landtag-bw.de ↗

Stephen Brauer

FDP 22.01.2025 Sitzungen 17/113

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebes Restparlament! – Jetzt füllt es sich langsam. Warten wir noch ein bissle. (Zuruf: Warten Sie noch ein bissle!) Als ich davon erfuhr, dass ich zum AfD-Antrag sprechen soll, dachte ich spontan: Na toll, ein Sechser im Lotto. Ich spiele ja schon kein Lotto mehr, weil ich dort im Beirat sitze. Man will ja in nichts neikomme, wie man bei uns im Hohenlohischen sagt. Aber bei diesem AfD-Antrag sind die Fettnäpfchen breit gestreut. Kaum eines hat die AfD in diesem Antrag und hat Herr Balzer in seiner Rede dazu ausgelassen. Worum geht es? Die „Erklärung der Vielen“ reicht bis ins Jahr 2018 zurück. Grundlage ist der Verweis auf die Verbrechen der Nationalsozialisten und ihren Umgang mit Kunst und Kultur zu Propagandazwecken sowie ein Bekenntnis zu einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft, die die Freiheit der Kunst und die Menschenrechte achtet. Jetzt frage ich mich, was daran schlecht sein soll. Gar nichts ist daran schlecht. Es ist gut, wenn sich Kulturschaffende an die dunkelste Zeit unserer Geschichte erinnern, sich zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen und Grundrechte verteidigen. Ob jetzt aktuell die Gefahr droht, dass die Regierenden Grundrechte aushebeln, dass sie die Kunstfreiheit einschränken und dass sie Kunst zu Propagandazwecken missbrauchen, sei zunächst dahingestellt. Es ist klar, dass die „Erklärung der Vielen“ und auch die ganzen Demos gegen rechts hauptsächlich die AfD zum Ziel haben. Im Vorfeld einer Regierungsbeteiligung dieser Partei soll verhindert werden, dass sie Zugriff auf die Kunst nimmt, um sie zu instrumentalisieren. Aber hält die sogenannte Brandmauer, dann besteht doch diese Gefahr gar nicht, zumindest nicht für 2025. 2029 sieht es dann eventuell wieder ganz anders aus. Eine kleine Vorschau auf das Kulturverständnis der dann Herrschenden konnten wir bereits bei der Rede des Kollegen Balzer vom 12. Dezember letzten Jahres erhalten. Ich zitiere: Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt konservative Kunstliebhaber wie das von den Grünen eher geschmäh- (Stephen Brauer) te spießige Bürgertum, die gern in die Oper, das Konzert oder in das Ballett gehen – wenn es denn positiv anschaubar wäre. Ich zitiere weiter: Für solche anspruchsvollen Inszenierungen stehen wir. … „Schwanensee“ in der schönen Inszenierung war ausverkauft. – Zufall? … Wir möchten Kultur finanzieren, die dem Menschen, auch dem Zuschauer, dient und ihm guttut – auch dem Bürger, der sich entspannen möchte. Ich halte ja eigentlich Resolutionen und Bekenntnisse, die Selbstverständlichkeiten zum Ausdruck bringen, meist für überflüssig. Sie resultieren aus Gratismut, wenn man eine breite Mehrheit der Bevölkerung hinter sich weiß und sich für Dinge einsetzt, die eigentlich Konsens sind. Hört man sich aber an, was die AfD zur Kunst sagt und welchen Kunstbegriff Herr Balzer vertritt, ist man sofort geneigt, solche Resolutionen mitzutragen. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP – Beifall bei Abgeordneten der CDU) Was tut dem Zuschauer gut, was ist positiv anschaubar, muss Kunst schön inszeniert sein, und wer entscheidet das? Die AfD etwa? Dann gute Nacht. Dann bin auch ich um den Schlaf gebracht, um einmal Heine zu zitieren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der Grü- nen) Kunst darf natürlich auch der Entspannung dienen. Kunst darf aber auch aufrütteln. Kunst darf irritieren, sie darf vor den Kopf stoßen, sie darf auch einen positiven Genuss bereiten. Kunst darf aber auch alle Ansichten infrage stellen, mit denen man das Theater oder die Ausstellung betreten hat. Kurzum: Kunst darf fast alles. Ihre Grenzen findet die Kunstfreiheit lediglich dort, wo sie mit anderen Grundrechten kollidiert, etwa die Menschenwürde verletzt, die körperliche Unversehrtheit bedroht oder wo Persönlichkeitsrechte berührt werden. Im Moment ist eine Regierungsbeteiligung der AfD im Bund nicht in Sicht. Im Land regiert Grün-Schwarz. Nun stellt sich für mich natürlich die Frage, ob die grünschwarze Landesregierung die Kunstfreiheit ebenfalls einschränkt – nicht plump per Gesetz oder Verordnung, sondern eher subtil mit mehr oder weniger gut gemeinten Ratschlägen und mit dem goldenen Zügel der Förderung. Beispiele gefällig? Es wird nachhaltige Filmproduktion gefördert, es wird eine Erhöhung des Frauenanteils bei Regisseuren gefördert, es werden energieeffiziente Inszenierungen gefördert etc. – Stichwort „Green Culture“. Auch über die Ausgestaltung der Förderkriterien wird die Kunstfreiheit eingeschränkt. Denken Sie einmal darüber nach! Was ist, wenn in vier Jahren die AfD regiert, wenn die Förderkriterien dann lauten „Anteil deutscher Regisseure minriode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 destens 90 %“ oder „Thematische Ausrichtung auf die Wehrfähigkeit des Landes“ oder wie auch immer? Das wäre doch eine schreckliche Vorstellung. (Zuruf des Abg. Dr. Rainer Balzer AfD) Das müssen Sie immer im Blick behalten. Derzeit wird im Burgtheater in Wien wieder das Stück „Heldenplatz“ von Thomas Bernhard gegeben. Bei der Uraufführung des Stückes im Jahr 1988 wurde dem Publikum kein schöner Abend bereitet. Die Auseinandersetzung mit der Nazivergangenheit und mit dem laut Bernhard fortdauernden Judenhass ist sicherlich nicht nur schön anzuschauen. Sollte es hier in der Staatsoper einmal ein Stück – nennen wir es mal so – „Breitscheidplatz“ geben und sollten darin der importierte Antisemitismus, die Anschläge auf Synagogen und auf Weihnachtsmärkte sowie der Mord an Polizisten durch Flüchtlinge thematisiert werden, wäre dies für das Publikum ebenso irritierend, aufwühlend und erschreckend wie das Stück „Heldenplatz“ von Thomas Bernhard für die Österreicher. Ich schreibe es sowohl den ganz Linken als auch den ganz Rechten schon jetzt ins Stammbuch: Kunst darf das. Hände weg von der Kunstfreiheit! Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)

Alle Reden von Stephen Brauer Protokoll ↗