Plenarprotokoll 17/113
22.01.2025 · 77 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (10)CDU (7)FDP (7)SPD (6)GRÜNE (4)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 113. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Es ist unsere erste Sitzung im noch jungen Jahr 2025. Daher wünsche ich Ihnen allen alles Gute für das neue Jahr 2025. Bleiben Sie gesund und achten Sie auf sich, egal, wie die Debatten verlaufen. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Deuschle, Herr Abg. von Eyb, Frau Abg. Fink-Trauschel, Frau Abg. Frank und Herr Abg. Gehring. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Herr Minister Dr. Bayaz, Frau Staatsrätin Bosch und Herr Staatssekretär Hoogvliet. Außerdem ist Frau Staatssekretärin Lindlohr entschuldigt. Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu. * Im Eingang befinden sich: 1. Mitteilung der Landesregierung vom 17. Dezember 2024 – Bericht und Stellungnahme der Landesregierung gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung und zur Änderung weiterer Vorschriften – Drucksache 17/8075 Überweisung an den Ausschuss des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen 2. Mitteilung der Landesregierung vom 20. Januar 2025 – Bericht über aktuelle europapolitische Themen – Drucksache 17/8133 Überweisung an den Ausschuss für Europa und Internationales * Auf Ihren Tischen finden Sie einen Vorschlag der Fraktion GRÜNE für Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen (Anlage 1) sowie einen Vorschlag für eine Umbesetzung bei den Schriftführern (Anlage 2). Zudem liegt ein Vorschlag der Fraktion der CDU für Umbesetzungen in den Ausschüssen vor (Anlage 3). – Auch hierzu stelle ich fest, dass Sie den vorgeschlagenen Umbesetzungen zustimmen. Außerdem liegt Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion GRÜ-NE für eine Nachwahl im Staatsanwaltswahlausschuss vor (Anlage 4). riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 tokoll g vom 22. Januar 2025 9:03 Uhr (Unruhe) – Meine Damen und Herren, es ist sehr laut. Ich kann es ja verstehen, es ist die erste Sitzung im neuen Jahr, es gibt sicher viel zu berichten. Das können Sie aber vielleicht nachher machen oder außerhalb des Plenarsaals. Danke schön. Sind Sie damit einverstanden, über den Wahlvorschlag offen abzustimmen? – Vielen Dank. Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dem Wahlvorschlag einstimmig zugestimmt. Vielen Dank. Dann haben wir heute die Nachwahl eines Vertreters, einer Vertreterin des Landtags für die Entsendung in den Rundfunkrat des Südwestrundfunks, dessen Amtszeit am 25. September 2025 endet. Frau Christiane Staab hat am 16. Dezember 2024 ihr Ausscheiden aus dem Rundfunkrat zum 31. Dezember 2024 mitgeteilt. Nach § 14 Absatz 7 Satz 2 des Staatsvertrags über den Südwestrundfunk ist deshalb für den Rest der Amtszeit eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger zu bestimmen. Die Fraktion der CDU schlägt als Nachfolgerin Frau Cornelia von Loga vor (Anlage 5). Sind Sie damit einverstanden, dass wir offen abstimmen? – Vielen Dank. Wer der Wahl von Frau von Loga als Vertreterin des Landtags im Rundfunkrat zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Eine Gegenstimme. Enthaltungen? – Eine Enthaltung. Damit ist dem Wahlvorschlag mehrheitlich zugestimmt. Vielen Dank. Meine Damen und Herren, ich freue mich, heute einen neuen Kollegen begrüßen zu können. Die Landeswahlleiterin hat mir mitgeteilt, dass Herr Christoph Höh mit Wirkung vom 1. Januar 2025 die rechtliche Stellung eines Abgeordneten des 17. Landtags von Baden-Württemberg erworben und die Nachfolge von Frau Bogner-Unden angetreten hat. Sehr geehrter Herr Kollege Höh, im Namen des Hohen Hauses heiße ich Sie hier herzlich willkommen und wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg bei der Ausübung Ihres Mandats. (Beifall bei allen Fraktionen) Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – „Unsicherheitsland“ Baden-Württemberg – Was macht der Innenminister? – beantragt von der Fraktion der AfD (Präsidentin Muhterem Aras) Meine Damen und Herren, das Präsidium hat eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Jede Fraktion hat zehn Minuten Redezeit zur Verfügung. Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Goßner.
Hans-Jürgen Goßner AfD
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Narren und Hästräger sind schon unterwegs (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Manche am Rednerpult!) auf unseren Straßen. – Guten Morgen, Herr Rülke! Büttenreden sollen das Publikum erheitern. Kaum ist die Fasnet vorbei, steigt der Innenminister wieder in die Bütt und stellt seinen Sicherheitsbericht vor. „Wir leben im sichersten Bundesland“, „Wir haben so viel für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger getan“ und „Das Sicherheitsgefühl der Menschen hat sich erhöht“ werden die wiederkehrenden und schon oft gehörten Phrasen sein – aufgewärmt vom letzten Jahr und vom vorletzten Jahr. Nichts Neues. (Zuruf von den Grünen) Für Helau und Narri-Narro besteht indes kein Anlass. Das Häs des Innenministers ist löchrig, von Motten zerfressen und erschreckt nicht nur die Kinder. (Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU) Der Sicherheitsbericht ist die hiesige Form der Kriminalstatistik, aber er bildet nur einen Ausschnitt der Gesamtkriminalität ab – so für die Bürger aufbereitet, dass der Innenminister in gutem Licht erscheint und seiner Eitelkeit geschmeichelt wird. So wundert es auch nicht, dass man darin nur schwer etwas zur baden-württembergischen Sicherheit findet. Dafür kann man den Innenminister, gekonnt in Szene gesetzt, mit sonnenverwöhntem Teint im Bericht 2022 auf 180 Seiten 19-mal bewundern. Zehnmal wird er im Bericht interviewt oder gibt Statements ab. 2023 ging es analog zu den Verbrechen auch mit seiner Selbstdarstellung im Bericht steil nach oben: 42-mal auf 230 Seiten dürfen wir den Innenminister – inklusive dreier ganzseitiger Porträtfotos – bewundern. Meist wird er in Denkerpose und wie ein von seinem Amt schwer darniedergedrückter, unter seiner Pflicht leidender Landesvater inszeniert. (Abg. Petra Häffner GRÜNE: Mein Gott, ist das übel!) Vielleicht wollen Sie sich, Herr Minister, mit den Sunnyboybildern der nächsten Bundesregierung empfehlen, um die Grünen bei den Kollegen der CSU hoffähig zu machen. Im Sicherheitsbericht 2010 war übrigens kein einziges Politikerfoto zu sehen. Heribert Rech hatte es wohl nicht so nötig. (Zuruf von der AfD) Herr Strobl klärt im Bericht auch selbst über Verbrechen auf. Er hat aber nie selbst einen Fall gelöst, allenfalls vielleicht ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 mal einen verursacht. Mehr Strobl war nie – und das auf steuerfinanziertem Papier. Auch war nie weniger Sicherheit, gerade so, als liefe Strobls Selbstdarstellung mit der Kriminalität um die Wette. Ganz hinten, im Tabellenteil versteckt, findet man die Trends. Für 2022 ergibt sich im Vergleich zum Vorjahr bei 30 Delikten ein Anstieg der Fallzahlen und nur bei zehn Delikten ein Rückgang der Fallzahlen. Bei der Statistik der Tatverdächtigen sehen wir in 21 Kategorien einen Anstieg und in null Kategorien einen Rückgang. Für 2023 ergibt sich auf der Basis dieser Höchststände bei 30 Delikten sogar erneut ein Anstieg und nur bei zehn Delikten ein Rückgang. Bei der Zahl der Tatverdächtigen sehen wir 22 Anstiege und nur einen Rückgang. Herr Strobl, mir stellt sich die Frage: Was machen Sie eigentlich beruflich, außer sich in Fotostudios in Pose zu werfen? (Beifall bei der AfD – Zuruf von der CDU: Ho, ho, ho!) Mit dem natürlich völlig unabhängigen Kriminologischen Forschungsinstitut an der Polizeihochschule wird eine Befragung gebastelt, die die vorherigen Ergebnisse doch noch positiv drehen kann. Siehe da: Über 90 % der Befragten fühlen sich nachts sicher – allein, zu Hause in ihrer Wohnung. (Vereinzelt Heiterkeit) Die Hälfte der Befragten allerdings fühlt sich nachts im öffentlichen Raum, auf Straßen und Plätzen, in Bussen und Bahnen unsicher. Offenbar grassiert die Angst vor bösen Rechtspopulisten und einer Handvoll gealterten Spinnern, die glauben, durch einseitige Erklärungen aus der Bundesrepublik und ihrer Gesetzgebung austreten zu können. Die Quote der weiblichen Befragten und derjenigen, die sich dafür halten, möchte man gar nicht erst wissen. (Zuruf des Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE) Baden-Württemberg ist unter Ihrer Ägide und jener von Frau Merkel zu einem Angstraum verkommen. Es gibt kaum eine Frau mehr, die sich bei Dunkelheit noch auf Straßen und Plätze traut. (Unruhe) Bandenkriege, Mord und Totschlag, eine Polizei, die immer öfter von der Schusswaffe Gebrauch machen muss, getötete Polizisten, Millionen unaufgeklärter Straftaten, ein Anstieg von Gewaltkriminalität – Baden-Württemberg hat sich in den vergangenen Jahren verändert. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Absurd!) Das befindet Ralf Kusterer von der Deutschen Polizeigewerkschaft. Was Herr Kusterer aber ebenso verschweigt wie Sie und der politmediale Mainstream: Diese Kriminalitätskatastrophe ist bei einer schrumpfenden deutschen Bevölkerung fast einzig und allein auf eingewanderte Verbrecher, Irre, Terroristen und Taugenichtse zurückzuführen. (Zuruf: So ein Schmarrn! – Weitere Zurufe, u. a. des Abg. Ralf Nentwich GRÜNE) (Hans-Jürgen Goßner) Die Kategorie der Asylbewerber und Flüchtlinge ist in allen Statistiken auf vielen, wenn nicht den meisten Kriminalitätsfeldern derart überpräsentiert, dass sogar der Sicherheitsbericht von dieser polizeilichen Kategorie weitgehend gesäubert wurde. (Abg. Manuel Hagel CDU: „Gesäubert“! Unglaub- lich!) Dafür verantwortlich sind Ihre alte Mentorin Merkel und natürlich Sie, weil Sie ihr nie in den Rücken gefallen sind und für Ihre Loyalität mit einem Ministerposten in Baden-Württemberg vor dem politischen Nichts gerettet wurden. (Abg. Manuel Hagel CDU: Unglaublich!) Dafür lenken Sie seit Jahren mit dem Popanz von der rechten Gefahr von den realen Gefahren ab. (Zuruf von den Grünen) Sie lenken ab von Ihrem Abschiebeversagen und Ihrem Abschiebeunwillen in der Geiselhaft des grünen Partners, vom Import Hunderttausender Antisemiten auf dem Asylticket, von Ihrer Untätigkeit im Angesicht vieler migrantischer, aber noch mehr nicht migrantischer Opfer von Migranten. (Abg. Manuel Hagel CDU: Bei diesem Kruscht ist jeder Zwischenruf zu schade!) Nur ein Beispiel: Eine Sonderauswertung des BKA von 2021 ergab – ich zitiere – bei Straftaten gegen das Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung, bei Rohheitsdelikten und bei Straftaten gegen die persönliche Freiheit 40 593 deutsche Opfer von Taten mit einem tatverdächtigen Einwanderer, sprich: aktueller oder ehemaliger Asylbewerber. Demgegenüber wurden 11 107 Einwanderer Opfer einer solchen Straftat durch einen deutschen Tatverdächtigen, und dies bei einem Anteil von ca. 2 % Einwanderern und 80 % Deutschen in der Gesamtbevölkerung. Ich weiß, was Sie nachher an diesem Pult zum Besten geben werden: Die überwiegende Mehrheit der Menschen in diesem Land fühlt sich sicher, (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) und das sei ein Erfolg Ihrer Politik. Sind Sie wirklich damit zufrieden? Mit Ihren Erfolgen auf dem Gebiet der Sicherheit würden Sie nicht mal mehr als Aufsichtsperson neben einem Kinderschwimmbecken eingesetzt. Man muss sich hier schon mal die Systemfrage stellen dergestalt, wie ein sicherheitspolitischer Totalausfall mit Fotofetisch in einer Demokratie (Abg. Manuel Hagel CDU: Das ist unglaublich!) zum obersten Polizisten werden konnte. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ein Minister ist kein Polizist! Schwierig für Sie?) Ihre Ankündigung, Baden-Württemberg objektiv und subjektiv noch sicherer zu machen, lässt befürchten: Der nächste Sicherheitsbericht wird dann völlig zu einem Fotoalbum. (Abg. Raimund Haser CDU: Sie brauchen das Cha- os!) riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Aber wir haben auch dafür eine Lösung, die zumindest in Teilen das Sicherheitsgefühl der Bürger wiederherstellt. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Reisen in die USA! – Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Ich nenne nur ein Schlagwort, und das hat vielleicht nicht ohne Grund vier Silben: Das Schlagwort heißt Re-mi-gra-tion. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Das hat sogar Ihre eigene Fraktion gelangweilt!)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Abg. Hildenbrand das Wort.
Oliver Hildenbrand GRÜNE
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben in Deutschland, einem der sichersten Länder der Welt. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU – Oh-Rufe von der AfD) Wir leben in Baden-Württemberg, einem der sichersten Bundesländer der Republik. Und die Menschen in unserem Land können sich darauf verlassen: Wir werden dafür sorgen, dass dies so bleibt. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Wir wollen, dass alle Menschen in unserem Land frei und sicher leben können, egal, wie sie aussehen oder wie sie heißen, egal, welches Geschlecht oder welche Religion sie haben. Wir wollen, dass alle Menschen in unserem Land frei und sicher leben können, ob zu Hause, auf Straßen und auf Plätzen, in Bussen und Bahnen, bei Tag und Nacht. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Jede und jeder Einzelne soll sich nicht nur sicher fühlen, sondern sicher sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Sicherheit ist eine Voraussetzung für Freiheit, für ein friedliches Zusammenleben in unserer Gesellschaft und für das Vertrauen in unseren Staat. Die grün-schwarze Regierungskoalition hat in diesen unsicheren Zeiten eine klare Priorität: für Sicherheit sorgen. Und, meine sehr geehrten Damen und Herren, das haben wir mit dem Doppelhaushalt, den wir hier im Dezember für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen haben, ganz klar unter Beweis gestellt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir sorgen für mehr Sicherheit, und wir schützen unsere Freiheit – mit ganz konkreten Maßnahmen. Wir setzen die größte Einstellungsoffensive in der Geschichte der Landespolizei um, (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Ah ja!) (Oliver Hildenbrand) weil wir davon überzeugt sind: Wir brauchen eine Polizei, die personell und technisch gut ausgestattet ist. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir starten die größte Technik- und Digitaloffensive in der Geschichte der Landespolizei, weil wir davon überzeugt sind: Die Polizei muss auch technisch auf der Höhe der Zeit sein, um den Herausforderungen unserer Zeit zu begegnen. (Zuruf: Wo bleibt der Taser?) Wir kooperieren mit den Städten und Gemeinden in unserem Land, um den öffentlichen Raum sicherer zu machen, weil wir davon überzeugt sind, dass es sowohl Sicherheit als auch Freiheit bedeutet, sich im öffentlichen Raum angstfrei bewegen und begegnen zu können. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf von der AfD) Wir bauen ein neues Staatsschutz- und Anti-Terrorismus-Zentrum auf, weil wir davon überzeugt sind, dass es notwendig ist, Kompetenzen zu bündeln, um unsere Sicherheitsbehörden noch schlagkräftiger zu machen. Wir etablieren ein neues Internetmonitoring, um gefährlichen Onlineaktivitäten frühzeitig auf die Spur kommen und sie frühzeitig und rechtzeitig stoppen zu können. Wir bauen eine Taskforce gegen Desinformation auf, weil wir es nicht zulassen, dass sich unsere Gesellschaft verwirren lässt, weil wir es nicht zulassen, dass Leute wie Trump, Putin und andere unsere Gesellschaft gegen andere Menschen aufhetzen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf von der AfD) Wir wollen mit Fakten gegen Fakes vorgehen; das ist der Ansatz, den wir verfolgen. Wir kämpfen entschlossen gegen Hass und Hetze, weil wir davon überzeugt sind, dass es ein Gewinn für die ganze Gesellschaft ist, wenn alle Menschen in diesem Land frei und sicher leben können. (Zuruf von der AfD) Wir stärken Prävention und Deradikalisierung im Kampf gegen jeden Extremismus, weil wir doch dafür sorgen müssen, dass wir nicht nur Gewalt und Terror, sondern auch die Ursachen bekämpfen, damit es gar nicht erst dazu kommt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Abg. Miguel Klauß AfD: Ja, dann machen Sie es!) Dieses Sicherheitspaket, das wir mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 finanziell und mit ganz konkreten Maßnahmen unterlegt haben, stärkt die innere Sicherheit unseres Landes. Wir geben damit die richtigen Antworten auf die aktuellen Bedrohungen. So sorgen wir für unsere Sicherheit, so sorgen wir für unsere Freiheit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Sehr geehrter Herr Goßner, ich will Sie darauf hinweisen, dass der Sicherheitsbericht des Landes nicht nur aus Fotos von Innenminister Strobl besteht. Offenbar haben Sie sich nur diese angeschaut. Sie hätten auch einmal auf die Zahlen und Fakten schauen müssen. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Uns ist es wichtig, dass wir in der Innenpolitik, in der Sicherheitspolitik faktenbasiert vorgehen. Deshalb legen wir Wert auf den Sicherheitsbericht, der jedes Jahr erscheint. Deshalb legen wir Wert auf die landesweite Sicherheitsbefragung, die wir jetzt erstmals durchgeführt haben. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Wir wollen uns die Fakten anschauen. Wir wollen zielgenau auf Bedrohungen reagieren. Wir wollen Gefahren abwehren, und das können wir nur, wenn wir faktenbasiert auf die Dinge blicken, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Eine wirksame Sicherheitspolitik basiert auf Fakten und spielt nicht mit den Ängsten der Bevölkerung. Sehr geehrter Herr Goßner, man hat sehr genau gemerkt, worum es Ihnen geht: Es geht Ihnen nicht um Sicherheit, (Zuruf von der AfD: Doch!) es geht Ihnen um Verunsicherung. (Zurufe von der AfD) Es geht Ihnen darum, ein Klima des Misstrauens in unserer Gesellschaft zu schüren. (Zuruf: Genau!) Es geht Ihnen darum, ganze Gruppen unserer Gesellschaft unter Generalverdacht zu stellen. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU) Sie machen Angst, Sie erzeugen Wut, doch Wut und Angst sind schlechte Ratgeber. Sie leiten unser Denken und unser Handeln in ganz falsche Richtungen. Angst und Wut schaffen keine Sicherheit. Im Gegenteil: Sie gefährden unser friedliches Zusammenleben. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU – Zuruf von der AfD: Ja, ja!) Wir verkennen nicht, dass wir uns in einer herausfordernden Situation befinden. (Abg. Anton Baron AfD: Ah!) Unsere Demokratie, unsere Gesellschaft steht unter Druck. Wir müssen leider feststellen: Die offene Gesellschaft hat viele Feinde. So unterschiedlich ihre Ideologien sind, eines verbindet sie: Sie wollen zerstören, was uns ausmacht, nämlich unsere Art zu leben, (Beifall des Abg. Manuel Hagel CDU) unseren Zusammenhalt, unser Miteinander – und das werden wir nicht zulassen, (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD) egal, aus welcher Ecke diese Feinde unserer offenen Gesellschaft kommen. (Zuruf von der AfD: Auch aus der linken!) (Oliver Hildenbrand) Wir werden sie zurückdrängen. Wir werden als wehrhafte Demokratie starke Antworten geben: mit einer handlungsfähigen Polizei, mit einer durchsetzungsfähigen Justiz, mit starken Sicherheitsbehörden. Wir werden allen Versuchen, unsere Sicherheit zu beeinträchtigen und unsere Freiheit einzuschränken – noch einmal: egal, aus welcher Ecke diese Versuche kommen –, entschlossen entgegentreten. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD) Das politische Geschäft mit der Angst: Das ist es, was die AfD betreibt. (Abg. Anton Baron AfD: Ah!) Wir leben in einer gesellschaftlichen Situation, in der sich tatsächlich viele Menschen Sorgen um ihre eigene Zukunft in unserem Land machen. Das hat etwas mit dem zu tun, was gerade in dieser Rede wieder als Abschluss gesagt wurde: Die AfD droht Millionen von Menschen in unserem Land, (Abg. Miguel Klauß AfD: Sind ja auch Millionen il- legal hier! – Weitere Zurufe von der AfD) Millionen von Menschen mit Migrationsgeschichte mit einer millionenfachen Vertreibung und Ausweisung. (Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD: Wie Kanzler Scholz!) Das versetzt Menschen nachvollziehbarerweise in Angst und Schrecken. (Abg. Miguel Klauß AfD: Illegal ist illegal!) Es geht um unsere Nachbarinnen und Nachbarn, es geht um unsere Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen, und wir werden nicht zulassen, (Unruhe bei der AfD) dass Sie sich anmaßen, darüber zu entscheiden, wer zu uns gehört und wer nicht, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und der CDU, Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) Sie belassen es ja nicht bei Worten, sondern Sie gehen auch in den Wahlkampfzeiten, in denen wir uns jetzt gerade befinden, zu ganz perfiden Methoden über. Während wir auf den Straßen und Plätzen sind, mit Argumenten auftreten, mit den Menschen ins Gespräch kommen wollen, (Abg. Anton Baron AfD: Wo sind Sie denn? Wo sind Sie denn? Ich habe Sie noch bei keinem Infostand ge- sehen!) gehen Sie von Tür zu Tür und werfen Abschiebeflugtickets in die Briefkästen. (Abg. Miguel Klauß AfD: Sehr gut!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist wirklich perfide. Es ist widerlich, um es in aller Deutlichkeit zu sagen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Ja, unsere Demokratie steht unter Druck. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ja!) Die offene und freie Gesellschaft hat viele Feinde. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind nicht wehrlos. Wir sind nicht wehrlos gehen Fakes, Hass und Hetze, wir sind nicht wehrlos gegen Gewalt und Terror. Wir werden zeigen, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) dass die freie und offene Gesellschaft in der Lage ist, die Sicherheit aller Menschen in unserem Land zu verteidigen und zu schützen. Die Landesregierung tut alles dafür, dass wir diesem Versprechen auch gerecht werden. Wir wollen das Sicherheitsversprechen erneuern. Ich glaube, das ist gerade in Zeiten der Verunsicherung und der Unsicherheit sehr wichtig. Lassen Sie uns gemeinsam dafür arbeiten. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Bückner. (Abg. Raimund Haser CDU: Guter Mann!)
Tim Bückner CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin dem Kollegen Hildenbrand ausgesprochen dankbar, dass er schon sehr breit auf unsere Maßnahmen eingegangen ist. Das kann ich nachher abkürzen, und das erlaubt mir, dass ich zu Beginn meiner Rede etwas von meinem Manuskript abweiche. Jetzt kann man darüber streiten – ich erlaube mir da kein Urteil –, ob der Innenminister in dem Sicherheitsbericht zu häufig oder zu wenig abgebildet ist. Dass aber ausgerechnet eine Partei wie die AfD, die Politik ausschließlich darin versteht, Fotos und Videos zu machen und zu posten, sich genau darüber mokiert, entbehrt nicht einer gewissen Ironie. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der SPD) In den nicht öffentlich tagenden Ausschüssen des Landtags, in denen Sacharbeit gemacht wird, sieht und hört man von Ihnen keinen Mucks. (Abg. Manuel Hagel CDU: Ganz genau! – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Nichts!) Dort, wo die Öffentlichkeit da ist, da machen Sie den Mund auf, (Beifall des Abg. Manuel Hagel CDU) weil Sie das über Videos verwerten können. Sie schicken hier eine Armada von Fotografen und Kamerateams durch den Landtag und machen nichts anderes als Fotos und Videos. Es ist ein Witz, dass ausgerechnet Sie sich darüber mokieren. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP – Zuruf von der CDU: Bravo!) Jetzt zur Sache: Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, wenn wir über Sicherheit reden, dann bewegen wir uns immer in einem Spannungsfeld zwischen objektiver, evidenzbasierter Sicherheit auf der einen Seite und subjektiver, ge- (Tim Bückner) fühlter Sicherheit auf der anderen Seite. Das war schon immer so, und es gab auch schon immer eine gewisse Diskrepanz zwischen diesen beiden Ebenen der Sicherheit. Für die CDU ist wichtig – das betone ich gleich zu Beginn –, dass es für uns in dieser Frage in keiner Weise ein ausschließliches Primat der Statistik gibt. Wir müssen diese beiden Ebenen der Sicherheit in unsere Entscheidungen mit einbeziehen. (Zuruf des Abg. Miguel Klauß AfD) Objektiv ist Baden-Württemberg ein sicheres Bundesland; das weiß auch die AfD. Das war unser Land im Wettbewerb der Bundesländer schon immer, und das ist es nach wie vor. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. An- dreas Schwarz GRÜNE) Die Wahrscheinlichkeit, Opfer einer Straftat zu werden, ist in Baden-Württemberg so niedrig (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) wie in kaum einer anderen Region in Deutschland. Wenn man es bedauerlicherweise doch wird, ist die Wahrscheinlichkeit, dass der Täter oder die Täterin ihrer Strafe zugeführt wird, bei uns bedeutend höher als anderswo. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Auf die letzte Polizeiliche Kriminalstatistik, die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023, und die Erkenntnisse hieraus werde ich später noch zu sprechen kommen. Dem steht das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen bei uns im Land gegenüber. Dieser Tage wurden die Ergebnisse der landesweiten Sicherheitsbefragung veröffentlicht, an der sich 35 000 Menschen aus dem ganzen Land beteiligt haben. (Abg. Anton Baron AfD: Verheerend! Verheerend!) Diese Studie wurde übrigens vom Innenministerium selbst in Auftrag gegeben – das muss man an dieser Stelle vielleicht auch mal betonen –, gerade um Rückschlüsse hieraus für die Sicherheitspolitik zu gewinnen. Mit Studien ist es nun so ein Fall. Man kann sie immer aus verschiedenen Perspektiven lesen und verschieden deuten, und im Zweifel hat am Schluss jeder mit seiner Meinung recht. Auf die einzelnen Punkte dieser Befragung möchte ich jetzt gar nicht näher eingehen. Es lässt sich als Fazit eigentlich relativ einfach zusammenfassen: Je entfernter von der eigenen Wohnung, von der eigenen Nachbarschaft, je dunkler die Tageszeit und je vulnerabler die befragte Personengruppe, desto größer das Gefühl der Unsicherheit. Das ist jetzt nicht wirklich eine Erkenntnis, die überraschend kommt. Das sagt einem schon der gesunde Menschenverstand. Trotzdem müssen wir diese Ergebnisse natürlich ernst nehmen. Hinzu kommt die gestiegene Unsicherheit der Menschen im ÖPNV und im Cyberraum. Dennoch ist die Furcht der Menschen im Land, selbst Opfer dieser abgefragten Straftaten und Delikte zu werden, relativ ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 gering ausgeprägt. Fast 90 % dieser 35 000 Menschen halten dies für sich selbst für eher unwahrscheinlich. Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich den Leiter dieser Studie, Professor Thomas Mößle. Er sagt: Ein Tötungsdelikt in Hamburg wirkt sich auf das Sicherheitsgefühl der Menschen in Baden-Württemberg aus. Dies zeigt: Dieses subjektive Sicherheitsempfinden kennt die Grenzen des Föderalismus eben nicht. Die richtige Einordnung dieser Werte wird zusätzlich dadurch erschwert, dass diese Studie zum ersten Mal durchgeführt wurde. Wir haben keinerlei Referenzwerte, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) wir haben keine Erfahrungswerte und können die Zahlen dementsprechend schwer einordnen und keine Tendenz daraus ablesen. Bevor ich jetzt auf den zweiten Teil des Titels der von der AfD beantragten Aktuellen Debatte zu sprechen komme, blicke ich auf die Polizeiliche Kriminalstatistik 2023 zurück. Es gibt dort positive Entwicklungen. Es gibt für Baden-Württemberg auch gute Zahlen, gute Werte im Ländervergleich, die man auch betonen darf und muss. Zur Ehrlichkeit gehört aber eben auch, dass es bedenkliche Entwicklungen bei uns in Baden-Württemberg genauso gibt wie in allen anderen Regionen Deutschlands. Ich beschränke mich heute bewusst auf Letztere, weil es diese sind, die die Menschen umtreiben und welche zu einem subjektiven Gefühl der Unsicherheit führen. Wir haben eine Zunahme der Zahl von Aggressionsdelikten; deren Zahl befindet sich auf einem Zehnjahreshoch. Wir haben eine Zunahme der Zahl von Messerdelikten und der Jugendkriminalität und höchstbedauerlicherweise auch bei Straftaten gegen Einsatzkräfte. (Abg. Anton Baron AfD: Ist das vom Himmel gefal- len? – Zuruf von der AfD: Woher kommt das?) Das sind ebenso Fakten wie die Tatsache, dass es sich bei sieben von zehn der ermittelten Tatverdächtigen von Straftaten im öffentlichen Raum um Asylbewerber oder Flüchtlinge handelt. Das sind Fakten, die sich nicht wegdiskutieren lassen und die zur Ehrlichkeit dazugehören. Wer das negiert, hat offensichtlich auch kein Interesse daran, dieses Problem an der Wurzel anzugehen. (Zuruf: Bravo!) Das war die Bestandsaufnahme, die Licht und Schatten aufweist, die eingeordnet, die auch gedeutet werden muss. Es hindert uns persönlich aber niemand daran, immer besser werden zu wollen. Dass die Zahlen zur Aufklärungsquote in allen Deliktsfeldern in der Kriminalstatistik mit jeder Erhebung besser werden sollen, muss doch unser Anspruch sein. (Beifall bei der CDU) Gleich welcher Täterkreis, ganz ohne Ansehen der Situation in den anderen Bundesländern, auch unabhängig davon, wie die Zahlen in den Vorjahren ausgesehen haben: Jede einzelne Straftat bleibt eine zu viel. (Tim Bückner) Wir haben in Baden-Württemberg Gott sei Dank keine Nogo-Areas, und das wird auch so bleiben. (Abg. Anton Baron AfD: Was? Erinnern Sie sich noch an die Krawallnacht?) Zustände wie im Görlitzer Park, wo eine massive Drogenszene stellenweise zur schützenswerten Subkultur verklärt wird, sind bei uns vollkommen undenkbar. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Daher war es auch richtig, dass wir im vergangenen Jahr gehandelt haben, und wir werden auch weiterhin handeln müssen. Die Sicherheitspolitik hat vier wesentliche Komponenten, die alle für sich genommen wichtig sind und die dann in einem logischen Zusammenspiel ihre Wirkung entfalten. Das ist erstens das Personal, es sind zweitens die Befugnisse, es ist drittens die Ausstattung, und es ist viertens infolge der polizeilichen Tätigkeit dann die Justiz, um die es heute aber nicht gehen soll. Hinzu kommen weiche Faktoren, die der Studie auch zu entnehmen sind, wie die öffentliche Sauberkeit, die Beleuchtung in öffentlichen Räumen – das ist eher Aufgabe der Kommunen; da denke ich auch an die Landeshauptstadt – und natürlich die nicht zu unterschätzende Präventionsarbeit. Wir haben in diesen Bereichen in den vergangenen Monaten wichtige Entscheidungen getroffen; der Kollege Hildenbrand hat sie allesamt schon angesprochen. Ich möchte sie ganz kurz vortragen – nicht mit stolzgeschwellter Brust, sondern ganz nüchtern, da sie in keiner Weise ein „Nice to have“ sind, sondern ein „Must have“, eine Selbstverständlichkeit, die wir den Bürgern nicht einfach gönnen, sondern bei denen wir unsere ureigenste Verantwortung in diesem Bereich sehen, die wir schließlich auch mit ihrem Steuergeld finanzieren. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut!) Zum Personal: Wir bilden weiterhin Polizistinnen und Polizisten in beträchtlicher Zahl aus und stellen sie dann selbstverständlich auch ein. Das ist auch notwendig, da uns allein schon die Demografie und die Realitäten der heutigen Arbeitswelt dazu zwingen. Jeder weitere Kopf, der Interesse daran hat, aus einer blauen Uniform der Landespolizei herauszuschauen, ist uns herzlich willkommen und wird auch benötigt. Ein Ausruhen auf diesem Status quo können wir uns nicht leisten; das ist nicht angesagt. Wir müssen die Anstrengungen in diesem Bereich weiter hoch halten und im Zweifel auch noch weiter intensivieren. (Beifall bei der CDU) Bei der Messerkriminalität begegnen auch wir diesen steigenden Fallzahlen mit ausgeweiteten verdachtsunabhängigen Kontrollbefugnissen. SAT BW und VeRA hat der Kollege Hildenbrand schon angesprochen – Maßnahmen, die aus der Polizei heraus lange gefordert und nun sehr begrüßt werden, Maßnahmen, die übrigens die AfD ablehnt. (Abg. Manuel Hagel CDU: Hört, Hört! – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Das Landesamt für Verfassungsschutz wird personell, aber auch bei der automatisierten Auswertung von Daten im Internet von uns gestärkt – eine Behörde, die für uns persönlich eine ganz zentrale Rolle in der Sicherheitsarchitektur des Landes einnimmt, eine Behörde, die die AfD abschaffen möchte. Die Studie hat gezeigt, dass die größten Sorgen der Menschen tatsächlich bezüglich des Cyberraums bestehen. Sie haben Angst, dort Opfer einer Straftat zu werden. Auch hier stärken wir die Behörden mit neuen Instrumenten, mit neuen Befugnissen. Der ganze Bereich der Cyberkriminalität ist ein Wachstumsmarkt für Kriminelle, nicht nur für Enkeltrickbetrüger, sondern vor allem auch für Staatskriminelle, die vor allem in Russland und China sitzen und die kritische Infrastruktur und die Wirtschaft unseres Landes tagtäglich mit Angriffswellen regelrecht überziehen. Im Bereich der Ausstattung erhält die Polizei deutlich mehr Mittel für den allgemeinen Geschäftsbetrieb. Das ist keine politische Heldentat, das ist eine Selbstverständlichkeit, die wir aber auch getan haben. Die Koalitionspartner haben sich darüber hinaus auf viele weitere Maßnahmen geeinigt, deren Nennung jetzt den zeitlichen Rahmen sprengen würde und die ohnehin auch eher im Geschäftsbereich der Justiz oder des Sozialministeriums angesiedelt sind. Ich erachte all diese Maßnahmen als notwendig, als geboten, teils auch als überfällig, in jedem Fall aber als sinnvoll. Ich mache keinen Hehl daraus, dass wir, die CDU, uns noch weiter gehende Maßnahmen und Befugnisse vorstellen und wünschen würden, die wir den Sicherheitsbehörden gern an die Hand geben würden. (Beifall der Abg. Dr. Michael Preusch und Klaus Bur- ger CDU – Zuruf von der CDU: Bravo!) Ich nenne da nur beispielsweise die Vorratsdaten- oder IP-Datenspeicherung, die gerade im Bereich der Bekämpfung der Kinderpornografie sehr wichtig wäre. Ich nenne die Möglichkeiten der Videoüberwachung im öffentlichen Raum, sei es herkömmlich oder mit künstlicher Intelligenz wie beim Modellprojekt in Mannheim, wenn es so weit ausgereift ist. Ich nenne auch die automatischen Kennzeichenlesesysteme, die in der Fahndung und der Aufklärung von Straftaten nützliche Dienste leisten können. Ich nenne explizit auch den Taser, zu dem wir uns eine Meinung bilden werden (Abg. Anton Baron AfD: Ah, Taser!) und am Schluss gemeinsam mit der Polizei eine Entscheidung treffen werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir nehmen sowohl die Kriminalstatistik als auch das subjektive Sicherheitsempfinden der Menschen ernst. Es gibt keinen Grund zur Panik in Baden-Württemberg, es gibt aber auch keinen Grund zum Schulterklopfen. Die allgemeine Sicherheitslage ist bei uns in Baden-Württemberg genauso wie in Deutschland und Europa weiterhin angespannt, allein schon aufgrund der globalen Situation. Dennoch ist Baden-Württemberg natürlich in keiner Weise ein „Unsicherheitsland“, wie die AfD es gern hätte. (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Das ist doch eine Un- terstellung!) (Tim Bückner) Wir sind ein wehrhafter Rechtsstaat mit einer ganz hervorragenden Polizei, der ich an dieser Stelle ganz herzlich danke. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der FDP/DVP – Abg. Raimund Haser CDU: Sehr interessant!)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Binder.
Sascha Binder SPD
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer sich diese Sicherheitsbefragung anschaut, sieht viele Hinweise auf das, was Menschen in diesem Land denken und fühlen, wenn sie über die Straßen gehen, wenn sie mit Bus und Bahn fahren; der sieht aber auch sehr viel über die Frage, ob es sich lohnt, Anzeige zu erstatten. Es zeigt sich z. B., dass 95 % derer, die Opfer sexueller Delikte waren, keine Anzeige erstattet haben. Ich finde, das ist eine Zahl, die uns nachdenklich machen muss, über die wir diskutieren müssen. Denn dahinter stecken nicht die Fragen, wie niederschwellig Anzeigen heute möglich sind, auf welchem Weg Anzeigen rein technisch möglich sind, sondern es ist die Frage, wie wir es schaffen, dass Menschen, die Opfer einer Straftat sind, sich bewusst sind, dass sie Opfer einer Straftat sind, und wissen, welche Möglichkeiten es gibt, diese Straftat zu verfolgen. Darüber sollten wir intensiv diskutieren. Wir sollten diese Sicherheitsbefragung auch zum Anlass für die Frage nehmen, warum sich jeder zweite Baden-Württemberger bzw. jede zweite Baden-Württembergerin, die zur Arbeit gehen, abends von Freunden heimlaufen oder mit dem Bus oder mit der Bahn fahren, unsicher fühlen. Das hat auch etwas mit Zusammenhalt in diesem Land zu tun. Denn Menschen, die es sich leisten können, können, wenn sie sich unsicher fühlen, mit dem Auto in ihr sicheres Heim fahren und müssen weder zu Fuß gehen, noch sind sie auf Bus oder Bahn angewiesen. Es gibt aber Menschen in diesem Land, die diese Wahl nicht haben. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Deshalb geht es natürlich auch um die Fragen, wie man über Sicherheit redet und welche Verantwortung die Kommunen bei der Beleuchtung von öffentlichen Plätzen haben. Auch in die Sauberkeit muss mehr investiert werden. Herr Bückner, Sie haben in diesem Zusammenhang zu Recht die Landeshauptstadt angesprochen; auch Ihr Fraktionsvorsitzender hat die Sicherheitslage in Stuttgart vor nicht allzu langer Zeit mit deutlichen Worten angesprochen. Ja, es gibt eine Verantwortung dafür, dass sich Menschen, wenn sie aus dem Zug oder dem Bus steigen, in diesem Umfeld sicher fühlen. Das hat etwas mit Investitionen zu tun, das hat aber auch etwas mit Sozialarbeit, mit Streetwork, mit Prävention jenseits von städtebaulichen Facetten zu tun. Ich hätte mir gewünscht, dass wir auf diese Art und Weise über den Sicherheitsbericht sprechen, dass wir diesen Sicherheitsbericht nicht dazu nutzen, uns mit dem Innenminister oder dem nächsten TikTok-Video auseinanderzusetzen, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 und dass wir bei einem Bundesland, das viele Menschen lieben und das sehr viele Menschen für sicher halten, nicht von einem „Unsicherheitsland“ sprechen. Dadurch werden Sie all den Menschen, die sich auf ihrem Nachhauseweg unsicher fühlen, in keiner Weise gerecht. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU) Was machen Sie? Sie nehmen diesen Sicherheitsbericht nicht zum Anlass, darüber nachzudenken, welche Maßnahmen, welche Einzelmaßnahmen notwendig sind. Welche Vorschläge unterbreiten Sie? (Abg. Rüdiger Klos AfD: Sich entschuldigen!) Sie, die AfD, haben einen Vorschlag genannt, aber ich muss Ihnen ehrlich sagen: Mit diesem Vorschlag sind eigentlich Sie der Unsicherheitsfaktor in diesem Land. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Die Kri- minalität ist vom Himmel gefallen, Herr Binder!) – Die Kriminalität fällt nicht vom Himmel. (Abg. Anton Baron AfD: Na also! Dann benennen Sie die Gründe! – Abg. Rüdiger Klos AfD: Ach nee!) – Die Kriminalität hat viele Gründe. Sie begründet sich oftmals auf dem sozialen Status oder den wirtschaftlichen Fähigkeiten und manchmal auch auf Ausweglosigkeiten. Sie ist manchmal auch das Ergebnis von Erkrankungen. So mannigfaltig sind die Gründe. Aber Sie tun so, als ob Kriminalität ausschließlich nach Deutschland gekommen wäre und vorher ansonsten noch nie in Deutschland war. Da unterscheiden wir uns ziemlich stark, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der CDU) Denn was tun Sie? Sie schüren Ängste. Sie nehmen Ängste nicht ernst, sondern Sie benutzen die Ängste der Menschen. (Zuruf von der AfD: Sie nehmen es doch nicht ernst!) – Wir nehmen es, meine ich, sehr ernst, weil ich gerade auf die einzelnen Aspekte des Sicherheitsberichts eingegangen bin, während Sie sich an den Bildern des Innenministers ergötzt haben. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Wenn Sie sich wirklich mit den Daten auseinandersetzen würden, dann würden Sie sehen, dass wir an der einen oder anderen Stelle sehr gute Ergebnisse erzielt haben, worüber ich mich freue; denn das zeigt ja, dass sich die Menschen überwiegend sicher fühlen. Und wenn sehr viele Menschen in Baden-Württemberg davon überzeugt sind, dass sie nicht Opfer einer nächsten Straftat sind, dann erachte ich das als eine sehr, sehr gute Nachricht für die Menschen im Land, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen und der CDU) (Sascha Binder) Und trotzdem muss man die Hinweise auf Stellen, an denen sich die Menschen im Land unsicher fühlen, ernst nehmen. Es gibt ja – das hat mich etwas gewundert, Kollege Hildenbrand und Kollege Bückner – eine Gruppe – ich weiß nicht, ob man diese „Taskforce“ nennt –, die sich mit dem Thema „Sicherheit im öffentlichen Raum“ befasst. Mich hat es aufgrund der Zahlen der Sicherheitsbefragung gewundert, dass Sie darauf nicht eingegangen sind. Ich nehme zur Kenntnis, dass, wenn man ein solches Gremium einsetzt, am Ende auch ein Ergebnis kommen muss. Es müssen sich Verbesserungen einstellen. Ich denke, da ist noch ziemlich Luft nach oben. Denn neben Gesprächsrunden müssen am Ende eben auch Fakten und Tatsachen geschaffen werden. Was die Sicherheit im öffentlichen Raum und das subjektive Sicherheitsgefühl betrifft, wird auch aus den Regierungsfraktionen deutlich, dass sich auch da der eine oder andere unsicher fühlt, warum auch immer. Deshalb erwarte ich schon, wenn Sie solche Gesprächsrunden einsetzen, dass Sie nicht nur darüber reden, dass Sie solche Gesprächsrunden einsetzen und Sie sich treffen, sondern am Ende auch Ergebnisse erzielen. Wo sind die expliziten neuen, erhöhten Finanzierungsunterstützungen für die Kommunen bei Fragen von Beleuchtung, bei Säuberungen? Wo gibt es deutlich mehr Unterstützungen des Landes bei der Unterstützung der Kommunen bei den Themen Streetwork und Sozialarbeit? Wo sind diese speziellen Forderungen? Ich kann sie bisher nicht erkennen. Ich bin gespannt, wann sie kommen. Denn nur Gremien einzurichten ohne Ergebnisse, hilft den Menschen nicht, hilft dem Gefühl der Menschen nicht und wird auch der Erkenntnis, die wir alle haben, nicht gerecht. Denn nicht nur darüber zu sprechen, sondern am Ende auch Lösungen vorzuschlagen und sie auch umzusetzen, wird der Sicherheitslage in Baden-Württemberg gerecht. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
Muhterem Aras
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Frau Abg. Goll.
Julia Goll FDP
Vielen Dank. – Frau Präsidentin, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, der Begriff „Unsicherheitsland“ ist wirklich unsäglich. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Gerade damit schüren Sie erst Ängste. Der Begriff entspricht überhaupt nicht der Realität. Ich bin immer die Erste, die die Realität betrachten möchte. Zur Sicherheitslage ist tatsächlich festzustellen, dass Baden-Württemberg eines der sichersten Bundesländer ist, und darüber dürfen wir froh und dankbar sein, vor allem unseren Sicherheitskräften. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Die Kriminalitätsbelastung – das sind doch Fakten, die auch Sie anerkennen müssen – ist im bundesweiten Vergleich besonders niedrig. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Also lügt die „Heilbronner Stimme“?) riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 – Ja, ja, genau. – Hier sind wir anders als in der Bildungspolitik froh über einen der hinteren Plätze und würden den auch gern weiterhin behalten. Tatsache ist aber auch – es ist hier schon angesprochen worden –, dass die Zahl der Delikte bei uns zugenommen hat, wie andernorts auch. Ja, das stimmt. Aber wir müssen uns dem doch auch stellen, dass vor allem die Zahl der Aggressionsdelikte im öffentlichen Raum zugenommen hat. (Zuruf von der AfD: Das hilft aber niemandem!) Dass die Zahl der Taten, bei denen Messer zum Einsatz kamen, und zwar nicht nur von Ausländern – das sei auch der AfD zu sagen –, um 13,5 % im Jahr 2023 zugenommen hat, das ist doch eine Zahl, mit der man sich auseinandersetzen muss. Auch die Gewalt gegen Einsatzkräfte hat um 8,5 % zugenommen. Die Zahlen für die Polizeiliche Kriminalstatistik 2024 haben wir noch nicht. Das Innenministerium hat aber schon Ende Dezember verlautbaren lassen, dass hier mit einer erhöhten Kriminalität zu rechnen ist. Das ist keine Situation für überbordendes Eigenlob des Innenministeriums oder der Koalition. Wir hatten zuletzt den Bericht zur landesweiten Sicherheitsbefragung, der schon angesprochen worden ist. In der Pressemitteilung des Innenministeriums hierzu ist wieder mal nur herausgestellt worden, dass sich die Menschen sicher fühlen. Ja, es stimmt, allein zu Hause in den eigenen vier Wänden fühlt man sich sicher. Aber man muss doch auch die Zahl betrachten, dass sich nahezu 50 % nachts allein draußen unsicher fühlen und sich auch im ÖPNV unsicher fühlen. Das fand ich jetzt auch besonders bemerkenswert. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Zu diesen Zahlen, zu diesem Ergebnis habe ich leider nichts vernommen – weder aus dem Innenministerium noch aus dem Verkehrsministerium. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD) Irgendjemand richte das bitte auch einmal dem Verkehrsminister aus: dass man auch von ihm Aktivitäten in der Frage erwartet, was mit dem ÖPNV sein soll. Den will man doch immer fördern – aber dann muss man auch dafür sorgen, dass er auch nachts sicher ist. Da dürfen wir uns auch nicht mit der Feststellung zufriedengeben: Nachts ist es nun mal unsicher; das war schon immer so, und das wird auch immer so bleiben. Nein, das darf nicht so sein; das darf nicht so bleiben. Damit dürfen wir uns nicht zufriedengeben. Baden-Württemberg ist ein freiheitliches Land, und wir müssen für die Freiheit und für die Sicherheit nach Möglichkeit zu jeder Tageszeit sorgen. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Tim Bück- ner CDU) Was an diesem Bericht ebenfalls auffällig und bemerkenswert ist: Die Menschen legen ein gewisses Vermeidungsverhalten an den Tag; sie ändern ihr Verhalten, um eine weitere Sicherheitsbeeinträchtigung zu vermeiden. Sie gehen eben immer (Julia Goll) seltener nach draußen; sie trauen sich weniger nach draußen, in den öffentlichen Raum. Auch das dürfen wir doch nicht hinnehmen in einem freiheitlichen Land. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf von der AfD) Ich vermisse hier wirklich eine Nachdenklichkeit im Innenministerium und vom Innenminister. Im zuletzt verabschiedeten Staatshaushaltsplan 2025/2026 sind tatsächlich – dessen rühmt man sich gern, und es stimmt ja auch – mehr Mittel für die innere Sicherheit vorgesehen. Ja, genau, das stimmt, und das erkennen wir auch an. Diese Mittel stehen aber teilweise an erstaunlichen Stellen und nicht dort, wo sich vor allem die Polizei dies wünscht. Ich habe es hier wiederholt gesagt – – (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Einstellungsoffen- sive!) – Ja, Einstellungsoffensive. Dieses Wort kann doch niemand mehr hören. Dass diese Einstellungsoffensive ganz schön ins Straucheln gekommen ist, das wissen doch auch Sie; dazu gibt es doch Zahlen. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE) Nein, ich meine etwas anderes, und zwar die Ermittlungsassistenten. Vielfach von uns angesprochen, habe ich hierzu jedoch noch nie irgendetwas Genaueres von Ihnen gehört. Das ist ein dringlicher Wunsch aus der polizeilichen Praxis: Ermittlungsassistenten, deren Ausbildung nur drei bis zwölf Monate dauert – was erlaubt, die voll ausgebildeten Polizeikräfte verstärkt auf die Straße, in die Öffentlichkeit zu bringen. Denn – auch das sagt die Sicherheitsbefragung –: Nur 50 % der Bevölkerung meinen, dass bei uns im öffentlichen Raum hinreichend Polizei sichtbar ist – was heißt, 50 % wünschen sich mehr Polizeikräfte im öffentlichen Raum. Diese müssen Sie endlich schaffen, und da sehe ich keine Bemühungen von Ihnen. Ausstattung der Polizei: Auch dafür rühmt man sich gern und sagt, unsere Polizei sei so toll ausgestattet. Ich muss hingegen feststellen, dass auch sechs Jahre nach der Ankündigung noch immer nicht jeder Polizist sein PoliPhone hat. Wo bleiben diese denn? Wir wissen inzwischen, wo sie bleiben: Es klappt nicht, mehr PoliPhones in den Einsatz zu bringen, weil das Innenministerium – – (Zuruf des Staatssekretärs Thomas Blenke) – Ja, Herr Staatssekretär, das müssen Sie sich halt anhören. – Das Innenministerium hat bei seiner anderen Zuständigkeit, nämlich bei der Digitalisierung, schlicht versagt, weil man BITBW nicht hinreichend ausgestattet hat, um diese Geräte einzubinden. Das wäre einmal eine gesonderte Debatte wert. Ein weiteres Ausstattungsstück, mit dem wir uns befasst haben – zumindest wir aus der FDP/DVP-Fraktion; für die Regierungskoalition gilt das offenbar nicht –, ist der Taser, dringend gewünscht von der Polizei. (Abg. Anton Baron AfD: So ist es! Sie haben es im Haushalt abgelehnt!) ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Er schließt wirklich die Lücke zwischen Pfefferspray, Schlagstock und der Schusswaffe. Er wird von Ihnen abgelehnt. Ich kann wirklich nur empfehlen: Informieren Sie sich mal intensiv dazu. Herr Kollege, Sie haben es angekündigt, also tun Sie es bitte auch. Wir hatten kürzlich eine Vorführung. Das ist ein sehr sinnvolles Instrument. Wenn dies seitens des Innenministeriums abgelehnt wird mit der Begründung, da fehle der Kosten-Nutzen-Ausgleich, dann ist das wirklich mehr als irritierend. Was rechnen Sie da eigentlich gegen? (Beifall bei der FDP/DVP) Es geht bei dem Taser nämlich auch um die Sicherheit unserer Sicherheitskräfte; auch damit müssen wir uns befassen. Der Innenminister verweist dann gern auf den Bund und sagt: Ja, der Bund muss seiner Verantwortung gerecht werden; hier müssen die Strafen für Angriffe auf Sicherheitskräfte erhöht werden. – Ja, das ist ganz spannend: Es gab eine Bundesratssitzung am 27. September 2024, in der das Land Hessen genau einen solchen Gesetzentwurf eingebracht hat. Und wie hat Baden-Württemberg abgestimmt? Baden-Württemberg hat diesen Entwurf abgelehnt. Es war nicht mal eine Enthaltung, sondern er ist abgelehnt worden. Jetzt kann man sich durchaus fragen, was von den anderen Reden des Innenministers, die hier immer wieder kommen, zu halten ist. Ich darf eines feststellen: Der Innenminister hat in dieser Koalition ganz offensichtlich nichts zu sagen. (Beifall bei der FDP/DVP) Die Grünen stimmen halt auch genau so ab, wie sie es wollen. Zur Sicherheit gehört auch ein angemessener Umgang mit unseren Sicherheitskräften. Da – das muss ich feststellen – hapert es ganz erheblich. Der Umgang des Innenministeriums, vor allem des Innenministers selbst, mit der Affäre rund um den Inspekteur der Polizei – ich kann hier gar nicht alles aufrollen – war mäßig gelungen und hat letztlich zu dem Untersuchungsausschuss geführt. Ich darf festhalten: Zum Untersuchungsausschuss hat gar nicht der IdP geführt, sondern das Verhalten des Innenministers, der gern auch selbst einmal die Polizeiliche Kriminalstatistik füttert. Letzte Woche gab es eine erneute Irritation, und zwar – das darf ich Ihnen sagen – eine Irritation, die sich bis nach ganz unten in der Polizei fortsetzt. Da wurde uns ernsthaft in einer öffentlichen Sitzung des Innenausschusses erzählt, man habe eine Besetzungsentscheidung für eine herausgehobene Funktion bei der Polizei, für den Posten des Polizeipräsidenten, im Ministerrat weiterlaufen lassen, obwohl diese betroffene Person im Dunstkreis eines schweren Verdachts einer Straftat, nämlich der Fälschung einer Prüfungsnote in einer Laufleistung, war. Es hieß, man habe diese Beförderungsentscheidung aus „ermittlungstaktischen Gründen“ weiterlaufen lassen und offenbar auch aus „ermittlungstaktischen Gründen“ eine lobhudelnde Pressemitteilung zu dieser Person losgelassen, wie ehrenwert und vertrauenswürdig sie sei. Da haben Sie, Herr Innenminister, an Glaubwürdigkeit so eingebüßt, das ist wirklich, wirklich dramatisch. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) (Julia Goll) Abgesehen davon – der Ministerpräsident ist nicht da; er wird schon wissen, weshalb –: Sie haben doch den gesamten Ministerrat an der Nase herumgeführt und gesagt, das sei eine herausragende Person, die jetzt befördert werden müsse. Und kurze Zeit später leitet die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Das können Sie doch überhaupt gar nicht mehr erklären. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Der Innenminister gibt keine gute Figur ab bei der Sorge für die innere Sicherheit in unserem Land. Das macht mir Sorge. Danke. (Beifall bei der FDP/DVP)
Muhterem Aras
Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Innenminister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Baden-Württemberg ist ein sicheres Land. Die Menschen können in diesem Land in Sicherheit leben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen – Abg. Rüdiger Klos AfD: Das war so schwach wie der Applaus!) Freilich möchten wir, dass sie sich in diesem Land auch sicher fühlen. Auch das Empfinden der Menschen ist uns wichtig. Wir nehmen das subjektive Sicherheitsgefühl ernst, und wir nehmen die Sorgen der Menschen sehr ernst. Deshalb haben wir das Institut für Kriminologische Forschung Baden-Württemberg eingerichtet, und dieses Institut für Kriminologische Forschung hat vor gut einem Jahr zum ersten Mal eine landesweit breit angelegte Bürgerbefragung zum Thema „Sicherheitsempfinden und Kriminalitätserfahrungen“ durchgeführt: Was empfinden die Menschen? Was fühlen die Menschen? Was sind die Sorgen der Menschen? Das Ziel war, klare Erkenntnisse, valide Zahlen, Daten und Fakten zum Sicherheitsempfinden der Menschen in Baden-Württemberg zu gewinnen. Immerhin haben 35 500 Bürgerinnen und Bürger an dieser Studie teilgenommen. An dieser Stelle kann man, wie im Übrigen an vielen Stellen, auf die platt von rechts außen gestellte Frage „Was macht der Innenminister?“ (Abg. Anton Baron AfD: Beruflich!) eine klare Antwort geben: Genau das macht der Innenminister: Wir fragen die Menschen, wir arbeiten die Antworten wissenschaftlich auf, wir arbeiten faktenbasiert. Das unterscheidet uns von manchen dumpfen Parolen von rechts außen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Betrachten wir die zentralen Ergebnisse der Befragung ganz nüchtern – das kann jeder und jede tun; sie sind ganz transparent im Internet veröffentlicht –: Die Menschen fühlen sich in Baden-Württemberg ganz überwiegend sicher. Mehr als 90 % – 93,3 % – geben an, (Zuruf: Zu Hause!) riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 sich nachts allein in den eigenen vier Wänden sicher zu fühlen; auch in ihrem Wohnumfeld, in ihrer Wohngegend fühlen sich über 90 % allgemein sicher. Das hat vielleicht auch etwas mit der Arbeit der Polizei in Baden-Württemberg zu tun, etwa mit den sinkenden Zahlen beim Wohnungseinbruchdiebstahl. Als ich als Innenminister begonnen habe, hatten wir gerade einen Höchststand: 13 483 Wohnungseinbruchdiebstähle in Baden-Württemberg im Jahr 2014. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) 2023 waren es noch 5 204 Fälle. Eine Abnahme von rund 13 500 auf etwa 5 200, das ist deutlich mehr als eine Halbierung. (Beifall des Abg. August Schuler CDU) Das hat etwas damit zu tun, dass wir den Wohnungseinbruchdiebstahl damals zu einem Schwerpunkt der polizeilichen Arbeit gemacht haben. Vielleicht fühlen sich die Menschen deswegen heute zu Hause etwas sicherer. Freilich gibt es auch Gegenden, in denen sie sich nicht so sicher fühlen, z. B. nachts ohne Begleitung, im öffentlichen unbekannten Raum, auch im öffentlichen Personennahverkehr. Das nehmen wir freilich ernst, das verstecken wir auch nicht, das arbeiten wir auf, daran arbeiten wir. Ich nenne nur einige wenige Beispiele für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum, bei denen wir beispielsweise auf eine Gesamtstrategie – auch gemeinsam mit den Kommunen in unserem Land – setzen: erfolgreiche Sicherheitspartnerschaften mit Kommunen, das Präventionsprogramm „Sicher. Unterwegs. – Gewalt gegen Frauen im öffentlichen Raum“, mit dem wir bereits bei mehr als 2 000 Veranstaltungen rund 45 000 Personen erreicht haben, Waffen- und Messerverbotszonen, ein Mehr an Präsenzstreifen der Polizei in gefährdeten Bereichen, und wir setzen auf Videoschutz, konventionell und intelligent. Das Modell „Intelligente Videoüberwachung“ in Mannheim ist ein Leuchtturm in Deutschland, ja in ganz Europa. In diesem Zusammenhang will ich sagen: Ja, wir müssen die Menschen besser schützen als unsere Daten. Darüber müssen wir eine Debatte führen. Opferschutz geht vor Täterschutz und auch vor Datenschutz. Das ist eine Herausforderung für die Zukunft. (Beifall bei der CDU sowie der Abg. Andreas Schwarz GRÜNE und Dr. Rainer Balzer AfD) Das wird beispielsweise in der FDP anders gesehen. Die Vorratsdatenspeicherung wäre in vielen Fällen schlimmster und furchtbarster Kriminalität – Terrorbekämpfung, Kindesmissbrauch – für die Sicherheitsbehörden in unserem Land ein außerordentlich wichtiges Instrument. Dazu gab es in der Ampelregierung sogar Einigkeit, nur die FDP hat die Speicherung von IP-Adressen blockiert. Das ist ein Fehler. Wir müssen künstliche Intelligenz, wir müssen Gesichtserkennung mehr nutzen, wir müssen auch vorhandene Daten mehr nutzen, um uns vor Terroranschlägen, vor schwerster Kriminalität zu schützen und so etwas Widerwärtiges wie Kindesmissbrauch zu bekämpfen. Ich hoffe, dass das demnächst endlich möglich ist. (Minister Thomas Strobl) (Beifall bei der CDU und des Abg. Rüdiger Klos AfD) Objektiv betrachtet – das ist ja von fast allen Rednern hier auch so konstatiert worden – ist Baden-Württemberg ein sehr sicheres Land. Auf 100 000 Einwohner sind hier im Jahr 2023 4 952 Straftaten verübt worden. Im Bundesschnitt waren es 6 688 Straftaten. Aufgeklärt wurden 2023 bei uns in Baden-Württemberg 61,2 % der Straftaten – fast zwei von drei Straftaten werden in Baden-Württemberg also aufgeklärt. Der Bundesschnitt liegt bei nur 56,3 %. Wir liegen also bei der Aufklärung von Straftaten in Baden-Württemberg ca. fünf Prozentpunkte über dem Bundesschnitt. Das ist wirklich ein exzellentes Ergebnis, und das spricht für die hervorragende Arbeit der Sicherheitsbehörden in unserem Land. Danke an unsere Polizistinnen und Polizisten für diese bundesweit exzellente Arbeit. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD) Lassen Sie mich ein aktuelles Beispiel dafür anführen, wie wir uns mit der Sicherheit im öffentlichen Raum und auch mit dem Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger beschäftigen: Weihnachtsmärkte, Silvester. Ja, auch mich fragen Bürger: „Kann ich eigentlich noch auf einen Weihnachtsmarkt gehen, oder ist das zu unsicher?“ Die Antwort ist im Übrigen eine sehr klare: Selbstverständlich kann man auf einen Weihnachtsmarkt in Baden-Württemberg gehen. Wir haben auch in diesem Jahr sorgfältig austariert, wie viel Polizei auf den Weihnachtsmärkten im Einsatz ist, wie viel Polizei für die Bürgerinnen und Bürger auf den Weihnachtsmärkten sichtbar ist, wie die Polizei ausgestattet ist und wie sie auf solchen Veranstaltungen auftritt. (Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD) Ich meine, dass das insgesamt in Baden-Württemberg ganz gut gelungen ist. Ich will nur den Stuttgarter Weihnachtsmarkt anführen, bei dem die Polizei 113 sogenannte anlasslose Kontrollen nach dem Waffengesetz durchgeführt hat; weitere 26 Kontrollen wurden im Stadtgebiet auf kleineren Weihnachtsmärkten durchgeführt. Weil das ja immer zu einem so großen Thema gemacht wird: Es wurde e i n Verstoß gegen das Waffengesetz festgestellt. Das war das Führen eines sogenannten Einhandmessers. Insgesamt, meine sehr verehrten Damen und Herren, hatten wir eine sehr geordnete und friedliche Situation auf den Weihnachtsmärkten. Ich bin der Polizei dankbar, dass sie das in Baden-Württemberg gewährleisten konnte. Vielleicht noch zum Thema Messer: Alles, was als Angriffsoder Verteidigungswaffe eingesetzt werden kann, hat an Schulen nichts verloren. Jetzt habe ich gelesen, dass in diesen Tagen ein Schüler mit einer Beretta an der Schule umhergelaufen ist. Ich bin der Kollegin Kultusministerin, liebe Theresa Schopper, sehr dankbar, dass jetzt im Schulgesetz eine klare Regelung zu einem Waffen- und Messerverbot vorgesehen werden soll. Das Schulgesetz, das dem Landtag vorgelegt wurde, (Zuruf von der AfD: Wow!) soll, wenn ich richtig informiert bin, in der nächsten Woche beschlossen werden. An den Schulen braucht man keine Pisode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 tolen, keine Schlagringe und keine Messer. Das hat im Schulbereich nichts zu suchen. Dass wir das jetzt gesetzlich regeln, ist gut und richtig. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zurufe von der AfD, u. a. des Abg. Anton Baron)
Muhterem Aras
Herr Minister, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Nein, ich möchte das gern zu Ende führen und nur noch ein Wort (Abg. Anton Baron AfD: Zu den Tasern!) zu einem Thema dieser Studie sagen, das mich besonders gefreut hat: das hohe Vertrauen, das die Bürgerinnen und Bürger in unsere Polizei haben. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Das ist hier noch nicht erwähnt worden. Erlauben Sie, dass ich diesen Hinweis gebe: Ungefähr drei Viertel der Befragten sagen – das ist ein sehr hoher Wert –: Die Polizei ist da, wenn man sie braucht. Über 80 % attestieren der Polizei eine gute Arbeit bei der Aufklärung von Straftaten – über 80 %! Freilich will gut die Hälfte der Menschen mehr Sichtbarkeit der Polizei im öffentlichen Raum. Das zeigt einmal mehr: Jede Polizistin und jeder Polizist bedeuten ein Mehr an Sicherheit. Das ist auch gut für das Sicherheitsempfinden der Menschen. Deshalb sorgen wir mit der Politik dieser Koalition dafür, dass bis zum Ende des nächsten Jahres über 1 000 fertig ausgebildete, tipptopp ausgebildete Polizistinnen und Polizisten mehr als im Jahr 2016 für unsere Sicherheit sorgen. Nicht darüber reden, sondern ganz konkret handeln! (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Neben dieser größten Einstellungsoffensive in der Geschichte der Landespolizei Baden-Württemberg haben wir nun die größte Technikoffensive gestartet. Mit ihr verbessern wir das hohe Ausstattungsniveau unserer Polizei, nutzen die Möglichkeiten, stellen uns den Herausforderungen durch die künstliche Intelligenz, nutzen selbst die künstliche Intelligenz und sind bei vielen Themen – etwa beim „Intelligenten Videoschutz“; ich habe das Pilotprojekt in Mannheim bereits erwähnt – Vorreiter in der Republik. Ich bin den Koalitionsfraktionen, den Grünen und der CDU, dankbar, dass wir mit dem Doppelhaushalt 2025/2026 rund 1 Milliarde € in die innere Sicherheit und insbesondere Hunderte Millionen Euro in eine hochmoderne Technik, in die IT und in die künstliche Intelligenz investieren können. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Deutschland gehört – das ist richtigerweise gesagt worden – zu den sichersten Ländern der Welt. Innerhalb von Deutschland lebt es sich nirgendwo so sicher wie bei uns im Süden. Dafür arbeitet unsere Polizei 24/7 an 365 Tagen im Jahr. Dafür schulden wir 35 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei unserer Polizei Dank und Anerkennung. Der Innenminister, diese Koalition und die Landesregierung arbeiten jeden Tag dafür, dass unsere Polizistinnen und Poli- (Minister Thomas Strobl) zisten dies unter den bestmöglichen Rahmenbedingungen leisten können, damit die Menschen in unserem Land auch in Zukunft in einem der sichersten Länder leben können und sich sicher fühlen dürfen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Muhterem Aras
In der zweiten Runde erteile ich Herrn Abg. Goßner für die AfD-Fraktion das Wort.
Hans-Jürgen Goßner AfD
Frau Präsidentin! Wie schön, das heute Morgen zu erleben: Die Bundestagswahl wirft ihre Schatten voraus. Jeder kann mit jedem. Jeder dient sich dem anderen an. Echte Opposition findet in diesem Haus nicht statt. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Herr Hildenbrand, Sie werfen uns vor, wir wollten die Art zu leben abschaffen. Wenn Sie damit meinen, schwer bewaffnete Polizisten auf Weihnachtsmärkte stellen zu müssen, Poller hochzufahren, Security an den Eingängen zu einem Volksfest zu positionieren, Messerverbotszonen einrichten zu müssen oder nachts nicht mehr ohne mulmiges Gefühl am Eckensee laufen zu können, dann sage ich Ihnen: Ja, diese Art zu leben wollen wir abschaffen; wir wollen wieder zurück zu einem Zustand, in dem das nicht stattfindet. (Beifall bei der AfD) Massenhafte Abschiebungen forderte SPD-Kanzler Scholz im letzten Jahr. Das erwähnen Sie nie. Es ist unredlich, uns immer vorzuwerfen, zu wiederholen, was Scholz sagt. Wir halten das, was Scholz verspricht. Herr Bückner – –
Muhterem Aras
Herr Abg. Goßner, schauen Sie auf die Uhr. Ihre Redezeit ist zu Ende. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Manuel Hagel CDU: Gott sei Dank! – Weitere Zurufe, u. a.: Ja!) Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwaltungszustellungsgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes – Drucksache 17/7884 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/8098 Berichterstattung: Abg. Jonas Hoffmann Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Frau Abg. Sperling das Wort. riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025
Swantje Sperling GRÜNE
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Sie, die da oben sitzen, werden vielleicht denken, dass dieser Gesetzentwurf nicht besonders sexy ist. Aber er ist ein kleiner Schritt zu mehr Effizienz; denn er steht ganz im Zeichen der Verwaltungsdigitalisierung und damit auch der Verwaltungsmodernisierung und -vereinfachung. Es ist richtig und wichtig, dass die Lehren, die wir aus der Coronapandemie gezogen haben und die uns während der Zeit der Pandemie geholfen haben, Staatlichkeit und Verwaltung aufrechtzuerhalten, nun in Dauerrecht überführt werden. Die Veröffentlichung von öffentlich gemachten Dokumenten, Bekanntgaben im Internet schaffen Niederschwelligkeit. Wir ermöglichen damit den Bürgerinnen und Bürgern, sich einfach, schnell und problemlos vom Sofa aus – oder wo auch immer sie das lesen möchten – zu informieren. Das ist ein wichtiges Element der Teilhabe und die Grundvoraussetzung für Beteiligung und Mitsprache. Das ist genau das, was wir wollen. Wir wollen, dass sich Menschen für Kommunalpolitik interessieren, weil Kommunalpolitik unglaublich spannend ist und bedeutet, die Welt vor seiner eigenen Haustür gestalten zu können. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Vielfältige und einfache Informationsmöglichkeiten sind dafür zentral wichtig. Onlinekonsultationen, Video- und Telefonkonferenzen als mündliche Erörterung und Verhandlungen werden jetzt rechtssicher gemacht. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Kommunikation sowie das Vertrauen zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern zu stärken. Anreisen werden gespart, und so kann ein wichtiger Austausch schneller und einfacher stattfinden. Dies erhöht auch die Kundenzufriedenheit. Die Bürgerinnen und Bürger sind nämlich auch Kundinnen und Kunden der Verwaltung in unserem Land. Genau darum geht es auch: um frustrationsfreie Verwaltungsabläufe sowohl zwischen den Bürgerinnen und Bürgern mit der Verwaltung als auch bezüglich der Mitarbeitenden von Verwaltungen selbst, der Menschen, die in den Kommunen unseres Landes als erste Ebene des Staates diese auch am Laufen halten. Und ihnen gilt unser Dank. Ebenso geht es um die Anpassung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes an die Änderungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes. Das schafft Rechtssicherheit und ist ein logischer und sinnvoller Schritt. Der vorliegende Änderungsantrag der SPD-Fraktion greift das Thema De-Mail-Dienst auf. Nach wie vor gilt das De-Mail-Gesetz, welches das Bundesministerium des Inneren nach Auslaufen des Rahmenvertrags für De-Mail auf Bundesebene nicht geändert hat. Auch wenn bei einem Anbieter die Akkreditierungs-ID im März dieses Jahres ausläuft, gibt es noch einen weiteren Anbieter, bei dem dies erst in zwei Jahren der Fall sein wird. Sehr geehrter Herr Kollege Hoffmann, Sie haben das Thema wirklich mit sehr viel Leidenschaft aufgegriffen. Ich stimme Ihnen zu, dass es auf Bundesebene noch notwendig ist, praktikable Lösungen zu finden. Aber dazu haben wir noch Zeit, (Swantje Sperling) und dabei gibt es sicherlich einiges zu beachten. Ich glaube, das wird Aufgabe der neuen Bundesregierung sein, und das ist wichtig. Lassen Sie mich zusammenfassen: Dieses Gesetz fördert Verwaltungsdigitalisierung, es vereinfacht die Kommunikation zwischen Bürgerschaft und Verwaltung, es erleichtert den Zugang zu Informationen, es schafft durch Simultangesetzgebung die Einheitlichkeit zwischen Bund und Land zugunsten der Rechtssicherheit und ist damit ein kleiner, nicht unwesentlicher Schritt für frustrationsfreie Verwaltungsprozesse. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wir müssen Bürokratie als Ermöglichungsbürokratie begreifen und umarbeiten. Dazu ist es auch ein wichtiger Teil, dass die Verwaltungen in unserem Land moderne Servicestellen werden. Eine funktionierende und vor allem eine effiziente kommunale Verwaltung ist die Voraussetzung von Staatlichkeit. Die Kommunen in unserem Land leisten sehr viel, und sie sind das Rückgrat dieser Staatlichkeit. Hiermit stärken wir sie in einem weiteren Punkt. Ich hoffe, Sie finden dieses Gesetz jetzt ein bisschen sexyer. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Schönen guten Morgen! Ich erteile jetzt für die CDU-Fraktion der Kollegin Isabell Huber das Wort. (Abg. Manuel Hagel CDU: Gute Frau!)
Isabell Huber CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die im Entwurf vorliegenden Gesetzesänderungen bedeuten eine Erleichterung für die Kommunen in unserem Land. Kollegin Sperling hat es gerade deutlich dargestellt. Wir führen diese Regelungen, die sich in der Praxis in den Kommunen vor Ort bewährt haben, in Dauerrecht um. Ich möchte auf ein paar Kritikpunkte eingehen. Zur De-Mail hat die Kollegin Sperling schon einiges gesagt, und auch ich möchte noch einen Satz dazu sagen, weil wir auch im Ausschuss ausführlich darüber gesprochen haben. Wie schon gesagt wurde: Adressat ist hier vor allem der Bund, und ich denke, da ist die neue Bundesregierung gefordert. Die bisherige hat es offensichtlich nicht hinbekommen. Ich möchte noch auf ein Thema eingehen, das mir persönlich wichtig ist – auch der Landkreistag und der Gemeindetag haben das in ihren Stellungnahmen entsprechend kundgetan –, und zwar das Thema Übergangszeitraum. Ich bin selbst ein kommunales Gewächs, und mir ist wichtig, das einfach noch einmal zu erwähnen: Die Kommunen haben die Möglichkeit. Es ist eine Sollvorschrift. Das heißt, die Kommunen haben es selbst in der Hand, zu entscheiden, wann sie die Regelung umsetzen. Natürlich – ich bin, wie gesagt, eine gelernte Beamtin – müssen sie sie umsetzen, aber sie können den Zeitraum, wann sie sie umsetzen, bestimmen. Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, das bekommen die Kommunen in unserem Land vor Ort sehr gut hin. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Ich möchte eines auch ganz klar sagen: Mit diesen Regelungen haben die Kommunen in unserem Land Möglichkeiten, die ihnen das Leben erleichtern sollen, und das ist, meine ich, noch einmal ganz eindrücklich klar geworden. Sie können sie anwenden, sie haben Spielräume – auch hinsichtlich dessen, was sie anwenden, z. B. bei der Veröffentlichung –, und das ist ein ganz großer Vorteil und eine Verbesserung. Das ist auch meine tiefe Überzeugung. Deshalb müssen wir auch die Fortschritte, die diese Gesetzesänderungen mit sich bringen, ganz klar benennen. Es ist eine Verbesserung der Digitalisierung – es gibt mehr digitale Angebote –, es ist eine Verbesserung in der Verfahrensbeschleunigung, und auch die Bürgerfreundlichkeit wird dadurch besser. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, das kann sich in diesen Zeiten durchaus sehen lassen. Wir, die CDU-Landtagsfraktion, bedanken uns bei allen beteiligten Verbänden, Kommunen und Stellen, die sich hier eingebracht haben und den Weg für diese Gesetzesänderungen entsprechend mitbereitet haben. Dafür mein ganz herzlicher Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die SPD-Fraktion steht schon Herr Abg. Jonas Hoffmann bereit. – Bitte sehr, Sie haben das Wort.
Jonas Hoffmann SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir verhandeln heute final den Gesetzentwurf zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwaltungszustellungsgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes. Ich habe auch in meiner ersten Rede klargemacht: Hier gibt es noch Beratungsund Diskussionsbedarf. Es freut mich, geschätzte Kollegin, dass Sie sich an dieser Stelle jetzt auch dazu äußern. Aber zu den drei Punkten, die ich damals aufgebracht habe, habe ich auch nach den Beratungen noch deutlich andere Auffassungen. Erstens – Frau Kollegin, Sie haben es angesprochen –: die Möglichkeit des digitalen Aushangs für Kommunen. Das ist eine gute Sache, und ich gehe mit Ihren leidenschaftlichen Beschreibungen, was das alles ermöglicht, in vollem Umfang mit. Wenn man den Kommunen – das Ministerium hat das dankenswerterweise insoweit noch einmal festgestellt – einen zweiten Weg vorschreibt, der wiederum nicht geklärt ist, kann man das so sehen. Wir als kommunalfreundliche Partei hätten den Kommunen die Freiheit gegeben, einfach selbst entscheiden zu können, was für ihre Bürger die passenden Lösungen sind. Wir sind davon überzeugt, dass in den meisten Fällen die Kommunalen vor Ort die passenden Lösungen finden. Sie sind es anscheinend nicht. (Beifall bei der SPD – Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) Zweiter Punkt: Sie haben dankenswerterweise das Thema De-Mail aufgegriffen. Ja, das ist auch Bundespolitik, aber wir verhandeln hier kein Bundesgesetz. (Abg. Andreas Stoch SPD: Das stimmt!) Wir verhandeln hier einen Gesetzentwurf, in dem Sie eine total veraltete und nicht funktionierende Technologie – die zwei (Jonas Hoffmann) großen Anbieter sind ausgestiegen und ein kleiner hat das noch, und ich wette, dass maximal eine Person in diesem Raum ein solches De-Mail-Konto überhaupt wirklich noch besitzt – (Zuruf: Du?) neu regeln. Das macht doch wirklich keinen Sinn. Mich überzeugt auch die Begründung nicht, dass man immer sagt: Wenn der Bund endlich handelt, dann können auch wir endlich handeln. (Zuruf: Doch!) – Nein. Wir sind Abgeordnete dieses Parlaments; wir verhandeln baden-württembergische Gesetze, also können wir an dieser Stelle auch gute Lösungen für unser Land treffen. (Beifall bei der SPD – Abg. Isabell Huber CDU: Bun- desrecht bricht Landesrecht! – Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Zum Schluss komme ich zu dem Thema, das mir persönlich wirklich am allermeisten am Herzen liegt: Authentifizierung und Signierung. Wie schon oft vorgebracht, ist die Grundlage einer erfolgreichen Digitalisierung, dass jeder Bürger, jedes Unternehmen und jede Behörde in diesem Land das, was wir im analogen Raum alltäglich machen, nämlich uns ausweisen und Unterschriften leisten, auch im digitalen Raum tun kann. Es ist ein tragischer Umstand, dass das in diesem Land nicht Fakt ist. Wir haben – Frau Huber, Sie haben es angedeutet – in wenigen Wochen Bundestagswahl. Egal, wie es endet, egal, wer in der Opposition sitzt oder die Regierung stellt, und zwar auf Bundes- oder Landesebene: Lassen Sie es uns als ein gemeinsames Anliegen nehmen, dieses Problem, nämlich die Grundlage für eine erfolgreiche Digitalisierung, endlich zu lösen. Meist ist es so: Man sitzt oft wirklich im wahrsten Sinn des Wortes auf seiner Lösung. (Der Redner hält eine Chipkarte hoch.) – Die haben Sie alle hier auch dabei. Das ist die Lösung: eine Chipkarte, die jeder von uns durch die Gegend trägt, mit der man sich authentifizieren kann und mit der man, wenn man ein bisschen Arbeit in die Entwicklung steckt, auch eine Signatur leisten kann. Mit einem solchen Tool würden wir in der Lage sein – das ist ein guter Lösungsansatz –, das Problem zu lösen. Das Problem anzugehen und zu lösen, wird die Aufgabe der neuen Regierung sein. Aber ich weiß auch – ich bin realistisch –, dass, egal, wer das machen kann, es leider nicht schnell gehen wird. Die Grundlage ist aber, dass wir an dieser Stelle im Gesetz – in unserem Gesetz! – pragmatische Lösungen finden, weil wir die Realität anerkennen müssen, dass es ein solches System leider nicht gibt. Ich werbe deshalb für die offene Formulierung, die wir im Änderungsantrag, der auf Ihren Tischen liegt, gefunden haben, damit wir in der Zwischenzeit – das ist ein tragischer Umstand, dass wir diese Zwischenzeit haben – eine praktikablere Lösung für die Kommunen hinbekommen. Deswegen bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Antrag zu. So, wie das Geriode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 setz an der betreffenden Stelle ist, ist es aus unserer Sicht nicht zustimmenswürdig. Aber lassen Sie uns da gemeinsam in den Prozess gehen. Danke schön. (Beifall bei der SPD und der Abg. Nese Erikli GRÜ- NE)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich jetzt der Kollegin Julia Goll das Wort.
Julia Goll FDP
Vielen Dank. – Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der teilweise hier gehaltenen Grundsatzreden, was für Bahnbrechendes wir hier heute beschließen dürften, Frau Kollegin Sperling: Alles gut und schön. Das hat jetzt ein bisschen den Eindruck erweckt, als sei das alles eine Erfindung aus dem tollen Land Baden-Württemberg. Seien wir doch einmal ehrlich und sagen – Sie haben selbst den Begriff „Simultangesetzgebung“ verwendet –: Wir machen im Wesentlichen das, was der Bund vorgemacht hat und wo man tunlichst nachzieht, nämlich das Landesverwaltungsverfahrensgesetz anzugleichen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das hat Kollege Hoff- mann aber anders gesehen!) Das ist das, was wir im Wesentlichen machen. (Abg. Ulli Hockenberger CDU zu Abg. Jonas Hoff- mann SPD: Kollege Hoffmann!) – Wollten Sie eine Zwischenfrage stellen, Herr Kollege Hockenberger? (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Nein, das war nur ein Zwischenruf, ein zulässiger Zwischenruf! – Abg. Jo- nas Hoffmann SPD: Das war ein Hinweis an mich! –
Isabell Huber CDU
Ein Hinweis! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Zwischenfragen genehmigt aber der Präsident!) – Ich frage nur, weil ich das ja – – (Abg. Isabell Huber CDU: Sehr höflich!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Frau Kollegin Goll, das Präsidium beobachtet das. Wenn Meldungen für Zwischenfragen da sind, fragen wir ausdrücklich, ob sie zugelassen werden oder nicht.
Julia Goll FDP
Das ist prima. – Jetzt war hier viel von Schnelligkeit die Rede. Deshalb habe ich einmal nachgeschaut: Wie schnell sind wir denn jetzt eigentlich mit diesem Gesetz? Dann muss man augenreibend feststellen, dass der Bundestag das Verwaltungsverfahrensgesetz im Dezember 2023 geändert hat. Schleswig-Holstein war dann wahnsinnig schnell und hat das entsprechende Landesgesetz auch noch im Dezember 2023 geändert. Bremen ist im Februar 2024 nachgezogen, Mecklenburg-Vorpommern im September 2024, Bayern im September 2024. An dieser Stelle habe ich dann aufgehört, weiter zu googeln. Baden-Württemberg ist mal wieder hintendran mit der Geschwindigkeit. Das müssen wir doch endlich mal ändern: Wir müssen hier schneller werden. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP und des Abg. Andreas Kenner SPD) (Julia Goll) Dass Baden-Württemberg jedenfalls unter dieser Landesregierung in allem so langsam ist und nachzieht, ist auch ein Grund, weshalb wir uns dem Änderungsantrag der SPD gern anschließen. Denn natürlich stimmt es, dass es noch immer einen Anbieter für De-Mail gibt, und das auch noch eine gewisse Zeit lang. Aber, wie gesagt, bei der fehlenden Geschwindigkeit, die wir hier an den Tag legen, wird man kaum bis 2027 das Gesetz wieder geändert haben. Deshalb machen wir es am besten gleich; denn kein Mensch nutzt mehr De-Mail. Und wer sie nutzt, verursacht erhebliche Kosten, wie man lesen konnte. So war das im Bund. Deshalb stimmen wir dem Änderungsantrag der SPD gern zu, aber ansonsten auch dem Gesetzentwurf an sich. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt ist die AfD-Fraktion an der Reihe. Für sie spricht Herr Abg. Daniel Lindenschmid.
Daniel Lindenschmid AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! In den Vereinigten Staaten von Amerika konnten wir sehen, dass Wahlen Berge versetzen können. Mit der Amtseinführung von Donald Trump endet auf einen Schlag eine Ära, die nicht nur die USA, sondern die ganze westliche Welt gelähmt hat. Mit einer ganzen Reihe präsidialer Dekrete hat Donald Trump in den ersten 24 Stunden seiner Präsidentschaft mehr bewegt als diese grüngrüne Landesregierung in den letzten vier Jahren: (Beifall bei der AfD – Abg. Swantje Sperling GRÜ- NE: Wie wirr ist das?) Illegale Migration wurde gestoppt, (Abg. Fadime Tuncer GRÜNE und Abg. Isabell Hu- ber CDU: Thema!) die groß angelegte Abschiebeoffensive läuft. Um Bürokratieabbau kümmert sich Elon Musk mit der Kettensäge. (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Während wir hier unnötigerweise mit einer Zweiten Beratung Zeit damit verbringen, über ein Gesetz zu sprechen, auf das wir praktisch keinen Einfluss haben, hat Donald Trump bereits Realitäten und biologische Fakten zurechtgerückt: Es gibt nur zwei Geschlechter. (Vereinzelt Beifall bei der AfD – Abg. Swantje Sper- ling GRÜNE: Was hat Donald Trump mit Kommu- nalpolitik zu tun?) Meine Damen und Herren, unsere Bürger und die Wirtschaft werden mehr und mehr durch eine überbordende Bürokratie gelähmt. (Abg. Manuel Hagel CDU: Ist Ihnen der Sachverhalt des Gesetzes bekannt?) – Herr Hagel, so oft, wie die anderen Fraktionen hier völlig am Thema vorbei über Russland und Putin reden, kann man nach so einem historischen Tag auch mal kurz ein paar Sätze über die USA verlieren. ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Swantje Sperling GRÜNE: Wenn es um Kommunalpolitik geht! – Abg. Fadime Tuncer GRÜNE: Keine Außenpolitik, Kommunalpolitik!) Ich bin der festen Überzeugung, dass wir mit mutigen Maßnahmen so wie Donald Trump diesem Wahnsinn Einhalt gebieten können. Würden wir 50 % der Ministerien und Behörden einfach abschaffen, würde kein Steuerzahler überhaupt etwas davon mitbekommen. (Beifall bei der AfD – Abg. Manuel Hagel CDU: Ist Ihnen der Sachverhalt des Gesetzes bekannt?) Oder wurden Sie schon mal in Ihrem Alltag eingeschränkt, weil EU-Bürokraten oder Beschäftigte des nimmersatten öffentlich-rechtlichen – – Moment. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Fangen Sie noch mal an!) – Ja, ich fange noch mal an. (Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Fahren Sie fort. (Abg. Manuel Hagel CDU: Sie waren gerade bei Mi- gration!)
Daniel Lindenschmid AfD
Nein, das ist schon ein paar Sätze her, Herr Hagel. Da ist Ihre Aufmerksamkeitsspanne ein bisschen niedrig. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Fangen Sie noch mal an: „Herr Präsident, meine Damen und Her- ren!“) Also: Würden wir 50 % der Ministerien und Behörden einfach abschaffen, würde kein Steuerzahler überhaupt etwas davon mitbekommen. (Abg. Manuel Hagel CDU: Nehmen Sie mal die Idee von Uli Rülke! Das hilft Ihnen!) Oder wurden Sie schon mal in Ihrem Alltag davon beeinflusst, dass EU-Bürokraten oder Beschäftigte des nimmersatten öffentlich-rechtlichen Rundfunks gestreikt haben? (Abg. Swantje Sperling GRÜNE: Und was hat das mit Kommunalpolitik zu tun?) Hätte die „Tagesschau“ in der Vergangenheit nicht darüber berichtet, verehrte Kollegen, dann hätten wohl auch Sie davon nichts bemerkt. Der vorliegende Gesetzentwurf in Form eines Artikelgesetzes zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwaltungszustellungsgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes betrifft eine Regelungsmaterie, die öffentlich eher selten Schlagzeilen macht. (Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Huber?
Daniel Lindenschmid AfD
Nein, danke.
Dr. Wolfgang Reinhart
Dann fahren Sie fort. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Er muss noch was zu Trump sagen!)
Daniel Lindenschmid AfD
Nein, damit sind wir schon fertig. Aber Sie können wieder was zu Putin sagen, wie Sie es so gern machen, Herr Lede Abal. (Zuruf: Putin und China! – Abg. Isabell Huber CDU: Thema!) Was sicherlich die Zustimmung aller Beteiligten erleichtert – und nichts hätte aus unserer Sicht gegen eine Abstimmung ohne Aussprache gesprochen –: In der Ersten Beratung wurde hier eigentlich schon alles zu diesen Gesetzen gesagt. (Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) Der De-Mail-Problematik wurde mit dem vorliegenden Änderungsantrag Genüge getan. Denn die Änderungen sind auch wegen der bewährten Simultangesetzgebung zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen in Bund und Ländern zur Wahrung der Einheitlichkeit unvermeidbar. (Abg. Isabell Huber CDU: Wow!) Rechtstechnisch interessant ist ja schon, dass ein klar in der Zuständigkeit des Landes liegendes Gesetz von diesem de facto nicht geändert werden kann bzw. das Land zu Änderungen gezwungen werden kann. Die Pflicht der Länder zur Bundestreue schimmert hier im Hintergrund durch. Das ist nicht immer sinnvoll, in diesem Fall aber schon. Denn im Gegensatz beispielsweise zum Rundfunkstaatsvertrag sind die Bürger in ihrer breiten Masse von der öffentlichen Verwaltung abhängig und sollten daher die Gewähr für eine bundeseinheitliche Verwaltungsarbeit haben, auch wenn Verwaltungszuständigkeiten überschritten werden. Ich wiederhole mich: (Zuruf von der CDU: Ja!) Die beabsichtigten Änderungen sind sinnvoll. Die Fachleute sind sich dabei einig. Auch wir werden den Änderungen zustimmen. Vielen Dank für Ihre uneingeschränkte Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Swantje Sper- ling GRÜNE)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile jetzt für die Landesregierung dem Herrn Innenminister das Wort. – Bitte sehr, Herr Minister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwaltungszustellungsgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes hat im Rahmen der Verbändeanhörung, im Rahmen der Debatte im Innenausschuss und auch hier im Plenum großen Zuspruch erhalten. Neu ist für mich allerdings, dass dieser Gesetzentwurf besonders sexy ist, jedenfalls für Teile des Landtags. riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Unabhängig von der Frage des Sexappeals dieses Gesetzentwurfs ist die breite Zustimmung gerechtfertigt. Das haben die Damen Abg. Sperling und Huber auch zum Ausdruck gebracht. Dieser Gesetzentwurf steht im Zeichen der Digitalisierung. Die vorgesehenen Änderungen machen Verwaltungsverfahren digitaler und fördern damit die Verwaltungsvereinfachung und -modernisierung, und vor allem tragen sie dazu bei, dass die Verwaltung bürgerfreundlicher wird. Bei allem stärken wir auch die Kommunen unseres Landes. Das ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen und der grün-schwarzen Koalition ebenso. Wir stehen an der Seite der Kommunen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Swantje Sperling und Nese Erikli GRÜNE) Die Vorteile liegen also auf der Hand. Die drei wichtigsten will ich noch einmal kurz zusammenfassen. Erstens: Die simultane Anpassung an das geänderte Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes schafft Einheitlichkeit und damit Rechtsklarheit. – Herr Abg. Hoffmann, zum De-Mail-Konto hat Frau Abg. Sperling schon einiges gesagt. Sie haben das zum ich weiß nicht wievielten Mal hier aufgewärmt. (Abg. Andreas Stoch SPD: Weil es richtig ist! – Abg. Jonas Hoffmann SPD: Weil es wahr ist!) Das hat etwas damit zu tun, dass wir eine Synchronisierung mit dem Bundesrecht vornehmen. Wenn es Ihnen ein so großes Anliegen ist, dann hätten Sie das doch auf der Ebene des Bundes einspeisen können, als dort das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes geschrieben wurde, statt dies hier, (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Swantje Sperling GRÜNE) wo wir eine Synchronisierung vornehmen, zu einem solchen Thema zu machen. Zweitens: Bürgerfreundlichkeit. Schwerpunktmäßig werden Planungs- und Genehmigungsverfahren digitaler ausgestaltet, indem die Nutzung des Internets vorgeschrieben oder zumindest ermöglicht wird. Die Bürgerinnen und Bürger können also in Zukunft ganz bequem, sozusagen von zu Hause vom Sofa oder einem anderen Ort aus, öffentliche Bekanntmachungen (Glocke des Präsidenten) oder ausgelegte Dokumente einsehen ...
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Hoffmann von der SPD, Herr Minister? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: … oder an Videokonferenzen teilnehmen. Also, Digitalisierung einfach machen und nicht nur darüber reden. (Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU und der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Hoffmann von der SPD? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Nein, das haben wir jetzt wirklich so oft diskutiert und die Argumente ausgetauscht. Da kommt ja nichts Neues. (Zuruf von der SPD: Sind Sie Hellseher?) Bürgerfreundlicher und digitaler werden wir auch dort, wo das Gesetz die Schriftform anordnet. Wir nehmen neue und praxistauglichere Möglichkeiten auf, wie diese Schriftform durch digitale Varianten ersetzt werden kann. Das gilt dann beispielsweise auch für einen Einspruch nach dem Kommunalwahlgesetz, das gleich mit geändert wird. Drittens: Wir vermeiden Nachteile für Bürgerinnen und Bürger. Wenn die regelmäßigen Postlaufzeiten durch Bundesgesetz auf vier Tage verlängert werden, müssen wir im Land reagieren und die Fiktionsfristen im Landesrecht entsprechend verlängern. Es kann ja nicht sein, dass ein Verwaltungsakt am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt, mit allen damit verbundenen Konsequenzen, der Post aber vier Tage Laufzeit eingeräumt werden. Das haben wir auch in dieses Gesetz jetzt mit aufgenommen. Wenn das von der FDP kritisiert wird, dann muss ich sagen, dieses Postrechtsmodernisierungsgesetz wurde erst im Laufe des letzten Jahres beschlossen. Diese Großtat des Bundesgesetzgebers, dass die Postlaufzeiten auf vier Tage verlängert worden sind – vielen Dank der FDP –, ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Damit wir nicht ein neu gemachtes Gesetz gleich ändern müssen, bringen wir das Gesetz eben zu diesem Zeitpunkt in den Landtag ein. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut! – Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) So ist das: Wenn man mit dem Finger auf andere zeigt, zeigen drei Finger auf einen selbst. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wenn man vier hat!) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die vorgeschlagenen Änderungen sind ein weiterer richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Stärkung der Kommunen. Das Gesetz bringt einen großen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger, für die Verwaltungen, insbesondere aber auch für die Kommunen. Ich hoffe deswegen, dass der Gesetzentwurf auch heute unbeschadet seines Sexappeals eine breite Zustimmung im Landtag von Baden-Württemberg finden wird. Herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
In der zweiten Runde hat sich noch mal die Kollegin Huber zu Wort gemeldet. Bitte sehr.
Isabell Huber CDU
Herr Präsident! Ich möchte noch mal auf das eingehen, was Sie, Herr Kollege Hoffmann, gesagt haben. Wir hier im Land befinden uns nicht in einem rechtsfreien Raum, und wir müssen uns in gewisser Weise auch an den Bund halten. Kollegin Sperling hat es ausgeführt: Simultangesetzgebung. Geschätzter Kollege Hoffmann, jetzt hier als SPDler hinzustehen und zu sagen, wir würden mit dieode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 sem Gesetz keine pragmatische Lösung geben bzw. wir müssten es noch nachbessern, (Abg. Andreas Stoch SPD: Jesses Gott!) obwohl Ihre Partei in den letzten drei Jahren den Kanzler gestellt hat und Sie die Möglichkeit hatten, beim Thema De-Mail Lösungen zu finden und diese in ein Gesetz zu schreiben, finde ich ganz schön daneben. (Abg. Andreas Stoch SPD: Jesses Gott!) Wie gesagt, mit diesem Gesetz haben wir eine sehr gute Lösung gefunden, und wir, die CDU, werden künftig daran arbeiten, dass auch im Bund eine gute Lösung gefunden wird. Vielleicht arbeitet die SPD daran mit; wir zumindest hoffen es. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile in der zweiten Runde noch mal dem Kollegen Hoffmann das Wort. Sie haben noch 34 Sekunden Redezeit.
Jonas Hoffmann SPD
Da der Minister und Sie, Frau Huber, in die gleiche Kerbe geschlagen haben: Meine Zwischenfrage wäre gewesen: Wissen Sie, dass ich stolzer Abgeordneter von Baden-Württemberg bin und dass ich meines Wissens leider kein Antragsrecht im Bundestag habe, auch wenn ich mir das manchmal wünschen würde? Das kann ich an dieser Stelle nicht verheimlichen. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Isabell Huber CDU: Das bedauern wir!) Ihre Attacke zielte ja darauf ab, dass unser Änderungsantrag irgendwelchen bundesrechtlichen Regelungen widerspräche. (Abg. Andreas Stoch SPD: Oder nicht!) Wir aber haben überhaupt keine Kenntnis darüber – ich habe diesbezüglich auch nichts vom Ministerium gehört –, sodass Sie unserem Änderungsantrag ohne Bedenken zustimmen können. Danke schön. (Beifall bei der SPD – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Wir sind froh, dass Sie im Landtag sind!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich schaue noch mal in die Runde und stelle fest, dass in der Allgemeinen Aussprache keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Damit kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/7884. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Drucksache 17/8098. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe zunächst Artikel 1 Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes mit den Nummern 1 bis 17 auf. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Bevor ich allgemein über Artikel 1 abstimmen lasse, teile ich Ihnen mit: Zu Artikel 1 liegt, wie schon angekündigt, der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/8165, vor, der drei Änderungen bei Nummer 2 Buchstabe c begehrt und den ich zunächst insgesamt zur Abstimmung stelle. Wer dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Ich komme jetzt zu Artikel 1 insgesamt. Bevor ich diesen zur Abstimmung stelle, gebe ich Ihnen noch folgenden Hinweis: Bei Nummer 16, die § 102b betrifft, bedürfen zwei Textpassagen der Konkretisierung. Die notwendigen Angaben stehen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten und dem Verkündungstermin, die dem Landtag nicht bekannt sind. Gemäß § 49b Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg ermächtige ich hiermit das Ausfertigungsund Verkündungsorgan, diese beiden Angaben vor der Verkündung im Gesetzblatt aufzunehmen. – Wie ich sehe, sind Sie alle damit einverstanden. Damit komme ich jetzt zur Abstimmung über Artikel 1. Ich bitte jetzt um das Handzeichen, wer Artikel 1 zustimmt. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe jetzt Artikel 2 Änderung des Landesverwaltungszustellungsgesetzes mit den Nummern 1 bis 3 auf. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Kommunalwahlgesetzes Wer stimmt Artikel 3 zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch hier gibt es eine mehrheitliche Zustimmung. Ich rufe jetzt auf Artikel 4 Inkrafttreten Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 22. Januar 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwaltungszustellungsgesetzes und riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 des Kommunalwahlgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Wir haben jetzt eine Abstimmung über die Wahl. Meine Damen und Herren, die Wahlvorschläge der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU und der Fraktion der AfD liegen auf Ihren Tischen (Anlagen 6 bis 8). Sind Sie damit einverstanden, dass wir über die Wahlvorschläge offen abstimmen? – Das ist der Fall. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist hier mehrheitlich zugestimmt. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch hier mehrheitliche Zustimmung. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Vorschlag mehrheitlich abgelehnt. Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Antrag der Fraktion der AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Institutionen des Landes Baden-Württemberg und die „Erklärung der Vielen“ – Drucksache 17/4993 (Geänderte Fassung) Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erteile ich für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Dr. Rainer Balzer. Bitte sehr.
Dr. Rainer Balzer AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Die staatlichen Institutionen des Landes Baden-Württemberg haben in dem Punkt, zu dem ich hier spreche, in eklatanter Weise die Pflicht zur Neutralität verletzt. Die Intendanten haben sich einseitig gegen eine Oppositionspartei positioniert. Grundsätzlich ist so etwas natürlich möglich, aber hier wurde in unzulässiger Art und Weise auf einzelne Mitarbeiter Druck ausgeübt. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Ja!) (Dr. Rainer Balzer) Dies widerspricht deutlich dem Neutralitätsgebot. (Beifall bei der AfD) Mit großem Theaterdonner – wir reden ja vom Theater – haben die Intendanten die „Erklärung der Vielen“ unterschrieben. Mit ihrem Titel als Intendant und damit für ihre Institution haben sie dazu natürlich nicht das Recht. Sicherlich ist hingegen die Begrifflichkeit „Gleichschaltung der Institutionen“ in diesem Zusammenhang angemessen. Dies beschädigt den Meinungspluralismus in unserer Gesellschaft und eben in der Kunst. Konkret: Die ehemalige grüne Ministerin Theresia Bauer hat dies zugelassen. Mit uns, einer demokratischen Partei, wäre dies nicht passiert. (Beifall bei der AfD) Wir werden das in Zukunft korrigieren. Es ist schade, dass Sie, Frau Olschowski – vorhin war sie noch hier –, bis jetzt diese Führungsstärke gegen die Verletzung dieser verfassungsrechtlichen Grundfreiheiten nicht gezeigt haben. Gelten diese nur für Angehörige der eigenen links-grünen Klientel? Sicherlich doch nicht. In der baden-württembergischen Version – das ist bundesweit einzigartig – wurde die AfD explizit genannt. In anderen Versionen, also in den Versionen anderer Bundesländer, wurde es nur dümmlich umschrieben – aber so, dass auch der Dümmste oder der weniger Kluge merkt, wer gemeint war. Deswegen ein Wort zur Kultusministerkonferenz vom 13. März 2019. Ich zitiere: Nach übereinstimmender Auffassung der Kultusministerkonferenz besteht kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot staatlich finanzierter Einrichtungen, wenn die Verteidigung – jetzt hören Sie bitte genau zu – verfassungsrechtlicher Grundfreiheiten Gegenstand der Aktivitäten ist. Folglich war, wenn man ein bisschen logisch denkt, das Handeln des Theaterintendanten falsch und nicht mit dem Neutralitätsgebot unseres Staates vereinbar. Durch wen wurden denn die verfassungsrechtlichen Grundfreiheiten gefährdet? Es ist aus der Sicht der „Erklärung der Vielen“ – die Einschränkung, jedenfalls der Versuch der Eingrenzung, der Meinungsfreiheit – leicht ablesbar. Verfassungsrechtliche Grundfreiheiten werden also sicher nicht von einer Oppositionspartei bedroht, sondern eher durch Personen, die Machtinstrumente in der Hand halten. Das liegt ja auch in der Natur der Sache – frei nach alter stalinistischer Manier: „Wer Verfassungsfeind ist, bestimme ich.“ (Beifall bei der AfD) Institutionen und Regierungen können die Meinungsfreiheit anders denkender Minderheiten unter den Künstlern missachten. Leider vergessen ja speziell die Linken immer den Satz von Rosa Luxemburg: Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Alexander Sa- lomon GRÜNE) Was also ist rechtlich geboten? Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Vereine, die die Meinungsfreiheit einschränken und politische Gegner diffamieren. Die „Erklärung der Vielen“ wurde auf Internetseiten der staatlichen Theater – also staatliche Einrichtungen – veröffentlicht. Also wurden Ressourcen der öffentlichen Hand – der Theater – gebraucht, in Anspruch genommen; man darf auch sagen: missbraucht. Das Badische Staatstheater hat mit einer Presseerklärung auf die Unterzeichnung der Erklärung dieses Vereins hingewiesen. Wir fordern deshalb die Landesregierung, im Besonderen die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, auf, die staatliche Neutralität zu wahren und die verfassungsrechtlich gebotenen Grundfreiheiten, insbesondere die Meinungsfreiheit derjenigen Künstler, die der Opposition nahestehen, zu garantieren. (Beifall bei der AfD) Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
In der Aussprache erteile ich jetzt Herrn Abg. Erwin Köhler für die Fraktion GRÜNE das Wort. Bitte sehr.
Erwin Köhler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, Zuhörerinnen und Zuhörer! Die „Erklärung der Vielen“ – ein Bekenntnis zur Vielfalt, ein klares Nein zu Rechtsextremismus – hat in den letzten Monaten für so manche Debatte gesorgt. Sie hat Fragen aufgeworfen, und sie wurde – wie gerade eben auch – kritisiert. Sie wurde infrage gestellt. Deswegen bin ich eigentlich ganz froh, dass ich heute hier stehen kann, um einige Dinge unmissverständlich klarzustellen. Die „Erklärung der Vielen“ ist keine Verschwörungstheorie, ist kein Geheimbund und auch kein Angriff auf unsere Demokratie oder auf eine einzelne Partei, die sich völlig zu Unrecht als diskriminierte Minderheit versteht. Es wurde – um dies klarzustellen – nie von staatlichen Institutionen Druck auf ihre Mitarbeitenden ausgeübt, sondern staatliche Einrichtungen haben eigenmächtig gehandelt. (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Ich denke, das ist es, was Sie am allermeisten daran stört. Denn mit Ihnen würde es dies nicht geben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Die „Erklärung der Vielen“ ist eine Hilfestellung für Kultureinrichtungen und Kulturschaffende, (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) um sich gegenüber rassistischen und diskriminierenden Vorfällen zu positionieren und Anfeindungen einen gemeinsamen Gestaltungswillen entgegenzubringen. Und sie ist ein Bekenntnis – ein Bekenntnis zu einer offenen, einer vielseitigen Gesellschaft, in der kein Platz ist für Hass und Ausgrenzung. (Erwin Köhler) Sie ist Ausdruck einer Haltung, die in unseren Kultureinrichtungen, in unseren Theatern und Museen, aber auch in jedem Einzelnen von Ihnen und uns tief verwurzelt sein sollte. (Beifall bei den Grünen) In einer Zeit wachsender Vereinzelung und Polarisierung fördern gerade Kulturorte wie Theater, Museen, Bibliotheken, Musikklubs, soziokulturelle Zentren – also die Orte der „Vielen“ – das Miteinander und den Austausch, um weitere Bündnisse für eine wehrhafte Demokratie zu schaffen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen hier auch vom hohen Gut und dem Erhalt der Kunstfreiheit, deren Bedeutung und Botschaft von einigen Anwesenden mehr als falsch verstanden werden. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Ja, von Ihnen!) Lassen Sie mich die Worte der Antragsteller im Dezember bezüglich der Operndebatte aufgreifen. Nicht nur, dass gerade Ihre Partei paradoxe Zusammenhänge erkennen mag, indem Sie die Inszenierung von Frau Holzinger nutzen, um Christentum und Islam irgendwie auseinanderzudividieren und gegeneinander auszuspielen, nein, darüber hinaus lässt mich Ihre ganz eigene Interpretation der Kunstfreiheit echt schaudern. Nur ungern zitiere ich – ich erlaube mir das aber, Herr Präsident, an dieser Stelle – zur grundsätzlich garantierten Freiheit der Kunst: Sie ist frei, natürlich ist sie frei. Sie ist so frei, dass jeder Künstler auf der grünen Wiese machen kann, was er will. So haben Sie das gesagt. Jetzt, meine Damen und Herren, wie zu erwarten das große Aber: Ihre Auslegung der Kunstfreiheit scheint dort Grenzen zu haben, wo Steuerzahlende oder Sie selbst sich provoziert fühlen. Sie möchten laut eigener Aussage Kultur finanzieren, die dem Menschen, auch dem Zuschauer, dient und ihm guttut, auch dem Bürger, der sich entspannen möchte. Das Stuttgarter Opernpublikum soll sich also allerhöchstens bei schönen Melodien und Stimmen, bei „Carmen“ entspannt zurücklehnen – wohl der passende Stoff für Ihre Partei, in der Hauptrolle Don José, der aus seiner Heimat fliehen muss. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ein bisschen schmal!) Solche Worte und Formulierungen sollten uns allen eine Warnung sein. Wenn es nach Ihnen geht, dann entscheidet die AfD allein (Abg. Carola Wolle AfD: Was für ein Quatsch!) über die zukünftige, ausnahmslos unprovokante Programmauswahl an öffentlichen Kultureinrichtungen. Diese Geschichte kennen wir bereits und müssen und werden dies verhindern. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Die wichtigste Frage aus dem Antrag wurde eindeutig beantwortet: Ist die Unterzeichnung der Erklärung mit der Meinungsfreiheit vereinbar? Ja! Ein klares, unmissverständliches Ja! Ob als Privatperson oder als Repräsentant einer Institutiriode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 on, die Unterzeichnung ist durch Artikel 5 unseres Grundgesetzes gedeckt. Mehr noch: Die Kultusministerkonferenz hat 2019 festgestellt, dass die Verteidigung verfassungsrechtlicher Grundfreiheiten keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot öffentlich finanzierter Einrichtungen darstellt. Unsere Kultureinrichtungen haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, sich zu gesellschaftlichen und politischen Themen zu äußern. Sie sind Orte des Diskurses, Orte der Auseinandersetzungen, Orte, an denen wir unsere Werte verteidigen müssen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Die Landesregierung – das möchte ich mit Nachdruck betonen – wie auch meine Fraktion bekennen sich klar zur Freiheit der Kunst und zur Vielfalt der Meinungen. Um Demokratie und Kunstfreiheit wirkungsvoll zu verteidigen, gilt es, gesellschaftlicher Polarisierung entgegenzuwirken. Räume für unterschiedliche Positionen müssen geöffnet, Meinungspluralität akzeptiert und Differenzen auch ausgehalten werden – jedoch nur so lange, wie sie nicht von rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder anderweitig diskriminierenden Zielen getragen sind. Damit ist eigentlich alles gesagt. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Andreas Sturm.
Andreas Sturm CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kunstfreundinnen und Kunstfreunde! Die Freiheit der Kunst ist ein essenzieller Pfeiler jeder Demokratie. Sie ist nicht nur Grundrecht, sondern auch ein Seismograf für den inneren Zustand unserer Gesellschaft. Kunstfreiheit bedeutet hier zweierlei: erstens die Möglichkeit, für Kunst frei und ohne jede Zensur zu wirken, und zweitens die Unabhängigkeit von staatlicher Instrumentalisierung. Kunst, die lediglich den Blick des Staates widerspiegelt, verliert ihre transformative Kraft und damit auch ihren wesentlichen Gewinn für die Gesellschaft. Freie Kunst ist daher Gesellschaftskritik: Sie stellt Fragen, wo andere schweigen, sie hinterfragt Macht, Norm und die herrschende Ordnung – und das zum Wohle des Volkes. Doch Kunstfreiheit ist kein absoluter Freibrief. Wie die Meinungsfreiheit steht sie unter dem Schutz des Grundgesetzes, wird jedoch in einem sensiblen Gleichgewicht mit anderen Grundrechten abgewogen. Die Meinungsfreiheit gilt aber eben auch für die Kunstschaffenden selbst, als Privatperson und in ihrer Funktion. Die demokratische Regierung trägt deshalb die Verantwortung, diese Balance zwischen den einzelnen Grundrechten zu wahren. Die „Erklärung der Vielen“ aus dem Jahr 2018 war eine Reaktion auf die Sorge, dass eine politische Strömung die Kunstfreiheit gefährden könnte. Die letzten Jahre der AfD-Kulturpolitik in den Bundesländern mögen bei der Beurteilung helfen, wie berechtigt die Sorge ist. Im Hinblick auf diesen Antrag kann ich aber feststellen, dass die „Erklärung der Vielen“ wohl einen wunden Punkt getroffen hat. (Andreas Sturm) (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Er- win Köhler GRÜNE) Wenn eine Partei mit Absolutheitsanspruch die Mehrheit übernimmt, folgen immer Zensur, Verbote und die ideologische Vereinnahmung von Kunst. Aber Kunst ist eine Plattform für Dialog, Brückenbau und gesellschaftliche Verständigung. Kunst fördert den offenen Diskurs und hilft, Spaltung zu überwinden. Sie hält uns den Spiegel vor. Das ist nicht immer angenehm, aber notwendig. Eine heilsame Reflexion entsteht nur, wenn wir bereit sind, in diesen Spiegel zu blicken. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Das mag nicht jedem gefallen, doch in einer Demokratie gilt: Kunst bleibt frei. Vor wenigen Tagen hat mir ein Kunstschaffender eine Geschichte erzählt. Er war in den Achtzigerjahren bei einer Veranstaltung mit Lothar Späth in einem Stuttgarter Theater. Lothar Späth hat einen Förderbescheid überreicht, wurde aber von den Anwesenden ausgebuht, u. a. hat ihn auch der Kulturschaffende selbst ausgebuht. Lothar Späth hat dazu gesagt: Ich übergebe gern diesen Förderbescheid, denn wir brauchen eine kritische Opposition. Ich meine, diesen Spirit von Lothar Späth müssen wir in der Kulturpolitik erhalten. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die SPD-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Dr. Dorothea Kliche-Behnke.
Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stellen fest: Die AfD stellt einen Antrag mit Fragen zu einem Verein, den es schon zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr in dieser Form gab. Selbst für Ihr Niveau ist das schon sehr überholt und verdammt schwach. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Erwin Köhler, Thomas Marwein GRÜNE und Thomas Dörflinger CDU) Wir stellen zweitens fest: Ja, die dürfen das. Intendanten, Kulturschaffende, Künstlerinnen und Künstler dürfen in unserem Land ihre Stimme erheben und gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Rassismus und Angriffe auf die Kunstfreiheit protestieren, wenn sie es für geboten halten. Wenn wir allein heute sehen, wie sich die AfD hier wieder in Remigrationsfantasien begeben hat, habe ich viel Verständnis dafür, dass Menschen in unseren Kulturinstitutionen laut werden. Denn sie wissen sehr genau, dass es, wenn Ihre Remigrationsfantasien Realität werden würden, massive Auswirkungen auf diese Einrichtungen und auf die Menschen, die dort tätig sind, hätte. Wir sehen europaweit auch: Überall dort, wo vor allem rechte und rechtsextreme Personen Macht bekommen, ist die Kunstfreiheit massiv gefährdet. Sehen wir mal nach Ungarn. ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Dort ist es ganz eklatant. Seit 2010 ist die Kulturszene insgesamt massiv unter Druck, zugunsten sehr vieler nationaler Auftragswerke im Kulturbereich. In vielen Dörfern und Gemeinden entstehen irgendwelche Statuen von Albert Wass, übrigens einem großen Hitlerfreund und Literaten. Das ist die Realität, wenn Rechte und Rechtsextreme wirklich Verantwortung in der Kulturpolitik tragen. Deshalb wissen wir: Unsere Kulturinstitutionen, unsere Theater sind Orte des Diskurses, der Meinungsfreiheit, der Pluralität. Sie verteidigen die Meinungs- und Kunstfreiheit. Das tun Sie ganz sicher nicht. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Erwin Köhler, Daniel Lede Abal und Stefanie Seemann GRÜNE)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion habe ich die Meldung des Kollegen Brauer. – Bitte sehr, Herr Kollege Brauer.
Stephen Brauer FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebes Restparlament! – Jetzt füllt es sich langsam. Warten wir noch ein bissle. (Zuruf: Warten Sie noch ein bissle!) Als ich davon erfuhr, dass ich zum AfD-Antrag sprechen soll, dachte ich spontan: Na toll, ein Sechser im Lotto. Ich spiele ja schon kein Lotto mehr, weil ich dort im Beirat sitze. Man will ja in nichts neikomme, wie man bei uns im Hohenlohischen sagt. Aber bei diesem AfD-Antrag sind die Fettnäpfchen breit gestreut. Kaum eines hat die AfD in diesem Antrag und hat Herr Balzer in seiner Rede dazu ausgelassen. Worum geht es? Die „Erklärung der Vielen“ reicht bis ins Jahr 2018 zurück. Grundlage ist der Verweis auf die Verbrechen der Nationalsozialisten und ihren Umgang mit Kunst und Kultur zu Propagandazwecken sowie ein Bekenntnis zu einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft, die die Freiheit der Kunst und die Menschenrechte achtet. Jetzt frage ich mich, was daran schlecht sein soll. Gar nichts ist daran schlecht. Es ist gut, wenn sich Kulturschaffende an die dunkelste Zeit unserer Geschichte erinnern, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und Grundrechte verteidigen. Ob jetzt aktuell die Gefahr droht, dass die Regierenden Grundrechte aushebeln, dass sie die Kunstfreiheit einschränken und dass sie Kunst zu Propagandazwecken missbrauchen, sei zunächst dahingestellt. Es ist klar, dass die „Erklärung der Vielen“ und auch die ganzen Demos gegen rechts hauptsächlich die AfD zum Ziel haben. Im Vorfeld einer Regierungsbeteiligung dieser Partei soll verhindert werden, dass sie Zugriff auf die Kunst nimmt, um sie zu instrumentalisieren. Aber hält die sogenannte Brandmauer, dann besteht doch diese Gefahr gar nicht, zumindest nicht für 2025. 2029 sieht es dann eventuell wieder ganz anders aus. Eine kleine Vorschau auf das Kulturverständnis der dann Herrschenden konnten wir bereits bei der Rede des Kollegen Balzer vom 12. Dezember letzten Jahres erhalten. Ich zitiere: Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt konservative Kunstliebhaber wie das von den Grünen eher geschmäh- (Stephen Brauer) te spießige Bürgertum, die gern in die Oper, das Konzert oder in das Ballett gehen – wenn es denn positiv anschaubar wäre. Ich zitiere weiter: Für solche anspruchsvollen Inszenierungen stehen wir. … „Schwanensee“ in der schönen Inszenierung war ausverkauft. – Zufall? … Wir möchten Kultur finanzieren, die dem Menschen, auch dem Zuschauer, dient und ihm guttut – auch dem Bürger, der sich entspannen möchte. Ich halte ja eigentlich Resolutionen und Bekenntnisse, die Selbstverständlichkeiten zum Ausdruck bringen, meist für überflüssig. Sie resultieren aus Gratismut, wenn man eine breite Mehrheit der Bevölkerung hinter sich weiß und sich für Dinge einsetzt, die eigentlich Konsens sind. Hört man sich aber an, was die AfD zur Kunst sagt und welchen Kunstbegriff Herr Balzer vertritt, ist man sofort geneigt, solche Resolutionen mitzutragen. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP – Beifall bei Abgeordneten der CDU) Was tut dem Zuschauer gut, was ist positiv anschaubar, muss Kunst schön inszeniert sein, und wer entscheidet das? Die AfD etwa? Dann gute Nacht. Dann bin auch ich um den Schlaf gebracht, um einmal Heine zu zitieren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der Grü- nen) Kunst darf natürlich auch der Entspannung dienen. Kunst darf aber auch aufrütteln. Kunst darf irritieren, sie darf vor den Kopf stoßen, sie darf auch einen positiven Genuss bereiten. Kunst darf aber auch alle Ansichten infrage stellen, mit denen man das Theater oder die Ausstellung betreten hat. Kurzum: Kunst darf fast alles. Ihre Grenzen findet die Kunstfreiheit lediglich dort, wo sie mit anderen Grundrechten kollidiert, etwa die Menschenwürde verletzt, die körperliche Unversehrtheit bedroht oder wo Persönlichkeitsrechte berührt werden. Im Moment ist eine Regierungsbeteiligung der AfD im Bund nicht in Sicht. Im Land regiert Grün-Schwarz. Nun stellt sich für mich natürlich die Frage, ob die grünschwarze Landesregierung die Kunstfreiheit ebenfalls einschränkt – nicht plump per Gesetz oder Verordnung, sondern eher subtil mit mehr oder weniger gut gemeinten Ratschlägen und mit dem goldenen Zügel der Förderung. Beispiele gefällig? Es wird nachhaltige Filmproduktion gefördert, es wird eine Erhöhung des Frauenanteils bei Regisseuren gefördert, es werden energieeffiziente Inszenierungen gefördert etc. – Stichwort „Green Culture“. Auch über die Ausgestaltung der Förderkriterien wird die Kunstfreiheit eingeschränkt. Denken Sie einmal darüber nach! Was ist, wenn in vier Jahren die AfD regiert, wenn die Förderkriterien dann lauten „Anteil deutscher Regisseure minriode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 destens 90 %“ oder „Thematische Ausrichtung auf die Wehrfähigkeit des Landes“ oder wie auch immer? Das wäre doch eine schreckliche Vorstellung. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Das müssen Sie immer im Blick behalten. Derzeit wird im Burgtheater in Wien wieder das Stück „Heldenplatz“ von Thomas Bernhard gegeben. Bei der Uraufführung des Stückes im Jahr 1988 wurde dem Publikum kein schöner Abend bereitet. Die Auseinandersetzung mit der Nazivergangenheit und mit dem laut Bernhard fortdauernden Judenhass ist sicherlich nicht nur schön anzuschauen. Sollte es hier in der Staatsoper einmal ein Stück – nennen wir es mal so – „Breitscheidplatz“ geben und sollten darin der importierte Antisemitismus, die Anschläge auf Synagogen und auf Weihnachtsmärkte sowie der Mord an Polizisten durch Flüchtlinge thematisiert werden, wäre dies für das Publikum ebenso irritierend, aufwühlend und erschreckend wie das Stück „Heldenplatz“ von Thomas Bernhard für die Österreicher. Ich schreibe es sowohl den ganz Linken als auch den ganz Rechten schon jetzt ins Stammbuch: Kunst darf das. Hände weg von der Kunstfreiheit! Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile Herrn Staatssekretär Braun für die Regierung das Wort.
Arne Braun
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Chemnitz startete am Wochenende ins Kulturhauptstadtjahr 2025. Die Stadt war mit 80 000 begeisterten Besucherinnen und Besuchern aus der ganzen Republik, aus ganz Europa voll. Das entspricht zutiefst dem Grundgedanken einer weltoffenen Kulturhauptstadt. Das stärkt das Ansehen der Stadt Chemnitz, aber auch ganz Deutschlands. Kultur macht es möglich; die Menschen sind glücklich – bis auf ein paar, die es einfach nicht ertragen können, dass andere frei und glücklich sind, und ausländerfeindliche Parolen skandieren. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erwähnte in seiner Eröffnungsveranstaltung, Chemnitz könne zeigen, wie man das Gespräch zwischen den Menschen wieder beginne, die den Kontakt miteinander verloren hätten; da spiele Kultur eine ganz zentrale Rolle. Kultur gibt der Gesellschaft die Sprache zurück, die so schmerzlich verloren scheint. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das sah auch der Verein „Die Vielen“ so. Seit 2017 setzen sich die Mitglieder mit künstlerischen Aktionen und Veranstaltungen für eine offene, demokratische und diverse Gesellschaft ein. Nun fragt die AfD, welche Intendanten welcher staatlichen Kultureinrichtungen und welche sonstigen Beschäftigten aus dem Geschäftsbereich des Kunstministeriums die „Erklärung (Staatssekretär Arne Braun) der Vielen“ unterschrieben hätten. Im Antrag wird behauptet, die linke Positionierung zeige totalitäre Züge auf und stelle eine Gefahr für die Freiheit der Kunst dar. Meine Damen und Herren, ich frage Sie: Glauben Sie wirklich, dass das totalitäre Züge aufzeigt und die Kunstfreiheit in Gefahr ist, wenn sich Kulturtreibende für eine freie Gesellschaft und für Demokratie einsetzen? An dieser Stelle wird der Wunsch nach politischer Einflussnahme auf die Kulturszene deutlich. Es ist eine Tendenz, deren Folge wir in anderen Ländern schon beobachten können; Frau Dr. Kliche-Behnke hat ein Beispiel genannt. Ich habe auch ein paar. Schauen wir nach Italien. Nach der staatlichen Rundfunkanstalt Rai hat die rechtspopulistische Regierung nun das Kino im Blick. Im Visier ist die renommierteste Filmhochschule des Landes. Ziel ist es, dass ins italienische Kino zukünftig Narrative Einzug halten, die der Ministerpräsidentin Meloni gefallen. Filmgrößen wie Nanni Moretti und Wim Wenders schlagen Alarm. Meloni streckt die Hände nach dem Kino aus. Die wichtigsten Posten in Italiens Kulturinstitution werden gerade systematisch neu besetzt. Zitat: Nicht einmal Benito Mussolini hat eine derartige Chuzpe bei der Gründung der Institution an den Tag gelegt, ... so die Wochenzeitschrift „L’Espresso“. Für das nächste Beispiel schauen wir in die Slowakei. Dort demontiert die rechtspopulistische Ministerin Martina Simkovicova den Kulturbetrieb. Sie entließ die Leitungen des Nationaltheaters und der Nationalgalerie und tauschte etwa 40 % der Belegschaft im Kulturministerium aus. Manche nennen sie auch die „Ministerin der Unkultur“. Die Nationalgalerie in Bratislava wird zunächst von einem Geschäftsmann geführt, der offen zugibt, überhaupt keine Ahnung von Kultur zu haben. In Österreich wirft die Bildung der neuen Regierung unter der rechtsgerichteten FPÖ ihre Schatten voraus. Das sieht man u. a. daran, dass die Kulturszene versucht, einige Entscheidungen vorwegzunehmen, die danach wohl schwerer durchsetzbar sein werden. So hat die dortige Kulturadministration entschieden, Florentina Holzinger mit der Kuratur des österreichischen Pavillons auf der Biennale 2026 zu beauftragen, jene Performancekünstlerin, die zuletzt mit der kunstvollen Operninszenierung von „Sancta“ hier für Furore sorgte. Sie ist eigentlich das Gegenprogramm zur FPÖ. Aber auch ein Blick auf die Ostalb reicht, um zu erkennen, wie vehement die AfD die Kulturszene im Visier hat. Ich zitiere aus der Haushaltsrede der AfD im Gemeinderat in Aalen: … das Theater der Stadt Aalen können wir uns bei der über die kommenden Jahre vorherrschenden Haushaltslage nicht mehr leisten. Es muss auf absehbare Zeit geschlossen werden! Es ... ist ein Luxus, der eingespart werden muss. Dass am Ende jede verkaufte Eintrittskarte von der Stadt mit 82 € aus Steuermitteln finanziert wird, um damit einem sehr ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 kleinen, elitären Zirkel einen schönen Abend zu ermöglichen, erachten wir als blanken Hohn gegenüber dem Steuerzahler. Das heißt, die AfD will die Schließung eines Stadttheaters, und zwar jetzt, so schnell es geht. Grund: Die Kultur ist zu teuer. Oder anders gesagt: Der – Zitat – „angemessene Wert von Kultur“ wird hier politisch definiert. Was in diese Kategorie fällt und was nicht, kann man bei der AfD in Sachsen-Anhalt unverblümt nachlesen. So heißt es in einem Antrag im Landtag, das Bauhaus hätte als Irrtum der Moderne eine globalistische Uniformität gezeigt. Die Rechten und das Bauhaus – eine alte Geschichte. Zitat des Abg. Tillschneider von der AfD: Nur weil das Bauhaus im Nationalsozialismus verfolgt wurde, kann es doch nicht sein, dass es nicht mehr kritisiert werden darf und dass es gewissermaßen sakrosankt ist, unantastbar, das kann doch nicht sein. An dieser Stelle möchte ich klarstellen: Kunst und Kultur sind Orte der Diskussion. Natürlich kann über Werke diskutiert werden. Das ist Teil der guten Ordnung der Dinge, es ist Teil unserer Verfassungswirklichkeit. Aber das Einzige, was in diesem Land sakrosankt ist, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das deutsche Grundgesetz. Und davon abgeleitet ist die Freiheit der Kunst in all ihren Spielarten unantastbar – nicht mehr und nicht weniger. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Der Verein „Die Vielen“ ruft zu künstlerischen Aktionen, Veranstaltungen oder auch Demonstrationen auf. Mit dabei sind ca. 380 Kulturschaffende und Kultureinrichtungen, die sich für die Vielfalt und die Freiheit der Kunst engagieren. Sie wollen aufzeigen, dass es viele in unserem Land gibt, denen Freiheit und Toleranz wichtig sind, dass es wichtig ist, diese Grundwerte zu erhalten, richtig und gut. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Freiheit, Chancengleichheit und das Eintreten gegen Diskriminierung und Rassismus, die Achtung der Menschenwürde und das Eintreten für Toleranz und Vielfalt: Das ist Teil unserer Verfassung. Und wenn sich Kultureinrichtungen für die Freiheit einsetzen, liegt erst recht kein Verstoß gegen das sogenannte Neutralitätsgebot vor. Im Gegenteil: Künstlerinnen und Künstler sollen künstlerisch bearbeiten, was und wie sie es wollen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das kann ganz schwierig, sperrig, ambivalent, aber auch bunt, laut und sehr kraftvoll, inspirierend, voller Abenteuer und Erkenntnisse sein. Während der NS-Diktatur wurde politisch entschieden, welche Kunst der Ideologie entsprach und welche Kunst entartet war. In der Ausstellung „Die Neue Sachlichkeit“, die ich mir in der vergangenen Woche in Mannheim angeschaut habe, ist eindrucksvoll abzulesen, dass diese Haltung Künstler und Kunstwerke traf, die heute aus der Kunstwelt nicht mehr wegzudenken sind – Paul Klee, Marc Chagall, Otto Dix, George Grosz und viele mehr. Seien wir ehrlich: Manche Kunstwerke gefallen nicht jedem. Es gibt auch Hässliches, Verstörendes, Reißerisches, Politi- (Staatssekretär Arne Braun) sches, Schockmomente. Aber all das ist von der Kunstfreiheit gedeckt. Es ist nicht Aufgabe des Staates, irgendetwas als gut oder schlecht zu beurteilen. Kulturpolitik heißt, Kultur ermöglichen, Kultur überall und immer, im ländlichen Raum und innovativ, traditionell und urban. Aber auf die Spielpläne und Programme der Einrichtungen nimmt der Staat niemals inhaltlichen Einfluss. Die freie Kunst macht uns stark. Sie bewegt uns, sie führt uns zum Denken, und sie macht Lust auf Freiheit. Die Grundhaltung, die hinter Anträgen wie diesem von der AfD erkennbar ist, dieses Kulturverständnis zielt auf Regulation und inhaltliche Steuerung. Die Landtagsdebatte zur Opernhaussanierung im Dezember wurde hier ja auch schon ein, zwei Mal zitiert. Das hat uns die Bedeutung vor Augen geführt, wie wichtig die Kunstfreiheit ist. Und das gilt auch für die öffentlich geförderte Kunst. Mit Blick auf die umstrittene „Sancta“-Performance wurde konstatiert – ich zitiere –: Solch eine Personalpolitik an staatlich finanzierten Bühnen würde es mit der AfD nicht geben. Damit wird das Grundrecht der Kunstfreiheit auf den Kopf gestellt. Das heißt: Intendantenwechsel wegen einer lustvollen, provokanten Operninszenierung? Das kann ja wohl nicht Ihr Ernst sein. Die Oper muss nicht zwangsläufig guttun oder entspannen. Sie darf und sie muss auch anecken, verstören und aufregen. Halten wir fest: Inhalt der Kunstfreiheit sind die freie künstlerische Betätigung, ihre Präsentation sowie der Schutz der Künstler vor Zensur. Meine Damen und Herren, wie arm sähen Kunstwelt und Kulturprogramme aus, wenn sich jede Nation auf ihre nationale Kunst beschränken würde? Was wäre die Kunst, wenn nicht mutig neue Wege ausprobiert werden dürften, auch solche, die nicht oder nicht sofort einem Mehrheitsgeschmack entsprechen, wenn es nur gefällige Kunst gäbe, wer auch immer darüber entscheidet, was gefällig ist? Das Land Baden-Württemberg hat eine unvergleichliche, reichhaltige Kunst- und Kulturlandschaft. Lassen Sie uns gemeinsam stehen für diese großartige, freie, vielfältige und internationale Kulturlandschaft. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD)
Daniel Born
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wünsche Ihnen einen guten Tag. Es folgt die zweite Debattenrunde. Das Wort erhält Herr Abg. Dr. Rainer Balzer für die AfD-Fraktion.
Dr. Rainer Balzer AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Das war jetzt doch ein bisschen schmal, was ich hier hören musste. Ich will nicht auf Herrn Köhler eingehen, aber es wundert mich doch: Kunst soll Lust machen zum Denken in Freiheit, Herr Staatssekretär. Das ist völlig richtig, und die Formulierung der „Vielen“ bedeutet – ich darf zitieren –, man möchte für die Bedürfnisse aller Menschen in Deutschland „mitdenken“. Ich als münriode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 diger Bürger aber möchte selbst denken und selbst entscheiden. Das unterscheidet uns ganz gravierend. (Beifall bei der AfD) Deshalb ist es sicherlich und unbestritten Aufgabe der Wirtschaftspolitik, danach zu fragen, ob der Standort Deutschland beispielsweise international wettbewerbsfähig ist. So ist es auch Aufgabe der Bildungspolitik, festzustellen, ob die Schulen und Universitäten in unserem Land in Bildungsfragen international wettbewerbsfähig sind. So ist es auch Aufgabe der Kunstpolitik, zu fragen, ob die Künstler, die in Baden Württemberg ausgebildet werden, international wettbewerbsfähig sind. Demzufolge hat sicherlich der Steuerzahler, der den öffentlichen Kunstbetrieb – ich betone: den öffentlichen Kunstbetrieb; eine private Bühne kann weitgehend machen, was sie möchte – (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Die öffentliche auch! Steht in der Verfassung!) auch in Baden-Württemberg finanziert, ein Recht darauf, zu wissen, für welche Zwecke und Ziele die Mittel verwendet werden. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE schüttelt den Kopf.) Daher – das liegt ja eigentlich in der Logik der Sache – ist die „Erklärung der Vielen“ fragwürdig, wenn behauptet wird, dass unsere Demokratie eine Gesellschaftsform ist, in der täglich neu verhandelt werden muss, wie wir zusammenleben. Das lehnen wir tatsächlich ab. Wir haben noch immer Gesetze, und wir wollen nicht täglich die Gewalt auf der Straße verhandeln, auch nicht an Silvester. (Beifall bei der AfD) Hier liegt offensichtlich ein grundsätzliches Missverständnis vor. Im privaten Bereich ist möglicherweise vieles zulässig, aber eben nicht im öffentlich bestellten und bezahlten Bereich. Es ist nicht hinzunehmen, einen Kulturbetrieb mit öffentlichen Mitteln zu fördern, der auch international nicht mehr wettbewerbsfähig ist. Wenn deutsche Talente, wenn unsere Talente an den Musikhochschulen und -akademien in unserem Land ausgebildet werden, aber international an den Theatern, aber auch in Deutschland Vertreter anderer Nationen tätig sein müssen, weil sie qualifizierter sind, dann muss man das Lehrangebot, das Lehrformat der Akademien infrage stellen und untersuchen. Natürlich ist die Kunst frei, (Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) aber es ist auch derjenige in der Entscheidung frei, der die Kunst alimentiert, und das sind bei uns die Wirtschaft und der steuerzahlende Bürger. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: So ein Quatsch!) – Nein, das ist kein Quatsch. (Widerspruch des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) (Dr. Rainer Balzer) Sie sollten mal Ihre Steuerbescheide von vor zwei, drei oder zehn Jahren ansehen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sprechen Sie es doch offen an!) Zum Nachdenken: (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das ist doch un- glaublich!) Vielleicht hat sich Deutschland daran gewöhnt, international erfolgreich zu sein, herausragend zu sein, gerade auch im Bereich „Wissenschaft und Kunst“, weil das vor 80, 100 oder 150 Jahren vielleicht so war. Vielleicht verursacht eine ehrliche Antwort auf die Frage, ob unser Land in der klassischen Instrumentalmusik noch immer Künstler von Weltspitze hervorbringen kann, bei Ihnen Schmerzen; das mag sein. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Unglaublich!)
Daniel Born
Da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, kommen wir zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/4993 (Geänderte Fassung). Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Damit ist Punkt 4 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 5 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Hofübergabe und landwirtschaftliche Vererbung in Baden-Württemberg – Drucksache 17/3672 (Geänderte Fassung) Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: fünf Minuten für die Begründung und fünf Minuten je Fraktion für die Aussprache. Das Wort zur Begründung erhält für die antragstellende FDP/ DVP-Fraktion Herr Abg. Georg Heitlinger. (Abg. Friedrich Haag FDP/DVP: Sehr gut!)
Georg Heitlinger FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute ein sehr schwieriges Thema auf der Tagesordnung. Es geht um die Höfeordnung für Baden-Württemberg. Das hört sich jetzt erst einmal komplex an. Es ist auch sehr komplex. Das Problem ist: 70 % aller landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg haben keinen Nachfolger. Für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland gilt generell bei der Vererbung ein Sonderrecht. Allerdings sind diese Sonderrechte Ländersache. Einige Bundesländer, speziell in Norddeutschland, beispielsweise Schleswig-Holstein, haben sogenannte Höfeordnungen als partielles Bundesrecht erlassen. Grundsätzlich gilt, dass landwirtschaftliches Vermögen bzw. der Betrieb getrennt vom sonstigen Vermögen betrachtet wird. (Unruhe) ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025
Daniel Born
Einen Moment, Herr Abgeordneter. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Summe der Einzelgespräche oder Vierergespräche – Frau Abg. Staab und alle drei anderen auch – (Heiterkeit) sorgt dafür, dass hier insgesamt eine Lärmkulisse herrscht, dass man kaum die Rede verstehen kann. Ich darf Sie bitten, die Einzelgespräche nach außerhalb des Plenarsaals zu verlagern und hier der Debatte zu folgen.
Georg Heitlinger FDP
Mich hat das jetzt nicht gestört, aber wenn Sie meinen, dass – – (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Sie haben ja auch ein Mikro! – Heiterkeit) – Ich habe ein Mikro, genau. Baden-Württemberg ist noch immer geteilt. Manche Gebiete in Baden-Württemberg haben Realteilung. Das heißt, wenn ein Hof vererbt wird, erhält jeder Erbe gleiche Anteile. Andere Betriebe haben das Anerberecht. Das heißt, dass von den Kindern nur eines den kompletten Hof erbt, und die weichenden Erben – so nennt man das – erhalten dann eine Entschädigung. Die Realteilung bewirkt über Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte eine immer weitere Zersplitterung der Flächen. Wenn ein Landwirt drei Kinder hat, dann wird ein Acker auf drei Kinder verteilt, und diese Flächen werden dann bei der nächsten Vererbung wieder geteilt. Das hat zur Folge, dass die Flächen wie ein Flickenteppich aussehen. Das muss dann über Flurneuordnungsverfahren wieder frisch gerichtet werden. So ein Flurneuordnungsverfahren ist extrem teuer und dauert auch sehr lange. Bei unserer Nachbarschaft in Sulzfeld dauerte das Verfahren 25 Jahre. (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Oh Gott!) Das Ende vom Lied war, dass sich die Pachtpreise beinahe verdoppelt haben, weil viel Eigentum mittlerweile außerhalb der Landwirtschaft ist. Das ist für die Landwirtschaft selbst einfach schwierig, weil gerade die Realteilung immer mehr das Vermögen aus der Landwirtschaft heraustreibt und die Betriebe immer kleiner werden. Daher sehen wir das als wichtiges Thema an, weil wir wissen wollen, wie die Agrarstruktur der Zukunft aussehen soll. Mit unserem Antrag wollen wir bewirken, dass künftig der Hofnachfolger einen Vorteil hat, damit so mehr Betriebe erhalten bleiben. Das wäre ein Beitrag, der sich stabilisierend auf die bäuerlichen Familienbetriebe hier in Baden-Württemberg auswirken würde. (Beifall bei der FDP/DVP) Es ist auch ein familiär hochsensibles Thema. Oftmals bringt eine solche Vererbung Zerrüttungen innerhalb der Familie mit sich, die Jahrzehnte anhalten. Gerade vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher und ökonomischer Rahmenbedingungen wird die Perspektive, weiter ganz oder zumindest teilweise von und mit der (Georg Heitlinger) Landwirtschaft leben zu können, auch in die Überlegungen zur Weiterführung der Betriebe durch die nächste Generation einbezogen. Zurzeit ist gerade mehr im Kommen, dass ein Betrieb auf zwei, drei Betriebe aufgeteilt wird und die Kinder diese dann im Nebenerwerb weiterführen. Perspektivisch hören aber auch diese Betriebe auf. Es wird also zu immer mehr Zersplitterung kommen. Deshalb brauchen wir hier die Höfeordnung, um die Betriebe in Gänze zu erhalten. Betriebe, die aufgegeben werden, liegen im Außenbereich. Was macht man mit einem aufgegebenen Hof? Das ist ein großes Problem. Solche Höfe werden teilweise als Reifenhandel, Holzhandel oder Schrottplatz genutzt. Das alles sind Erfahrungen aus der Praxis. Das alles sind Graubereiche, die eigentlich gar nicht zulässig sind. Der Hof wurde als landwirtschaftlicher Hof errichtet und nicht, um später für den Holzhandel genutzt zu werden. Es ist zudem ein sehr komplexer Vorgang, bei dem wirtschaftliche, steuerliche, juristische, finanzielle und soziale Aspekte im Mittelpunkt stehen. Zur Klärung und Entscheidungsfindung zwischen Übergeber und Übernehmer bzw. den abzufindenden Erben spielt eine frühzeitige und umfassende Beratung eine wesentliche Rolle. Beratung zur Hofübergabe mit unterschiedlicher Ausrichtung wird hier vom Bauernverband Baden-Württemberg oder auch von kirchlichen Familienberatungsorganisationen wie z. B. dem Verband Katholisches Landvolk angeboten. Der Fokus liegt hier immer auf der innerfamiliären Hofübergabe. Es gibt auch den Sonderfall der außerfamiliären Hofübergabe. Dafür gibt es die Landsiedlung, die eine Plattform betreibt, auf der ein potenzieller Hofübernehmer und ein Hofabgeber zusammenkommen können. Die Finanzierung einer Hofübergabe stellt je nach Gestaltung der Übernahme eine extreme Herausforderung dar. Meist braucht der Existenzgründer Kapital für den Erwerb der Fläche, der Hofställe, von Tieren, Maschinen, Betriebsmitteln. Auch wird oft gleich noch der Betrieb neu ausgerichtet. Häufig wird auf Biolandwirtschaft umgestellt. Die Jungen machen das grundsätzlich gern – anders als die Alten. (Beifall der Abg. Catherine Kern GRÜNE – Zuruf der Abg. Martina Braun GRÜNE) – Das gefällt dir. Das ist klar. – Deshalb ist das immer sehr schwierig, und man braucht dafür auch das nötige Geld. Was wollen wir mit der Höfeordnung in Baden-Württemberg erreichen? Wir wollen die Höfe in unserem Land als Ganzes erhalten und somit die landwirtschaftlichen Familienbetriebe erhalten. Wir wollen langfristig eine Stabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen im Land. Das Thema ist zu wichtig für parteipolitisches Taktieren. Lasst uns das gemeinsam für die Landwirtschaft in Baden-Württemberg anpacken! Danke. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der Grü- nen sowie des Abg. Klaus Burger CDU) riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025
Daniel Born
Es folgt für die Fraktion GRÜNE Frau Abg. Martina Braun.
Martina Braun GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was gibt es Schöneres, als wenn man über mehrere Jahrzehnte etwas Wertvolles aufgebaut hat und man weiß, dass die nachfolgende Generation daran mit Elan weiterarbeitet? Das trifft sicher zu auf viele mittelständische Unternehmen, auf Handwerksbetriebe, aber ganz besonders auch auf landwirtschaftliche Betriebe. Ich bin froh, dass unser Sohn in der siebten Generation unseren Schwarzwaldhof übernommen hat, das weiterführt, was mein Mann und ich über Jahrzehnte aufgebaut haben. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) In der Landwirtschaft denken wir in Generationen. Den Baum, den wir heute oder vor 20 Jahren gepflanzt haben, wird unser Enkel irgendwann mal ernten. Der gut bestellte Acker wird auch unseren Kindern erfolgreiche Ernten bringen. Herr Kollege Heitlinger hat es richtig dargestellt: Leider stellt sich die Situation vielerorts im Land anders dar. Nur bei einem Drittel der landwirtschaftlichen Betriebe ist die Hofübergabe gesichert. Oft gibt es keine Hofübergabe innerhalb der Familie. Bei 2 % der Nachfolgen kommt es zu einer sogenannten außerfamiliären Hofübergabe. Zunehmend gibt es auch Betriebe, die keine Nachfolge finden und sich auch bewusst gegen eine Nachfolge entscheiden, und das, obwohl der Bedarf an regionalen landwirtschaftlichen Erzeugnissen und die Altersstruktur der potenziellen Übergeber etwas anderes erwarten lassen. Im Jahr 2020 – leider existieren keine neueren Zahlen – waren in Baden-Württemberg 65 % der Betriebsinhaber zwischen 45 und 65 Jahre und 12 % der Landwirte über 65 Jahre alt. Diese Situation hat sich in den vergangenen fünf Jahren sicher noch verschlechtert. Übrigens werden auch nur 10 % der Höfe von Frauen übernommen. Da sehe ich noch ein erhebliches Steigerungspotenzial. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Denn wir Frauen können alles, auch Landwirtschaft. Klar ist: Wir als politisch Verantwortliche wollen und müssen junge Menschen mit guten Gründungsideen in der Landwirtschaft halten. Dafür müssen wir Anreize setzen, Bildungs- und Unterstützungsangebote weiter ausbauen, aber auch den Jungbäuerinnen und Jungbauern zuhören, ihnen mehr zutrauen und nicht alles bis ins kleinste Detail bürokratisch regulieren. (Beifall des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Denn Quereinstiege und außerfamiliäre Hofnachfolgen werden zukünftig immer wichtiger werden. Hoffnungsfroh stimmt mich die Äußerung von EU-Agrarkommissar Hansen bei der Eröffnung der Grünen Woche am vergangenen Donnerstag in Berlin. Er hat zugesichert, sich ganz besonders um die Thematik der Hofnachfolge zu kümmern (Martina Braun) und gute Bedingungen für die neue Generation der Landwirtinnen und Landwirte schaffen zu wollen. Dafür braucht es innovative Maßnahmen und Altbewährtes. Auf Bundesebene wird das BMEL u. a. mit dem Farm-Inkubator gemeinsam mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank testen, wie der Generationenwechsel in der Landwirtschaft geschafft, der Aufbau von Existenzgründungen, insbesondere von Frauen, unterstützt werden kann und Arbeitskräfte gewonnen werden können. Unser Ziel als Landespolitikerinnen und -politiker muss sein, dass junge Menschen auch in Zukunft motiviert sind, Höfe zu übernehmen, und dass nicht immer weniger Betriebe immer größere Flächen bewirtschaften. Aus- und Weiterbildung, aber auch Beratung sind uns besonders wichtig und die Basis erfolgreicher Betriebe. Die Ausbildung zum Landwirt, zum Wirtschafter für Landbau oder zur Landwirtschaftsmeisterin sowie unterschiedliche agrarische Studiengänge bilden eine hervorragende Betriebsgrundlage für erfolgreich bewirtschaftete Höfe, auf die wir alle angewiesen sind. Mir persönlich ist es hier an dieser Stelle wichtig, zu betonen, dass wir insgesamt eine größere gesamtgesellschaftliche Wertschätzung und Unterstützung für diejenigen benötigen, die uns auch in Zukunft mit guten Lebensmitteln aus Baden-Württemberg versorgen wollen. Meine Unterstützung haben die Landwirtinnen und Landwirte. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abg. Klaus Burger für die CDU-Fraktion.
Klaus Burger CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Hofübergabe und landwirtschaftliche Vererbung“ ist ein hoch spannendes Thema. (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Oh ja!) Es entscheidet einerseits über den Lebensabend der Übergeber und andererseits über eine gelingende Zukunft der Übernehmer. Hofübergabe muss aber als Generationenvertrag verstanden werden. Es geht um die Weitergabe zunächst einmal eines Arbeitsplatzes und sekundär um Vermögenswerte sowie um steuerliche Aspekte, Familienrecht, die Frage der Abfindung weichender Erben, das brisante Thema „Altersgeld und Naturalleistungen“ – also Leibgeding –, die Frage von versteckten Lasten und Investitionsrückstaus und vieles mehr. Die Hofübergabe hat also nicht nur mit Hektaren, Gebäuden, Tieren und finanziellen Werten zu tun. Es geht in hohem Maß auch um Emotionen, um die so oft beschriebene Verwurzelung in der heimischen Scholle. Ich weiß, wovon ich rede. Ich habe in meiner früheren Tätigkeit hundertfach Hofübergaben beraten. Zunächst aber zu den Fakten: Knapp über die Hälfte der Betriebsleiter in Baden-Württemberg waren 2020 55 Jahre oder älter. Nur bei 30 % dieser Betriebe ist die Hofnachfolge gesichert. Der Anteil der Landwirte, die bei kleinen Betrieben tätig sind, ist größer. 1 797 Landwirte leiteten im Jahr 2021 Betriebe, die bis zu 30 ha umfassten. 1 002 Landwirte führten ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Betriebe von 30 bis 90 ha. 457 Landwirte bearbeiteten Flächen von 90 bis 180 ha. Lediglich 98 Landwirte bearbeiteten über 180 ha. Natürlich spielt die geringe Flächenausstattung der Höfe, besonders in den Realteilungsgebieten in Baden-Württemberg, eine große Rolle. Trotzdem sind es andere Faktoren, die junge Menschen ermutigen oder auch davon abhalten, einen Bauernhof zu übernehmen. EU-Agrarkommissar Hansen sprach auf der Grünen Woche und sagte, die Entscheidung, landwirtschaftliche Betriebe fortzuführen, sei eine „decision for life and an invest for life“. Und er versprach, er wolle einen Perspektivwechsel einleiten und die Rahmenbedingungen so neu justieren, dass junge Menschen wieder mehr Lust auf Landwirtschaft bekommen. Noch haben wir die bestausgebildeten Landwirtinnen und Landwirte, die auf ihre Berufsausbildung oft den Meister oder den Techniker draufsatteln oder ein Studium beginnen. Denn sie wollen mit Tieren, in und mit der Landwirtschaft sowie mit der Natur arbeiten, und sie wollen den vielfältigen Beruf mit ihren Fähigkeiten, auch mit modernster Technik umzugehen, ausüben und den Betrieb mit strategischen Planungen bewirtschaften. Allerdings brauchen wir mehr von ihnen, da ansonsten der Generationenwechsel nicht gelingen wird. Denn tatsächlich schätzt die Landwirtschaftliche Krankenkasse, dass rund ein Drittel aller Landwirte unter Depressionen und Burn-out leiden. Als Gründe nennen die Landwirte selbst: fehlende Wertschätzung und Anerkennung ihrer Produkte, überbordende Bürokratie, oftmals gepaart mit finanziellen Sorgen; denn das Einkommen der Landwirte in Baden-Württemberg steht am Ende der Skala in ganz Deutschland. Aber – und das beachte man – nur selten beschweren sie sich über eine hohe Arbeitsbelastung. Also: Sorgen wir dafür, dass den engagierten Menschen in der Landwirtschaft nicht mit Kontrollen, sondern mit mehr Vertrauen begegnet wird, dass Planungssicherheit herrscht, dass man Ställe, die gestern gebaut wurden, nicht heute mit neuen Auflagen ausstattet, obwohl der Kapitaldienst noch nicht einmal getätigt worden ist. Es geht darum, die Zukunft der Landbewirtschaftung und damit auch den Erhalt von Biodiversität in unserer vielfältigen Kulturlandschaft zu erhalten. (Beifall bei der CDU und des Abg. Hans-Peter Beh- rens GRÜNE) Es geht um die Zukunft der regionalen Ernährungsgrundlage. Oder wollen Sie vom Weizen aus der Ukraine, von Rindfleisch aus Argentinien oder von Milchprodukten aus Neuseeland abhängig gemacht werden?
Daniel Born
Bitte kommen Sie zum Schluss.
Klaus Burger CDU
Ja. – Es wird sich manches ändern müssen, wenn wir auch zukünftig noch Produkte made in Germany essen wollen. Und wir müssen auch dafür sorgen, (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) dass die Übergabe von Betrieben außerhalb der eigenen Familie verbessert wird: Die Steuergesetzgebung muss sich anpassen. Minister Peter Hauk hat ein neues Ziel kreiert und (Klaus Burger) fasst dieses in der Dachmarke „Das ganze Land zu Tisch“ zusammen. Arbeiten wir dafür! Danke schön. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD)
Daniel Born
Es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Jan-Peter Röderer.
Jan-Peter Röderer SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vererbung landwirtschaftlicher Betriebe ist ein wichtiges Thema. Deshalb bin ich auch dankbar, dass das in der Stellungnahme der Landesregierung gründlich beleuchtet wird. Deutlich wird darin erneut, dass das sogenannte Höfesterben in erster Linie auch schlicht dem Strukturwandel hin zu weniger, dafür größeren Betrieben geschuldet ist, die sich heute noch bewirtschaften lassen. Das ist leider nichts Neues. Und wenn die Betriebe auf diese Weise jedes Jahr zahlenmäßig um 1 bis 1,4 % weniger werden, dann ist das auf der einen Seite also ein Stück weit normal, aber dennoch innerhalb von zwei oder drei Jahrzehnten sehr viel. Wo Höfe irgendwann übergeben werden müssen, stellt sich die Frage nach dem Wie. Es ist schon eine interessante Laune der Geschichte, dass es dafür in Deutschland – über Jahrhunderte gewachsen – verschiedene Erbrechte gibt. Die Preußische Höfeordnung hat sich nicht überall durchgesetzt, und es ist so, dass in den verschiedenen Erbrechten auch noch immer uraltes römisches Gewohnheitsrecht, gesetzliches römisches Erbrecht und germanische Erbgepflogenheiten durchschimmern. Jetzt ist es so: Bereits 1964 wurde die bundesgesetzliche Höfeordnung zwar modernisiert, aber in den Grundzügen beibehalten. Immerhin waren seitdem die Frauen nicht mehr automatisch deutlich benachteiligt und vom Erbe ausgeschlossen. Es liegt auf der Hand, dass jedes Recht Vor- und Nachteile hat. Die gleiche Verteilung auf Erben ist natürlich gerechter, als wenn eine oder einer den Hof übernimmt und die anderen nur einen Bruchteil dessen als Abfindung bekommen, was ihnen nach üblichem Erbrecht zustünde. Andererseits liegt aber auch auf der Hand, dass die Hofflächen dabei immer kleiner werden, der Hof oft unwirtschaftlich würde, wenn ein Hofübernehmer die anderen Erben auszahlen müsste. Jeder von uns kennt dann diese kleinen schmalen Handtücher landwirtschaftlicher Flächen, die am Ende übrig bleiben und auf denen dann noch ein paar Karotten oder Weihnachtsbäume angepflanzt werden, auf denen aber eben nichts wirtschaftlich machbar ist und deren Verpachtung auch unattraktiv ist. Aufschlussreich finde ich in diesem Zusammenhang, dass sich die Landesregierung zu Ziffer 9 des Antrags sehr ausweichend und zurückhaltend äußert und keines dieser Erbrechte als Gesetzesgrundlage für die Zukunft empfiehlt. Das Thema ist verständlicherweise ein heißes Eisen, und bei einer Änderung gäbe es auch immer Gewinner und Verlierer, wobei sich beide Seiten, was ihre Lebensplanung betrifft, meist schon auf das bisher geltende Recht eingerichtet haben. riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Interessant ist auch, dass der Erbfall nicht die Regel ist, sondern man sich vernünftigerweise lange vorher mittels eines Hofübergabevertrags verständigt. Schließlich geht es dabei auch oft um die Altersabsicherung der Hofübergeber. Über Pacht, über die Gründung einer GbR oder andere Mechanismen wie Nießbrauchverträge und Ähnliches wird dann oft vorher schon der sinnvollste Weg gefunden – im Idealfall einer, der für alle Beteiligten, also auch die ausscheidenden Erben, akzeptabel ist. Angesichts der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung und auch angesichts der allmählich immer weiter anwachsenden Hofgrößen gibt es zwar noch selten, aber immer häufiger – wir haben es gehört – den Fall, dass der Hof nicht in der Familie bleibt, sondern an Dritte weitergegeben wird. Deshalb bin ich abschließend der Meinung, dass man, bevor man das uralte Erbrecht ändert – was ohnehin nur mit sehr langen Übergangsfristen sinnvoll wäre –, eher auf eine gute und auf breiter Basis stehende betriebswirtschaftliche rechtliche Beratung bei der Hofübergabe setzen sollte. Dafür spricht auch der Umstand, dass die landwirtschaftlichen Flächen der Betriebe heute zu einem viel größeren Teil als früher Pachtflächen sind. Es geht dann hauptsächlich eher darum, einen weiterhin zukunftsfähigen und wirtschaftlich lebensfähigen Betrieb zu erhalten oder zu schaffen, als um reine Erbfragen. Hierbei können und sollen natürlich der Staat und auch die berufsständigen Vereinigungen helfen und die Betroffenen nicht alleinlassen, bei Bedarf auch finanziell. Das wird auch intensiv gemacht. In diesem Sinn sollte man vor allem immer wieder prüfen, ob diese Beratungsinfrastruktur ausreicht und gut genug ist, um die heutigen Anforderungen zu erfüllen, und sollte diese bei Bedarf dann weiter ausbauen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen)
Daniel Born
Das Wort erhält für die AfD-Fraktion Herr Abg. Dennis Klecker.
Dennis Klecker AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Die Stärkung der Landwirtschaft sollte im Interesse von uns allen liegen. Nur mit einer starken Landwirtschaft ist auch ein möglichst hoher Grad an Selbstversorgung und Unabhängigkeit von Importen möglich. Doch die Zahl von Betrieben sinkt zunehmend. In zehn Jahren gingen uns in Baden-Württemberg über 5 000 Höfe verloren. Das Höfesterben schreitet weiter voran. Inzwischen existieren weniger als 40 000 landwirtschaftliche Betriebe in Baden-Württemberg. Wichtig ist daher, dass Hofübernahmen frühzeitig geregelt werden können. Dazu braucht es vernünftige Rahmenbedingungen. Das Land geht von 1 000 Hofübernahmen jährlich aus. Bei den meisten Betrieben ist die Nachfolge ungeregelt – vermutlich, weil schlichtweg kein Nachfolger gefunden wird. Dadurch steigt auch das durchschnittliche Alter der Hofbetreiber. (Dennis Klecker) Nun gibt es verschiedene Regelungen zur Vererbung landwirtschaftlicher Betriebe. Nicht nur in Deutschland, nicht nur in Baden-Württemberg, sondern sogar innerhalb einzelner Landkreise kann unterschiedliches Erbrecht gelten. Das ist schwer nachvollziehbar. Es gibt gute Gründe dafür, dass die Höfe und die nötigen Flächen nicht durch die Aufteilung unter Erben weiter zerfallen sollen. Dies verhindert nicht nur die Fortsetzung eines wirtschaftlichen Betriebs; es macht auch das Finden eines Käufers schwieriger, sollten spätere Erben den Betrieb selbst nicht weiterführen wollen oder können. Insofern gibt es gute Gründe gegen eine Realteilung und für das Anerbenrecht. Auch für die Allgemeinheit ist es besser, wenn die Kulturlandschaft nicht weiter zersplittert. Kleine Landstreifen, die nicht mehr sinnvoll bewirtschaftet werden können, nutzen niemandem. Doch so oder so verwundert es, dass man nach so vielen Jahrzehnten noch immer nicht die beste Lösung gewählt und diese flächendeckend umgesetzt hat, dass noch immer wahlweise unterschiedliche Erbrechte gelten – manchmal sogar nach dem Geburtsjahr des Eigentümers. Ein flexibles Erbrecht ist notwendig, welches vielleicht einzelne Erben bevorzugt; insbesondere aber müssen langfristige Verträge möglich sein, damit ein Erbe einen Landwirtschaftsbetrieb fortsetzen kann, ohne dass ihm die dafür notwendigen Finanzen, Fahrzeuge oder Flächen entzogen werden. Hierzu kann es nötig sein, dass andere Erben nicht sofort anteilig entschädigt werden müssen, sondern über längere Zeiträume oder in geringerem Umfang. Wenn sowieso schon mit jedem Jahr Hunderte Betriebe schließen, dann müssen wir zumindest die gesetzlichen Rahmenbedingungen haben, damit die Weiterführung eines Betriebs nicht – häufig unnötigerweise – unattraktiv gemacht wird. Da Hofübernahmen häufig mit einer Neuausrichtung oder Modernisierung einhergehen, ist Kapital notwendig. Die Anforderungen für Förderungen erhöhen sich jedoch. Betriebsleiter über 40 Jahre werden von Förderungen ausgenommen. Inzwischen haben Sie die Kontrolle ja sowieso an die EU-Kommission oder den Strategieplan für Gemeinsame Agrarpolitik abgegeben. Mit diesem Plan wollen Sie ein nachhaltiges Agrar- und Ernährungssystem. Wie immer klingt das ganz nett. Doch wenn uns schon jetzt Jahr um Jahr Hunderte Betriebe verloren gehen, sollte man in der Realität ankommen und Prioritäten setzen. Wie wäre es beispielsweise mit komplett zinsfreien Darlehen für die Landwirtschaft? Wie wäre es mit einer Niederlassungsprämie, wie es sie in ostdeutschen Bundesländern in Höhe von maximal 100 000 € gibt? Oder wie wäre es mit Steuerbefreiungen für einige Jahre nach der Hofübernahme? Und wie wäre es mit dem schon seit Ewigkeiten versprochenen Bürokratieabbau statt immer weiterer neuer Auflagen und Kontrollen? (Beifall bei der AfD) Unsere Höfe haben es schon schwer genug, wenn es darum geht, mit den Weltmarktpreisen konkurrieren zu können, auch angesichts der politischen Folgen Ihrer Abkommen. Sie kämpfen mit fehlenden Perspektiven. Agrarpolitik besteht eben nicht nur aus den Interessen von Konzernen. Schauen Sie sich doch das Höfesterben an! Es ist Eile geboten, um die Rahmenbedingungen zum Betrieb und zur Übernahme von Höfen endlich zu verbessern. ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Falls Sie nicht erkennen, dass die mangelnde Attraktivität des Berufs vor allem in der von Ihnen gestalteten Politik gründet, dann erklären Sie bitte den Verbrauchern, warum die Lebensmittelpreise immer weiter steigen, das Geld aber gar nicht bei den Landwirten ankommt. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Es folgt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich erteile Herrn Minister Hauk das Wort. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die FDP/DVP greift das Thema Hofübergabe auf, das derzeit faktisch aber eigentlich kein Problem darstellt, weil Hofübergaben dort, wo ein Hof zu vererben ist und ein Hofnachfolger da ist, im Regelfall zuvor durch einen Hofübergabevertrag geregelt werden. Kollegin Braun hat darauf hingewiesen: Die Betriebsleiter, die Eigentümer machen das meist schon im eigenen Interesse eigenverantwortlich, und in über 90 % der Fälle findet die Übergabe dann auch genau so statt. Insofern ist in Deutschland ein unterschiedliches Erbrecht gegeben, das – darauf wurde hingewiesen – historisch gewachsen ist. Aber die eigentliche Problematik ist eine ganz andere: Voraussetzung ist nun einmal, dass ein potenzieller Hofnachfolger auch Lust hat, Hofnachfolger zu werden. Da liegt das eigentliche Problem: Landwirtschaft muss wieder attraktiv werden. Für viele Landwirte ist es aber nicht mehr attraktiv, eigenverantwortlich einen Betrieb zu führen, und deshalb machen sie es auch nicht mehr, sondern gehen allenfalls – sofern es überhaupt Interessenten gibt – in den Nebenerwerb oder steigen gar gänzlich aus. Die Sicherstellung der Generationenfolge bei landwirtschaftlichen Betrieben ist und bleibt also eine der wichtigsten Aufgaben der Agrarpolitik, und wir tun auch weiterhin alles dafür, die landwirtschaftliche Beratung insofern zu intensivieren. Es gibt tatsächlich genügend Stellen, die dies machen; an einem Mangel an Beratungsmöglichkeiten liegt es also nicht. Allerdings müssen diese auch in Anspruch genommen werden; denn eine Hofübergabe ist nun einmal ein sehr komplexer Vorgang. Es geht dabei nicht nur um wirtschaftliche, sondern auch um soziale Fragen; es geht um die Abfindung von Geschwistern, es geht um die Fragen: „Was machen die ‚Altenteiler‘? Wie werden sie abgefunden?“, zumal die landwirtschaftliche Altersrente quasi nur eine Grundsicherung ist und keine Vollverrentung. Denn es werden ja auch nicht die vollen Arbeitgeberbeiträge bzw. die vollen Rentenbeiträge bezahlt. Das war auch bei der Einführung nie so beabsichtigt. Insofern ist das ein hochkomplexer Vorgang. Meine sehr verehrten Damen und Herren, am Ende kommt es darauf an, dass Landwirtschaft interessant bleibt, um Hofnachfolger zu finden. Da hat Kollege Röderer schon recht: Das Thema „Rechtliche Frage des Erbrechts“ steht nicht im Mittelpunkt. Es sind andere Rechtskreise, die im Mittelpunkt stehen. Kollege Burger hat darauf hingewiesen. Das Einzige, bei dem ich Ihnen von der AfD recht gebe, ist das Thema Bürokratieabbau. Das trifft uns alle, und an dieser (Minister Peter Hauk) Baustelle müssen wir alle arbeiten, weil das die Lust am Landwirtsein erheblich erschwert. Machen wir uns nichts vor: Die Auflagen beim Wasserrecht, die Auflagen beim Tierwohl, die Auflagen im Düngerecht, bei den Immissionen, wenn es um Tierhaltung und dergleichen geht – es wird heutzutage einem Landwirt schwer gemacht, Landwirt zu sein. Das schreckt Landwirte häufig ab und macht es schwer, einen Hofnachfolger zu finden, bzw. es schreckt junge Landwirte ab, entsprechend einzusteigen. Da haben wir Aufgaben zu lösen, die wir lösen müssen. (Vereinzelt Beifall bei der CDU) Die Frage der finanziellen Förderung ist es nicht. Es gibt im Investitionssektor erhebliche Zuschüsse für Junglandwirte, es gibt aber auch bei den Direktzahlungen in dieser Legislaturperiode erhebliche Aufzahlungen auf die Direktzahlungen für Junglandwirte. Ich denke, die Junglandwirteförderung war noch nie so gut, wie sie derzeit ist. Kollegin Braun hat vollkommen recht: Der Agrarkommissar hat bei der Eröffnung der Grünen Woche in Berlin noch einmal Wert darauf gelegt – das hat er auch schon vorher getan –, dass die Junglandwirte innerhalb der Europäischen Union besonders gefördert und animiert werden. Er hat aber auch gesagt – in einer weiteren Rede beim Empfang des Deutschen Bauernverbands –, dass es eben nicht reicht, nur das Thema „Finanzielle Förderung“ anzugehen, sondern dass auch die rechtlichen Rahmenbedingungen so gestaltet werden müssen, dass es jungen Unternehmern wieder Freude macht, Unternehmer zu sein. Das ist der ganz entscheidende Punkt, und daran haben wir alle gemeinsam zu arbeiten, damit es uns gelingt, genügend Hofnachfolger zu finden. Wir sind etwas unterdurchschnittlich dabei. In Deutschland haben ungefähr 33 %, also ein Drittel, der über 55-Jährigen schon einen Hofnachfolger. In Baden-Württemberg sind es 30 %. Das liegt aber auch daran, dass die Höfe in Baden-Württemberg deutlich kleiner sind, dass hier die Betriebe im Durchschnitt kleiner sind und sich kleinere Betriebe schwerer tun, sich am Ende im Wettbewerb zu behaupten. Deshalb wandern zum Teil viele in einen Nebenerwerb ab, oder die Flächen werden verpachtet – selten verkauft – und kommen dann anderen Betrieben zugute. Gott sei Dank haben wir bisher nicht die Situation, dass wir uns wie beim Weinbau Gedanken machen müssen, dass Flächen aufgelassen und nicht mehr bewirtschaftet werden. Das findet in der Landwirtschaft bisher noch nicht – noch nicht! – statt. Aber wir haben in besonders schwierigen Gebieten – auf der Schwäbischen Alb, im Schwäbischen Wald, im Schwarzwald – auch Flächen im Grenzertragsbereich, die besonders steil sind, wo die Tierhaltungsdichte deutlich abnimmt und wir zum Teil eine Dichte von unter einem Großvieh pro Hektar haben – das ist ungefähr der Maßstab dessen, was man braucht, um eine Fläche nachhaltig als Grünland zu erhalten. Wo das der Fall ist, drohen diese Flächen als Grünland wegzubrechen. Dann wird es am Ende Wald. Grundsätzlich muss uns das nicht unbedingt schrecken, aber nur Wald ist auch nicht gerade gut für die Bevölkerung und den Tourismus. Wir haben solche Beispiele im Nordschwarzwald, wo wir eine Überwaldungsquote von über 95 % haben. Da ist es schon sehr dunkel. Und wenn es sehr dunkel ist, dann wandern irgendwann auch die Leute ab. riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025
Daniel Born
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Klos aus der AfD-Fraktion? Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Herr Klos.
Daniel Born
Bitte, Herr Abgeordneter.
Rüdiger Klos AfD
Vielen Dank, Herr Minister, für das Zulassen der Frage. – Sie haben eben richtigerweise ausgeführt, dass der Bürokratieabbau zielführend wäre, um die Problematik bei der Hofnachfolge zu lösen. Jetzt wissen wir alle: Es gibt das Europarecht, das wir umsetzen müssen, es gibt Vorgaben vom Bund, es gibt Vorgaben aus dem Land, es gibt die Umwelt- und Klimaschutzgesetzgebung. Welches, würden Sie sagen, ist eigentlich der größte Brocken, der hier abzuarbeiten wäre? Wo ist das größte Hindernis für die hier diskutierte Thematik? Danke. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Überall. Es ist nämlich alles sehr komplex. Auf den einzelnen Landwirt prasselt ja jeder Rechtsbereich ein. Wenn der Landwirt Tierhalter ist, ist er besonders betroffen. Da hat er das Tierwohl, das Veterinärrecht etc., vor allem das Tierschutzrecht mit zu berücksichtigen. Generell gilt das für das Immissionsrecht, gerade wenn ein Tierhalter erweitern will, neue Ställe bauen will. Das gilt für das Thema Düngerecht, das derzeit in der gesamten Europäischen Union brisant ist. Es ist in Deutschland besonders brisant, weil wir in manchen Regionen – nicht in Baden-Württemberg – die geforderten Grundwasserwerte von maximal 50 mg Nitrat pro Liter im Grundwasser nicht einhalten. Baden-Württemberg liegt deutlich darunter: 98,5 % der landwirtschaftlichen Flächen befinden sich nicht in roten Gebieten, die über diesem Schwellenwert liegen, sondern in grünen Gebieten. Da sind wir eine echte Ausnahme. Trotzdem werden Landwirte in grünen Gebieten auch mit Düngezeiträumen, Umbruchszeiträumen, Pflugzeiträumen gegängelt, was nicht notwendig wäre. Deshalb muss man überall, in allen Rechtsbereichen, ansetzen und kann sich nicht nur auf das Landwirtschaftsrecht kaprizieren. Vielmehr müssen wir an allen Baustellen im Umweltrecht allgemein, bei den Spezifika, die ich genannt habe, anfangen. Es geht aber auch weiter. Denken Sie an das Thema Sonderkulturen. Da geht es um die Frage der Mindestlöhne. Wir sind mit Löhnen von 15 €, selbst jetzt mit 12,80 € bei den Sonderkulturen, einfach nicht mehr mit anderen Ländern wettbewerbsfähig. Das muss man einfach sagen. Unsere Hauptkonkurrenten sind heute schon Spanien und Italien. Beim Obst und Gemüse stammen 25 % der Erzeugnisse aus Deutschland. Davon stammt ein Löwenanteil aus Baden-Württemberg, vom Niederrhein. Das heißt, 75 % kommen heute schon im Wesentlichen aus den Südstaaten der Europäischen Union. Dieser Anteil nimmt zu, weil wir jedes Jahr im Obstund Gemüseanbau einen Flächenverlust von 5 bis 10 % haben. Das ist eigentlich tiefste Rezession, wenn man das mal im wirtschaftlichen Sektor sehen würde. Da müssen wir raus. (Minister Peter Hauk) Wir müssen alles dafür tun, dass wir die Voraussetzungen, die wir haben, nutzen und dass wir diese Potenziale wieder heben. Da muss man ansetzen. Da spielen auch solche Fragen wie die Mindestlöhne und die Frage nach der Ausnahme von Mindestlöhnen eine Rolle. (Zuruf der Abg. Petra Krebs GRÜNE) Das muss man auch bedenken, wenn man in die Gesetzgebung hineingeht. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
In der zweiten Runde erteile ich Herrn Abg. Georg Heitlinger für die FDP/DVP-Fraktion das Wort.
Georg Heitlinger FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Burger und Frau Braun, ich habe jetzt leider von Ihnen nichts zum Thema „Pro und kontra Höfeordnung“ gehört. Allerdings war es dann klar, nachdem der Herr Minister und auch Herr Röderer gesprochen haben, dass wohl ein großer Konsens herrscht, dass man das Thema gar nicht angreifen will, obwohl eigentlich jeder sieht, dass es ein wichtiges Thema ist. Aber es ist alles so hochkomplex und so kompliziert, und deswegen brauchen wir viel Beratung. Wir sprechen alle vom Bürokratieabbau. Wenn ich viel Beratung brauche, weil das Gesetz so kompliziert ist, dann muss ich es doch ändern oder modifizieren. Ich kann doch nicht ein kompliziertes Gesetz lassen. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Das macht überhaupt keinen Sinn. Herr Minister, in den letzten 20 Jahren waren Sie 15 Jahre Agrarminister. Von Ihnen hätte ich eigentlich konkrete Vorschläge dazu erwartet, was man hier verbessern kann und wie die Perspektive für die heimische Landwirtschaft aussieht. Dazu habe ich jetzt nichts gehört. Kollege Burger hat gesagt, er wolle Essen made in Germany. Aber nein, wir wollen nicht nur made in Germany, wir wollen auch hier Qualität aus dem Land. Wir wollen das Qualitätszeichen Baden-Württemberg. Wir wollen hier landwirtschaftliche Betriebe erhalten. Das war eigentlich der Grundtenor, mit dem wir diesen Antrag eingebracht haben. Schluss: 12 ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Aber ich muss jetzt leider einsehen, dass es wohl nicht gewollt ist, da etwas zu ändern, dass man die Bürokratie weiterhin aufrechterhalten (Zuruf von der FDP/DVP) und das komplizierte Gesetz so lassen will, wie es ist. Das hilft der heimischen Landwirtschaft nicht. Schade. (Beifall bei der FDP/DVP)
Daniel Born
Als Nächster Herr Abg. Jan-Peter Röderer für die Fraktion der SPD.
Jan-Peter Röderer SPD
Eigentlich wollte ich ja nicht mehr ans Redepult gehen. Aber, Herr Kollege Heitlinger, es ging in meiner Rede ja nicht darum, Beratung bei der Anwendung des Gesetzes zur Vererbung landwirtschaftlicher Betriebe zu bekommen, sondern grundsätzlich Beratung und Unterstützung bei der Hofübergabe, die sinnvollerweise hoffentlich vor Eintreten einer Vererbung stattfindet. (Abg. Martina Braun GRÜNE: Genau!) Das hat also überhaupt nichts mit dem komplizierten Gesetz zu tun, wofür ich Beratung fordere und diese einpreisen will. Das nur noch einmal zur Richtigstellung. Das Gesetz ist kompliziert, aber die Beratung muss vorher stattfinden. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD und des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE)
Daniel Born
Jetzt liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/3672 (geänderte Fassung). Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Dann ist Punkt 5 unserer Tagesordnung erledigt. Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind wir auch schon am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Plenarsitzung findet am Mittwoch, 29. Januar 2025, um 10:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen ganz herzlich, schließe die Sitzung und wünsche einen schönen Nachmittag. Machen Sie was draus! 2:07 Uhr Vorschlag der Fraktion GRÜNE Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen Ausschuss Funktion Ausschuss für Finanzen stellvertretendes Mitg Ausschuss für Kultus, Jugend stellvertretendes Mitg und Sport Ausschuss für Soziales, stellvertretendes Mitg Gesundheit und Integration Ausschuss für Verkehr stellvertretendes Mitg Ausschuss für Ernährung, Ländlichen Mitglied Raum und Verbraucherschutz Ausschuss für Landesentwicklung stellvertretendes Mitg und Wohnen Ausschuss für Europa und Mitglied Internationales Ausschuss nach Artikel 62 der stellvertretendes Mitg Verfassung (Notparlament) 21.1.2025 Andreas Schwarz und Fraktion riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Anlage 1 tritt ein glied Höh glied Höh glied Höh glied Höh Höh glied Höh Höh glied Höh Vorschlag der Fraktion GRÜNE Umbesetzung bei den Schriftführern Funktion scheidet aus (* wegen Mandatsniederlegu mit Ablauf des 31.12.2024) Schriftführer Bogner-Unden* 21.1.2025 Andreas Schwarz und Fraktion ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Anlage 2 tritt ein ung Höh Vorschlag der Fraktion der CDU Umbesetzungen in verschiedenen Ausschüssen Ausschuss Funktion Ausschuss für Soziales, Mitglied Gesundheit und Integration Ausschuss für Umwelt, Klima Mitglied und Energiewirtschaft Ständiger Ausschuss stellvertretendes Mitg Ausschuss des Inneren, für stellvertretendes Mitg Digitalisierung und Kommunen Ausschuss für Kultus, Jugend stellvertretendes Mitg und Sport Ausschuss für Ernährung, Ländlichen stellvertretendes Mitg Raum und Verbraucherschutz Ausschuss für Landesentwicklung stellvertretendes Mitg und Wohnen Ausschuss für Europa und stellvertretendes Mitg Internationales Petitionsausschuss stellvertretendes Mitg Untersuchungsausschuss „IdP stellvertretendes Mitg & Beförderungspraxis“ 21.1.2025 Manuel Hagel und Fraktion riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Anlage 3 scheidet aus tritt ein Sturm Cataltepe Vogt Cataltepe glied Staab – glied von Loga – glied Burger – glied Hartmann-Müller – glied Dr. Löffler – glied Gehring – glied Stächele – glied Deuschle – Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE Nachwahl zum Staatsanwaltswahlausschuss nach dem Ausscheiden des bisherigen stellvertretenden Mitg Zur Wahl werden vorgeschlagen: Funktion GRÜNE Mitglied Evers (bisher schon M stellvertretendes Mitglied Häusler 21.1.2025 Andreas Schwarz und Fraktion ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Anlage 4 glieds Ayla Cataltepe Mitglied) Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Nachwahl eines Mitglieds des SWR-Rundfunkrats Funktion scheidet aus (mit Ablauf de Mitglied Christiane St 21.1.2025 Manuel Hagel und Fraktion riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Anlage 5 zur Wahl vorgeschlagen es 31.12.2024) taab Cornelia von Loga Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE Nachwahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentr Funktion scheidet aus Mitglied Bogner-Unden (wegen Mandats mit Ablauf des 3 Mitglied Cataltepe (wegen Verzicht 21.1.2025 Andreas Schwarz und Fraktion ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Anlage 6 rale für politische Bildung zur Wahl vorgeschlagen n Dr. Geugjes sniederlegung 31.12.2024) Tuncer t zum 17.12.2024) Wahlvorschlag der Fraktion der CDU Nachwahl eines Mitglieds des Kuratoriums der Landeszentr Funktion scheidet aus Mitglied Sturm (wegen Verzic 21.1.2025 Manuel Hagel und Fraktion riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Anlage 7 rale für politische Bildung zur Wahl vorgeschlagen Cataltepe cht zum 21.1.2025) Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale f Funktion zur Wahl vorg Mitglied Dr. Balzer Mitglied Hörner 21.1.2025 Anton Baron und Fraktion ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Anlage 8 für politische Bildung geschlagen
