz sorgt verbindlich dafür, dass Menschen in Nordrhein-Westfalen noch stärker als zuvor indirekt und direkt finanziell vom Windenergieausbau profitieren. Das ist eine sehr gute Sache. Eine Bemerkung kann ich mir zum Abschluss meiner Rede nicht verkneifen – weil bald Weihnachten ist, möchte ich aber nicht zu sehr darauf herumreiten –: Ich finde es schon bemerkenswert, dass der Abgeordnetenkollege Höne, dem das Thema ja so wichtig ist, nicht an dieser Debatte teilnimmt. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Ste- fan Zimkeit [SPD]: Wo sind die Minister? – Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Ich bin ja da!) Ich wünsche allen hier im Haus frohe Feiertage und einen guten Rutsch. Ich freue mich sehr, dass wir das Gesetz heute auf den Weg bringen. Das ist eine gute Sache für Nordrhein-Westfalen. Bis zum nächsten Jahr. – Ganz herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Berivan Aymaz
Vielen Dank. – Für die Fraktion der FDP hat nun der Abgeordnetenkollege Herr Brockes das Wort. Landtag
Dietmar Brockes FDP
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Dr. Untrieser, Sie haben eben beschrieben, dass Sie in der letzten Woche noch dafür gelobt worden seien, dass dies das beste Gesetz bundesweit sei. Ich frage mich: Wenn das Gesetz so gut war, warum müssen Sie dann einen zwölfseitigen Änderungsantrag einbringen, in dem 12 von 14 Paragrafen geändert werden; 7 komplett geändert und 5 ergänzt? Irgendetwas an Ihrer Argumentation kann nicht stimmen, oder Sie haben den Unternehmen schon den neuen Gesetzentwurf vorgelegt. Aber das kann ich mir nicht vorstellen. So schlecht, wie die Koalition gearbeitet hat – es kam alles auf den letzten Drücker – , konnten Sie selbst gar nicht bewerten, was Ihnen aus der Regierung auf den letzten Metern noch mitgegeben wurde. Nein, man muss ganz klar sagen: Sie haben das Gesetz am Mittwoch komplett geändert. Auch wenn das Verfassungsgericht das für im Rahmen hält, kann man sagen, dass es ein knappes Urteil war. Einige der Richter haben eher unsere Position vertreten, daher bin ich sehr gespannt auf die Begründung. Es gibt zu dem jetzigen Gesetzentwurf leider zusätzlichen Beratungsbedarf. Ich habe es eben in meinem Zuruf schon angedeutet. Viele Unternehmen melden sich und sehen, dass sie durch dieses Gesetz in ihren Möglichkeiten eingeschränkt werden. Ich muss ganz ehrlich sagen: Es geht mir als Demokrat zwar klar um meine Rechte, die in dem Prozedere hier nicht eingehalten wurden, aber ich sehe auch, dass neue Punkte hinzugekommen sind, die man eigentlich den Sachverständigen noch einmal hätte vorlegen müssen. Wenn Sie sagen, aus der Anhörung ist dieser … (Zuruf von Dr. Robin Korte [GRÜNE]) – Hören Sie doch mal zu, Herr Dr. Korte. Frau Brems, Sie dürfen hier gar nicht reinreden; denn Sie waren in der Anhörung noch nicht mal dabei. Wenn Sie jetzt meinen, Sie könnten hier als Zeuge auftreten, (Weitere Zurufe) ist das ziemlich daneben. In der Anhörung hat …
Berivan Aymaz
Herr Brockes, es liegt eine Zwischenfrage des Abgeordnetenkollegen Tim Achtermeyer vor. Möchten Sie die gestatten?
Dietmar Brockes FDP
Ja.
Tim Achtermeyer GRÜNE
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Vielen Dank, dass Sie die Zwischen-15.12.2023 frage zulassen. Ich würde zunächst einmal zurückweisen, dass nur die Abgeordneten hier abstimmen oder sich eine Meinung bilden sollten, die bei der Anhörung dabei waren. Es ist sozusagen das Recht von allen Parlamentariern, das zu tun. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Zweitens. Sie sind als FDP-Mitglied ein Verfechter der sozialen Marktwirtschaft. (Sven Wolf [SPD]: Frage!) Das bedeutet, dass möglichst viele Menschen von Profiten profitieren. Deswegen frage ich Sie, auch wenn Sie sich hinter dem Verfahren verstecken: Warum haben Sie eigentlich panische Angst davor, (Zuruf: Angstfrei!) dass mehr Menschen von der Energiewende auch finanziell profitieren? (Beifall von den GRÜNEN)
Berivan Aymaz
Herr Brockes, Sie haben das Wort.
Dietmar Brockes FDP
Vielen Dank. – Herr Kollege Achtermeyer, sehe ich ängstlich aus? (Zurufe: Ja! – Heiterkeit von Dietmar Brockes [FDP]) Sorry, das bin ich bei Weitem nicht. Mir geht es darum, dass ich jetzt unterstütze, dass wir den Ausbau der Erneuerbaren schnell voranbringen und auch für mehr Versorgungssicherheit sorgen. Aber dieses Gesetz, das Sie vorgelegt haben, ist so schlecht, dass es den Ausbau behindern wird. Es wird dafür sorgen, dass es nicht schneller vorangeht, weil es ein bürokratisches Gesetz ist. Deshalb wehre ich mich hier dagegen. (Beifall von der FDP) In der Kürze der Zeit sind bei mir sehr viele E-Mails und Anrufe eingegangen, in denen ganz konkret gesagt wurde: Was heißt diese neue Regelung denn jetzt? Herr Kollege, in der Anhörung sind Punkte angesprochen worden, aber von einem Sachverständigen. Die anderen Sachverständigen haben dazu gar nicht Stellung genommen bzw. ist das, was in der Anhörung gesagt wurde, in Teilen anders umgesetzt worden als der Vorschlag lautete. Wir haben hier wirklich ein anderes Gesetz. Deshalb bin ich nach wie vor davon überzeugt, dass es besser gewesen wäre, wenn wir dies noch mal in einer Anhörung auf den Tisch gelegt hätten. Zum Beispiel steht jetzt in § 1 des Gesetzes: Landtag „In Ermangelung einer bundeseinheitlichen Beteiligungspflicht sieht dieses Gesetz als Regelfall eine Beteiligungsvereinbarung nach § 4 vor, die sich wertmäßig an der Ersatzbeteiligung nach § 8 ausrichten soll.“ Da kommt die Frage auf: Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Änderung? Sollte eine bundeseinheitliche Beteiligungspflicht in Kraft treten, ist dann dieses – Ihr – Gesetz obsolet, und welche Folgen hat das? Das ist zum Beispiel eine der Fragen. Ich schaue in viele Fragezeichen gerade bei der Grünenfraktion, die mir diese Frage zum Beispiel nicht beantworten kann. (Beifall von der FDP) Dann haben Sie – das habe ich schon angesprochen – den Anwendungsbereich mal eben geändert. Daher ist das komplett anders als vorher in Bezug auf die Direktstromlieferungen. Da sind einige, die ihr bisheriges PPA-Projekt jetzt nicht mehr umsetzen können. Sie wollen die Eigenstromversorgung nicht über irgendeinen größeren Fonds, sondern direkt bei sich um die Ecke machen, haben aber nicht die Möglichkeit, das auf dem eigenen Gelände zu machen, weil sie die Flächen nicht haben. Das wird jetzt infrage gestellt. Ebenso könnte ich auf den § 8 eingehen, der sehr komplex ist, für sehr viel Verunsicherung sorgt und letzten Endes, da die Finanzierung teilweise hin- und hergeworfen wird, dadurch finanziell auch infrage gestellt werden kann. Ich muss deshalb sagen, dass dieses chaotische Verfahren zu einem Gesetz führt, das sich aus unserer Sicht ganz klar gegen den Ausbau der erneuerbaren Energien stellen wird. Deshalb kann ich Ihnen nur sagen: Würden Sie es wirklich ernst meinen mit dem Ausbau, dann könnten Sie dieses Gesetz heute nicht beschließen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Für die AfD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Loose.
Christian Loose AfD
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob sich das bekennende Grünen-Mitglied Luisa Neubauer nach ihrer Videobotschaft aus dem klimatisierten Hotelzimmer in Dubai, wo sie verzweifelt, fast schon weinend die Welterhitzung beklagt hat, nach dieser Botschaft in der Indoor-Skihalle in Dubai abgekühlt hat. In Dubai warten ganzjährig 1,5 km lange Pisten auf die Klimaretter. Mit Snowboarden und Skifahren können diese dort ihren Protest gegen das Weltklima in voller Wut zeigen. 15.12.2023 Natürlich würde ich das der armen Luisa nach diesem anstrengenden Video durchaus gönnen. Schließlich brauchen auch Klimaretter mal eine Pause, wie die beiden Klimakleber, die im Frühjahr statt zur Gerichtsverhandlung lieber nach Bali in den Urlaub gefahren sind. Damit Luisa Neubauer und auch andere Champagner-Kommunisten zukünftig noch Urlaub auf den Fidschi-Inseln machen können, brauchen wir laut Herrn Schnelle und Herrn Krückel noch mehr Windindustrieanlagen in NRW, denn NRW und Deutschland retten die Welt, retten das Klima. Doch der Rest der Welt macht da irgendwie nicht mit und scheint wenig beeindruckt von der Politik aus NRW. Das erkennen auch immer mehr Menschen. Das lässt sich sogar am Ergebnis der sogenannten Klimakonferenz in Dubai sehen. Der Rest der Welt setzt weiter auf Kohle, Gas und Kernkraft. 22 Länder haben sogar beschlossen, ihre Kernkraft zu verdreifachen. Das wäre übrigens auch in NRW möglich. Es bräuchte in NRW 600 ha Fläche für zehn Kernkraftwerke, um eine Vollversorgung mit Strom zu erzielen. Stattdessen will die Landesregierung 61.000 ha für die Windindustrie opfern, um damit am Ende 20 % des Stroms zu produzieren, dann allerdings wetterabhängig. Herr Laumann, das heißt, dass hinter jedem Windrad ein Gas- oder Kohlekraftwerk als Backup steht. Immer mehr Menschen wollen aber keine 61.000 ha Windradwüsten in NRW und wehren sich. Weil die Bürger nicht mehr wollen, sollen die hässlichen Windradwüsten von CDU und Grünen mit ein bisschen Klimpergeld aufgehübscht werden. Doch das Klimpergeld, welches Sie ausschütten wollen, wird dafür nicht reichen. Wir haben das Klimpergeld aus Ihrem Änderungsantrag mal zusammengerechnet. Für alle Bürger einer Gemeinde ergibt sich in Summe ein Wert von jährlich maximal etwa 26.000 Euro. Das heißt, in 20 Jahren kommt man auf eine halbe Million Euro für ein Windrad. Wow, das hört sich nach richtig viel an. Nur als Information für Sie: Die Projektierer kommen auf etwa 3 bis 4 Millionen Euro Gewinn, nachdem sie das Windrad an eine Betreibergesellschaft verkauft haben. Etwa 1 Million Euro geht an diejenigen, die die Flächen zur Verfügung gestellt haben. Eine halbe Million Euro für die gesamte Gemeinde muss aber doch wohl ausreichen. Das Geld – egal, ob Sie es an die Projektierer oder an die Gemeinde zahlen – muss aber auch irgendwo herkommen; es kommt nicht aus dem Nichts – außer vielleicht bei Herrn Habeck. Die Kosten finden sich dann in der Steuererklärung von jedem Bürger, weil sie diese Kosten am Ende tragen müssen. Neben den hohen direkten Kosten sollten wir uns auch die volkswirtschaftlichen Schäden anschauen. Landtag Die Schäden durch die Windindustrieanlagen sind enorm. Dabei rede ich nicht von den jährlichen 100.000 getöteten Vögeln, der Versiegelung der Böden oder dem massiven Problem bei der Entsorgung der Rotorblätter. Nein, ich rede vor allem von dem massiven Wertverlust der Häuser all derjenigen, die im Umfeld von Windindustrieanlagen wohnen. Jedes Haus im Umkreis von 1.000 m verliert laut einer Studie des RWI 23 % an Wert. So sind dann schnell mal 50.000 Euro weg. Allein bei nur 100 Häusern im direkten Umfeld bedeutet das einen Verlust von Wohnqualität im Wert von 5 Millionen Euro, und das dauerhaft. Über diese Schäden dürfen sich die Bürger von Houverath und Schwaney unter anderem bei den CDU-Abgeordneten Thomas Schnelle, Bernd Krückel und Bernhard Hoppe-Biermeyer bedanken, die vor ein paar Wochen nun auch noch den Sicherheitsabstand von 1.000 m gestrichen haben. Angesichts der Welt, die weiter auf Kohle, Gas und Kernkraft setzt, scheint dieses Gesetz nun der letzte verzweifelte Versuch von CDU und Grünen zu sein, der Bevölkerung die katastrophale Energiepolitik doch noch schmackhaft zu machen. Doch diese energiepolitische Geisterfahrt verfängt bei immer weniger Bürgern und auch bei uns nicht. Deshalb lehnen wir den Antrag ab und kämpfen stattdessen für Freiheit, Wohlstand und Vernunft. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
Rainer Schmeltzer
Danke, Herr Abgeordneter Loose. – Für die Landesregierung spricht in Vertretung für Ministerin Neubaur jetzt Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der ambitionierte Ausbau der erneuerbaren Energien stellt nicht nur eine zentrale Säule der nordrhein-westfälischen Klimapolitik dar, sondern er bildet auch die Grundlage für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung im Flächen- und Industrieland Nordrhein-Westfalen. Für den Erfolg der notwendigen Transformation unseres Energiesystems ist ein entscheidender Faktor, dass die Menschen vor Ort an den Vorteilen teilhaben können. Neben der frühzeitigen Information und Aufklärung der Bürgerinnen und Bürger in den betroffenen Gemeinden wird die Möglichkeit der direkten und indirekten finanziellen Beteiligung als wirksames Mittel der Akzeptanzsteigerung und Akzeptanzsicherung erachtet. Die vom Ausbau der Windenergie betroffenen Bürgerinnen und Bürger sollen daher genauso wie die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, sich finanziell am Windenergieausbau zu beteiligen. 15.12.2023 Am 12. September 2023 wurde daher ein Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen für ein Bürgerenergiegesetz in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Dieser Gesetzentwurf wurde in den Stellungnahmen der Sachverständigen insgesamt positiv aufgenommen und als zielführender Rahmen erachtet. Gleichwohl wurden im Detail noch notwendige Klarstellungen und Präzisierungsbedarfe aufgezeigt. Zudem wurden Verbesserungsvorschläge für die Ausgestaltung der Regelungen eingebracht. Viele dieser Vorschläge sollen die Beteiligungspflichten im Detail sowohl für die Kommunen als auch für die Einwohnerinnen und Einwohner sowie die jeweiligen Unternehmen noch zielführender ausgestalten. Insgesamt zeigen die Stellungnahmen sehr umfangreiche und konstruktive Vorschläge zur weiteren Verbesserung des Gesetzentwurfs im Detail. Diese Aspekte werden im Änderungsantrag zum Gesetzentwurf berücksichtigt und zielführend umgesetzt. Gegenüber dem Stand in der zweiten Lesung haben sich in der Sache keine Änderungen ergeben, und der Änderungsantrag wurde erkennbar im Interesse aller Beteiligten in das Verfahren eingebracht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das war in diesem Jahr sicherlich meine letzte Rede. (Rodion Bakum [SPD]: Oh, schade! – Weitere Zurufe) Ich habe mich bemüht, dass es im Landtag ab und zu lebendig war, (Beifall und Heiterkeit von allen Fraktionen) weil ich glaube, dass eine lebendige Demokratie zum Parlament gehört und etwas Positives ist. (Zuruf: Guter Mann!) Ich wünsche Ihnen allen schöne Weihnachten. Ich freue mich riesig darüber, dass Christus geboren wurde, denn das ist für uns Menschen ein Zeichen, das unverzichtbar ist und nur gute Werte hat. An eines muss man aber auch denken: Wenn er nicht geboren wäre, gäbe es keine CDU. (Heiterkeit von allen Fraktionen) In diesem Sinne: alles Gute! (Anhaltender lebhafter Beifall von allen Fraktionen)
Rainer Schmeltzer
Ich bedanke mich recht herzlich bei dem durchaus lebendigen Minister Laumann für seine Rede. (Heiterkeit von allen Fraktionen) Wir lauschen jetzt noch für 22 Sekunden dem Kollegen Mostofizadeh. Landtag (Sven Wolf [SPD]: Es war so schön, mach es nicht kaputt! – Weitere Zurufe)
Mehrdad Mostofizadeh GRÜNE
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich entschuldige mich dafür, dass es jetzt profaner wird, aber ich möchte auf das Verfahren hinweisen. Die FDP-Fraktion hat am Mittwoch im Auftrag von Herrn Brockes ausführlich ausgeführt, dass sie kein Bürgerenergiegesetz möchte, und zwar in keiner Fassung. Deswegen wundert es mich, dass Sie so sehr an den Änderungsanträgen rummäkeln. Ich für meinen Teil kann nur sagen: Wir respektieren den Beschluss des Verfassungsgerichts und werden ihn sehr sorgfältig auswerten, wenn er vorliegt. Danach werden wir uns daran machen, die Geschäftsordnung noch besser zu machen, als sie jetzt ist. Dieser Beschluss gilt für uns alle. – Ansonsten fröhliche Weihnachten und ein gutes neues Jahr. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU)
Rainer Schmeltzer
Vielen Dank, Herr Kollege Mostofizadeh. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Somit sind wir am Schluss der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Wir haben an diesem Mittwoch in zweiter Lesung den Gesetzentwurf 18/5849 sowie den Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 18/7396 angenommen. Ich verweise diesbezüglich auf die Beschlussdrucksache 18/7435. Wir kommen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussdrucksache nach zweiter Lesung. Hierbei handelt es sich um die Schlussabstimmung gemäß § 78 Abs. 3 unserer Geschäftsordnung. Wer stimmt dem Gesetzentwurf zu? – Das sind die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, FDP und AfD. Wer enthält sich? – Niemand. Damit ist der Gesetzentwurf Drucksache 18/5849 mit dem von mir festgestellten Abstimmungsergebnis bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten in der Fassung der Beschlussdrucksache 18/7435 angenommen und verabschiedet worden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir kommen zu: 7 Gute Schule braucht gute Schulleitungen Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 18/7195 In der Plenarsitzung am 13. Dezember 2023 hat der Landtag aufgrund eines Büroversehens bei der 15.12.2023 vorformulierten Abstimmungsfrage mit einer teilweise von den Beratungen im Ältestenrat abweichenden Überweisungsempfehlung beschlossen. Zutreffend ist der Antrag Drucksache 18/7195 an den Ausschuss für Schule und Bildung überwiesen worden. Anders als am Mittwoch beschlossen, sollen die abschließende Beratung und Abstimmung nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses und nicht abschließend im Ausschuss erfolgen. Eine Aussprache hierzu ist nicht vorgesehen; ich sehe das große Bedauern in Ihren Gesichtern. Wir kommen daher unmittelbar zur erneuten Abstimmung über die Überweisungsempfehlung des Ältestenrats. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 18/7195 an den Ausschuss für Schule und Bildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wer stimmt der Überweisungsempfehlung zu? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP und AfD. Wer stimmt dagegen? – Niemand. Wer enthält sich? – Niemand. Bei Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten ist diese Überweisungsempfehlung angenommen und die am 13. Dezember 2023 beschlossene Überweisung entsprechend geändert worden. Wir kommen zu meiner Lieblingsmappe: Wir sind am Ende unserer heutigen Sitzung und wir sind – ich sage mal vorsichtig: voraussichtlich, aber ich glaube, das „voraussichtlich“ kann man streichen – am Ende der Plenarsitzungen im Jahre 2023. Es war ein bewegtes Jahr. Es hat viele gute Gespräche, viele gute Begegnungen, viele interessante und – ich nehme das mal von Minister Laumann auf – lebendige Plenardebatten gegeben. Dafür bedankt sich das Präsidium ganz herzlich. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit, auf einen fairen Umgang in der Zukunft, auf gute Diskussionen und auf gute Entscheidungen. Wir wünschen frohe Feiertage, gute Festtage, besinnliche, ruhige Tage, vor allem ein glückliches und – in diesen Zeiten darf man es immer wieder betonen – auch ein gesundes neues Jahr. (Beifall von allen Fraktionen) Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 13:18 Uhr _______________________________________ *) Von der Rednerin bzw. dem Redner nicht überprüft (§ 102 GeschO) Dieser Vermerk gilt für alle in diesem Plenarprotokoll so gekennzeichneten Rednerinnen und Redner.
