Georg Heitlinger
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute ein sehr schwieriges Thema auf der Tagesordnung. Es geht um die Höfeordnung für Baden-Württemberg. Das hört sich jetzt erst einmal komplex an. Es ist auch sehr komplex. Das Problem ist: 70 % aller landwirtschaftlichen Betriebe in Baden-Württemberg haben keinen Nachfolger. Für landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland gilt generell bei der Vererbung ein Sonderrecht. Allerdings sind diese Sonderrechte Ländersache. Einige Bundesländer, speziell in Norddeutschland, beispielsweise Schleswig-Holstein, haben sogenannte Höfeordnungen als partielles Bundesrecht erlassen. Grundsätzlich gilt, dass landwirtschaftliches Vermögen bzw. der Betrieb getrennt vom sonstigen Vermögen betrachtet wird. (Unruhe) ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025
