Dr. Rainer Balzer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Die staatlichen Institutionen des Landes Baden-Württemberg haben in dem Punkt, zu dem ich hier spreche, in eklatanter Weise die Pflicht zur Neutralität verletzt. Die Intendanten haben sich einseitig gegen eine Oppositionspartei positioniert. Grundsätzlich ist so etwas natürlich möglich, aber hier wurde in unzulässiger Art und Weise auf einzelne Mitarbeiter Druck ausgeübt. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Ja!) (Dr. Rainer Balzer) Dies widerspricht deutlich dem Neutralitätsgebot. (Beifall bei der AfD) Mit großem Theaterdonner – wir reden ja vom Theater – haben die Intendanten die „Erklärung der Vielen“ unterschrieben. Mit ihrem Titel als Intendant und damit für ihre Institution haben sie dazu natürlich nicht das Recht. Sicherlich ist hingegen die Begrifflichkeit „Gleichschaltung der Institutionen“ in diesem Zusammenhang angemessen. Dies beschädigt den Meinungspluralismus in unserer Gesellschaft und eben in der Kunst. Konkret: Die ehemalige grüne Ministerin Theresia Bauer hat dies zugelassen. Mit uns, einer demokratischen Partei, wäre dies nicht passiert. (Beifall bei der AfD) Wir werden das in Zukunft korrigieren. Es ist schade, dass Sie, Frau Olschowski – vorhin war sie noch hier –, bis jetzt diese Führungsstärke gegen die Verletzung dieser verfassungsrechtlichen Grundfreiheiten nicht gezeigt haben. Gelten diese nur für Angehörige der eigenen links-grünen Klientel? Sicherlich doch nicht. In der baden-württembergischen Version – das ist bundesweit einzigartig – wurde die AfD explizit genannt. In anderen Versionen, also in den Versionen anderer Bundesländer, wurde es nur dümmlich umschrieben – aber so, dass auch der Dümmste oder der weniger Kluge merkt, wer gemeint war. Deswegen ein Wort zur Kultusministerkonferenz vom 13. März 2019. Ich zitiere: Nach übereinstimmender Auffassung der Kultusministerkonferenz besteht kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot staatlich finanzierter Einrichtungen, wenn die Verteidigung – jetzt hören Sie bitte genau zu – verfassungsrechtlicher Grundfreiheiten Gegenstand der Aktivitäten ist. Folglich war, wenn man ein bisschen logisch denkt, das Handeln des Theaterintendanten falsch und nicht mit dem Neutralitätsgebot unseres Staates vereinbar. Durch wen wurden denn die verfassungsrechtlichen Grundfreiheiten gefährdet? Es ist aus der Sicht der „Erklärung der Vielen“ – die Einschränkung, jedenfalls der Versuch der Eingrenzung, der Meinungsfreiheit – leicht ablesbar. Verfassungsrechtliche Grundfreiheiten werden also sicher nicht von einer Oppositionspartei bedroht, sondern eher durch Personen, die Machtinstrumente in der Hand halten. Das liegt ja auch in der Natur der Sache – frei nach alter stalinistischer Manier: „Wer Verfassungsfeind ist, bestimme ich.“ (Beifall bei der AfD) Institutionen und Regierungen können die Meinungsfreiheit anders denkender Minderheiten unter den Künstlern missachten. Leider vergessen ja speziell die Linken immer den Satz von Rosa Luxemburg: Freiheit ist immer die Freiheit der Andersdenkenden. ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Alexander Sa- lomon GRÜNE) Was also ist rechtlich geboten? Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für Vereine, die die Meinungsfreiheit einschränken und politische Gegner diffamieren. Die „Erklärung der Vielen“ wurde auf Internetseiten der staatlichen Theater – also staatliche Einrichtungen – veröffentlicht. Also wurden Ressourcen der öffentlichen Hand – der Theater – gebraucht, in Anspruch genommen; man darf auch sagen: missbraucht. Das Badische Staatstheater hat mit einer Presseerklärung auf die Unterzeichnung der Erklärung dieses Vereins hingewiesen. Wir fordern deshalb die Landesregierung, im Besonderen die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst, auf, die staatliche Neutralität zu wahren und die verfassungsrechtlich gebotenen Grundfreiheiten, insbesondere die Meinungsfreiheit derjenigen Künstler, die der Opposition nahestehen, zu garantieren. (Beifall bei der AfD) Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
