Dirk Wedel
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 wurde eine einheitliche Regelung im Glücksspielbereich geschaffen, die der Dynamik der Digitalisierung Rechnung trägt. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die Bekämpfung von Glücksspielsucht, Wettsucht und Spielsucht wichtig; denn nur durch die Legalisierung des Onlineglücksspiels kann der Staat dieses umfassend kontrollieren und Maßnahmen für Suchtkranke wirksam einleiten und überwachen. Schließlich ist es eines der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags, das Glücksspielangebot zu begrenzen, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken und insbesondere ein Ausweichen auf unerlaubte Glücksspiele zu verhindern. Nach dem Glücksspielatlas 2023 ist der Anteil der Bevölkerung in Deutschland, der an Glücksspielen teilnimmt, deutlich zurückgegangen. Waren es im 2007 noch 55 %, so sind es 2021 nur noch 30 % der Bevölkerung gewesen, worauf die Kollegen Okos und Rock bereits hingewiesen haben, und dies trotz deutlich gestiegener Bruttowerbeausgaben im Glücksspiel von 200 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 540 Millionen Euro im Jahr 2020 und obwohl der Zugang zum Glücksspiel durch die Digitalisierung erleichtert ist. Dennoch leiden insgesamt ca. 1,3 Millionen Menschen in Deutschland an einer Glücksspielstörung. Auch die Nachfrage nach ambulanten Hilfsangeboten durch Online-Glücksspielende ist in den letzten fünf Jahren stark angestiegen. Ein Verbot des Onlineglücksspiels wäre jedoch der falsche Weg; denn damit würde das stetig wachsende Onlineglücksspiel den illegalen Glücksspielanbietern überlassen. Der Staat hätte dann keine Möglichkeit mehr, umfassende Schutz- und Präventionsmaßnahmen zu 15.12.2023 ergreifen und damit dem notwendigen Spieler- und Jugendschutz Rechnung zu tragen. (Beifall von der FDP) Der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht deshalb einen umfangreichen Maßnahmenkatalog zum Spielerschutz vor. Die Überwachung der Einhaltung der im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Maßnahmen erfolgt durch das Länderübergreifende Glücksspielaufsichtssystem LUGAS. In Bezug auf das IP-Blocking wartet die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder auf eine höchstrichterliche Entscheidung. Mit Beschluss vom 26. Oktober 2023 hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt aber die Rechtmäßigkeit der Untersagung von Zahlungen für unerlaubtes Glücksspiel, das sogenannte Payment-Blocking, bestätigt. Über OASIS, meine Damen und Herren von der AfD, haben Sie nicht richtig recherchiert: Originär ist dafür das Land Hessen und hier das Regierungspräsidium Darmstadt zuständig. Es gibt somit eine funktionierende anbieter- und spielformübergreifende Sperrdatei, in der alle Spielersperren erfasst werden. Auch dem Jugendschutz und seiner Einhaltung wird umfassend Rechnung getragen. Wichtig ist hier der Schutz durch Altersverifikation und die Kontrolle ihrer Einhaltung gemäß § 9 Abs. 2 Glücksspielstaatsvertrag. Auch die Abstandsregelung zu öffentlichen Schulen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe soll den Erstkontakt mit dem Glücksspiel hinauszögern und einer Normalisierung des Glücksspiels entgegenwirken. In Bezug auf Ihre Forderung nach klareren und strengeren Werberichtlinien, um einen effektiveren Jugendschutz zu erreichen, möchte ich Sie auf § 5 Abs. 2 Satz 4 Glücksspielstaatsvertrag hinweisen. Danach darf sich Glücksspielwerbung nicht an Minderjährige oder vergleichbar schutzbedürftige Zielgruppen richten. Aus den Nebenbestimmungen des Glücksspielstaatsvertrags ergibt sich zudem, dass Werbung, die in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit Sendungen für Kinder und Jugendliche ausgestrahlt wird, unzulässig ist. Insgesamt unterliegen die lizensierten Anbieter bereits strengen Reglementierungen für Werbung, wie sich aus den detaillierten Regelungen des § 5 Glücksspielstaatsvertrag ergibt. § 5 Abs. 7 Glücksspielstaatsvertrag statuiert unmissverständlich: „Werbung und Sponsoring für unerlaubte Glücksspiele sind verboten.“ – Somit muss die Eindämmung des illegalen Onlineglücksspiels höchste Priorität haben. Ein generelles Werbeverbot ist aus Sicht der FDP-Fraktion jedenfalls nicht sinnvoll. Schließlich verschafft Werbung den legalen Anbietern einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Schwarzmarkt, was im Interesse des Staates ist. Dazu müssen aber die noch an vielen Stellen bestehenden Vollzugs-Landtag defizite hinsichtlich der bestehenden Glücksspielregelungen behoben werden. Wenn die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, weil eine Whitelist für virtuelle Automatenspiele nicht vorgesehen ist, jedes bereits geprüfte und zugelassene Spiel bei jeder Antragstellung erneut komplett prüft, braucht man sich über einen riesigen Antragsstau nicht zu wundern. (Beifall von der FDP) Eine Ausschreibung der Konzessionen für Online-Casino-Spiele ist in Nordrhein-Westfalen auch zwei Jahre nach Inkrafttreten des entsprechenden Gesetzes nicht erfolgt. Der Glücksspielatlas Deutschland 2023 lässt nur bedingt Rückschlüsse auf die Wirksamkeit der Regelungen des neuen Staatsvertrages zu. Schließlich wurden die im Antrag aufgeführten Daten größtenteils im Jahr 2021 oder früher erhoben. Vielmehr bedarf es dafür der in § 32 Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Evaluierung. Ein erster Zwischenbericht zum 31. Dezember 2023 wird zeitnah vorliegen. Ihre Funktion erfüllen kann eine Evaluierung aber nur, wenn evidenzbasierte Zahlen erhoben werden. Für die Weiterentwicklung des Glücksspielstaatsvertrages bedarf es mehr evidenzbasierter und wissenschaftlicher Studien, insbesondere zur Größe des Online-Schwarzmarkts, zur Teilnahme und zu Suchtkennzahlen der deutschen Gesamtbevölkerung an Glücksspielen sowie zur Funktionsfähigkeit und Effektivität der getroffenen Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag im Hinblick auf den Vollzug, die Werbung und den Spielerschutz. Einen konkreten Regelungsbedarf auf Landesebene betreffend sogenannte Lootboxen, auch bekannt als „virtuelle Schatzkisten“, sehen wir nicht. Schließlich hat das Europäische Parlament am 18. Januar 2023 richtigerweise die Kommission aufgefordert, Lösungen für dieses Problem zu erarbeiten. Es ist also davon auszugehen, dass es zu einheitlichen Regelungen für Lootboxen in der EU kommen wird. Aus diesen Gründen lehnt die FDP-Fraktion den Antrag ab. Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte auch ich Ihnen frohe Weihnachten, einen guten Übergang in das Jahr 2024 und vielleicht auch mal ein paar politikfreie Tage wünschen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP und der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
