Georg Heitlinger
Mich hat das jetzt nicht gestört, aber wenn Sie meinen, dass – – (Abg. Michael Joukov GRÜNE: Sie haben ja auch ein Mikro! – Heiterkeit) – Ich habe ein Mikro, genau. Baden-Württemberg ist noch immer geteilt. Manche Gebiete in Baden-Württemberg haben Realteilung. Das heißt, wenn ein Hof vererbt wird, erhält jeder Erbe gleiche Anteile. Andere Betriebe haben das Anerberecht. Das heißt, dass von den Kindern nur eines den kompletten Hof erbt, und die weichenden Erben – so nennt man das – erhalten dann eine Entschädigung. Die Realteilung bewirkt über Jahrzehnte bzw. Jahrhunderte eine immer weitere Zersplitterung der Flächen. Wenn ein Landwirt drei Kinder hat, dann wird ein Acker auf drei Kinder verteilt, und diese Flächen werden dann bei der nächsten Vererbung wieder geteilt. Das hat zur Folge, dass die Flächen wie ein Flickenteppich aussehen. Das muss dann über Flurneuordnungsverfahren wieder frisch gerichtet werden. So ein Flurneuordnungsverfahren ist extrem teuer und dauert auch sehr lange. Bei unserer Nachbarschaft in Sulzfeld dauerte das Verfahren 25 Jahre. (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Oh Gott!) Das Ende vom Lied war, dass sich die Pachtpreise beinahe verdoppelt haben, weil viel Eigentum mittlerweile außerhalb der Landwirtschaft ist. Das ist für die Landwirtschaft selbst einfach schwierig, weil gerade die Realteilung immer mehr das Vermögen aus der Landwirtschaft heraustreibt und die Betriebe immer kleiner werden. Daher sehen wir das als wichtiges Thema an, weil wir wissen wollen, wie die Agrarstruktur der Zukunft aussehen soll. Mit unserem Antrag wollen wir bewirken, dass künftig der Hofnachfolger einen Vorteil hat, damit so mehr Betriebe erhalten bleiben. Das wäre ein Beitrag, der sich stabilisierend auf die bäuerlichen Familienbetriebe hier in Baden-Württemberg auswirken würde. (Beifall bei der FDP/DVP) Es ist auch ein familiär hochsensibles Thema. Oftmals bringt eine solche Vererbung Zerrüttungen innerhalb der Familie mit sich, die Jahrzehnte anhalten. Gerade vor dem Hintergrund veränderter gesellschaftlicher und ökonomischer Rahmenbedingungen wird die Perspektive, weiter ganz oder zumindest teilweise von und mit der (Georg Heitlinger) Landwirtschaft leben zu können, auch in die Überlegungen zur Weiterführung der Betriebe durch die nächste Generation einbezogen. Zurzeit ist gerade mehr im Kommen, dass ein Betrieb auf zwei, drei Betriebe aufgeteilt wird und die Kinder diese dann im Nebenerwerb weiterführen. Perspektivisch hören aber auch diese Betriebe auf. Es wird also zu immer mehr Zersplitterung kommen. Deshalb brauchen wir hier die Höfeordnung, um die Betriebe in Gänze zu erhalten. Betriebe, die aufgegeben werden, liegen im Außenbereich. Was macht man mit einem aufgegebenen Hof? Das ist ein großes Problem. Solche Höfe werden teilweise als Reifenhandel, Holzhandel oder Schrottplatz genutzt. Das alles sind Erfahrungen aus der Praxis. Das alles sind Graubereiche, die eigentlich gar nicht zulässig sind. Der Hof wurde als landwirtschaftlicher Hof errichtet und nicht, um später für den Holzhandel genutzt zu werden. Es ist zudem ein sehr komplexer Vorgang, bei dem wirtschaftliche, steuerliche, juristische, finanzielle und soziale Aspekte im Mittelpunkt stehen. Zur Klärung und Entscheidungsfindung zwischen Übergeber und Übernehmer bzw. den abzufindenden Erben spielt eine frühzeitige und umfassende Beratung eine wesentliche Rolle. Beratung zur Hofübergabe mit unterschiedlicher Ausrichtung wird hier vom Bauernverband Baden-Württemberg oder auch von kirchlichen Familienberatungsorganisationen wie z. B. dem Verband Katholisches Landvolk angeboten. Der Fokus liegt hier immer auf der innerfamiliären Hofübergabe. Es gibt auch den Sonderfall der außerfamiliären Hofübergabe. Dafür gibt es die Landsiedlung, die eine Plattform betreibt, auf der ein potenzieller Hofübernehmer und ein Hofabgeber zusammenkommen können. Die Finanzierung einer Hofübergabe stellt je nach Gestaltung der Übernahme eine extreme Herausforderung dar. Meist braucht der Existenzgründer Kapital für den Erwerb der Fläche, der Hofställe, von Tieren, Maschinen, Betriebsmitteln. Auch wird oft gleich noch der Betrieb neu ausgerichtet. Häufig wird auf Biolandwirtschaft umgestellt. Die Jungen machen das grundsätzlich gern – anders als die Alten. (Beifall der Abg. Catherine Kern GRÜNE – Zuruf der Abg. Martina Braun GRÜNE) – Das gefällt dir. Das ist klar. – Deshalb ist das immer sehr schwierig, und man braucht dafür auch das nötige Geld. Was wollen wir mit der Höfeordnung in Baden-Württemberg erreichen? Wir wollen die Höfe in unserem Land als Ganzes erhalten und somit die landwirtschaftlichen Familienbetriebe erhalten. Wir wollen langfristig eine Stabilisierung der landwirtschaftlichen Einkommen im Land. Das Thema ist zu wichtig für parteipolitisches Taktieren. Lasst uns das gemeinsam für die Landwirtschaft in Baden-Württemberg anpacken! Danke. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der Grü- nen sowie des Abg. Klaus Burger CDU) riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025
