Christof Rasche
Vielen Dank. Für die Landesregierung hat nun Minister Karl-Josef Laumann das Wort. Bitte sehr! Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! NRW ist im Hinblick auf Unterbringungsmöglichkeiten für Abschiebungshaft und Ausreisegewahrsam aktuell gut aufgestellt. Die Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige in Büren verfügt über ausreichend Kapazitäten. Von den 175 vorhandenen Plätzen sind im Jahr 2023 durchschnittlich 69 Plätze belegt. In dieser Zahl sind auch Personen beinhaltet, die in die Zuständigkeit anderer Bundesländer oder der Bundespolizei fallen. Rund ein Fünftel der Untergebrachten wurde im Rahmen der Amtshilfe für andere Bundesländer oder der Bundespolizei aufgenommen. Auch bei einem etwaigen Anstieg der Fallzahlen gibt es keine Hinweise, Landtag dass die Landesregierung hierauf nicht kurzfristig reagieren kann. Am Ende rechtsstaatlicher Verfahren kann die Verpflichtung zur Rückkehr stehen. Der Rechtsstaat muss die Sicherheit derer gewährleisten, die Zuflucht vor Krieg, Terror und Verfolgung suchen und einen entsprechenden Status zuerkannt bekommen. Er muss aber genauso konsequent handeln, wenn eine Verpflichtung zur Ausreise am Ende eines rechtsstaatlichen Verfahrens und der Ausschöpfung aller aufenthaltsrechtlicher Möglichkeiten steht. Dabei ist die freiwillige Rückkehr der zu bevorzugende Weg. Aber im Rahmen des Rechts kann auch Ausreisegewahrsam oder Abschiebehaft angeordnet werden. Der vorliegende Antrag fordert nun die Einrichtung eines zusätzlichen Ausreisegewahrsams am Flughafen als Konsequenz aus der angestrebten Verlängerung des Ausreisegewahrsams von 10 Tagen auf 28 Tage durch die beabsichtigte Gesetzesänderung des Bundes. Die von der Fraktion befürchtete Zunahme der Fälle des Ausreisegewahrsams kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich vorausgesagt werden. Ob eine signifikante Steigerung der Fälle des Ausreisegewahrsams durch die Gesetzesänderung tatsächlich erfolgt, bleibt abzuwarten. Davon abgesehen ist NRW seiner Verantwortung zur Schaffung von ausreichenden Unterbringungskapazitäten vorausschauend bereits in den letzten Jahren nachgekommen. Die UfA wurde kontinuierlich auf jetzt vorhandene 175 Plätze aufgestockt. Ein darüber hinausgehender Bedarf an Unterbringungsplätzen ist aktuell nicht vorhanden. Der Verpflichtung aus dem MPK-Beschluss ist NRW daher bereits nachgekommen. Die oben dargelegten Zahlen zeigen, dass wir sogar in beachtlichem Maße im Wege der Amtshilfe die Bedarfe anderer Länder unterstützen. Darüber hinaus unterstützen die fünf Zentralen Ausländerbehörden bei Logistik und Transport, sodass auch hier kein direkter Bedarf abzuleiten ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
