Dr. Christian Untrieser
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kurz vor der Weihnachtspause besprechen wir jetzt in dritter Lesung das Bürgerenergiegesetz. Ich glaube, wir Landtag können sagen, dass wir den Bürgerinnen und Bürgern und den Kommunen ein schönes Weihnachtsgeschenk unter den Baum legen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wir haben hier in den letzten Wochen und Monaten sehr lange und intensiv darüber geredet, wie wir Bürgerinnen und Bürger und Kommunen beteiligen wollen. Wir hatten einen ersten Entwurf und eine erste Lesung in diesem Haus. Wir hatten dann am 31. Oktober eine sehr intensive Sachverständigenanhörung. Ich habe es am Mittwoch schon gesagt, aber sage es heute noch einmal explizit: Es gab viele gute Vorschläge von den Sachverständigen, die aber ansonsten den Entwurf im Grunde sehr gelobt haben. Das ist auch Sinn der Sache, wenn wir eine Sachverständigenanhörung machen. Sie sollen uns nicht komplett loben, sondern sagen: An der einen oder anderen Stellen haben wir einen besseren Vorschlag. – Diese Vorschläge haben wir jetzt aufgenommen. Ich habe sie am Mittwoch schon vorgestellt. Wir werden sie jetzt in der dritten Lesung verabschieden. Insofern ist das ein sehr vernünftiger und ein sehr guter Vorgang. Ich darf allerdings auch sagen – da muss ich die Kolleginnen und Kollegen von der SPD und der FDP anschauen –: Ich finde, Sie haben in den letzten Tagen ein bisschen zu hoch geschossen. Da der Kollege Hafke – ich sehe ihn jetzt nicht – und Frau Blumenthal sagen, das sei ein undemokratisches Verfahren gewesen, muss ich Ihnen sagen: Da sind Sie ein bisschen zu hoch eingestiegen. Wir haben uns an die Geschäftsordnung gehalten. Dieser Geschäftsordnung haben Sie alle zu Beginn dieser Legislaturperiode zugestimmt. Es ist eindeutig so, dass man noch einmal Änderungen vorlegen kann und eine erneute Überweisung an den Ausschuss in der Regel nicht vorgesehen ist. Insofern ist hier alles vernünftig gelaufen. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Hätten Sie es ein bisschen tiefer gehängt, hätten wir vielleicht diskutiert, wie im Lichte des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Juli dieses Jahres Abgeordnetenrechte ausreichend berücksichtigt worden sind. Dann hätten wir noch einmal darüber reden können, denn es ist in der Tat ein interessantes Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat gesagt, dass Abgeordnete ordnungsgemäß informiert werden müssten und eine gewisse Zeit da sein müsse, um sich eine Meinung zu bilden. Das ist vollkommen klar, und das berücksichtigen wir auch. Im Fall des Bundesverfassungsgerichts wurde über das Gebäudeenergiegesetz geredet. Da war es ein vollkommen chaotisches Verfahren. Ich gebe Ihnen ein Beispiel dazu, was anders war: Im Bundestag sollte eine Sachverständigenanhörung an einem 15.12.2023 Montag stattfinden. Die umfangreichen Änderungsanträge der Koalition kamen am Freitag. Die Sachverständigen haben in der Sachverständigenanhörung gesagt: In der kurzen Zeit konnten wir uns keine vernünftige Meinung bilden. – Aufgrund dessen hat das Bundesverfassungsgericht gesagt, dass hier möglicherweise Abgeordnetenrechte verletzt sein könnten. Hinzu kommt die Komplexität und die Länge des GEG. Hier ist es komplett anders. Wir hatten eine Sachverständigenanhörung. Alle Sachverständigen waren in der Lage, sich gut vorzubereiten. Sie haben hinsichtlich unseres Gesetzentwurfs Schlüsse gezogen und gesagt, was man an der einen oder anderen Stelle verändern kann. Das ist ein vollkommen anderes Verfahren, als es beim Gebäudeenergiegesetz der Fall war. Deswegen ist es ein gutes Verfahren. Es ist üblich, dass wir die Vorschläge aufgreifen. Lieber Kollege Brockes, Sie haben hier gesagt, es wäre ein komplett neues Gesetz. Das ist nicht der Fall. Wir haben zwar zwölf Seiten mit Änderungen – in der Tat muss man da ein bisschen lesen –, aber es sind zwölf Seiten mit redaktionellen Änderungen, es ist kein komplett neues Gesetz. Wir haben an einigen Stellen etwas geändert, nehmen dadurch aber genau die Vorschläge auf, die uns zum Beispiel die kommunalen Spitzenverbände und die anderen Verbände gegeben haben.
