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Isabell Huber

CDU 22.01.2025 Sitzungen 17/113

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Die im Entwurf vorliegenden Gesetzesänderungen bedeuten eine Erleichterung für die Kommunen in unserem Land. Kollegin Sperling hat es gerade deutlich dargestellt. Wir führen diese Regelungen, die sich in der Praxis in den Kommunen vor Ort bewährt haben, in Dauerrecht um. Ich möchte auf ein paar Kritikpunkte eingehen. Zur De-Mail hat die Kollegin Sperling schon einiges gesagt, und auch ich möchte noch einen Satz dazu sagen, weil wir auch im Ausschuss ausführlich darüber gesprochen haben. Wie schon gesagt wurde: Adressat ist hier vor allem der Bund, und ich denke, da ist die neue Bundesregierung gefordert. Die bisherige hat es offensichtlich nicht hinbekommen. Ich möchte noch auf ein Thema eingehen, das mir persönlich wichtig ist – auch der Landkreistag und der Gemeindetag haben das in ihren Stellungnahmen entsprechend kundgetan –, und zwar das Thema Übergangszeitraum. Ich bin selbst ein kommunales Gewächs, und mir ist wichtig, das einfach noch einmal zu erwähnen: Die Kommunen haben die Möglichkeit. Es ist eine Sollvorschrift. Das heißt, die Kommunen haben es selbst in der Hand, zu entscheiden, wann sie die Regelung umsetzen. Natürlich – ich bin, wie gesagt, eine gelernte Beamtin – müssen sie sie umsetzen, aber sie können den Zeitraum, wann sie sie umsetzen, bestimmen. Ich denke, liebe Kolleginnen und Kollegen, das bekommen die Kommunen in unserem Land vor Ort sehr gut hin. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) ode – 113. Sitzung – Mittwoch, 22. Januar 2025 Ich möchte eines auch ganz klar sagen: Mit diesen Regelungen haben die Kommunen in unserem Land Möglichkeiten, die ihnen das Leben erleichtern sollen, und das ist, meine ich, noch einmal ganz eindrücklich klar geworden. Sie können sie anwenden, sie haben Spielräume – auch hinsichtlich dessen, was sie anwenden, z. B. bei der Veröffentlichung –, und das ist ein ganz großer Vorteil und eine Verbesserung. Das ist auch meine tiefe Überzeugung. Deshalb müssen wir auch die Fortschritte, die diese Gesetzesänderungen mit sich bringen, ganz klar benennen. Es ist eine Verbesserung der Digitalisierung – es gibt mehr digitale Angebote –, es ist eine Verbesserung in der Verfahrensbeschleunigung, und auch die Bürgerfreundlichkeit wird dadurch besser. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich denke, das kann sich in diesen Zeiten durchaus sehen lassen. Wir, die CDU-Landtagsfraktion, bedanken uns bei allen beteiligten Verbänden, Kommunen und Stellen, die sich hier eingebracht haben und den Weg für diese Gesetzesänderungen entsprechend mitbereitet haben. Dafür mein ganz herzlicher Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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