Jan-Peter Röderer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Vererbung landwirtschaftlicher Betriebe ist ein wichtiges Thema. Deshalb bin ich auch dankbar, dass das in der Stellungnahme der Landesregierung gründlich beleuchtet wird. Deutlich wird darin erneut, dass das sogenannte Höfesterben in erster Linie auch schlicht dem Strukturwandel hin zu weniger, dafür größeren Betrieben geschuldet ist, die sich heute noch bewirtschaften lassen. Das ist leider nichts Neues. Und wenn die Betriebe auf diese Weise jedes Jahr zahlenmäßig um 1 bis 1,4 % weniger werden, dann ist das auf der einen Seite also ein Stück weit normal, aber dennoch innerhalb von zwei oder drei Jahrzehnten sehr viel. Wo Höfe irgendwann übergeben werden müssen, stellt sich die Frage nach dem Wie. Es ist schon eine interessante Laune der Geschichte, dass es dafür in Deutschland – über Jahrhunderte gewachsen – verschiedene Erbrechte gibt. Die Preußische Höfeordnung hat sich nicht überall durchgesetzt, und es ist so, dass in den verschiedenen Erbrechten auch noch immer uraltes römisches Gewohnheitsrecht, gesetzliches römisches Erbrecht und germanische Erbgepflogenheiten durchschimmern. Jetzt ist es so: Bereits 1964 wurde die bundesgesetzliche Höfeordnung zwar modernisiert, aber in den Grundzügen beibehalten. Immerhin waren seitdem die Frauen nicht mehr automatisch deutlich benachteiligt und vom Erbe ausgeschlossen. Es liegt auf der Hand, dass jedes Recht Vor- und Nachteile hat. Die gleiche Verteilung auf Erben ist natürlich gerechter, als wenn eine oder einer den Hof übernimmt und die anderen nur einen Bruchteil dessen als Abfindung bekommen, was ihnen nach üblichem Erbrecht zustünde. Andererseits liegt aber auch auf der Hand, dass die Hofflächen dabei immer kleiner werden, der Hof oft unwirtschaftlich würde, wenn ein Hofübernehmer die anderen Erben auszahlen müsste. Jeder von uns kennt dann diese kleinen schmalen Handtücher landwirtschaftlicher Flächen, die am Ende übrig bleiben und auf denen dann noch ein paar Karotten oder Weihnachtsbäume angepflanzt werden, auf denen aber eben nichts wirtschaftlich machbar ist und deren Verpachtung auch unattraktiv ist. Aufschlussreich finde ich in diesem Zusammenhang, dass sich die Landesregierung zu Ziffer 9 des Antrags sehr ausweichend und zurückhaltend äußert und keines dieser Erbrechte als Gesetzesgrundlage für die Zukunft empfiehlt. Das Thema ist verständlicherweise ein heißes Eisen, und bei einer Änderung gäbe es auch immer Gewinner und Verlierer, wobei sich beide Seiten, was ihre Lebensplanung betrifft, meist schon auf das bisher geltende Recht eingerichtet haben. riode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Interessant ist auch, dass der Erbfall nicht die Regel ist, sondern man sich vernünftigerweise lange vorher mittels eines Hofübergabevertrags verständigt. Schließlich geht es dabei auch oft um die Altersabsicherung der Hofübergeber. Über Pacht, über die Gründung einer GbR oder andere Mechanismen wie Nießbrauchverträge und Ähnliches wird dann oft vorher schon der sinnvollste Weg gefunden – im Idealfall einer, der für alle Beteiligten, also auch die ausscheidenden Erben, akzeptabel ist. Angesichts der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung und auch angesichts der allmählich immer weiter anwachsenden Hofgrößen gibt es zwar noch selten, aber immer häufiger – wir haben es gehört – den Fall, dass der Hof nicht in der Familie bleibt, sondern an Dritte weitergegeben wird. Deshalb bin ich abschließend der Meinung, dass man, bevor man das uralte Erbrecht ändert – was ohnehin nur mit sehr langen Übergangsfristen sinnvoll wäre –, eher auf eine gute und auf breiter Basis stehende betriebswirtschaftliche rechtliche Beratung bei der Hofübergabe setzen sollte. Dafür spricht auch der Umstand, dass die landwirtschaftlichen Flächen der Betriebe heute zu einem viel größeren Teil als früher Pachtflächen sind. Es geht dann hauptsächlich eher darum, einen weiterhin zukunftsfähigen und wirtschaftlich lebensfähigen Betrieb zu erhalten oder zu schaffen, als um reine Erbfragen. Hierbei können und sollen natürlich der Staat und auch die berufsständigen Vereinigungen helfen und die Betroffenen nicht alleinlassen, bei Bedarf auch finanziell. Das wird auch intensiv gemacht. In diesem Sinn sollte man vor allem immer wieder prüfen, ob diese Beratungsinfrastruktur ausreicht und gut genug ist, um die heutigen Anforderungen zu erfüllen, und sollte diese bei Bedarf dann weiter ausbauen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Vereinzelt Beifall bei den Grü- nen)
