Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile jetzt für die Landesregierung dem Herrn Innenminister das Wort. – Bitte sehr, Herr Minister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf des Innenministeriums zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes, des Landesverwaltungszustellungsgesetzes und des Kommunalwahlgesetzes hat im Rahmen der Verbändeanhörung, im Rahmen der Debatte im Innenausschuss und auch hier im Plenum großen Zuspruch erhalten. Neu ist für mich allerdings, dass dieser Gesetzentwurf besonders sexy ist, jedenfalls für Teile des Landtags. riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Unabhängig von der Frage des Sexappeals dieses Gesetzentwurfs ist die breite Zustimmung gerechtfertigt. Das haben die Damen Abg. Sperling und Huber auch zum Ausdruck gebracht. Dieser Gesetzentwurf steht im Zeichen der Digitalisierung. Die vorgesehenen Änderungen machen Verwaltungsverfahren digitaler und fördern damit die Verwaltungsvereinfachung und -modernisierung, und vor allem tragen sie dazu bei, dass die Verwaltung bürgerfreundlicher wird. Bei allem stärken wir auch die Kommunen unseres Landes. Das ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen und der grün-schwarzen Koalition ebenso. Wir stehen an der Seite der Kommunen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU sowie der Abg. Swantje Sperling und Nese Erikli GRÜNE) Die Vorteile liegen also auf der Hand. Die drei wichtigsten will ich noch einmal kurz zusammenfassen. Erstens: Die simultane Anpassung an das geänderte Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes schafft Einheitlichkeit und damit Rechtsklarheit. – Herr Abg. Hoffmann, zum De-Mail-Konto hat Frau Abg. Sperling schon einiges gesagt. Sie haben das zum ich weiß nicht wievielten Mal hier aufgewärmt. (Abg. Andreas Stoch SPD: Weil es richtig ist! – Abg. Jonas Hoffmann SPD: Weil es wahr ist!) Das hat etwas damit zu tun, dass wir eine Synchronisierung mit dem Bundesrecht vornehmen. Wenn es Ihnen ein so großes Anliegen ist, dann hätten Sie das doch auf der Ebene des Bundes einspeisen können, als dort das Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes geschrieben wurde, statt dies hier, (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Swantje Sperling GRÜNE) wo wir eine Synchronisierung vornehmen, zu einem solchen Thema zu machen. Zweitens: Bürgerfreundlichkeit. Schwerpunktmäßig werden Planungs- und Genehmigungsverfahren digitaler ausgestaltet, indem die Nutzung des Internets vorgeschrieben oder zumindest ermöglicht wird. Die Bürgerinnen und Bürger können also in Zukunft ganz bequem, sozusagen von zu Hause vom Sofa oder einem anderen Ort aus, öffentliche Bekanntmachungen (Glocke des Präsidenten) oder ausgelegte Dokumente einsehen ...
