Herbert Reul
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Sie können sicher sein: Die Landesregierung hat das Thema „Spielerschutz“ auf dem Zettel und im Blick – und das nicht erst seit heute. Übrigens war das ein wesentlicher Beitrag, den wir in der vergangenen Legislaturperiode geleistet haben, als wir uns intensiv an der Erstellung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 beteiligt haben. Darin stehen ja eine ganze Menge neue und effiziente Instrumentarien, die dem Spielerschutz dienen – zum Beispiel, dass sich erstmals alle Veranstalter von Glücksspielen an das Spielersperrsystem OASIS anschließen müssen. Ausgenommen sind nur die Lotterien, die nicht häufiger als zweimal pro Woche ausgespielt werden. Ihre Kritik – dies als kleiner Hinweis – bezieht sich übrigens auf Daten aus dem Land Niedersachsen, nicht aus Nordrhein-Westfalen, und auf eine Aussage, die anderthalb Jahre alt ist. Aber das nur nebenbei. Jetzt fordern Sie eine umfassende Reform des Ausführungsgesetzes zum Glücksspielstaatsvertrag und des Online-Casinospielgesetzes – unter anderem, um damit eine intensivere Bekämpfung des Schwarzmarktes zu gewährleisten. In diesem Punkt „Schwarzmarktbekämpfung“ sind sich alle einig. Dafür brauchen wir gar keine Reform. Wir haben ja die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder gegründet, die sich genau darum intensiv kümmern soll. Unter uns: Das ist wirklich eine große Errungenschaft im Kampf gegen das illegale Glücksspiel, weil diese gemeinsame Behörde viel effektiver handeln kann als jedes Land alleine. Im Weiteren sprechen Sie die Werbung für Glücksspiele an. Werbung für illegales Glücksspiel ist schon jetzt verboten. Da würde eine Verschärfung der Regeln überhaupt nichts bringen. Wer sich heute nicht an Regeln hält, der macht es auch morgen nicht. Das ist leider das Problem. Aber natürlich weiß auch die Landesregierung, dass die Werbung Einfluss auf die Entstehung von Glücksspielsucht haben kann. Deshalb haben wir uns dafür eingesetzt, dass gerade diese Wirkung durch eine Studie untersucht wird. Diese Studie ist auf Wunsch der Länder durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde bereits in Auftrag gegeben worden. Der Titel lautet „Glücksspielwerbung im Fernsehen und im Internet im Spannungsfeld von Kanalisierung und Suchtprävention“. Es wäre klug, abzuwarten, was da herauskommt, und sich die Ergebnisse anzuschauen, um dann die richtigen Maßnahmen zu treffen. Noch ein paar Worte zu Lootboxen: Diese Diskussion findet nicht nur auf Länderebene, sondern sogar bundes- und europaweit statt. Wir sind uns sicherlich alle einig, dass es da Auswüchse geben kann, die kritisch beobachtet werden müssen. Aber wenn man Landtag das jetzt vorschnell und unüberlegt als Glücksspiel einordnen oder in einen Jugendmedienschutz-Staatsvertrag einbeziehen will, kann dieser Schuss nur nach hinten losgehen – wie immer, wenn man etwas vorschnell macht und sich nicht erst die Fakten anschaut. Abschließend kann ich Ihnen versichern, dass die Landesregierung immer alle Entwicklungen auf dem Glücksspielmarkt inklusive der Rechtsprechung intensiv beobachtet. Wir sind da hellwach. Wenn nötig, reagieren wir mit Anpassungen von Gesetzen, übrigens unter Beteiligung der Fachstelle Glücksspielsucht. Dafür gibt es ja auch die Anhörungen. Aber für solche Schlussfolgerungen ist es jetzt noch zu früh. Der Vertrag ist von 2021 und wird evaluiert. Ich empfehle, zunächst einmal in Ruhe die Ergebnisse abzuwarten. Im Übrigen empfehle ich uns allen über die Weihnachtstage ein bisschen Ruhe und Zeit, um uns auf wichtige Dinge zu konzentrieren. Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage, gesegnete Weihnachten und einen guten und möglichst ruhigen Übergang ins neue Jahr. (Beifall von der CDU, den GRÜNEN und der FDP)
