Dr. Wolfgang Reinhart
Ich schaue noch mal in die Runde und stelle fest, dass in der Allgemeinen Aussprache keine weiteren Wortmeldungen vorliegen. Damit kommen wir in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/7884. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Drucksache 17/8098. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe zunächst Artikel 1 Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes mit den Nummern 1 bis 17 auf. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Bevor ich allgemein über Artikel 1 abstimmen lasse, teile ich Ihnen mit: Zu Artikel 1 liegt, wie schon angekündigt, der Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 17/8165, vor, der drei Änderungen bei Nummer 2 Buchstabe c begehrt und den ich zunächst insgesamt zur Abstimmung stelle. Wer dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Ich komme jetzt zu Artikel 1 insgesamt. Bevor ich diesen zur Abstimmung stelle, gebe ich Ihnen noch folgenden Hinweis: Bei Nummer 16, die § 102b betrifft, bedürfen zwei Textpassagen der Konkretisierung. Die notwendigen Angaben stehen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten und dem Verkündungstermin, die dem Landtag nicht bekannt sind. Gemäß § 49b Absatz 3 der Geschäftsordnung des Landtags von Baden-Württemberg ermächtige ich hiermit das Ausfertigungsund Verkündungsorgan, diese beiden Angaben vor der Verkündung im Gesetzblatt aufzunehmen. – Wie ich sehe, sind Sie alle damit einverstanden. Damit komme ich jetzt zur Abstimmung über Artikel 1. Ich bitte jetzt um das Handzeichen, wer Artikel 1 zustimmt. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe jetzt Artikel 2 Änderung des Landesverwaltungszustellungsgesetzes mit den Nummern 1 bis 3 auf. Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Kommunalwahlgesetzes Wer stimmt Artikel 3 zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch hier gibt es eine mehrheitliche Zustimmung. Ich rufe jetzt auf Artikel 4 Inkrafttreten Wer Artikel 4 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 22. Januar 2025 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwaltungszustellungsgesetzes und riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 des Kommunalwahlgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt und Punkt 2 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Wir haben jetzt eine Abstimmung über die Wahl. Meine Damen und Herren, die Wahlvorschläge der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU und der Fraktion der AfD liegen auf Ihren Tischen (Anlagen 6 bis 8). Sind Sie damit einverstanden, dass wir über die Wahlvorschläge offen abstimmen? – Das ist der Fall. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist hier mehrheitlich zugestimmt. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der CDU zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Auch hier mehrheitliche Zustimmung. Wer dem Wahlvorschlag der Fraktion der AfD zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Vorschlag mehrheitlich abgelehnt. Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Antrag der Fraktion der AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst – Institutionen des Landes Baden-Württemberg und die „Erklärung der Vielen“ – Drucksache 17/4993 (Geänderte Fassung) Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erteile ich für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Dr. Rainer Balzer. Bitte sehr.
