Elisabeth Müller-Witt
Herr Präsident! Liebe Abgeordnete der demokratischen Fraktionen! Ich möchte den TOP zum Anlass nehmen, die Beurteilung des gültigen Glücksspielstaatsvertrages aus der Sicht meiner Fraktion vorzustellen. Der Paradigmenwechsel hin zum jetzigen Glücksspielstaatsvertrag sorgt nach wie vor zu Recht für kontroverse Debatten. Standen vor der Verabschiedung des jetzigen Staatsvertrages beziehungsweise den inzwischen noch vorgenommenen Änderungen vor allem Ziele wie die Verhinderung des Entstehens von Glücksspielsucht und Wettsucht, die wirksame Suchtbekämpfung, der Jugend- und Spielerschutz sowie die Bekämpfung der mit Glücksspielen verbundenen Folge- und Begleitkriminalität im Fokus, so vermittelt der aktuelle Staatsvertrag den Eindruck, dass vorrangig den Interessen der Spieleanbieter mehr Raum geboten werden soll als dem Schutzgedanken. Was mit der Veräußerung von WESTSPIEL und der Abgabe der Spielcasinos in private Hände begann, wurde hier nahtlos fortgesetzt. Man kann inzwischen von einer umfassenden Marktöffnung sprechen. Während dies den einen nicht weit genug geht, stellen die anderen zu Recht besorgt fest, dass hier Dämme eingerissen wurden. So wurden Sportwetten in vielfältiger Weise legitimiert und die Angebotspalette von Onlinecasinos erweitert. Man ging sogar so weit, dass selbst dann von Zuverlässigkeit auszugehen ist, wenn Anbieter zuvor illegales Glücksspiel vermarktet, nun aber für die Zukunft Besserung gelobt haben. Der Aufbau der viel beschworenen Kontrollbehörde hatte sich hingezogen, und von der geplanten Aufgabenbündelung ist man abgewichen. So wurde der neuen Behörde eine wesentliche Befugnis genommen oder erst gar nicht gegeben: Entgegen der ursprünglich im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Bündelung aller ordnungspolitischen Vorkehrungen in der gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder hat man den Betrieb der Spielerdatei auf das Land Hessen übertragen. Landtag Das mag den Vorteil haben, dass die Erfahrung dort schon vorhanden und so ein schnellerer Vollzug zu erzielen war, weicht aber von der ursprünglich vorgestellten Systematik ab. Es ist daher nicht erstaunlich, wenn es nach wie vor große Bedenken gegen den Glücksspielstaatsvertrag von vielen Seiten gibt. Ich teile diese Bedenken ausdrücklich, und zwar sowohl wegen des zu schwachen Spielerschutzes als auch wegen der mangelnden Bekämpfung der Spielsucht, aber auch, weil der jetzt gültige Staatsvertrag eindeutig hinter der zweifellos rasanten Entwicklung zurückbleibt. Ich möchte kurz darauf hinweisen, weil mein Vorredner auf sinkende Zahlen hinwies: Was Sie nicht im Blick haben, ist der illegale Markt. Das Dunkelfeld ist uns nicht bekannt. Es weist aber einiges darauf hin, dass dieses im Gegensatz zu dem Hellfeld wächst. So ist im Staatsvertrag nicht das versteckte Glücksspiel der Gamingindustrie wie beispielsweise die Lootboxen erfasst – ein Mangel, der angesichts der immensen Bedeutung dieser Form des Glücksspiels dringend behoben werden muss. Inzwischen verdient die Gamingindustrie mehr durch In-Gaming-Verkäufe als durch die Spiele selbst. In-Gaming-Kaufangebote dienen nachweislich dem Heranführen von Kindern und Jugendlichen ans Glücksspiel. Die Regulierung von Glücksspiel in Form von Staatsverträgen ist richtig und wichtig, aber der derzeit gültige Staatsvertrag muss dringend im Sinne des Jugend- und Spielerschutzes überarbeitet werden. Wenn die Länder den in § 1 propagierten Jugend- und Spielerschutz wirklich ernst nehmen, muss der Staatsvertrag dieses Credo des § 1 auch atmen und immer wieder den neuen Entwicklungen auf dem Glücksspielmarkt angepasst werden. Die zurzeit vorliegende Anpassung zum Glücksspielstaatsvertrag macht das Gegenteil: Sie kommt erneut der Glücksspielindustrie entgegen. Da kann man sich leider nicht des Eindrucks erwehren, dass die durch das Glücksspiel zu generierenden Steuereinnahmen wichtiger zu sein scheinen als der Schutz der Spieler. Hier ist dringend ein Paradigmenwechsel erforderlich. – Wir stimmen der Überweisung zu. (Beifall von der SPD) Ich wünsche allen noch ein frohes Weihnachtsfest. (Die Rednerin versagt die Stimme. – Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
