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Erwin Köhler

GRÜNE 22.01.2025 Sitzungen 17/113

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, Zuhörerinnen und Zuhörer! Die „Erklärung der Vielen“ – ein Bekenntnis zur Vielfalt, ein klares Nein zu Rechtsextremismus – hat in den letzten Monaten für so manche Debatte gesorgt. Sie hat Fragen aufgeworfen, und sie wurde – wie gerade eben auch – kritisiert. Sie wurde infrage gestellt. Deswegen bin ich eigentlich ganz froh, dass ich heute hier stehen kann, um einige Dinge unmissverständlich klarzustellen. Die „Erklärung der Vielen“ ist keine Verschwörungstheorie, ist kein Geheimbund und auch kein Angriff auf unsere Demokratie oder auf eine einzelne Partei, die sich völlig zu Unrecht als diskriminierte Minderheit versteht. Es wurde – um dies klarzustellen – nie von staatlichen Institutionen Druck auf ihre Mitarbeitenden ausgeübt, sondern staatliche Einrichtungen haben eigenmächtig gehandelt. (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) Ich denke, das ist es, was Sie am allermeisten daran stört. Denn mit Ihnen würde es dies nicht geben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Die „Erklärung der Vielen“ ist eine Hilfestellung für Kultureinrichtungen und Kulturschaffende, (Zuruf des Abg. Rüdiger Klos AfD) um sich gegenüber rassistischen und diskriminierenden Vorfällen zu positionieren und Anfeindungen einen gemeinsamen Gestaltungswillen entgegenzubringen. Und sie ist ein Bekenntnis – ein Bekenntnis zu einer offenen, einer vielseitigen Gesellschaft, in der kein Platz ist für Hass und Ausgrenzung. (Erwin Köhler) Sie ist Ausdruck einer Haltung, die in unseren Kultureinrichtungen, in unseren Theatern und Museen, aber auch in jedem Einzelnen von Ihnen und uns tief verwurzelt sein sollte. (Beifall bei den Grünen) In einer Zeit wachsender Vereinzelung und Polarisierung fördern gerade Kulturorte wie Theater, Museen, Bibliotheken, Musikklubs, soziokulturelle Zentren – also die Orte der „Vielen“ – das Miteinander und den Austausch, um weitere Bündnisse für eine wehrhafte Demokratie zu schaffen. Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sprechen hier auch vom hohen Gut und dem Erhalt der Kunstfreiheit, deren Bedeutung und Botschaft von einigen Anwesenden mehr als falsch verstanden werden. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Ja, von Ihnen!) Lassen Sie mich die Worte der Antragsteller im Dezember bezüglich der Operndebatte aufgreifen. Nicht nur, dass gerade Ihre Partei paradoxe Zusammenhänge erkennen mag, indem Sie die Inszenierung von Frau Holzinger nutzen, um Christentum und Islam irgendwie auseinanderzudividieren und gegeneinander auszuspielen, nein, darüber hinaus lässt mich Ihre ganz eigene Interpretation der Kunstfreiheit echt schaudern. Nur ungern zitiere ich – ich erlaube mir das aber, Herr Präsident, an dieser Stelle – zur grundsätzlich garantierten Freiheit der Kunst: Sie ist frei, natürlich ist sie frei. Sie ist so frei, dass jeder Künstler auf der grünen Wiese machen kann, was er will. So haben Sie das gesagt. Jetzt, meine Damen und Herren, wie zu erwarten das große Aber: Ihre Auslegung der Kunstfreiheit scheint dort Grenzen zu haben, wo Steuerzahlende oder Sie selbst sich provoziert fühlen. Sie möchten laut eigener Aussage Kultur finanzieren, die dem Menschen, auch dem Zuschauer, dient und ihm guttut, auch dem Bürger, der sich entspannen möchte. Das Stuttgarter Opernpublikum soll sich also allerhöchstens bei schönen Melodien und Stimmen, bei „Carmen“ entspannt zurücklehnen – wohl der passende Stoff für Ihre Partei, in der Hauptrolle Don José, der aus seiner Heimat fliehen muss. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Ein bisschen schmal!) Solche Worte und Formulierungen sollten uns allen eine Warnung sein. Wenn es nach Ihnen geht, dann entscheidet die AfD allein (Abg. Carola Wolle AfD: Was für ein Quatsch!) über die zukünftige, ausnahmslos unprovokante Programmauswahl an öffentlichen Kultureinrichtungen. Diese Geschichte kennen wir bereits und müssen und werden dies verhindern. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Die wichtigste Frage aus dem Antrag wurde eindeutig beantwortet: Ist die Unterzeichnung der Erklärung mit der Meinungsfreiheit vereinbar? Ja! Ein klares, unmissverständliches Ja! Ob als Privatperson oder als Repräsentant einer Institutiriode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 on, die Unterzeichnung ist durch Artikel 5 unseres Grundgesetzes gedeckt. Mehr noch: Die Kultusministerkonferenz hat 2019 festgestellt, dass die Verteidigung verfassungsrechtlicher Grundfreiheiten keinen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot öffentlich finanzierter Einrichtungen darstellt. Unsere Kultureinrichtungen haben nicht nur das Recht, sondern die Pflicht, sich zu gesellschaftlichen und politischen Themen zu äußern. Sie sind Orte des Diskurses, Orte der Auseinandersetzungen, Orte, an denen wir unsere Werte verteidigen müssen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Die Landesregierung – das möchte ich mit Nachdruck betonen – wie auch meine Fraktion bekennen sich klar zur Freiheit der Kunst und zur Vielfalt der Meinungen. Um Demokratie und Kunstfreiheit wirkungsvoll zu verteidigen, gilt es, gesellschaftlicher Polarisierung entgegenzuwirken. Räume für unterschiedliche Positionen müssen geöffnet, Meinungspluralität akzeptiert und Differenzen auch ausgehalten werden – jedoch nur so lange, wie sie nicht von rechtsextremen, rassistischen, antisemitischen oder anderweitig diskriminierenden Zielen getragen sind. Damit ist eigentlich alles gesagt. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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