Dr. Wolfgang Reinhart
Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Hoffmann von der SPD? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Nein, das haben wir jetzt wirklich so oft diskutiert und die Argumente ausgetauscht. Da kommt ja nichts Neues. (Zuruf von der SPD: Sind Sie Hellseher?) Bürgerfreundlicher und digitaler werden wir auch dort, wo das Gesetz die Schriftform anordnet. Wir nehmen neue und praxistauglichere Möglichkeiten auf, wie diese Schriftform durch digitale Varianten ersetzt werden kann. Das gilt dann beispielsweise auch für einen Einspruch nach dem Kommunalwahlgesetz, das gleich mit geändert wird. Drittens: Wir vermeiden Nachteile für Bürgerinnen und Bürger. Wenn die regelmäßigen Postlaufzeiten durch Bundesgesetz auf vier Tage verlängert werden, müssen wir im Land reagieren und die Fiktionsfristen im Landesrecht entsprechend verlängern. Es kann ja nicht sein, dass ein Verwaltungsakt am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt, mit allen damit verbundenen Konsequenzen, der Post aber vier Tage Laufzeit eingeräumt werden. Das haben wir auch in dieses Gesetz jetzt mit aufgenommen. Wenn das von der FDP kritisiert wird, dann muss ich sagen, dieses Postrechtsmodernisierungsgesetz wurde erst im Laufe des letzten Jahres beschlossen. Diese Großtat des Bundesgesetzgebers, dass die Postlaufzeiten auf vier Tage verlängert worden sind – vielen Dank der FDP –, ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Damit wir nicht ein neu gemachtes Gesetz gleich ändern müssen, bringen wir das Gesetz eben zu diesem Zeitpunkt in den Landtag ein. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Sehr gut! – Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) So ist das: Wenn man mit dem Finger auf andere zeigt, zeigen drei Finger auf einen selbst. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wenn man vier hat!) Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die vorgeschlagenen Änderungen sind ein weiterer richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Stärkung der Kommunen. Das Gesetz bringt einen großen Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger, für die Verwaltungen, insbesondere aber auch für die Kommunen. Ich hoffe deswegen, dass der Gesetzentwurf auch heute unbeschadet seines Sexappeals eine breite Zustimmung im Landtag von Baden-Württemberg finden wird. Herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)
